trag zu dem 1. Absätze, denn derselbe beantragt noch hinzuzusetzen die Worte: "im Geiste der Öffentlichkeit. " Ich werde demnach vor Allem den Verbesserungsantrag des Abg. Borrosch zur Abstimmung bringen, sodann den Antrag des ConstitutionsAusschusses, und endlich den Zusatzantrag des Abg. Borrosch. Weiterhin werde ich die übrige Frageordnung feststellen.
Der Verbesserungsantrag des Abg. Borrosch lautet: "Die österreichischen Staatsbürger haben das Recht, ohne behördliche Bewilligung Vereine zu bilden, " vorbehaltlich des Zusatzantrages zu diesem Satze. Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Verbesserungsantrages sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Es ist die Minorität. Der Antrag ist gefallen. Es kommt nun der Antrag des ConstitutionsAusschusses selbst. Derselbe lautet, und zwar auch vorbehaltlich des Zusatzantrages des Abg. Borrosch: " Die österreichischen Staatsbürger haben das Recht, ohne alle behördliche Bewilligung Vereine zu bilden. " Diejenigen, welche für die Annahme dieses Satzes sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Er ist angenommen. Es kömmt der Zusatzantrag des Abg. Borrosch, welcher vor dem Worte,, zu bilden" käme.
Abg. Borrosch. Ich ziehe ihn zurück, weil er in dem Antrage schon enthalten ist, weil er sich von selbst versteht, und weil es sich noch mehr versteht, daß er nicht unterstützt wird.
Präs. Es bleibt hiermit aufrecht die Textirung des 1. Satzes des §. 12. Bezüglich der weiteren Zusätze würde ich folgende Ordnung der Frage vorschlagen. Am weitesten entfernt sich vom Antrage des Ausschusses der Antrag des Abg. Löhner: " Über die aus Rücksichten auf Sicherheit des Staates oder auf Sittlichkeit von der Behörde verfügte Suspension eines Vereines hat binnen gesetzlich festgesetzter Frist das Gericht zu entscheiden. "
Näher liegt der Antrag des Abg. Polazek: "Dieses Recht kann durch ein Gesetz nicht anderes beschränkt werden, als insofern seine Ausübung rechtswidrig oder staatsgefährlich ist, oder der Sittlichkeit entgegensteht. " Er entfernt sich von dem Antrage des ConstitutionsAusschusses nur durch das hinzugefügte: "oder der Sittlichkeit. " Dann folgt der Antrag des Abg. Demel, welcher ganz gleichlautend ist mit dem Antrage der Commission, mit Ausnahme dessen, daß die Worte: "noch staatsgefährlich" auszulassen wären. Der Antrag des Abg. Zimmer ist ein Zusatzantrag, und kann neben allen diesen Anträgen und neben dem Antrage des ConstitutionsAusschusses stehen, indem derselbe beantragt, daß dieses Recht durch keine vorbeugende Maßregel beschränkt werden könne. Ich werde ihn als Zusatzantrag später zur Abstimmung bringen. Sollten diese Anträge fallen, so kommt der Antrag des Constitutions Ausschusses zur Abstimmung. Endlich kommen die Zusatzanträge, und zwar der vom Abg. Zimmer, sodann die Anträge des Abg. Polazek, und endlich der Zusatzantrag des Abg. Borrosch in seinem zweiten Theile.
Abg. Borrosch. Ich ziehe ihn zurück.
Präs. Der Verbesserungsantrag des Abg. Löhner, der jetzt zur Abstimmung kommt, lautet: "Über die aus Rücksichten auf Sicherheit des Staates oder auf Sittlichkeit von der Behörde verfügte Suspension eines Vereines hat binnen der gesetzlich festgesetzten Frist das Gericht zu entscheiden " Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Verbesserungsantragens sind, wollen aufstehen. (Es ist die Minorität.) Der Antrag ist verworfen.
Es kommt nun der Verbesserungsantrag des Abg. Polazek in diesem Absätze zur Abstimmung, welcher lautet:,, Dieses Recht kann durch ein Gesetz nicht anders beschränkt werden, als insofern seine Ausübung rechtswidrig oder staatsgefährlich, oder der Sittlichkeit entgegensteht. " Diejenigen Herren, die für diesen Antrag sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Der Antrag ist gefallen.
Nun kommt der Verbesserungsantrag des Abg. Demel. Er lautet: Von dem Worte "insofern" angefangen soll es heißen: "insofern Zwecke und Mittel derselben nicht rechtswidrig sind. " Diejenigen Herren, welche dafür sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Der Antrag ist gefallen.
Es kommt nun der Antrag des ConstitutionsAusschusses zur Abstimmung, welcher lautet: "insofern Zwecke und Mittel der Vereinigung weder rechtswidrig noch staatsgefährlich sind. " Diejenigen, welche dafür sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Antrag des ConstitutionsAusschusses ist angenommen.
Es kommen nun die Zusatzanträge zur Abstimmung, und zwar zuerst der des Abg. Zimmer, welcher sich auf die Präventiv — Maßregeln bezieht, es müßte nur wegen Verbindung dieser Sätze eine andere Stylisirung vorgeschlagen werden. Ich werde diesen Zusatzantrag vorbehaltlich dieser stylistischen Abänderung zur Abstimmung bringen. Er lautet: " Dieses Recht darf durch keine vorbeugende Maßregel beschränkt werden. " Diejenigen Herren, welche für diesen Zusatz sind, wollen aufstehen. (Es ist die Minorität.) Der Antrag ist gefallen.
Nun kommt der Zusatzantrag des Abg. Polazek. Er lautet: "Kein Verein darf suspendiert werden, außer kraft eines behördlichen, mit Gründen versehenen Befehles, welcher binnen 48 Stunden dem Vereine zugestellt werden muß. " Diejenigen Herren, welche für Annahme dieses Zusatzes sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Der zweite Zusatz kann auch abgesondert bestehen, er lautet: "Kein Verein darf gänzlich aufgehoben werden, außer kraft eines ergangenen richterlichen rechtskräftigen Urtheiles. " Diejenigen Herren, welche für Annahme dieses Zusatzes sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Diese Zusatzanträge sind verworfen.
Nun kommt der Antrag des Constitutionsausschusses zur Abstimmung, er lautet: "Die Regelung dieses Rechtes darf nur durch ein Gesetz geschehend Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Absatzes sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Ist angenommen. Nun werde ich über diesen Paragraph als Ganzes abstimmen lassen. Der §. 12 wird lauten: "Die österreichischen Staatsbürger haben das Recht, ohne alle behördliche Bewilligung Vereine zu bilden, insofern Zwecke und Mittel der Vereinigung weder rechtswidrig noch staatsgefährlich sind. Die Regelung dieses Rechtes darf nur durch ein Gesetz geschehen.
Diejenigen, welche für Annahme dieses §. als eines Ganzen sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Er ist angenommen. (Häufiger Ruf: Schluß der Sitzung.)
Präs. Es wird der Schluß der Sitzung beantragt. Diejenigen Herren, die dafür sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Die Sitzung ist geschlossen. Erlauben Sie, meine Herren, ich habe noch Einiges anzukündigen. Ich habe vor einigen Tagen die Herren Abgeordneten von Dalmatien ersucht, stark des Herrn Abg. Radmille ein Mitglied in den Entschädigung Ausschuß zu wählen. Es ist noch nicht geschehen, ich ersuche daher die Herren, zusammenzukommen, allenfalls heute Nachmittag um 45 Uhr im Abteilungszimmer Nr. 1, um die Wahl vorzunehmen. Zweitens, es ist vom Gouvernement Tirol eine Petition bezüglich der Kirchenangelegenheiten vorgelegt worden, sie ist ungemein umfangreich, vorzüglich was die Unterschrift ten anbelangt. Diejenigen Herren, welche sie anzusehen wünschen, werden dieselbe im Constitutionsausschusses einsehen können, dem sie zur Bedachtnahme zugewiesen worden ist. Als nächsten Tag der Sitzung bestimme ich morgen und zwar die zehnte Stunde. Tagesordnung ist dieselbe wie heute. Ich ersuche die Herren, zeitlich zu kommen, damit ich um 10 Uhr die Sitzung eröffnen kann. Die heutige Sitzung erkläre ich für geschlossen.
Schluß der Sitzung 2 3/4 Uhr.
Berichtigung.
In dem stenographischen Berichte vom 31. Jänner kommen in der Rede des Herrn Abg. Wéznicky folgende, nur beim Umbrechen des Typensatzes unterlaufene Fehler zu verbessern: Seite 700, zweite Spalte, vorletzte Zeile von unten, soll es heißen: "Die Gemeinde wird sich ganzgewiss bemühen, diesen Begriff überall in's Leben treten zu lassen u. s. w. "
Ferner Seite 701, erste Spalte, 18. Zeile von oben, muß es lauten: "Wenn Sie dieß wollen, so müssen Sie mir auch zugeben, daß auch die Gemeinde die Unverletzlichkeit des Hausrechtes hat" u. s. w. "
Kremstier. Aus der k. k. Hof und Staatsdruckerei.