Pátek 19. dubna 1861

Verhandlungs-Protokoll

der elften Sitzung des böhmischen Landtages vom 19. April 1861, welche um
1 1/2 Uhr Nachmittags eröffnet wurde, unter dem Vorsitze Sr. Excellenz des
Herrn Oberstlandmarschalles Albert Grafen Nostiz im Beisein des Präsidenten-
Stellvertreters J. U. Dr. Wenzel Wanka, und in Gegenwart der beschlußfä-
higen Anzahl von Mitgliedern.

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Oberstlandmarschall: Wir werden mit der Vorlesung des Protokolls der letzten Sitzung beginnen.

(Aktuar Schmidt liest das Protokoll zuerst böhmisch dann deutsch.)

Oberstlandmarschall: Findet Jemand etwas zu bemerken? (Niemand bemerkt etwas.) So wird das Protokoll als gutgeheißen angesehen. Ich bitte, jetzt die Einläufe vorzutragen, nämlich eine Interpellazion, welche eingelaufen ist.

Aktuar Kuchinka liest die Interpellazion des Landtagsabgeordneten Hrn. Josef S t r a n g l e r aus dem Wahlkörper des Grundbesitzes an Se. Excellenz den Herrn Statthalter des Königreiches Böhmen, ob provisorischer Einführung von Bezirksausschussen. (Lieft):

Interpellazion des Josef Strangler, Landtagsabgeordneten aus dem Wahlkörper der Großgrundbesitzer,

an Se. Excellenz den herrn Statthalter des Königreichs Böhmen ob provisorischer Einführung von Bezirksausschüssen.

Der Herr Landtagsabgeordnete von Presnitz und Nepomuk hat den Antrag zur Durchführung des Gremeindegesetzes vom 17. März 1849 in Bezug der in diesem Gesetze nach §. 144 u. angeordneten Bezirksgemeinde gestellt, welcher Antrag einer Kommission zur Berichterstattung zugewiesen wurde.

Die kurze Spanne Zeit, die uns nur noch zur Tagung gegönnt sein dürfte, wwird es kaum möglich machen, daß die Diskussion über diesen wichtigen Grgenstand beendet werde und es kaum zu einem Beschluse kommen dürfte.

In Anbetracht jedoch des allgemein gefühlten Bedürfnisses dieser Herstellung von Bezirksgemeinden; in Anbetracht, daß es von hoher Bedeutung zur Erzielung des Vertrauens von Seite unseres Volkes in den hohen Landtag wäre, vor seinem Auseinandergehen wenigstens Etwas ins Leben gerufen zu haben, was dem Allgemeinen nutzt und frommt, und in Anbetracht, daß eben die Kreirung von Bezirksausschüssen ein solches Mittel ist: so stelle ich für den Fall, als der in dieser Hinsicht vom Herrn Landtagsabgeordneten für Presnitz und Nepomuk gestellte Antrag nicht mehr zur Diskussion kommen sollte, an Se. Excellenz den Hrn. Satthalter die Anfrage, ob es nicht in seiner Machtvollkommenheit läge, die Durchführung der §§. 142 bis 158 des Gemeindegesetzes vpm 17. März 1849 prov., bis daß in dieser Hinsicht zu beschließende und von Sr. Majestät zu sankzionirende Gesetz in Kraft treten würde, einzuleiten, und für den Fall, als diese prov. Durchführung nicht in seiner Machtvollkommenheit gelegen, er wenigstens die Wahl von den Bezirksausschüssen, die nach den jetzt veränderten Verhältnissen , wo statt größeren Bezuirkshauptmannschaften kleinere Bezirksämetr bestehen, die Zahl von 5 bis 7 haben könnten, derartig prov. Einleiten wollte, damit die Ausschüßße den Bezirksämtern berathend zur Seite stehen, welches Letztere um so weniger einem Zweifel unterliegen dürfte, als meines Wissens shcon früher hie und da Bezirkshauptmannschaftsvorsteher derartige Bezirksausschüsse kreirt haben, und solche später on Unbequemlichkeit oder im Auftrag wieder fallen ließen.

Se. Excellenz der Herr Statthalter: Nicht nur die gegenwärtige Interpellazion, hohen Landtag, sondern auch namentlich die Verhandlungen über diesen Gegenstand, die neulich stattgefunden haben, haben mich überzeugt, wie sehr er der allgemeine Wunsch des hohen Landtages sei, daß in dieser Beziehung den allenfalls bestehenden Uibelständen abgeholfen werde. Die Zeit dürfte wahrscheinlich zu kurz sein, um darüber den Bericht des Landesausschußes abzuwarten und mit Ruhe und Besonneheit zu verhandeln. Ich erlaube mir daher, dem hohen Landtage zu erklären, daß ich über den hier laut gewordenen Wunsch, den Gegenstand von Seite der Regierung selbst in die Hand nehmen, und den Landesausschuß diesfalls begrßen werde, und daß es uns hoffentlich gelingen wird, eine glückliche Lösung herbeizuführen. In meiner Machtvollkommneheit liegt es nicht, in dieser Beziehung zu verfügen, indem dieser Gegenstand jetzt zur Autonomie des Landes gehört und der Sankzion Sr. Majestät vorgelegt werden muß. Ich hoffe aber, daß durch das gemeinschaftliche Operat, welches die kais. Behörden mit dem Landesausschuß verfassen werden, es gelingen werde, diesen Wunsch zu erfüllen. Meinerseits möge der hohe Landtag überzeugt sein, daß ich nicht einen Augenblick zaubern werde, jeden seiner lebhaft ausgesprochenen Wünsche nach Kräften und nach Möglichkeit entgegen zu kommen. (Bravo!)


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