Pátek 12. dubna 1861

Oberstlandmarschall: Herr Hofrath Taschek hat das Wort.

Hofrath Tashcek: Bei der lichtvollen Darstellung des ehrenwerten Mitgliedes für Semil und Eisenbrod, glaube ich, kann kein Zweifel sein über die Verpflichtung der Kommission, den Weisungen des hohen Landtags nachzukommen.

Von unserer Seite glaube ich, haben wir nicht einmal das Recht, eine Einwendung dagegen zu machen. (Bravo!)

Es handelt sich darum, ob der hohe Landtag uns das Vertrauen schenken will oder nicht.

Dr. Klaudi beantragt den Schluß der Debatte.

Oberstlandmarschall: Sind die Versammleten damit einverstanden? (Ja! Ja!)

Ich werde den Antrag zur Anstimmung bringen. Der Antrag des Dr. Rieger ist: Es der bestehenden Kommission für die Prüfung der wahlen zuzuweisen. Der Antrag des herrn Professor Dr. Prinz ist: Einen eigenen Verfassungsausschuß zu wählen, dem es in einer spätern Sitzung zugewiesen werde. Und von anderer Seite ist der dritte Antrag gestellt worden, eine neue, besondere Kommission ad hoc zu wählen.

Ich muß jenes Amendement, welches am weitesten geht, zuersat zur Abstimmung bringen; das ist das vom Professor Prinz, daß ein eigener Verfassungsausschuß gewählt, und diesem die Frage zugewiesen werde. DiejenigenHerren, die admirt einverstanden sind, bitte ich aufzustehen. (Große Minorität!)

Oberstlandmarschall: Nun werde ich den zweiten Antrag zuesr Abstimmung bringen; der ist, daß ein eigenes Spezial-Komité gewäöhlt werde; bitte diejenigen Herren, die dafür sind, aufzustehen. (Der Antrag blieb in Minorität.)

Der dritte Antrag des Herrn Dr. Rieger kommt zur Abstimmung. Es ist der ursprüngliche Antrag, diesen Gegenstand dem für die Wahlprüfung bereits bestehenden Wahlkomité mit dem Auftrage der möglichst beschleunigten Erledigung zuzuweisen. Wer dafür ist, der stehe auf. (Bravo, Bravo.) (Majorität.)

Nun habe ich den Herren bekannt zu machen, daß sich heute ein Abgeordneter gemeldet hat, der noch nicht den Eid geleistet hat, nämlich Graf Karl Althan, weil er durch einen traurigen Todesfall in seiner Familie an dem Tage, wo die Angelobung stattfand, gehindert war, zu erscheinen.

(Liest die Eidesformel vor. Die Angelobung findet Statt).

Oberstlandmarschall: Nun.meine Herren, wir werden, wie es den Herren bekannt ist, für morgen und übermorgen keine Sitzung haben, und wir werden uns am Monatge um 10 Uhr wieder versammlen. Die tagesordnung wird sein: Der Vortrag der Regierungsvorlagen, und zwar in Betreff des Landesauschußes und in Betreff der Wahl in den Reichsrath. Damit die Herren in vorhinein in allgemeine Kenntniß dieser beiden Regierungsvorlagen kommen, werde ich sie noch heute am Schluße der Sitzung vortragen lassen.

(Schmidt liest die 1. Regierungsvorlage vor.)

Regierungs-Vorlage.

I.

Die dringendste Aufgabe des Landtages ist es, zur Wahl der nach dem Grundgesetze über die Reichsvertreteung in das Abgeordnetetnhaus des Reichsrathes zu entsendenden Mitglieder zu schreiten.

In dieser Beziehung habe ich die Ehre, der hohen Versammlung in Gemäßheit des mir zugekommenen Erlasses Sr.Excellenz des Herrn Staatsministers vom 2. April 1861, Z. 2007, Folgendes zu eröffnen:

Nach §. 17 des Allerhöchsten Patentes über die Reichsvertretung ist, wenn ein Mitglied des Abgeordnetenhauses mit Tod abgeht, die persönliche Fähigkeit verliert oder dauernd verhindert ist, eine neue Wahl vorzunehemn.

Der Landtag kann für jeden solchen Fall nicht zur Wahl zusammen berufen werden, und wenn bis zum nächsten Zusammentritte desselben zugewartet würde, so müßte einstweilen die Zahl der auf das betreffende Land entfallenden Mitglieder des Abgeordnetenhauses unvollständig bleiben.

Umsonach den einzelnen Kronländern jederzeit die thunlicht vollständige Vertretung im Abgeordnetenhause des Reichsrathes zu sichern, geruhten Se. k. k. Apostolische Majestät mit der Allerhöchsten Entschließung vom 31. v. Mts. die Landtage allergnädigst zu ermächtigen, gleichzeitig mit der Wahl der in das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes zu entsendenden Mitglieder für die obbezeichneten Fälle Ersatzmänner zu wählen, welche, sobald einer der obbezeichneten Fälle eintreten sollte, einzuberufen sind, und bis zur Vornahme der regelmäßigen neuen Wahl zu fungiren haben.

Rücksichtlich der Anzahl dieser Ersatzmänner, geruhten Se. k. k. Apostolische Majestät allergnädigst zu genehmigen, daß aus jeder im Anhange zu der betreffenden Landesordnung fetsgestellten Gruppe von Landtagsabgeordneten, aus welcher 1-5 Mitglieder in das Abgeordnetenhauses des Reichsrathes zu entsenden sind, Ein Ersatzmann, und für die vollste Zahl von je fünf weiteren Abgeordnetetn zum reichsratje, Ein weiterer Ersatzmann gewählt werde.

Prag, am ... April 1862s1.

Der k. k. Statthalter:

Anton Graf Forgách m. p.

(Aktuar Schmidt liest die 2. Regierungsvorlage vor.)

II.

Eine weitere Aufgabe des Landtages ist es, die Beisitzer des zu konstituirenden Landtagsausschußes zu wählen.

Es liegt in der Absicht der Regierung, sich wegen der Uibergabe der nach den Bestimmungen der Landesordnung in die verwaltung des landtages und beziehungsweise des Landesausschußes übergehenden Fonde und Anstalten, so weit dieselben unter der unmittelbaren Verwaltung der Regierung stehen, mit dem neu konstituirten Landesausschuße in das Einvernehmen zu setzen, daher der landtag den Landesausschuß beauftragen wolle, hierüber mit der Regierung in Verhandlung zu treten und das Ergebniß dem Landtage vorzulegen.

Ebenso wird der Landtag eingeladen, den Landesausschuß zu beauftragen, die im §. 29 L. O. bezeichneten Geschäfte des bisehrigen ständischen Landesausschußes zu übernehmen, und das Resultat dem landtage gleichfalls vorzulegen.

Was die Präliminarien für das Verwaltungs-Jahr 1862 betrifft, so müssen dieselben, um Beirrungen des öffentlichen Dienstes zu begegnen, rechtzeitig festgestellt werden.

Der Landtag wird jedoch in Folge der voraussichtlich länger dauernden Session des Reichsrathes zu spät wieder zusammentreten, um die Feststellung vornehemn zu könnne.

In dieser Rücksicht, und nachdem es sich blos um eine Vorkehrung für das Uibergangs-Stadium handelt, wird es das Angemessenste sein, und ich erlaube mir es in Antrag zu bringen, daß der hohe Landtag dem Landes- oder einem eigends zu bestellenden Ausschuße gegen nachträgliche Vorlegung des Ergebnisses, die unbeschränkte Vollmacht im Vorhineien ertheilt, diese Präliminarien zu rpüfen und richtig zu stellen.

Dabei finde ich auf Grund der erhaltenen hohen Ermächtigung zu erklären, daß, woferne sich mit Rücksicht auf die bestimmung des §. 22 L. O. die Nothwendigkeit ergeben sollte, eine kaiserliche Sankzion zu erwirken, das k. k. Staatsministerium für diesen Ausnahmsfall keinen Anstand nehmen würde, auch folche, von dem Landesausschuße festgestellte Budgets-Anträge Sr. Majestät vorzulegen.

Prag, am ... April 1861.

Der k. k. Statthalter:

Anton Graf Forgách m. p.

 

Předložný návrh vládní.

I.

Nejpilnější úlohou sněmu budiž, přistoupiti k volbě údův, kteří se podle základního zákona o zastoupení říšském mají vyslati do sněmovny poslanců rady říšské.

V tomto směru dovoluji sobě vysokému shromáždění ve známost uvésti obsah vynášky, vydané od jeho Excellencí pana ministra státního dne 2. dubna 1861, č. 2007:

Sejdeli některý úd sněmovny poslanecké smrtí, pozbudeli způsobilosti osobní, anebo nemůželi pro nějakou překážku trvalou býti údem říšské rady, v těchto případnostech má se podle §. 17 Nejvyššího patentu o zastoupení říšském nové zvolení předsevzíti.

Snšm pro každou takovou případnost k volbě svolán býti nemůže a čekaloli by se až k nejprvé příštímu sejití jeho, musilby zatím počet údův sněmovny poslanecké, na tu kterou zem vycházejících, zůstat neúplný.

Aby tedy každé jedné korunní zemi pokaždé pojištěno bylo, pokud možné úplné zastoupení ve sněmovně poslanců rady říšské, proto Jeho c. k. apošt. Veličenstvo Nejvyšším rozhodnutím ode dne 31. m. m. nejmilostivěji ráčil sněmům zemským dáti moc, aby pro výše dotčené případnosti zároveň s volbou údův, kteří se mají vyslati do sněmovny poslanců rady říšské, také zvoliti náměstníky, kteří se hned - jak mile některá z týchže případností se udá, mají svolati a úřadovati dotud, až se pravidelná nová volba předse vezme.

Týkajíc se toho, mnoholi má býti těch náměstníků, v té příčině ráčil Jeho c. k. apošt. Veličenstvo nejmilostivěji schváliti, aby z každé, v přídavku ke zřízení zemskému té které země ustanovené skupy sněmovníků, z nížto 1-5 údů náleží vylsati do snšmovny poslanců rady říšské, zvolen byl jeden náměstník, a na každý úplný počet pěti dalších vyslanců do rady říšské, zase jeden náměstník.

V Praze, dne ... dubna 1861.

C. k. místodržící:

Antonín hrabě Forgách m. p.

II.

Dále sněmu uloženo jest, aby zvolil přísedící výboru zemského, an se má zříditi.

Vláda má v úmyslu, starny odevzdání fondů a ústavů, jichžto správa, pokud se od vlády přímo vykonává, podlé toho, co zemské řízení ustanovuje, přenešena býti má na sněm zemský, potahmo na zemský výbor, srozuměti se o tom s nově zřízeným výborem zemským, pročež budiž od sněmu výboru zemskému nařízeno, aby s vládou o to jednal, a východek z toho jednání sněmu předložil.

Taktéž vyzývá se sněm, aby výboru zemskému nařídil, by na se vzal práce, které podlé §. 29 řízení zemsk. Příslušely posavadnímu výboru stavovskému, a východek rovnšž sněmu předložil.

Co se týče předchozích rozpočtů na správní rok 1862, tak se v pravý čas ustanoviti musejí, aby veřejná služba netrpěla.

Jelikož pak, jak předvídati, rada říšská delší čas bude zasedati, a tudíž sněm zemský příliš pozdě zase se sejde, aby mohl ty rozpočty ustanoviti, proto tehdy, a uvážíc dále, že jde toliko o to, učiniti opatření pro dobu přechodní, zdá se nejpřiměřenější býti, a dovoluji si tudíž navrhnouti, aby vysoký sněm, vyhradiv sobě pozdější předložení východku, - buď výboru zemskému anebo výboru zvláště k tomu ustanovenému již napřed neobmezenou moc dal, by tyto předchozí rozpočty zkoušel a upravil.

Při tom na základě obdrženého zmocnění vidí se mi vysloviti, že pokud by se, hledíc k ustanovení §. 22 říz. Zemského udála potřeba, vyžádati císařského schválení, c. kr. ministerium státní, v případu takové výjimky nikterak nerozpakovaloby se, i takové od zemského výboru ustanovené návrhy budgetní Jeho Veličenstvu předložiti.

V Praze, dne ... dubna 1861.

C. k. místodržící:

Antonín hrabě Forgách m. p.

Oberstlandmarschall: Diese 2. Regierungsvorlage, welche enthält die Aufforderung zur Wahl des Landesausschußes und Bestimmungen über dessen Instrukzionen , wird am Montag den Gegenstand der Berathung bilden.

Haase Edler von Wranau: Ich bitte auch um Vorlesung in deutscher Sprache.

(Aktuar Schnidt liest deutsch die 2. Regierungsvorlage.)

Oberstlandmarschall: Nahc der Landtagsordnung ist auch bei Gelegenheit die Feststellung der Bezüge der Ausschußmitglieder und Systemisitung des Beamtenstatus durchzuführen, weilche auch beide Gegenstand der nächsten Berathung sein werden.

Dr. Brauner: Ich ahbe gestern Sr. Excellenz dem Herrn Oberstlandmarschall eine schriftliche Anfrage übergeben, welche zusammenhängt mit dem Gegenstand der bevorstehenden Wahlen des landesausschußes. Da ich glaube, daß jenes Interesse, welches ich in dieser ganz kurzen Anfrage auszusprechen mir erlaubt habe, getheilt werden wird von mehreren Mitgliedern dieses Hauses, und damit kein Zeitverlust verbunden ist, so erlaube ich mir an Se. Excellenz den Hrn. Oberstlandmarschall die Bitte zu stellen, er möge die Güte haben, diese meine kurze Anfrage heute vorzulesen, ohne übrigens die Frage vorzugreifen, wenn es belieben wird, Sr. Excellenz dem Herrn Oberstlandmarschall der Geschäftspordnung gemäß, diese meine Anfrage zu beantworten.

Oberstlandmarschall: Ich habe die Anfrage eingesperrt in den Schreibtisch.

Dr. Brauner: Ich habe sie hier im Konzepte.

Oberstlandmarschall: Ich bitte sie vorzulesen und und ich werde dann dem Kollegium mittheilen, was ich bereits darüber verfügt habe.

Dr. Brauner list Folgendes vor:

Anfrage des Abgeordneten Dr. Brauner an Se. Exc. den Herrn Landtagsmarschall.

Angesichts der bevorstehenden Wahl des Landtagsausschußes und der Vertagung des Landtages ist es für den Landtagsabgeordneten von hohem Interesse und für ihre Motive zur Wahl selbst maßgebend, über jene Fonds, welche das nach §. 4 A. der landtagsordnung, dem Lande gehörige und nach §. 26 von dem Landesausschuße zu verwaltende Landesvermögen bilden - noch vor der Vornahme der Wahl wenigstens insoweit unterrichtet zu sein, welche diese Fonds sind und worin sie im Wesentlichen bestehen. Ich bitte daher Se. Excellenz den Herrn Landmarschall, er wolle dem Landtage die diesfällige Mittheilung machen, und die allenfalls vorhandenen amtlichen Ausweise hierüber auf den Tisch des Haufes niederlege nlassen. Eventuell stelle ich diese Anfrage alsAntrag.

Oberstlandmarschall: In Folge dieser Anfrage habe ich bereits eine Zuschrift an Se. Excellenz den herrn Statthalter, und eine solche an den gegenwärtig bestehenden Landesausschuß gerichtet, worin ich um diesen Ausweis in möglichst beschleunigter Weise in summarischer Form ersuchte, und sobald sie mir eigenhändig sein wird, werde ich nicht säumen, sie dem hohen Landtage mitzutheilen.

Se. Excellenz der herr Statthalter: Hoher Landtag! Ich habe zwar diese Zuschroft des herrn Oberstlandmarschalls noch nicht erhalten, bin aber bereit, in der nächsten Sitzung den geschlossenen Ausweis über all jene Fonde vorzulegen, die in Zukunft in die Verwaltung des landes überzugehen haben. Ich habe Ihnen imVorhinein das erfreuliche Resultat mitzutheilen, daß sehr viel baares Geld zugleich übergehen werden wird. Wenn auch die Steuer etwas erhöht war, so kommt doch eine so hohe Summe zur Verfügung des landes, daß ohne weitere Steuerauschreibung allen Bedürfnissen vollkommen entsprochen werden kann.

Oberstlandmarschall: Die nächste Sitzung beginnt Montag um 10 Uhr.

(Schluß der Sitzung um 1/22 Uhr.)

Die Korrektoren:

Peter Steffens,

Josef Karl Ritter v. Peche,

Alois Matoušovský.

 

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Aus der Statthalterei-Druckerei in Prag.


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