dessen, was besteht und bisher geschehen ist, unumgänglich notwendig erscheint, so sieht sich der Ausschuß für Schul- und Unterrichtswesen gar häufig in die Lage versetzt, darauf bezügliche Anträge, z. B. wegen statistischen Nachweisungen in Schulgegenständen an das hohe Ministerium stellen zu müssen. Weil es sich da vorzugsweise um die Information des Ausschusses handelt, so glaubt der Ausschuß mit derlei Anträgen die kostbare Zeit der Reichsversammlung nicht immer in Anspruch nehmen zu sollen, und erlaubt sich deßhalb im Allgemeinen den Formal-Antrag: Das hohe Haus gestatte, daß derlei nur die bessere Information des Ausschusses selbst betreffenden Anträge durch den Reichtags-Vorstand unmittelbar an das Ministerium geleitet werden dürfen.
Präs. Wünscht Jemand über diesen Antrag zu sprechen? —
Diejenigen, welche dem Antrage des Ausschusses für Schule und Unterricht bestimmen, wollen aufstehen. (Geschieht.) Der Antrag ist genehmigt.
Haimerl. Dann glaubt auch der Ausschuß fur Schule und Unterricht, wieder im Interesse der Zeitersparniß, die bereits den Petitions- und volkswirthschaftlichen Ausschüssen gewährte Ermächtigung, in Anspruch nehmen zu sollen, die ad acta zu legenden und die zur Erledigung in dem administrativen Wege geeigneten, daher ans Ministerium abzugebenden Eingaben bloß kurz anzeigen zu dürfen, damit die hohe Versammlung wisse, was damit geschehen ist und nur über jene Eingaben förmliche Berichte vor dem hohen Hause vortragen zu müssen, worüber vom Ausschusse eine bestimmte, vom Reichstage selbst ausgehende Erledigung in Vorschlag gebracht wird.
Präs. Wünscht Jemand über diesen Antrag das Wort zu ergreifen? (Pause.) Diejenigen, welche dem Antrage des Ausschusses beistimmen, wollen aufstehen. (Geschieht.) Der Antrag ist genehmigt.
Haimerl. Gestützt auf diese Ermächtigungen werde ich gleich einige Aktenstücke vorlegen.
Nr. 28 des Schulausschusses ist eben ein solcher Antrag an das Ministerium wegen statistischen Nachweisungen.
R. T. Nr. 2397, annonyme Eingaben, ad acta zu legen.
R. T. N. 4294 enthält 3 Abschriften von Gesuchen der böhm. Studentenschaft, welche an das böhm. Landesgubernium überreicht worden sind; bloß zur Kenntniß zu nehmen. Das eine Gesuch, bezüglich der Taxen, ist bei der dießfälligen Verhandlung zu reproduciren, die andern beiden Gesuche, betreffend lediglich die Benützung der verschiedenen wissenschaftlichen Institute in Prag, sind ad acta zu legen.
R. T. Nr. 1025. Eine Eingabe mehrerer in- und ausländischer Gelehrten in Betreff der Gründung einer freien, deutschen, akademischen Universität. — Dem Ministerium des öffenlichen Unterrichts zur Kenntniß und Beachtung.
R. T. Nr. 1557. Mehrere Schullehrer und Gehilfen im Klattauer Kreise bitten um Abhilfe ihrer Lage.
Dem Ministerium des öffentlichen Unterrichts zur geneigten Berücksichtigung.
R. T. Nr. 3841. Grundinger, Weltpriester und Cooperator zu Schleinitz, in der Besoldungsfrage der Schullehrer; enthält mehrere Auskünfte rücksichtlich der Dotirung. Gegen Rückhaltung einer Abschrift beim Ausschusse, dem Ministerium zu überliefern.
R. T. Nr. 4210. "Die Gemeinden Hungelbrunn und Matzleinsdorf bitten um gänzliche oder theilweise Befreiung von der Zinszahlung für die 4. Classe bei den Piaristen auf der Wieden." An das Ministerium.
R. T. Nr. 4262. "Dorfgemeinden Laurenzersdorf, Drasenau, Alt- u. Neu-Panisau um Wiedereinrichtung einer Kirche." Dem Ministerium des Cultus zur geeigneten Amtshandlung.
R. T. Nr. 4283. "Das Lehrer-Comité des Egerer und Ascher Bezirkes zu Eger über bei dem bezirklichen Lehrpersonale und den Gehilfen bestehende Uebelstände um Abhilfe." Dem Ministerium des öffentlichen Unterrichtes mit dem sehnlichsten Wunsche die entwürdigende Lage einer ehrenwerthen für das Gesammtwohl wichtigen Classe von Staatsbürgern zu berücksichtigen, damit den gerechten Bitten der Lehrer baldmöglichst entsprochen werde.
R. T. Nr. 4292. Eingaben des Reichstagsabgeordneten Eduard Pokorny, wegen der Schulen der Stadt Brix. — Dem Ministerium zur geeigneten Amtshandlung abgetreten.
R. T. Nr. 4332. Betrifft die Denkschrift Herrmanns. Ist mit der neulich bewilligten Drucklegung erlediget.
Präs. Alle diese Gegenstände sind in Folge des heute gefaßten Beschlusses als erledigt anzusehen. Nunmehr würde ich mir erlauben, einen andern Gegenstand zur Sprache zu bringen, welcher zwar nicht au der Tagesordnung steht, nämlich einen Antrag des Entschädigungs-Ausschusses zu verlesen, und die hohe Kammer zu befragen, ob sich dieselbe nicht, nachdem sich dieser Antrag bloß auf die formelle Geschäftsbehandlung bezieht, in Folge des §. 53 d. G. O. gleich darüber aussprechen möchte. Es ist dieses ein Antrag, welchen der Herr Abg. Brauner als Referent im Namen und Auftrage des Entschädigungs-Ausschusses stellt. Dieser Antrag lautet:
"Der Entschädigungs-Ausschuß hat beschlossen, und mich als Berichterstatter damit beauftragt, bezüglich der an diesen Ausschuß einlangenden Petitionen und Eingaben vom h. Reichstage die Ermächtigung zu erbitten, bei deren Erledigung ebenso fürghen zu können, wie dieß mit Kammerbeschluß vom 10. d. M. dem volkswirthschaftlichen Ausschusse gestattet wurde.
Im Auftrage des Entschädigungs-Ausschusses stelle ich die Bitte: ein hohes Reichstags-Präsidium geruhe folgenden Antrag der hohen Kammer zur Beschlußfassung vorzulegen:
"Der Entschädigungs-Ausschuß wird, so wie der Petitions- u. volkswirthschaftliche Ausschuß ermächtiget diejenigen an ihn gelangenden Gesuche und Eingaben, die derselbe wegen ihrer Unbedeutenheit zu hinterlegen, oder wenn sie in die Administration einschlagen, an das Ministerium zu leiten befindet, ohne Inanspruchnahme der h. Kammer zu erledigen, gegen dem, daß von Zeit zu Zeit über solche Eingaben ein summarischer Bericht zu erstatten sei."
Es betrifft dieser Antrag lediglich das Formelle der Geschäftsbehandlung und die h. Kammer wolle sich, obgleich dieser Gegenstand nicht auf der Tages-Ordnung steht, darüber aussprechen, ob der Gegenstand nicht gleich in Verhandlung genommen werden könnte.
Nachdem kein Widerspruch stattfindet, so ersuche ich nun die Herren, welche sich über das Materielle des Antrages aussprechen wollen, das Wort zu ergreifen. — Der Abg. Borrosch hat das Wort.
Abg. Borrosch. Das äußerst Zweckmäßige in dieser Manipulation ist nicht zu verkennen, ich glaube jedoch, daß es jedenfalls der h. Kammer vorbehalten bleiben muß, bei dem Vortrage derartiger Acten, demungeachtet die Kenntnißnahme verlangen zu können. So war dieß gerade so eben der Fall bei der Eingabe mehrerer ausländischer und inländischer Gelehrten hinsichtlich der Errichtung einer freien akademischen Universität, welches Actenstück gewiß Viele von uns interessirt hätte. Besonders wird sich bei den Actenstücken des Entschädigungs-Ausschusses öfter herausstellen, daß mein Wunsch ein wohlbegründeter sei, da es für das Volk schon eine Beruhigung gewährt, zu wissen, der Reichstag gehe auf die Eingaben näher ein.
Abg. Brauner. Ich erlaube mir als Antragsteller im Namen des Ausschusses die Bemerkung, daß sich dieß jedenfalls von selbst verstehen dürfte, indem die hohe Kammer jedenfalls über jedes Stück zur Kenntniß gelangt und es der hohen Kammer frei steht, die Verlesung des Actenstückes zu verlangen. Auf diese Art können einzelne Actenstücke nicht derart behandelt, daß die h. Kammer davon nicht Kenntniß bekäme; übrigens was wichtigere Actenstücke betrifft, wo es oft in Materiali auch nicht eben in der Competenz des Ausschusses liegt, diese zu erledigen, dennoch aber von solcher Wichtigkeit sind, daß sie maßgebend seyn dürften, für wichtige Rücksichten bei der Entschädigungsfrage selbst, oder überhaupt interessant für das Publikum; diese dürfte der Ausschuß selbst mit einer größeren Aufmerksamkeit behandeln und sie aus freien Stücken der h. Kammer bekannt geben.
Präs. Wünscht noch Jemand das Wort?
Borrosch. Ich erlaube mir einen bestimmten Antrag zu stellen. Wenn wir hören, dieses und jenes Actenstück ist bereits an das Ministerium abgegeben; so wäre ja der Zweck des Vorbehaltens einer nähern Kenntnißnahme gänzlich verfehlt, Ich glaube daher, es sollte für alle Ausschüsse gelten, daß sie vor der Ueberweisung der Acten an das Ministerium oder an irgend eine andere Behörde den Formal-Bericht erstatten, damit, wenn ein Mitglied der h. Kammer ein Actenstück näher kennen zu lernen wünscht, und der h. Reichstag dieses Verlangen durch seine Majorität unterstützt, — demselben auch willfahrt werden könne. Ich glaube, es könnte dieß ein Paragraph der Geschäftsordnung werden, und namentlich (ich weiß nicht, ob es noch rückwirkend seyn kann) würde ich zugleich den Wunsch aussprechen, uns nachträglich die Kenntnißnahme der Eingabe Behufs einer freien akademischen Universität zu verschaffen.
Präs. Wollen der Herr Abgeordnete diesen Antrag mir schriftlich vorlegen.
Wünscht noch Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen.
Langie. Ich glaube, daß sich vielleicht der Wunsch des Hern Abg. für Prag auch in einer andern Weise erreichen ließe, wenn sich nur sämmtliche Ausschüsse es zur Regel machen würden, bei Uebermittelung der ihrem Inhalte nach wichtigeren Petitionen ans Ministerium, in den dießfalligen Zuschriften die Clausel beizufügen: Wird dem löblichen Ministerium zur beliebigen Amtshandlung abgetreten, mit dem Ersuchen, seiner Zeit von dem Erfolge den Ausschuß verständigen zu wollen. Auf diese Art würde es zur Kenntniß des Ausschusses und sonach nach Bedarf auch zur Kenntniß des hohen Hauses selbst gelangen, ohne daß es nöthig wäre, deßhalb einen eigenen Antrag zu stellen.
Kreil. Im Namen des Petitionsausschusscs muß ich hier bemerken, daß die vorläufige Vortragung jener Petitionen, welche an das Ministerium gehen nicht immer möglich ist, weil der Petitions-Ausschuß nicht in jeder Woche an die Reihe kommt, seinen Vortrag zu halten. Es sind aber der Petitionen so viele, vorzüglich in der letzten Zeit eingebracht, wo so viele Petitionen aus der Periode des Octobers, Novembers und Decembers erledigt werden mußten, daß an Einem Tage an die verschiedenen Ministerien in einer Lieferung 99 Petitionen abgeliefert wurden. Ich bitte nun das hohe Haus zu erwägen, ob es möglich ist, alle Petitionen hier vorzutragen. Würde der Vortrag bestimmt, so wäre die natürliche Folge, daß Petitionen auf längere Zeit hinausgeschoben würden, bevor sie an das Ministerium gelangen, während manche darunter wirklich derart sind, daß sie sogleich befördert werden müssen, wenn sie ihren Zweck erreichen sollen. Ich muß daher im Namen des Entschädigungzausschusses bitten, daß es dabei bleiben möge, es dürfe der Ausschuß die Petitionen, welche an das Ministerium gehen, hinweisen, ohne vorläufige Zustimmung der hohen Kammer zu erwarten.
Präs. Wünscht noch Jemand darüber weiter zu sprechen? — Der Abg. Palatzki hat das Wort.—
Palatzki. Ich will nur kurz die Bemerkung machen, daß es mir scheint, daß der Antrag des ehrenwerthen Abg. von Prag doch einiges, ich möchte sagen ein Mißtrauen gegen die Ausschüsse selbst bezeugen dürfte, und daß die hohe Kammer wohl kaum Gründe zu diesem Mißtrauen haben sollte, nachdem diese Ausschüsse doch durch ihre Wahlen selbst gebildet worden sind, daß ich daher gegen den Antrag des Abg. Borrosch stimmen möchte, um nicht eine Art von Bevormundung durch die hohe Kammer über die Ausschüsse selbst üben zu lassen.
Peitler. Der Entschädigungsausschuß verlangt nichts anders, als was bereits dem Petitions-, dem volkswirthschaftlichen und dem Schulausschusse bewilligt worden ist; hinsichtlich dieser Ausschüsse ist es bereits von der hohen Kammer zum Beschlusse erhoben worden, daß diejenigen Actenstücke und Petitionen, welche ad acta gelegt, oder den Ministerien übergeben werden, bloß dem hohen Haust zur Kenntnißnahme zu bringen sind. Beschlüsse des hohen Hauses, die bereits gefaßt und in Wirksamkeit sind, sollen nicht widerrufen werden, der Abg. Borrosch hat selbst öfters erklärt; was einmal Kammerbeschluß ist, das ist und bleibt Kammerbeschluß.
Es handelt sich bloß darum, ob das was bereits für die drei anderen Ausschüsse gilt, auch für den Entschädigungsausschuß gelten soll oder nicht (Ruf: Schluß der Debatte) und ich sehe gar keinen Grund ein, warum dasselbe nicht auch für den Entschädigungsausschuß eingeführt werden soll, ich erkläre mich daher gegen den Antrag des Abg. Borrosch.
Präs. Es wurde der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt.
Diejenigen Herren, welche dafür sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Der Schluß der Debatte ist ausgesprochen. Es hat sich noch vor demselben der Abg. Hawelka gemeldet.
Hawelka. Ich muß mich auch gegen den Antrag des Abg. für die Prager Kleinseite aussprechen.
Die Petitionen können nur in zweifacher Rücksicht in Betracht kommen; entweder enthalten sie ein Princip, eine Belehrung, eine Instruction; oder sie wollen eine augenblickliche Abhilfe. In der letzten Beziehung liegen sie außer der Competenz der hohen Kammer; sie gehören zur Administrativgewalt, und da sehe ich nicht ein, warum der Entschädigungsausschuß, der aus 50 Vertretern gewählt ist, nicht so viel Vertrauen haben sollte, zu beurtheilen, ob dieser Gegenstand vor die Administrativgewalt gehört oder nicht.
Enthalten sie die Instructionen oder sonst Anträge in Principiensachen, so kann diesem großen Ausschusse auch das Zutrauen geschenkt werden, daß er nicht leichtsinnig solche Instructionen bei Seite wirft. Es muß dem Ausschusse der Natur der Sache nach wünschenswerth seyn, die zur Sache förderlichen Instructionen zu erhalten.
Uebrigens glaube ich, ist der Antrag des Abg. Borrosch ein Abänderungsantragder Geschäftsordnung und bedarf daher einer Unterstützung von 50 Mitgliedern nach §. 109 und wäre als selbstständiger Antrag zu behandeln.
Präs. Wünscht der Herr Antragsteller das Wort?
Borrosch. Ich bedaure, daß mein Antrag zum Gegenstande einer unzeitigen Empfindlichkeit und eines mir imputirten Mißtrauens geworden ist.
Uebrigens bin ich nur nach gewissen Richtungen hin mißtrauisch, aber nicht gegen die Ausschüsse. (Uebergibt seinen Antrag dem Präsidenten.)
Präs. Der Antrag des Abg. Borrosch lautet:
"Borrosch beantragt, daß der formale Antrag, Actenstücke der verschiedenen Ausschüsse an das hohe Ministerium oder andere Regierungsbehörden zu übergeben, in der Regel früher an den Reichstag gestellt und exequirt werde." — Ich glaube, daß dieser Antrag, insofern er sich auch auf andere Ausschüsse bezieht, und nicht auf den vorliegenden Antrag des Entschädigungs- Ausschusses, ein selbstständiger Antrag ist, demnach von dem Herrn Abg. immerhin abgesondert gestellt werden könnte, und nach Vorschrift der Geschäftsordnung behandelt werden müßte; insoferne aber dieser Antrag den Entschädigungs-Ausschuß anbelangt, kann er immerhin als Verbesserungsantrag betrachtet werden, ohne an die besondere Vorschrift der G. O. gebunden zu seyn, daß derselbe schriftlich und von 50 Abg. unterzeichnet, eingebracht werden müsse, weil in der G. O. nur vom Petitions-Ausschusse die Rede ist, und nur ihm dieses Recht der formellen Geschäftsbehandlung gewährt wurde. Ich betrachte demnach den Antrag des Abg. Borrosch als einen Verbesserungsantrag zum Antrage des Entschadigungs-Ausschusses, und in sofern ersuche ich diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen, aufzustehen. (Wird nicht unterstützt.)
Ich werde demnach den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung bringen. Er lautet: Der Entschädigungs-Ausschuß wird, so wie der Petitions- und volkswirthschaftliche Ausschuß ermächtigt, diejenigen an ihn gelangenden Gesuche und Eingaben, die derselbe wegen ihrer Unbedeutenheit zu hinterlegen, oder wenn sie in die Administration einschlagen, an das Ministerium zu leiten findet, ohne Inanspruchnahme der hohen Kammer zu erledigen, gegen dem, daß von Zeit zu Zeit über solche Eingaben summarischer Bericht zu erstatten sei.
Diejenigen Herren, welche diesem Antrage beistimmen, wollen aufstehen. (Majorität.)
Das Gesuch ist bewilliget.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Ausschusses zur Prüfung der Reichstagsrechnungen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter den Vortrag zu halten.
Bericht der Commission zur Prüfung der Reichstagsrechnungen für die Monate October und November.
Hoher Reichstag!
Die Commission zur Prüfung der Reichstagsrechnungen glaubte dem in der Reichstagssitzung vom 11. d. M. ausgesprochenen Wunsche, es möchte in ihren Berichten nicht bis in die kleinsten Details eingegangen werden, zwar entsprechen zu sollen, hiebei aber auf das Princip der öffentlichen Verhandlungsweise ebenso wie auf die im §. 22 unserer Geschäftsordnung enthaltene Vorschrift, daß nämlich über die gelegten Reichstagsrechnungen in öffentlicher Sitzung Bericht zu erstatten sei, die gebührende Rücksicht nehmen zu müssen.
Um beiden Anforderungen zu genügen, hielt sie sich für berechtiget, ihre Geduld wenigstens insoweit in Anspruch nehmen zu dürfen, als es nothwendig seyn wird, um in ihrem Vortrage die Höhe der Einnahmen und Ausgaben anzugeben, die wegen Urlaubsbewilligungen zulässigen Abzüge mindestens in der Totalität bekannt zu machen und die zur Vorschreibung bestimmten Cassereste zifferrichtig anzuführen. Als überflüssig erschien ihr demnach, der hohen Versammlung schon in ihrem Vortrage, auch die Durchführung der Einnahms- und Ausgabs-Rubriken bis in die kleinsten Details vorzulegen, welche zwar abgefaßt, jedoch bloß zur Aufnahme in die stenographischen Protokolle von der Commission beantragt wird. Ich beschränke mich daher auf die Angabe folgender Daten:
Als Einnahme erscheint im Monate October sammt dem übertragenen Cassereste pr. 882 fl. 43 3/4 kr. des Monats September ausgewiesen ein Betrag von 70,882 fl. 40 3/4 kr.
Die sämmtlichen Reichstags-Auslagen für diesen Monat betragen 68,554 fl. 50 kr.
wornach sich für den Monat November ein Cassarest ergibt von 2,327 fl. 50 3/4 kr.
Dieser Rest sammt der beim k. k. Universal-Cameral-Zahlamte erhobenen Summe von 95,000 fl. — kr., bildet die Einnahme für den Monat November im Betrage von 97,327 fl. 50 3/4 kr.
Der in diesem Monat gemachte Aufwand beträgt 79,515 fl. 38 kr.
wornach sich ein Casserest von 17,812 fl. 12 3/4 kr. ergibt.
Hierbei ist zu bemerken, daß in den beiden Monaten der Betrag der wegen Urlaubsbewilligungen und Austritt einzelner Abgeordneten in Abrechnung gebrachten Abzüge die Höhe erreicht von 3,380 fl. — kr.
wogegen von den durch die Herren Ordner erhobenen Vorschüssen von 1.490 fl. 51 1/4 kr.
bloß der Betrag von 888 fl. 39 kr.
als verrechnet erscheint, hingegen der Ueberrest von 602 fl. 12 1/4 kr. zur weiteren Nachweisung in Verwendung belassen wird.
Die Gesammtsumme der Auslagen vom Beginne des Reichstages bis inclusive November beträgt 400,653 fl. 47 1/4 kr.
Uebrigens hat sich die Commission die Ueberzeugung verschafft, daß sowohl die Cassereste gehörig übertragen, als auch die aus der Staatscasse neuerdings entnommenen Vorlagen richtig in Empfang gestellt und die Guthabungen und Ersatzposten gehörig berücksichtigt wurden. Die Commission hat demnach keinen Anstand genommen, den Reichstagsbeamten die Rechnungs-Erledigung für die Monate October und November 1848, nebst den nothwendigen Anordnungen im Wege des Reichstagsvorstandes zuertheilen. Da jedoch die Pauschalbeträge für die stenographischen Protokolle auch während der Prorogation des Reichstages in Anspruch genommen wurden, der Herr Präsident aber die Anweisungsklausel, zu deren Erhebung an die nachträgliche Genehmigung des hohen Reichstages geknüpft hat, so hält sich die Commission verpflichtet, die nachträgliche Bewilligung dieser contractmäßig eingegangenen Verbindlichkeit dem hohen Reichstage anzuempfehlen, und erlaubt sich daher den Antrag zu stellen: Der hohe Reichstag geruhe die Zahlung des contractmäßig bedungenen Pauschalbetrages für die stenographischen Protokolle und deren Redaction auch für die Zeit der Prorogation des Reichstages nachträglich zu genehmigen.
Kremsier am 15. Februar 1849.
Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? (Niemand.)
Diejenigen Herren, welche für den Antrag des Ausschusses sind, wollen aufstehen. (Majorität.)
Der Antrag ist genehmigt.
Nun kömmt der ausführliche Bericht.
Ausführlicher Bericht der commissionellen Erhebungen zur Prüfung der Reichstagsrechnungen für den Monat October 1848.
Empfänge.
1. Erscheint der mit Ende September 1848 laut Rechnung verbliebene Casserest richtig übertragen mit 882 fl. 40 3/4 kr.
2. Wurde in Folge Zuschrift des hohen Finanz-Ministeriums ddo. Wien am 26. September 1848, Nr. 5280, aus dem k. k. Universal-Cameral-Zahlamte ein Verlag zur Ausfolgung angewiesen mit 38,000 fl. — kr.
3. Ist laut Finanz-Ministerial-Schreibens ddo. Wien am 10. October 1848, Nr. 5665. das k. k. Universal-Cameral-Zahlamt zur Ausfolgung eines Verlages ermächtiget worden von 42,000 fl. — kr.
Die Reichstagscasse hat dagegen nur den Betrag von 32,000 fl. — kr.
wirklich erhoben, daher der Ueberrest von 10,000 fl. — kr.
als Verlag für den Monat November überwiesen wird.
4. Als Rückersatz eines erhaltenen Vorschusses pr. 100 fl. wurde von dem Reichstags-Abgeordneten Herrn Carl Wieser an die Reichstagscasse bar erlegt der Betrag von 79 fl. 20 kr.
Daher hat die Reichstagscasse im Verlaufe des Monats October 1848 im Ganzen empfangen den Betrag von 70,962 fl. — 3/4 kr.
Wird dagegen der Rückersatz des Vorschusses mit 79 fl. 20 kr.
in Anschlag gebracht, so ergibt sich die wirkliche Empfangssumme mit 70,882 fl. 40 3/4 kr.
Ausgaben.
a) An Reisekosten für die im Verlaufe des Monats October 1848 neu eingetretenen Herren Reichstags-Abgeordneten 300 fl. 30 kr.
b) An Diäten, welche von den Herren Abgeordneten bis Ende October 1848 in Anspruch genommen werden könnten mit 78,709 fl. 50 kr.
Von dieser Summe sind jedoch in Abrechnung zu bringen:
1. Diejenigen Guthabungen, welche von mehreren Herren Mitgliedern der Kammer bisher unerhoben geblieben sind im Betrage von 16,433 fl. 20 kr.
welche Beträge als Gebühren bei den einzelnen Reichstags-Abgeordneten in Vorschreibung bleiben.
2. Als Vorschuß in den Provinzen haben erhalten:
Herr Sever Joseph einen Betrag von 100 fl.
3. Abzüge wegen Urlaubsbewilligungen wurden in Abrechnung gebracht bei nachbenannten Reichstagsmitglledern:
bei Herrn Dominkusch Andreas mit 100 fl.
bei Herrn Graschitsch Mathias mit 100 fl.
bei Herrn Schmiderer Joseph mit 100 fl.
400 fl. - kr.
4. Wegen Austritt aus der Reichstagskammer sind nachstehenden Mitgliedern die Diäten abgerechnet worden, und zwar
Herrn Berger Maxmilian mit 100 fl.
Herrn Katinelli Carl mit 100 fl.
Herrn Fürnkranz Heinrich mit 100 fl.
Herrn Heiß Franz mit 100 fl.
Herrn Schneider Adolph mit 100 fl.
Herrn Staudenheim Ferdinad mit 100 fl.
600 fl. - kr.
Fürtrag 17,433 fl. 20 kr. 300 fl. 30 kr.
Uebertrag 17,433 fl. 20 kr. 300 fl. 30 kr.
5. Uebergenüsse, welche als Ersatz in Vormerkung zu verbleiben und von den nachstehenden Reichstags-Deputirten einbringlich gemacht werden sollen, und zwar vom
Herrn Kruchowski Johann mit 200 fl.
Herrn Krzyzanowski Joseph mit 100 fl.
Herrn Leeb Joseph mit 100 fl.
400 fl.
Wenn demnach die vorausgewiesenen Beträge in der Gesammtsumme mit 17,833 fl. 20 kr.
von den oben angeführten Diäten-Ansprüchen in Abschlag gebracht werden, so zeigt sich die aus der Reichstagscasse in Ausgabe gestellte Summe der an die Herren Reichstags-Abgeordneten wirklich bezahlten Diäten mit 60,876 fl. 30 kr.
c. An Besoldungen und Entlohnungen für die Reichstagsbeamten und Dienerschaft mit 1,872 fl. 24 kr.
d. An contractmäßiger Gebühr für die im Monate October 1848 gelieferten stenographischen Berichte, zum Behufe der Abfassung der Reichstagsprotokolle an den Herrn Professor Jacob Heger mit 3,000 fl. - kr.
e. Dem Redacteur Herrn Rudolph Weinberger für die besorgte Redigirung dieser Protokolle mit 150 fl. - kr.
f. An Reisekösten bei vom hohen Reichstage aus besonderen Gelegenheiten entsendeten Deputationen mit 284 fl. 56 kr.
Da jedoch bei der definitiven Verrechnung dieser Vorschüsse der Betrag von 79 fl. 20 kr.
an die Reichstagscasse bereits rückerstattet und von derselben im Monate October 1848 ad Post 4 in Empfang gestellt wurde, so kann nur der Ueberrest als wirklich verwendet in Ausgabe gestellt werden mit 205 fl. 36 kr.
g. An die k. k. priv. Gasbeleuchtungsanstalt in Wien für die im Monate October 1848 besorgte Beleuchtung des Reichstagssaales und der Vorhalle mit 198 fl. 20 kr.
h. An Hausspesen für durch die Herren Ordner beigeschafften Zeitungsblätter, Bücher, Pläne, Buchbinderlohn und andere Erfordernisse 216 fl. 30 kr.
i. An die Herren Reichstagsordner zur Bestreitung der Beheizungs-, Beleuchtungs-, Kanzlei- und Regieauslagen gegen künftige Verrechnung ertheilten Vorschüsse 1,100 fl. - 30 kr.
wobei bemerkt werden muß, daß von den in Verrechnung stehenden Vorschüssen pr. 1,179 fl. 54 kr.
der Betrag von 589 fl. 3 kr.
mit Ende October 1848 als definitiv verrechnet erscheint, der Ueberrest dagegen mit 590 fl. 51 1/4 kr.
zur weiteren Nachweisung in Vormerkung belassen wird.
k. An Honorar dem Translator Herrn Wenzel Neumann für gelieferte Uebersetzungen in die italienische Sprache 135 fl. - kr.
l. An von dem Reichstagspräsidenten Herrn Franz Smolka für besondere Reichstagsbedürfnisse gegen künftige Verrechnungen entnommenen Vorschusse mit 500 fl. - kr.
Summe der Ausgaben für den Monat October 1848 68,554 fl. 50 kr.
Mithin blieb Casserest mit Ende October 1848 2,327 fl. 50 3/4 kr.
Macht vorstehenden Empfang 70,882 fl. 40 3/4 kr.