P r ä s. Als Redner dafür sind noch eingeschrieben: die Abg. Brestel, Löhner, Schuselka und Goldmark.
Abg. Goldmark. Ich verzichte auf das Wort. (Brestel, Löhner und Schuselka verzichten gleichfalls auf das Wort.)
Präs. Es ist kein Antrag aus dieser Generaldebatte hervorgegangen, wünscht aber der Herr Berichterstatter das Wort zu ergreifen, so wolle er von seinem Rechte Gebrauch machen.
Abg. Rieger. Meine Herren, nach der vorangegangenen Debatte kann meine Verteidigung im Allgemeinen nur sehr ärmlich ausfallen, denn auch die Angriffe waren sehr ärmlich gewesen. Vor allem ist dem Konstitution Ausschüsse, in dessen Namen ich die Grundrechte zu verteidigen habe, der Vorwurf gemacht worden, daß er den Grundrechten nicht eine allgemeine Belehrung vorausgeschickt hat. Meine Herren, ich muß gestehen, als ich das schwere Amt eines Referenten übernommen habe, konnte ich mir nicht einbilden, daß ich Ihren Ausschuß gegen diesen Vorwurf werde zu verteidigen haben. Ich frage die Herren, ob Sie irgend eine Verfassung der Welt kennen, wo dem Kapitel von den Grundrechten eine allgemeine Belehrung vorausgeschickt worden wäre? Der Herr Abgeordnete, der dem Konstitutionsausschüsse diesen Vorwurf gemacht hat, ist selbst im Besitze einer so ausgebreiteten Bildung, daß für ihn eine Belehrung von meiner Seite nicht notwendig erscheinen dürfte, und für die übrigen Mitglieder des hohen Hauses, die allenfalls nicht den hohen Grad der Bildung des Abgeordneten von Krems erreicht haben, glaube ich, würde ich mich auf ein sehr unfruchtbares Feld begeben, wenn ich durch eine ausführliche teoretische Beweisführung etwa erst den Beweis für die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Grundrechte geben wollte. Ich verzichte also daraus. Der Herr Abg. Smolka hat die speziellen Einwendungen, welche gegen die Grundrechte vorgebracht wurden, größtenteils sehr scharfsinnig widerlegt, so daß mir wenig mehr zu sagen übrig bleibt. Vor Allem ist den Grundrechten der Vorwurf gemacht worden, daß sie nicht vollständig seien, daß sehr viele wichtige Rechte darin nicht ausführlich ausgesprochen seien. Im Namen des Ausschusses sage ich dem Herrn Abg. Wildner: pater pecavi; es hätte noch so manches darin stehen können, denn nach der Systematik, welche der Herr Abgeordnete für Krems dem hohen Reichstage vorgelegt hat, teilt er die Grundrechte ein in jene, welche dem Geiste oder der Seele, und jene, welche vorzugsweise dem Körper zukommen. In dieser Beziehung müßte also notwendig, wenn man die Grundrechte des Körpers ausführlich behandeln wollte, das Recht aufgenommen werden, daß Jedermann, im Falle er sich durch eine Verkühlung ein Rheuma zugezogen, die Freiheit haben sollte, dasselbe durch ein russisches Bad wieder zu entfernen. Ebenso müßte man, wenn man alle Grundrechte des Geistes ausführen wollte, im Falle sich Jemand in gedrückter Stimmung des Geistes befindet, das Recht für ihn wahren, seiner Seite durch eine Lustreise sich zu erheitern; diese und viele ähnliche Rechte sind allerdings in den Grundrechten nicht aufgenommen worden. Der Ausschuß hat sich in aller Bescheidenheit darauf beschränkt, bloß alle diejenigen Grundrechte aufzunehmen, welche gewöhnlich von der Regierung angegriffen werden, und daß dieses bei uns oft der Fall war, davon haben wir, meine Herren, Alle hinreichende Erfahrungen (Bravo.) Der Herr Abgeordnete macht den Grundrechten den weiteren Vorwurf, daß sie nicht österreichisch genug sind; nun ich gebe zu, daß dieser Vorwurf gegründet ist, ich bedauere, daß der große Scharfsinn und der ungewöhnliche, specifisch österreichische Patriotismus des Abgeordneten für Krems dem hohen Hause schon damals nicht zur Verfügung gestanden, als es den Constitutionsausschuß zur Entwerfung der Grundrechte gewählt hat, er würde durch seine scharfsinnige Argumentation in dem Verfassungsausschüsse es dahin gebracht haben, daß die Grundrechte eine andere, viel österreichischere Gestalt bekommen hätten; sie würden dann wahrscheinlich folgender Maßen lauten.
§ 1. Vor Allen hat Jedermann auf österreichischem Boden ein österreichisches Bewußtsein zu haben. (Gelächter.)
§ 2. Jeder Pole, Böhme, Italiener, Magyare ist, sobald er geboren wird, in den Lethestrom zu tauchen, damit er vergesse, daß seine tausendjährige Geschichte älter ist, als die des einigen Kaiserthumes Österreich (Beifall, Zischen.)
§ 3. Gleich nach der Geburt ist jeder österreichische Staatsbürger, oder nach der Ansicht des Herrn Abgeordneten besser, jeder Österreicher, damit er dem Staate nicht abhanden komme, nach Art eines Mauthschrankens schwarzgelb anzustreichen. (Gelächter und Beifall. Zischen.)
Der Herr Abgeordnete für Krems hat dem Verfassung Ausschusse einen weiteren Vorwurf gemacht, nämlich den, daß er in seinen Grundrechten gar kein System hat; er meint nämlich, der Verfassungsausschuß wäre bei der Ordnung der Grundrechte so leichtsinnig verfahren, daß er die Paragraphe geradezu in ein Sieb geworfen hätte, und den ersten besten, wie es sich gerade getroffen, herausgenommen. Nun, da muß ich den Herrn Abgeordneten von Krems bedauern, daß er in dieser Beziehung so kurzsichtig ist, es scheint, er sieht vor lauter Bäumen den Wald nicht. Ich will mich nicht berufen auf die fast gleiche Ordnung in den Grundrechten anderer Verfassungen, nicht auf die Grundrechte von Frankfurt, weil mir das vielleicht von einer Seite übel gedeutet werden könnte. (Anhaltendes Lachen und allgemeiner Beifall.) Ich will mich auch nicht berufen auf die von Berlin, denn sie sind octroirt, und ich gestehe es, ich habe an octroirten Verfassungen keinen Geschmack. (Beifall.) Wohl haben unsere Grundrechte ein System nur der Herr Abg. Wildner sieht es nicht. Ich sehe mich daher genöthigt, dem Herrn Abg. für Krems die Brille aufzusetzen (leises Zischen), damit er die Systematik unserer Grundrechte sehen könne.
Meine Herren, wenn ich zu weit gehe, ich glaube der Herr Abgeordnete hat es in seiner Systematik nicht minder gethan. Er hat seine Argumentation mit so viel Salz und Senf gewürzt, daß ich ein gleiches Recht für mich in Anspruch nehmen dürfte (Beifall), und Sie wissen, meine Herren, daß sein Senf gerade nicht von dem feinsten französischen war; es ist eben nur Kremsersenf gewesen. (Heiterkeit.)
Das System, von dem der Verfassungsausschuß bei der Ordnung der Grundrechte ausgegangen ist, ist das allgemeine der Freiheit. Jeder Mensch ist frei, jeder hat das gleiche Recht, sein materielles und geistiges Wohl zu fördern. In diesem Satze liegt das ganze System der Grundrechte. Dieses allgemeine Gründrecht des Menschen, welches in seiner Persönlichkeit gegründet ist, muß im Staate gewahrt, geschützt, es muß aber auch, damit die Rechte anderer dadurch nicht verkürzt werden, geregelt werden. Es hat also der Ausschuß nach diesem Systeme zuerst die Paragraphe vorgenommen, welche im Allgemeinen die Freiheiten des Menschen und die Gleichheit der Menschen untereinander wahren. Er ist hierauf übergegangen zu denjenigen Paragraphen, durch welche der Mensch in den Stand gefetzt wird, selbständig oder durch Verbindung mit anderen Menschen sein Wohl, sein geistiges und materielles, zu fördern; er behandelt demnach die Paragraphe von den verschiedenen Associationen. Hierher fallen die Paragraphe vom Versammlungsrechte der Bürger, und jener über das Assoziationsrecht, so wie auch jene, die das Recht, sich in Religionsgesellschaften zu verbinden, näher bestimmen. Hier hat nun der Ausschuß auch das Recht auf Förderung der geistigen Ausbildung aufgenommen; es ist dieß vorzugsweise das Recht der freien Presse und was weiter dahin gehört.
Endlich, nachdem er dieß erledigt hatte, ist er zu den Paragraphen, welche von den materiellen Interessen handeln, übergegangen, und zum Schlusse hat er gewissermaßen als Sanction für das geistige und materielle Interesse, das Institut des Heeres und der Nationalgarde behandelt, welche berufen sind, alle dem Staatsbürger zugesicherten Rechte zu schützen. Dieß ist das System, von dem der Ausschuß ausgegangen ist. Die übrigen Einwendungen hat der Herr Abg. Smolka bereits so scharfsinnig und kritisch widerlegt, daß mir nichts weiter zu widerlegen übrig bleibt. Ich muß nur bedauern, daß der Herr Abg. Wildner den Vorschlag seiner Systematik für die Grundrechte, welchen er auf den Tisch des Hauses niedergelegt hat, wieder zurückgenommen hat. Ich glaube zwar, daß sie weder dießfall noch jenseits der Leitha Anklang gefunden hätten, aber jedenfalls hätte sich herausgestellt, daß der Ausschuß das allgemeine Bedauern verdiene, nicht etwa weil er aus Unkenntniß jener Systematik schlechte Grundrechte entworfen hat, sondern vielmehr deßhalb, weil er solche Angriffe über sich ergehen lassen muß. Ich habe weiter nichts mehr zu sagen. Ich füge nur noch bei, daß unsere Absicht durchaus nicht dahin gegangen ist, durch die Grundrechte ein österreichisches Bewußtsein zu begründen, wir wollten nicht das erzielen, daß sich in Folge der Grundrechte Jedermann als Österreicher fühle; wir wollten vielmehr durch die Grundrechte das erreichen, daß sich künftighin Jeder in Österreich als Mensch fühlen könnte. Von dieser Ansicht sind wir ausgegangen, und wünschen daher, daß auch Sie, meine Herren, die Grundrechte in jener Richtung und Fassung annehmen, wie sie von Ihrem Ausschusse entworfen sind; sollten aber diese Grundrechte wesentliche Einschränkungen erleiden, dann glaube ich, dürfte sich wohl bald in Österreich Jeder nur noch als Österreicher fühlen können, keineswegs aber als freier Mensch.
Präs. Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß die Debatte über die zweite Lesung der Grundrechte für heute unterbrochen würde; es könnte vielleicht der vierte Gegenstand, nämlich der Bericht des Ausschusses für die Reichstagsrechnung zur Sprache kommen. (Ruf: Schluß der Sitzung.) Es wird der Antrag auf den Schluß der Sitzung gestellt. Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, mögen aufstehen. (Geschieht.) Ich halte es für die Majorität. Es ist mir vom Abg. Prato ein Antrag vorgelegt worden, der zunächst mit der Tagesordnung in Verbindung steht. Er lautet: "Der hohe Reichstag beschließt, bis zum Schlusse der Berathung über die Grundrechte vier Sitzungen wöchentlich zu halten, doch die Tagesordnung so festzustellen, daß drei Sitzungen wöchentlich nach Verlesung des Protokolles, eventuellen Urlaubsgesuchen und Interpellationen ausschließlich der Berathung der Grundrechte, die vierte aber den, den Grundrechten fremden Gegenständen zu widmen sei." Ich erlaube mir hier nur zu bemerken, daß es rücksichtlich der Urlaubsgesuche, welche oft dringend sind, etwas schwer fallen dürfte, sie alle auf einen Sitzungstag zu verweisen. Wird der Antrag des Abg. Prato unterstützt? (Geschieht.) Wünscht Jemand darüber das Wort zu ergreifen? Wünscht der Antragsteller vielleicht seinen Antrag zu motiviren ?
Abg. Prato. Meine Herren, es würden immer von vielen Seiten Klagen geführt über die Langsamkeit, womit sich das hohe Haus an das Constitionswerk macht. Als die zweite Lesung der Grundrechte an der Tagesordnung war, da erhoben sich wiederum Stimmen der Freude und des Zutrauens, und der Wunsch meines verehrten Freundes Schuselka, daß man es möglich mache, die Constitution am 15. März anzunehmen, wurde von der hohen Kammer mit Enthusiasmus, aufgenommen. Ich theilte diesen Enthusiasmus, und theile auch die Wünsche des Volkes, daß man nämlich das Werk der Constitution sobald als möglich vollende. Die Berathung der Grundrechte soll also rasch vor sich gehen. Diese Raschheit aber kann und darf nur in der Reihenfolge der Sitzungen bestehen, in denen die Berathung der Grundrechte an der Tagesordnung sind, denn die Berathung selbst muß eine wohlüberlegte, und darf in ihrer Wesenheit keine rasche sein. Diese Gründlichkeit der Berathung der Grundrechte wird unmöglich sein, wenn die Redner durch frühere Theilnahme an andern Debatten ermüdet sind, und wenn die Aufmerksamkeit der Zuhörer bereits abgespannt ist, und das geschieht immer, wenn in derselben Sitzung andere Gegenstände an der Tagesordnung stehen, und zuletzt die Berathung über die Grundrechte. Auch könnte es sehr oft sich treffen, daß man soviel Zeit anderen Gegenständen widmet in einer Sitzung, daß der Berathung der Grundrechte die wenigste Zeit erübrigt, wie eben heute der Fall war. Ich glaube, von Jemanden wurde mein Antrag mißverstanden, und wenn ich nicht irre, selbst vom Herrn Präsidenten. Ich habe beantragt, daß die eventuellen Urlaubsgesuche auch in den Sitzungen vorgebracht werden, die ausschließlich der Berathung der Grundrechte gewidmet werden. Ich habe nämlich die Verlesung des Protokolles, die eventuellen Urlaubsgesuche und Interpellationen dabei gelassen, weil diese Gegenstände sehr selten eine Debatte herbeiführen, denn erstens sind die ersten zwei eventuelle Gegenstände, das Protokoll läßt keine Debatte zu, ist bloß eine Meldung, über Urlaubsgesuche wird nur sehr selten debattirt, und über Interpellationen darf nicht debattirt werden, darum könnten diese drei Gegenstände zugleich mit der Berathung der Grundrechte auf der Tagesordnung stehen; ich bitte also, meinen Antrag zu unterstützen, im Interesse der Vollendung des Constitutionswerkes. (Beifall.)
Präs. Der Herr Abg. Borrosch hat das Wort.
Abg. Borrosch. Ich wollte bloß die Urlaubsgesuche befürworten, was aber bereits der Herr Redner vor mir gethan hat.
Präs. Wünscht noch Jemand das Wort? (Es meldet sich Niemand.)
Was die Gegenstände der Tagesordnung für den vierten Tag anbelangt, so wird wenig vorliegen, weil der Petitionsausschuß in Folge neuer Bestimmung einen großen Theil an die Ministerien leitet. Von den übrigen Gegenständen haben wir nur wenig; übrigens ist auch dieß mit dem Antrage vereinbar, daß sie bei der dritten Sitzung auf den vierten Tag genommen würden, falls andere Gegenstände nicht da wären. Ich werde den Antrag nochmals lesen, und zur Abstimmung bringen. Er lautet: "Der hohe Reichstag beschließt, bis zum Schlusse der Berathung über die Grundrechte vier Sitzungen wöchentlich zu halten, jedoch die Tagesordnung so festzustellen, daß drei Sitzungen wöchentlich nach Verlesung des Protokolles, eventuellen Urlaubsgesuchen und Interpellationen ausschließlich der Berathung über die Grundrechte. die vierte aber den, den Grundrechten fremden Gegenständen zu widmen sei."
Abg Langie. Ich erlaube mir noch den Zusatzantrag, daß die drei Sitzungen Vor und Nachmittag zu halten feien.
Präs. Ich werde den eben gelesenen Antrag zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, welche für den nun eben abgelesenen Antrag des Herrn Abg. Prato sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Es geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Der Herr Abg. Langie hat noch den Antrag gestellt, damit die Sitzungen Vor und Nachmittag gehalten werden. Wünscht Jemand über den Antrag des Abg. Langie das Wort zu ergreifen?
Abg. Borrosch. Ich muß mich auf das Bestimmteste dagegen erklären. Wir werden doch hier nicht bloß Worte machen wollen, sondern gründlich eingehen in die Grundrechte, und ich denke, wenn man 5 bis 6 Stunden hier mit gespannter Aufmerksamkeit an der Verhandlung Theil nahm, wird man für den Nachmittag doch wohl einige Stunden bedürfen, um sich für den folgenden Tag würdig vorzubereiten
Abg. Hein. Ich bin aus dem einfachen Grunde dagegen, weil es dem Constitutionsausschuß dadurch unmöglich gemacht würde, an Sitzungstagen Nachmittag zusammenzukommen.
Präs. Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand.) Wünscht der Herr Antragsteller seinen Antrag zu begründen ?
Abg. Langie. Ich finde mich durch die vorgebrachten Gründe nicht veranlaßt, meinen Antrag zurückzunehmen. Was die Ermüdung betrifft, nun, das ist individuell; was aber die Arbeiten des Constitutionsausschusses betrifft, so glaube ich, daß dafür noch hinlänglich Zeit erübrigt, da mein Antrag sich nur auf drei Sitzungen bezieht.
Präs. Diejenigen Herren, welche dem Antrage des Abg. Langie, daß Vor und Nachmittag Sitzungen abgehalten werden, beistimmen, wollen aufstehen. (Minorität) Die Tagesordnung wäre daher:
1. Die Ablesung des heutigen Sitzungsprotokolls.
2. Die zweite Lesung der Grundrechte.
Sind Sie, meine Herren, damit einverstanden ? (Ja, ja.) Die nächste Sitzung ist morgen 10 Uhr. Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen.
Ende um 3 Uhr Nachmittags.
Berichtigung.
Im Berichte über die Sitzung vom 6. October 1848, Seite 3, 2. Spalte, 14. Zeile von oben soll der Satz: " aber Ihr dürft nicht Mörder und Richter sein" vollständig heizen: "aber Ihr dürft nicht Mörder, nicht Partei und Richter zugleich sein."
Kremsier. Aus der k. k. Hof und Staatsdruckerei.