Pondìlí 8. ledna 1849

ein Herr Redner unmittelbar nach mir Dinge zur Sprache gebracht hat, die besser gar nicht besprochen gewesen wären (Bravo, Bravo); daß er insbesondere eines Umstandes erwähnt hat, gewisse Abänderungsanträge zu den Grundrechten, die, so viel ich weiß, officiell nicht zur Kenntniß des Hauses gekommen sind, und was nicht auf dein Tische des Hauses liegt, ist nicht Gegenstand der Debatte, und soll nicht Gegenstand einer unedlen Recrimination werden. (Beifall.) Übrigens, meine Herren, hat der Redner aus dem Centrum sich dahin ausgesprochen, wir beschwerten uns über einen uns angethanen Terrorismus. Meine Herren, von Terrorismus ist keine Rede, und wir haben auch diesen Ausdruck nicht gebraucht.  Ja, wir erkennen auch keinen Terrorismus an; es wären schlechte Volksvertreter, die sich in ihrer Meinungsäußerung terrorisiren ließen. Meine Herren, daß ich z. B. nicht terrorisirt war, hat, ich hoffe es, meine Begründung bewiesen. (Bravo.) Ich beklage aber, ebenso wie alle meine Vorredner, und insbesondere wie mein unmittelbarer Herr Vorredner, daß man uns in unserer Gesammtheit oder in einzelnen Theilen  ich beklage in jeder Richtung, daß man uns gewissermaßen dem unerfahrenen und böswilligen Publikum gegenüber als Complicen jenes gräßlichen Mordes bezeichnet hat. Meine Herren! Ich weiß es, ich bin überzeugt, das lag nicht in der Absicht des Ministeriums, gewiß nicht, aber es wird in der Absicht mancher Journale liegen, diese Ministerialerklärung in dieser Richtung auszubeuten, und meine Herren, daß, wenn es sich um die Ablehnung dieses Vorwurfes handelt, die Rechte aufstehen mußte wie ein Mann, das braucht man, wie ich glaube, kaum mehr beweisen zu sollen. Die Rechte hat für ihre loyale Gesinnung in jeder Hinsicht gelitten; ich erinnere Sie auf die schmählichen Angriffe, die man sich gegen diese Rechte in Wien erlaubt hat, an jene Mordbedrohungen, die jener Rechten angethan wurden, weil sie loyal war; nun erscheint diese Rechte als Billiger einer Unthat, die Sie mit Abscheu von sich gewiesen haben  dieß beweise, daß wir nur unsere Ehre, die Ehre der Kammer, und nur die Ehre haben wahren wollen. Ich habe schon früher erklärt, es war nicht unsere Absicht, ein Maßtrauensvotum gegen das Ministerium auszusprechen; es war unsere Absicht, einen Schritt zu thun, und durch diesen Schritt kund zu geben, daß wir gewünscht haben und wünschen, aus eigenem Antriebe und aus unbehindertem Entschlusse loyal sein zu können. (Der Redner verläßt unter Beifall des Hauses die Tribune.)

Vicepräs. Somit schreite ich zur Abstimmung durch Kugelung. Dieselbe wird derart vorgenommen werden, daß diejenigen, die für den Antrag des Abgeordneten Pinkas sind, die weiße Kugel rechts, und die schwarze links; diejenigen aber, welche gegen den Antrag sind, die schwarze Kugel rechts, und die weiße links in die Urne werfen.

Abg. Löhner. Ich beantrage die Übersetzung in sämmtliche Sprachen.

V i c e p r ä s. Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird zahlreich unterstützt.) Ich bitte einen der Herren, welcher der ruthenischen Sprache vollkommen mächtig ist, es in's ruthenische zu übersetzen.

Abg. P r o k o p c z y c z (übersetzt in's Ruthenische.) 

Abg. Prato (übersetzt in's Italienische.)

Abg. Beck (übersetzt in's Böhmische.)

Vicepräs. Ich wiederhole noch einmal die Abstimmungsfrage. (Wie oben.) Übrigens ersuche ich auch noch, daß die Herren hierher zur Tribune kommen, und die Kugeln in Empfang nehmen, damit die Kugelung um so leichter und zuverlässiger vor sich gehe. (Nach beendeter Kugelung.) An der Abstimmung haben Theil genommen: 295 Abgeordnete; hievon haben für den Antrag des Abg. Pinkas gestimmt 196; dagegen 99.  Ich glaube, es ist nun kein Hinderniß mehr, daß der Herr Präsident seinen Platz wieder einnimmt. (Verläßt den Präsidentenstuhl, welchen der Präs Strobach nun wieder einnimmt.)

Präs. Ich habe den Präsidentenstuhl verlassen, weil ich mich bei dem eben zur Abstimmung gelangten Antrage betheiligt habe. Die Verhandlung und Abstimmung ist nun geschlossen, daher übernehme ich wieder das Präsidium.  Es sind mehrere Interpellationen angemeldet und überreicht worden; ich ersuche den Herrn Schriftführer, sie vorzulesen.

Schriftf. Streit. (Liest.) Interpellation des Abgeordneten Lhota an das hohe k k. Finanzministerium.

Als in den Jahren 1803 und 1805 im Riesengebirge ein ungewöhnlicher Nothstand sich einfand, hat unsere Staatsverwaltung sich dazumal bewogen gefunden, den verarmten Familien eine Unterstützung zu Theil werden zu lassen. Es würde damals einzelnen Familien vom Staate ein Geldbetrag vorgeliehen, aus ihrem Besitzstande meist im ersten Satze sichergestellt, und dieser Geldbetrag haftet noch immer auf den einzelnen Besitzständen unter dem Namen "A u s h i l f s g e l d" unverzinslich. Dieses Aushilfsgeld belastet die Realitäten als eine Hypothekarschuld, und wird bei der Berechnung der Pragmatikal Hypothek mit in Anschlag gebracht. So geschieht es, daß die verarmten Hypothekbesitzer, wenn sie ein Darlehen aufnehmen wollen, dadurch gehindert werden, einen größeren Betrag auszuleihen. Dieß ist insbesondere bei Darlehen aus öffentlichen Cassen der Fall, weil das Aushilfsgeld, welches in Bankzetteln aushaftet, nach den bestehenden Vorschriften im Nominalwerthe im Grundbuchsextracte angesetzt wird, da doch dessen wahrer Werth nach der Skala des Finanzpatentes vom Jahre 1811 in Wiener Währung, und nach der Reducirung der Letzteren in Conventionsmünze weit geringer ist. Wenn dieses Aushilfsgeld den armen unglücklichen Familien nachgesehen würde, so möchte hierdurch der Hypothekarwert sich um diesen Betrag erhöhen, und es würde auf diese Art den einzelnen Familien in ihrer Notlage ein weiterer Privatkredit eröffnet werden.

Dieses Aushilfsgeld könnte der Staat immerhin diesen jetzt in abermaligem Notstande schwebenden Familien in Gnaden nachsehen, denn 

1. Haftet selbes feit einem halben Jahrhunderte auf den betreffenden Realitäten, und würde gewiß von der Finanzverwaltung längst verschmerzt, ja es dringt sich die Vermutung auf, daß es vielleicht kaum mehr in Vormerkung gehalten wird.

2. Ist auf die Rückzahlung desselben an den Staat wohl nicht so bald zu rechnen, weil der Notstand derzeit noch größer ist, als er in den Notjahren 1803  1805 gewesen war, und weil die Nachwehen dieses Notstandes, selbst wenn bessere Zeiten eintreten würden, nicht sobald sich verwischen lassen.

3. Haftet dieses Aushilfsgeld unverzinslich, und gibt daher dem Staate keinen Nutzen, der Staat hat auch die Zeit der Rückzahlung desselben nicht bestimmt, und dürste kaum geneigt sein, gegen die Armut jemals den Weg der Exekution zu betreten, und anders wird sich wohl kaum die Rückzahlung durchsetzen lassen.

4. Bildet dieses Aushilfsgeld der mal mehr eine veraltete Satzpost, deren Löschung in jeder Hinsicht willkommen sein möchte.

Ich erlaube mir im Namen der Armut des Riesengebirges an das hohe k. k. Finanzministerium die Anfrage zu stellen, ob das in den Notjahren 1803 und 1805 den Bewohnern des Riesengebirges zur Unterstützung vom Staate zugewendete, und auf den einzelnen Realitäten unter dem Namen "Aushilfsgeld" im ersten Satze unverzinslich aushaftende Gesamtkapital in Berücksichtigung des gegenwärtigen Notstandes und der allgemeinen Erwerbslosigkeit den betreffenden Schuldnern in Gnaden nachgesehen, und die grundbücherlicht haftenden Schuldposten dießfalls amtwenig gelöscht werden könnten.

Schriftf. Gleispach (liest.)

Interpellation des Abg. Dotzauer an das hohe Ministerium des Innern.

Schon mehrmals wurde in der hohen Reichs Versammlung des Elendes erwähnt, welches im ganzen böhmischen Erzgebirge heimisch ist, und ohne heute die Mittel und Wege anzugeben, wie diesem Krebsschaden des Vaterlandes abzuhelfen, weil ich diese in einem eigenen Antrage zu motivieren gedenke, erwähne ich bloß die Gebarung der Gelder, welche von edelherzigen Menschenfreunden, gleich im Beginne, als der Notruf aus dem gegen 40 Quadratmeilen umfassenden Hungerbezirke erscholl, zur Linderung eingegangen sind, und erlaube mir diesen Gegenstand etwas näher zu erörtern.

Hochherzige Menschenfreunde traten sogleich in Prag zu einem Hilfsvereine zusammen, zu dessen Geschäftsführern die Herren Borrosch und André erwählt würden.

Mit größter Aufopferung und einem an 1000 fl. Konv. Münze betragenden Aufwande aus eigenen Mitteln, unterzogen sich diese Männer mehrere Monate hindurch in unermüdlichen Eifer der Sammlung und Versendung, sie veranlagen behufs der Kontrolle die Bildung eines selbstständig handelnden Verteilung  Vereines in Karlsbad, dessen höchst ehrenwerte Mitglieder mit größter Hingebung zur härtesten Winterszeit persönlich in das ruhe Gebirge sich begaben, und als rettende Helfer Hütte für Hütte durchwanderten.

Über 30. 000 fl. C. M. nebst vielen Kleidungsstücken und Viktualien, worüber in der Präger Zeitung öffentliche Rechnung abgelegt worden ist, würden auf diese Weise an die Hilfsbedürftigsten verteilt, und mehrere tausend Menschen vor dem gewissen Hungertode errettet.

Der erübrigte Rest von 1400 fl. C. M. würde aus drei Dominien landtäglich angelegt, um von den Interessen alljährlich abwechselnd in einem dieser drei Bezirke die allerwärmten Schulkinder mit Winterbekleidung zu versehen.

Ein ungleich größerer Teil aber, über 100. 000 fl. Konv. Münze, der für die hungernden Erzgebirgsbewohner aus der ganzen Monarchie eingegangenen Beträge, namentlich die der Allerhöchsten kaiserlichen Familie, alle von den Kreisämtern veranstalteten Sammlungen wurden jedoch dem böhmischen Landesgubernium übermittelt.

Die Landesregierung verwendete einen Teil zur Herstellung von Straßen, auch kaufte sie von den Sammelgeldern in den Jahren 1842 und 1843 im Erzgebirge für 20. 739 fl. 301/2 kr. C. M.

Spitzen, und sendete dieselben zum Verkaufe nach Hamburg, und als im vorigen Jahre die Not wiederkehrte, fragte man in öffentlichen Blättern nach dem aus den Spitzen gelösten Gelde, und vernahm mit Staunen, daß die Spitzen noch unverkauft in Hamburg liegen.

Andererseits kaufte die Landesregierung im Riesengebirge für jenes dem Erzgebirge bestimmte Geld um 16. 785 fl. 81/4 kr. C. M. Leinwänden, nicht von den armen Webern, sondern von Leinwandhändlern, von so anerkannt schlechter Qualität, daß diese Leinwänden für Private ganz unbrauchbar sind.

Die Waaren haben durch das fünfjährige Liegen an Qualität bedeutend verloren, der Armut wurde aber nicht nur das Kapital, sondern auch die Zinsen, welche in fünf Jahren nur zu 4 Prozent berechnet, 7505 fl. C. M. betragen, auf gewissenlose unverantwortliche Weise entzogen.

Bei dem böhmischen Landesgubernium scheint überhaupt die nötige Ordnung noch nicht in allen Zweigen zu herrschen, denn das Hamburger Handlungshaus Charles de Lingre hat am 18. Mai v. J. dem Präsidium einen Betrag von 4353 fl. 6 kr. C. M. für verkaufte Spitzen verrechnet, und am 13. Juli vorigen Jahres sprach sich Herr Gubernialrath Janko, der mit den Rechnungen betraut ist, in meiner Gegenwart aus, daß erst für 800 st. C. M Spitzen verkauft seien.

Auch im Jahre 1848 wurden bedeutende Sammlungen für das Erz und Riesengebirge eingeleitet, bei der Prager Brücke allein kamen über 4000 fl. Conv. Münze ein, wovon aber dem Erzgebirge nur 500 st. C. M. zugekommen sein sollen.

Aus den angeführten Daten erhellt nur zu deutlich, wie lau und leichtsinnig die Landesregierung mit dem Gelde. welches für die Minderung der Armuth gewidmet ist, wirtschaftete, und eben deßhalb scheint auch eine eigene Scheu vor der öffentlichen Rechnungslegung vorhanden zu sein.

Man scheint überhaupt in derlei Fällen seitens der Behörden von ganz anderen Gesichtspunkten auszugehen, als diejenigen, welche mit edler Freigebigkeit ihren bedrängten Mitbürgern zu Hilfe kommen wollen.

Die edlen Menschenfreunde geben Geld, damit es zum Besten der Bedrängten verwendet werde, allein die Behörden scheinen es zu empfangen, damit die Gelder, ich weiß nicht zu welchen Zwecken ausgespart werden.

So erzählt man sich im Erzgebirge, daß noch Gelder von jenen Sammlungen, welche in dem Hungerjahre 1817 statt gefunden, bei dem Elbogner Kreisamte vorhanden sein sollen, weil ebenfalls keine öffentliche Rechnung dem Publikum geliefert wurde.

Ich ersuche daher im Namen der nothleidenden Erzgebirgsbewohner ein hohes Ministerium, die baldigste Einleitung zu treffen, daß die Spitzen und Leinwänden selbst um jeden Preis verkaust werden, und die böhmische Landesregierung zur genauen öffentlichen Rechnungslegung, welche dem Publikum schon zu lange vorbehalten ist, zu beauftragen; und richte an das hohe Ministerium des Innern die besondere Frage, welche Maßregeln es einzuleiten gedenke, damit dem großen Hungerbezirke im böhmischen Erzgebirge eine radikale Hilfe zu Theil werde?

Kremsier, am 7. Jänner 1849.

Schriftf. Streit (liest.)

Interpellation an das Gesamtministerium.

Als österreichischer Staatsbürger, dem über Alles die Erhaltung der gesellschaftlichen Ordnung, des gesellschaftlichen Verbandes, neben der Nationalität; dem Rechte und der Freiheit hoch und theuer ist, und der diese Schätze durch die Einheit der constitutionellen österreichischen Monarchie gewährleistet glaubt, halte ich es für eine heilige Pflicht, nicht nur meiner Provinz gegenüber, sondern im Angesichte der Gesamtmonarchie, welcher an dem socialen Wohle seiner Theile gelegen sein muß, an das hohe Gesamtministerium nachstehende Interpellationen zu richten, und zwar:

In Betracht, daß die Regierung in Galizien einer Herrschaft der von wenigen Anarchisten, Communisten oder Socialisten terrorisirten Klubs ein Ende gemacht hat;

In Betracht aber, daß das den Gemeinden durch kreisamtliche Commissäre feierlichst publicirte Ministerin  Referiert vom 17. April 1848 den damaligen Unterthanen den Fortbestand der Dienstbarkeiten im herrschaftlichen Wald und Weide gewährleistet, und das daran in dem kaiserlichen, den Gemeinden nicht publicirten Patente vom 17. April 1848 geknüpfte, den Grundherren zuerkannte Recht auf das Entgeld von dein Benützer verheimlicht;

In Betracht, daß durch diese ältliche Verheimlichung im Ministerialrescripte vom 17. April 1848 zwischen den heutigen größeren und kleineren Grundbesitzern ein trauriges Mißverständniß über das bedingte oder unbedingte Nutznietungsrecht der herrschaftlichen Waldungen obwaltet;

In Betracht, daß in so bewandten Umständen bei den zahllosen, sich nun ereignenden Angriffen auf das Eigenthum der Waldbesitzer im Lande kein Richter vorhanden, der hierin Recht zu sprechen, und Waldfrevler zu bestrafen sich berufen fühlen könnte;

In Betracht, daß diese Wirrnisse in sociale Kämpfe ausarten können, wie bereits ein Lemberger Briefsteller unterm 17. December v. I. in dem gewichtigen Olmützer Zeitungsblatte mit der Wiederholung von 1846ger Scenen bereits gedroht;

In Betracht ferner, daß zu dem bereits eingetretenen Zwiespalt zwischen dem ehemaligen Grundherrn und ehemaligen Unterthan in den östlichen Kreisen der Unterschied des Religionsbekenntnisses oder Ritus dem socialen Elemente auch einen religiösen Factor liefert;.

In Betracht, daß diese Befürchtungen bezeugt und belegt werden durch die hohe Autorität des Lemberger Metropoliten, der vor Kurzem sich bemüßigt fand, einen Mahnbrief an die Geistlichkeit seiner Diöcese zu richten, worin er selbe unter andern auch auffordert, von dem Aufreizen des Landvolkes zum Raub und Mord abzulassen;

Ferner in Betracht, daß seit kürzer Zeit in den östlichen, sogenannten rüthenischen Kreisen Galiziens die während 76 Jahren der österreichischen Regierung bei ältlichen, in der Landessprache gedruckten Kundmachungen üblichen lateinischen Schriftzeichen ganz abgeschafft wurden, wodurch von denjenigen Einwohnern, die ehemals gedruckte Kundmachungen lesen und verstehen konnten, jetzt an manchen Orten der hunderste im Lande, durchschnittlich kaum der zehnte, die gegenwärtigen zu lesen und zu verstehen im Stande ist;

In Betracht, daß schon nach obigen Auseinandersetzungen die Bewohner Galiziens bisher von den Vorteilen einer constitutionellen Regierung wenig erfahren, und wegen einzelnen Fällen und Verirrungen nicht abgesprochen werden kann, daß die ungeheure Mehrzahl jedes Standes in Galizien, so wie in den anderen Provinzen Österreichs, aus loyalen, friedliebenden Staatsbürgern besteht; dem ohne geachtet aber der Herr Finanzminister wieder eine Ausnahmemaßregel für Galizien gemäß seines im Entschädigungsausschuss abgegebenen Erklärens zu einer provisorischen Entschädigung beantragen zu müssen glaubte, mit den Worten: Die Wirksamkeit des kaiserlichen Patentes vom 17. April beansprucht, und die galizischen Grundherren, von der durch das Gesetz vom 7. September 1848 jedem österreichischen Staatsbürger gewährleisteten Wohlthat der Entlastung seines Grund und Bodens auszuschließen geneigt zu sein scheint, dein zu Folge erlaube ich mir, zu fragen:

Erstens. Welche Maßregeln das hohe Ministerium beabsichtiget, um das den ehemaligen Grundherren verbliebene Eigenthum zu schützen, und die für die ganze Monarchie gefährliche Verbreitung von socialreligiösen Bewegungen zu hintertreiben?

Zweitens. Ob das hohe Ministerium die der Gleichberechtigung der Nationalitäten widersprechende Abschaffung der lateinischen oder polnischen Schriftzeichen dahin abzuändern, nicht gesonnen wäre, daß von nun an in den sogenannten ruthenischen Kreisen der polnische Text bei allen ältlichen Kundmachungen neben dem ruthenischen zu stehen hätte?

Drittens. Ob das hohe Ministerium auch vor Einführung der erwarteten Constitution ähnliche Ausnahmemaßregeln, wie die oben von dem Herrn Finanzminister anempfohlene, für Galizien zu vermeiden sicht geneigt wäre?

Edmund Krainski m. p. 

Abg. für den Wahlbezirk Dobromil.

Minister Bruck. (Liest.) Der Reichstagsabgeordnete Kromer für den Bezirk Böhmisch Kamnitz hat die Frage gestellt, ob bereits die österreichischen Handelsinteressen in Spanien ihrer gehörigen Vertretung zugeführt wurden? Ich habe die Ehre zu erwidern, daß die diplomatische Verbindung mit dem spanischen Hose nunmehr gänzlich hergestellt ist, und die Ankunft des spanischen Gesandten am kaiserlichen Hofe erwartet wird; dann werden sogleich die Unterhandlungen über einen Handels und Schifffahrtsvertrag eingeleitet werden, und das Ministerium wird bemüht sein, wenigstens alle jene Vortheile zu erlangen, welche den meist begünstigten Nationen zugestanden worden sind, um zur Belebung des österreichischen Verkehrs mit Spanien und dessen wichtigen überseeischen Besitzungen kräftig mitzuwirken. (Beifall.) Mittlerweile find die Consularbeziehungen wieder angeknüpft worden. In Barcellona besteht bereits ein Generalconsulat, dem die Viceconsulate in Alicante, Cartagena, Tarragona, Palma, Palamos, Villanova, Almarien und St. Pola unterstellt sind. In den anderen bedeutenden spanischen Häfen wird die Besetzung vorbereitet, damit die österreichischen Handels und Schifffahrtsinteressen gebührend vertreten werden, und den wirksamsten Schutz finden können.

Der Abgeordnete hat gleichzeitig eine frühere Frage wegen Abstellung der Holzbeheizung beim Eisenbahn Betriebe in Erinnerung gebracht. In dieser Beziehung waren Versuche mit verschiedenen Gattungen Steinkohlen angeordnet worden. Die eingetretenen außerordentlichen Leistungen auf den Eisenbahnen, welche durch die anhaltende und beschleunigte Beförderung von Truppen und Kriegsbedürfnissen veranlaßt wurden, machten es unmöglich, darin fortzufahren. Diese Versuche sollen nunmehr wieder aufgenommen und zum Schlüsse gebracht werden, denn so wichtig auch der Gegenstand für die Industrie im Allgemeinen ist, so dürfen anderseits die Interessen der Eisenbahnen nicht unbeachtet bleiben, welche gleichfalls die höchste Berücksichtigung und um so mehr verdienen, als überhaupt das Eisenbahnwesen einer durchgreifenden, gründlichen Verbesserung dringend bedarf. (Beifall.)

Das Ministerium wird in beiden Richtungen tatkräftig handeln, sobald der Erfolg seinen Maßregeln gesichert sein wird.

Präs. Den zweiten Gegenstand der heutigen Tagesordnung bilden die Berichte über die Wahlacte. Ich ersuche daher die Berichterstatter, die Bühne zu betreten.

(I. Abt. Keine Wahl.)

Abg. D u s c h e k (als Berichterst. der II. Abt.) Zur Wahl eines Abgeordneten für Winiki in Galizien wurde der 22. Nov. bestimmt; von 94 Wahlmänner erschienen nur 84, und es erhielt der Abg. Stawarski, Grundwirth, 64 Stimmen, mithin die absolute Majorität. Die II. Abt. trägt einstimmig darauf an, die Wahl des Abg. Stawarski für gültig zu erklären. (Der Antrag wird angenommen.)  Durch die Niederlegung des Mandates des Abg. Galler ist die Stelle eines Abgeordneten für Voitsberg erledigt. Zur neuen Wahl wurde der 9. December bestimmt, wobei von 99 Wahlmännern 76 zur Wahl erschienen sind; weil sich aber beim ersten Scrutinium keine absolute Majorität herausstellte, erfolgte die zweite Stimmenabgabe, woran aber nur 74 Wahlmänner Theil nahmen, wobei der Abg. Alois Scheucher 43 Stimmen, mithin die absolute Majorität, erhielt. Der einstimmige Antrag der VI. Abt. ist, diese Wahl als gültig zu erklären. (Wird angenommen.)

Abg. W i e s e n a u e r (als Berichterstatter der III. Abt. bringt zum Vortrag den Wahlact des Abg. Mathias Rulitz für Völkermarkt in Kärnthen, statt des ausgetretenen Deputirten Joseph Schlegel, mit dem einstimmigen Antrage der III. Abt., daß die Wahl bestätigt werde.) Es ist jedoch ein anderer Umstand rücksichtlich dieser Wahl zu bemerken, nämlich: das Gubernialpräsidium von Laibach hat im Einbegleitungsberichte an das Ministerium des Innern die Bemerkung gemacht, daß dem Deputierten das begehrte Legitimationsdecret erst von Seite des hohen Reichstages zuzukommen habe, ihm aber unterdessen gestattet, die Reife nach Kremsier anzutreten. Daß diese Ansicht des Laibacher Präsidialguberniums unrichtig sei, erhellt daraus, weil außerdem der Reichstag hätte niemals zusammen kommen können, sondern höchstens aus Wahlakten, nicht aber aus Deputierten anfänglich bestanden hätte. Es scheint, daß den Deputierten wirklich diese Ansicht vom Antritte der Reise abgehalten hat. Die Abteilung stellt den weitern Antrag, daß das Ministerium des Innern ersucht werden möge, das Laibacher Präsidialgubernium anzuweisen, dein Deputierten zu bedeuten, das er seine Reise sogleich, bloß mit dem Zertifikat der Wahlkommission versehen, anzutreten habe, um sein Eintreffen zu beschleunigen.

Präs. Diejenigen Herren, welche sich für die Bestätigung der Wahl aussprechen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität.) Die Wähl ist angenommen.  5. Abt. (liegt nichts vor.) 6. Abt (liegt nichts vor.) 7 Abt.

Abg. H a w e l k a (als Berichterstatter der VII. Abteilung trägt den Wahlakt über die Wähl des Thomas Steininger für den Wahlbezirk Weitra in Niederösterreich vor, und stellt den einstimmigen Antrag der Abteilung, diese Wähl als gültig zu erkennen)

Präs. Wünscht Jemand das Wort? (Niemand.) Diejenigen Herren, welche diese Wahl als anstandslos ansehen, wollen es durch Ausstehen kund geben. (Geschieht.) Die Wähl ist genehmigt.  8. Abt. (liegen keine Akten vor.) 9. Abt. (liegen keine Akten vor.) Der Herr Berichterstatter des Ausschusses für beanstandete Wahlen.

Abg. Sieber (trägt vor den Bericht des Ausschusses zur Prüfung beanstandeter Wahlen über den Protest mehrerer Gemeinden des galizischen Wahlbezirkes Drohobyc gegen die Wahl des Abg. Johann Micewski.) Der Ausschuß trägt einhellig darauf an, diesen Protest zu verwerfen.

Präs. Wünscht Jemand das Wort? (Es meldet sich Niemand.) Diejenigen Herren, welche für die Verwesung dieses Protestes sind, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Majorität.) Der Protest verworfen angesehen.

Abg. Sieber (bringt nun den Bericht über die unvollendete Wahl eines Reichstags  Abgeordneten für den Wahlbezirk Bochnia in Galizien zum Vortrage, und stellt im Namen des Ausschusses folgenden Antrag:) Die hohe Versammlung wolle den Ausschuß über diesen Wahlakt kompetent erklären, und in Voraussetzung dessen die mit der Mehrheit von 4 Stimmen aus Hrn. Faszuga gefallene Wahl dem bisher noch beim Reichstage unvertretenen Wahlbezirk Bochnia bekannt geben, und den Abgeordneten zur Reichsversammlung einberufen.

Präs. Wünscht Jemand das Wort?

Abg. Brestel. Ich glaube, meine Herren, der erste Teil des Antrages ist gar nicht notwendig, denn die Kommission für beanstandete Wahlen ist hier offenbar kompetent gewesen, weil meines Erachtens eine vollkommen gültige Wahl vorliegt, die nur von einer Wahlkommission beanständet wurde. Es ist durch die Praxis bei allen Wahlen dahin entschieden worden, daß auf drei Vierteile nicht gesehen wurde, denn, wenn wir darauf gesehen hätten, so hätten wir mehr als die Hälfte aller galizischen Wahlen für ungültig erklären müssen, und wir haben diese Wählen für gültig erklärt, wo nur bei 11, 13 oder 21 Wahlmänner erschienen sind. Wir haben deshalb davon Umgang gemacht, weil wir erklärten, daß keiner Minorität das Recht zusteht, durch Weggehen und Nichtteilnahme an einer Wahl, die Wahl als solche ungültig zu machen. Es liegt meines Beachtens daher eine vollkommen gültige Wähl vor, die von der Wahlkommission beanständet wurde. Daher war der Ausschuß für beanstandete Wählen derjenige, an welche das Aktenstück verwiesen werden mußte. Es ist daher nicht nötig abzustimmen, ob die Kommission kompetent war; aus denselben Gründen muß ich mich     für die Einberufung des Erwähnten erklären, da er meiner Ansicht nach vollkommen rechtskräftig gewählt wurde

Abg. Hein  Ich bitte nur um Auskunft, ich habe die Zahl überhört, oh alle Wahlmänner verständigt worden sind

Abg Sieber. Die 74 Wahlmänner, welche wirklich gewählt werden, sind laut den Anfangsworten des Wahlprotokolls vorgeladen worden. Es sind 68 erschienen, und nur 50 Empfangscheine sind vorgelegt, über welchen Umstand der die Wahl leitende Kommissär die Auskunft gibt, daß die abgängigen Empfangsscheine nur durch die Nachlässigkeit der Mandatare bis zur Stunde der Wahl nicht eingeliefert waren. Es geht daraus hervor, daß 50 Empfangsscheine vorgelegen, und 68 Wahlmänner erschienen sind.

Abg. Hein Dann habe ich nichts zu erinnern.

Abg. Ziemialkowski. Ich glaube, man solle sich auf die Behauptung der Kommission, daß es eine nicht reine Nachlässigkeit der Mandatare war, dass diese Empfangscheine nicht eingeschickt wurden, nicht verlassen, es ist doch möglich, daß diese Empfangscheine nicht eingeschickt wurden, weil diese Wahlmänner nicht verständigt worden sind. Ich bin der Ansicht, daß man in diese Angelegenheit weiter eingehen soll.

Abg. Brestel Ich möchte vorerst, ehe ich spreche, an den Berichterstatter die Frage stellen, wie viel Wahlmänner gestimmt haben, und was die absolute Majorität war?

Abg. Sieber. Es war bereits in meinem Vortrage enthalten, daß von 74 wirklich gewählten Wahlmännern 68 erschienen sind, und daß von diesen erschienenen 68 nur 44 die Stimmzettel abgegeben, daß ferner von diesen 44 nur 28 Stimmen auf Herrn Faszuga fielen.

Abg. Brestel. Dann muß ich mich vollkommen für die Gültigkeitserklärung aussprechen, und zwar aus folgendem einfachen Grunde. 68 Wahlmänner sind wirklich verständiget worden, denn das wirkliche Erscheinen der Wahlmänner bei der Wahl ist offenbar der Beweis, daß die Wahlmänner verständiget worden sind. Es könnte daher nur der Zweifel erhoben werden, ob die sechs übrigen Wahlmänner wirklich verständiget wurden; es geht aber aus der Stimmenanzahl hervor, daß, wenn auch die sechs Wahlmänner erschienen wären, an der Wahl Theil genommen, und gegen den Abg. Fasziiga gestimmt hätten, er nichts desto weniger die absolute Majorität gehabt haben würde: denn 44 Wahlmänner und die sechs nicht erschienenen macht 50. Die absolute Majorität von diesen 50 ist 26. Faszuga hat 28 Stimmen erhalten, folglich ist er richtig gewählt worden, wenn auch sechs aus Irrthum nicht wären vorgeladen worden, denn ihre Stimmen hätten an dem Resultate keine Änderung verursacht, daher die Wähl ohne weiteres anzuerkennen wäre

Abg. Lasser. Es ist nicht ganz richtig, wenn man behaupten wollte, daß die Vorschrift der Wahlordnung wegen Erscheinen von drei Viertheilen der Wahlmänner nicht beachtet worden sei bei der Prüfung der Wahlacte. Ich habe bei den Prüfungen als Berichterstatter vielfältig Antheil genommen, und kann auf mehrere Fälle mich entsinnen, wo das hohe Haus darauf Rücksicht genommen, jedoch die Bestimmung dahin ausgelegt hat, daß nur diejenigen Wahlmänner, welche wirklich gewählt worden sind, gezählt werden, nicht aber die ganze Summe derjenigen, die auf den Bezirk entfallen sind, und daß zweitens zur Gültigkeit des Wahlactes nur erforderlich sei, daß drei Viertheile der wirklich gewählten Wahlmänner beim Beginne des Wahlactes erschienen sind, ob sie sich bei der Wahl durch Abgabe der Stimmzettel betheiliget haben oder nicht, das ist vom Reichstage als nicht entscheidend erklärt worden. Wenn wir diese Auslegung auch auf den vorliegenden Fall anwenden, so glaube ich mich für die Gültigkeit der Wahl aussprechen zu müssen Es sind 74 Wahlmänner gewählt worden, davon sind 68 beim Beginne des Wahlactes vorhanden gewesen, ob sie Stimmzettel abgegeben haben oder nicht, kann bei dieser Interpretation nicht mehr entscheidend sein. Einen wesentlichen Unterschied würde es nur dann machen, wenn man Zweifel hätte, daß jene 68 Männer, welche als Wahlmänner erschienen sind, die wirklichen Wahlmänner waren; dieß allein könnte mich bestimmen, gegen die Gültigkeitserklärung der Wahl zu sprechen. 

Präs. Wünscht Niemand mehr das Wort? Wünscht der Herr Berichterstatter von seinem Rechte Gebrauch zu machen?

Abg. Sieber. Ich habe nichts weiter zu erinnern, als daß von 74 wirklich gewählten Wahlmännern 68 erschienen sind, und eben über ihre Eigenschaft als Wahlmänner kein Zweifel ist.

Präs. Es ist mir ein Nebenantrag nicht überreicht worden, ich bringe also den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung. Die Herren, welche für den Antrag sind, wollen es durch Aufstehen anzeigen. (Angenommen.) Der Herr Schriftf. Ullepitsch wünscht in Angelegenheit der Wahlacten eine Mittheilung zu machen.

Schriftf. Ullepitfch. Ich habe die Mittheilung zu machen, daß von Seite des Ministeriums des Innern neuerlich folgende Wahlacte dem Vorstandsbureau zugekommen sind, nämlich der des Abg. Joseph Cerne für den Wahlbezirk Görz und Canale im Küstenlande, der des Abg. Joseph Halter für den Wahlbezirk Salzburg, der des Abg. Daniel Rosypal für den Wahlbezirk Winterberg in Böhmen, der des Abg. Johann Lhota für den Wahlbezirk Horic in Böhmen, und der des Abg. Baer Meisels für den Wahlbezirk Krakau in Galizien Die Prüfung dieser Wahlacte liegt, und zwar die des ersten der zweiten Abtheilung, die des zweiten der sechsten, die des dritten der fünften, und die des vierten und fünften Wahlactes der vierten Abtheilung ob. Diese Acte wollen daher im Vorstandsbureau von den Herren Schriftführern der betreffenden Abtheilungen behufs ihrer Erledigung gefälligst in Empfang genommen werden.

Präs. Den dritten Gegenstand der heutigen Tagesordnung bildet die zweite Lesung der Grundrechte. Das letzte Mal ist die Generaldebatte über die Grundrechte eröffnet worden.

Der Abg. Wildner hat bereits gesprochen. ES sind nun noch für die allgemeine Verhandlung eingeschrieben, und zwar dafür: Borrosch, Klaudi, Löhner, Schuselka, Goldmark. Dagegen: Smolka.

Bevor ich mir erlaube, die Herren Redner aufzufordern, daß sie in der angegebenen Ordnung die Tribune besteigen, werde ich den Antrag des Abg. Wildner, den er aus Anlaß seiner Rede gestellt und auf den Tisch des Hauses niedergelegt hat, der hohen Kammer mittheilen, um dann die Unterstützungsfrage zu stellen.

Abg. Wildner. Ich habe erst nachträglich vernommen, daß das Princip aufgestellt worden fei, was die Stylisirung und Systematisirung betrifft, dieselbe einer späteren Zeit zu überlassen, bis das ganze Constitutionswerk im Entwurfe vorliegt. Ich finde mich daher bestimmt, meine zwei ersten Anträge zurückzunehmen; was den dritten betrifft, so gibt mir die Debatte über die einzelnen Paragraphe Gelegenheit, ihn zur Sprache zu bringen. Ich ziehe ihn daher auch zurück.

Präs. Ich ersuche den Herrn Abg. Borrosch, die Tribune zu besteigen.

Abg. B o r r o sch. Es haben die Grundrechte,


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