Sache, als das Beispiel des edlen und unvergeßlichen Kaisers Joseph? Das Toleranz-Patent vom Jahre 1781 specificirt genau die im Staate zur Duldung zugelassenen Confessionen; da findet sich in einem Winkel Böhmens eine kleine Secte, welche, sei es aus Vergeßlichkeit, Unkenntniß oder aus irgend einem anderen Grunde, sich zur Zeit der Publicirung des Toleranz-Patentes nicht gemeltet hat. Ihre Anhänger werden auf eine Weise behandelt, welche die Menschlichkeit empört. Vom heimischen Herde werden sie weggetrieben, in ferne Provinzen der Monarchie. — So erfuhr dieser edle, vortreffliche Monarch das sonderbare Schicksal, daß er in Brabant eine Revolution zu bekämpfen hatte, weil die Brabanter außer der katholischen Kirche gar keine andere wollten, und daß er die Deisten Böhmens in die Militärgränze schicken mußte, weil sie nicht so glücklich waren, zufälliger Weise in dem Kataloge des Toleranz-Patentes sich zu befinden.
Mich, meine Herren, schrecken die Secten nicht. Erstlich bemerken Sie bei den Secten den eigenen Eifer, sich vor allen anderen Glaubensgenossen durch Reinheit ihrer Sitten auszuzeichnen, ein Factum das Niemand läugnen kann — der nämlich die Entstehung der Secten studirt hat, und der die menschliche Seele kennt, in soferne sie bei dieser Sectenentstehung überaus kräftig mitwaltet. — Dann, meine Herren, stelle ich mir die Sache so vor: entweder absorbiren die Secten den Krankheittstoff der in einer Kirche enthalten ist, oder aber es flüchten sich alle diejenigen, welche für die Reinheit des Glaubens begeistert sind, in den Schooß dieser Secte.
Der wesentlichste Uebelstand — und das ist der letzte, auf den ich Sie aufmerksam mache — der wesentlichste Uebelstand des Systems der Staatskirche ist aber der, daß sie die Religion und Moral untergräbt, daß sie — wer von uns, wenn er aufrichtig ist, wenn er sich namentlich in den höheren Schichten der Gesellschaft umgesehen hat, kann es läugnen, daß sie in den höheren Schichten Heuchelei und Indifferentismus in religiösen Dingen, daß sie in den unteren Schichten Fanatismus, blinden Aberglauben erzeugt. Die weltliche Macht, meine Herren, schadet der Religion, wenn sie dieselbe verfolgt, aber sie schadet ihr meines Bedünkens weit mehr, wenn sie sie zu ihren weltlichen Zwecken gebraucht, oder vielmehr mißbraucht. (Bravo! Bravo!) Niemand kann mehr von dem alten Adagium Gebrauch machen: "Gott bewahre mich vor meinen Freunden," als die Religion gegenüber der Staatsgewalt. Die Lenker des Staates selbst und ihre Werkzeuge geben sich vor dem Volke, wie man's nennt, den Anschein, als ob sie religiös wären; ich sage, den Anschein, weil sie ihren Eingeweihten sagen: Wir müssen vor dem Volke das Decorum wahren, in die Kirche gehen, allenfalls auch beichten, das Volk aber muß durch die Religion gezügelt werden. (Bravo!) Meine Herren, es hat Menschen gegeben, die nicht angestanden haben, zu behaupten, daß die Religion eine Kette sei, die man für einen tollen Hund gebrauche. Ich aber bin der Ansicht, daß, wenn man schon ein Gleichniß brauchen soll, daß eine die Menschen fittigende und veredelnde Religion, welche die wilden Leidenschaften bändiget, eher jenem Genius auf einer antiken Gemme vergleichbar ist, der einen mächtigen Löwen an einem zarten Faden führt. (Bravo.) Ja, meine Herren, ich halte nichts für verderblicher für die Religion und für den Staat, insoferne Sittlichkeit seine Grundlage ist, als dieses von den Weisen des Volkes so gepriesene Axiom, daß die Religion zunächst für das Volk bestimmt sei; ein Axiom, das auch ihrer persönlichen Eitelkeit schmeichelt, indem sie sich eben dadurch von dem religionsbedürftigen Volke, in engerer Bedeutung des Wortes, vornehm absondern. Dieses Axiom, meine Herren, es ist falsch, denn wenn die Religion nothwendig ist, so ist sie für Alle oder für Niemand. Aber nichts beweist die Falschheit, die Verderblich, keit des Axioms, welches gewissermaßen zum Staatsaxiom geworden ist, mehr als die Behauptung, daß die Religion für die Armen, die Ungebildeten zunächst nothwendig sei, — und warum dieß meine Herren? Weil sie jene von Verbrechen abhält. Ja, die Verbrechen der ärmeren Classe, des sogenannten gemeinen Volkes, sie sind schrecklich, sie fallen in die Augen, aber eben deßhalb kann man ihnen leichter auf die Spur kommen, kann man sie und die Thäter leichter erfassen. Die Verbrechen der vornehmen Classen, sie modificiren sich unendlich, sie dringen wie ein ätzendes Gift unmerklich in alle Poren der Gesellschaft, und ich meines Erachtens glaube, daß, wie in der Zeit vor der französischen Revolution, der religiöse Indifferentismus und die moralische Verderbheit der vornehmen Classen, wie sie sich nennen, hauptsächtlich zu den Wehen unserer Zeit beigetragen hat. (Beifall.)
Es ist ein sonderbares Raisonnement, daß der Arme der Religion als eines Abhaltungsmittels vom Verbrechen mehr bedürfe als der Reiche — der Arme, der arm ist. Sie wissen was in diesem Worte liegt. Der Arme der, wenn er ein Verbrechen begeht, der ganzen rächenden Gesellschaft gegenüber steht, der Arme, der keine Freunde, keinen Einfluß hat, er sollte der Religion zur Abschreckung von Verbrechen mehr bedürfen als der Reiche, dessen Richter gewöhnlich seines Gleichen sind, der durch Corruptionsmittel aller Art sich der strafenden Hand des Gesetzes, das für ihn oft nur ein Spinngewebe, wie für den Armen ein eisernes Netz ist, leicht zu entziehen weiß. Meine Herren, das gilt unter der Voraussetzung, daß die Religion dazu sei, um von Verbrechen abzuhalten, daß sie ein Surrogat von Galgen und Kerker sei. Wehe dem Volke, das eine solche Ansicht von der Religion hat!
Es gibt eine Moral, meine Herren, die gewissermaßen, in soferne sie nur die Stelle der Legalität vertritt, auch der Religion, wenn ich so sagen darf, entbehren könnte — es ist die Moral der Reflexion. Der Reiche hat sie eben, weil er in der Lage ist, mehr zu reflectiren; der Arme hat sie durch die Gewohnheit der Arbeit. Die Schrecken des Gesetzes stehen vor seinen Augen, er calculirt aus Interesse, und dieser Calcul vertritt bei ihm die Stelle tieferer Combinationen; aber nochmal wiederhole ich es: Wehe dem Volke, das Religion und Moral nur von diesem Standpuncte betrachtet. Die Religion lehrt uns nicht nur das Laster fliehen, sondern sie lehrt uns, was vorzüglich wichtig ist, die Tugend üben. (Bravo.)
Die große Entscheidung, die Sie letzthin gefällt, hat die Gewissen frei gemacht, und Millionen gepreßter Herzen werden Ihnen dafür Dank wissen. Vollenden Sie Ihr Werk, sprechen Sie die volle Gleichberechtigung aller Confessionen im Staate aus, Sie werden dadurch meiner Ueberzeugung nach Niemanden einen größeren Dienst erweisen, als der bisher herrschenden Kirche selbst und als der Religion, deren sittliches Princip die Grundlage des Staates ist; und so wie im Staate die Herrschaft des Gesetzes, so wird im Gebiete der Kirche fortan nur die der Liebe und der Ueberzeugung herrschen. Kein Element, meine Herren, bedarf der Freiheit mehr, als gerade das kirchliche Element. Die Freiheit wird aus der Kirche die unlauteren Zusätze allmälig ausscheiden, sie wird die wahre Religiosität und mit ihr das Heil der Gesellschaft fördern. Meine Herren, diese Gesellschaft blutet aus tausend Wunden, die ganze Menschheit ist in den Wehen einer großen Neugestaltung begriffen, sie strebt in dieser Krise nach einem festen Halte, und das Heilmittel, es liegt meiner tief innersten Ueberzeugung nach, in der inneren Umgestaltung des Menschen eben so sebr, wenn nicht mehr, als in bloß äußeren Formen. Mit den Waffen des Geistes und der Freiheit angethan, wird das Individuum wie die Gesellschaft in der Kirche wie im Staate ihre große Aufgabe lösen, und uns, meine Herren, welchen die schwierige Aufgabe des Vorbaues zu Theil geworden, uns wird die Gewißheit werden, unseren Nachfolgern die Arbeit erleichtert, und jenen Tag des Lichtes und der Freiheit wenigstens vorbreitet zu haben, dessen Morgenröthe zu schauen schon der süßeste Lohn für unser Kämpfen, für unser Ringen sein wird. (Allgemeiner großer Beifall.)
Präs. Es hat das Wort der Abg. Wildner.
Abg. Wildner. Ich für meinen Theil verzichte darauf und trete meine Priorität dem Herrn Abg. Selinger ab.
Präs. Der Abg. Selinger hat das Wort.
Abg. Selinger. Meine Herren, Wissenschaft und Leben haben die Grundlagen des Polizeistaates als falsch und gleißnerisch anerkannt. Wir haben in Oesterreich das Süße und Beseligende dieses Staates in so überschwänglicher Masse genossen, daß wir zur Uebersättigung gekommen sind, und nun kein weiteres Verlangen darnach tragen. Wir wollen uns das Recht nicht nach bloßem einseitigen Ermessen zuweisen, die Bildung nicht nach willkürlichen Portionen zutheilen lassen. Wir wollen einen Rechts- und Cultur-Staat, einen Staat, in welchem die Menschenwürde ihre vollkommene Anerkennung findet, und in welchem Raum und Gelegenheit geboten wird, die reichen Kräfte des Menschen nach allen Richtungen des Staatslebens zu entfalten und zu bethätigen. Wenn dieses aber in der gedeihlichsten und edelsten Weise geschehen soll, so müssen wir auch wünschen, daß der Staat auf allgemein christlicher Grundlage ruhe.
Ich weiß, meine Herren, daß diese Ansicht manchen auf dieser Rednerbühne ausgesprochenen Ansichten widerstreitet, ich weiß aber auch, daß sie vollkommen berechtiget ist, und wenn die Herren meiner kurzen Entwicklung mit einiger Aufmerksamkeit folgen wollen, so werden sie sich überzeugen, daß meine Ansicht vom christlichen Staate durchaus keine finstere und mittelalterliche ist.
Auf den Gegenstand zurückkommend, wünsche ich nicht, daß der Staat auf die Grundsätze irgend eines bestimmten christlichen Religionsbekenntnisses gebaut werde, behaupte auch nicht, daß der Staat die Gebote irgend einer christlichen Confession als weltliche Gesetze unmittelbar zur Geltung zu bringen habe. Aber als wünschenswerth und — ich gestehe es offen — zum Wohle der Menschheit als nothwendig erkenne ich es, das Allgemeine und Unveräußerliche des Christenthums im Staatsleben zu nähren und zu pflegen, vom Wesenhaften des Christenthums das Staatsleben durchdringen und gewissermaßen verklären zu lassen. Dieses Wesenhafte des Christenthums in Bezug auf das äußere Zusammenleben der Menschen besteht in der Gerechtigkeit, in der sittlichen Freiheit und in der thätigen Liebe. Ein Staat kann nur dann hoffen, der Lösung seiner erhabenen Aufgabe nahe zu kommen, wenn er den Grundpfeiler seiner Existenz in der Gerechtigkeit erkennt, wenn alle seine Einrichtungen und Gesetze in der Atmosphäre der Freiheit, der Liebe und Gerechtigkeit zu Tage kommen. Im Alterthume, meine Herren, war bekanntlich das Recht der Freiheit ein Geschenk von äußeren begünstigenden Umständen; der Mensch als solcher war kein freies Wesen, — er war nur frei, in sofern die Voraussetzungen vorhanden waren, von welchen nach den Gesetzen die Freiheit abhing. — Das Christenthum brachte in den Zuständen der alten Welt die radicalsten Veränderungen hervor. Es erhob die Menschen in eine höheren Sphäre, stellte sie als Kinder des ewigen Vaters hin, und lehrte sie, wie sie es anzufangen haben, um im Reiche der Welt für das Reich Gottes zu handeln und zu wirken. Das Christenthum brachte den Menschen zum Bewußtsein seiner persönlichen Würde, und dieses Bewußtsein ist in unseren Tagen mit solcher Energie erwacht, daß die umfassendsten Anstrengungen gemacht werden, um Freiheit und Würde des Einzelnen zu wahren, ja in manchen Fällen bis zur Gefährdung der Gesammtheit zu wahren.
Aber nicht bloß ein freies, sondern auch ein sittliches Wesen soll der Mensch nach dem Willen des Christenthums sein. Es ist göttliche Weisheit, die da auf das innigste Bündniß zwischen Freiheit und Sittlichkeit dringt, indem die wahre Freiheit nur auf sittlichem Boden gedeihet und die echte Sittlichkeit nur in den Regionen der Freiheit ihre Heimat findet. Wie das Christenthum den Menschen auf allen Wanderungen seines inneren Lebens begleitet, so stellt es sich auch in der Gesellschaft liebevoll an seine Seite. Sobald der Mensch hinaustritt in die Welt und im Kreise seiner Mitmenschen sich bewegt, nahet es sich ihm augenblicklich, und ruft ihm mit sanfter, aber feierlicher Stimme zu: "Siehe, das sind deine Brüder! liebe sie, und erweise ihnen Gutes." Hier ist, meine Herren, der wichtige Punct, der für die Geschichte unserer Tage von der höchsten Bedeutsamkeit — hier fließt die Quelle, von deren Benützung das künftige Loos des menschlichen Geschlechtes abhängen wird.
Unsere Zeit leidet an Uebeln und Uebelständen der mannigfachsten Art. Viele dieser Uebel sind politischer Natur, die meisten jedoch haben den Charakter socialer Gebrechen. Auch ich sage, daß die Menschheit aus tausend und tausend Wunden blutet. Sie leidet an den schrecklichen Folgen der kalten Selbstsucht, die seit Generationen an ihrem Lebensmarke gezehrt. Sie verlangt nun geheilt zu werden von den vielen und tiefen Wunden, und verlangt diese Heilung zu unserer Zeit mit Nachdruck und Ungestüm. Glauben Sie nicht, meine Herren, daß hier die alten Hausmittel der alten Staatskunst auslangen werden, daß irgend eine Formel, irgend ein Schema, oder irgend ein Organisationsrecept aus französischer oder anderer Werkstätte dauernde Verbesserungen und segenreiche Umwandlungen herbeiführen könne. Nein, meine Herren, hier bleibt die Theorie eine graue, hier kann keine Philosophie die Religion der menschenfreundlichen That, hier kann nur eine geläuterte Staatskunst in Verbindung mit dem praktischen Christenthum Rettung bringen, und den Einbruch der drohenden Barbarei zurückhalten. Nur Gesehe, welche die Gerechtigkeit und die Liebe dictirt, nur Einrichtungen und Reformen, welche die Liebe geschaffen, nur Werke und Thaten, welche die Liebe geboren, können Versöhnung und Vertrauen in die tief aufgeregten Gemüther zurückbringen, und können allmälig jenen würdigen und glücklichen Zustand herbeiführen, nach welchem das Menschengeschlecht sich sehnt.
Man spricht in unseren Tagen so viel von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Mit dieser herrlichen Devise sucht man Einzelne für die Ideen der Demokratie zu begeistern, und die Gesellschaft zu Umwandlungen zu gewinnen. Was ist aber bis jetzt unter der Aegide der Fahnen an's Licht gekommen, auf welchen jene Worte mit riesigen Buchstaben verzeichnet stehen? Jene Worte sind zu eitlen Lügen geworden, und was sie zu Tage gefördert, es ist keine leuchtende, himmlische Gestalt, es ist eine formlose und widerliche Karrikatur. Soll Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zur Wahrheit werden, sollen diese herrlichen Ideen beglückend auf Einzelne und auf das Menschengeschlecht einwirken, sollen sie die unerschütterliche Basis eines wahrhaft demokratischen Staates bilden, so müssen sie in jenem reinen Sinne aufgefaßt, in jener tiefen Bedeutung genommen werden, in welcher sie der göttliche Stifter des Christenthums genommen.
Meine Herren, nach meiner Auffassung des christlichen Staates, ist dieser Staat gerecht und tolerant. Er ist weder ein Inquisitor, noch ein absichtlicher Proselytenmacher. Menschenfreundlich nimmt er auch die Bekenner anderer als der christlichen Religion auf, und gewährt ihnen jede freie Kraftäußerung, jede freie Bewegung, die nur immer mit dem Wohle der Gesammtheit vereinbar ist. Er vertraut auf die siegreiche Kraft der göttlichen Wahrheit, ohne den geistigen Kampf auf dem religiösen Gebiete zu Gunsten einer Partei mit weltlichen Zwangsmitteln zu unterstützen. Er ist unabhängig von der Kirche, er gewährt keine eigentlichen Vorrechte einzelnen Religionsgesellschaften, obwohl die Kirche der überwiegenden Mehrzahl der Staatsbürger natürliche Berücksichtigung bei ihm finden mag. Der christliche Staat, nach meiner Auffassung, erblickt in dem Geiste des Christenthums den Himmelsstern, von dem er in allen Wechselfällen seines Lebens Licht und Wärme empfängt. Er ist die alleinige Bedingung der fortschreitenden allseitigen Entwickelung und Veredlung des Menschengeschlechtes. Zwar hört man von Seite einer philosophischen Schule nicht selten die übermüthigen Worte: "Der Standpunct des Christenthums ist ein überwundener!" Meine Herren, die Philosophie hat schon viel Weises und Bedeutendes und schon viel Kleinliches, Beschränktes und Albernes zu Tage gebracht, aber eine beschränktere, oberflächlichere, und zugleich frevelhaftere Behauptung ist in der Geschichte der Philosophie nicht aufzufinden. Der Standpunct des Christenthums ein überwundener! Als ob ein Standpunct, der die tiefsten Geheimnisse der menschlichen Natur umfaßt, der in seiner Reinheit ein so göttlich erhabener ist, daß keine menschliche Vernunft, keine menschliche Phantasie einen erhabeneren zu erklimmen vermag, jemals überschritten oder überwunden werden könnte! Formen des Christenthums kann der menschliche Genius überwinden; er hat deren bereits überwunden und wird in der Zukunft noch mehrere überwinden; aber nimmermehr den göttlichen Kern des Christenthums selbst! Das Christenthum ist die Religion der Ewigkeit, und ein Staat, der die einfachen praktischen Grundsätze desselben zu seiner Grundlage und zu seinem Leitsterne macht, der hat eine ewige göttliche Leuchte, der ruht auf einem felsigen unerschütterlichen Boden! (Verläßt unter Beifall die Tribune.)
Präs. Es hat das Wort der Herr Abg. Claudi (verzichtet). Der Herr Abg. Jonak hat auch verzichtet; es hat nun der Abg. Petranovich das Wort.
Abg. Petranovich. Meine Herren! Es dürfte sich wohl schwerlich ein verehrtes Mitglied in dieser Versammlung finden, das nicht überzeugt wäre, daß die Glaubensfreiheit auch in unserem herrlichen großen Gesammtvaterlande bestehen müsse. Dieses segensreiche, erhabene, inhaltsschwere Princip ist zur Ehre, ich möchte sagen, zum Heile Oesterreichs in der letzten Sitzung ausgesprochen worden, und wir mußten es aussprechen, sollten wir nicht hinter dem Geiste der Zeit zurückbleiben, und vor Nord-Amerika, Holland und demnächst vor ganz Deutschland beschämt dastehen. Indem wir aber die Religionsfreiheit und in dem vorliegenden Paragraphe keine durch den Staat bevorzugte Religionsgesellschaft anerkennen, müssen wir in consequenter Weise alle jene Beschränkungen ausdrücklich aufheben, denen bis jetzt die akatholischen Confessionen zu ihrer tiefsten Kränkung gegenüber der katholischen Kirche unterworfen waren, und noch gegenwärtig unterworfen sind. Diese beschränkenden Gesetze beziehen sich, wie bekannt, auf die gemischten Ehen, auf die zufolge einer päpstlichen Bulle abgeforderten Ehe-Reverse, auf die Beobachtung der katholischen Feiertage von Seite der griechischen nicht-unirten Christen in meinem Vaterlande Dalmatien, sogar in jenen Bezirken, wo die Akatholilen die große Mehrzahl der Einwohner ausmachen. Nur durch die Aufhebung dieser lästigen Beschränkung wird die Religionsfreiheit in Oesterreich zur wirklichen That, zur Wahrheit werden; nur dadurch werden wir ihr praktische Geltung geben, und was das Wichtigste ist, den Wünschen von Millionen akatholischer Christen Ungarns Rechnung tragen, und dadurch werden wir den Anschluß an das Gesammt-Oesterreich bedeutend erleichtern.
In dieser Absicht erlaube ich mir folgenden Antrag zu stellen:
"Das Ministerium wäre bei der Vorlage der Verfassungsurkunde nach erfolgter dritter Lesung aufzufordern, in dem dießfälligen Kundmachungs-Patente zu erklären, daß die dem §. 14 der Grundrechte widerstrebenden Bestimmungen, insbesondere die seit 1842 über die gemischten Ehen maßgebende päpstliche Bulle "Cum Romanus pontifex" vom 22. Mai 1841, sowie die Verordnung hinsichtlich der Beobachtung katholischer Feiertage Seitens der griechischen nicht-unirten Christen, als durch den §. 14 der Grundrechte behoben sei."
Sollte ich mit diesem Antrage durchfallen, so behalte ich mir vor, das Ministerium im Wege der Interpellation aufzufordern, ob es nicht geneigt wäre, im Geiste dieses Paragraphen alle jene Beschränkungen zu beheben, welche auf die zahlreichen griechischen nicht-unirten Christen der österreichischen Monarchie noch fortwährend lasten.
Ich habe weiter nichts mehr hinzuzusetzen, als daß ich bitte, im Interesse der Freiheit diesen meinen Antrag zu unterstützen.
Präs. Der Antrag des Abg. Petranovich lautet: (wie oben.)
Da ich glaube, daß dieser Antrag eigentlich ein selbstständiger ist, und nicht im wesentlichen Zusammenhange mit dem §. 14 steht, so kann ich die Unterstützungsfrage bezüglich dieses Antrages nicht stellen, und würde den Herrn Abgeordneten ersuchen, diesen Antrag als einen selbstständigen einzubringen, wo er dann geschäftsordnungsmäßig behandelt werden wird. Sind Herr Abgeordneter mit diesem Vorgang einverstanden? (Ruf: Ja!) Es hat nun das Wort der Herr Abg. Neuwall, verzichtete jedoch darauf, ebenso der Herr Abg. Wierzchlejski. Nun hat das Wort der Herr Abg. Pitteri.
Abg. Pitteri. Meine Herren, ich fühle mich verpflichtet, heute meine Stimme laut werden zu lassen, weil eine Religionsfrage an der Tagesordnung ist, und im Gebiete der Religion habe ich Gelegenheit gehabt sehr viele Erfahrungen zu machen in dem langen Laufe meines Lebens. Mein Leben ist ein religiöser Roman. (Gelächter.) Ich wurde an der Pforte eines Dominikanerklosters geboren (Gelächter) und in diesem Dominikanerkloster erzogen, und zwar nach der Strenge der klösterlichen Zucht. Ich war gezwungen, riesenhafte Fortschritte zu machen (Heiterkeit) in dem Gebiete des Unverstandes und des Aberglaubens (Gelächter, Beifall); die frommen Mönche konnten nicht Worte finden, um ihre Verwunderung auszudrücken, daß so ein kleiner Kopf so große Dinge fassen konnte. (Gelächter.) Auf diesem kleinen Finger, meine Herren, hatte ich die ganze heilige Schrift vom ersten Vers der Genesis bis zum letzten der Apokalipsis; ich hatte auf diesem Finger alle Episteln und Acten der Apostel; ich hatte auf diesem kleinen Finger die Summa Theologica des Dr. Angelicus, St. Thomas von Aquin; ich hatte auf diesem kleinen Finger die Kategorien des Aristoteles, dessen Philosophie, nämlich die aristotelische, die damals die Einzige war, welche geeignet war, die verwirrten Köpfe noch mehr zu verwirren. (Heiterkeit.) Diese frommen Mönche verglichen mich mit einem Basilius, mit einem Chrisostomus, mit einem Albertus Magnus. Sie prophezeihten, daß, wenn ich so fortfahre, werde ich eine Kirchensäule werden (Lachen), und sie faßten den einstimmigen Schluß, mich zur Ablegnng der Ordensgelübde zuzulassen, obwohl ich nur 12 Jahre alt war (Lachen); denn sie sagten, daß ich mehr Bosheit als Jahre habe. Ich gehöre, sagten sie, zu Jenen, von denen das kanonische Recht sagt: Cujus malitia superat aetatem. (Lachen.) Ich stand an dem Vorabende des schönsten Tages meines Lebens, nämlich um dieses feierliche Gelübde abzulegen, nämlich das Gelübde der strengen Armuth, das Gelübde des blinken Gehorsams, und das schrecklichste aller Gelübden (Lachen), das Gelübde der ewigen Keuschheit. (Gelächter und Zischen.) In diesem Augenblicke erschien, tamquam Deus ex machina, Kaiser Joseph in der Person eines Polizei-Commissärs, welcher alsogleich dieses Kloster aufhob, die Mönche für Verführer des Volkes erklärte, weil sie nichts als Dummheiten lehren, alle ihre Realitäten licitando verkaufen ließ zum Behufe der Tilgung der Staatsschulden, die Glocken von dem Thurme herabnehmen ließ, damit sie aufhören die Ruhe der Bewohner Tag und Nacht zu stören (Ruf: zur Sache!) und machte diesen Bewohnern möglich, ihre Zeit, anstatt in der Kirche mit Beten und Beichten zu verlieren, auf ihren Feldern und in ihren Häusern zuzubringen zum Behufe der Pflege ihrer Aecker, ihrer Kinder und ihrer Kranken und der häuslichen Angelegenheiten. Die Ursache, daß dieses Glück den Bewohnern meines Geburtsortes und nicht allen Bewohnern des österreichischen Staates verliehen wurde, ist diese: weil die Parze im Jahre 1790, folglich viel zu früh, den Faden dieses kostbaren Lebens abgeschnitten hat und die Nachfolger dieses großen Menschenbeglückers keine Josephe waren; sie waren Leopolde und Franze, denen wohl die Kirche, aber nicht das Vaterland Altäre errichtet hat. Aber wenn dieß keine Josephe waren, so wollen wir Josephe sein (Bravoruf und Heiterkeit); wir wollen das Werk, das große, welches er begonnen hat, vollenden; wir wollen nach und nach den religiösen Zwang abschaffen und das religiöse Joch abschütteln und die Religion der Vernunft zur Staatskirche erheben (Heiterkeit), die Religion der Vernunft, deren Gesetzbuch die Pflichten enthält, welche der Mensch gegen den Menschen, der Bürger gegen den Bürger, der Staatsbürger gegen den Staat, und der Staat gegen seine Staatsbürger zu erfüllen hat. — Ich begrüße demnach mit voller Seele den zweiten Absatz des §. 15, welcher da lautet! "Niemand kann zu religiösen Handlungen und Feierlichkeiten überhaupt und insbesondere zu Verpflichtungen eines Cultus, zu welchem er sich nicht bekennt, vom Staate gezwungen werden". Dagegen verwerfe ich den ersten Absatz und stimme für das Minoritätsvotum, welches da lautet: "Jede Religions-Gesellschaft ist nach den für Associationen aufgestellten Grundsätzen zu behandeln." Denn auch Religions-Gesellschäften sind Privat-Gesellschaften, weil der Staat als moralische Person mit der Gottheit nichts zu thun hat; der Staat hat nämlich keine Seele und noch weniger eine unsterbliche Seele, und darf daher weder den Himmel hoffen, noch die Hölle fürchten. Daß aber eine Religions-Gesellschaft wie jede andere Privat-Gesellschaft abgeschafft werden kann und soll, wenn ihr Zweck oder die Mittel zum Zwecke rechtswidrig und staatsgefährlich sind, ist durch die Annahme des 12. §. der Grundrechte bereits entschieden worden. Mit Diesem habe ich die Ehre, meine Rede zu schließen.
Präs. Es hat das Wort der Herr Abg. Tomek (verzichtet), Löhner (nicht anwesend). Nachdem alle dafür eingeschriebenen Redner gesprochen haben, kömmt nun die Reihe an den Herrn Abg. Dylewski (verzichtet). Der Herr Abg. Ullepitsch verzichtet gleichfalls auf das Wort. Es trifft die Reihe den Herrn Abg. Lasser (abwesend), Abg. Jelen (abwesend), Abg. Rulitz (abwesend), Abg. Hauschild (abwesend), Abg. Dobrzanski (verzichtet). Es ist kein eingeschriebener Redner nunmehr vorhanden. Wünscht noch Jemand über diesen Paragraph zu sprechen? — Wünschen Herr Berichterstatter das Wort zu ergreifen?
Bevor noch der Berichterstatter das Wort ergreift, werde ich für diejenigen Verbesserungsanträge, welche noch nicht zur Unterstützung gekommen sind, die Unterstützungsfrage stellen, damit er wisse, auf welche er Rücksicht zu nehmen habe. — Es wurden bereits unterstützt die Verbesserungsanträge der Herren Abg. Sidon, Schneider, Ziemialkowski, Hasselwanter. Es erübrigt noch ein Zusatzantrag des Abg. Lhota zu, dem bereits unterstützten Antrage des Abg. Ziemialkowski; nämlich für den Fall, als der Grundsatz, daß das Kirchenpatronat aufzuheben sei, angenommen wird, stellt der Abg. Lhota den eventuellen Antrag:
"Rechte und Pflichten des Patronats werden jedoch durch ein besonderes Gesetz geregelt, und bis zur Erlassung dieses Gesetzes bleiben die bisherigen Verhältnisse aufrecht."
Wird dieser eventuelle Antrag unterstützt? (Wird nicht zureichend unterstützt.)
Weiterhin liegt noch der Antrag des Abg. Rulitz vor, nämlich statt des ersten Satzes wird vorgeschlagen: "Eine herrschende Religion gibt es im Staat nicht." Dann, statt des zweiten Satzes wird vorgeschlagen: "Niemand kann zu religiösen Handlungen und Feierlichkeiten eines Cultus gezwungen werden." Ich stelle die Unterstützungsfrage bezüglich des ersten Satzes. — Wird der Antrag: "Eine herrschende Religion gibt es nicht," unterstützt? (Er ist unterstützt.) — Nun kömmt der zweite Absatz: "Niemand kann zu religiösen Handlungen und Feierlichkeiten eines Cultus gezwungen werden." Wird dieser Antrag unterstützt? Er ist unterstützt. — Ferner der Antrag des Abg. Skrzynski zum ersten Absatz; er lautet: "Alle religiösen Bekenntnisse sind im Staate gleich berechtiget." Wird dieser Antrag unterstützt? — Er ist unterstützt. Endlich hat der Abg. Brauner einen Zusatzantrag gestellt, welcher bereits unterstützt wurde, und dieser Antrag hat gelautet: "Eben so wenig wird vom Staate ein weltlicher Zwang zur Beobachtung von Verpflichtungen geübt, oder sanctionirt, welche Jemand durch geistliche Weihen oder Ordensgelübde übernommen hat." Er wurde zwar unterstützt, indessen hat der Abgeordnete Brauner eine stylistisch verbesserte Textirung dieses Antrages vorgelegt, und diese lautet: "Ebenso wenig darf zur Einhaltung von Verpflichtungen, die Jemand durch geistliche Weihen oder Ordensgelübde übernommenhat, ein Zwangangewendet werden." Wird dieser Antrag bezüglich der verbesserten Stylisirung unterstützt? — Er ist unterstützt.
Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Abg. Rieger. Der Antrag des Abg. Ziemialkowski, welcher mit §. 14 numerirt ist, bezieht sich eigentlich auf andere Gegenstände, als die in den §. 14 enthaltenen. Er sagt: "Die Religionsgesellschaft ist nach den für die Association aufgestellten Grundsätzen zu behandeln." — Im Wesen sagt der Antrag der Commission dasselbe, und der zweite Theil, den er hier beisetzt: "Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, und das Kirchenpatronat ist aufgehoben." — dürfte sich vielleicht geeigneter beim §. 15, der die Verhältnisse zwischen Staat und Kirche, das Kirchenpatronat und Kirchenvermögen besprechen soll, einschalten lassen. — Der Abg. Schneider stellt den Antrag: "Eine herrschende Kirche gibt es nicht, vielmehr sind alle Religionsbekenntnisse gleichgestellt und gleichberechtiget, und es genießt keine Religionsgesellschaft vor anderen Vorrechte durch den Staat." Das heißt, meine Herren, idem per idem, dieselbe Sache dreimal mit verschiedenen Worten geben; nämlich, es gibt keine herrschende Kirche, alle sind gleichberechtiget, keine genießt irgend ein Vorrecht. Ich sehe nicht ein, warum man so viele Worte gebrauchen sollte, um eine so einfache Sache klar auszudrücken. Ebenso glaube ich ist der Beisatz des Abg. Sidon überflüssig, denn in den Worten: "Keine Religionsgesellschaft genießt vor anderen Vorrechte durch den Staat" ist auch dasselbe enthalten, daß es keine Staatskirche gäbe, und es ist nur der Ausdruck der Commissson ein etwas milderer. — "Alle Religionsbekenntnisse sind im Staate gleichberechtiget" ist am Ende auch dasselbe, was im Antrage des Abg. Skrzynski enthalten ist. "Eine herrschende Religion gibt es im Staate nicht", kömmt wieder auf dasselbe heraus, und ich glaube, daß der Ausdruck der Commission der deutlichste und am wenigsten einem Zweifel unterworfen ist. "Niemand kann zu religiösen Handlungen und Feierlichkeiten eines Cultus gezwungen werden", so amendirt der Abg. Rulitz. Nun die Commissson sagt: "Niemand kann zu religiösen Handlungen und Feierlichkeiten überhaupt, oder insbesondere zu den Verpflichtungen eines Cultus, zu welchem er sich nicht bekennt, vom Staate gezwungen werden." — Sie wissen, meine Herren, in dieser Beziehung, was es für Unruhen und Streitigkeiten in unseren Nachbarstaaten darüber gegeben hat, daß die Protestanten, namentlich die Soldaten, zur Verpflichtung eines Cultus verhalten wurden, zu dem sie sich nicht bekannten. Um also keinen Zweifel in dieser Beziehung übrig zu lassen, hat die Commission für nothwendig gehalten,es klar auszusprechen, und in dieser Richtung, glaube ich, verdient die Textirung der Commission den Vorzug vor jener des Abg. Rulitz. — Was den Antrag des Abg. Hasselwanter betrifft: "Der katholischen und jeder vom Staate anerkannten "Kirche" ec. (wie oben), so muß ich über den ersten Theil bemerken, daß derselbe bereits durch die Annahme des §. 13 erledigt ist. In Betreff des zweiten Theiles glaube ich, daß er viel geeigneter bei dem §. 15 zu besprechen wäre, wo eben von dem Kirchenvermögen die Rede sein wird. Endlich ist ein Antrag des Abg. Brauner vorhanden: "Eben so wenig darf zur Einhaltung von Verpflichtungen, die Jemand durch geistliche Weihen und Ordens gelübde übernommen hat, ein Zwang angewendet werden." Ich glaube dieser Beisatz ist eine Consequenz aus dem im §. 12 ausgesprochenen Principe der vollen Religionsfreiheit, und aus dem im § 13 ausgesprochenen; und falls man glauben sollte, daß im zweiten Absatze des §. 14 der Commission dasjenige, was das Brauner'sche Amendement enthält, nicht schon ausgesprochen sei, so dürfte es geeignet sein, diesen Beisatz anzunehmen.
Ich wäre nun fertig mit der Besprechung der Amendements und habe im Ganzen über den §. 14 nicht so viel zu bemerken. Er spricht die volle Religionsfreiheit, die Unabhänggigkeit der Kirche vom Staate aus; ich glaube jeder, der es mit der Kirche ehrlich meint, muß diesem Grundsatze beistimmen. Die Verbindung der Kirche mit dem Staate hat derselben nie gute Früchte getragen. Es haben mehrere Redner vor mir, besonders Redner geistlichen Standes von hier aus arge Vorwürfe gegen den Saat geschleudert, daß er die Kirche geknechtet, daß er sie in ihrer freien Entwicklung verhindert hat. Ich gebe zu, diese Vorwürfe wären gerecht. Es hat ein Priester, welcher von dieser Tribune die Freiheit der Kirche mit Begeisterung verfochten, auf die ersten Jahrhunderte der christlichen Kirche hingewiesen; er hat gezeigt, welche Vorzüge sie damals besessen, zu einer Zeit, wo die kirchlichen Rechte von den weltlichen noch vollkommen getrennt waren, wo die Kirche nichts weniger als privilegirt war durch den Staat; er wies nach, wie man es nicht vermochte, die Kirche zu unterdrücken, durch Marter und Verfolgungen, wie man endlich zu einem anderen Mittel seine Zuflucht genommen, wie man es verstanden, sie ihres höheren Einflusses durch weltlichen Schutz, durch Verleihung von Reichthümern, durch Bevorzugung ihrer Diener, zu entblößen; er hat nachgewiesen, daß die Privilegirung einer Religion