Pondìlí 12. února 1849

wärtig zu halten, und bei Verhandlung der Völkerinteressen sie so zu vertreten, in so weit es sich mit der sich herausstellenden Majorität der anders Wünschenden vereinbaren läßt; ich bin ferner der Ansicht, daß einem Volksvertreter in keinem Falle gestattet fei kann, seine subjective Meinung den Wünschen derjenigen, die er vertritt, so zu substituieren, daß sie ihnen schnurstracks entgegen wäre, weil ich glaube, daß er dann in diesem Falle nicht ein Vertreter des Volks, sondern ein Gegner desselben wäre. Wenn aber die Wünsche des Volkes jederzeit Berücksichtigung erheischen, so müssen vor Allem bei Feststellung der Grundrechte in Betreff der Religion und der Freiheit der Religionsgesellschaft die Wünsche und die Bedürfnisse der Völker berücksichtigt werden. Um dieses thun zu können, glaube ich, ist es genug, wenn wir auf die Religionsgesellschaften, wie sie gegenwärtig im österreichischen Staate schon bestehen, unser Augenmerk richten, ohne nöthig zu haben, uns darum zu sorgen, auch für Religionsgesellschaften, welche vielleicht noch gar nicht bestehen, ein bequemes Plätzchen bei uns einzurichten. Ich glaube nicht zu irren, wenn ich behaupte, daß es nicht unsere Aufgabe sei, Grundrechte festzustellen, wie sie überhaupt ein Staat haben muß, wohl aber Grundrechte festzusetzen, wie sie der österreichische Staat haben muß. Ist diese meine Ansicht richtig, so müsse man bei Feststellung der Grundrechte bezüglich der religiösen Verhältnisse vorzüglich darauf sehen, welche Religionsgesellschaft wir in Österreich haben. In Verfolg dieser meiner Ansicht finden wir, daß mit Ausnahme einer verhältnismäßig geringen Minderzahl die Mehrheit der österreichischen Staatsbürger einer Überzeugung zugetan ist welche man die christliche nennt, und so die christliche Religionsgesellschaft bildet. Dieses gilt aber im Allgemeinen, denn dieselbe christliche Religionsgesellschaft zerfällt dann in Unterabteilungen, die man Kirchen oder Konfessionen nennt; unter diesen ist die Eine, die man die katholische nennt, und zu der sich die bei weitem überwiegende Mehrzahl der österreichischen Staatsbürger bekennt, weßhalb auch der österreichische Staat als ein christlicher und besonders ein katholischer Staat genannt und angesehen wurde. Ich glaube mich aber schon im vorhinein gegen den möglichen Verdacht verwahren zu müssen, als wollte ich von dem Umstände, daß die Majorität der österreichischen Staatsbürger der katholischen Religion zugetan ist, ein Vorrecht für diese Religionsgesellschaft in Anspruch nehmen, und dieses Vorrecht zum Nachtheile neben ihr bestehender Minoritäten ausschlagen lassen. Ich glaube nur, das Recht für sie in Anspruch nehmen zu können, daß ihre Wünsche und ihre Forderungen nicht weniger berücksichtiget werden, als die der anderen; daß ihre Forderungen, welche sie für ihre Lebensfrage erklärten, nicht so wegwerfend behandelt werden, oder gar als Anmaßung gescholten werden. Seit Jahrhunderten, ja seit, ihrem Anbeginne ist die katholische Kirche den größten Angriffen und bittersten Verfolgungen ausgesetzt gewesen, aber immer und immer wieder protestierte sie gegen jeden Eingriff in ihr Recht auf Existenz und auf freie Entwicklung, und überwand sie alle; sie überwand es nicht mit offener Gewalt, jedoch dadurch, daß sie überlebte. Ihre Angreifer feierten zwar dann und wann momentane Triumphe, aber über kurz oder lang sielen sie in das Meer der Vergessenheit. Die Kirche überlebte sie dadurch, weil sie in ihrer Mitte einen unzerstörbaren Lebensborn birgt. Es ist mir gar nicht bange, daß dadurch, weil etwa kirchenfeindliche Principien in die Grundrechte aufgenommen werden, ihre Existenz gefährdet wird. Im Gegentheil, es ist mir bange, damit der Reichstag nach vielem Abmühen nicht etwa eine Arbeit zu Stande bringe, welche vielleicht dem Staatszwecke nicht zuträglich und darum nutzlos wäre. Denn das religiöse Gefühl der österreichischen Staatsbürger, welches gewiß in ihnen noch nicht gar so weit erstorben, als Manche glauben  das religiöse Gefühl der Mehrheit der österreichischen Staatsbürger, ich meine die Katholiken, wird ganz gewiß ganz andere Beurteilungsnormen für ihre religiösen Verhältnisse vor Augen haben, in dem Falle nämlich, wenn in die Grundrechte der österreichischen Staatsverfassung Bestimmungen aufgenommen werden sollten, welche dem ewigen Geiste der Kirche, welcher sich in ihren Institutionen offenbart, vernichtend oder beirrend entgegen treten werden. Und welche Folgen werden daraus entstehen? Ich glaube, die unglücklichsten. Das Gewissen wurde gewaltsam aufgerüttelt, und die dargebotene Verfassung würde als Zerstörern des Heiligsten und Teuersten vor die Völker hingelegt erscheinen. Dasselbe gilt auch mehr oder weniger von andern Konfessionen.

Sie werden mir nachsehen, daß ich bei der Besprechung der Religionsverhältnisse, wie sie bei dem § 13 sowohl einzelne Individuen, als im §. 14 die Religionsgesellschaften betreffen, und diese dann in ihren Beziehungen sowohl untereinander als auch dein Staate gegenüber in Betracht gezogen werden  daß ich da mich gleichsam auf die Seite der katholischen Religionsgesellschaft stelle. Es ist keine Parteilichkeit, da ich jeder in Österreich schon bestehenden Religionsgesellschaft die größte Glaubensfreiheit und die freieste Religionsausübung gewahrt wissen will; ich wünsche aber, daß in die Grundrechte nichts aufgenommen werde, was wie eine Cautel des Staates, der Kirche gegenüber erscheinen könnte. Traurig, äußerst traurig ist es, die Meinung vorherrschend zu sehen, daß man nie genug sich vorsehen könne, damit nur der Kirche kein Einsüß auf staatliche Verhältnisse gestattet werde. Die Kirche  ich meine wieder die katholische  pflegt man als die ärgste Seindin des Staates auszuposaunen. Die Kirche, die in den frühesten Zeiten der Barbarei, zur Zeit der Völkerwanderungen die einzige war, welche die Gesittung in Europa rettete und unter den wilden Eindringlingen verbreitete, welche die Pflegerin der Künste und Wissenschaften war in einer Zeit, wo einerseits Alles dem wilden Waffenhandwerk hingegeben, entweder die roheste Gewalt ausübte, oder anderseits der rohen Gewalt erlag; welche mildtätige und wissenschaftliche Anstalten gründete, da noch finsterer Egoismus die Menschheit in die Bande der Knechtschaft und Selaverei schmiedete  diese Kirche, welche zu allen Zeiten die Wohltäterin der Menschheit gewesen war, wird als Feinden des Staates, als Feinden der gesetzlichen Ordnung, als Unterdrückerin der Freiheit, als Gegnerin jedes wahren Fortschrittes, als Pflegerin der Finsternis hingestellt, und weil man sie doch nicht vernichten kann, so sucht man sich auf alle mögliche Weise, durch alle möglichen Cautel gegen sie zu verbarrikadieren; es ist gang und gebe, vorzüglich die katholische Kirche als die willigste Dienerin des Absolutismus aufzustellen, uns zu sagen, daß sie nur im Absolutismus ihr eigentliches Element finde. Man nimmt sich nicht die Mühe, zu erforschen und die Erkenntnis zu schöpfen, daß die Knechtung, in welche der Absolutismus die Kirche dadurch versetzte, daß er ihr die Freiheit und Selbstständigkeit nahm, und sie dafür mit einigem glänzenden Flitterstaate, mit den sogenannten Prärogativen sie zu entschädigen glaubte  daß diese Knechtschaft, in welcher die Kirche zu einer niedern Polizeianstalt herabgewürdigt wurde, das traurigste Unglück war, das verabscheuungswürdigste Unglück, welches die Kirche immer und immer bedauerte. Die Obervormundschaft, welche sich der Staat über die Kirche zugeeignet, gereichte weder diesem noch jener zum Guten, auch hat die Kirche sich zu keiner Zeit um diese Vormundschaft beworben, sie forderte höchstens nur Schutz gegen böswillige Eingriffe und Schutz gegen Eindringlinge, welche ihr Leben beirrten, und ihr freies, wohltätiges Handeln zu vernichten trachteten. Wenn der Absolutismus im Gefühle seiner Omnipotenz für Niemanden, so auch der Kirche keine Freiheit gönnte, das ist leicht erklärlich; aber wie widrig würde es tönen, wenn in einem institutionellen Staate, wo alles die vollste Freiheit atmet, wo allem öffentlichen Leben die Freiheit ihre hehre Weihe gibt, die Kirche, und nur sie allein in der Obervormundschaft des Staates, ich möchte sagen, in der Sklaverei des Staates seufzen sollte, und man ihre Emanzipation an Bedingungen knüpfte, gleichsam als wenn sie ein reißendes Thier wäre, welches aus seinem eisernen Käsige herauszulassen, man gerechtes Bedenken tragen müßte. Ich glaube, daß es in der Welt Liberale gibt, welche weit weniger Bedenken tragen würden, der Secte der indischen Thugs, welche den Meuchelmord zu ihrem Religionsgrundsatze haben, eher freie Religionsübung zu gestatten, als der katholischen Kirche irgend eine freie Lebensäußerung zu gönnen; (Oh! Oh!) daß es auch solche gibt, welche Anspruch auf den Namen Liberale haben, die gegen den geringsten Anschein einer polizeilichen Censur, auch der schmutzigsten Gassenzeitung, ihre Entrüstung und zwar ihre gerechte Entrüstung aussprechen würden, und doch über die Kirche die strengste Censur auszuüben, nicht für ungerecht halten. Sie haben, meine Herren, von dieser Stelle eine solche Denunziation der sogenannten Hierarchie gehört, daß es mich wundern muß, wie Sie sich nicht mit einem Male erhoben und ausgerufen haben: Vertilgt sei diese Rotte von Bösewichtern, vertilgt sei dieser Ausbund aller Schlechtigkeit; ich muß mich wundern, daß der ehrenwerthe Herr Redner sich nur mit einer Aufsicht über diese Rotte begnügt. (Heiterkeit.) Wenn man die Kirche darum, weil man in ihrer Mitte, wie in jeder Gesellschaft, welche aus Menschen zusammengesetzt ist, Missbräuche antrifft, beschuldigt, daß sie solche Missbräuche duldet oder gar sanctioniren; wenn man sie aller und jeder zeitgemäßen Reform als absolut abhold darstellt,  wenn man ihr einen starren und harten Conservatismus alles Schlechten zur Last legt, so ist es nur ein Beweis der bedauerlichsten Unkenntnis und einer Unentschuldigbahren Oberstsächlichkeit, mit welcher man ihr Wesen und Handeln beurteilt. (Bravo im Centrum.) Daß sie nicht alle Reformen, welche der sogenannte Zeitgeist oder Weltgeist so perfas et nefas ihr aufdringen möchte, so unbebingt acceptirt; daß sie erst reiflich erwägt, ob die angepriesene Panacea nicht etwa ein Gift ist, welches ihren innersten Lebenskeim bedroht; daß sie nicht über Hals und Kopf in jeden Strudel revolutionärer Bewegungen hineinstürzt, und daß sie nicht manche Reformen, welche mancher Weltverbesserer ihr zumuthet, vielleicht in besserer Erkenntnis des ihr Zuträglichen von sich weist; daß sie sich gegen Reformen, welche andere außer ihr stehende Gewalten ohne ihr Zutun durchführen möchten, sträubt: das wird ihr gewöhnlich zum Verbrechen angerechnet, und doch ist dieß nichts anderes, als der Trieb zur Selbsterhaltung, als das Bewußtsein des ihr zustehenden Rechtes auf Selbstregierung, als nur die Überzeugung, daß die Gewalt, welche sie hat und ausübt, von keiner Macht der Erde ihr gegeben sei.  Bei allem dem strebt sie nach keiner Immunität ihrer Angehörigen von Staatsgesetzen, für ihre Angehörigen, wenn sie in bürgerliche Beziehungen treten, noch für ihr Vermögen, welches sie nicht anders behandelt wissen will, als das Eigentum jedes andern einzelnen privaten Staatsbürgers. Gleichen Schutz für Alle, gleiche Lasten für Alle. Ja, in außerordentlichen Fällen, wo das Vaterland besondere Hilfe anzusprechen genöthigt war, fühlte die Kirche sich vorzugsweise berufen, die angesprochenen Hilfsmitteln zu liefern; hat aber den Grundsatz, daß das Kirchengut Staatsgut sei, nie und nimmer anerkannt, weil es ein Grundsatz ist, welcher aller, sowohl geschichtlicher als rechtlicher Grundlage entbehrt, weil es ein Grundsatz ist, den nur Willkür aufstellte, und der bei der Ehrlosigkeit der Kirche und der leichten Art seiner Durchführung auch als unbestreitbar erklärt wurde. Sie spricht auch vom Staate keine Zwangsmittel an, zur Förderung ihrer rein kirchlichen Zwecke; sie fordert nur, daß er sie beschütze gegen Gewalt, gegen das unbefugte Eindringen Jener, die in ihr gar Nichts zu schaffen haben, und daß er die ihr schädlichen Elemente, welche ihr Leben bedrohen, entfernen helfe. Der Kirche als freien und gewiß nicht geheimen Gesellschaft muß das Recht zustehen, die Sittlichkeit und die Disciplin unter ihren Angehörigen durch ihr zuständige Mittel aufrecht zu erhalten, und die Widerspenstigen mit eben denselben ihr zuständigen Mitteln zum Gehorsam zu verhalten, weil jede Gesellschaft gewisse Statuten und Gesetze haben muß, zu deren Beobachtung alle Gesellschaftsmitglieder verpflichtet sind, und auch Strafmittel, welche den gesetzlich bestehenden Autoritäten zustehen müssen, um die Widerspenstigen zum Gehorsam gegen diese Verpflichtung anzuhalten. Jeder Gesellschaft, also auch der Religionsgesellschaft muß das unbestreitbare Recht zustehen, sich ihre Vorsteher und Functionäre frei und unbeirrt zu wählen. Der Staat kann auf diese Wahl nur in jenen Fällen und unter jenen Bedingungen Einfluß nehmen, welche durch beiderseitiges Einvernehmen festgestellt und näher bestimmt wurden. Dieses ist meiner Ansicht nach der Hauptpfeiler, auf welchem die Freiheit jeder Gesellschaft beruht. Wird dieser weggezogen, so muß auch jene stürzen. Wenn ich diese allgemeine Regel auf die katholische Kirche anwende, so hat diese eben das Recht der freien Wahl ihrer Vorsteher immer in Anspruch genommen, und dort, wo es ihr entzogen wurde, immer und immer reklamiert und einer andern außer ihr stehenden Gewalt nur insoweit einen Einfluß zustanden, als die Bedingungen durch beiderseitiges Einverständniß festgesetzt wurden. Es gibt Religionsgesellschaften, welche schon ihrem Religionsgrundsatze gemäß die Wahl ihrer Vorstände dem Staate anheim stellten, und bei diesen gilt der Grundsatz des bekannten: "volenti non fit injuria. " Nach meiner Ansicht muß jeder Staatsbürger die unbeschränkte Freiheit haben, mit seinem Eigenthums nach Gutdünken zu schalten und zu walten, um so mehr kann es sich auch nicht anders verhalten mit der Gesellschaft, nämlich, wo einzelne Staatsbürger mit derselben Freiheit sich zu einer moralischen Person, zu einer Gesellschaft verbinden. Was von Einzelnen gilt, gilt auch von Mehreren, jede Gesellschaft, folglich auch die religiöse Gesellschaft kann Eigenthum erwerben und besitzen, es nach denselben Gesetzen, wie jeder andere einzelne Staatsbürger, zu ihrem eigenen Zwecke verwenden, das heißt, verwalten. Ich bin zwar kein Jurist, aber dieses Jus, welches ich in meiner Brust fühle, sagt mir, daß, so lange es auf der Welt ein Eigenthum geben wird, dieser Grundsatz seine Geltung haben müsse. Eine Gesetzgebung, welche diesen Grundsatz auch nur in einem einzigen Falle verleugnen würde, würde der erste Codex des so verpönten Communismus sein. Freilich war man in gewissen Zeiten in Betreff des Eigenthums der Kirche, ihres Vermögens, welches sie erwiesenermaßen nur auf rechtlichem Wege, nur durch rechtliche Mittel erworben hat, nicht so skrupulös, man sagte, sie habe doch zu viel, sie sei doch zu reich, sie müsse hergeben, sie müsse theilen, und um dieses zu unterstützen, verirrte man sich auch manchmal auf ein Gebiet, auf welchem man sich sonst nicht sehr gerne ergeht, nämlich: auf das Gebiet der Bibel, um den Beweis heraus zu holen, daß die Kirche arm sein Muße. Da sind die französischen und schweizerischen Communisten weit consequenter, sie erklären jedes exklusive Eigenthum als einen an dem Eigenthums der Gesammtheit begangenen Diebstahl.

Der §. 15 der Grundrechte erwähnt auch der Klöster und geistlichen Orden. Nun, das sind Institute, welche ausschließlich der katholischen Kirche angehören, sie sind im Verlaufe ihres zweitausendjährigen Lebens zu verschiedenen Zeiten, an verschiedenen Orten, zu verschiedenen, besonderen, religiösen Zwecken entstanden. Sie sind nur besondere Vereine in einer und derselben großen Gesellschaft, gebildet unter Billigung der gesetzlichen Autorität dieser Gesellschaft. Diese Institute machen gar nicht das Wesen der katholischen Kirche aus, sie sind bestimmt, zur Förderung der Hauptzwecke der katholischen Kirche teilweise und vorzugsweise mitzuwirken; sie theilen mit der allgemeinen Kirche das Privilegium der Unsterblichkeit gar nicht.

Die Geschichte lehrt uns, daß viele Klöster und geistliche Orden untergegangen sind, ohne Spur untergegangen sind, nicht durch gewaltsame Unterdrückung, aber nur dadurch, weil die Kirche selbst ihre Unzulässigkeit, weiter zu bestehen, eingesehen hat, und sie eingehen ließ; die geistlichen Orden in der katholischen Kirche sind eben ein hervortretendes Zeugniß ihres immerfort regen Lebens, kein Orden ist in der Kirche von vornherein eingeführt oder gar geboten, sie entstanden aus einem inneren Drange einer gewissen Anzahl von gleichgesinnten Mitgliedern der katholischen Religionsgesellschaft. Wie Sie einen lebenden Baum nicht verhindern können, daß er zu gewissen Zeiten aussprosse und blühe, es fei denn, Sie hauen ihm die Wurzel, oder schälen ihm die Rinde ab, kurz, Sie tödten ihn; so können Sie die katholische Kirche nicht verhindern, daß aus ihrer Mitte geistliche Orden hervorsprossen, wenn Sie diese nicht ganz vernichten. Heben Sie jetzt mit einem Schlage alle geistlichen Orden auf, wie auch von einer Seite dieses Hauses verlangt wird, lassen Sie keine Spur von ihnen, lassen Sie aber die Kirche am Leben: über kurz oder lang werden dieselben geistlichen Orden auftauchen, oder vielleicht ganz neue, gar nicht bekannte, nicht da gewesene, was aber im Grunde genommen kein großer Unterschied ist. Versuchen Sie aber, vielleicht die Kirche zu tödten, so fürchte ich, wird das ein vergeblicher Versuch sein; sie hat eine sonderbare Eigenschaft: je mehr man sie zu Boden drückt, mit desto größerer Kraft ersteigt sie wieder, und gleicht in diesem Punkte jenem Riefen in der Mythologie. Und will der Staat sie etwa gar gleich dem Herkules in der Mythologie erdrücken, so erscheinen seine Arme zu kurz, um ihren Leib umfassen zu können. Unnatürlich ist also der Kampf, in welchem manche Systematiker den Staat und die Kirche befangen sehen wollten; beide Gewalten, berufen, das Wohl der Menschheit zu gründen und zu fördern, sollten zu einem und demselben Zwecke in Eintracht sich die Hand bieten; aber auch da gebrauche jeder das Seinige, der König greife nicht zum Rauchfass, der Priester nicht zum Schwerte, aber vor allem schwinde die Eifersucht, welche beide in eine so feindliche Stellung einander gegenüber stellt. Verbannen Sie, meine Herren, die Furcht vor der Kirche und das Mißtrauen, welches Ammenmährchen von ihrem Absolutismus, Despotismus, Tyrannei, Geistestötung, Verdummung und andere Synonyme Ihnen eingeflößt haben; verbannen Sie jede Spur des Mißtrauens aus den Grundrechten, die Sie festzustellen im Begriffe stehen; verbannen Sie die Idee, welche die Kirche dadurch, daß sie bisher zu sorgfältig unter der Obhut des Staates gestanden, sowohl zu ihrem Nachtheil als zu dem des Staates knechtete, denn dadurch, wenn Sie diese Vormundschaft über sie sanctioniren, würden Sie den absehendlichsten Druck des Absolutismus eben dadurch sanctioniren. Nehmen Sie solche Prinzipien in Ihre Grundrechte auf, welche die so sehr wünschenswerte Eintracht zwischen der geistlichen und weltlichen Gewalt herbeiführen könnten, und wenn Sie dieses thun, so werden Sie ein Werk vollbracht haben, welches ein Denkmal für alle Zeiten sein wird, und Sie werden als Wohltheater nicht nur Österreichs, sondern der ganzen Menschheit erscheinen.

Präs. Ich werde mir erlauben, den Schluß der Sitzung zu beantragen. Für die laufende Woche haben zu besorgen die Redaction der stenographischen Berichte die Herren Abg. Schuster, Schneider und Wildner. Der Vorstand der 7. Abtheilung ersucht die Herren Mitglieder, sich morgen. um 9 Uhr früh zu versammeln, um Wahlacte zu prüfen. Die nächste Sitzung ist morgen um 10 Uhr früh;.. die Tagesordnung ähnlich der heutigen. Die heutige Sitzung erkläre ich für geschlossen.

(Ende der Sitzung 3  1/4 Uhr.)


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