Officielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österr. Reichstages.
Neunzigste (XXXVIII.) Sitzung des österreichischen constituirenden Reichstages in Kremsier am 20. Februar 1849.
Tages-Ordnung.
I. Ablesung des Sitzungsprotokolles vom 14. Februar 1849.
II. Bericht über Wahlakte und beanständete Wahlen.
III. Bericht des Ausschusses für das Schulwesen und für den Unterricht.
IV. Bericht des Ausschusses zur Prüfung der Reichstagsrechnungen.
V. Bericht des Finanzausschusses über die Depositen.
Vorsitzender: Präsident Smolka.
Die Ministerplätze: Leer.
Anfang der Sitzung 10 1/2 Uhr.
Präs. Die zur Vornahme der Sitzung erforderliche Anzahl Abg. ist versammelt; ich erkläre daher die Sitzung für eröffnet. Der Herr Schriftführer Ullepitsch wird das Protokoll vom 14. d. M. vorlesen.
(Secretär Ullepitsch liest das Protokoll vom 14. d. M.)
Präs. Ist gegen die Fassung dieses Prototolles was zu erinnern? — da gegen die Fassung dieses Protokolles nichts eingewendet wird, so erkläre ich dasselbe als richtig aufgenommen.
Der Hr. Schriftführer Zwickle wird noch einen Zusatz zu dem Protokolle vom 15. d. M. verlesen. Nach dem Abschlusse des Protokolles vom 15. d. M. wurde noch Folgendes verhandelt und dem Protokolle nachgetragen. (Liest den Nachtrag.)
Präs. Ist gegen die Fassung dieses Zusatzes zum Protokolle vom 15. d. M. etwas zu erinnern? — Nachdem gegen die Fassung dieses Zusatzes nichts eingewendet wird, so erkläre ich somit diesen Zusatz als richtig aufgenommen.
Ich habe nur noch zu erinnern, daß am Freitag bei Gelegenheit der Wahl des Vorstandes auch die Wahl der Ordner wird vorgenommen werden müssen, nachdem bereits 8 Wochen abgelaufen sind. Ich habe vergessen dieses beizusetzen, als das Programm für die Sitzungen dieser Woche festgesetzt wurde. Ich habe mehrere Urlaube ertheilt, nämlich den Abg. Rauscher, Forcher, Mitterntorfer und Polaczek auf 8 Tage, dem Abg. Gleispach 4 Tage.
Es liegt noch ein Urlaubsgesuch des Abg. Kaim vor, welches, da es auf längere Zeit gestellt wird, vorgetragen werden muß.
Schriftführer Ullepitsch liest das nachstehende Urlaubsgesuch des Abg. Kaim.
Hohe Reichsversammlung!
Der hohe Reichstag hat in der Sitzung vom 15. d. M. in der mich betreffenden Angelegenheit den Beschluß gefaßt, daß ich mit Beibehaltung meines Mandats und ohne Unterbrechung meines Rechtes als Mitglied der hohen Versammlung einer summarischen Verhandlung unterzogen werden solle. Obwohl ich mich nur diesem Beschlusse dankbar unterwerfe, bewegt mich doch mein eigenes Gefühl zu der Bitte, die h. Reichsversammlung wolle mich durch Gewährung eines Urlaubes auf 14 Tage meiner Deputirten-Pflicht entbinden. Während dieser Zeit werden es mir die betreffenden Behörden in Erfüllung des Reichstagsbeschlusses gewiß möglich machen, mich gesetzlich zu rechtfertigen.
Kremsier den 29. Februar 1849.
Johann Kaim, m. p.
Präs. Wünscht Jemand über den angesuchten Urlaub zu sprechen. Diejenigen Herren, die für die Bewilligung dieses Urlaubes sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Urlaub ist bewilligt.
Es ist ein neu gewählter Abg. eingetroffen, nämlich der an die Stelle des ausgeschiedenen Abg. Sterzin für den Wahlbezirk Stein, gewählte Abgeordnete Michael Lauritsch, er wurde der 9. Abtheilung zugelost, die Wahlakte sind auch eingetroffen, und ich ersuche den Schriftführer der 1. Abtheilung den Wahlakt im Vorstandsbureau zu erheben.
Der Hr. Abg. hat sich mit seiner Legitimations-Urkunde ausgewiesen, und hat das Recht an den Verhandlungen der h. Kammer Theil zu nehmen.
Es ist ferner eingetroffen der Wahlakt des Abg. Haunsteiner; er wurde der 8. Abtheilung zugelost, die 9. Abtheilung wolle daher den Wahlakt, der im Vorstandsbureau erliegt, zur Prüfung übernehmen.
Der Hr. Schriftführer wird den Protest, der in der letzten Sitzung angekündigt wurde, verlesen.
Schriftführer Ullepitsch liest nachstehenden Protest:
Nachdem in der geheimen Sitzung vom 15. d. M über die Frage, ob zum strafgerichtlichen Verfahren gegen den Abgeordneten Kaim wegen des ihm zur Last gelegten Verbrechens der Störung der innern Ruhe des Staates durch Lästerung res Landesfürsten die Zustimmung zu ertheilen sei oder nicht die Debatte zum Schlusse gelangt war und alle eingeschriebenen Redner bereits gesprochen hatten, hat das nur dem mit absoluter Stimmenmehrheit gewählten Berichterstatter des Ausschusses zustehende letzte Wort ein anderes Mitglied des Ausschusses ergriffen und eine Schlußrede gehalten, in welcher mehrere Irrthümer unterliefen, die eine Abweichung vom aktenmäßigen Thatbestande und von den Beschlüssen des Ausschusses enthielten. Denn während einerseits unelwähnt blieb, daß bei dem Criminal-Obergerichte, dessen Beschluß wegen Incompentenz und materieller Unrichtigkeit vom obersten Gerichtshofe behoben ward, von eilf Anwesenden eigentlich nur vier Stimmen, also eigentlich nur die Minorität den Willen halte, eine materielle Behebung des criminalgerichtlichen Eignungsbeschlusses auszusprechen, wurde anderseits die Sicherstellung des Thatbestandes wegen vermeintlicher Nichtübereinstimmung der positiven Zeugenaussagen in Zweifel gezogen, da doch eilf beeidete Zeugen in wesentlichen Punkten allerdings übereinstimmen, und der Ausschuß selbst nur gegen die Zurechnungsfähigkeit, nicht auch gegen die faktische Wahrheit der That Zweifel erhob.
Wenn dann weiters mit Beziehung auf einen bei der Deputirtenwahl Kaims unter den Mitcanditaten vorkommenden Namen des Dienstverhältnisses mehrerer Zeugen Erwähnung geschah, so liefern dagegen die Akten die berichtigende Aufklärung, daß der Unbedenklichkeit der beeideten Zeugen keine solche Beziehung, weder unmittelbar noch mittelbar entgegen steht, weil einige dieser Zeugen in gar keinen, einige bei fremden, hier indifferenten Personen im Dienste stehen.
Was übrigens die Darstellung der Aussagen zweier vermeintlichen Entlastungszeugen anbelangt, rücksichtlich deren vergessen wurde, daß laut der Akten der eine dieser Zeugen als Bewerber um eine Deputirtenstelle dem Rufe nach mit Kaim in einer näheren Verbindung stehen soll, so biethen die Akten auch hier die Berichtigung, daß in den Aussagen dieser zwei Zeugen nicht undeutlich die Zugestehung liegt, es könne sich ihres Nichtwissens ungeachtet die That zugetragen haben, zumal einer dieser Zeugen erst später dazugekommen seyn will.
Da nun mit Rücksicht auf die §§. 41, 48, 69, 75 der Geschäftsordnung die improvisirte Uebernahme des nur dem Berichterstatter zustehenden Schlußwortes durch ein anderes unvorbereitetes Mitglied offenbar geschäftsordnungswidrig war, und da möglicherweise die Irrthümlichkeit der Schlußrede auf die Abstimmung der h. Reichsversammlung einen bestimmenden Einfluß geübt haben dürfte, zumal nur mit einer Mehrheit von 28, somit eigentlich durch das Uebergewicht von bloß 14 Stimmen der darauf gesetzte Beschluß zu Stande gekommen ist, dann endlich durch diesen Kammerbeschluß der Strafjustiz Hemmnisse in den Weg gelegt, und dem Grundsatze der Gleichheit vor dem Gesetze zuwider laufender Modalitäten des Verfahrens gefotdert werden, wodurch nur eine bedauerliche Lockerung und Schmähung des Ansehens der Gesetze erzeugt werden kann, so lege ich gegen diesen Vorgang und Beschluß im Nachhange der gemäß §. 99 der Geschäftsordnung gehörig gemachten Anmeldung diesen Protest ein, welchem zugleich die mitgefertigten Kammermitglieder beitreten.
Kremsier am 19. Februar 1849.
Mathias Hawelka, Dr. Anton Strobach, Ant. Komers, Franz Palacki, Joseph Beck, Dr. Franz Swestka, Johann Schütz, Preßl, Dr. Tomièek, Mokry, Trojan, Geyer, Wežnicki, Lhotta, Pøibyl, Pinkas, Skoda, Dr. Klibert, Dr. Claudi, Franz Hawliczek, Ganzwohl, Neuwall, Jos. Neumann, Forcher, Dr. Brauner, Krail, Strasser, Müller, Call, Feifalik, Sitka, Geisler, Schopf, Rack, Trummer, Franz Wiesenauer, Hübner, Plicker, Dr. Jonak, Wocel, Anton Beck, Gabrys, Stephan Goy, Gnidkonski, Pawek, Szaßkiewicz, Lumnitzky, Kapuszczak, Lesiuk, Dr. Petrenovich Schantl, Storc, Petrysczyn, Woitowicz, Czepiel, Walczek, Ryszko, Nycziporuk, Hrehoruk, Mazurkiewicz, Wezensky, Lauricz, Draus, Posacky, Furyk, Harmacij, Stawarsky, Lanner, Ratz, Moriz Deym, Rodoschegg, Woitìch, Mandel, Ingram, Franzl, Wlach, Klebelsberg, Hellrigl, Schützenberger, Rahn, Dr. Cajetan Meyer, Ignaz Sieber, Scherl, Haßlwanter, Gredler, Wilhelm Schuster, Uchatzi, Selinger, Leopold Neumann, Fluck, Wenzl Kaulich, Stiebitz, Reichert, Lasser, Aloys Jelen, Anton Kutschera, Ivan Dolintezuk, Panko Kozar, Joseph Tynync, Mathias Leiczak, Johann Zeiser, Johann Mucha, Abg. für Klattau in Böhmen, Wasyl, Morgocz, W. Stanek, Abg. für Zlonic in Böhmen, Dr. Joseph Scholl, Dr. Hauschild, Jos. Nesweda, Andr. Dziwakowsky, Jakob Rab, Johann Kruchowsk, A. Pražak, Dr. Joseph Kudler, Dr. Franz Haimerl, Joh. Kratochwil, J. Kaj. Tyl, Jos. Kral, Dr. Rullitz, Albert Deym, Duschek, Victor Brazdil, Leopold Šediwy, Thom. Bogdas, Cyrill Blonsky, Dr. Wildner, Dr. Ryll, Dr. Ullepitsch, Pulpan, Dr. Rieger, V. Schembera, W. W. Tomek.
Präs. Dieser Protest wird in das heutige Protokoll eingeschaltet werden.
Brestel. Ich melde die Gegenerklärung an.
Präs. Diese Gegenerklärung wird, wenn morgen eingebracht, zu Protokoll genommen werden. Ich wollte noch bemerken, daß auf den eben verlesenen Protest auch andere Herren Abgeordnete unterschrieben sind, als diejenigen, welche sich in der letzten Sitzung bei Hrn. Abg. Zwickle gemeldet haben; es werden demnach auch nur jene Namen der Herren Abgeordneten zu Protokoll genommen werden können, welche sich dazumal beim Hrn. Schriftführer angemeldet haben, und zwar in Folge vielfacher Erklärungen, welche über diesen Gegenstand in der h. Kammer schon vorgebracht wurden. Bei dieser Gelegenheit wollte ich auch die h. Kammer aufmerksam machen auf einen Druckfehler, welcher im §. 99 der Geschäftsordnung unterlaufen ist, nämlich: in der letzten Ausgabe, in dem kleinen Formate, heißt es: "Ein Protest eines oder mehrerer Abgeordneten gegen einen Vorgang in der Reichstagssitzung, den sie für geschäftsordnungswidrig halten, oder gegen einen Reichstagsbeschluß, wird nur dann, wenn er noch in der nämlichen Sitzung angekündigt", u. s. w. In Vergleichung mit dem Original-Protokoll, welches hier vorliegt, soll dieser Absatz des §. 99 lauten: "Ein Protest eines oder mehrerer Abgeordneten gegen einen Vorgang in der Reichstagssitzung oder gegen einen Reichstagsbeschluß, den sie für geschäftsordnungswidrig halten, wird nur dann", u. s. w. Es ist nämlich dieser Zusatz: "den sie für geschäftsordnungswidrig halten", um einen Satz voraus gedruckt worden. Es ist eingelangt eine Denkschrift des böhmischen Gewerbvereines über den Anschluß Oesterreichs an den deutschen Zollverein. Es sind von dieser Schrift 250 deutsche und 100 böhmische Exemplare eingesendet worden. Es war die Vertheilung nicht möglich, weil nicht leicht ermittelt werden konnte, auf welche Plätze allenfalls die böhmischen Exemplare gelegt werden sollten; es wollen daher die Herren im Stenographen-Bureau sich die Exemplare abholen, und ich würde in Absicht, daß die Vertheilung für alle Abgeordneten möglich würde, ersuchen, ob nicht die Herren Abg. für Böhmen vorzüglich böhmische Exemplare nehmen wollten.
Ein Abg. Ja, wir werden bitten.
Präs. Es sind mehrere Interpellationen angemeldet worden, und zwar eine Interpellation des Abg. Herndl an den Minister der Finanzen. Der Abgeordnete hat ersucht, daß diese Interpellation vom Herrn Schriftführer vorgelesen werde.
Schriftführer Ullepitsch (liest:) "Interpellation des Abg. Mathias Herndl aus Grein an das Ministerium des Innern und der Finanzen, die Aufhebung des Hausirhandels betreffend."
Der Hausirhandel gehört zu den verderblichsten Einrichtungen des österreichischen Staates; die damit für den Hausirer selbst, für die Fabrikanten, Handelsleute und den Staat verbundenen Nachtheile sind dem Publikum, dem Ministerium und dem Reichstage so bekannt, daß ich mit der Aufzählung derselben die hohe Kammer nicht um die kostbare Zeit bringen will.
Es sind deßhalb zahlreiche Petitionen beim hohen Reichstage überreicht worden, und es unterliegt keinem Zweifel, daß die Aufhebung des Hausirhandels vom Gewerbsausschusse wird beantragt, und vom hohen Hause beschlossen werden. Es handelt sich daher vor Allem darum, schon gegenwärtig vorbereitende Maßregeln zu treffen, damit nicht auf einmal eine zahlreiche Menschenklasse brotlos werde. Hiezu rechne ich die sogleiche Einstellung der Ausfertigung von Hausirpässen.
Ich frage daher, ob das hohe Ministerium gesonnen sei, die Ausstellung von Hausirpässen an wen immer in allen bei dem constituirenden Reichstage vertretenen Provinzen sogleich zu untersagen?
Kremsier am 15. Februar 1849.
Präs. Diese Interpellation wird dem Ministerium übermittelt werden. Es hat noch eine Interpellation angemeldet der Hr. Abg. Cepiel an den Minister des Innern, und hat ersucht dieselbe vorzulesen.
Schriftf. Ullepitsch (liest:) "Interpellation des Abg. Sebastian Cepiel an Ein hohes Ministerium des Innern."
Nach dem §. 3 des über die Aufhebung des Unterthänigkeits-Verhältnisses und über die Grundentlastung unterm 7. September 1848 erlassenen Gesetzes sind die aus der Zehentherrlichkeit herrührenden Natural- und Geldleistungen ausdrücklich aufgehoben, und sollten vom Tage des erlassenen Gesetzes angefangen, ohne Rücksicht auf die noch in der Entscheidung schwebende Frage der Entschädigung sogleich aufhören. Dessen ungeachtet haben in Galizien im Tarnower Kreise, in den Ortschaften Kaweczin, Brén, Rzepnik, Czermin, Woyzakow, Supiecz, Ottolaß, Plawo, Borowa, Gurky, Szurowa und noch viele andere dem Gefertigten bekannten Ortschaften die betreffenden Pfarrer den Naturalzehent eingefordert, und fordern gegenwärtig auch die die Stelle des Naturalzehents vertretenden Körnerschüttungen ein. Das Kreisamt Tarnow aber, an welches sich die ehemals zehentpflichtigen Parteien um Abhilfe gewendet, hat sich dahin geäußert, daß sich das obige Gesetz auf den geistlichen Zehent nicht beziehe.
Indem ich diesen Umstand dem hohen Ministerium mitzutheilen mich verpflichtet fühle, stelle ich zugleich die Frage, ob Ein hohes Ministerium nicht gesonnen wäre, das Tarnower Kreisamt wegen jener irrigen Auslegung eines so klaren Gesetzes zurechtzuweisen und auf diese Art unnöthige und verderbliche Streitigkeiten zwischen Geistlichen und Pfarrkindern zu verhüten.
Kremsier den 17. Februar 1849.
Präs. Diese Interpellation wird dem Ministerium übermittelt werden. Den nächsten Gegenstand der Tagesordnung bildet die Berichterstattung über Wahlacte. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter zum Vortrage zu schreiten.
Die 1., 2., 3. Abtheilung hat keine Acten. Der Berichterstatter der 4. Abtheilung?
Die vierte Abtheilung hat über den Wahlact des für den zweiten Wahlbezirk der Stadt Krakau statt des zurückgetretenen Joseph Jakubowsi zum constituirenden Reichstage gewählten Abgeordneten Baër Meisels zu berichten.
Von den auf diesen Wahlbezirk entfallenen 72 Wahlmännern wurden 71 nach Anordnung der provisorischen Wahlordnung laut des dem Wahlacte beigeschlossenen Empfangsbestätigungen einberufen und es betheiligten sich bei dieser Wahl am 21. December v. J. 57 Wahlmänner. Nur einer derselben war als Mitglied der hohen Reichsversammlung an der Theilnahme bei dieser Wahl verhindert.
Schon bei dem ersten Skrutinium ergab sich laut der beigeschlossenen Stimmzetteln, daß von den anwesenden 57 Stimmenden sich 31 für Herrn Baër Meisels erklärt; derselbe demnach durch die absolute Mehrheit der mehr als drei Viertheile der gesammten Wahlmänner betragenden Anwesenden zum Abgeordneten gewählt sei.
Nachdem übrigens auch das Wahlprotokoll und die zwei Gegenlisten ordnungsmäßig geführt und gefertigt, und sich aus dem Wahlacte kein Anstand erheben läßt: so trägt die vierte Abtheilung einstimmig an, die hohe Versammlung wolle diese Wahl als giltig erklären.
Kremsier am 14. Februar 1849.
J. Hönig.
Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen?
Diejenigen Herren, welche dem Antrage der Abtheilung beipflichten, daß die Wahl des Abg. Baër Meisels als unbeanständet zu erklären sei, wollen aufstehen. (Geschieht.) Die Wahl ist für unbeanständet erklärt.
Abg. Hönig. Der 2. Wahlact, welcher der 4. Abtheilung vorliegt, betrifft die Wahl des Abg. Pillersdorff für den Wahlbezirk Bruck an der Leitha statt des ausgetretenen Abg. Joseph Fischer.
Obgleich in den Wahlacten die Anzahl der auf diesen Wahlbezirk entfallenden Wähler nicht ausdrücklich angeführt ist; so ist doch aus den ganz ordnungsmäßig ausgestellten und beigeschlossenen Wahl-Certificaten der Wahlmänner, so wie aus den sonst ganz regelmäßig gehaltenen Wahlacten, mit ziemlicher Sicherheit zu entnehmen, da diese Zahl sich auf 114 belaufe.
Von diesen Wählern erschienen zu der am 16. Jänner d. J. abgehaltenen Wahl 106, eine Zahl, welche allenfalls hinreichen dürfte, mehr als 3/4 der möglicherweise auch größeren Anzahl von Wahlmännern eines Bezirkes zu bilden, weil der in der provisorischen Wahlordnung enthaltenen Bestimmung über die Eintheilung der Bezirke entsprechend, in Nieder-Oesterreich nie mehr als 120 Wahlmänner eines Bezirkes vorkommen, und weil die sonst ganz regelmäßig geleitete Wahl die Vermuthung rechtfertigt, daß sowohl von dem landesfürstlichen Wahlkommissär, als auch der Wahlkommission die Zahl 106 als der gesetzliche 3/4 Theil der Wahlmänner genügend erkannt worden sei.
Schon das erste Skrutinium ergab, daß die absolute Stimmenmehrheit von 54 Stimmen auf den Abgeordneten Pillersdorff gefallen sei.
Ueberdieß erklären die 8 Wahlmänner der Districte Haimburg in einer am Tage vor der Wahl ausgestellten Zuschrift, daß sie wegen des Unwetters und der dortigen Schneeverwehungen nicht am Wahlorte erscheinen konnten, und gaben ihre Stimmen sämmtlich für Herrn Pillersdorff, welche jedoch bei der Wahl selbst nicht berücksichtiget wurden, und daher auch nicht in der obigen Zahl 54 mit eingerechnet erscheinen.
Nachdem bei der Wahl selbst alle Vorschriften der Wahlordnung gehörig beobachtet erscheinen, wie aus dem Wahlprotokoll ersichtlich ist, und die Gegenlisten gehörig geführt und unterfertigt sind, so stellt die 4. Abtheilung bei der hohen Versammlung einstimmig den Antrag, die Wahl des Abg. Pillersdorff für den Wahlbezirk Bruck an der Leitha als giltig zu erklären.
Kremsier am 15. Februar 1849.
J. Hönig, m. p.
Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand das Wort zu ergreifen? — Diejenigen Herren die dem Antrage der Abtheilung, die Wahl des Abg. Pillersdorff für unbeanständet zu erklären beistimmen, wollen aufstehen. — (Geschieht.) Die Wahl des Abg. Pillersdorff ist für unbeanständet erklärt.
Präs. Der Herr Berichterstatter der 5. Abtheilung wolle zum Vortrage schreiten. (In der 5. Abtheilung liegen keine Wahlacten vor.)
Der Herr Berichterstatter der 6. Abtheilung? —
Abg. Pøibyl. Beider in der Folge des Austrittes des Carl Winaøický vorgenommenen neuerlichen Wahl für den Wahlbezirk Jungbunzlau in Böhmen wurden am 2. d. M. von den erschienenen 109 Wahlmännern aus der Gesammtzahl von 122 Wählern dem Grafen Moriz Deym 76. dem Johann Krausky aus Kotusic 19, dem Johann Schrámek aus Dobrawic 12, und dem Dr. Joseph Friè in Prag 2 Stimmen zu Theil.
Es erscheint demnach Graf Moriz Deym aus Prag mit der absoluten Stimmenmehrheit von 76 Stimmen zum Abgeordneten dieses Wahlbezirkes gewählt.
Das Wahlprotokoll, die Gegenlisten und die Stimmzetteln stimmen vollkommen überein, sind wahlordnungsmäßig geführt und unterschrieben.
Die 6. Abtheilung trägt daher einstimmig darauf an:
Die hohe Reichsversammlung wolle die Wahl des Abg. Moriz Grafen Deym aus Prag für den Wahlbezirk Jungbunzlau in Böhmen für unbeanständet erklären.
Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand das Wort (Niemand). Diejenigen Herren, die dem Antrage der 6. Abtheilung, daß die Wahl des Abg. Moriz Deym für den Wahlbezirk Jungbunzlau in Böhmen für unbeanständet zu erklären sei, beistimmen, wollen aufstehen. (Majorität.)
Die Wahl ist für unbeanständet erklärt.
Abg. Pøibyl. Bei der in Folge des Todes des Carl Herzig in der Stadt Reichenberg am 2. d. M. vorgenommenen neuerlichen Wahl wurden von den erschienenen 42 Wahlmännern aus der Gesammtzahl von 48 Wählmännern dem Theodor Hornbostel 23 Stimmen, dem Gustav Ludwig 14 und dem Dr. Kreuzberg 5 Stimmen ertheilt. Da die Zahl 22 in diesem Falle die absolute Stimmenmehrheit bildet, so erscheint Theodor Hornbostel als der gewählte Abgeordnete für die Stadt Reichenberg. Die sämmtlichen Stimmzetteln sind zwar durchaus nicht nach der Vorschrift der Wahlordnung geschrieben, indem auf keinem derselben weder der Vorname noch die Bezeichnung der Beschäftigung vorkömmt, und der Name des Candidaten auf einen Wahlzettel selbst in der Abkürzung erscheint, da aber sowohl das Wahlprotokoll als auch die Gegenlisten wahlordnungsgemäß geführt sind, da ferner bei der allgemeinen Notorität, deren sich der Name des Theodor Hornbostel überall in Österreich und insbesondere in der Handelswelt erfreut, es keinem Zweifel unterliegen kann, daß gerade Herr Theodor Hornbostel in Wien das ehrenvolle Vertrauen der Stadt Reichenberg besitze, welche Voraussetzung auch durch die Zusendung des von der ganzen Wahlkommission ausgefertigten Wahlcertificats an denselben vollkommen bestätiget ist: so glaubte die 6. Abtheilung von diesen erwähnten, nach ihrem Dafürhalten unwesentlichen Formgebrechen gänzlich abgehen zu können, weßhalb sie darauf anträgt:
"Die hohe Reichsversammlung wolle die Wahl des Abgeordneten Theodor Hornbostel in Wien für die Stadt Reichenberg in Böhmen für unbeanständet erklären."
Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand das Wort? (Niemand.) Diejenigen Herren Abgeordneten, welche dem Antrage der 6. Abtheilung, daß die Wahl des Theodor Hornbostel für die Stadt Reichenberg in Böhmen für unbeanständet erklärt werde, beitreten, wollen aufstehen. (Majorität.) Die Wahl ist für unbeanständet erklärt.
Präs. Der Herr Berichterstatter der 7. Abtheilung? —
Nachdem Carl Hawliczek sein Mandat für den Wahlbezirk Humpoleh in Böhmen zurückgelegt hat wurde am 16. Jänner l. J. in Humpoletz zur neuerlichen Wahl eines Abg. geschritten.
Bei dieser Wahl erschienen 133 Wahlmänner, von denen 67 ihre Stimme dem Anton Komers gaben.
Das Protokoll, Stimmzettel und Gegenlisten stammen genau überein.
Die 7. Ahtheilung tragt daher einhellig darauf an, diesen Wahlact für unbeanständet zu erklären.
Präs. Wünscht Jemand das Wort. - Diejenigen Herren, die mit dem Antrage der Abtheilung einverstanden sind, wollen aufstehen. — (Geschieht.) Die Wahl ist als unbeanständet erklärt.
Abg. Sieber. Bei der am 13. Jänner 1849 in 2 Wahlbezirke des Herzogthums Salzburg vorgenommenen neuen Wahl eines Reichstagsabgeordneten an die Stelle des früheren Abgeordneten Alois Fischer erschienen von den 90 Wahlmännern des Bezirkes 88, von denen 47 ihre Stimme dem Abg. Berger, Müllermeister zu Waldprachtung bei Seekirchen, gaben. Wiewohl von den Stimmzetteln nur 45 ausdrücklich auf den Namen Andreas Berger, 2 hingegen nur die Bezeichnung Angermüller in Seekirchen enthalten, so glaubt die 6. Abtheilung dennoch auf die Giltigkeits-Erklärung dieser Wahl antragen zu müssen, als selbst im Falle diese beiden Wahlzettel in Abschlag gebracht würden, für Andreas Berger sich immer noch die absolute Mehrheit mit 45 Stimmen herausstellt, und der Wahlact ordnungsmäßig vorgenommen wurde.
Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? Diejenigen Herren, welche für den Antrag der 6. Abtheilung sind, die Wahl des Herrn Abg. Berger für unbeanständet zu erklären, wollen aufstehen. (Majorität.) Die Wahl ist für unbeanständet erklärt.
Präs. Der Herr Berichterstatter der 8. Abteilung? (Keine Wahlen.) Der Herr Berichterstatter der 9. Abtheilung? (Keine Wahlen). Der Herr Berichterstatter des Ausschusses zur Prüfung beanständeter Wahlen.
Abg. Sieber. Es liegen gegenwärtig keine Acten vor.
Präs. Als nächster Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Bericht des Ausschusses für das Schul- und Unterrichtswesen; der Herr Vorstand dieses Ausschusses wird diesen Vortrag halten.
Abg. Haimerl. Zuerst habe ich der Versammlung bekannt zu machen, daß vom Ausschusse für das Schul- und Unterrichtswesen eine an den hohen Reichstag gerichtete, von 1447 Schullehrern aus Nieder- und Ober-Oesterreich, aus Böhmen, Mähren und Schlesien unterfertigte gedruckte Adresse zukam. Der Ausschuß hat einstimmig beschlossen, diese Adresse zur Kenntniß des hohen Hauses zu bringen und dabei den Wunsch auszusprechen, daß das h. Haus bei der bevorstehenden Discussion des §. 19 der Grundrechte, vor dessen Feststellung nicht füglich ins Detail eingegangen werden kann, die Wünsche der Lehrer beachten, und daß das Ministerium die bereits über meine Interpellation vom 18. December v. J. und in seiner dießfälligen Erklärung vom 3. Jänner d. J. versprochenen Verbesserungen ihrer Lage sobald als möglich zur Ausführung bringen möge.
Präs. Soll diese Adresse gelesen werden? Es wolle sich das hohe Haus darüber aussprechen. — (Mehrseitiger Ruf: Ja, ja!) Ich ersuche demnach die Adresse vorzulesen.
Abg. Haimerl. Die Adresse lautet. (Liest:)
"Hohe Reichsversammlung!
Durch das Vertrauen der österreichischen Völker berufen, tagen Sie über die Feststellung der Rechte der gesammten Staatsbürger. Jedes politische Recht wird aber illusorisch, wenn es nicht mit dem Grade der Bildung verbunden ist, wodurch es geltend und fruchtbringend gemacht werben kann, daher ist das Recht auf entsprechende Bildung eines der heiligsten Menschen- und Bürgerrechte, die Sorge für die Schule und ihre Organe eine der wichtigsten Staatsangelegenheiten.
Soll der Schullehrer den hohen Anforderungen des neunzehnten Jahrhunderts Genüge leisten, so darf er weder Sklave der Hierarchie, noch der Knecht der Gemeinde seyn, weil erstere ihn als Mittel zur Erhaltung eines starren Dogmatismus mißbraucht, letztere namentlich auf dem Lande häufig nicht den Grad der Bildung besitzt, um die Güter des bessern Wissens gehörig zu schätzen.
Der Schullehrer im demokratischen Kaiserthume Oesterreich hat die erhabene Aufgabe, die Gefühle von Pflicht und Recht in der Brust des angehenden Staatsbürgers zu nähren, den Sinn für Vaterlandsliebe und Aufopferung für das Staatsganze zu beleben; er soll der Freund und Berather seiner Gemeinde, er sott die Leuchte der Intelligenz seiner Umgegend seyn. Um aber diesen hohen Anforderungen entsprechen zu können, darf er nicht mehr ferners mit Mangel und Elend ringen, in seinem Einkommen dem Viehhirten gleichgestellt werden, seinen Lebensunterhalt von den einzelnen Mitgliedern der Gemeinde zusammenbetteln müssen.
Wir ehrfurchtsvoll unterzeichnete Schullehrer leben der gerechten Hoffnung, daß die hohe Reichsversammlung der gesammten Bevölkerung die Wohlthat eines unentgeltlichen Elementar-Unterrichtes durch Besoldung der Lehrer erweisen, durch erhöhte Bildung und bessere Stellung derselben, durch zweckmäßige Schulorzanisation Licht in alle Schichten des Volkes zu verbreiten suchen werde; allein der Drang der Umstände, die Noth des Augenblickes zwingt uns, eine hohe Reichsversammlung zu bitten, unsere Verhältnisse unverweilt ihrer geneigten Aufmerksamkeit zu unterziehen. War die Lage der Schullehrer und vor allem ihrer Gehilfen zunächst auf dem Lande schon von jeher mißlich, und mußten sie zu den unwürdigsten Nebenbeschäftigungen Zuflucht ergreifen, um nur nothdürftig ihr Leben fortfristen zu können, so ist ihre gegenwärtige Lebensstellung wahrhaft zum Verzweifeln, denn die ohnehin so karg zugemessenen Naturallieferungen, die Leistungen des Schulgeldes, auf welches der Lehrer und seine Gehilfen angewiesen sind, bleiben, buchstäblich gesprochen, ganz aus.
In gegenwärtiger aufgeregter Zeit steht der arme Volkslehrer ganz schutzlos da, ein Gegenstand des Erbarmens, vielmehr als der Achtung, ohne welche sein bestes Wirken nutzlos wird. Einer hohen Reichsversammlung kann es gewiß nicht gleichgiltig seyn, wenn die Träger der Bildung auf dem Lande, die Erzieher der Jugend, die Repräsentanten des besseren geistigen Wesens, in Elend und Noth verschmachten; deßhalb erlauben wir uns nochmals die Bitte zu stellen: Eine hohe Reichsversammlung möge in unserer gegenwärtigen bedrängten Lage uns Schutz und Hilfe gewähren, wogegen wir das heilige Versprechen ablegen, Alles was nur in unsern Kräften liegt, zur Erfullung unserer hohen Aufgabe zu thun, die durch Ungunst früherer Zeit versäumte Bildung nachzuholen, und nach unserer Möglichkeit den Forderungen der Zeit Genüge zu leisten und so auch unsern Theil zum Aufbaue des Staates beizutragen.
Böhm. Leipa den 11. September 1848.
Bevollmächtiget von jenen 333 Volksschullehrern, welche bei der Lehrer-Versammlung in Böhm. Leipa am 25. Mai d. J. die im Monate Juni eingesendete Petition an das hohe Ministerium des Unterrichtes unterfertigten, zeichnen sich: (Folgen die Unterschriften.)
Zweitens erlaube ich mir das hohe Haus in Kenniniß zu setzen, daß der Ausschuß für Schule und Unterricht, rücksichtlich des von Seite des hohen Hauses ihm zugewiesenen Antrages des Abgeordneten Reichstags-Präsidenten Smolka in Betreff der Aufhebung verschiedener akademischer Taxen nach hierüber gepflogener Berathung es für nöthig gefunden hat, auf Grund der §§. 44 u. 45 der Geschäfts-Ordnung sich an das Ministerium des Unterrichts zu wenden, und zum Behufe der Abfassung eines gehörig begründeten Berichtes und Antrages Auskünfte in der Richtung zu erhalten, welche derlei Taxen bestehen, woher sie sich schreiben, bei welchen Gelegenheiten und wem sie abgefordert werden, und wohin sie stießen. Der Ausschuß sieht diesen Auskünften entgegen.
Weiter habe ich im Namen des Ausschusses für Schulunterricht einige Anträge zum Behufe der Vereinfachung der eigenen Geschäftsführung im Ausschusse zu stellen.
a) Da bei der Neugestaltung des österr. Schul-Unterrichts- und Erziehungswesens von dem derartigen Bestande nicht wohl abstrahirt werden kann, und zur verläßlichen und gründlichen Beurtheilung aller in dieses Bereich einschlagenden organischen Einrichtungen sowohl als legislativen Operate die genaue Kenntniß