Fürst Auersperg: Ich bitte, auch die Namen Derjenigen, die den Protest unterzeichnet haben, zu lesen. (Allgemeiner Ruf: Ja!)
Dr. Rieger: Bitte, die Namen nur zu lesen.
Dr. Uher liest die Namen.
Dr. Fr. Palacký. - Dr. Fr. L. Rieger. - Dr. Brauner. - Dr. Trojan. - Jan Purkynì. - V. V. Tomek. - Fr. Pštross. - Dr. Šandera. - Štìpán Polach. - Dr. Èupr. - Dr. Svátek. - Josef Benoni. - M. Berger. - P. Daneš. - Dvoøák. - Dr. Ed. Gréger. - Dr. Esop. - Karel Faber. - Dr. Wendelin Grünvald. - Matìj Havelka. - Ferd. Hruška. - Karel Hubatka. - Dr. K. L. Klaudi. - Dr. Kodym. - Dr. Král. - Václav Kratochwil. - Dr. Kralert. - Jan Kratochwíle. - J. Krejèí. - Krouský. - Kulda. - J. V. Lambl. - P. Lantrok. - Josef Macháèek. - Dr. Ant. Maier. - Adolf ryt. z Meiersbachu. - V. Mastný. - Alois Matoušovský. - J. Dr. Mildner. - Klem. Platzer. - J. U. Dr. Jos. Stanisl. Prachenský. - J. Karel Rojek. - J. U. Dr. Karel Roth. - J. U. Dr. Antonín Schovánek. - V. Seidl. - Sadil. - Slach. - Dr. A. Krása. - Dr. Štìtka. - Dr. Šícha. - Dr. Ant. Šlechta. - J. Stanìk. - Radoslav Skuherský. - Frant. Šebek. - J. U. Dr. Škarda. - J. Slavík. - Dr. K. Tomíèek. - Em. Tonner. - Jos. Wenzig. - Václavík. - Dr. Wiese. - Vojáèek. - Karel Zap. - Hyn. Zátka. - Václav Zelený. - Dr. Jos. Friè. - Fr. J. Øezáè. - Dr. Podlipský. - Jan Valerian Jirsík, biskup budìjovický. - J. U. Dr. Frant. Uher. - Josef Zikmund. - J. U. Dr. Gabriel. - Vz. Danìk. - P. Krejèí, biskup. - Dr. Ant. Porák. - Dr. Haušild. - J. U. Dr. Jan Žák. - Vácsl. Paur. - Antoním Mareš. - Med. Dr. Josef Hamerník. - Fr. J. Kalvík.
Graf Franz Thun: Ivsch bitte ums Wort. (Oberstlandmarschall: Icxh kann keine Debatte mehr zulassen.) Graf Frantsz Thun fährt fort: Ich will nur eine Beemrkung machen. Die Eingabe ist nur böhmisch vortgelesen worden, und ich glaube, es liegt im Interesse der Deutschen zu wissen, was in der Eingabe ist; ich bin zwar des Verständnisses der böhmischen Sprache in soweit mächtig, ich weiß aber auch, daß viele meiner Mitdepuitrten kein Wort böhmisch verstehen, und ich glaube aus Billigkeitsrücksichten, daß wenigstens der Sinn deutsch gegben werde.
Oberstlandmarschall: Ist es der allgemeine Wunsch, daß dieser Antrag verdeutsch werde?
Strache: Es ist überhaupt nciht geschäftsordnungsmäßig, daß Proteste im Laufe der Debatte vorgelesen werden. Nach §. 70 zweiter Absatz: "über Verwahrungen und Erklärungen, sonst findet nur deren einfache Verlesung bei der Mittheilung des Einlaufes Statt, und ist jede weitere Debatte darüber unzulässig"; ich bitte also, geschäftsordnungsmäßig vorzugehen.
Oberstlandmarschall: Meine Herren, wir kommen auf die Art in eine Debatte, die einmal nicht zulässig ist; der Herr Graf hat gewünscht, daß es deustch mitgetheilt werde. Ist es der allgemeine Wunsch? Wenn nicht, so wird es nciht mitgetheilt, und die Debatte beschlossen werden. (Allgemeine Rufe: Nein!) Also ist die Debatte beschlossen, und wir gehen weiter zur Tagesordnugn. Es handelt sich nun, um über diemRegierungsvorlagen wieder vorzugehen, um die Frage, bevor wir in die Wahl selbst eingehen, ob auch Ersatzmänner gewählt werden sollen, weil diejenigen Herren, welche ihre Stimmzettel abgeben, wissen müssen, ob sie Ersatzmänner aufschreiben sollen oder nicht. In dieser Richtung liegt ein Antrag vor, den ich in Voratrg bringe, nämlich ein Antrag, der im Einlaufe scon vor mehreren Tagen war, nämlich ein Antrag vom Herrn Landtagsabgeordneten F ü r t h: der hohe Landtag wolle die Wahl des Staatsgrundgesetzes nachträglich im verfassungsmäßigen Wege zum Gesetze erhoben werde.
Dr. Brauner hat ums Wort gesucht.
Dr. Brauner: Ich habe mir erlaubt, den Antrag zu stellen, nach §. 29 auch diese Regierungsvorlage auf eine Kommission zu verweisen, und zwar zunächst an den Landesausschuß, von dem §. 29 ausdrücklich die Erwähnung macht, als von einer Kommission, die in derlei Fragen schon in Vorhinein kompetent ist; ob eine Vorlage von welcher Seite immer kommt, zumal eine Vorlage, welche eine Abänderung oder einPräjudikat eines Prinzips der Wahlordnung enthält, ist s jedesmal ordnungsmäßig, früher darüber den Bericht der Kommission zu hören.
Oberstlandmarschall: Herr von Waidele hat das Wort.
v. Waidele: Ich errlaube mir aufmerksam zu machen, daß die Regierungsvorlage in ihrem
ganzen Inhalte bereits vor mehreren Tagen vorgelesen worden ist, und nur ein Theil
derselben, nämlich derjenige, der den Landesausschuß betrifft, und die Uibergabe der
Geschäfte an denselben, an die Kommission gewiesen wurde. Niemand hat die Uiberweuisung
an die Kommission hinsichtlich des Theils der Regieurngsvorlage, welche von Ersatzmännern
spricht, verlangt. Es wurde auch einfach auf die Tagesordnugn die ganze Regierungsvorlage
Betreffs der Wahlen gesetzt. So steht dermalen die Sache, und ich glaube, es ist nicht
mehr an der Zeit, den sonst sehr gegründeten Antrag des Herrn Dr
Es ist aber nicht an der Zeit, derm,alen auf das zurück zu gehen, was vor mehreren
Tagen beschlossen worden ist, nämlich die Regierungsvorlage nur nach dem Antrage des Dr.
Graf Clam-Martinitz: Ich glaube, mit Bezug auf das von dem, Herrn Vorrednerr Erwähnte
darauf aufm,erksam machen zu sollen, daß dasselbe, wie mir scheint, nicht ganz mit dem
thatsächlichen Hergang übereinstimmt. Es ist nicht E i n e Regierungsvorlage. Es sind zwei eigene Regierungsvorlagen.
(Oberstlandmarschall: Ja, es sind zwei Regierungsvorlagen.) Letzthin war die Vorlage über
den Landesausschuß an der Tagesordnung, und da wurde beschlossen, dieselbe an den
Landesausschuß zu überweisen; es konnte damals über die heutige Vorlage nichts
beschlossen werden. Die Wahl der Reichsräthe, beziehungsweise diese Vorlage, ist heute auf der
Tagesordnung; sie war wohl schon einmal auf die Tagesordnung für die kommende Sitzung
gesetzt worden, ist aber nicht zur Verhandlung gelangt. Sie tritt erst heute in das
Stadium der Verhandlung. Ich glaube, es würde dem Wunsche der gesammten hohen Versammlung
hier nicht entsprechen, wenn wir die Wahl der Reichsrathsmitglieder aussetzen würden, bis
zur Bestellung dieser Kommission. Wohl aber glaube ich, daß diese wichtige Vorlage die
eine Aenderung der Verfassung im provisorischen Wege enthält, aber darum selbst aus
äußeren Rücksichten des Dekorums und aus wichtigen prinzipiellen Motiven nicht einfachn
in der allgemeinen Versammlung beschlossen werden kann, und sogar nach der
Geschäftsordnung nicht beschlossen werden darf. Sie muß an eine Kommission überwiesen werden, und diese kann bis morgen über die aus
wenigen Sätzen bestehende Regierungsvorlage den Bericht erstatten, und wir können dann,
je anchdem der Beschluß ausfällt, zur wahl der Ersatzmänner schreiten oder nicht. Der
Bemerkung des Herrn Vorredners, daß über diesen Gegenstand bereits beschlossen wurde,
und wir jetzt darüber nicht mehr beschließen können, muß ich entgegentreten. Die
heutige Vorlage ist heute das Erstemal auf der Tagesordnung, so daß sie verhandelt iwrd,
sie war blos auf der Tagesordnung für den kommenden Tag, und ist blos verlesen, aber noch
nicht verhandelt worden. v. Waidele: Es mag die Vorlage der Regierung in einem Schriftstücke oder in zweien
bestanden sein, so ist es doch ganz gewiß, daß beide Vorlagen vorgelesen wurden, nur
hinsichtlich der zweiten, den Landesausschuß betreffend, wurde der Antrag auf
Uiberweisung an die Kommission gestellt. Der hjohe Landtag hat hinsichtlich der ersten
Regierungsvorlage, nämlich hinsichtlich der Wahl zum Reichsrathe keine Uiberweisung
damals verlangt, es ist also derzeit nach meiner Uiberzeugung nicht mehr der Zeitpunkt,
von Neuem auf das zurückkommen.