Pondìlí 29. ledna 1849

wählen, und vielleicht auch Rücksicht nehmen auf die Bemerkung des Herrn Abg. Paul. (Pause.)

Meine Herren, wurden die Generalredner bereits gewählt? (Es werden der Abg. Mannheimer als von den Rednern dafür, und der Abg. Hein als von den Rednern dagegen gewählte Generalredner angezeigt.) Der Abg. Mannheimer hat daher die Tribune zu besteigen.

Abg. Mannheimer. Meine Herren, so ehrend das Vertrauen ist, welches mich in dem Augenblick hierher führt, so gestehe ich, daß die Verantwortlichkeit und Verpflichtung, die ich damit übernehme, allerdings für mich eine drückende ist. Ich spreche für den Paragraph, insofern er nur in einem Falle die Todesstrafe abgeschafft und aufgehoben wissen will; ich spreche aber gegen den Paragraph, insofern er sich auf diesen einen Punkt beschränkt. Meine Ansicht ist kurzweg die: Was der Barbarei angehört, und der Barbarei einer entlegenen Zeit, das muß einmal in der Gesetzgebung und durch die Gesetzgebung erledigt und ausgehoben werden, es liegt nicht mehr in den Sitten des Volkes. Ich weiß recht gut, meine Herren, daß Sie sich mit mir auf den Standpunkt der Humanität und des Humanismus nicht stellen werden; ich weiß recht gut, daß man mir vor und entgegenhalten wird, was mir in letzter Zeit so oft vorgehalten wurde, daß man (relata refero) mit Rosenwasser nicht Krieg führen, daß man mit Zuckerwasser die Gebrechen der menschlichen Natur nicht heilen könne. Aber, meine Herren, von dem System bis zu dem bekannten: II faut saigner le genre humain, daß man der menschlichen Natur nur mit Aderlässen beikommen könne, ist doch noch ein weiter Weg.

Man hat sich hin und her auf die Bibel berufen, das ist nun mein Fach. Allerdings sagt die Bibel: "Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch vergossen werden.  Aber, meine Herren, wissen Sie, was die Bibel gleich, ich möchte sagen, fast in demselben Atemzuge hinzufügt, als Begründung? "Denn in dem Ebenbilde Gottes, in seinem Gleichnisse ist der Mensch geschaffen. "  Jetzt frage ich Sie, ob die Gesetzgeber, ob die Gesetzgebung stets und immer, ob sie es je berücksichtiget hat, daß es ein Mensch ist, ein Mensch im Gleichnisse und Ebenbilde Gottes des Allmächtigen, über den sie den Stab bricht? Wollen Sie hier dem Buchstaben der Schrift Geltung geben, dann müssen Sie auch dem bekannten "Aug für Aug, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß" dieselbe Geltung geben, und sie zu Recht bestehen lassen Es gehört das einer altern, tieferen und niedrigen Kulturstufe und Periode an. 

Ich kann Sie versichern, meine Herren, daß im jüdischen Strafrechte, das sich gerade nur an die Auslegung und Deutung der Bibel und Schrift gehalten hat, daß im jüdischen Strafrechte ein Todesurteil beinahe eine Unmöglichkeit war. Es war die Voruntersuchung, die Untersuchung des Tatbestandes ein so sorgfältige, es war die Beweisführung eine so complicirt, es war die Prüfung der Zeugen und der Zeugenaussagen eine so umständliche, daß nur in seltenen Fällen ein Todesurteil gesprochen werden konnte. Die geringste Abweichung, die geringste Verschiedenheit, irgend ein Widerspruch in den Zeugenaussagen  ich erinnere Sie an die Geschichte Daniels  irgend ein Umstand, der verschieden und abweichend angegeben ward, genügte, um den Beinzichtigten von jeder Schuld freizusprechen. Nur bei der vollkommstet Übereinstimmung der Zeugenaussagen, die übrigens einzeln und abgesondert vernommen würden, nur bei vollkommenem Zusammentreffen der Umstände und der Inzuchten fanden die Männer des Synedriums  das war das Schwurgericht der damaligen Zeit  sich bewogen, ein "S c h u l d i g" auszusprechen. Ein Synedrium, welches in 7 Jahren ein Todesurteil gesprochen hatte, das hieß ein mörderisches, und Einer, der zu den ersten Autoritäten des Talmuds gehörte, und der unter den Römern als Märtyrer einen schauerlichen Tod starb, der sprach zu einer Zeit, wo bereits das jus gladii den Hebräern genommen, und in die Hände der Römer übergegangen war: "War ich unter den Männern des Synedriums gewesen, wäre nicht ein Todesurteil gesprochen worden, " Der hatte bereits die Todesstrafe abgeschafft. Übrigens, meine Herren, wurde auch dafür gesorgt, daß die Todesart die mildere und mildeste sei: Wähle ihm einen schönen Tod, denn es steht geschrieben: du sollst lieben deinen Nebenmenschen wie dich selbst! Ein Fluch Gottes, sagt die Schrift, ist der Gehängte, und du sollst Sorge tragen, daß, bevor die Sonne untergeht, die Leiche bestattet und zur Ruhe gebracht, und der schauerliche Anblick der Menschenseele dem Menschenblicke entzogen werde, die Erde ihn decke. Ich brauche Sie nur daran zu erinnern  Sie selbst kennen die Schrift vielleicht wie ich  brauche Sie nur daran zu erinnern, was bezüglich der correctionellen Strafen in der Schrift geschrieben steht; da war das Strafmaß bemessen, gleich für den einen und für den anderen, und es sollte der Richter dasselbe um keinen Preis je überschreiten; denn, sagt die Schrift: es soll dein Bruder nicht erniedrigt, nicht geringschätzig werden. Wissen Sie, meine Herren, wie das die Schriftgelehrten auslegen? Obgleich er noch so geringschätzig geworden, sich selbst erniedrigt, sich selbst herabgewürdigt hat, ist und bleibt er dennoch dein Bruder. Meine Herren, das ist das Gebot, das ist die Lehre, die Sie vielleicht als hart, als inhuman zu betrachten gelehrt wurden und gewohnt sind. Sie bekennen das Gebot der Liebe, Sie bekennen die Religion der Liebe. Ich bitte Sie, meine Herren, bleiben Sie hinter der meinigen nicht zurück. 

Freilich wird man mir einwenden, es ist das vergossene Blut die Sühne für die begangene Schuld, es sei nothwendig, unerläßlich, daß das Blut vergossen werde, das, wie die Schrift sagt, ein Land besteckt, es beschmutzt, es entweiht; es fei das alles nöthig und unerläßlich zur Sicherung, zur Wahrung des menschlichen Lebens und der menschlichen Gesellschaft. Das ist eben die Frage, meine Herren, das ist eben, was zu beweisen wäre. Eben auf dem Gebiete und Boden sollte die Frage ihre praktische Erledigung finden, es sollte nämlich erst erwiesen werden, daß die Todesstrafe Mord und Raub verhütte, ein Schutz und Rettungsmittel sei. Es gehen mir nun freilich die ältlichen Nachweisungen, überhaupt alle weiteren Ausweise darüber ab, ich habe auch nicht die nöthigen Studien, ich habe mir hier die nöthigen Materialien nicht verschassen können, aber was ich aus eigener Erfahrung weiß, spricht dagegen. Der Herr Redner vor mir hat darauf hingewiesen, worauf ich Sie habe hinweisen wollen, daß eben in unserem Strafcodex darauf Rücksicht genommen ward, daß die Todesstrafe unter Kaiser Joseph dem Erleuchteten, Milden, Humanen, menschlich Denkenden bereits abgeschafft, und daß sie, wie letzthin bemerkt wurde, aus Rücksicht für besondere Umstände wieder eingeführt wurde. Der Herr Redner vor mir hat Ihnen bereits auseinandergesetzt, welche besonderen Umstände vorgewaltet. Es war die Besorgniß der Fälschung und Schwächung des Staatskredites! Sie sehen also, was man unter Staatszwecken versteht, die alle Mittel heiligen sollen. Abgesehen davon, soweit meine Erfahrung reicht, die spricht dagegen. Die sogenannte Abschreckungstheorie ist eine ebenso veraltete, als die sogenannte Genugthnungstheorie, die Sie unbedingt auf das Bekannte, von dem ich soeben sprach, Aug für Aug, Zahn für Zahn, und alle seine Gräuel und Consequenzen zurückführen müßte, und Sie müßten nun ebenso consequent dem die Hand abhacken, der sie einem Anderen zerschlägt. Die Abschreckungstheorie ist gerade soviel werth, als die Genugtuungstheorie. Die Todesstrafe schreckt einmal keinen vom Verbrechen ab, das ist erwiesen. Ich könnte hier in das Gebiet der mannigfachen psychologischen und pathologischen Erscheinungen und Erfahrungen eingehen, da würde sich vielleicht zeigen, daß gerade der Anblick eines solchen blutigen Schauspieles krankhafte Zustände in der Menschenseele erzeugt, sie ansteckt, mit dem Todschlag befreundet und vertraut macht. Die Todesstrafe, namentlich wie sie bei uns geübt und gehandhabt wird, das religiöse Gepränge, das sie umgibt, das schreckt gewiß keinen vom Verbrechen ab. Es macht aus dem Gerichteten einen Märtyrer, und zieht das Interesse auf den Gerichteten und gegen den Richter. Daß die Todesstrafe nicht abschreckt, zeigt die englische Justiz mit ihrer Buchstabentyrannei, die gerade das Gesetz und seine Strenge illusorisch macht. Es zeigt das klarer noch die Todesstrafe, wo sie über politische Vergehen verhängt wird. Meine Herren, Hinrichtungen, die haben nie weder dem Throne noch der Verfassung irgend einen Schütz gewährt.

Drakonische Gesetze mit Blut geschrieben  ich erinnere Sie nur an die Geschwornen, die wir berufen werden finden nie ihr Vollstrecker. Aus der blutigen Saat quillt wieder Blut, und wer den Wind hat gesägt, wird den Sturm ernten. Ich erinnere Sie daran, daß die Argumente für die Todesstrafe,  und es freut mich im Innersten meiner Seele, daß Niemand hier ein solches geltend gemacht hat, daß Niemand den Muth hatte, möchte ich sagen, für Beibehaltung der Todesstrafe aus innern und äußern Gründen zu sprechen  die Argumente, die man anderweitig außer diesem Haufe  bis hierher haben sie sich nicht verirrt dafür geltend machte, dieselben sind, die man einst zu seiner Zeit für Beibehaltung der Tortur und des peinliche Verfahrens hat geltend gemacht. Wollen Sie die peinliche Gerichts und Halsgerichtsordnung wieder einführen?

Es ist Eines wie das Andere. Man hat die Tortur ebenso wohl als ein Schutzmittel, als ein Rettungsmittel, als das einzige Schutzmittel für die menschliche Gesellschaft in Anspruch genommen. Ich erinnere Sie, daß man die Inquisition als ein eben so unerlässliches wie ein blutiges, aber nötiges Übel gerechtfertigt hat, als wäre Staat und Kirche auf keine andere Weise zu schützen und zu retten gewesen. Ich erinnere Sie daran, daß man die Ordalien, die Hexenprozesse aus gleichen Gründen verteidiget und gerechtfertigt hat. Ich erinnere Sie daran, meine Herren, daß man die gleichen Argumente für Stockschläge, Stanzbesen, Peitschenhiebe, Knute und die neunschwänzige Katze geltend macht. Die fand selbst in dem erleuchteten englischen Parlamente häufig ihre Vertreter und Vertheidiger, daß man dieselben Argumente für Pranger und Brandmarkung geltend macht, und vielleicht auch geltend machen wird; und doch, meine Herren, ist das Alles, daß wir's uns doch gestehen, eine Barbarei, veraltete Barbarei, kurzsichtige Barbarei der göttlichen Weltordnung gegenüber; eine Barbarei, die nichts verhüttet von Allem, was sie verhütten soll, und verhüttet wissen will; eine Barbarei, die den Menschen durch und durch verschlechtert, weil sie ihn für schlecht nimmt und gibt. eine Barbarei, die den Widerstand gegen das Gesetz und die Handhabe und Vollstrecker desselben erst hervorruft und ins Leben bringt; eine Barbarei, die das Gemüth empört, die einen Zustand heraufbeschwört, von dem schon die Schrift sagt, daß es ein heilloser Zustand sei, da ist des Einen Hand gegen Alle, und Aller Hand ist gegen ihn! Aber, werden Sie sagen, was nun machen mit dem Verbrecher? Nun, meine Herren, was Sie mit so vielen machen, die dem Staate schädlich, gefährlich und bedenklich sind, und die Sie hinzurichten und ihnen die Köpfe vor die Füße zu legen, doch nicht den Muth haben.  Deportation.  Ja, wir haben keine Kolonien, obwohl Österreich eben so gut berufen wäre, eine Seemacht zu bilden, obgleich es sehr viele kleinere Staaten gibt  ich spreche nicht von Sibirien; denn da ziehe ich immer noch die Todesstrafe vor  obgleich es immer noch kleinere Staaten gibt, die Kolonien haben, und dieselben gerne abtreten würden. Aber, abgesehen davon, ich komme auf den eigentlichen Punkt, der mich hievherberufen hat, zurück, wir haben Gefängnisse, und die füllen sich immer mehr und mehr, von Jahr zu Jahr. Warum? weil Sie ihnen nie die Sorgfalt gewidmet, die Aufmerksamkeit zugewendet haben, weil Sie sich nie bemüht und bestrebt haben, sie zu Verbesserung und Eorrectionsanstalten, welche sie sein sollen und müssen, zu machen, weil sie keine Correctionen und Verbesserungsanstalten sind, sondern Zwangshäuser, Zuchthäuser, Strafhäuser und als solche Lasterschulen, die jeder, der sie als Sünder betritt, als Verbrecher, als geschulter, gut geschulter Bösewicht wieder verläßt. (Bravo.) Meine Herren, hätte ich weiter keinen Grund, für die Abschaffung der Todesstrafe zu sprechen, als eben den, es würde mir genügen. Es würde den Staat in die Nothwendigkeit versetzen, seinen Strafhäusern, seinen Gefängnissen als Verbesserungshäusern eine höhere Sorgfalt, eine höhere Aufmerksamkeit zu widmen, als er ihnen bisher gewidmet hat. Es würde den Staat in die Nothwendigkeit versetzen, seine Schulen, sein Erziehungswesen auf eine sittliche Grundlage zu stellen, sie vom Grunde aus umzugestalten, in einem edleren Geiste aufzubauen. Meine Herren, ich fühle es, es ist das höchst seltsam, es ist das höchst traurig, wenn ich diese beiden in einem Punkte zusammenstellen muß; ich rede von Gefängnissen, von Zucht und Strafhäusern, und komme auf Schulen und Unterrichtsanstalten; es ist das höchst seltsam und traurig. Es würde den Staat in die Nothwendigkeit versetzen, in Dehmeinen wie in dem andern Punkte dem Zwangswesen, denn auch unsere Schulen waren Zwangsanstalten, dem Mechanismus ein für allemal ein Ende zu machen, den religiösen Formalismus und die geistlichen Manipulationen nicht für die einzige Gewähr und Bürgschaft zu nehmen, sich nicht einzureden, er habe alles und jegliches gethan für die Hebung, Besserung, Veredlung der Sittlichkeit im Volke, er habe alles und jegliches gethan zu seiner eigenen Sicherstellung, wenn er die Seele dem Priester in die Hand gegeben, für deren Befähigung, für deren Erleuchtung, für deren Heranbildung er wieder nicht das Nöthige gethan hat. Achtung vor dem geistlichen Stande, ich achte meinen Stand, in ihm Achtung, Ehrfurcht vor dem geistlichen Stande; aber dann muß er vom Geiste gehoben und getragen werden. (Beifall.) Achtung vor der Seelsorge und dem Seelsorger, ich habe den Beruf aus eigenem Antriebe mir gewählt, ich habe ihm jede Kraft meiner Seele, ich habe ihm mein Leben geweiht, ich bin in seinem Dienste ergraut; aber dann müssen es auch die Seelen sein, für die wir die Sorge übernehmen, und es darf der Seelsorger nicht mit dem Büttel Hand in Hand gehen, und er darf nicht die Seelen der Polizei und der Staatsgewalt in die Hand spielen. (Beifall.) Ihre Gefängnisse, meine Herren, sind Lasterschulen, wer sie mit einem menschlichen Gefühle betritt  ich spreche aus Erfahrung, könnte Ihnen die erbaulichsten Geschichten erzählen  wer sie mit einem menschlichen Gefühle betritt, wen sein Herz hinzieht, um dem Unglücklichen und Seelenkranken Trost und Stärkung zu bringen, der verläßt sie mit bitterbösem Unmuts, entweder mit Eckel und Abscheu, oder mit Schauer und Grauen. Die Achtung vor dem Gesetze, die Achtung vor den Vertretern des Gesetzes, die Achtung vor den Handhaben des Gesetzes findet er da nicht; und bringt er sie mit, so läßt er sie zurück und nimmt sie nicht mit sich. Die Gesetze, die österreichischen Gesetze sind mild, sehr mild, ja zu mild, aber eben deßhalb sind sie der Deutung, der Auslegung, der Willkür hingegeben und anheizgegeben. Disziplinarstrafen, Stockschläge, Fasten sind da an der Tagesordnung, und Sie können es mir aufs Wort glauben, sie treffen nicht immer die Verderbten und Verderbtesten, wohl aber immer die Missliebigen; und wissen Sie, wer die sind? Die noch irgend ein reges Gefühl in sich tragen, in denen noch das Ehrgefühl und das Rechtsgefühl einen Stützpunkt und Haltpunkt hat. (Bravo.) Scheinheiligkeit, Gleisnerei, Tücke und Verstocktheit sind in diesen Sphären immer straflos.

Ich komme, meine Herren, zu den politischen Vergehen; da hat nun ihre Commission selbst beantragt, daß die Todesstrafe abgestellt und abgeschafft sei. Ich bitte Sie, ich beschwöre Sie, wenigstens in dem Punkte der Menschlichkeit und nur der Stimme der Menschlichkeit Raum und ihr volle Geltung und Gehör zu geben. Wollen Sie das Leben ihrer Kinder, ihrer Angehörigen, ihrer treuesten Freunde, wollen Sie das Leben der edelsten Männer des Jahrhunderts der Willkür hin und preisgeben, so stimmen Sie auch in dem Punkt gegen den Paragraph. In Zeiten der Schwankung und Bewegung, wo Theorien um die Herrschaft der Welt kämpfen, wo ein Schlagwort ganze Völker in den Kampf treibt und fuhrt, weil dieses Schlagwort ihre höchsten Güter, weil dieses Schlagwort ihre Zukunft, und was den Völkern mehr ist als die Zukunft, ihre Vergangenheit, ihre Erinnerungen in sich faßt, in einer solchen Zeit ist das ein höchst gefährliches Experiment. Wer wird gleich mit Schwert und Strang, mit Pulver und Blei die Leute von jedem Wahn und Aberwitz, von jedem Nationalitäts- und Freiheitsgelüste kurieren wollen? Wandelbar, meine Herren, ist die Gunst des Augenblickes und des Geschickes. Von dem Capitel, fragten schon die alten Römer, zum Tarpeischen Felsen ist nur ein Schritt. Auf den Lorbeer folgt die Dornenkrone. Wandelbar wie Volksgunst und Laune ist Fürsten und Herren und Herrschergunst und Laune. Politische Vergehen, Hochverrats, Majestätsverbrechen, Staatsverbrechen, ja das sind vage, das sind weitschichtige Begriffe, höchst lax und elastisch. Die nehmen alles auf. Reizbar ist die Jugend, leicht entzündlich, und gestehen wir es uns offenherzig, es sind das wahrlich nicht die Schlechten und die Schlechtesten, die noch irgend für etwas derartiges sich entzünden, und für irgend eine Idee sich enthusiasmiren. In einer so durch und durch materiellen und materialistischen Zeit sind es wahrlich nicht die schlechtesten Seelen, die noch irgend eines Enthusiasmus für Volk und Freiheit fähig sind, und Sie wollen diesen Enthusiasmus, fei es in seiner Verirrung, in seiner Ausschweifung, Unter die Herrschaft des Schwertes stellen?

Bedenken Sie, meine Herren, welche Gewalt Sie in die Hand eines Menschen legen, fei er, wer er wolle. Standrecht proclamiren, das ist ein Leichtes. Ein Wort, ein Federzug genügt, um es über Länder und Völker zu verhängen. Und alle Gesetze sind von der Stunde an suspendiert, und alle Organe und Gewalten sind von dem Augenblicke an gebrochen, und jedes Wort und jede Klage ist zurückgedrängt in die gepresste und engverschlossene Brust; dann herrscht der Schrecken und nicht das Gesetz, dann herrscht die Gewalt und nicht das Recht. Was gestern eine Tugend war, ist heute ein Verbrechen, was gestern mit Jubel ward begrüßt, ist heute eine Anklage auf Tod und Leben. Meine Herren, wissen Sie, wer die D i l a t o r e n waren, wissen Sie, wie die Dilatoren in Rom ihr Wesen trieben? Da sagte einer unserer Weisen, als man ihm vorhielt, wozu Gott die Schlange geschaffen, die zischt und sticht?,, Wozu Gott in seiner Macht und Weisheit die Schlange geschaffen? Ich frage dich, wozu sind die Dilatoren? die zischen in Rom, und ihr Zischen trifft und sticht in Syrien. " Und Sie wollten irgend einen Menschen, und sei er wer er wolle, die Gewalt geben, das Schwert zu schwingen über die Häupter derer, die ein verfängliches Wort gesprochen, im Rausche gesprochen, im jugendlichen Ubermuthe, in jugendlicher Unbesonnenheit gesprochen, und Sie, die patres conscripti, Sie, die Väter des Volkes, Sie, die Gründer eines neuen Volks und Staatslebens wollten dabei stehen und im Angesichte solcher Gräuel sagen: Hau zu! (Beifall links).

Ich habe noch eines zu erwähnen, das höchste Recht der Krone ist das der G n a d e und der Be g n a d i g u n g. Es ist ihr schönster Schmuck, ihr Palladium, es ist das, was ihr die Herzen gewinnt und die Herrschaft über die Gemüther. Warum wollen Sie es der Krone unmöglich machen, das Recht der Gnade zu üben, es zu Handhaben? Wenn Sie den heute vom Leben zum Tode bringen, wie der ältliche Ausdruck klingt und lautet, von dem Sie wissen, daß er irgend wann oder wie begnadigt und amnestiert werden könnte, dann haben Sie ein Verbrechen, einen Frevel an der Menschheit begangen. Nehmen Sie die gesetzgebenden Versammlungen aller Länder und Völker, wie viele, meine Herren, sitzen da zu Rathe und berathen der Völker Wohl, wie viele waren später und sind die Stütze und die Säulen des Thrones über deren Haupt das Schwert geschwebt, über deren Haupt bereits das Schwert geschwungen ward? Warum wollen Sie ihnen den Weg ins Leben abschneiden? Gönnen Sie ihnen die Zeit, und sie werden wieder die Stützen und Säulen des Thrones, werden. Heute oder morgen, bei der oder jener Gelegenheit, einer fürstlichen Vermählung oder Geburt eines Prinzen, irgend einem Thronmoder auch nur Jahreswechsel, tritt die Gnade in ihre Rechte ein. Ich frage Sie, meine Herren, wer begnadigt, wer amnestiert denn die, die bereits dem Henker verfallen sind? wer begnadigt, wer amnestiert denn die, die bereits geblutet und verblutet, und nach ihrer Überzeugung und im frommen Glauben geblutet haben für ihr Vaterland? wer amnestiert die? Ich wiederhole es Ihnen: die hinrichten, von denen ich weiß und wissen könnte, daß sie dereinst begnadigt und amnestiert werden könnten, ist ein Frevel, ein Verbrechen an der Menschheit, an der Menschlichkeit begangen (Beifall). Ich füge nur noch hinzu, meine Herren, daß ich für mich platter^ings keinen Antrieb, keine Veranlassung habe, hier in die Schranken zu treten. Habe ich gesprochen, so habe ich gesprochen im Geiste der Menschheit und der Menschlichkeit, und des göttlichen Gesetzes, das ich bekenne, und zu verkünden von Gott berufen bin. Halten Sie einem Manne, der im Dienste der Menschlichkeit ergraut ist, das Wort zu Gute. Ich weiß wohl, Sie werden mir vor und entgegen halten: Das sind lauter Ideale " Utopien, höre ich hin und wieder  das sind lauter Ideale!

Aber, meine Herren! da muß ich Sie daran erinnern, daß alles das, was da in den Grundrechten geschrieben steht, und alles das, was hier gesprochen wurde, heute vor einem Jahre ein Ideal war, und nichts als Ideal; daß, wer heute vor einem Jahre das geschrieben hätte, und der Staatsverwaltung zur Genehmigung vorgelegt, wer das heute vor einem Jahre gesprochen hätte, auch wohl gar leicht zum Schwerte und Strange verurtheilt, und zu Pulver und Blei begnadigt worden wäre. (Beifall). Meine Herren! Momentan hominum dealet dies, das Vorurteil der Zeit, den Wahn der Zeit streift und löscht die Zeit selber aus. Bleiben Sie, meine Herren, hinter der Zeit nicht zurück. Die Zeit ist Nichts, die Zeit ist das, was Sie aus ihr machen.. Ich schließe mich deßhalb dem Antrage des Herrn Abg. Trümmer an, daß die Todesstrafe unbedingt und in allen Fällen abgeschafft ist, ausgenommen allenfalls im Kriege vor dem Feinde, bei Meutereien auf offener See. Eventuell nehme ich Ihre Aufmerksamkeit und Geneigtheit für das Amendement des Herrn Abg. Hein in Anspruch, nämlich, daß die Todesstrafe nur bei Einhelligkeit der Geschwornen, bei Stimmeneinhelligkeit stattfinden kann und darf. Zugleich empfehle ich Ihrer geneigten Aufmerksamkeit den Antrag des Herrn Abg. für Kremstier: "Das Straffstem gründet sich auf das Princip der sittlichen Besserung " Ich weiß recht gut, daß es nicht immer geeignet sein dürste, alles das, was wir auf dem Herzen tragen, auch da in die Grundrechte hineinzunehmen; die Grundrechte sollen compendios und tragbar sein, tragbar, fasslich für Geist und Gemüth, ein Gemeingut für das Volk; aber das Princip, darauf die Gesetze gestellt und gerundet sind, das sollen wir nimmer außer Acht lassen. Haben wir, meine Herren, ein Gesetz schon gegeben, wann und wie und wo der Bürger zur Haft gebracht werden könne, so bitte ich, dafür Sorge zu tragen, daß die Haft eine derartige sei, daß nicht seine Bürgerehre und seine Menschenehre und Würde in ihm zu Grunde gehe und unterdrückt werde. (Verlässt unter lebhaften Beifall die Tribune.)

Präs. Der Abg. Hein hat das Wort.

Abg. Hein. Ich hatte geglaubt, daß die Herren, welche für den §. 6, also gegen die gänzliche Abschassung der Todesstrafe eingeschrieben waren, aus ihrer Mitte einen Redner wählen würden, welcher gegen die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe spricht. Es ist nicht geschehen. Meine Herren, aus der Reihe der Redner, die gegen den §. 6, also für die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe eingeschrieben waren, dürfen Sie einen Redner nicht erwarten, der gegen die Abschaffung der Todesstrafe sprechen wird. Die Inkonsequenz der Redner liegt auf einer andern Seite, es ist ein menschlicher Irrthum haben Sie Mitleid mit ihm. Aber auf unserer Seite wird auch der Constitutionsausschuß einer Inkonsequenz beschuldiget. Wenn wir unter politische Verbrechen den Hochverrats rechnen, so unterliegt es keinem Zweifel, daß dieses Verbrechen allerdings mit der höchsten Strafe des Gesetzes belegt sein soll, eben weil es ein Verbrechen gegen die Gesellschaft ist, wie kein anderes. Wenn nun der Constitutionsausschuß für politische Verbrachen die Todesstrafe abgeschafft haben will, so wäre es sehr consequent gewesen, die Todesstrafe im Allgemeinen abzuschaffen. Ich bin nicht berufen, für die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe neue Gründe vorzubringen. Es sind alle Gründe für und wider auf dieser Tribüne erörtert worden, und ich glaube, es ist meine Pflicht, Sie nicht weiter zu ermüden, in dieser Hinsicht Ihre Aufmerksamkeit nicht weiter in Anspruch zu nehmen, indem der Herr Berichterstatter ohnehin die Gründe, welche für und wider vorgebracht worden sind, würdigen muß.  Freilich muß der Herr Berichtestat er den Satz:,, Die Todesstrafe für politische Verbrechen ist abgeschafft" vertheidigen, somit gegen die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe sprechen; er wird nicht berücksichtigen dürfen, daß die Todesstrafe den eigentlichen Zweck der Strafgerichtsbarkeit, nämlich den der Genugthuung in den meisten Fällen überschreitet. Er wird nicht berücksichtigen können, daß der Zweck der Abhaltung von Verbrechen auch bei der Anwendung der Todesstrafe und deren Vollzug nicht erreicht werden kann. Er wird endlich auch nicht berücksichtigen können, daß bei der Todesstrafe einer der Hauptzwecke aller Strafen, die Besserung, unmöglich gemacht wird. Allein, meine Herren, diese Gründe sind schon mit solcher Schärfe und Klarheit auseinander gesetzt worden, daß ich es für meine Pflicht halte, darüber nicht weiter Worte zu verlieren.

Ein Grund ist hauptsächlich gegen die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe geltend gemacht worden; ich möchte sagen, ein Utilitätsgrund, und darüber möchte ich doch einige Worte sprechen. Man hat behauptet, im Allgemeinen seien die Völker noch nicht auf jener Stufe der Cultur, daß man ohne Gefahr für Leben und Eigenthum der Staatsbürger die Todesstrafe ganz aufheben könne. Meine Herren, wenn Sie diesen Grund festhalten wollen, so würden Sie in aller Ewigkeit nicht zur Abschaffung der Todesstrafe kommen. Denn, wenn bei rohen Völkern  und ich hoffe, daß nicht die Mehrzahl der österreichischen Völker zu den rohen Völkern gerechnet werben kann wenn bei rohen Völkern rohe Verbrechen vorkommen, so sind es immer nur rohe und einfache Verbrechen, in der Regel durch augenblickliche leidenschaftliche Erregung veranlaßt. Bei kultivierten Völkern, ja bei den allerkultiviertesten Völkern kommen die allerraffiniertesten Verbrechen vor. Ich mache Sie aufmerksam auf die raffinierten Verbrechen in Frankreich und England,  und wollte man nach den Kulturstufen der Völker hier vorgehen, so dürfte man auf Abschaffung der Todesstrafe nie und nimmermehr rechnen, sondern bei den allerkultiviertesten Völkern wäre eben um so weniger Grund zur Abschaffung dieser Strafe, weil einen bei ihnen die abgeräumtesten Verbrechen, die am meisten den Tod verdienen würden, vorkommen. Aber auch noch ein anderer Grund ist es, der diese Einsendung widerlegt: der Staat ist berufen, das Volk mit zu erziehen.

Wie ist es, meine Herren, möglich, daß das Volk erzogen, daß das Volk zu milderen Sitten geführt, daß es aus der Rohheit gerissen werde, wenn Sie vor das Volk mit rohen Strafen, mit Strafen treten, welche die Menschheit herabwürdigen? Überall und immer soll die Regierung voranleuchten, sie soll also auch dem Volke in dieser Beziehung vorangehen, dann wird gerne das Volk nachfolgen. Wenn Sie aber hinter der Bildungsstufe des Volkes zurückbleiben, und nicht vorangehen wollen, dann, meine Herren, wird auch die Strafgesetzgebung immer hinter dein Kulturgrade des Volkes nachhinken müssen, und das wäre für die Zwecke der Humanität ein großes Übel!  Ein weiterer Grund gegen die Einwendung, die von der Unkultur des Volkes hergeholt wird, liegt auch in der schlechten Einrichtung der Gefängnisse; denn wir hatten Gefängnisse, welche eigentlich Lasterschulen waren, und in welchen der Verbrecher, der mit geringen Anlagen hineingekommen ist, groß gezogen wurde, bis er fähig und verdorben genug war, todeswürdige Verbrechen zu begehen. Wenn der Staat solche schlechte Anstalten hat, wenn der Staat sein Gefängniswesen nicht verbessert, so ist er auch nicht berechtigt, diejenigen, welche in seinen Gefängnissen zu diesem Grade von Laster erzogen worden sind, dann mit dem Tode zu bestrafen.

Es wurde in diesem Haufe sehr lebhaft für die Abschaffung eines sehr bevorrechteten Standes gesprochen, für die Abschaffung des Adels. Es wurde der Grund geltend gemacht, die öffentliche Meinung fei gegen ihn; die öffentliche Meinung aber ist noch mehr gegen den Stand, der, ich mochte sagen, seit jeher unter die Parias der Gesellschaft gerechnet wurde; von den ältesten bis aus unsere aufgeklärten Zeiten wird der Stand des Scharfrichters von der Gesellschaft geschmäht, trotz aller Gesetze. Meine Herren, schaffen Sie mit der Aufhebung der Todesstrafe auch diesen Stand ab 

Der größte und wichtigste Grund, warum ich die Todesstrafe abgeschafft haben will, liegt aber in der Betrachtung, daß jedes Urtheil der Richter doch nur ein unsicheres ist, wenn dein Richter nicht jene Weisheit und Allwissenheit zu Gebotne steht, die jenem höchsten Wesen innewohnt, das die Herzen und Nieren prüft, die Richter können niemals mit Bestimmtheit sagen, sie haben absolut richtig geurtheilt. Nur wenn der Richter im Stande wäre, selbst Zeuge der That zu sein, dann konnte er mit absoluter Gewißheit urtheilen, sonst aber stutzt sich seine Überzeugung nur auf Umstände, auf welche das Gebäude der sogenannten moralischen Überzeugung gebaut werden muß; meine Herren, wer da weiß, auf wie vielerlei Umstande, auf wie oft kleinliche Umstande diese moralische Überzeugung gegründet ist, wie sie varirt in der Brust jedes Einzelnen, und wie sie durch das Wegfallen auch nur eines Umstandes gänzlich über den Haufen geworfen werden kann, der wird es einsehen, daß es eine ungeheuere Verantwortlichkeit ist, Jemanden auf Grund dieser moralischen Überzeugung mit einem Übel zu bedrohen, welches nicht mehr gut zu machen ist Deshalb habe ich mir das Amendement erlaubt, daß nur bei Stimmeneinhelligkeit der Geschwornen die Todesstrafe angewendet werden könne. Ich suche in der Stimmeneinhelligkeit von so vielen unbefangenen und unabhängigen Richtern jene Garantie, die nothig ist, damit man mit der größten Beruhigung sagen könne: Es sei kein Zweifel, daß recht geurteilt worden sei. Hat auch nur Einer nach seiner moralischen Überzeugung gefunden, daß der Beweis der Schuld nicht hergestellt sei, dann, meine Herren, ist es zu erwarten, daß auch die Beweise, welche für die Schuld des Angeklagten vorgebracht wurden, nicht so stichhältig sind, um mit Beruhigung urtheilen zu können, er sei eines todeswürdigen Verbrechens schuldig. Ich fürchte nicht den Einwurf, daß das Geschworeneninstitut dadurch depraviert werden wird, denn ich habe ja das Amendement nicht gestellt, daß durch den Mangel einer Stimme, also durch das nichteinhellige Beschließen Jemand von der Schuld schon ganz freigesprochen werden könne, oder straflos ausgehe. Ich habe nur die Stimmeneinhelligkeit zur Anwendung der Todesstrafe verlangt, die Majorität der Geschwornen kann sich dabei immer noch für das schuldig aussprechen, und dann möge die nächsthöchste Strafe, welche das Gesetz nach der Todesstrafe androht, in Anwendung kommen. Ich wollte nur die möglichste Garantie für die moralische Überzeugung, daß das todeswürdige Verbrechen wirklich begangen wurde, ich wollte dadurch, wenn ja das Amendement fiele: "Die Todesstrafe ist abgeschafft, " die Brücke bahnen, den Übergang, durch welchen es dem Volke, aus dein doch die Geschwornen hervorgehen werden, möglich gemacht wird, die im Gesetze fortbestehende Todesstrafe nach und nach durch seinen eigenen Willen factisch abzuschaffen. So lange, wie gesagt, meine Herren, so lange man nicht im Stande ist, mit der Sicherheit zu urtheilen wie der Zeuge, welcher bei der That gegenwärtig war (und ein solcher Zeuge kann ja nicht als Richter fungieren), so lange dürfen wir nicht durch die Strafe ein Übel zufugen, welches in seinen Wirkungen gar keine Vergütung mehr zulässt. Es ist schwer, für die vermisste Freiheit, für die Leiden, im Gefängnisse erduldet, irgend einen Ersatz zu geben, aber wenn auch die Vergangenheit nicht mehr ersetzt werden kann, kann wenigstens für die Zukunft durch Wiedererheilung der Freiheit vieles gut gemacht werden, allein der einmal zerschnittene Lebensfaden, den der Mensch in seinem Wahn zerreißt, kann weder erneuert, noch durch Reue oder Wohliahten wieder zusammengeknöpft werden (Beifall)

Präs. Der Abg Hein hat einen Verbesserungsantrag vorgelegt, es sind außerdem noch mehrere Amendements vorhanden, wo die Antragsteller aber nicht mehr zum Worte gelangten. Ich werde hinsichtlich derselben die Unterstutzungsfrage stellen, damit der Herr Berichterstatter weiß, auf welche er bei der Widerlegung Bedacht zu nehmen hat. Der Antrag des Abg. Hein lautet:,, Die Todesstrafe ist abgeschafft. "

Dieser Antrag wurde bereits in der letzten Sitzung gestellt, und zureichend unterstützt. Sollte das Amendement fallen, so soll der Absatz lauten: "Die Todesstrafe ist nur zulässig, wenn das


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