Ètvrtek 22. února 1849

wurde die Reaction schon in mehreren Provinzen laut; allein die Rede- und Preßfreiheit wurde mit Censur vertauscht; Heimlichthuerei verdrängte die Oeffentlichkeit, die Bischöfe waren unschließig und getheilt in ihren Wünschen, fürchteten für unbescheiden zu gelten, und so blieb die weltliche Omnipotenz in kirchlichen Sachen aufrecht, und änderte nur einige der grellsten Josephinischen Anordnungen, z. B. die General-Seminarien 1791. Dieselben Grundsätze erhielten sich unter der Regierung Kaiser Franz von 1792 bis 1835, der die Religion vorzugsweise als Polizei-Anstalt zu betrachten gewohnt war; der größtentheils umgeben von Anhängern der Josephinischen Schule sich damit begnügte, einige der minder wichtigen Verordnungen abzuschaffen, einiges wieder einzuführen, was wieder nur Einige wollten; damit stellten sich viele zufrieden, da sie die Größe der Aufgabe gar nicht verstanden. Dahin rechne ich seine gleich beim Regierungsantritte ergriffenen Maßregeln zur Verhinderung der in selber Zeit gefürchteten Aussterbung der katholischen Priesterschaft, die Abstellung auffallender Aergernisse in Klöstern, dahin rechne ich auch die im Jahre 1817 beschlossene Errichtung einer höheren Bildungsschule für den Klerus, unter der jeweiligen Aufsicht des Burgpfarrers (ein wieder erbautes Seminarium berechnet auf Italien und Dalmatien, wo man das österreichische Kirchenrecht nicht recht verdauen wollte). Dahin rechne ich auch die Berufung einiger Männer aus den untersten Ständen zu den höchsten geistlichen Stellen. Allein am Principe des Absolutismus durfte nicht gerüttelt werden, auch nicht von Seite der Kirche. In denselben Grundsätzen regierte Kaiser Ferdinand auch die ersten 13 Jahre. Die Leitung der geistlichen Angelegenheiten war zum Scheine eine kirchliche, in der Wirklichkeit aber eine weltliche. Die Bischöfe blieben, jedoch unter Joseph in bedeutender Abhängigkeit von den Kreisämtern, in der Folge unter die Gubernien gestellt. — Von da ging der langsame Zug an die Hofkanzlei, und seit Kaiser Franz sodann an den Staatsrath. Bei allen diesen Stellen war ein geistlicher Referent und in der praktischen Wirksamkeit war der Referent beim Gubernium eigentlich der Bischof, der bei der Hofkanzlei der Erzbischof und der im Staatsrath unser Papst. Von ihnen gingen die hohen Pfründenbesetzungen aus, wenn sie selbe sich nicht selbst vorbehalten hatten, und die Wahl fiel selbst nur auf solche, von denen die absoluten Majestätsrechte nichts zu fürchten hatten. Da war man sicher, daß der Bischof das nicht verdamme, was er als Referent so lange behauptete, da gebot es die Klugheit, alles beim alten zu lassen, bei welchem Grundsätze doch nichts Großes gedeihen kann! Daraus erklärt es sich, daß die wichtigsten Verhältnisse seit 1814 in Oesterreich ganz unbeachtet blieben, als die Schwächung des galikanischen Systems in Frankreich, der Kampf des Protestantismus in Deutschland, die Verbreitung katholischer Grundsätze durch so viele theologische Journale, an welchen sich große Schriftsteller betheiligten, die hülflose Stellung der katholischen Partei in Preußen und Rußland, alles dieses blieb in Oesterreich unbeachtet. Einige schwache Stimmen in Ungarn und Italien ausgenommen, erschienen keine Vorstellungen von Seite der Bischöfe, welche freilich seit dem Eintritte Joseph II. auch ohne erhebliche Aussichten gestanden wären, da überhaupt Projecte, die nicht von oben ausgingen, in Oesterreich ein schlechtes Glück machten. So stand es mit den katholischen Bischöfen. Wer kann hier über den Staatsbeamten noch den katholischen Bischof erkennen, wer kann dem Letzteren vorwerfen, was der Erstere thun mußte. So stand die katholische Kirche, und diese nannte man die herrschende, obwohl sie, wie gezeigt, nicht einmal frei war, weder in der Lehre, noch im Cultus weder in ihrer Verfassung noch in ihrem Vermögen. Noch mehr gedrückt waren andere Religionen, in der Wirklichkeit nur zum Theile geduldet. — Die Vorrechte unserer so genannten herrschenden Kirche (Ehrenbezeugungen und Geldspenden ausgenommen) bestanden sohin nur in einer geringeren Rechtsverletzung. Es wäre daher nie genügend gewesen, wenn auch die frühere Gesetzgebung das ausgesprochen und ausgeführt hätte, was die Commission uns im §. 14 vorschlägt: "Keine Religionsgesellschaft genieße vor Andern Vorrechte durch den Staat, es seien alle gleich gestellt, gleich berechtigt, oder eine Staatskirche oder eine herrschende Religion gebe es nicht", daher spreche ich gegen diesen Paragraph und sage: Man stelle zuerst die früher herrschend genannte Kirche in ihre Rechte, dann kann man verlangen auch für die übrigen ein gleiches Recht; so lange aber die Eine, deren Rechten man sich gleichstellen will, nicht auf den Rechtsboden steht, begnüge man sich nicht mit dem Anspruch auf ihre vermeintlichen Vorrechte. Der Antrag im §. 14 ist nur negativ; der §. 15 verweist nur hinsichtlich der Stellung der katholischen Kirche zum Staate, denn die Bezeichnung des §. 15 weist nur auf die katholische Kirche auf künftige Gesetze hin. Das ist zu wenig; das Recht der Kirchen unter sich und zum Staate muß ebenso, wie das der Gemeinden im Principe schon in den Grundrechten erscheinen, und nur die Ausführung der daselbst aufgestellten Grundsätze kann dann einem folgenden Gesetze überwiesen werden. Wird in diesem aufzustellenden Principe der Kirche keine Selbstständigkeit gelassen, wird ihr die Vormundschaft noch ferner aufgedrungen, dann erläßt freilich die weltliche Macht allein auch diese folgenden Gesetze, weil der Mündel mit dem Vormunde nicht paktiren darf. Wird aber der Staat die Kirche von der Vormundschaft entlassen, so wird er wesentlich die gemeinsamen Verhältnisse auch nur gemeinsam regeln, und der Weg der Vereinbarung ist der einzige gerechte "Viribus unitis" soll auch hier der Wahlspruch seyn, da wie Herr Halter ganz richtig zeigte, zwei an demselben Gegenstand nur dann arbeiten können, wenn sie sich wechselseitig vereinigen und unterstützen. Dieses Verhältniß bildete den Sumpf, aus dem sich das frühere österreichische Cabinet, trotz seiner Ueberzeugung, daß das Kirchenrecht refomirt werden müsse, nicht mehr herauszuwinden vermochte, weil es das ob erste Princip, den Absolutismus des Staates nicht fahren und Andere nicht mitsprechen lassen konnte. Da rief die Weltposaune über Europa: "Kein Absolutismus mehr", und Kaiser Ferdinand, diesen Völkerrufvernehmend, entsagte großmüthig demselben und stürzte mit Kaiserwort den österreichischen Absolutismus. Er bewilligte dem Volke den vereinten Aufbau eines constitutionellen Staatsgebäudes, das nicht bloß Freiheit, sondern auch Gerechtigkeit wohnlich aufnehmen soll. Was gewöhnliche Verhältnisse noch vor dem März 1848 nicht mehr erwarten ließen, hat nun die Neuzeit in ihrem raschen Sturmschritte gebracht. Möge dieselbe Neuzeit aber nicht mißbraucht, möge der wahre Volkswille stets von den Vertretern gehört und geachtet werden, sonst ist der verbannte Absolutismus nur der Eine böse Geist der Bibel, der vertrieben mit 7 andern bösen Geistern zurückkehrte, die ärger waren, als er, von welchem Zustande es heißt: der letztere war schlechter, als der frühere. Alles reformirt sich nun im Sinne der Freiheit, die Einzelnen Corporationen, Gemeinden, Provinzen, alle durchweht derselbe Geist der Freiheit, der nur in dem, was rechtswidrig oder staatsgefährlich ist, beschränkt werden soll. Denselben Anspruch erhebt die katholische Kirche, vereint mit den griechisch-unirten und armenisch-katholischen Christen in mehr als 30 Millionen Gliedern. Denselben Anspruch erheben auch die übrigen Religionsgesellschaften. Auch der Mutter die Freiheit, wenn sie die Söhne haben, oder sollen wir als Volksvertreter, wie einst jenes Volk von Jerusalem, für den Einen rufen: "laß ihn los; für den Andern "kreuzige ihn"! Die Gerechtigkeit fordert es, daß auch der katholischen Kirche die Fessel gelöset werden, in welche sie der Absolutismus geschmiedet, daß sie in jene Selbstständigkeit treten, die ihr wahrlich nicht zur Förderung des Gesammtwohles, so lange verkümmert wurde. Allein der Ruf: "Freiheit der Kirche hat eine verschiedene Deutung, daher auch in diesem Hause die extremsten Ansichten entwickelt wurden. Freiheit der Kirche gleich bedeutend genommen, mit gänzlicher Trennung der Kirche vom Staate ist widernatürlich, ja unmöglich, denn durch die Erreichung des Kirchenzweckes wird der Staatszweck gefördert. Die Zwecke Beider einigen sich untrennbar. Freiheit der Kirche als vollkommenen Unabhängigkeit vom Staate ist nicht möglich. Der Staat hat alle äußern Erscheinungen zu prüfen und hintanzuhalten, was rechtswidrig war, staatsgefährlich ist, wenn es sich auch eine kirchliche Function verkleiden sollte. Dieses Feld kann keine Kirche dem Staate bestreiten, allein der Staat hat unter dem Schilde "der Förderung des Staatszweckes" sich die Bevormundung über alle kirchlichen Verhältnisse angeeignet, und so das Detail der Kirchenangelegenheiten positiv geleitet, hat allerdings dabei manchen Mißbrauch beseitiget, manches einzelne Gute durch seine Anordnungen erzielt, aber durch das immerwährende Bessermachenwollen des Staates auf dem Gebiete der Kirche wurden die Zwiste veranlaßt, und das allgemeine Gute verhindert. Von dieser positiv leitenden Vormundschaft, will die Kirche frei werden, will sich selbst gestalten, wie jede andere Gemeinde. Frei werde die Kirche in ihrer Lehre. Ihr Stifter sprach zuerst in der Lehre "der Kinder Gottes" und in dem Princip der Nächstenliebe, jenen in der Neuzeit so viel gepriesenen Wahlspruch der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit aus. Die Neuzeit führt diesen Satz noch im Munde, der Stifter wollte ihn von Allem geübt, in der That. Die Kirche verdankt ihre Existenz nicht dem Staate. Es gab Zeiten, wo die Kirche gedrängt, geängstigt, verfolgt von selbem, nur auf ihre eigen inwohnende Kraft angewiesen war. Aber selbst die Tage der härtesten Verfolgung waren auch die Tage der herrlichsten Triumpfe. Stammt die Kirche nicht vom Staate, so hat auch der Staat ihr nicht den Cultus, ihre innere Verfassung, die Art des Verkehres mit ihren Oberen, zu regeln. Denn im Cultus und in der hierarchischen Kirchenverfassung liegt nur das selbstständige Recht der Organisirung, aller Vereine. Den Charakter einer selbstständigen Gesellschaft sichert aber der katholischen Kirche ihre Gründung, ihr Zweck, ihre Geschichte. Fürchten Sie keine Uebergriffe der Kirche gegen den Staat. Nur der, den man knechten will, strebt die Uebermacht des Gegners an sich zu reißen. Wer frei neben dem Freien steht, schützt auch des Andern Recht. Dieser Satz ist das Resultat der Erfahrung, welche die Kirche- und Weltengeschichte mit Bann und Fluch, mit Schwert und Feuer aufgestellt hat. Fürchten Sie nicht eine Verfolgung von Seite der katholischen Kirche gegen anders Denkende. Auch diese seien frei, nicht zum Schweigen gebracht, durch Toleranzpatente. Im freien Worte Ueberzeugung gründend, besteht der geistige Kampf; und was menschlich ist, wird schwinden, was göttlich ist, wird der Mensch nicht stürzen. — Fürchten sie nicht die Verfassung der katholischen Kirche, sie ist vielmehr in ihren Synoden, öffentlichen und mündlichen Gerichten, Appellationen an den Landesmetropoliten, von diesem an die Nationalsynode und von da an das Oberhaupt der Kirche, ein Vorbild für die österreichische Staatsverfassung selbst. So mancher Redner warf der Kirche vor, daß sie keine synodale Verfassung annehme, nicht bedenkend, daß der Staat selbe bisher nicht duldete, um ja in dem Volke nicht den Wunsch zu erzeugen, auch Aehnliches in der weltlichen Verfassung zu begründen. Eine beredte Zunge hat uns zwar erklärt, daß die katholische Kirche erst dann emancipirt werden solle, wenn sie sich zur Republik gestaltet habe; denn sie achte auch die Kirche, aber nur im Sinne ihres Stifters; allein derselbe Herr Redner klagt auch über den Einfluß der Geistlichkeit auf das Volk, indem ihr der Altar, die Kanzel und der Beichtstuhl zu Gebote stehen, klagt darüber, daß die Geistlichkeit ihre Gewalt vom heiligen Geiste ableite, klagt, daß sie den Menschen bei der Wiege in Empfang nehme und bis zum Grabe geleite. Sollten diese Klagen im Sinne des Stifters der katholischen Kirche seyn, dann wäre es wahrlich besser gewesen, er hätte keine Kirche gestiftet, — Fürchten Sie nicht ein neues Joch, das die katholische Kirche durch ihre Hierarchen etwa ihren Gliedern auferlegen werde; die Hierarchen werden nicht mehr weltliche Beamte, nicht mehr Vollzieher und Leiter absoluter Staatstendenzen seyn, und die Rechte, die der Katholik als Laie hatte, die der Regent im Namen des Volkes an sich zog, werden zum Volke zurückkehren und es noch freier gestalten. Fürchten sie nicht die Verbindung mit Rom, als einem Schwerpunkt außerhalb Oesterreich, denn Staat und die Kirche haben nicht dieselben Zwecke auch nicht entgegengesetzte, sondern wechselseitig sich unterstützende, und einer Weltreligion angehörig, kann ich doch Bürger dieses oder jenes Staates seyn. Fürchten sie nicht die weltliche Macht des Papstes, zu der er wieder gelangen kann; jedermann weiß, daß er nur in kirchlichen, nicht aber in weltlichen Regierungssachen dem Papste unterthan sei. Die Stutzen der als ultramontan bezeichneten Tiroler blitzten auch auf die Feinde Oesterreichs, wenn auch Priester mit angeblichen Vollmachten des Papstes an der Spitze des Feindes standen. (Bravo!) Gedenken Sie nicht mehr alter auch mir wohlbekannter Mißbräuche und Uebergriffe. Der Mißbrauch hebt das Gute noch nicht auf. Die katholische Kirche ist durch eine schwere Leidensschule zur Ueberzeugung gelangt, daß sie zwar im Wesentlichen unwandelbar bleiben muß, daß sie jedoch ihren Wirkungskreis nur dann wahren könne, wenn sie in allem Außerwesentlichen sich an die Bedürfnisse des Zeitalters anschließt. Jede Gesellschaft hat in der Regel ihr eigenes Vermögen, bestimmt zu gewissen Zwecken. Niemanden wird es einfallen, den in Oesterreich bestehenden Gesellschaften ihr dießfälliges Vermögen zu nehmen, und es als Staatsgut zu erklären, wenn auch der Zweck dem Staate noch so sehr förderlich wäre. Dasselbe Recht hat die katholische Kirche, hat jede Kirche! für Cultus, Unterricht und Wohlthätigkeitszwecke sind Capitalien und Realitäten von unseren Vorfahrern der Kirche übergeben worden. Sie spricht dieses Vermögen als kein freies Vermögen der ganzen katholischen Kirche, noch weniger als ein Vermögen des Clerus an. Doch diese Pflicht will und muß sie erfüllen, dieses Vermögen im Besitz und Genuß zu erhalten, um das entgegen zu leisten, was sie dem Geber versprach. Der vom Stifter bestimmte Zweck ist die ideale Person des Eigenthümers, die Kirche ist der beschränkte Nutznießer, die Erfüllung ihrer dießfälligen Verbindlichkeiten, ist auch eine Rechts pflicht gegen die zum Bezug Berechtigten, oder auch nur indirect Betheiligten, und diese Rechtspflicht kann der Wirksamkeit der richterlichen Gewalt im Staate so wenig als das Vermögen selbst der Besteuerungs-Pflicht und den übrigen Belastungen entzogen werden. Man kann aber nicht so weit gehen und sagen, man wisse das Geld zu besserem Zwecke zu verwenden. Wer bezahlt, befiehlt, wer empfängt, hängt ab. Was ich zu einem bestimmten Zwecke einem Dritten gab, kann ich nicht wieder zurücknehmen, und sagen, ich will das Gegebene besser verwenden. Kann dieß der Geber selbst nicht, so kann es um so weniger ein Dritter, aber am allerwenigsten der Staat, dessen Pflicht es ist, das Eigenthum zu schützen. (Bravo!) Wer dort nimmt, wo er geben soll, fehlt doppelt. (Bravo!) Die Kirchen-Vermögensfrage, meine Herren, greift tiefer als es im ersten Augenblicke erscheint. Der österreichische Absolutismus hat, wie gezeigt, an der katholischen Kirche sein Haupt-Experiment gemacht, sich in deren Rechte gemischt, selbe bevormundet, angeblich, um sie so besser für die Unterthanen nützlicher zu machen, und dieselbe Bevormundung erstreckte er dann über alle Anstalten. Dasselbe Experiment will nun der Communismus machen; da zeigt er, wie der eine Priester viel, der andere wenig besitzt, noch verhüllend, daß dieß auf dem ganzen Erdkreise unter allen Schichten und Ständen, trotz aller Gleichstellung vor dem Gesetze, der Fall sei. Da fordert er aus Billigkeit, daß man das Kirchenvermögen zusammenwerfe, und gleich vertheile, und er findet Anhänger, welche nicht bedenken, daß dasselbe Losungswort alle Schichten der Menschheit und nicht mehr bloß aus Billigkeit, sondern aus dem Principe der Gleichstellung mit dem in der Kirche bestehenden treffen wird. Wollen wir den Communismus, so sprechen wir ihn offen und allgemein aus, und Oesterreich wird zeigen, was es von seinen Vertretern denkt, wird selbst zeigen, daß es denselben nicht will. Bahnen wir keinen Weg an, dessen Ausgang dahin führt, wo Oesterreich nicht hinkommen will. — Mein Antrag lautet: §. 14. Der katholischen und jeder andern, vom Staate anerkannten Kirche wird Freiheit der Lehre, des Cultus, der Disciplin, der Verfassung und des Verkehrs mit ihren Obern, so wie der Besitz und Genuß der für ihren Cultus Unterricht und Wohlthätigkeitszweck bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds gewährleistet. §. 15 Die gegenwärtig bestehenden dießfälligen Gesetze bleiben aufrecht, bis diese Verhältnisse im Einverständnisse mit den bestehenden Religionsgesellschaften durch besondere Gesetze bestimmt seyn werden. Diese Freiheit, die keine Trennung der natürlichen Verhältnisse zwischen Kirche und Staat bewerkstelliget, kann die Kirche mit Recht ansprechen, und juridisch und ehrlich gedacht, bleibt uns zwischen Ja und Nein kein Mittelweg, oder es muß ausgesprochen werden, die katholische Kirche ist staatsgefährlich, ist rechtswidrig, dann versuchen wir den tiefsten Kern des Volkes, indem der Glaube der Väter wurzelt, zu zerstören, und die Entchristlichung unsers Vaterlandes zu vollenden. "Am Fels wird sich die Woge brechen." Oder sprechen wir aus die Kirche ist nicht staatsgefährlich, ist nicht rechtswidrig, dann geben wir ihr die Freiheit, die jeder Gesellschaft gebührt; massen wir uns aber darüber keine Curatel an, um nicht den Völkerfluch, der auf ungebührlich angemaßte Curatellen fällt, auf uns zu laden. Im Jahre 1846 trat vor Ludwig Philipp an dessen Namenstage der Erzbischof von Paris, und verlangte für die Kirche "Freiheit, nicht Protection!" Vergebens. Ein Jahr darauftrat derselbe Erzbischof — es war die letzte Audienz — vor den König, "die Freiheit fordern, nicht Protection, ist vielleicht die bescheidenste Bitte, welche die katholische Kirche erheben kann. Der damals noch allmächtige König entgegnete: "Erzbischof! wissen Sie daß man schon mehr als eine Mitra gebrochen hat." Darauf sagte der Bischof: "Das ist wahr, aber möge Gott die Krone des Königs in seinen Schutz nehmen, denn man hat auch Kronen zertrümmert." Gestorben ist der Eine — für seine Heerde; — geflohen ist der Andere — von seinem Volke, die Mitra steht, die Krone ist zertrümmert! Heute stehen die katholischen Bischöfe Oesterreichs, darunter unser würdiger Greis Bernhard, vor dem Reichstage vor den Vertretern des Volkes, eines in der großen Mehrzahl katholischen Volkes, und sprechen für ihre Kirche dieselbe Freiheit, nicht Protection an. — Thun wir, was wir an einem großen Tage wünschen werden, gethan zu haben, geben wir, was die Gerechtigkeit fordert, Freiheit der Kirche! Jedem das Seine! Dem Kaiser eine feste Krone! der Kirche eine freie Mitra! dem Volke den grünenden Bürgerkranz! (Verläßt unter Beifall die Tribune.)

Präs. Der Verbesserungsantrag des Herrn Abgeordneten Haßlwanter zu dem §. 14 lautet: "Der katholischen und jeder vom Staate anerkannten Kirche wird die Freiheit der Lehre des Cultus, der Disciplin, Verfassung und des Verkehres mit ihren Obern, so wie der Besitz und Genuß der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen, und Fonds gewährleistet." Wird dieser Antrag unterstützt? — (Majorität.) Er ist hinreichend unterstützt. Es hat nun das Wort der Herr Abgeordnete Borrosch.

Abg. Borrosch. Ich cedire die Priorität dem Herrn Abgeordneten für Bielitz.

Präs. Der Herr Abgeordnete für Bielitz hat das Wort.

Abg. Schneider. Meine Herren! von dieser Tribune herab sind Sie gewohnt, nur frische rüstige Krafte zu vernehmen und in diesem Augenblicke sehen sie vor sich einen Mann großer Schwachheit. Während Sie in den letzten Tagen und Wochen ihre geistigen Schwerter umgürteten, und zu einem ernsten parlamentarischen Kampfe über die heiligsten und wichtigsten Angelegenheiten unseres Volkes sich gerüstet, war auch ich in einem heißen Kampfe begriffen, war der Krankheit feindlich empfindliches Geschoß gegen mich abgedrückt. Sie sehen mich angegriffen von diesem Schmerze noch mitgenommen, hart mitgenommen, und mein erstes muß seyn, ehe ich noch beginne, ihre freundliche Nachsicht für mich in Anspruch zu nehmen für meine schwachen Worte. — Ich hälte es nicht gewagt, in dieser Lage vor dieser hohen Versammlung aufzutreten, allein mein protestantisches Herz und Inneres hat mich dazu gedrängt. Es erfüllte mich mit bitterer Wehmuth auf meinem Krankenlager, daß ich während der Stunden, wo Sie über die religiösen und kirchlichen Fragen verhandelten, zu einem traurigen Schweigen verurtheilt war, weil ich wußte, daß meine hart bedrängten, oft vergessenen armen Glaubensbrüder es erwarten würden, von dem einzigen protestantischen Geistlichen in dieser hohen Versammlung doch auch ein Wort, wenn auch ein schwaches Wort nur, zu vernehmen. Was ich kaum erwartet, was ich mit blutenden Herzen schon aufgegeben, es ist mir geworden; ich stehe vor Ihnen, wie gesagt, zwar als Mann der Schwachheit, noch mit zitternden Knien, allein der Geist und das volle Herz wird mich tragen, wird mich nicht sinken lassen, Ihre freundliche Nachsicht wird mich begleiten, Gott wird in meiner Schwachheit mächtig seyn. Ich habe nicht Theil genommen an Ihrer Generaldebatte, noch auch an der speciellen Verhandlung über den §. 13; ich habe aber mit Aufmerksamkeit begleitet, was hier in diesem hohen Hause darüber laut geworden. Wie es von der einen Seite mein Herz gehoben, daß die Männer der wahren, echten Freiheit auch dieses köstliche Kleinod ungeschmälert und unbeeinträchtigt hier verfochten, so hat es mich auch von der andern Seite mit Wehmuth erfüllt, wenn ich manches Amendement eingebracht sah, welches an dem köstlichen Kleinod schleifen und wetzen wollte, bis der reine Krystall in seinem reinen Wasser getrübt, in seinem heiteren Feuer gedämpft wurde, und ein prächriger Solitär in unseren Händen am Ende zersplittert zu werden, und die heilige Freiheit uns abhanden zu kommen, Gefahr lief, und wir am Ende auf die alten Zustände wieder zurückversetzt werden könnten. Befremdend war mirs am meisten, wie ich zumal gestern beiwohnend der gehaltvollen Rede des Abgeordneten für Wilten, in derselben einen so milden, einen so freiheitsathmenden Geist wehen sah, befremdend war mirs, wie namentlich diese verehrten Herren Abgeordneten, zu welchen auch er gehört, die Freiheit in religiösen Dingen wollen, aber je näher sie damit ihrer Heimath kommen, um so beklommeneren Herzens werden, und in Ihren Provinzen endlich angelangt, sie am Ende für die Uebrigen allein hingeben und auf sie in ihren Kreisen Verzicht leisten wollen. Es hat mich gefreut, daß das Ereigniß aus der letzten Zeit, welches allerdings immer wehmüthig berühren muß, daß die Auswanderung jener Zillerthaler nicht dem biedern, dem kernigen und gesunden Tiroler Volke, sondern der Staatsgewalt allein zur Last gelegt wurde, und daß die frommen Väter in der letzten Zeit ein gewisses "Pater peccavi" ausgesprochen, und damit auch in ihrem Lande dem Fortschritte huldigten. Aber das muß ich doch hier auch bemerken, das Volk, das von mir geachtete Volk Tirols, es hatte ja damals, als jene Ereignisse vor sich gingen, keinen feierlichen Protest dagegen, meines Wissens wenigstens, erhoben, es mußte ja wohl doch auch, wenn auch sein Gefühl, sein gesundes Gefühl, dagegen sich sträubte, vielleicht von anderer Seite influencirt worden seyn, man hat es ihm vielleicht gesagt, als es Miene machte, darüber sich mißliebig auszusprechen: Lasset das Gift der Ketzerei aus eueren Bergen und Thälern hinaus, es ist besser, daß Wenige verderben, damit ein ganzes Volk dadurch nicht umkomme. Te scheint mir's, so glaube und meine ich, daß eben die volle religiöse Freiheit darum noch nicht dort einkehren kann, weil jenes Volk dagegen eingenommen, weil es von verschiedenen Seiten eingeschüchtert ist. Die Petition, welche mit so viel tausend Unterschriften bedeckt hier am Tische des Hauses liegt, sie redet davon, als müßte dieses kernige Volk Tirols wehklagen und befürchten, man wolle ihm seinen Glauben entreißen, man wolle ihm das theuere Erbgut seiner Väter rauben. Dem ist ja nicht so! das wollen wir ja nicht! das will ja Niemand von den Gliedern allen, die hier in diesem Hause versammelt sind. Sie reden, meine Herren, daß keine Disparität bei Ihnen zu Hause sei, und ich mache Sie aufmerksam, gehen Sie in die Häuser, klopfen Sie an die Hütten, bei aller Innigkeit des Glaubens, bei aller regen Liebe und Anhänglichkeit für die katholische Kirche werden Sie doch die religiöse Ansicht in ihrem Vaterlande nicht über einen Leisten geschlagen und nicht wie die Uniform einer großen Armee nach gleichem Zuschnitt abgemessen finden. Ihre Berge sind hoch, ihre Gletscher streben zum Himmel hinan, aber der Geist, der durch die Zeit schreitet, er erhebt sich wie ein junger Aar mit mächtigem Flügelschlag, er findet auch über die höchsten Alpen den Weg, er seht sich auch in die Thäler und in die Schluchten nieder. Sie werden diesen Geist nicht wehren, Sie haben auch nicht Ursache, ihn zu fürchten. Sie haben erwähnt, daß vereinzelnte Protestanten, die in ihren Städten wohnen, gar keine Ursachen haben, über sie zu klagen; ich will es glauben, aber Sie werden doch dann auch über sie keine Klage führen, Sie werden mit zehn, zwanzig in Friede und Eintracht leben, ja auch ganze Gemeinden aufblühen sehen können in ihrer Mitte, und eben auch die Eintracht und den Frieden Ihres Volkes durch sie nicht gefährdet finden. Ich vertraue Ihrem Volk, ich bin überzeugt, daß, wenn in Ihren Schulen und Kirchen die Lehre und der Unterricht im Geiste der echten christlichen Liebe auch durch einige Zeit nur ertheilt wird, manche Besorgnisse, die heut noch die Gemüther erfüllen, schwinden werden. Sie, meine Herren, als Ehrenmänner werden selbst dazu mitwirken, wenn sie in den Kreis Ihrer Committenten zurückkehren, wenn sie der Wahrheit das Zeugniß geben und Ihren Angehörigen sagen werden, daß dieser oft unverdient geschmähte Reichstag nicht aus einer Rotte leichtsinniger und frivoler Geister bestehe, sondern aus Männern, die des Volkes heiligste Interessen mit Ernst und Würde berathen, und dem Volke des Glaubens Krone weder beflecken noch rauben wollen. Die Debatte über den §. 14 ist eröffnet, ich habe mich als Redner für denselben einschreiben lassen, und erkläre, daß ich principiell mit dem Constitutionsausschusse auch einverstanden bin, jedoch mit dem Bemerken, daß ich einzelne Zusätze der Minoritätsvoten gerne damit in Verbindung gebracht sehen möchte, so daß der erste Absatz jenes Paragraphes gefaßt lauten würde: "Eine herrschende Kirche gibt es nicht, vielmehr sind alle Religionsbekenntnisse gleich gestellt und gleichberechtigt, und keine Religionsgesellschaft genießt vor einer andern Vorrechte durch den Staat." — Nennen Sie das, meine Herren, etwas zueinander nicht Gehöriges, Zusammengewürfeltes; es ist zwar angedeutet, die Gleichstellung und Gleichberechtigung durch den verehrten Constitutions-Ausschuß in dem ersten Absatze. Aber ich möchte sie auch deutlich und bestimmt ausgesprochen wissen. Es sind mehrere verehrte Abgeordnete mit dem Minoritätsvotum einverstanden gewesen: "eine Staatskirche gibt es nicht." "Ich stimme auch bei, allein mir scheint es noch wichtiger und wesentlicher das an die Spitze zu setzen, eine herrschende Kirche gibt es nicht." — Ich erkläre mich dagegen unumwunden nicht bloß als Protestant Oesterreichs der katholischen Kirche gegenüber; ich würde auch meiner, der evangelischen Kirche ein solches Vorrecht niemals vindiciret wissen wollen, und ich müßte es von meinem Standpunkte mit allen mir zu Gebote stehenden Waffen bekämpfen. Ich verwahre mich zuerst, ehe ich auf die Sache näher eingehe, ich verwahre mich dagegen, als dictirte mir eine feindselige Leidenschaftlichkeit gegen die katholische Kirche das Wort. Gott sei dafür! Ich ehre, ich achte die katholische Kirche als ein heiliges ehrwürdiges Institut, auch als Protestant; Ich bin nicht blind gegen das, was sie geleistet hat im Laufe der Jahrhunderte, ich bin nicht blind gegen die Verdienste, ich bin nicht blind gegen so manche würdige Männer, die diese Kirche als Zierde aufzuweisen hat, ich nehme Theil an dem Lose mancher würdigen Priester des Herrn, welche oft bei der gewissenhaftesten, treuesten, mühevollsten Seelsorge in den abgeschiedensten Winkeln des Vaterlandes kümmerlich und ärmlich bedacht sind, während sie als Väter ihrer Gemeinden, als geistige Tröster, Versorger unter den Ihrigen dastehen, und auch das Wenige, was sie haben, mit ihnen theilen; ich wünschte für sie ein besseres Los. Ich wünsche, es wäre in den Petitionen, die hier zahlreich von Ordinariaten und Bischöfen auf den Tisch des Hauses gelegt worden, auch ausgesprochen worden, daß diesen Wackern, daß diesen Ehrwürdigen von dem Ueberflusse, in dem manche Canonici, Domherren und andere hochgestellte Würdenträger der Kirche leben auch irgend etwas zu Gute komme, und mancher sich vielleicht nur von den Brotsamen, die von jener Reichen Tischen fallen, sich mehr und besser nähren könnten. (Bravo.) Mine Herren, ich verwahre mich dagegen, als hätte ich ein schweres, ein von Leidenschaft erfülltes Herz gegen unser wackeres, katholisches Volk. Nein! katholische Mitbürger haben mich auch hierher gesendet, aus ihrem Munde habe ich auch gehört, wie sie es wünschen, daß die Lasten, die auf ihren evangelischen Mitbrüdern schwer lagen, von ihren Schultern genommen würde, und Sie selbst meine Herren, in deren Mitte ich seit Monden schon zu leben die Ehre habe, Sie haben mir bei der vielfachen Berührung, in der ich mit Manchen von Ihnen gekommen, Sie haben mir niemals als evangelischen Geistlichen Beweise der Demüthigung, der Verachtung gegeben, Sie haben mir vielmehr Beweise der Liebe und Achtung geschenkt, die ich mit Dank anerkenne. Es ist in diesem Hause oft, und gerade erst von dem verehrten Sprecher vor mir die Rede gewesen von der Bevormundung, von der Knechtung, welche die katholische Kirche erfahren, in dem Grade, daß sie von der Staatsgewalt und einer starren Bureaukratie selbst zu einer Polizeianstalt gemißbraucht worden. Es ist nicht meine Aufgabe, darauf weiter einzugehen. Ich erkläre mich gegen eine herrschende Kirche; frei und unumwunden thue ich es von meinem Standpunkte aus, jeder Kirche gegenüber, weil ich es mit dem Charakter der Kirche nicht vereinbar finde, eine Gewalt und Herrschaft zu üben (Beifall), weil das dem Sinne des Stifters unserer Kirche ganz zuwider ist, und seinen eigenen Worten widerspricht, welche lauten: "Die weltlichen Herren herrschen, ihr aber nicht also, sondern der Größte unter euch soll gleich seyn dem Geringsten." Ich erkläre mich gegen eine herrschende Kirche, weil sie eben das Grundprincip des constitutionellen Lebens, die Gleichberechtigung in ihren Grundfesten erschüttern muß. Ich erkläre mich dagegen auch aus eigenen Erfahrungen, und größtentheils aus der düstern Trauergeschichte meiner bedrängten Glaubensbrüder, die unter einem eisernen Joche lange geschmachtet, so daß sie nun schon aufseufzten und ihr religiöses und kirchliches Leben kaum fristen konnten. Ist hier die Rede gewesen von einer Bevormundung und Knechtung der katholischen Kirche, so frage ich Sie meine Herren, mit welchem Namen soll man das belegen, was die evangelischen Glaubensgenossen in dem österr. Staate erfahren, und durch die Jahrhunderte dadurch erduldet haben, daß jenes Princip, das eine herrschende Kirche feststellte, geltend gemacht und aufrecht erhalten war; dadurch wurden jene Beschlüsse des westphälischen Friedens, die vor zwei Jahrhunderten einem langen blutigen Kriege ein Ende machten, und den Betheiligten, welche das Schwert gegen einander aus der Scheide zogen, Gleichberechtigung zugestanden; dadurch sage ich wurden jene Beschlüsse eludirt, weil die österreichische Staatsgewalt sich zum Schirmherrn einer herrschenden Kirche aufwarf, weil die Regenten jener Zeit der neuen Lehre, welche nach allen Seiten Wurzeln schlug, im theuren großen österreichischen Vaterlande, weil sie ihr abhold waren, und den Einflüsterungen der Feinde der neuen Lehre mehr Gehör gaben, sie mit Stumpf und Stiel auszurotten. Es geschah daher, daß die Güterconfiscationen, die schon begonnen, die auch im Königreiche Böhmen, zum großen Theil vorgenommen, weiter fortgesetzt wurden. Unsere Kirchen wurden eingezogen, unsere Geistlichen wurden des Landes verwiesen, der Orden, welcher


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