Sobota 3. bøezna 1849

Anfange meiner Rede anführte, kann als Bethätigung dessen dienen) — in Galizien also gibt es keinen Unterschied zwischen Depositen- und Waisengeldern, aus dem schon von meinem Vorredner erörterten Grunde, weil es keine Waisencassen gibt, und Waisen- und Depositengelder in denselben Cassen aufbewahrt werden. — Freilich hat einer der Herren Vorredner gesagt, daß schon die Natur der Sache eine Trennung der Gelder bedingt; das ist wahr; aber der Ministerialerlaß, von dem wir hier sprechen, ist in Galizien ohne Rücksicht auf diese Trennung in Vollzug gesetzt worden; alles, was in den Depositen-Cassen war, alle Depositengelder sind abgeführt worden. — hiermit verschwindet hier der Unterschied ganz. Es gibt aber kräftige Gründe, welche nicht hinsichtlich der Waisengelder allein, sondern auch hinsichtlich der Depositengelder gegen diese Maßregel in doppelter Rücksicht sprechen. — Der Ministerialerlaß war provisorisch, er war nicht sanctionirt, er war erlassen in Vorbehalt einer späteren Genehmigung; nichts ist davon geschehen; frühere Gesetze bestehen also unbeirrt von dem Ministerialerlasse, und schon deßhalb muß ich das aussprechen, weil wir unmöglich zulassen können, daß Ordonanzen, Minister-Ordonanzen Gesetze abschaffen können, besonders wo sich das Ministerium selbst dazu bekennt, daß sie nur provisorisch, und von der künftigen Genehmigung abhängig sind. — Nach früheren Gesetzen wurde ein Depositum als streitiges Eigenthum erlegt, damit es bei dem Gerichte in derselben Währung, in derselben Münzsorte erhalten werde, und damit das Gericht eine noch größere Bürgschaft gebe, es werden die Verpflichtungen genau so erfüllt werden, wie sie der Deponirende zu erfüllen hat. Sobald das Depositum in die Staatscasse fließt, so ist natürlich die strenge Festhaltung jenes Gesetzes unmöglich geworden. Meine Herren, es ist hier zwar angeführt worden, namentlich von meinem unmittelbaren Herrn Vorredner, daß ein Abgeordneter unmöglich es aussprechen oder einräumen dürfe, der Staat werde nicht zahlungsfähig sein; wohl, deßwegen sollen wir Credite bewilligen, deßwegen sollen wir alle Mittel, über die wir zu verfügen haben, dem Ministerium zu Gebote stellen, aber nicht fremdes Eigenthum. Ich kann Ihnen nicht verbürgen, ob das völlig wahr ist, oder nicht, was ich Ihnen vorzubringen habe, aber Thatsachen sind mir zur Kenntniß gekommen, daß schon jetzt nach Steiermark Gelder, die in klingender Münze aus den Depositen-Cassen an den Tilgungsfond abgeführt wurden, in Banknoten zurückbezahlt worden sind. Da haben Sie den thatsächlichen Beweis, daß man in dieser Hinsicht doch etwas besorgen kann.

Daß Waisengelder nicht anzurühren sind, darin stimmen alle Redner mit mir überein, und ich glaube auch der Herr Abgeordnete für Neunkirchen wird mir beistimmen. Nicht 30.000, nicht einmal 3 Gulden fremden Vermögens dürfen wir wagen, oder darüber verfügen. Ich wundere mich, wie er, der unlängst mit einer Anzahl anderer Herren die Ehre des hohen Hauses so sehr in Schutz nahm, daß er alle jene Glieder des Hauses unbedingt zu entfernen anrieth, welche der Ehre des hohen Hauses Abbruch thun könnten, — (nun was würde es schaden? auf jeden Fall würden jene 3 dasselbe anrathende Herren bleiben und — tres facinut collegium)— daß der Herr Abgeordnete, der sich zum Ritter der Ehre des ganzen Hauses aufstellte, so etwas anrathen kann, daß wir unsere Ehre soweit vergessen, fremde Gelder, Waisengelder der Gefahr des Unterganges Preis zu geben? Was hier zum Troste angeführt wird, daß man durch die Verwendung der Depositengelder dem Staate etwas erspart hat, das reicht uns keineswegs hin. Man hat allerdings erspart, aber man hat dieses Ersparniß den Parteien gewaltsam entzogen, widerrechtlich weggenommen, und so etwas verträgt sich nicht mit der Ehrlichkeit.

Es ist hier unter den Gründen der Majorität des Finanz-Ausschusses angeführt, daß in dem Ministerialerlasse kein Zwang enthalten war. Nun, ich muß mir auch etwas darauf zu Gute thun, daß ich, da ich in dieser Hinsicht ein Fachmann bin, Sie hierüber belehren kann. Die frühere Regierung erließ Justizgesetze ewig durch Hofdecrete. Nachdem aber die oberste Justizstelle in dieser Hinsicht zu wirken aufgehört hat, hat das Ministerium die weiteren Decrete erlassen, und bei uns, ich glaube auch consequent überall, haben die Gerichte den Ministerialerlaß als ein Hofdecret angesehen, welches alle früheren gesetzlichen Verfügungen umgestoßen hat, und sie haben so raisonirt: "Nachdem ein Hofdecret oder ein Ministerialerlaß uns ohne Rücksicht darauf, daß frühere andere Gesetze bestanden, aufgetragen hat, die Gelder abzuführen, so haben wir kein Recht und keine Pflicht, uns darein zu mengen, ob das Geld anders anzulegen wäre, ob es nutzbringender verwendet werden könnte, ob es nicht einer Gefahr ausgesetzt ist, — alle unsere Verantwortlichkeit ist dadurch aufgehoben. Das mag nun die Hofstelle allein entscheiden, wir Beamten haben nichts zu thun, als zu gehorchen." Da sehen Sie, ob das nicht eine Gefahr in sich enthält. Wenn so ein Hofdecret in den Nichtern nur blind Gehorchende findet, nun meine Herren, so reden Sie mir nicht, daß da kein Zwang Statt hat. Die Richter haben ohnehin bei uns nicht auf den Willen der Parteien geachtet, sondern auf den Willen ihrer Obern; diesen Willen der Obern haben die Hofdecrete bestimmt und die Parteien sind mit ihren anderen Ansichten zurückgewiesen worden. — Vier Wochen — es heißt, es ist nur für diese Depositengelder diese Einlegung in den Tilgungsfond in Aussicht gestellt, welche im Depositenamte länger als vier Wochen liegen, ohne daß sich die Partei wegen einer Anlegung desselben meldete.— Ich muß Ihnen wieder von Galizien erzählen, meine Herren! — dort pflegt man auf einen Bescheid vier bis sechs Monate zu warten. Wie können Sie verlangen, daß sich eine Partei über Verwendung eines Depositums ausspreche, bevor sie von dem Erlange verständigt worden ist? Ich habe nichts übertrieben, ich habe Ihnen ja gesagt, daß ich schon einmal als eingefleischter Reactionär bezeichnet wurde, ich hoffe also, Sie werden mir glauben, und Alle die dort zu sein Gelegenheit hatten, werden es bestätigen. Ich glaube das Justizministerium und überhaupt die Justiz-Gesetzgebung bekennen sich noch zu dem Grundsatze, daß die Waisengelder, und daß überhaupt verfügbare Depositengelder nach Möglichkeit vortheilhaft und sicher anzulegen sind. Die Frage der Sicherheit verspare ich mir bis zum Schlusse; aber was die Vorthelthaftigkeit anbelangt, ist es Ihnen bekannt, daß der Tilgungsfond blos 3 Percent und diese erst am Ende, zusammen mit dem Capitale auszahlt, während Darleihen auf Hypothek überall gegen 5 Percent bewilliget werden, und während namentlich in Galizien (ich spreche schon wieder von Galizien) Pfandbriefe bestehen. Es gibt dort nemlich ein Institut, welches Darlehen auf Hypothek der einzelnen Güter bewilliget, und zwar primo loco, wie es in der technischen Sprache genannt wird, d. h. so, daß keine andere Schuld vorangehen darf. Diese Pfandbriefe sind verhypothecirte Schuldscheine, und werden dem Eigenthümer durch dieses Institut ausgefolgt, welche er nach Maßgabe des Curses, den sie haben, verwerthet. Was die Sicherheit derselben betrifft, so ist ja glaube ich überflüssig, viel von der Möglichkeit derselben zu reden, so bald ich das Reelle vorbringe, daß die galizischen Pfandbriefe, jetzt wo die fünfpercentigen Metalliques sich um die 80 herumbewegen, daß die galizischen Pfandbriefe, welche nur 4 Percent tragen, auf 103 stehen. In einem an Capitalien so armen Lande, wie Galizien, ist dieß ein Ereigniß, und dieses Ereigniß, glaube ich, wird Sie überzeugen, daß das Anlegen der Depositengelder in diesen Pfandbriefen etwas sehr sicheres und viel vortheilhafter ist, als der Tilgungsfond, wo wie gesagt nur 3 Percent bezahlt werden.

Nationalökonomische Rücksichten sprechen auch für die Belassung dieser Depositengelder in den einzelnen Provinzen. Ich habe zwar gehört, daß, was die Stadt Wien betrifft, andere Gründe für die Belassung der Gelder in den Depositenämtern sprechen, als die Besorgniß, daß die Wiener Bevölkerung dieß mit Mißtrauen ansehen würde; nun ich glaube doch, daß das der Hauptgrund gewesen sein muß, und was man für Wien bewilliget hat, das muß man ja nach dem Grundsatze der Gleichberechtigung für Alle bewilligen.

Sie wissen, meine Herren, daß die Robot und das Unterthänigkeitsverhältniß aufgehoben wurde, und daß sich die Eigenthümer der früheren Dominicalgüter in großer Verlegenheit hinsichtlich des zur weiteren Fortführung der Wirthschaft nöthigen Betriebscapitals befinden, und daß diese Verlegenheit eben die Mißverhältnisse erzeugt hat, welche besonders in den Finanzen sich fühlen lassen. Wenn wir nun alle diese Gelder, welche sich vielleicht zufällig in den einzelnen Provinzen befinden, wegnehmen, und ihnen nicht die Gelegenheit lassen, aus diesem Fonde Anlehen zu contrahiren, und zwar zu 4 und 5 Percent, so glaube ich, werden erstens die Umstände der einzelnen Provinzen und zweitens dadurch nothwendig auch die Finanzen des ganzen Staates unendlich leiden. Dieß also ist doch ein sehr zu beherzigender Grund, warum man diese Gelder in den Depositenämtern belassen soll.

Ich komme also jetzt auf die letzte und einzige Frage, die der Sicherheit. Nun, meine Herren, unwillkürlich muß ich doch als Abgeordneter bei dieser Gelegenheit (obwohl ich es bei keiner anderer thäte) aussprechen, daß ich gegründete Besorgniß habe, es können die Minderjährigen, welche nach dem bürgerlichen Gesetzbuche vom Jahre 1812 unter dem besonderen Schutze der Gesetze stehen sollen, welche stumm sind und keine Petitionen überreichen sollen, daß diese Minderjährigen einer Gefahr durch die Anlegung ihrer Gelder in den Tilgungsfond ausgesetzt werden könnten. Ich berufe mich, und das ist unausweichlich, auf die Erfahrung, die wir bestanden haben. Meine Herren! es ist Ihnen etwas von dem Finanzpatente vom Jahre 1811 bekannt; nach diesem Finanzpatente wurde jede Schuld, welche nicht in klingender Münze, und zwar mit besonderer Bezeichnung der Prägung contrahirt wurde, in Bankozetteln zurückgezahlt, oder in Einlösungsscheinen reducirt, bloß auf den fünften Theil des Betrages der Bankozetteln. Ich muß sagen, daß das Finanzpatent vom Jahre 1811 bei den damaligen Umständen vielleicht noch der klügste Schritt war, den der damalige Finanzminister Graf Wallis thun konnte. Er war auch möglichst gewissenhaft und redlich, weil er zugleich eine Scala kund gab, weil er dann nach dem Maße, als die Bankozettel sich entwertheten, stets mehr Bankozettel nach einem gewissen Course, nach einer gewissen Scala zu zahlen auftrug, weil also alle Gläubiger und Capitalisten von dem Verluste nicht so sehr befallen waren, sobald der Werth der Bankozettel aus der Zeit, wo sie von ihnen zugezählt waren, berücksichtiget wurde. Ich muß wirklich deßhalb noch für diesen Mann sprechen, weil es ihm bei der Emittirung von Einlösungsscheinen voller Ernst gewesen ist, daß sie wirklich Conventions-Münze sein sollen, und daß die Bedürfnisse und Ausgaben des Staates nach Möglichkeit einzuschränken wären. Nach dem Jahre 1811 kamen die Jahre 12, 13, 14, 15. Es kam ein neuer Finanzminister, der Graf Stadion. Dieser Finanzminister hat schon an die Scala vergessen, er hat die Commission, welche die Ausgabe neuen Papiergeldes zu überwachen hatte, auseinander gejagt und hat weitere Emissionen von Einlösungs- und Anticipationsscheinen im Geheimen veranstaltet, er hat keine Scala gegeben, und im Jahre 1816 kam es erst zu diesen traurigen Folgen des Patentes vom Jahre 1811, an welche Wallis nie gedacht hatte, daß die papierne Conventions-Münze in Einlösungs- und Anticipationsscheinen wieder zu einer Wiener Währung herab gesunken, und daß das Geld, welches im Jahre 1799 100 betrug, im Jahre 1816 auf 8 herunter gekommen. Er hat keine Scala herausgegeben, er hat die vor dem Jahre 1799 contrahirten Schulden und Darlehen von dieser Calamität der Reduction nicht ausgenommen, so kam es also, daß die geliehenen Capitalien, Fonde und Stiftungen, welche in Folge des Patentes vom Jahr 1811, da sie vor dem Jahre 1799 contrahirt wurden, noch in Conventions-Münze und noch in vollem Betrage getilgt werden sollten, nunmehr gänzlich ihren Werth verloren. Diese Folge hat auch Galizien sehr stark berührt, und eben dadurch sehr stark berührt, weil in den Jahren 1794 bis 1796 nach Galizien der Auftrag kam, daß alle Depositengelder in das Cameralzohlamt abzuführen seien. Wer hat geahnt — auch nicht die Richter — wer hat geahnt, daß jemals ein Unterschied zwischen einem Anlehen nach einer bestimmten Prägung und zwischen einem Anlehen auf eine Summe schlechtweg ein Unterschied stattfinden sollte? Galizien, — meine Herren, ich spreche schon wieder von Galizien — hatte, wie es zu Oesterreich kam, kein Papiergeld, und brachte mit sich bloß eine Staatsschuld von 240.000 Gulden, Galizien hatte kein Papiergeld, sondern nur Barschaft — nur Barschaft befand sich in den Depositenämtern. Es wurde nicht unterschieden, was für eine Prägung diese Barschaft hatte, sie floß in das Cameralzahlamt, und nach einem Zeitraume von 32 Jahren (hören Sie, meine Herren, 32 Jahre hat man gewartet, bis die Regierung die Gelder, die in ihren Schatz floßen, hinausgegeben hat), nach einem Zeitraume von 32 Jahren kam ein Decret heraus, daß, wo in den Depositenverzeichnissen nicht ausdrücklich die Prägung der Münze vorkommt, alles nach dem Course von Bankozetteln 5 Gulden für Einen, und endlich weiter nach dem heruntergekommenen Werthe der Einlösungs- und Anticipationsscheine zwei und einen halben für Einen auszuzahlen sei. Für 100 Dukaten geprägter Münze bekamen also die Parteien nach 32 Jahren 8 Dukaten. Wer so etwas erfahren hat, meine Herren! der muß etwas ähnliches immer besorgen, besonders da der jetzige Stand der Finanzen nicht weit von dem früheren sich befindet, nämlich von dem im Jahre 1816.

Was die Staatsschuld betrifft, so ist in dem Budget ein Zinsenbetrag von 48 Millionen angeführt; das würde zu 4 Percent angeschlagen 1.200 Millionen geben; die Schuld an die Bank beträgt 188 Millionen; darin beträgt die fundirte 80 Millionen, also sind 108 Millionen schwebend, zu denen die fundirten 1.200 Millionen hinzukommen. Das Erträgniß für das Jahr 1849 ist im Budget auf 101 Million berechnet, aber es hat sich noch der traurige Umstand hinzugesellt, daß in den Monaten November und December der Ausfall im Erträgniß desjenigen, was im Budget veranschlagt war, monatlich dreiviertel Millionen überstieg, daß also von diesen 101 Million wenigstens noch 9 Millionen fehlen. Die veranschlagten Aufgaben übersteigen dasselbe Erträgniß nach der Annahme des Budgets genau berechnet um 77 Millionen. Das wirkliche Deficit überstieg aber dieses angenommene in diesen zwei Monaten um mehr als 4 Millionen. Nach Allem also haben wir über das veranschlagte Deficit von 77 Millionen noch wenigstens eines von 35 zu erwarten. Wir werden also zum wenigsten 112 Millionen Deficit in diesem Jahre haben. Der Ertrag aber betrüge dabei nicht mehr 101, sondern eigentlich nur 92 Millionen. Sie können sich also vorstellen, daß man bei diesen Ziffern allerdings Besorgnisse mit Recht hegen darf, wo es sich nicht um eigenes Geld, sondern um fremde Gelder handelt.

Ich will nicht weiter von diesem traurigen Bilde reden; damit mich gerade nicht der Vorwurf treffe, daß ein um das Wohl Oesterreichs bekümmerter Abgeordneter an dessen Finanzzustande verzweifelt, muß ich es vermeiden. Allein, meine Herren, es handelt sich um fremdes Geld; wollen Sie dieses überhören? Wollen Sie die Staatslasten decken, und in soferne wir Vertrauen zu dem Zustande und dem Handeln der Regierung hegen werden, müssen wir uns zu Opfern verstehen — nun allerdings, so belasten Sie das Volk, belasten Sie sich selbst, und belasten Sie es verhältnißmäßig, aber daß Sie um den Credit des Staates zu heben, fremdes Geld, und zwar das Geld Einzelner ganz absorbiren lassen, oder doch der Möglichkeit der Absorbtion aussetzen, während Sie das Volk schonen wollen, wird, glaube ich, Ihr Gewissen Ihnen nicht gestatten. Ich endige also noch mit Diesem, daß ich mich ausdrücklich verwahre, aus dieser Frage ein Vertrauens- oder Mißtrauensvotum für das Ministerium machen zu wollen. Was mich betrifft, glaube ich, ist es überflüssig, davon zu reden, ob ich dem Ministerium vertraue oder nicht; aber ich beschwöre Sie, meine Herren, mögen Sie ihm vertrauen oder mißtrauen, nehmen Sie ein anderes Feld dazu, um ihm dieß zu beweisen, handeln Sie so, als Ihnen das Vertrauen, welches Ihre Committenten in Sie gelegt haben, gebietet. Ehrlichkeit heißt es nun. Ich glaube, daß diese Maßregel mit der Ehrlichkeit sich nicht verträgt, und diese Herren, welche die Ehre des Hauses so sehr in Schutz nehmen, beschwöre ich, jetzt an der Hand zu sein bei der Durchsetzung dieser Maßregel, die Ehre des Hauses zu retten. (Links Beifall.)

Präs. Der Herr Finanzminister hat das Wort.

Finanzminister Krauß. Ehe ich auf die Beleuchtung der verschiedenen Einwendungen, die vorgekommen sind, übergehe, halte ich es für nöthig, den Charakter der Maßregel, um die es sich handelt klar darzustellen. Dadurch werden die meisten Einwendungen sich von selbst beheben. Im April und Mai des v. J. waren die Staatsbedürfnisse gestiegen, die Einnahmen sehr vermindert; es war Pflicht des Finanzministeriums zu suchen, den Abgang der sich ergibt, auf eine Art zu decken, durch welche Niemand in seinen Rechten verletzt, zugleich aber auch das Volk so wenig als möglich belastet werde. Das Finanzministerium ward aufmerksam, daß bei den Gerichten nicht geringe Summen unfruchtbringend anliegen, und daß diese Gelder, die den Eigenthümern keinen Nutzen abwerfen, für die currenten Bedürfnisse des Staates eine Beihilfe gewähren können. Die Finanzverwaltung war schon früher mehrere Jahre hindurch in Verhandlung, diesen Uebelstand zu beheben. Ich nenne es einen Uebelstand in staatswirthschaftlicher Beziehung, daß man Gelder auf diese Art unfruchtbringend liegen läßt. Dieß zu beheben, war auch abgesehen von den obwaltenden Umständen eine Pflicht, die Umstände aber selbst waren so dringend, daß man es nicht aufschieben konnte, einen Schritt in dieser Angelegenheit zu thun. Er wurde auf eine Art gethan, bei welcher die Rechte der Eigenthümer geschont wurden, ich kann sagen, bis aufs Aeußerste. Man hat Niemanden gezwungen, sein Geld dem Tilgungsfonde oder Staate zu überlassen. Man hat erklärt, diejenigen Depositen, welche schon eine andere Bestimmung erhalten haben, sogar diejenigen Depositen, rücksichtlich welcher eine Verhandlung anhängig war, damit für sie eine andere Anlegungsart gefunden werde, diese Depositen nicht zu berühren, sondern nur diejenigen bei dem Tilgungsfonde anzulegen, welche über 4 Wochen erliegen, ohne für sie eine Verwendungsart gefunden zu haben, noch auch in Verhandlung genommen worden zu sein. Man hat erklärt, daß, wenn diese Depositen abgeführt werden, die Münzsorte, in welcher die Abfuhr geschieht, genau zu unterscheiden, und daß für Gold Gold, für Silber Silber, für Banknoten Banknoten zurückzustellen seien. Man hat ferner erklärt, daß, sobald die Partei anzeigt, sie habe eine andere Verwendungsart gefunden, das Geld sogleich zurückzuzahlen sei, und zwar in der Art und Münzsorte, in der es erhoben worden ist. Für die Zwischenzeit hat der Staat dem Eigenthümer die 3percentigen Zinsen zugesichert. Ich frage nun, ob, und in welcher Beziehung kann hier vom privatrechtlichen Standpuncte aus, irgend eine Einwendung erhoben wenden? wer wird hier benachtheiliget? und wem ist nicht das Mittel gegeben, sich gegen jeden Nachtheil zu sichern? Es war dieß eine Maßregel, die mit Rücksicht auf die damaligen Umstände ergriffen werden mußte; ein Reichstag war nicht versammelt, es konnte also das Ministerium nicht anders vorgehen. Es hat diese Einleitung getroffen, und ich glaube, daß das Ministerium vielleicht eine Pflicht verletzt hätte, würde es dieß nicht gethan haben. — Ich muß 2. die Resultate davon anzeigen, ich habe den Ausweis vor mir, der bis zum 14. Februar 1849 reicht und zergliedert ist, sowohl nach Münzsorten, als auch nach den einzelnen Provinzen. — Bis zum 14. Februar d. J. sind eingegangen 1,959.159 fl., welche in der bemerkten Art angelegt worden sind; in dieser Zeit sind zurückgezahlt worden 172.096 fl., es bleibt also noch 1,787.063 fl. vorräthig und anliegend. Die Provinzen nehmen in folgendem Verhältnisse daran Theil: Niederösterreich mit 510.601 fl. Ehe ich weiter gehe, muß ich einen faktischen Irrthum beleuchten, der einem Herrn Abg. unterlaufen ist. Man hat nämlich geglaubt, Niederösterreich sei von dieser Maßregel ausgenommen, oder es bestehe, wer weiß was für ein Privilegium für Niederösterreich oder Wien; nun verhält es sich aber ganz anders und es ist dem Finanz-Ausschusse auch Aufklärung gegeben worden. Nämlich man hat von Seite des Ministeriums des Innern im Auge gehalten, daß die Bedürfnisse der Stadt Wien bedeutend sind, und daß die Stadt Wien schon in früherer Zeit den Wunsch geäußert hat, die Depositen für die Gemeindebedürfnisse verwenden zu dürfen; deßwegen wurden vorläufig die Depositen, die beim Magistrate in Wien erliegen, nicht in die Maßregel einbezogen, um nicht jenen Verhandlungen vorzugreifen. Das ist der einzige Grund, warum die Depositen von Wien darin nicht begriffen sind. Aber die Depositen von allen Gerichten in Niederösterreich sind darin begriffen, und es hat sich auch ergeben, daß die größten Summen verhältnißmäßig gerade aus Niederösterreich herrühren, also ist Niederösterreich nichts weniger als ausgenommen gewesen. Die Summen für: Niederösterreich 510.601 fl., Oberösterreich 99.072 fl., Steiermark 174.696 fl., Böhmen 302.751 fl., Mähren und Schlesien 136.926 fl., Galizien und die Bukowina 277.753 fl., Krain 53.332 fl., Kärnthen 22.897 fl., Tirol und Vorarlberg 12.588 fl., Küstenland 163.713 fl., Dalmatien 21.777 fl.; Banat 258 fl., Lombardie 10.699 fl. in abgerundeten Ziffern. So verhalten sich die einzelnen Provinzen. Was die verschiedenen Münzsorten betrifft, so sind unter der ganzen angelegten Summe von 1,959.159 fl. in Gold nur 30.060 fl. begriffen gewesen, und in Silber 155.434, in alter Wiener-Währung 63.984. Man sieht also in welch geringem Verhältniß die Depositen in Metallmünzen sind.

Das Finanzministerium hat aus Achtung vor dem Eigenthume noch die weitere Verfügung getroffen, daß, wenn unter den Gold- oder Silbermünzen solche begriffen wären, die nach ihrer Beschaffenheit einen besonderen Werth über den bestehenden Münzcours hätten, diese Münzen gar nicht angenommen, sondern in deposito belassen werden sollen. (Bravo!) Es wurde nun auch von einigen Herren Rednern angeführt, daß die Direction des Tilgungsfondes statt Münzen Banknoten zurückerstatten werde. Ich muß dieß geradezu in Abrede stellen, und muß die Herren bitten, mir die Fälle bestimmt anzugeben, in welchen das geschehen sein sollte. (Bravo! Bravo!) Ich kann factische Beweise vorlegen, daß es unrichtig ist, und daß Gold für Gold, Silber für Silber zurückerstattet wird, denn im Laufe dieser Monate sind 2601 fl. 53 kr. an Gold, und 7288 fl. an Silber zurückerstattet worden. Also in der Beziehung hoffe ich, daß alle die Einwendungen, welche sich auf eine irrige factische Auffassung gründen, von selbst auch in ihr Nichts zusammenfallen.

Ich muß nun, ehe ich diese Einwendungen beleuchte, die verschiedenen Gesichtspuncte berühren, von denen die Herren Redner den Gegenstand aufgefaßt haben. Der Gesichtspunct war vor Allem ein politischer. Ich muß gestehen, daß mich dieß überrascht hat; denn es ist von allen Stimmen anerkannt worden, daß der Gegenstand an sich der Summe nach nicht von so großer Erheblichkeit ist, daß man daran politische Betrachtungen der höchsten, und zum Theile auch der schwierigsten Natur knüpfen könnte. Indessen die Sache ist geschehen und andere Stimmen haben, womit ich vollkommen übereinstimme, erklärt, daß der Gegenstand diese politische Seite nicht habe, und daß man bei der Sache, das ist, bei dem Gesichtspuncte bleiben soll, welcher der entscheidende ist. Nachdem aber verschiedene Aeußerungen gefallen sind, so darf ich sie nicht ganz unberührt lassen. Man hat nämlich dieß ganz als einen Gegenstand dargestellt, bei welchem es sich um ein Vertrauensvotum oder Mißtrauensvotum für das Ministerium handelt. Nun hat schon früher ein verehrter Redner bemerkt, in allen Staaten sind solche Maßregeln wirklich in Anwendung; in allen Staaten sieht man ein, daß man das Geld nicht todt liegen lassen kann. Es ist wirklich dieses ein Gegenstand, der mit der Beschaffenheit des jedesmaligen Ministeriums entweder in gar keiner, oder höchst entfernter Beziehung steht. Dazu kommt noch, daß es vollkommen richtig ist, was andere Redner bemerkt haben, daß nämlich, wenn der Staat diesen Credit benützt, dieß nur innerhalb der Gränzen des überhaupt eingeräumten Credites geschehen kann. Es frägt sich nicht, dem Ministerium ein Vertrauens- oder Mißtrauensvotum zu geben; die Frage ist einfach, ob es ihm freistehen soll, den Credit in den vom hohen Hause votirten Gränzen zu benützen; um dieß handelt es sich jetzt.

Wenn man es nun von der finanziellen Seite auffaßt, so wird Jedermann einsehen, daß in sofern der Staat um 3 Procent das Geld erlangen kann, dieß eine zweckmäßige Maßregel ist. Betrachte ich die Sache vom staatsrechtlichen Standpuncte, so glaube ich, daß es besser ist für den Eigenthümer, also für die Nation und für das Volk, wenn von diesem Gelde ein Zinsgenuß, als wenn keiner besteht. Indessen, nachdem man die politische Seite so sehr hervorgehoben hat, muß ich wohl in die Sache einigermaßen eingehen; ich muß aber bitten, in meiner Stellung nicht zu verlangen, daß ich das Benehmen des Ministeriums nach allen Richtungen hin vertrete, indem ich glaube, daß dieser Anlaß dazu gar nicht der geeignete ist. Die Gegenstände, welche ich berühren muß, sind folgende: Man legt dem Ministerium zur Last, daß es terrorisire, daß es eine Politik der Rache verfolge. Nun würde ich doch bitten, wo diese Racheacte zu finden sind, und insbesondere, was man behauptete, daß das Ministerium nur dahin wirke, um die Stadt Wien in ihrem Wohlstande herab zu bringen. Da kann ich mit einem Factum antworten. Seine Majestät haben zweimal jedesmal 100.000 fl. gleich unmittelbar nach Ihrem Regierungsantritte angewiesen, später 500.000 fl., also im Ganzen 700.000 angewiesen, mit der Bestimmnng, um für die Nothleidenden in Wien verwendet zu werden. So üben Seine Majestät auf den Rath des Ministerrathes Rache! Wenn dieß Rache ist, kann es allerdings zugegeben werden. (Beifall und Zischen.) Zweitens ist gesagt worden, das Ministerium habe die Politik der Furcht. Ich glaube, wenn man die Umstände gehörig erwägt, wird man den Männern, die jetzt im Ministerium sind, wohl alles Andere, aber nicht Furcht vorwerfen können. — Dann ist gesagt worden, das Programm des Ministeriums sei aufgehoben durch einen Erlaß, der rücksichtlich der Beamten ergangen ist von einem Ministerium, nämlich, daß die Beamten im Einklange mit dem Ministerium handeln sollen. Ich bitte, meine Herren, auf dasjenige Rücksicht zu nehmen, was in allen constitutionellen Staaten geschieht, und was so innig mit den constitutionellen Formen verbunden ist, daß Sie diesen Erlaß, den ich übrigens nicht hinausgegeben habe, weil bei den Untergebenen des Finanzministeriums sich dazu keine Veranlassung dargeboten hat, ganz anders beurtheilen werden. — Es ist ferner von einem Erlasse gesprochen worden, der den Italienern in Tirol verbiete, Aeußerungen fallen zu lassen. Von diesem Erlasse ist mir durchaus nichts bekannt, und ich glaube, daß entweder die Sache nicht richtig ist, oder aber nicht richtig dargestellt worden sein dürfte. — Ferner wurde bemerkt, der Reichstag würde gering geachtet, indem man auf die Interpellationen nicht antworte. Leider sind wir heute erschienen, nachdem schon diese Debatte begonnen hatte; wir sind bereit, ich und meine beiden Herren Collegen, die hier heute anwesend sind, auf eine Reihe von Interpellationen zu antworten. Wenn es nicht schon früher geschehen ist, so liegt der Grund darin, daß man nicht zugleich an zwei Orten gegenwärtig sein kann. Die Geschäfte haben dringend unsere Anwesenheit in Wien gefordert, und es scheint sich also in dieser Beziehung der Vorwurf auch beheben zu sollen. — Es wurde speciell davon gesprochen, daß der Finanzzustand ein sehr übler sei. Das Verhältniß der Finanzen war nie so offen dem Publikum und dem Reichstage dargelegt worden, als eben jetzt. Darüber wäre wohl gar nichts zu sagen; aber will man als einen Beweis von der schlichten Beschaffenheit der Finanzen bloß darauf sich stützen, daß das Kupfergeld verschwunden sei, so muß ich bemerken, daß dieß noch gar kein Beweis sei, daß die Finanzen sich in einem üblen Zustande befinden; es waren die Umlaufsmittel nicht so geregelt, wie wir es wünschen, und wir sind eben mit Maßregeln beschäftiget, den Umlauf des Geldes in einen besseren Zustand zu bringen, und gerade heute wollte ich auf eine Interpellation, die in Beziehung hierauf gestellt wurde, eine Antwort geben. — Ferner ist gegen die Politik des Ministeriums rücksichtlich der Ruthenen eine Bemerkung gefallen, die ich aber mit anderen Sätzen, die in derselben Rede sehr kräftig dargelegt worden sind, nicht recht zu vereinen weiß, nämlich mit dem Satze der Gleichberechtigung aller Nationalitäten (Bravo!). Ich glaube, diese fordert dasselbe für die Ruthenen, was sie für andere Nationen fordert, und nimmt für Alle gleiches Recht in Anspruch. Daß das Ministerium etwas mehr, oder etwas Anderes gethan hätte, ist, wenigstens mir, durchaus nicht bekannt.

Eine Aeußerung ist sehr bedenklicher Art, und das ist die, durch welche ein Redner Oesterreich als einen Schützling Rußlands hingestellt hat. Auf was gründet sich diese Aeußerung? Auf den Einmarsch von einigen 1000 Mann in Siebenbürgen. Nun kann ich aber mit Bestimmtheit erklären, daß vom Ministerium nicht nur kein Schritt geschehen ist, um diesen Einmarsch der russischen Truppen herbeizuführen, sondern daß geradezu umgekehrt, das Minister eine Maßregel ergriffen hatte, daß ein solcher Einmarsch nicht statt finde. Die Verhältnisse von Siebenbürgen waren solcher Art, daß das Ministerium durch einige Wochen ohne alle Verbindung mit dem Lande war, und in der Zwischenzeit ist dieses Faktum eingetreten. Das ist der Fall rücksichtlich des Einmarsches russischer Truppen in Siebenbürgen. (Beifall.) Was Italien betrifft, so beziehe ich mich auf dasjenige, was andere Redner, besonders der Herr Abg. Neumann sehr richtig bemerkt haben. Ich glaube, gerade in Absicht auf Italien nimmt Oesterreich diejenige Stellung ein, die ihm als Großmacht zukommt. Wir stehen in Italien groß und fest da; wir haben das Land erobert und werden das Land zu behaupten wissen. (Beifall.) Nun dieses sind politische Einwendungen. Es sind dann andere Einwendnugen, welche sehr nahe daran sich reihen, nämlich provinzielle, wenn ich mir diesen Ausdruck erlauben darf. Man sagt, es wird dadurch das Geld der Verwendung in den Provinzen entzogen. Nun muß ich bekennen, daß ich nicht weiß, wie man eine solche Behauptung mit den vom Ministerium ergangenen Verordnungen vereinigen kann. Man entzieht keinen Heller der Provinz, im Gegentheile, sobald in der Provinz und von den Eigenthümern oder deren Vertretern eine andere Anlegungsart in der Provinz angegeben wird, dann muß das Geld sogleich zurückerstattet werden. Ich weiß nicht, wie man behaupten kann, man entziehe es der Provinz. Es wird doch Jedermann einleuchten, daß wenn ein Geld in einem Schranke versperrt ist, es für die Provinz ganz gleichgültig ist, ob der Schrank in der Hauptstadt der Provinz oder hier steht. (Beifall.) Sobald aber Jemand sich findet, der das Geld aus dem Schranke fruchtbringend haben will, oder Derjenige, dem es rechtmäßig zugehört, ausgemittelt ist, dann soll es sogleich in Umlauf kommen, als ob es nie beim Staate angelegt worden wäre. — Die Einwendung, daß man einen unbestimmten Credit bewillige, ist auch schon von früheren Rednern treffend widerlegt worden, und ich habe schon die Ehre gehabt, zu bemerken, daß diese Maßregel nur innerhalb der Gränzen des bewilligten Credites benützt werden kann. — Nun sind noch andere Einwendungen, nämlich jene vom privatrechtlichen, und wie der letzte Redner bemerkt hat, sogar vom Gesichtspuncte der Ehrlichkeit aus, gemacht worden. Es wird also die Maßregel als eine unehrliche dargestellt. Ich muß nun bemerken, was auch schon ein anderer Redner angeregt hat, daß man es ja den Parteien freistellt, sich auszusprechen. Haben sie sich ausgesprochen, so wird darnach verfahren, für was sie sich erklärt haben. Dieß ist aber jetzt um so mehr der Fall, da diese Maßregel schon seit acht Monaten in Wirksamkeit ist, Jedermann davon Kenntniß hat, also jedenfalls eine stillschweigende Zustimmung vorhanden ist, Wie man aber noch sagen kann, daß es eine Gewissenssache, ein Gegenstand, bei welchem die Ehrlichkeit verletzt wurde, sei, dieß, leuchtet mir durchaus nicht ein, man müßte nur voraussetzen, daß der Staat, oder das Ministerium die Absicht habe, das Geld nicht zurück zu erstatten. Es sind nur zwei Fälle denkbar, entweder man kann es nicht zurückerstatten, oder man will es nicht zurückerstatten. Das erste wird, glaube ich, widerlegt durch die Größe der Summen, und durch den Gang der Geschäfte, wie er bisher stattgefunden hat. Es gehen Depositen ein, es werden andere Depositen zurückgefordert, das ist eine Erscheinung, die man in anderen Staaten auch hat; es ist also eine Verlegenheit in Zurückstellung dieser Depositen durchaus nicht zu besorgen. Ich würde so frei sein,


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