Støeda 31. ledna 1849

werden sollte, als mein alleiniger Vortrag. Mich bestimmen folgende Gründe vorerst, die Freizügigkeit ohne Beschränkung zuzulassen: Ich sehe in der Freizügigkeit ohne alle Beschränkung im wahren Sinne des Wortes eine Forderung der Freiheit an und für sich zu Gunsten des Staatsbürgers, und glaube, wenn wir auf die Vergangenheit zurückblicken, so werden wir sehen, daß auch tatsächlich und geschichtlich der Gang der Entwicklung derart ist, daß, ich möchte sagen, von der härtesten Sklaverei der Mensch und Bürger endlich bis zur vollständigen Freizügigkeit frei geworden ist. Außerdem, daß ich es als ein Gebot der Freiheit ansehe, daß doch dem Staatsbürger gestattet ist, mit seiner Person, mit seiner Familie, mit seinem Hab und Gut sich in jenes Gebieth des Staates zu verfügen, wo er es für und die Gemeinschaft am besten erachtet, außer sich diesem kann auch in volkswirtschaftlicher Beziehung ein höchst wichtiger Grund gefunden werden; denn ich glaube, daß es im Ganzen genommen und in der Hauptsache das Beste ist, wenn die Beurtheilung dem Einzelnen überlassen bleibt, wo und an welcher Stelle des Vaterlandes es ihm zusagt, für ihn und somit für die Gesammtheit am besten zu arbeiten und zu wirken, daß das auch für das allgemeine Beste vom segenvollsten Erfolge sein muß; denn wenn der Einzelne seine Kraft dort am besten verwendet, wo er glaubt, daß auch dazu der beste Platz ist, so glaube ich, wird er mit Liebe und Eifer seine Arbeit verrichten, die sowohl für ihn das Glück ist, als auch für die Gesammtheit vom besten Erfolge begleitet sein muß.

Ich habe mir dagegen wohl vorgehalten, daß der Gemeinde dadurch in mancher Beziehung vielleicht zu nahe getreten werden könnte. Es handelt sich insbesondere in gewerblicher Beziehung darum; man könnte sagen, durch eine unnöthig zusammengehäufte Concurrenz Gewerbetreibender werden sie selbst der gefährlichsten Lage und hierdurch auch die Gemeinde selbst einem argen Übel Preis gegeben. Ich glaube dieß nicht, denn ich glaube, daß, wenn Sie einerseits die unbeschränkte Freizügigkeit zugestehen, andererseits die Versorgung der Erwerbsunfähigen im Grundsatze als Verpflichtung der Gemeinde abnehmen, und sie einem größeren Kreise überweisen, dann glaube ich, kann die Gesetzgebung in Beziehung auf die Gewerbe auch viel genauer, und ich möchte sagen, viel schärfer sein, sie kann sich nicht bloß mit der Befähigung der Person beschäftigen, sondern sie kann sich auch mit der Nothwendigkeit und Nützlichkeit der Vertheilung der Gewerbe mit Beziehung auf Raum und Bevölkerung beschäftigen, und in der Beziehung auch auf gesetzliche Bestimmungen sich einlassen. Eine zweite Gefährdung scheint mir darin zu liegen, daß die Gemeinde vielleicht in Beziehung auf ihr Gemeindevermögen und auf ihren Haushalt gleichsam durch Eindringlinge überflutet, und damit in ihrem innersten Interesse gefährdet werden könnte. Ich glaube unter der gleichen Voraussetzung, wie ich so eben erwähnt habe, kann auch die Gesetzgebung in Beziehung auf das Gemeindewesen etwas strenger sein, und kann sich in Beziehung auf die Theilnahme an der Gemeinschaft und Mitgliedschaft in derselben an bestimmte Kriterien halten, und in der Beziehung gleichfalls strenger sein, und so das eigentümliche Gemeindevermögen und die innern Interessen der Gemeinde vor solchen Eindringlichen vielleicht mehr wahren, als es für den ersten Anblick den Anschein hat.

Ich komme nun auf das, was ich gleichsam als ein Entgelt der unbeschränkten Freizügigkeit hinstelle, indem ich nämlich der Gemeinde grundsätzlich die Verpflichtung zur Erhaltung der Erwerbsunfähigen gleichsam abnehme, und auf einen größeren Kreis hinweise; denn ich sage, bei dieser Frage scheint mir die Gemeinde wesentlich und hauptsächlich nur in so weit betheiligt zu sein, als sie mit ihrem eigenen Vermögen in Anspruch genommen wird. Dieß sehe ich nur in der Art eintreten, als die Gemeinden die Angst und die Besorgniß haben müßten, daß mit jedem neuen Ankömmling auch für sie, für den Fall des Unglückes der gänzlichen Erwerbsunfähigkeit, ein solches Individuum eintrete, welches die Gemeinde aus ihrem Vermögen dereinst ernähren muß. Es kommen noch hinzu die Angehörigen, nämlich Kinder und Weib, die in solchen Fällen gleichfalls auf die Unterstützung der Gemeinde Anspruch machen. Es ist gewiß, daß unter der Voraussetzung der Erwerbsunfähigkeit eine Pflicht der Unterstützung der Gesammtheit und der Menschheit gegenüber besteht.

Dieser Pflicht muß nachgekommen werden, und ich glaube, es muß ihr auf eine solche Art nachgekommen werden, daß auf der einen Seite die Menschlichkeit nicht Ursache hat, sich über die Vernachlässigung zu beklagen, und daß anderseits die Grundlagen des Staates, nämlich: Fleiß und Thätigkeit seiner Bürger, daß das Eigenthum und die Familie nicht gefährdet werden. So lange die Pflicht der Unterstützung der Erwerbsunfähigen von der Gemeinde vorgenommen wird, so steht sie beinahe nahe der Hilfeleistung durch Einzelne, ich möchte sagen, auf Grundlage der christlichen oder der philosophischen Tugend. Jene, welche dieser Tugendpflicht nachkommen, sie sind in der Beziehung, ich möchte sagen, zu gütig und zu nachsichtig, sie unterstützen solche. die es nicht verdienen, und ich erinnere Sie, meine Herren, daß man in einem sehr zivilisierten Lande diejenigen, die die Bettler durch Gaben unterstützen, beinahe eben so strafwürdig anzusehen geneigt ist, als diejenigen, die durch Betteln ihre Mitbürger belästigen. Diese Tugend, von einzelnen ausgeübt, möchte ich sagen, verliert in gewisser Beziehung durch ihre Regellosigkeit das ganze Interesse, welches sie sonst für die Gesammtheit hat. Wenn dagegen einem größeren Kreise nach bestimmten Regeln, nach Gesetzen, die durch die Erfahrung gegeben sind, wobei alle Verhältnisse der Gesammtheit gegenüber berücksichtigt sind, diese Pflicht auszuüben übertragen wird, so wird ja die Tugend, möchte ich sagen, des Einzelnen, die Neigung zur Barmherzigkeit nicht aufgehoben, sie kann fortbestehen, sie wird nur in gewisser Beziehung eine geregelte werden.  Die kleinen Gemeinden als solche erscheinen mir beinahe in der Lage des Einzelnen. Gewöhnlich sind sie zur Zeit, wo sie am meisten Hilfe leisten sollen, am wenigsten dessen fähig; die armen Gemeinden, in denen die Erwerbsunfähigkeit aus stets nachwirkenden oder aus vorübergehenden Ursachen um sich greift, sind dann in der Lage, gerade wenn sie am meisten leisten sollen, am wenigsten leisten zu können. 

Es ist dann für eine solche Gemeinde Notwehr um der eigenen Selbsterhaltung wegen, wenn sie den Ruf der leidenden Menschheit, der mit Recht nach Hilfe rufenden Menschheit von sich weiset. Wenn daher die Ausübung dieser Theilnahme für das Schicksal von Erwerbsunfähigen, wenn diese Leistung für die Gesammtheit und Menschheit auf große Kreise ausgedehnt wird, so hat es jedenfalls den Vortheil, daß dieselbe, wie jede menschliche Thätigkeit, durch die Hilfe der Gesellschaft an Ausdehnung gewinnt. Es ist auf diese Art möglich, mehr zu leisten, die Leistungen gleichmäßiger zu vertheilen, zu allen Zeiten zu leisten, und was die Hauptsache ist, es ist möglich, die Leistung zu übersehen, und nach gewissen Regeln zu leiten. Ich weise noch auf einen Umstand hin, auf die dringende Gefahr unserer Zeit, von der schon vielfach gesprochen worden ist, ich weise auf die Gefahr des Proletariats und einer um sich greifenden Verarmung hin, die den Staat selbst gern in Anspruch nehmen möchte. Ich sehe das Amendement, welches ich vorgeschlagen habe, als eine Vorbereitung an, um dieser Gefahr auf die möglichst ausgiebige, mit den Grundsätzen des Staatswesens möglichst verträgliche Art abzuhelfen. Nach und nach lassen sich auf diesem Wege die Erfahrungen sammeln, man wird jederzeit im Stande sein, wo sich jene traurigen Symptome offenbaren, die Staatsverwaltung aufzufordern, ein wachsames Auge zu haben; man wird die Gesellschaft in die Lage versetzen können, das hereinbrechende Übel vorauszusehen, es in seiner Gänze aufzufassen, und ihm diejenigen Grundsätze und deren Handhabung entgegen zu stellen, wodurch die Gefährlichkeit des Übels gebrochen wird, man wird es ermöglichen, daß der Staat die Leitung solcher Art in die Hand nehmen kann, damit der möglichst geringste Nachtheil für das allgemeine Beste entstehe. Sie sehen daher, daß mein Amendement wechselseitig bedingt, daß, wenn einerseits die Freizügigkeit keiner Beschränkung unterzogen wird, andererseits die Grundsätze bei Unterstützung der Erwerbsunfähigen der Gemeinde diese Last entnehmen, und auf einen größeren und ausgiebigeren Kreis übertragen.

In wie weit Sie gesonnen sind, dieß mein Amendement zu unterstützen, muß ich natürlicher Weise Ihrer hohen Einsicht überlassen. Jedenfalls glaube ich meine Pflicht gethan zu haben, indem ich nach den Anforderungen meines Gewissens Ihre Aufmerksamkeit auf einen Gegenstand hingelenkt und in Anspruch genommen habe, der, soviel ich glaube. in den Grundrechten gänzlich unberührt blieb. (Beifall.)

Präs. Ich werde die von den Abg. Jonák und Wiser bevorworteten Verbesserungs-  Anträge zur Unterstützung bringen. Der Abänderungs-  Antrag des Abg. Jonák lautet: statt "in dem Gemeindegesetze" zu sagen:,, in den Gemeindeordnungen. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird zureichend unterstützt.)

Der Antrag des Abg. Wiser lautet:,, Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes unterliegt keiner Beschränkung. Erwerbsunfähigen wird die nöthige Unterstützung kraft eines die Beitragspflicht aller Staatsbürger in jedem Kreise bestimmenden Gesetzes zukommen. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird zureichend unterstützt.)

Es trifft nun die Reihe den Herrn Abg. Trojan, welcher seine Priorität dem Abg. Jonák abgetreten hatte.

Abg. Trojan. Ich habe mich gegen den Paragraph als Gegner einschreiben lassen, nicht um gegen die Principien desselben zu kämpfen, sondern um die Vorsichten zu besprechen, welche auch bereits der Abg. Ullepitsch zur Sprache gebracht hat. Die zwei ersten Absätze des Paragraphes betreffen wichtige Bestimmungen; sie sollen jedem einzelnen Staatsbürger das Recht für die Zukunft sichern, die Gemeinschaft und Verbindung sowohl in der Gemeinde, als auch im Staate einseitig aufzukündigen und beliebig aufzulösen. Ich glaube jedoch, wenn wir auch im liberalsten Sinne dieses Recht gewahrt und für alle Zukunft gesichert wissen wollen, dürften wir nicht so weit gehen, wie der Herr Vorredner, um auch die Regelung in Ausübung jenes Rechtes für alle Zukunft aus den Händen zu geben; geregelt muß es doch durch ein Gesetz werden, welches zugleich auf Alle bedacht sein soll, der Einzelne bietet gewiß fürs Gesammtwohl des Staates weniger Garantie, als die Gemeinschaft, als die Gesetzgebung, und ich glaube sonach, zur Beseitigung der vom Herrn Abg. Wiser berührten Bedenken dürften bei Weitem besser die Minoritätsvota dienen, als sein eigener Antrag. Ich glaube daher, daß wir bei der Fassung des Paragraphes in seinen ersten zwei Punkten etwa mit der Änderung des Minoritätsvotums, wie der Abg. Jonák es aufnahm, stehen bleiben sollen. Ich erlaube mir nur noch einige Bemerkungen zum letzten Absatze.

Wie der Herr Abgeordnete des vierten Wahlbezirkes von Prag wünsche auch ich, daß die Freizügigkeit im Innern des Staates, und Auswanderung nach Außen durch keine Beschränkung, also auch nicht durch ein Abfahrtsgeld beeinträchtigt werde. Ich bin nur mit ihm nicht einig in der Wahl der Mittel; das Mittel, das Herr Borrosch vorschlägt, ist meinem Erachten nach ein solches, welches am wenigsten zum Ziele führt. Der gedachte Herr Abgeordnete sagt: "man solle im diplomatischen Wege auf die Beseitigung solcher Maßregeln hinwirken, anderen Staaten mit gutem Beispiele der Humanität vorangehen, sie würden schon nachfolgen. " Meine Herren, wir müssen hier der Vergangenheit unserer Staatsgesetzgebung das ehrenvolle Zeugniß geben, daß sie hierin wahrhaft liberal war. Unsere Staatsverwaltung hat bereits in den Jahren des Absolutismus die möglichste Liberalität hierin bewährt, indem sie mit allen Staaten Verträge über die Freizügigkeit abgeschlossen hat, wo sie nur überhaupt ausführbar und erreichbar waren. Aber es ging doch nicht bei allen. Es gibt noch Staaten, wo es beinahe nicht möglich ist, wenigstens nicht ohne die größten Opfer möglich, Erbschaften und andere Vermögens Importaktionen Hereinwerts zu bekommen; glauben Sie, es lasse sich mit schönen Worten allein abthun? Wenn wir im Voraus in den Grundrechten für alle Zukunft uns des Gegenmittels, ähnliche Maßregeln zu ergreifen, begeben, werden wir auch nie die Liberalität durchführen, und jene Humanität realisiren, welche der Herr Abgeordnete des vierten Wahlbezirkes für Prag anstrebte; der Staat hat anderen Staaten gegenüber zur Erreichung seiner Zwecke nur Mittel doppelter Art: entweder das Mittel des Krieges, oder das Mittel diplomatischer Unterhandlungen, und dabei gewährt gerade die Reziprozität die einzig ausgiebige, jedenfalls die ausgiebigste Waffe.

Ich verstehe aber die Reziprozität nicht in der Weise, wie der Herr Abg. für den vierten Wahlbezirk von Prag sie andeutete: ich meine, es sei keine Reziprozität, wenn man dafür, daß der Feind einen Menschen umbrachte, sofort zwei hinschlachtet, das Verpönen dieser Grausamkeiten schließt aber humanere Mittel nicht aus, die damit nicht zu verwechseln sind, wie namentlich die Steuern, das Abzugsgeld, welches der Staat, gerade fremden Staaten gegenüber zum Schutze seiner eigenen Staatsbürger eben so ausübt, wie dieser unsere Staatsgenossen behandelt. Gewiß wird ein fremder Staat in einem Momente, wo seine Angehörigen hier aus Gründen der Wiedervergeltung bedeutend ins Mitleid gezogen werden, geneigter sein als sonst, dergleichen Verkehrshindernisse zu beseitigen; auch die fremden Staatsbürger, und vor Allen natürlich jene, die dabei eben zunächst betheiligt sind, werden dann unsere Diplomatie darin aufs kräftigste unterstützen, so daß es der gedachte fremde Staat im eigenen Interesse findet, auch seinerseits eine Maßregel aufzugeben, die wir hier jederzeit zu beseitigen, auf das humanste entgegen zu kommen bereit sind, was wir eben dadurch beurkunden, wenn wir nach dem Antrage des Herrn Abgeordneten für Adelsberg die Reziprozität dießfalls in unfern Grundrechten ausdrücklich auf die Fälle der Nothwendigkeit beschränken. Und so ist dieß gerade das sicherste Mittel, dasjenige zu erreichen, was wir wünschen. Das, und nur das bezweckt offenbar der Antrag des Herrn Abg. Ullepitsch, indem er sagt: Nur Fälle der Nothwendigkeit einer Reziprozität seien anzunehmen.

Dadurch bieten wir nicht bloß jeder Gesetzgebung im Auslande die volle Überzeugung im voraus, daß, wo es das Abfahrtsgeld, insbesondere für die Exportnation des Vermögens, der Erbschaft u. dgl., für uns beseitigt, daß auch er sich einer solchen Begünstigung für seine Staatsbürger bei uns zu erfreuen haben wird, wir geben dadurch auch, wie gesagt, zugleich unserer Staatsverwaltung das Mittel in die Hand, im Wege der Diplomatie nachdrücklich darauf hinzuwirken, daß die Freizügigkeit des Vermögens nach und nach allgemein werde. Ich bin also für den Antrag des Herrn Abg. Ullepitsch.

Präs. Die Reihe trifft den Herrn Abg. Fischhof (verzichtet darauf); so gelangt der Herr Abg. Schuselka zum Worte.

Abg. Schuselka. Ich habe mein Wort an den Herrn Abg. Dylewski abgetreten.

Abg. Dylewski. Meine Herren, ich bin verzeichnet für den Paragraph, aber die Doktrinen, welche einige Abgeordnete, namentlich der Herr Abg. für den vierten Wahlbezirk von Prag und der Herr Secretär entwickelt haben, haben mich zum Nachdenken veranlaßt, und Sie müssen selbst beurtheilen, ob ich für oder gegen den Paragraph spreche. Es ist in diesem Paragraphe von der Freizügigkeit die Rede, von der Freizügigkeit der Person und des Vermögens, und von der Beschränkung, welche da stattfinden soll. Nun, der Herr Abg. Wiser hat sogar ausgesprochen, das soll gar keiner Beschränkung unterliegen, und weil sich dann natürlich die Frage. wegen Unterstützen der Bedürftigen am meisten aufwerfen wird, so will er diese Last allen Staatsbürgern aufbürden. Ich muß sagen, diese Sache hat zwei Seiten, eine poetische, die das Gefühl anspricht, und eine wirkliche, traurige, von welcher gewöhnlich die Poeten sich abzuwenden pflegen, um etwas Schönes vorzubringen (Heiterkeit); allerdings ist es schöner, einem Troubadour gleich sich mit keiner festen Beschäftigung zu befassen, und von Land zu Land umherzuziehen, sich nicht um die künftigen Bedürfnisse seiner selbst oder gar seiner Familie zu bekümmern (Beifall), um endlich spät, (und das ist das Nichtschöne), irgend einer Gemeinde oder einem Spinale zur Last zu fallen. Das ist sehr schön, das ist poetisch  das ganze Leben singen! Ich kenne aber eine Fabel, wo man einer Grille, die sich entschuldigte, daß sie im Sommer singen mußte, und daher keine Zeit zur Arbeit hatte, erwiderte, sie möge im Winter tanzen. (Heiterkeit.) Meine Herren, die Poeten haben sich schon überall fast einstimmig gegen die Einführung der Eisenbahnen erklärt, sie zerstören das ländliche, schöne Leben. Nein, wir werden deßhalb doch Eisenbahnen bauen. Die schöne Seite leidet allerdings darunter, daß man dem freien Wandern, der Freizügigkeit Grunzen fetzen will. Aber, meine Herren, wenn die Freizügigkeit, wenn die Ansiedelung in einer Gemeinde, in einem Lande beschränkt wird, so glaube ich, ist es vielleicht gerade im Interesse dieser Poeten, daß sie nicht am Ende in einem Arbeitshause oder Spitale umkommen, daß sie sich bei Zeiten, so lange sie arbeiten können, in der Welt umsehen.

Wir reden hier sehr viel vom Proletariat, es ist, und das ist wirklich zu würdigen, sehr viel von dem steigenden Pauperismus in Europa gesprochen worden, und von der Gefahr desselben, so wie von der Nothwendigkeit, ihm ein Ende zu machen. Nun, da sind wir auch an derselben Stelle. Vielleicht drückt uns die Gefahr des Pauperismus und der Pauperismus selbst nicht so sehr, als andere Staaten. Betrachten wir, wie andere Staaten in diesen Pauperismus verfielen, welcher ihre schönsten Kräfte aufzehrt, und wie wir ihn vermeiden können. Es gibt zwei Mittel: die Einen sägen, die Freizügigkeit soll beschränkt werden, die Andern, es soll zur Unterstützung aller Hilfsbedürftigen der Staat aufgestellt werden, man solle Alle gleichmäßig besteuern, und an die Armen denken. Praktisch, beispielsweise will ich Ihnen in Erinnerung zurückrufen, was in Irland durch den Staat geschah, und was die Folgen desselben sind. In seiner Leidenschaft hat das englische Volk die Iren unterjocht, alle großen Grundeigenthümer ihres Eigenthums beraubt, ihre verdienten Soldaten damit belohnt, und ganz Irland arm gemacht; die Armuth steigerte sich auf schauerliche Weise, und Sie wissen, was die Folge ist.  Tausende, ja Hunderttausende starben des Hungers. Endlich war die Regierung gezwungen dort ebenfalls eine Armentaxe einzuführen, und diese ist so drückend, daß die Reichen ungeachtet ihrer großen Besitzungen aus dem Lande davon laufen, um nicht von der Armentaxe erdrückt zu werden. Wird aber auch dieses helfen, frage ich? Das ist ein Beispiel, wie der Staat dem Pauperismus vorbeugt. Bei uns wird es wieder angerathen.

Meine Herren, der Staat ist eine Person, welche, so viel die Geschichte lehrt, stets hart war, welche sich nie von Regungen des Herzens beherrschen ließ, welche stets, ich glaube, mehr das Schlechte eines Individuums an sich hat, als das Gute.  Wollen wir die Unterstützung der Armen, die Vorbeugung gegen die Ausbreitung der Armen dem Staate überlassen? Verbannen wir das Christliche nicht, gegen welches dieser Abgeordnete sich sträubt. Das Christliche ist doch das einzige Schöne, nur durch die Berührung mit dem Armen, nur durch unmittelbare Anschauung, durch strenge Beurtheilung und Würdigung der Bedürftigen neben dem christlichen Gefühle wird dem Armen geholfen; aber ich will dem Armen nicht damit helfen, daß ich den Bettler unterstütze. Ich will dem Betteln einen Damm ein für allemal entgegensetzen, dadurch, daß ich der Gemeinde die Pflicht auferlege, ihre Armen zu nähren; nur so, meine Herren, daß Sie die Gemeinde dazu verpflichten, werden Sie dem Pauperismus einen starken Damm entgegensetzen; wenn Sie es aber wieder dem Staate überlassen, so wird jeder Staat so handeln, wie er bisher gehandelt hat. Er wird es nämlich so machen: er wird Jedem die Heimat ohne Bedingung bewilligen  warum? Die Bevölkerung wächst, die statistischen Tabellen sehen prächtig aus. Wenn aber diese Bevölkerung dann vom Hunger gedrückt, ihre Arme nach Hilfe ausstreckt, so wendet sich der Staat von ihr ab, und wenn sie vor Hunger hinstirbt, so wird sie in die Tortenlisten eingetragen. Das ist das ganze Handeln des Staates.

Die freie Gemeinde, ja die freie Gemeinde ist das einzige Bollwerk der Freiheit; aber ich sage Ihnen, meine Herren, es gibt auch eine andere Rücksicht, warum die Staatsmänner, die da glauben, daß, wenn ihr Rath und Hilfe fehlt, der Mond vom Himmel fällt, und die Welt zu Grunde geht, warum diese Herren sich zur Ansicht von der freien Gemeinde bekehren. Sie sind schon mit allen Staats  und Polizeimitteln bankrott geworden und sehen, daß sie nicht mehr helfen können, wenn sich das Volk, die Gemeinde nicht freiwillig interessirt um das Wohl des Staates, und sich nicht entschließt, aus freiem, redlichem Willen zu arbeiten. Wollen Sie also  und darin stimmen die Staatsmänner mit uns überein, darin müssen sie jetzt mit uns übereinstimmen  wollen Sie die freie Gemeinde, so machen Sie, daß sie frei sei, lassen sie ihr die freie Selbstbestimmung, insofern dieß dein allgemeinen Zwecke nicht widerspricht. Wenn Sie diese Gemeinde aber mit großen Pflichten belasten wollen, wie jene, ihre Armen und Bedürftigen zu unterstützen, nun wie können Sie da verlangen, daß sie das Recht haben, den ersten Besten der Gemeinde aufzudringen, damit sie ihn aufnehme und dann ernähre. Sind Sie das zu lösen im Stande, in Gottes Namen. Ich glaube aber dann an die Freiheit der Gemeinde nicht, ich glaube, daß man die Freiheit der Gemeinde bloß deßhalb anstrebe, um dann wieder das Polizeileben des Staates darauf zu stützen. Durch wen soll der Staat die Armenpflege besorgen? Nun, durch Beamte. Meine Herren, Sie wissen, zu welchem Unglück uns diese ausschließliche Beherrschung durch Beamte geführt hat. Man hat den Beamten von jeder Steuer befreit, man hat ihn gleichgültig gemacht, ob es dem Staate (ich meine darunter dem Volke) gut gehe oder schlecht, ob er größere oder kleinere Lasten zu tragen habe. Er kümmert sich also um die Armenpflege auch nicht mehr, sondern nur darum seine Tabellen an das statistische Bureau abzuliefern. Wie kann der Staat durch Beamte den wahrhaft Bedürftigen vom Betrüger, den unschuldig Verunglückten vom Faulenzer oder Lumpen unterscheiden? Und schon diese einfache Rechnung: Sie müssen natürlich, um die Armen zu ernähren, den Staat belasten, womit? I. mit dem nöthigen Fonde; 2. mit den Kosten, welche die Beamten erfordern. Ich glaube, Sie haben sich schon überzeugt, und die fortschreitende Zeit wird Sie von Tag zu Tag mehr überzeugen, daß jede Steuer eine Wunde an dem allgemeinen Wohlstande ist, daß dieses Geld, wenn es auch in kleineren Summen dem allgemeinen Verkehre entzogen wird, in den Staatskassen rostet, während es unter dem Volke wirklich zum Wohlstande beitragen würde. Hüthen Sie sich, durch allgemeine Steuern etwas Gutes etwas christlich Billiges zu erzielen, das soll dem guten Sinne, das soll der Freiheit, das soll dem aufrichtigen Willen der andrer Freiheit aufrichtig betheiligten Staatsbürger überlassen bleiben, und dann nur, dann wird die allgemeine Wohlfahrt erzielt werden. Ich weiß wirklich nicht, wie lange diese Herren Staatsmänner noch daran leiden werden, daß sie glauben, das Volk allein, einzeln könne gar nichts über sich entscheiden, daß sie uns immer von dem Alles meisternden Staate predigen. Wäre denn da nicht wieder die Consequenz ganz natürlich, lieber alle Menschen in eine Kaserne, in ein Phalanster zu sperren, jedem gerade sein Maß zum speisen und zu trinken geben, und hübsch Acht geben, daß keinem etwas geschehe? Aber ich glaube eben, dieses wollen wir vermeiden, wir wollen Freiheit, erstens um dem Proletariate wahrhaft und redlich ein Ziel zu setzen, und zweitens um die Freiheit zu begründen, wie sie vor dem Einreißen der Staatsmänner bestand. Lassen Sie der Gemeinde die freie Wahl, welchen Bürger sie als Bürger aufnehmen will, und welchen nicht, er wird ja noch immer frei herumziehen können, aber wenn er der Gemeinde nicht nützen kann, wenn er auffallend in seinem Betragen solche Eigenschaften zur Schau trägt, welche ihn zu einem nutzlosen Gliede machen würden, wie können wir einen solchen Bewerber der Gemeinde aufdringen? Das verstehe ich jedoch nicht so, daß jede Gemeinde dann unbedingt das Recht habe, zu erklären, ob sie einen Bewerber aufnimmt oder nicht, denn auch von den Gemeinden kann man sich höher berufen, und wenn Sie in einer solchen Berufung an den größeren Theil der freien, unabhängigen Bevölkerung nicht Recht zu finden hoffen, wie werden Sie es in der Berufung an den Staat erwarten? Überhaupt sind mir alle solche Berufungen auf gesetzliche Beschränkung, auf den Staat sehr zuwider, weil ich darin wieder eine Absonderung des Staates vom Volke erblicke, und weil bei solchen Deutungen die Aussicht auf Freiheit nicht gedeihen wird, und bei denjenigen, welche, um die Freiheit zu erlangen, Opfer, große Opfer zu tragen haben werden, der Eifer, sie zu bringen, gekühlt werden dürfte. 

Ich bin also für den Antrag des Abg. Jonák. Ich habe die Beschränkung, die in diesem Paragraph vorkam, für genügend erachtet, aber bei solchen Doktrinen muß ich mich lieber mehr in Acht nehmen, ich will das Feld der Freiheit, nicht aber jenes der Polizei bauen.

Was das Abfahrtsgeld betrifft, wurde hier von der Reziprozität gesprochen. Ich glaube hier, meine Herren, müssen wir sondern das übliche Abfahrtsgeld von Erbschaften, die im Auslande heimmallen, von dem Abfahrtsgeld, das der Auswanderer zu bezahlen hat. Wollten Sie diesen mit dem Abfahrtsgeld belasten? Nun, meine Herren, da haben wir wieder die Beschränkung der Freiheit, daß man ihn früher ausfragen muß: wohin willst Du gehen?

Lassen Sie ihn gehen in Gottes Namen, wenn er glaubt, daß er hier für sich kein Glück finden kann, und befreien Sie ihn von dem Abfahrtsgelde. In dieser Hinsicht hat der Herr Abg. Borrosch vollkommen Recht, daß dieß so viel hieße, als für einen Menschen zur Entschädigung zwei Menschen hängen.

Manche Abänderungsanträge sprechen von Colonisationsangelegenheiten. Ich glaube, in die Grundrechte gehört das gar nicht, und nach den Debatten, welche ich hier gehört habe, erinnere ich Sie selbst an die sehr treffende Definition, welche der Herr Abg. Rieger von den Grundrechten gegeben hat.

"Grundrechte sind diejenigen Rechte, die von der Regierung am häufigsten angegriffen werden. " Die Besprechung der Kolonisationsfrage ist also hier nicht unumgänglich notwendig, und lassen Sie das doch dem künftigen gesetzgebenden Körper, der, so Gott will, auch etwas von Freiheit wird reden wollen. "Die Auswanderung der Besitz  oder Erwerblosen wird vom Staate durch ein eigenes Colonisationsgesetz unterstützt. " (Der Abg. Pokorny trägt darauf an.) Nun, meine Herren, das ist überflüssig. Daraus entnehme ich, daß Manchen von uns der Gedanke an den Pauperismus schreckt und zur Meinung verleitet, daß ihm durch Auswanderung abgeholfen werden könne. Das Auswandern ist eine bittre Anklage gegen die Regierung jener Länder, aus denen sie geschieht. Gott gebe, daß sie bei uns nicht stattfinden!

Ich glaube, ein solches Gesetz, wenn wir es feststellen, dürfte unser Gewissen nicht beruhigen; denn dadurch, daß wir die Möglichkeit der Auswanderung oder gar eine täuschende Aussicht auf Besserung der Lage dem Armen eröffnen, werden wir noch nicht unseren Pflichten genüge thun. Ich erinnere Sie daran im Allgemeinen, daß, um dem Proletariat und dem Pauperismus zu begegnen, alle Auswanderungssysteme nichts nützen, da wir wissen, daß nur jene auswandern, die noch etwas haben.  Bettler wandern nicht aus. Deswegen empfehle ich Ihnen nochmals, die Sorge für die Armen den Gemeinden als Pflicht aufzulegen, aber auch eben deßhalb ihnen die freie Selbstbestimmung über die Aufnahme neuer Glieder zu überlassen, um sie nicht zu etwas Unbestimmten, um sie nicht zu etwas Unmöglichen zu zwingen.

Präs. Es trifft die Reihe den Herrn Abgeordneten Löhner.

Abg. Löhn er. Ich verzichte aufs Wort.

Abg. Szábel. Meine Herren, ich habe mich für den §. einschreiben lassen, um für den Ausdruck zu sprechen,, Gemeindegesetz"; und gegen den §. habe ich mich einschreiben lassen, um ein Amendement einzubringen, welches ich im Principe zur Anerkennung für nöthig erachte, und in eben diesem §., worin es einzig und allein in den Grundrechten eingeschaltet werden kann, einreihen zu lassen wünsche.

Es wurde von mehreren Rednern dieses Hauses die Notwendigkeit dargestellt, die Erklärung der Freizügigkeit, vielmehr die Aufnahme von Gemeindeglieder den Gemeindegesetzen oder den Gemeindeordnungen einzelner Provinzen, ja einzelnen Gemeinden zu überlassen. Hierin, meine Herren, sehe ich, wenn auch keine Gefahr, allein eine unnötige Vorsicht. Ist es die Absicht, in den Gemeindegesetzen die Freiheit des Individuums, die Freiheit des Gemeindegliedes festzustellen; ist es die Absicht, in den einzelnen Gemeindegesetzen die Gemeindeglieder so zu stellen, daß sie an allen Wohltaten des Gemeindelebens Antheil nehmen können, so kann diese Absicht auf dem Wege von speciellen Gesetzen für einzelne Gemeinden nicht erreicht werden, wohl aber durch ein allgemeines Gemeindegrundgesetz für die ganze Monarchie erreicht werden.

Es wurde von dem Abg. Trojan bei Begründung eines andern, in diesem §. vorkommenden Absatzes erwähnt, daß die Einzelnen weniger Garantien bieten, als die Gesammtheit. Dieser Satz, meine Herren, ist ganz richtig, ich wende ihn auf den wesentlichen Inhalt dieses §., namentlich auf das Gemeindegesetz an, und sage, daß Gemeindegesetze, wenn sie nicht nach einem höheren, den Staatszweck berücksichtigenden allgemeinen Principe gestellt sind, eben nicht jene Garantien bieten können, den ein allgemeines, diesen höheren Interessen Rechnung tragendes Gemeindegesetz bietet. Ich will durchaus hier nicht Wunden aufreißen, und bin weit davon entfernt, die Nationalitätenfrage anzuregen; aber es ist, meine Herren, doch allerdings nicht zu läugnen, daß in der Beanspruchung von speciellen, für Provinzen einzurichtenden Gemeindegesetzen irgend ein Zweck verschleiert ist, welcher wenigstens dem allgemeinen Zwecke, der allgemeinen Wohlfahrt zuwiderläuft.

Es wurde vom Abg. Dylewski ein Vergleich gezogen zwischen den wandernden Troubadours. Dieser Vergleich passt auf das Gemeindeleben nicht, dem tüchtigen, dem schassenden Manne muß wenigstens das ganze Gebiet des Staates frei und offen stehen, Um für seine Wirksamkeit dort das Feld zu suchen, wo er nach bester Einsicht es zu finden hofft, und ich glaube, daß die Vergleiche, welche auf dem Gebiete des Idealen so sehr vom materiellen Zwecke entfernt gestellt werden, auf das Gemeindeleben überhaupt durchaus nicht Anwendung finden können. Welcher Vorwurf kann nach Behauptung mehrerer Vorredner überhaupt ein allgemeines Gemeindegesetz treffen?  der Vorwurf, daß dadurch Pauperismus hervorgerufen wird? Ich glaube, meine Herren, daß dieser Vorwurf ein allgemeines Gesetz weniger treffen kann, als ein specielles Gesetz; diesem Übel des staatlichen Lebens vorzubeugen, ist die erste Sorge der Gesammtheit. Glauben Sie, daß diejenigen, welche ein allgemeines Gesetz anstreben, es deßhalb anstreben, um die einzelnen Gemeinden zu Grunde zu richten? Gewiß nicht, aber sie wollen diejenigen Nachtheile vermeiden, welche durch Local Interessen, durch das Hervortreten in der Gemeinde vorwiegender Vorurteile den Zweck der Gesammtheit stören, und welche nur durch ein allgemeines Gemeindegesetz hinkangehalten werden können, welches von der Vertretung der Gesammtheit gegeben, jene Bestimmungen enthält, die dem Pauperismus vorbeugend, die freie Entwickelung dennoch gestatten.

Gegen das Amendement des Abg. Wiser wurde aus Mißverständniß manches harte Wort eingewendet; das Amendement dieses Abgeordneten zielt durchaus nicht dahin, aus dem Staate eine Versorgungsanstalt für Arme zu machen. Ich als sein politischer Gesinnungsfreund theile die Ansicht, die in diesem Amendement ausgesprochen ist, vollkommen. Ein Mißverständniß liegt darin, zu behaupten, daß durch diesen Antrag der Staat die Obsorge für alle Gemeinden habe, und man glaubt, im Armenwesen auszureichen, wenn man es zur Pflicht der Einzelngemeinden macht, für die Armen zu sorgen. Meine Herren, in den meisten Fällen wird diese Pflicht aber eine illusorische, denn eben die armen Gemeinden haben für die Versorgung der meisten Armen zu sorgen. Wenn Sie nun den armen Gemeinden diese Pflicht zuweisen, während daneben reiche Gemeinden im höchsten Wohlstande blühen, haben Sie gewiß der Menschlichkeit keine Rechnung getragen. Es ist nicht unsere Absicht, mit den Armen jenes gefährliche Experiment zu treiben, wodurch die Verarmung noch befördert wird, allein wir wollen durch das Amendement, daß der Kreisgemeinde die Unterstützung der Erwerbsunfähigen zugewiesen werde, einesteils der Menschlichkeit gebührende Rechnung tragen, und anderseits den Weg anbahnen, um zu einer geregelten und wirklich den Zweck erreichenden Armenpflege zu gelangen.

Ich übergehe nun auf die Begründung meines Antrages. Ich habe den Antrag gestellt: "Die Colonisations  Angelegenheit innerhalb des Staatsgebietes wird unter den Schutz und die Fürsorge des Staates gestellte Meine Herren, wenn Sie auf manche Gegenden unserer großen


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