Støeda 18. øíjna 1848

wenn wir nicht einmal soviel Kraftbewußtsein in uns tragen, der offenen physischen Drohung gegenüber, der offenen Gewalt gegenüber etwas scharfe Worte auszusprechen, wenn wir uns ängstlich abmühen, jeden etwas schärferen Ausdruck zu schwächen, abzuschleifen und zu mildern, dann sage ich, wäre es besser, wir schwiegen lieber gänzlich.

Nach diesen einzelnen Vorbemerkungen kann ich doch nicht umhin, auf einzelne Bemerkungen so kurz als möglich einzugehen. Die wichtigsten Bedenken sind erhoben worden von den Herren Abgeordneten aus Galizien und Böhmen; sie fürchten geradezu, daß diese Proclamation dort Aufruhr und Blutvergießen nach sich ziehen würde. Der Herr Abg. Sidon sagte: es ist allerdings nicht hier ausgesprochen, aber die Worte haben einen doppelten Sinn, und man nimmt dann die Worte mehr in dem Sinne, in welchem man sie nehmen will. Wenn das der Fall ist, wenn man in Böhmen wirklich so sehr geneigt ist, diesen revolutionären Sinn anzunehmen, wenn in Galizien die Bauernzustände der Art sind, daß sie durch das Wort: "erhebt Euch!" allsogleich wieder zu ähnlichen blutigen Scenen gebracht werden können, wie im Jahre 1846, dann bin ich fest überzeugt, daß auch ohne diese Proclamation diese Währung, wenn sie wirklich so groß ist, losbrechen, dieses Gewitter, wenn es wirklich so aufgehäuft ist, sich entladen wird. Allein da nur die Möglichkeit ausgesprochen ist, es könnte durch diese Worte ein solches Blutvergießen hervorgerufen werden, so müssen wir natürlich eifrigst bemüht sein, diesen Theil so zu mildern, daß das vermieden wird. — Der Herr Antragsteller Ziemialkowski hat sich beschwert, daß sein Antrag nicht in der Proclamation vorkommt; er kommt allerdings dem Wortlaute nach nicht vor, aber er ist in den Worten, wo wir sagen, daß wir diese Freiheit für alle Völker und für alle Stände dieser Völker aufrecht erhalten werden, inbegriffen. Inzwischen, glaube ich, wird dagegen Nichts einzuwenden sein, wenn auch dieser Antrag wörtlich aufgenommen wird, weil, wie gesagt, in einem am 15. October erschienenen kaiserlichen Manifeste gerade den Landleuten diese Freiheit ausdrücklich neu garantirt ist, ohne, im Vorübergehen gesagt, vom Reichstage nur irgend eine Erwähnung zu machen. — Was der Abg. Borrosch angeführt hat, daß nach der gestrigen Debatte und nach dem gestrigen Berichte diese Proclamation hätte enthalten sollen: eine klare geschichtliche Darstellung unserer ganzen Thätigkeit seit 6. October, dann sogar eine leichtfaßliche Belehrung des Volkes über den Rechtsboden, auf dem wir uns befinden, dann eine klare Darstellung unserer jetzigen Verhältnisse, und erst dann die Aufforderung dieser Theilnahme, — wenn das in die Proclamation hinein genommen sein sollte, da fürchte ich, daß daraus eine Broschüre werden würde, eben eine geschichtliche Darstellung unserer Thätigkeit; dann eine Belehrung des Volkes über den Rechtsboden, auf dem wir uns befinden, das würde schwer zu verfassen sein. Ich erinnere den Abg. Borrosch selbst an seine Worte, die er gestern und vorgestern gesprochen hat: daß es in Verhältnissen, in welchen wir uns befinden, außerordentlich schwer ist, den Rechtsboden zu ermitteln, namentlich für das Landvolk eine Darstellung des Rechtsverhältnisses, in welchem wir uns befinden, und ob wir noch im legalen Wege handeln, oder ob wir gar schon darüber hinaus sind, oder gerade in der Balance uns befinden, darzustellen, wird außerordentlich schwierig sein. Ich bescheide mich jedoch recht gerne, wenn die Kammer es verlangt, daß auch in dieser Beziehung Genüge geleistet werde. Nur wundert es mich und muß entgegnen als Mitglied der Commission und Mitarbeiter bei der Redaction, da bei dieser Debatte die Befürchtungen soweit getrieben wurden, als wenn wir hinterlistiger Weise durch diese Proclamation Revolution machen wollten und die Kammer aus ihrer loyalen und legalen Weise in einen Convent umwandeln wollten. Ich hätte nicht gedacht, daß diese Hindeutung aus Anlaß dieser Adresse gemacht werden wird, weil in dieser Adresse nicht die leiseste Spur von solchen Beschlüssen vorkommt, wie sie in dem französischen Convent thatsächlich vorgekommen sind.

Wenn nun die hohe Kammer sich dafür entscheidet, was ich übrigens sehr wünsche, daß diese Proclamation neuerdings bearbeitet werden soll, und zwar durch eine Commission, so würde ich den Antrag stellen, daß sie jedenfalls einer neuen Commission und nicht dem permanenten Ausschusse zugewiesen werde. Denn erstens hat der permanente Ausschuß so Mancherlei zu thun, während die anderen Mitglieder doch vielleicht mehr Zeit haben, sich mit der Adresse zu befassen. Zweitens würde es gerade den Mitgliedern, welche nicht in den permanenten Ausschuß gehören, möglich sein, die hier gewünschte Besonnenheit und kalte Ueberlegung zu haben, um die Adresse so zu machen, daß sie nicht verletzen und aufregen kann. Die Mitglieder des permanenten Ausschusses, die Tag und Nacht im Getriebe des Kampfes sind und mancherlei Erfahrungen machen von vielen Seiten, von denen die Herren keinen Begriff haben, diese sind nicht in der ruhigen Gemüthsverfassung, um eine neuerliche klare Erzählung unserer Thätigkeit und eine populäre Aufklärung des Landvolkes, und den Rechtsstandpunct während einer Revolutionszeit aufzufassen. Ich trage daher darauf an, daß jedenfalls eine eigene Commission ernannt werde, und da so viele provinzielle Interessen sich geltend gemacht haben, so wird es jedenfalls gut sein, aus jeder Provinz ein Mitglied zu ernennen.

Präs. Abg. Borrosch hat das Wort verlangt, es ist aber die Debatte schon geschlossen. Ist es vielleicht eine persönliche Angelegenheit?

Abg. Borrosch. Eine rein persönliche in so ferne, als der Herr Berichterstatter ein Wort auf sich bezogen und auf die Commission, wo es mir nicht entfernt beigefallen war, es in dieser Beziehung anzuwenden. Ich habe hier nie nationale Steckenpferde geritten, aber auch nicht politische Paradepferde. Unter diese rechne ich, wenn man einem constituirenden Reichstage, wie viele Wünsche in dieser Hinsicht sich außerhalb dieser Versammlung geäußert haben, zumuthet, die Executivgewalt an sich zu reißen und durch Maßregeln gleichsam eine kriegführende Puissance zu bilden. Darauf bezog sich dieß einzig und allein, um von vornherein entschieden zu erklären, wie ich den legalen Boden verstehe.

Abg. Potocki. Ich bitte ums Wort.

Präs. Die Debatte ist schon geschlossen.

Abg. Potocki. Es wäre aber eine Berichtigung zu machen.

Präs. Nachdem die Debatte, die mehrere Male unterbrochen wurde, nun geschlossen ist, so werde ich mir erlauben, dieselbe in Folgendem zusammenzufassen. Vor Allem muß ich bemerken, daß der permanente Ausschuß beantragt hat, eine Adresse an Seine Majestät abzusenden, welche heute früh vorgetragen wurde, — daß die Debatte darüber geschlossen, und in Bezug darauf mir keine schriftlichen Verbesserungsanträge vorgelegt wurden. In dieser Adresse wird sich auf ein Manifest berufen, welches an die Völker erlassen werden soll, und es wurde angetragen, daß dieses Manifest als Abschrift dieser Adresse beigelegt werde. Das Manifest wurde von dem Herrn Berichterstatter selbst zweimal vorgelesen und zu diesem Manifeste liegen drei Verbesserungsanträge vor. — Der Antrag des Abg. Dylewski lautet: "Lediglich eine genaue Beschreibung der bisherigen Handlungen und Schritte des Reichstages den Völkern zu veröffentlichen und sich feierlich zur Aufgabe zu bekennen, die Sicherung der Freiheit der Völker und des constitutionellen Thrones zu verwirklichen." — Zweitens der Antrag des Abg. Umlauft, welcher lautet: "Ich trage darauf an, daß zur Revision des Manifestes ein Comité, bestehend aus je einem Mitgliede jedes Gouvernements zusammengesetzt werde." — Ein dritter Antrag des Abg. Sadil lautet: "daß diese Proclamation zur Abfassung im versöhnenden Sinne an die permanente Commission zurückgewiesen werde." — Was nun die an Seine Majestät zu erlassende Adresse anbelangt, so würde ich glauben, dieselbe zur Abstimmung bringen zu müssen, im Ganzen, so wie sie da ist, nach, dem kein schriftlicher Verbesserungsantrag in dieser Beziehung vorgelegt wurde. Da die Debatte darüber heute früh unterbrochen wurde, so dürfte es vielleicht genehm sein, dieselbe noch einmal zu hören. Diese Adresse lautet: (Wird vorgelesen.) Wird der Antrag auf Absendung einer Adresse in der soeben gelesenen Fassung unterstützt?

(Unterstützt und angenommen.)

Abg. Dylewski. Es wird allenfalls eine Modlfication vorgenommen werden müssen, rücksichtlich des Manifestes.

Präs. Ich glaube, es wird keinem Anstande unterliegen, falls es nöthig scheinen sollte, hier bei Berufung auf das beizuschließende Manifest einige stylistische Abänderungen zu treffen. (Ja.) Nun kommt das so eben abgelesene Manifest zur Sprache und zur Abstimmung. In Bezug auf dasselbe, glaube ich, daß vor allem der Antrag des Abg. Umlauft zur Abstimmung kommen muß, weil er, wenigstens auf einige Zeit die Abstimmung über diesen Gegenstand selbst hinausschiebt. Der Herr Abg. Umlauft hat nämlich angetragen, daß dieses Manifest zur Revision einem Comité, bestehend aus je einem Mitgliede von jedem Gouvernement, zugefertigt werden soll. Sollte dieser Antrag angenommen werden, so glaube ich, entfällt der Antrag des Abg. Sadil in dem Puncte, welcher wünscht, daß dieses Manifest der permanenten Commission zurückgegeben werden soll. Ich beantrage vor Allem die Abstimmung über den Antrag des Abg. Umlauft, nachdem sich derselbe am meisten entfernt vom Antrage des Ausschusses, indem Herr Abg. Umlauft die Abfassung eines neuen Manifestes wünscht. — Sodann, glaube ich, daß der Antrag des Abg. Dylewski wird zur Abstimmung kommen müssen, indem derselbe auf die Materie eingeht, und sollte er angenommen werden, dieser Commission zur Beachtung zugestellt werden müßte, indem der Abg. Dylewski beantragt, "daß lediglich eine getreue Beschreibung der Handlungen und Schritte des Reichstages, so wie das Factum der Versicherungen der Freiheit von Seite des Kaisers an das Volk zu veröffentlichen und sich feierlich zur Aufgabe dir Sicherung der Freiheit des Volkes und des constitutionellen Thrones zn bekennen."

Abg. Wienkowski. Gestern schon sind die einzelnen Momente angegeben und beschlossen worden, welche im Manifeste vorkommen müßten, daher glaube ich, ist ein zweiter Beschluß weder nothwendig, noch möglich.

Präs. Ich glaube, das hätte vor der Debatte bemerkt werden sollen.

Abg. Dylewski. Ich weiß nicht, in wie ferne mein Antrag von dem gestern gefaßten Beschlusse abweicht, aber ich sehe auch darin, was ich sagte, durch die Meinung des Abg. Borrosch bestärkt.

Präs. Ich würde ersuchen, das Protokoll der gestrigen Sitzung nachzuschlagen.

Abg. Wienkowski. Ich muß erklären, es sind dieselben Puncte, also eben darum wäre ein wiederholter Beschluß nicht nöthig.

Abg. Peitler. Ich bitte, Herr Präsident, in Bezug auf die Fragestellung mir noch das Wort zu erlauben. Ich glaube, daß mein Verbesserungsantrag am ehesten zur Abstimmung kommen sollte, weil er am meisten sich entfernt, und für den Fall, als er durchgeht, alle anderen Anträge sich dann von selbst beheben dürften. Ich beantrage nämlich, daß die neue Redaction des Manifestes an alle Völker Oesterreichs wegen Gefahr im Verzuge, und weil es keiner Schwierigkeit unterliegt, heute noch vorgenommen werde, und zwar von dem permanenten Ausschusse durch die Beiziehung von Mitgliedern.

Präs. Dieser Antrag wurde vor der Debatte nicht gestellt, ich müßte erst fragen, ob die Kammer damit einverstanden ist. (Ruf: Nein!)

Abg. Goldmark. Ich erlaube mir in Bezug auf die Fragestellung zu bemerken, daß meiner Meinung nach der Antrag des Abg. Dylewski, weil er sich am meisten von dem der Commission entfernt, zuerst zur Abstimmung kommen müsse. Er bezweckt wesentliche Abänderungen. Dann können die zwei anderen Anträge, die parallel laufen, daß die Proclamation einer neuen Ausarbeitungs-Commission zugewiesen werde, zur Abstimmung gelangen.

Präs. Ich wäre der Ansicht, daß der Antrag des Abg. Umlauft zur Abstimmung kommen müsse.

(Viele Stimmen: Ja!)

Abg. Borrosch. Ich will nur bemerken, daß der Herr Schriftführer so eben erklärt hat, daß der Antrag des Abg. Dylewski mit den gestern gefaßten Beschlüssen übereinstimme; der Tadel trifft also nur die Adresse selbst, daß die gestrigen Beschlüsse nicht ganz beachtet wurden; er könnte daher vielleicht auch ganz fallen, sobald bei der Ausarbeitung der Adresse sich genau an die gefaßten Beschlüsse gehalten wird.

Abg. Goldmark. Ich ziehe meinen Antrag zurück.

Präs. Das vom Herrn Borrosch Angeführte ist ein Grund mehr, warum ich vor Allem den Antrag des Abg. Umlauft zur Abstimmung zu dringen glaube; ich werde übrigens die Frage an das hohe Haus stellen und mich dem Ausspruche desselben fügen. Ich für meinen Theil glaube, daß der Antrag des Abg. Umlauft: "daß diese Adresse einem Comité zur Ausarbeitung und Revision zugewiesen werde," zuerst zur Abstimmung kommen solle. (Ruf: Ja! ja!) Ich werde daher den Antrag des Abg. Umlauft zur Abstimmung bringen. Er lautet: "Ich stelle den Antrag, daß zur Revision des Manifestes eine Commission, bestehend aus einem Mitgliede eines jeden Gouvernements, zusammengesetzt werde." (Dieser Antrag wird gehörig unterstützt und angenommen.) Es ist ferner der Antrag des Abg. Sadil. Dieser ist behoben in dem Puncte, in welchem er wünscht, daß die Adresse der permanenten Commission zurückgewiesen werden soll; er besteht aber noch in dem Puncte, wo es heißt, daß die Adresse in versöhnlichem Sinne abgefaßt werden soll.

(Ruf: Versteht sich von selbst!)

Der Antrag des Abg. Sadil geht dahin, daß die Proclamation in versöhnlichem Sinne abzufassen sei. Ich glaube, ich werde diesen Antrag einfach zur Beachtung der Commission mittheilen. — Nun kommt der Antrag des Abg. Dylewski.

Abg. Polaczek. Es ist zwar bereits nach dem Schlusse der Verhandlung, aber ich muß bemerken, daß der Antrag des Abg. Dylewski der hohen Kammer auch erst nach dem Schlusse der Verhandlung bekannt wurde. Wäre er früher bekannt gewesen, so hätte ich einen Zusatzantrag gestellt, daß nämlich auch die Vorgänge vom 6. October in der Kammer im getreuen und genauen Lichte dargestellt werden, und zwar aus dem Grunde, weil darüber die böswilligsten, verschiedenartigsten Gerüchte verbreitet sind. Es würde also nothwendig sein, daß wir auch hierin dem Landvolke eine genaue Aufklärung geben.

Präs. Ich glaube, der Abg. Dylewski hat seinen Antrag, gleich wie er das erste Mal das Wort ergriff, in diesen Worten dargestellt. Es wird, glaube ich, wenn das Manifest redigirt sein wird, dem Herrn Abgeordneten freigestellt sein, sein Amendement zu stellen.

Abg. Polaczek. Da behalte ich mir mein Amendement vor.

Präs. Der Antrag des Abg. Dylewski lautet: "Eine getreue Beschreibung der bisherigen Handlungen und Schritte des Reichstages, so wie die Facta ihrer Genehmigung von Seite des Kaisers zu veröffentlichen und sich feierlich zur Aufgabe der Sicherung der Freiheit der Völker und des constitutionellen Thrones zu bekennen." Wird der Antrag, daß das Manifest in diesem Sinne gehalten werden soll, unterstützt? (Unterstützt.) Diejenigen Herren, welche dafür sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Es wird sich demnach in Bezug auf diesen Gegenstand an das gestrige Protokoll zu halten sein. Ich ersuche den Herrn Schriftführer die bezügliche Stelle vorzulesen.

Schriftf. Wienkowski (liest:) "Unter die Schwierigkeiten, die Adresse jetzt schon vorzulegen, gehört auch der Umstand, daß der permanente Ausschuß eine neue Proclamation an die Völker Oesterreichs zu erlassen, und eine Abschrift davon an Seine Majestät beizugeben für nothwendig erachtet. Die Veranlassung dieser Proclamation an die Völker liegt in dem Umstande, daß in mehreren Provinzen des österreichischen Kaiserstaates die nachtheiligsten, wahrheitswidrigen und die bisherigen Verfügungen des Reichstages verdächtigenden Gerüchte und Entstellungen verbreitet sind, und von böswilligen Leuten noch immer verbreitet werden. — Es stellt sich sonach die Nothwendigkeit heraus, die irrigen Urtheile, welche sich durch diese Wahrheit entstellenden Berichte über die letzten hierortigen Ereignisse und das Benehmen des Reichstages in den Provinzen herausgebiltet haben, zu berichtigen und die bisherige Wirksamkeit der hohen Reichsversammlung durch getreue Darstellung der letzten Ereignisse, dann der feindseligen Benehmungsweise der vor der Haupt- und Residenzstadt stehenden Kriegsheere, endlich der vielen vom Reichstage unternommenen Versuche zur friedlichen Ausgleichung, zu rechtfertigen. — Als letzte Folgerung dieser wahrheitsgetreuen Darstellung ist schließlich in die beantragte Proclamation die Aufforderung an alle Völker Oesterreichs aufzunehmen, daß sie den Reichstag unterstützen und ihre heiligsten Interessen in der Bedrohung der Freiheit und seiner Berathungen gefährdet erklären."

Präs. Ich werde mir demnach erlauben, dieses Protokoll der Commission zuzufertigen, damit sie Bedacht habe auf diesen Beschluß. Ich halte die Angelegenheit für heute für erledigt, und würde ersuchen, daß die Abgeordneten der betreffenden Provinzen vielleicht sogleich zusammentreten, um die Wahlen zu treffen. (Ja! ja!)

(Es wird der Antrag auf den Schluß der Sitzung gestellt und angenommen.)

Ich bitte noch sich darüber auszusprechen, wann die Sitzung wieder eröffnet werden soll, und wegen der Tagesordnung. (Es werden Anträge gestellt auf 10 Uhr, 12 Uhr, und auf Nachmittag.)

Es wird gemeldet, daß Böhmen bereits gewählt hat, und auch der Abg. Fedorowicz für Galizien gewählt worden sei.

(Die Wahlen werden sogleich vorgenommen und vom Vorstands-Bureau aufgezeichnet. Der Präsident gibt das Resultat der Versammlung bekannt, wie folgt. Es sind gewählt:)

Für Böhmen: Borrosch.

Für Illirien: Lanner.

Für Mähren und Schlesien: Oheral.

Für Nieder-Oesterreich: Goldmark.

Für Steiermark: Wiesenauer.

Für Galizien: Fedorowicz.

Für Küstenland: Goriup.

Für Ober-Oesterreich: Peitler.

Für Tirol: Gredler.

Für Dalmatien: Androvich.

Präs. Ich bitte um 9 Uhr in den Abtheilungen zu erscheinen zur Berathung der Grundrechte, dann um 2 Uhr hier zur Beschlußfassung über die Proclamation. Ich erkläre die Sitzung für unterbrochen.

(Um 8 1/4 Uhr.)


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