Pátek 2. bøezna 1849

Leitriemen nicht aus der Hand lassen." Das josephinische System in Absicht auf die Kirche ist das System der consequenten, beständigen Uebergriffe der Staatsgewalt in ein Gebiet, welches nicht das ihrige ist. Man werfe einen Blick in die josephinische Gesetzsammlung und man wird finden, daß die Regierung es nicht unterläßt, selbst auf die Kanzel zu steigen, an den Altar zu treten, die Kirchenpolizei zu üben. Die Bischöfe sind nichts als die Organe, welche diese Polizeigesetze in Ausführung zu bringen haben. Meine Herren! dieß System können Sie für unsere Zeit unmöglich annehmen!

Doch ich höre Stimmen, die da sagen: "Man wolle nur Dasjenige aus dem josephinischen System behalten, was gut ist." Das heißt mit anderen Worten: man wolle das josephinische System nicht ganz, man wolle es nur halb; man wolle es nicht als System, sondern nur als Stückwerk. Das verehrte Mitglied für die Rossau hat in einer Rede, die gegen mich gerichtet war, Verbot eingelegt, daß ein Redner aus dem Centrum sich herausnehme, etwas ganz zu wollen Ich bin starrköpfig genug, sein Verbot zu überschreiten und rufe Ihnen wieder zu, wie bei einer anderen Gelegenheit: Was Sie wollen, müssen Sie ganz wollen.

Wollen Sie das josephinische System in Absicht auf die Kirche belassen, dann erhalten Sie es ganz aufrecht; denn es ist System! Wollen Sie es aber nicht ganz aufrecht erhalten, dann müssen Sie es ganz fallen lassen. (Bravo!)

Wenn Sie sich nach dem Gesagten nicht geneigt fühlen dürften, das System der Bevormundschaftung der Kirche anzunehmen, so bleibt Ihnen nur das Andere übrig: das System der Freiheit der Kirche zu adoptiren. Mir scheint die Sache völlig klar. — Welches ist der Standpunct des Rechtes? Die Kirche als vom Staate anerkannte Corporation ist österreichischer Staatsbürger. In dieser Eigenschaft hat sie den vollen Anspruch auf jene Rechte, auf jene Freiheit, welche die Constitution den österreichischen Staatsbürgern gewährt. In dieser Eigenschaft liegt ihr aber auch die volle Verbindlichkeit auf, sich alle jene Beschränkungen gefallen zu lassen, alle jene Lasten auf sich zu nehmen, welche die Constitution jedem österreichischen Staatsbürger auflegt. Ich sehe auf keine Weise die Möglichkeit ein, wie man diesen Grundsatz, wie man die Anwendung dieses allgemeinen auf die Kirche bestreiten, ja nur bezweifeln kann. Verweigern Sie der Kirche das Recht, das Sie jedem österreichischen Staatsbürger gewähren, legen Sie ihr größere Verbindlichkeiten auf, als den übrigen Staatsbürgern, so begehen Sie nicht nur eine schreiende Inconsequenz, Sie machen sich einer Verletzung des allgemein gewährten Rechtes schuldig. Sie bringen in die Constitution durch diese Folgewidrigkeit einen wunden Fleck.

Welches mag aber wohl der Grund sein, warum man sich von so vielen Seiten gegen die Freiheit der Kirche sträubt? — Was ist denn die Freiheit der Kirche im Staate? Dasjenige, was jede Freiheit im Staate ist. Wenn es in allem und jedem, sowohl was den Einzelnen, wie was Corporationen im Staate betrifft, keine unbedingte Freiheit gibt, sondern nur eine solche, die beschränkt ist mit Rücksicht auf das Gesammtwohl, so sehe ich wirklich nicht ein, warum man, wenn von Freiheit der Kirche die Rede ist, gerade hier eine unbedingte Freiheit versteht, eine solche, bei welcher das Staatswohl Gefahr läuft, bei welcher dem Staate nicht die Garantieen geboten sind, um sich gegen Uebergriffe vor Mißbräuchen zu wahren. Man sagt, die Kirche sei kein gewöhnlicher Verein, die Kirche, deren Territorium so weit ist als das Staatsgebiet — die Kirche deren Mitgliederschaft den größten Theil der Bewohner des Staates ausmacht — die Kirche, deren zeitliche Güter einen beträchtliche n Theil des Nationalgutes umfassen. Meine Herren! daß die Kirche ein gewöhnlicher Verein sei, wird Niemanden einfallen zu behaupten; allein daraus folgt nur, daß die Kirche, ein Verein von solcher Ausdehnung und Macht, dem Staate unendlich mehr Seitender Verwahrung und Beaufsichtigung darbietet. Nun und nimmermehr aber kann daraus gefolgert werden, daß man deßwegen den Principien untreu werden sollte, welche unsere Constitutions-Urkunde vom Anfange bis zum Ende durchwehen. Zeigt sich ein religiöser Verein in seiner Richtung, in seinen Tendenzen staatsgefährlich, dann hat die Staatsgewalt das volle Recht, die Aufhebung dieses Vereines zu verlangen; allein wegen dieses möglichen Mißbrauches im vorhinein der Kirche das Associationsrecht versagen, welches alle Staatsbürger haben, das kann die Staatsgewalt nicht. Macht sich ein kirchlicher Vorstand in seinen Erlässen eines Uebergriffes gegen die Staatsgewalt schuldig, so wird die Regierung das Recht haben, mit aller Strenge dagegen einzuschreiten, wie dieses geschehen ist gegen die Bullen Unigenitus und In coena domini; daraus aber folgern zu wollen, daß die Staatsgewalt in vorhinein von einer so inconstitutionellen Präventivmaßregel, wie das Placetum regium ist, Gebrauch machen dürfe, das geht nicht an. Ueberschreitet eine kirchliche Behörde die Gränze der kirchlichen Strafgewalt gegen ihre Mitglieder, so wird die Staatsgewalt in dem Kirchengliede den Staatsbürger zu schützen wissen; allein nicht geht es an, wegen dieses möglichen Mißbrauches im vorhinein der Kirche gegen ihre ungehorsamen Glieder das Recht zu nehmen, was jede Gemeinde gegen ihre widerspänstigen Gemeindeglieder hat.

Dieses, meine Herren, ist der Standpunct des Rechtes; gehen wir über auf den Standpunct der Klugheit! — Es ist nicht wahr, was uns gesagt worden ist, daß der Ruf nach Freiheit der Kirche erst von heute sei. Die Kirche hat ihre Stimme nach Freiheit erhoben, lange ehe die Märzsonne aufgegangen, in Deutschland zu einer Zeit, wo die Freiheitssonne noch tief unter dem Horizonte stand. Es ist auch nicht wahr, daß der Ruf nach Freiheit der Kirche bloß von den Episcopaten ausgehe; Sie haben hier einen lebendigen Gegenbeweis; Sie haben die Petition der Breslauer Diöcese, die Propositionen des Clerus, des Teschner und des Neißer Commissariates; unterschrieben sind Erzpriester, Administratoren, Dechante und Dechanalverweser, in Vertretung des Clerus, und Sie finden hier dieselbe dringende Bitte um Freiheit der Kirche, wie in den Petitionen, welche die Bischöfe unmittelbar vorgelegt haben. Das Neißer Kommissariat spricht sich sogar ausdrücklich aus: "Auch ist keine Knechtung der niederen Geistlichen zu befürchten, denn es ist den Bischöfen nicht verborgen, daß Christus der Herr seine Jünger nicht als Knechte, sondern als Freunde behandelt hat." Wenn sich der niedere Clerus gegenüber den Bischöfen selbst mit diesem Vertrauen ausspricht, so werden Sie wohl nicht Mißtrauen säen wollen. Und übrigens waren viele Mitglieder des geistlichen Standes, welche von diesem Platze aus kräftig ihre Stimme für die Freiheit der Kirche erhoben haben, die keine Bischöfe sind, und es vielleicht auch nie werden (Gelächter).

Es ist endlich, was ein verehrtes Mitglied behauptet hat, auch nicht wahr, daß die Kirche ihre Freiheit bloß verlangt, weil ihr vor der unsrigen bange wird. Meine Herren! der Kirche wird so leicht nicht bange. Die Kirche hat durch achtzehn Jahrhunderte ihres Bestandes gar Manches durchgemacht! Sie hat erst in der letzten Zeit in Frankreich einen Mirabeau und Gregoire durchgemacht und bestanden, welche ihr ihr ganzes Vermögen weggenommen; sie hat einen Robespierre durchgemacht und bestanden, welcher ihr ihren Gott erst wegdecretirte und dann wieder zudecretirte; sie hat einen Napoleon durchgemacht und bestanden, welcher ihr sichtbares Oberhaupt nach Frankreich in die Gefangenschaft wegnahm: das alles hat sie durchgemacht und bestanden — sie wird die Philippica des verehrten Mitgliedes für Olmütz auch bestehen. Aber meine Herren! aus der Rede dieses verehrten Mitgliedes ist mir vielmehr das Gegeniheil klar geworden, nämlich daß umgekehrt ihm sehr bange geworden zu sein scheint, vor der Macht der Kirche. Meine Herren! das liegt ganz in unseree Hand. Gewähren wir der Kirche, was sie als ihr gutes Recht in Anspruch nimmt, dann braucht uns vor ihrer Macht nicht bange zu werden. Denn dann müßte sie gegen ihren eigenen Vortheil sein, wollte sie nicht mit Liebe einer Verfassung anhängen, die ihr dasjenige gewährt, was ihr das frühere System mißtrauisch und argwöhnisch verweigert hat. (Bravo.) Verfugen wir aber der Kirche, was sie von uns verlangt, und was wir allen übrigen gestatten, dann, meine Herren, kann uns allerdings bange werden vor der Macht der Kirche; denn dann dürfen wir auch nicht erwarten, daß sie mit ihrer Macht derjenigen Constitution zu Hilfe kommen, sie unterstützen werde, welche ihr ihr heiliges Recht versagt. Meine Herren, die Stimme des Rechtes fordert, die Stimme der Klugheit räth, daß wir der Kirche ihre Freiheit geben.

Man hat verschiedene Einwendungen und Bedenken gegen die Freiheit der Kirche erhoben. Man hat sich berufen auf die Petitionen, welche uns von den Episcopaten vorliegen; man hat darin Manches gefunden, was ein übermäßiges Begehren sei, und hat sich darüber gewundert. Ich finde auch so Manches darin, was der Staat nicht gewähren kann, aber wundern werde ich mich darüber nicht. Wenn Jemand etwas begehrt, so ist es sehr natürlich, daß er manchmal über die Gränzen desjenigen hinausschreitet, was der Andere gewähren kann. Das, meine Herren, sagten die Bischöfe; nun kommt es andererseits darauf an, was der Staat, was wir sagen werden. — Ich bin, wenn ich von Freiheit der Kirche im Staate spreche, keineswegs gesonnen, dem Staate irgend eines derjenigen Rechte verkümmern zu lassen, welche ihm entweder kraft seines natürlichen Oberaufsichts- und Verwahrungsrechtes zukommen, oder welche kraft besondern Titels von ihm erworben worden sind. Ich denke nicht daran, daß der Staat das Recht der Ernennung, welches ihm in Beziehung auf gewisse höhere Kirchenämter zusteht, aus den Händen geben soll. (Bewegung links — eine Stimme: "Das ist Consequenz!")

(Zur Linken gewandt.) Das ist allerdings consequent, weil es mit der zugestandenen Freiheit sehr wohl vertraglich ist, Rechte, welche giltig erworben find, beizubehalten. Ich erlaube mir diese Gegenbemerkung. — Ich denke nicht daran, dem Staate das Mitaufsichtsrecht zu nehmen in Absicht auf das kirchliche Vermögen, weil es nicht bloß innere Angelegenheit ist. (Zur Linken gewandt.) Das ist wieder consequent! Ich denke endlich nicht daran (zur Linken gewandt) — abermals in Consequenz meines ausgesprochenen Grundsatzes — der Kirche in Absicht auf Unterricht und Erziehung einen größeren Einfluß zuzugestehen, als es das wohlverstandene Interesse von Staat und Kirche, die dabei Hand in Hand gehen müssen, erheischt. Innerhalb dieser rechtlichen Schranken verstehe ich die Freiheit der Kirche, und darum wird mir vor der Freiheit der Kirche nicht bange.

Einige Herren haben einen dritten Standpunct angenommen und sagten: Die Kirche soll frei werden, aber erst dann, wenn sie sich der Freiheit würdig gezeigt hat; es sei nicht genug, von Feiheit zu sprechen, zu sagen, man sei für den Fortschritt, man müsse das durch die That beweisen. Und das hat dasselbe verehrte Mitglied gesagt, welches der Kirche durch Bevormundung jede Möglichkeit einer freien Bewegung, jede Möglichkeit sich der Freiheit würdig zu beweisen, genommen hat! — Das kommt mir gerade so vor, als wenn ein Vater seinem Sohne verbieten wollte, nicht früher ins Wasser zu gehen, bevor er nicht schwimmen kann.

Man sagt, es seien Reformen in der Kirche nothwendig. Wer wird das nicht einsehen, daß deren nothwendig sind, dringend nothwendig sind? Allein, Reformen in der Kirche dürfen nicht von Laien ausgehen, sondern von solchen, die hiezu berufen sind. Das Heiligthum der eleusinischen Geheimnisse dürfen nur Eingeweihte betreten. Wer an eine Reform der Kirche Hand anlegen soll, muß vor Allem echt kirchliche Gesinnung als Beruf mitbringen. Odi profanum vulgus et arceo!

Man ist von einigen Seiten so weit gegangen, daß man selbst die Kirche reformiren will. Andere wollen der Kirche wenigstens die Bedingungen vorschreiben, die Art und Weise, wie sie sich reformiren soll, und es ist dieß zumal der Fall bei demjenigen Amendement, welches als Collectiv-Amendement vom verehrten Mitgliede für Linz eingereicht worden ist. Ich will nicht auf eine Detaillirung dieses Amendements eingehen, bei welchem sich namentlich in Gegenhaltung der Puncte 3 und 2 einige Inconsequenzen eingeschlichen haben. Allein ich glaube nichts Besseres thun zu können, als Sie mit den Worten des verehrten Mitgliedes für die Roßau zu warnen: Glauben Sie nicht, daß wir eine tabula rasa vor uns haben; wir können auch keine tabula rasa in der Kirche machen! Bedenken Sie, daß wir es mit Verhältnissen zu thun haben, die sich geschichtlich herausgebildet haben, und die daher nur organisch aus sich selbst heraus sich weiter entwickeln können.

Man sagt, die Kirche solle in ihrer Reform in diejenigen Formen zurückkehren, in denen sie sich in den ersten Jahrhunderten der christlichen Zeitrechnung bewegte. Die einfachste Antwort darauf ist die: man schaffe die Verhältnisse und Zustände wie sie in den ersten Jahrhunderten der christlichen Zeitrechnung bestanden haben, dann wird die Kirche in die Form und Verfassung jener Zeit zurückkehren können. Ich möchte einmal sehen, wenn Jemand mit der Anforderung käme, wir sollten unsere staatlichen Verhältnisse in diejenige Form zurückführen, unter denen unsere Vorfahren vor 1000 Jahren in den herzinischen Wäldern lebten (links: Oh! oh!). Ich glaube, Sie möchten einem solchen ins Gesicht lachen. Und die se Anforderung, daß die Kirche auf die Formen zurückgehe, mit denen sie unter ganz anderen Verhältnissen bestanden hat, die Kirche, die ein längeres Dasein hat als alle bestehenden europäischen Staaten, diese Anforderung wollen Sie an den Organismus der Kirche stellen?

Es ist von den Gegnern der Freiheit der Kirche, von denen viele fast Gegner der Kirche selbst zu sein scheinen, viel von Mißbräuchen, von Uebergriffen, von Ultramontanismus und Hierarchie gesprochen worten. Was die Kirche unter Hierarchie verstehe, und daß es wenigstens in der katholischen Kirche nicht angeht, wie es das verehrte Mitglied für Olmütz gethan hat, die Hierarchie von der Kirche zu trennen, das ist schon von andern Rednern erwähnt worden. Allein auch für das Wort Ultramontanismus sei es erlaubt, daß ich gegenüber dem verehrten Redner, der als Laie gesprochen hat, als Sachverständiger eine Aufklärung gebe. (Ruf von der Linken: Sind Sie ein Priester?) Nein! aber Canonist! — Die katholische Kirche dießseits der Alpen muß nach ihrer Wesenheit ultramontan sein, in dem Sinne, als ihr sichtbares Oberhaupt jenseits der Alpen, d. i. ultra montes ist. In diesem Sinne den Ultramontanismus, d. h. das Streben nach dem kirchlichen Einigungspuncte, verketzern wollen, das heißt die ganze katholische Kirche dießseits der Alpen angreifen. Ich weiß es wohl, daß man bei diesen Worten mehr auf die Mißstände und Uebergriffe gedacht hat, welche sich die Hierarchie und der Ultramontanismus zu Schulden kommen ließen, allein ich möchte bitten, daß man die Uebergriffe und Mißbräuche nicht mit der Sache selbst verwechsle. — Ich bin gewiß nicht derjenige, der läugnen wird, daß es in der Kirche Uebelstände und Mißverhältnisse gibt. Die Kirche, obgleich göttlichen Ursprunges, so lange sie auf der Erde ist, ist in der Ausübung eben den Schwächen unterworfen, an denen Alles was unter der Sonne lebt leidet. Aber, meine Herren, wenn ich auf die eine Wagschale die Mißbräuche und Uebelstände, welche in der Kirche stattfinden, und wenn ich auf die andere Schale das unabsehbare Unglück, welches hereinzubrechen droht, wenn Unglaube und Gewissenlosigkeit in alle Schichten der Gesellschaft Eingang finden sollten: dann scheue ich mich nicht, offen zu bekennen, daß mir jenes als das kleinere Uebel vorkommt. Was wir zu fürchten haben, ist keine Sündfluth, nicht weil wir zu wenig Sünden haben, sondern weil es nicht genug Wasser gibt; auch keine Völkerwanderung, denn das Geschlecht der wackern und unverdorbenen Barbaren ist in unserem verweichlichten und verfeinerten Europa ausgestorben. Was uns droht, ist ein socialer Krieg, und wenn dieser nicht hintangehalten werden sollte, der wäre schrecklicher als Völkerwanderung und Sündfluth. Dieses Unglück hintanzuhalten, vermögen aber nur die sittlichen Schranken, welche die Menschheit in den ewigen Gesetzen festhalten, in denen sich die Gesellschaft seit Anbeginn bewegt. Diese sittlichen Schranken aufrecht zu erhalten, müssen wir Alles thun und fördern, was sittliches Bewußtsein, was religiöse Gesinnung kräftigen und unterstützen kann, und dazu wird erfordert, daß die Kirche sich frei bewegen, und in ihrem Gebiete sich frei entfalten kann. Wenn man in jedem Puncte von der siegreichen Kraft der Freiheit das Beste erwartet, warum sieht man nur in Beziehung auf die Kirche bei der Freiheit Uebelstände und Mißbrauche heraus wachsen? Ich fordere Sie daher auf, nehmen Sie als Grundsatz in Absicht auf die Kirche in die Grundrechte an die Spitze des §. 15 den Satz, der durch Ihre ganze Constitution geht, nämlich den der Freiheit; ich fordere Sie auf mit den schönen Worten des edlen Börne, der da sagt: "Es gibt keinen Menschen, der nicht die Freiheit wollte; aber der Gerechte will sie für Alle, der Ungerechte für sich allein!" Wollen Sie die Freiheit nicht bloß für sich, sondern für Alle, folglich auch für die katholische Kirche. (Beifall).

Ich lege folgenden Verbesserungsantrag auf den Tisch des Hausts nieder:

"Die katholische Kirche, so wie jede andere nach Zulassung des §. 13 im Staate bestehende Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbstständig, unbeschadet der Rechte, die kraft des Oberaufsichts- und Verwahrungsrechtes dem Staate, oder kraft besonderer Erwerbung dem Landesfürsten zustehen. Die Bestimmungen der Ansführung dieses Grundsatzes, namentlich in Absicht auf die katholische Kirche, werden auf Grundlage besonderer Vereinbarung mit den dazu berufenen kirchlichen Organen durch das Gesetz geregelt." (Allgemeiner Beifall.)

Präs. Der Verbesserungsantrag des Herrn Abg. Helfert lautet (wie oben).

Wird dieser eben verlesene Verbesserungsantrag unterstützt? — Er ist hinreichend unterstützt. — Es hat nun das Wort der Abg. Brestel.

Abg. Brestel. Ich cedire mein Wort dem Herrn Abg. für Olmütz.

Abg. Szabel. Meine Herren! Tief gebeugt von der Last der Beschuldigungen, welche in und außer den Mauern die es Hauses über mich ergangen sind, erscheine ich heute auf dieser Tribune, zweifelnd, ob ich als Atheist, Anarchist und Communist das Wort noch ergreifen kann. Allein, nachdem Sie durch Ihre mir laut geäußerte Beistimmung bei der Generaldebatte sich selbst aller dieser Gräuel mitschuldig gemacht haben, so fühle ich mich einigermaßen getröstet, indem ich zu Gleichgesinnten spreche. Ich fühle mich ermuntert, ja erhoben, indem ich einer redlichen Absicht, eines unverfälschten, durch keine Rücksichten geleiteten Willens und so mancher gewichtigen Gründe mir bewußt bin.

Als ich bei der Generaldebatte das Wort ergriff, habe ich mir nicht geschmeichelt, daß so viele ehrenwerthe Mitglieder des Hauses sich meiner Worte bemächtigen und darin Stoff zu einer so heftigen Polemik finden werden. Es war einst eine sonderbare Erscheinung in diesem Hause, daß, wenn ein nicht zunftmäßiger Fachmann Staatsrechts- oder sonstige Rechtsfragen berührte und besprach, die Herren Doctoren und Professoren, alle die Glücklichen im Tempel der Gerechtigkeit Eingeweihten, mit wahrer Lust, ja Liebe über ihn hersielen, als wollten sie das natürliche Gefühl stimmlos erklären und selbem die Berechtigung jedes Urtheiles absprechen. (Bravo.) Allein ich muß diesen Herren Gerechtigkeit widerfahren lassen. Die Sache hat sich seitdem geändert. An der Schwelle des neuen Tempels österreichischer Gerichtspflege, am Vorabende der heilsamen Einführung der Jury sind diese zur Erkenntniß gelangt, daß das Vorurtheil aufhören und das Monopol des Alleinverstehens fallen müsse, und so geschah es auch mit Ausnahme der Herren Abgeordneten für Tachau und für die Leopoldstadt. (Lachen.)

Meine Herren, eine gleiche Erscheinung bietet sich uns in der Kirchenfrage dar, mit dem Unterschiede, daß der Clerus, die Theologie in die verlassenen Fußstapfen der Jurisprudenz tritt, um uns arme Laien, die wir uns zu sprechen erkühnen, zu vernichten, und mit Citaten aller Art niederzudonnern. Wir Laien haben aber zum Leitstern den gesunden Verstand, das natürliche Gefühl; sind Sie daher, meine sehr geehrten und hochwürdigen Herren, nicht ungehalten, wenn wir im regen Bewußtsein unserer Pflicht, in der Absicht, die Freiheit wahrhaft zu gründen, uns durch Vorwürfe der Ignoranz, des Mangels an Gelehrsamkeit, nicht niederdonnern lassen. (Bravo.) Wir sind einmal so unglücklich, nicht mit aller der Gelehrsamkeit auf die Welt gekommen zu sein, wir mußten unser bischen Wissen aus den so gefährlichen ausländischen Büchern, aus Encyklopädieen, Lexikons, aus den Berichten der Parlamente, die Sie ja selbst nicht verschmähen — und sollten Sie es glauben, wir schämen uns dessen gar nicht, sogar aus den Journalen zu schöpfen, indem wir in dem gewiß sehr verzeihlichen Wahne leben, daß die Buchdruckerkunst nicht deßhalb erfunden worden sei, um weißes Papier schwarz zu färben, sondern um durch die freie Presse Wissen zu verbreiten, und Einsichten zu gründen, selbst dort, wo weder Diplom noch Tonsur dazu berechtigen. (Bravo.)

Ich würde, meine Herren, dieses gar nicht berührt haben, wenn in der Kirchenfrage dieses Monopol des Clerus in der Kammer nicht ein wahrer Mißgriff wäre, und mit dem Benehmen des Episcopats außer der Kammer in Einklang stünde. Diese ängstliche Wahrung der bisher allein giltigen Stimme, des bisher ungeschmälert geübten Einflusses, dieses kastenmäßige Ausschließen der Laien von der Berathung kirchlicher Angelegenheiten, diese Intoleranz, welche besonders die hohe Geistlichkeit gegenüber den Kirchengemeinden von jeher an den Tag gelegt hat, und welche in jenen viel fordernden, drohenden Eingaben hervorleuchtet, ist ein wahres Unglück für die Kirche selbst. In dieser Beziehung blüht, ja wuchert in der Kirche ein Bevormundungssystem, welches sich mit dem josephinischen gar nicht vergleichen läßt. Wir Laien werden nur als Inventarstücke der Kirche behandelt (bravo! bravo!), und die tiefe patriarchalische Bedeutung, welche der göttliche Glaubensstifter in die Worte: "Seelenhirt" gelegt hat, wird auf die Kirchengemeinden in einem fast alltäglichen, ja profanen Sinne in Anwendung gebracht.

Aber eben dieses Verhalten der höheren Geistlichkeit, diese überall hervorleuchtende Richtung ist auch ein wesentliches Hinderniß der Emancipation der Kirche von der Staatsgewalt, weil die Kirche in ihrem gegenwärtigen Organismus bloß von Bischöfen geleitet und repräsentirt wird, weil sie den Einfluß der Laien und des niederen Clerus herrschsüchtig zurückweisend, sich herrschsüchtig an ihre Vorrechte anklammern, und weil ihr Gelüste nach unbeschränkter Geltung allenthaben sich ebenso wie in ihren Eingaben nur zu sehr manifestirt.

Ich bedaure, daß ich die von mehreren Rednern gegen mich geführte Polemik fortspinnen muß allein ich hoffe mit der Widerlegung der Sache, die ich vertheidige, zu dienen; denn sonst würde ich für meine Person von Herzen gern auf jede Vertheidigung verzichten.

Mehrere Redner, die mich bekämpft haben, sind in wesentliche Irrthümer gerathen, und haben meinen Standpunct (ich setze es voraus) nicht vorsätzlich entrückt. Ich habe nie die Absicht gehabt, die Vergangenheit aufdeckend, die Sünden der Hierarchie mit grellen Farben, aus Effekthascherei, als chronique scandaleuse hinzuzeichnen; denn sonst hätte ich die Quelle, die man von einer Seite für gar so gefährlich schildert, als Encyklopädist auch benützt, und die einfach bekannten Freiheit vernichtenden Bestrebungen der Hierarchie, die Gräuel und Schandthaten der Inquisition, die Laster, Scandale so mancher Päpste vor Ihnen aufgerollt. Allein ich that dieses nicht, um nicht Wunden aufzureißen, die zum Heile der Kirche vernarbt bleiben müssen, ich that es nicht, um Ihnen nicht Gestalten vorzuführen, die nicht nur der Kirche — nein, die der Menschheit zur Schande gereichen. (Bravo!)

Wohl wies ich auf die Folgen einer einseitigen Maßregel hin; wohl wies ich darauf hin, daß, wenn nicht in der Kirche selbst zugleich jene Institutionen geschaffen würden, durch welche allein die Freiheit gedeihen kann, wir uns nur einer in ihren Folgen gefährlichen Illusion hingeben würden; wohl wies ich darauf hin, daß unter dem Palladium einer Scheinfreiheit die wahre auf unfruchtbaren Boden gepflanzte verkümmern müßte. (Bravo.) Und hatte ich nach Lesung der Episcopat-Petitionen etwa Unrecht? Stimmen Sie mir darin nicht zum großen Theile bei? Der Herr Abgeordnete für Przemysl (Bischof Wierzchlejski), für dessen persönliche Eigenschaften und Tugenden ich alle Achtung habe, den alle seine Landsleute, eben diejenigen, die man in dieser Kammer so gern als unter sich im Zwiespalt lebend schildert, einig verehren, möge das, was ich sage, nicht auf sich beziehen, denn es gilt nur der Sache.

Meine Herren! ich finde eine Uebereinstimmung zwischen der Rede des Abgeordneten für Przemysl und zwischen den Eingaben der Episcopate; könnte man es mir übel nehmen, wenn ich nach Anhörung seines Vortrages, das Episcopat, welches eine Stellung der Kirche nicht im Staate, sondern dem Staate gegenüber anzuweisen droht, noch heftiger angreifen würde? Ist es nicht die Pflicht eines jeden Staatsbürgers, einem Ansinnen entgegenzutreten, wornach zwischen Staat und Kirche die angeblichen Rechte der letzteren gerade so wie jene einer dritten Person behandelt werden, über die man sich erst einigen müsse, bevor man friedlich beisammen leben könnte? also wenn man sich nicht einigen würde, consequenterweise sich als zwei Mächte anfeinden könnte? Soll es dahin kommen? soll das erleuchtete Geschlecht des neunzehnten Jahrhunderts verleitet werden durch Begriffsverwirrung in dem dunkeln Wahne in die blutigen Kämpfe früherer Jahrhunderte zurückzusinken, bloß Jenen zu Liebe, die da sagen: Wir weichen nicht ein Haar breit ab von unseren, nicht nur ursprünglich vom göttlichen Willen herstammenden, nein, wir weichen auch nicht ein Haar breit ab von allen jenen Rechten, die wir uns selbst gebildet haben? Ist denn die Kirche, wenn man darunter nicht bloß das Episcopat versteht, etwas anderes als die Vereinigung von eben jenen Bürgern, die den Staat bilden, die sich in der Kirche nur vereinigen, um Gott nach ihrer inneren unantastbaren Ueberzeugung zu verehren? Kann man sich den Rechtsstaat und die Kirche getrennt, oder gar im Kampfe denken? — Ist denn selbst in der Idee die eine Hälfte von mir ein Staatsbürger, während die andere der Kirche angehört? Und jene unveräußerlichen Rechte der Kirche, von denen der Herr Abgeordnete von Przemysl sprach, in was bestehen sie denn? Gibt es denn in einem Rechtsstaate noch einen anderen Inbegriff von Rechten als jenen, welchen der Einzelne, zugleich Staatsbürger und Mitglied einer Religionsgesellschaft, besitzt und abgegeben hat? Die Beantwortung dieser Fragen dürfte meiner Ansicht nach aus den kirchlichen Schriftstellern eben so leicht zu ersehen sein, als aus jenen ausländischen Werken, deren Benützung uns die angestrebte Censur des Episcopates bald verkümmern würde. (Bravo.) Der Abgeordnete für Przemysl hat sich über das angemaßte Bevormundungssystem sehr tadelnd ausgesprochen, und behauptet, daß der Staat entweder im Gefühle seiner Macht einen Druck auf die Kirche ausgeübt habe, um ihr eben seine Macht fühlen zu lassen, oder aus Furcht, im Gefühle seiner Ohnmacht, um die Gefahren, welche ihm von dieser Seite drohten, hintanzuhalten. Beide Angaben schienen mir unrichtig. Der Staat war seit Josephs Zeiten weder so übermächtig noch so ohnmächtig; der wahre Grund der Bevormundung war der höhere Staatszweck und die höheren Rücksichten. Es war jener Schutz, welchen der Staat seinen Bürgern jeder Confession gegen die Uebergriffe der Hierarchie schuldig war. Es war mit einem Worte die Abwehr jener Uebel von der Gesellschaft, die bei Bewilligung der Wünsche des Episcopates vielleicht nur zu bald zur vollen Blüthe gelangen würden. Und wenn die Bahn, welche der Staat dabei eingeschlagen hat, wie der Herr Abgeordnete sagt, eine irrige war, so war sie eben die bei den Verhältnissen einzig mögliche, und es ist bei Gott nicht das Schlechteste, was der absolute Staat damit gethan hat; es ist vielleicht das Einzige, wofür wir ihm selbst noch aus dieser Versammlung Dank schuldig sind. (Bravo.)

Ueberhaupt fällt mir bei den Klagen des Episcopats unwillkürlich die Aristokratie ein. Auch sie lebte mit dem absoluten Staate im Hader, auch sie grollte ihm, — aber nicht deßhalb, weil er das Volk im eisernen Joche hielt, sondern weil er doch oft ein lästiger, unwillkommener Hofmeister ihrer Gelüste war; auch sie liebte ihn garade wie die Hierarchie, weil er der Beschützer ihrer Privilegien war; aber auch sie haßte ihn gerade wie die Hierarchie, weil er als mächtiger Herr den vielen kleinen Herrlichkeiten doch im Wege stand. (Bravo.) Meine Herren, wenn man uns als Laster gerade die Tugenden des absuluten Staates hinstellt, so würden wir am Ende darüber noch reactionär. (Bravo! Ja, ja!)

Das ehrenwerthe Mitglied für Tachau, dessen Polemik so wunderbar beschaffen ist, daß man oft nicht weiß, ob er die Gedanken seines Gegners bloß lustriren oder sie widerlegen will, der die Worte zergliedert und wenn er an den Kern, an den Gedanken kommt und sie widerlegen soll, selbst der bekämpften Idee beitritt (Bravo! Bravo!); meine Herren, dieser Abgeordnete hat uns sonderbare Beweise vorgeführt, und uns vorgeworfen, daß wir in dieser Angelegenheit zur halben Maßregel greifen; allein, meine Herren, kaum einige Minuten später haben wir in seinem Systeme die halbe Maßregel ebenfalls erkannt (links Beifall), mit dem Unterschiede, daß er für den Staat jene Rechte reserviren will, die wir für die Gesammtheit in Anspruch nehmen. (Beifall.) Wir finden ihn hier überhaupt auf einem bekannten Boden, auf dem Boden der papiernen Verfassung, wo bei jedem Paragraph hübsch ein kleines Hinterpförtchen offen bleibt, um den Unzukömmlichkeiten, die allenfalls mit dem Paragraphen verbunden sind, gelegentlich ausweichen zu können (Bravo), um jenem Absolutismus, den der Abgeordnete von dieser Tribune mit Recht so sehr verdammte, auch wieder Geltung zu verschaffen. Meine Herren, dieser Abgeordnete ist ein beneidenswerther, glücklicher Mann, er ist in diesem speciellen Falle naiv zu glauben, daß, wenn wir mit der Freiheit nur recht freigebig sind, wenn wir sie mit vollen Händen, ohne Rücksicht wer an den Thüren des Hauses klopft, ohne Rücksicht ob die Einrichtungen der Kirche für dieses kostbare Gut förderlich oder vernichtend sind, dennoch spenden, daß wir damit unseren Beruf erfüllen, den Anforderungen der Zeit entsprechen, das Vaterland gerettet und durch die freie Bewegung Einiger die Freiheit der Gesammtheit begründet haben. — Oder wäre die Freiheit der Kirche, in diesem Momente etwas Anderes als die freie Bewegung Einiger auf Kosten der Gesammtheit? (Bravo.) Meine Herren, lassen Sie sich nicht durch dem äußeren Glanz schön klingender Worte irre führen, und gestatten Sie mir einen Vergleich, welcher über die illusorischen Hoffnungen des ehrenwerthen Mitgliedes schlagende Beweise liefern dürfte.

Denken Sie sich, meine Herren, die Völker Oesterreichs hätten durch ihre Vertreter vor den Märztagen an einem schönen Morgen die Freiheit in Oesterreich proclamirt, und sich mit dem Aussprechen dieses Wortes begnügend zur gesetzlichen Ordnung und Ruhe nach Hause verfügt, glaubt das ehrenwerthe Mitglied, daß Herr von Metternich und Consorten, der selige Staatsrath und die Hofkanzlei wirklich geneigt und geeignet gewesen wären, das ausgesprochene Wort zur Wahrheit zu machen? Glaubt er, daß sie sich nach Kräften bemüht hätten, mit Verläugnung ihrer verknöcherten Grundsätze, mit Hintansetzung ihrer Willkürsgelüste Oesterreich wirklich frei zu machen? Gewiß nicht! Die Freiheit ohne freie Institutionen ist ein leerer Schall, und ihre Anhoffnung eine Chimäre. Die freien Grundgesetze der Verfassung sind die Pulsadern des freien Staates und glaubt denn das ehrenwerthe Mitglied, daß diese je ohne Vertretung der Gesammtheit ihr Dasein erlangen konnten? Er glaubt es nicht, und dennoch spricht er für die Freiheit der Kirche, wie sie ist, in der sanguinischen Hoffnung, daß die Mißbräuche sich dann von selbst legen werden, und daß die Kirche sich von den unfreien Zuthaten von selbst reinigen werde. — Ich bedaure nur, daß das ehrenwerthe Mitglied nicht in die näheren Details dieser sogenannten Mißbräuche, dieser unfreien Zuthaten eingegangen ist. Ich bin überzeugt, daß sie bei näherer Beleuchtung sich als Hauptsache herausgestellt haben würden. Ich bin überzeugt, daß sie in nichts weniger bestehen, als in einem wohl organisirten Absolutismus, der durch gründliche Reform im Gebiete der Kirche ebenso unmöglich gemacht werden muß, als er zur Unmöglichkeit wurde im Staate. (Bravo.) Die freie Kirche kann nur auf jenen Grundlagen ruhen, auf welchen der freie Staat gebaut ist. (Bravo.) Die Gewalthaber der Kirche sind aber keine — wenigstens keine bekannten Freunde solcher Reformen; sie haben sie trotz dem lauten,


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