vermögen, müßten dann nicht im Namen des Reichstages, sondern im Namen Derjenigen, aus denen die Deputation bestanden hat, diese Vorgänge bestätiget werden? Es müßte der Zeugenbeweis vorgebracht werden, denn der Reichstag war damals nicht versammelt, er kann daher auch keinen Zeugen abgeben.
Schriftf. Wiser. Ich muß bemerken, daß mir im Vorstands-Bureau von einer solchen schriftlichen Aufforderung nichts bekannt ist, sie müßte ihm persönlich übergeben worden sein, und sich noch in seinen Händen befinden; im Vorstands-Bureau aber liegt eine derartige Schrift nicht vor, ist mir auch nicht bekannt.
Abg. Prato. Ich muß bemerken, daß unser jetziger Herr Präs. Smolka selbst Zeuge war, wie ich selbst in Gesellschaft anderer Mitglieder vor dem Präs. Strobach erschienen, mit der schriftlichen Bitte der hier versammelten Abgeordneten, welche darauf sämmtlich unterzeichnet waren; und der Herr Abg. Pillersdorff, der bei einer freundschaftlichen Berathung präsidirte, war Zeuge, wie wir diese Bitte an den Präs. Strobach unterzeichneten.
Präs. Ich muß bestätigen, daß mir eine derartige Schrift im Ministerial-Conseil, wo auch der frühere Herr Präs. Strobach anwesend war, übergeben wurde, das heißt, sie wurde dem Herrn Präs. Strobach überreicht, der sie mir zustellte. Ich glaube, daß ich sie zu Hause habe, denn Ich dachte nicht, daß dieß eine Urkunde sei, welche auf den Tisch des Hauses niedergelegt werden solle. Ich werde diese Schrift morgen auf den Tisch des Hauses niederlegen, und es könnte vielleicht diese ganze Angelegenheit mit Rücksicht auf diesen Umstand vertagt werden. (Ja, ja!) Die Veröffentlichung des Protokolls ist bereits beschlossen worden, was den weiteren Antrag anbelangt, so werde ich mir erlauben, denselben morgen vorzunehmen.
Abg. Prato. Ich beantrage, daß die Veröffentlichung dieses Protokolles auf den morgigen Tag verschoben werde, es ist etwas, was zusammengehört, darum beantrage ich, daß die Veröffentlichung des Protokolles auf morgen vertagt werde.
Präs. Wenn kein Widerspruch stattfindet, so kann dieß geschehen. Es liegt kein weiterer Gegenstand zur Berathung vor. Wenn sonst Niemand das Wort zu ergreifen wünscht - (wird unterbrochen.)
Abg. Hönig. Wenn sonst kein Gegenstand vorliegt, so erlaube ich mir das hohe Haus zu befragen, ob es nicht genehm wäre, daß das Resultat zweier Wahlacte die in der vierten Abtheilung bereits geprüft worden und zum Vortrage bereits sind, bekannt gegeben werde.
Präs. Wenn der Herr Referent gegenwärtig ist, so dürfte es keinem Anstande unterliegen. Wenn die hohe Versammlung damit einverstanden ist, daß diese Wahlacte vorgenommen werden, so wolle sie es durch Ausstehen kund geben.
(Der Berichterstatter der vierten Abtheilung trägt die Wahlacte der Abg. Johann Fedorowicz für den Wahlbezirk der Stadt Tarnopol in Galizien und Ludwig Dolanski für den Wahlbezirk Bóbrka in Galizien vor, welche von der hohen Versammlung genehmiget werden.)
Abg. Pillersdorff. Da kein anderer Gegenstand zur Verhandlung vorliegt, erlaube ich mir, die hohe Versammlung auf einen Gegenstand aufmerksam zu machen, welcher sie zunächst und eigentlich ihre Stellung betrifft. Ich werde mir nicht erlauben, einen Antrag zu stellen, weil ein Antrag darüber nur dem Herrn Präsidenten zusteht, meine Absicht ist nur, der hohen Versammlung Gelegenheit zu geben, ihre Gesinnungen über das auszusprechen, was ich mir vorzutragen erlaube. Seit zehn Tagen ist die geregelte Thätigkeit des hohen Hauses unterbrochen; die ernsten Ereignisse, welche eingetreten sind, haben diese Unterbrechung herbeigeführt; der Zustand, in welchem sich die Executiv-Gewalt gegenwärtig befindet, hat es nöthig gemacht, daß die hohe Versammlung einen Theil der executiven Wirksamkeit über sich nehme. Diese Wirksamkeit ist von der Art, daß sie nicht von dem ganzen Hause, nicht von einer großen Versammlung ausgeübt werden kann, sondern in die Hände einer kleinen Versammlung gelegt werden müßte. Das ist geschehen, durch die Aufstellung eines Ausschusses, welchem diese Geschäfte übertragen worden sind, und welcher nur die Aufgabe übernommen hat, von Zeit zu Zeit mir den Ergebnissen oder wichtigen Verhandlungen das hohe Haus vertraut zu machen, und in einzelnen Fällen den Rath und die Beschlüsse der hohen Versammlung einzuholen. Ich glaube, es dürfte nun der Zeitpunct gekommen sein, wo sich die Versammlung aufgefordert finden dürfte zu geregelten Geschäften, zur Lösung ihrer eigentlichen Aufgabe zurück zu gehen Diese Aufgabe ist von dreifacher Natur und von so wichtiger Art, daß ich glaube, sie berühren zu sollen. Es handelt sich um Feststellung der Verfassung, auf welche bekanntermaßen alle Völker Oesterreichs ihre Hoffnungen mit gespannter Erwartung stellen. Es handelt sich ferner um die Regulirung des Staatshaushaltes und um die Bestimmung der Steuern und ihrer wesentlichen Erleichterungen, wie solche die Sicherstellung des Staates erheischt. Außerdem sind mehrere Gesetzentwürfe, deren Wichtigkeit und Dringlichkeit anerkannt ist, welche gleichfalls die Aufmerksamkeit und Thätigkeit dieses Hauses in Anspruch nehmen dürften. Als solche erlaube ich mir zwei zu bezeichnen, deren Dringlichkeit bereits vor zwei Monaten anerkannt worden ist, nämlich ein Gesetz gegen gewaltsame Störungen der Verhandlungen des Reichstages und ein Gesetz zum Schutze der persönlichen Sicherheit der Mitglieder des constituirenden Reichstages. Ich glaube, diese speciell berühren zu sollen, weil ich Vorstand der Commission war, welcher die Prüfung dieser Gesetzentwürfe übertragen worden ist, und welche bereits vor längerer Zeit Bericht darüber erstattet hat. Ich glaube, diese und ähnliche Gegenstände dürften hinreichenden Stoff bieten, um die geregelte Thätigkeit der hohen Versammlung in Anspruch zu nehmen. Nebst den allgemein angeführten Rücksichten scheinen mir auch noch specielle Gründe dafür zu sprechen, diese Thätigkeit nicht länger mehr zu verschieben. Der erste ist, weil uns die Pflicht obliegt, demjenigen nachzukommen, wozu uns unsere Committenten hieher gesendet haben, ihrem Vertrauen zu entsprechen. Der zweite Grund liegt speciell in den gegenwärtigen Zeitverhältnissen, daß nämlich meines Erachtens nach, nichts mehr zur Beruhigung und Besonnenheit der hiesigen Bevölkerung beitragen und dieselben stärken würde, als wenn die hohe Versammlung selbst zeigen möchte, daß sie ganz ungestört, mit Ruhe und reifer Ueberlegung ihren Aufgaben obliegt. Als den dritten Grund erlaube ich mir anzuführen, daß es auch viel zur Beruhigung der abwesenden Mitglieder dieser Versammlung beitragen würde, nicht länger ihre Anwesenheit vorzuenthalten, wenn sie sich von den ungestörten Verhandlungen des Hauses überzeugt, und wenn sie gesehen haben werden, daß der Reichstag seinen wichtigen Geschäften obliegt. — Als Einwendung dagegen könnte erhoben werden, daß die Anzahl der Mitglieder des Hauses nicht so groß ist. Mein mir scheint, sie ist hinreichend, und ich glaube, sie ist sogar so groß, um die Vorarbeiten vorzunehmen. Es sind 200 Mitglieder anwesend, das macht für jede Abtheilung 20, die gewiß hinreichen werden, um diese Vorarbeiten vorzunehmen. Ich schließe mit dem, womit ich begonnen habe, daß ich nicht einen bestimmten Antrag stelle, sondern der hohen Versammlung die Gelegenheit geben wollte, sich einmal entschieden auszusprechen.
Abg. Borrosch. Es freut mich von dem verehrten Abgeordneten, einen Antrag, den ich so eben stellen wollte, so vortrefflich bevorwortet vernommen zu haben, daß ich nichts beizufügen wüßte, und jede dießfällige Wiederholung vermeidend, weitere Worte erspare. Ich erlaube mir nur beizufügen, daß auch ein Recrutirungsgesetz vorliegt, welches ebenfalls einen sehr zweckmäßigen Arbeitsgegenstand bilden würde. Vor allem aber ist dieß der Fall mit den Grundrechten. Morgen werden die vierzehn Tage, welche damals bestimmt waren, um sie in den Abtheilunzen zu berathen, zu Ende sein, von wo sie dann behufs der Berichterstattung in den Constitutions-Ausschuß gelangen sollten, den ich somit auffordere, seiner Pflicht nachzukommen, wofern mein Antrag, diese in Angriff zu nehmen, genehmigt wird.
Abg. Pieczykowski. Unsere jetzigen Versammlungen haben einen ganz besonderen außerordentlichen Gegenstand zur Verhandlung. Unsere Gemüther waren zu aufgeregt, als daß wir in den gewöhnlichen Stand der Tagesordnung hätten eingehen können.
Wenn wir uns jetzt in der Lage befinden sollten, woran ich doch zweifle, so dürfte ich darauf aufmerksam machen, daß die Tagesordnung schon beschlossen war. Nach der Geschäftsordnung dürften die seit neun Wochen in Ruhe liegenden Petitionen vom Petitions-Ausschusse zur Berichterstattung kommen. Wenn man dieses nicht als nothwendig erachtet, so glaube ich, daß die durch Abg. Borrosch angetragenen vierzehn Tage keineswegs hier gerechnet sein können. Ich glaube, Niemand war im Stande, sich in den Abtheilungen zu befinden und über die Grundrechte genau nachzudenken; ich glaube daher, daß wir auf diese vierzehn Tage jetzt keine Rechnung nehmen können, und wir selbe fortsetzen müssen in den Abtheilungen, in jenen Tagen, wo wir ruhiger sein werden, wohl aber glaube ich, den Gegenstand, welchen der Herr Abg. Pillersdorff berührt hat, wieder in Berathung aufzunehmen.
Präs. Ich werde mir, bevor ich Jemanden weiter das Wort ertheile, erlauben, die letzte Tagesordnung vorzulesen, wenigstens die ersten Puncte, damit die hohe Versammlung sich darüber aussprechen kann. Sie lautet:
1. Die dritte Lesung des Berichtes des Finanz-Ausschusses. — Dieser Gegenstand ist jetzt erledigt und fällt weg.
2. Ablesung des Sitzungs-Protokolles.
3. Berichte über die Wahlacte.
4. Bericht des Petitions-Ausschusses.
5. Bezüglich der vom Abg. Borrosch beantragten Vorschußleistung von zwei Millionen Gulden.
6. Begründung des Antrages des Abg. Brestel, auf Niedersetzung eines Ausschusses für die Beziehungen zu den auf dem Reichstage nicht vertretenen Provinzen.
Diese Begründung steht im Zusammenhange mit der Adresse, welche an Seine Majestät abgesendet wurde, und ist in dieser Beziehung als erlediget anzusehen.
Wünscht vielleicht noch Jemand weiter über diesen Gegenstand zu sprechen?
Abg. Paul. Ich habe vor einigen Tagen einen Antrag in Bezug auf den Petitions-Ausschuß auf den Tisch des Hauses niedergelegt, und bitte ihn ebenfalls auf die Tagesordnung zu setzen.
Präs. Nämlich damit der Petitions-Ausschuß Bericht erstatte?
Abg. Paul. Ich habe mehrere Puncte rücksichtlich des Petitions-Ausschusses gestellt, und habe sie dem Schriftf. Cavalcabó übergeben.
Präs. Ich entsinne mich nicht, daß mir der Antrag vorgelegt wurde, überdieß ist der Schriftf. Cavalcabó nicht da, und wird somit erst später darüber Auskunft geben.
Abg. Dylewski. Ich erinnere, daß vor einigen Tagen auf meinen Antrag festgestellt worden ist, sich täglich um 9 Uhr in den Abtheilungen wegen Berathung der Constitution, der künftigen Verfassung, zu versammeln, auf jeden Fall aber daselbst gegenwärtig zu sein, vom Vorstande im Falle außerordentlicher Ereignisse zu einer Sitzung zusammengerufen zu werden. Ich bedauere, daß es davon abgekommen ist; das heute Vorgetragene gab mir Anlaß, die hohe Kammer darauf zu erinnern. Ich bitte aber morgen sich nicht um 9 Uhr, sondern um 10 Uhr zu versammeln, und den Herrn Präsidenten bitte ich, den Constitutions-Ausschuß auf morgen sich versammeln zulassen, denn seit einigen Tagen fehlt der Berichterstatter, welcher in unserer Section diese Sache zu erledigen und zu bevorworten hat, nämlich die Grundrechte des Herr Abg. Kautschitsch.
Es hat sich in dieser Hinsicht so Manches geändert, und es muß, wenn die Berathung der Grundrechte in den Sectionen nicht ohne Erfolg sein soll, wieder eine neue Organisirung der Referenten des Constitutions-Ausschusses vorgenommen werden; das möge morgen von 9 — 10 Uhr erlediget und um 10 Uhr die weitere Berathung fortgesetzt werden, wie sie theilweise schon begonnen.
Abg. Pillersdorff. Ich habe mir erlaubt das Wort zu nehmen, um in demselben Sinne zu sprechen. Wenn die hohe Versammlung sich in diesem Principe ausspricht, so glaube ich, daß es gut wäre, jetzt schon den Gang zu regeln.
Das erste und wichtigste Geschäft ist, an die Berathung über die Grundrechte zu schreiten, und aus diesem Grunde sollten, wenn nicht täglich, doch wenigstens einige Male in der Woche, allgemeine öffentliche Sitzungen gehalten werden, und diejenigen Gegenstände, die an der Tagesordnung sind, vorgenommen werden.
In Bezug hierauf erlaube ich mir, auf jenen Gegenstand, der ich bereits erwähnt, und dessen Wichtigkeit anerkannt worden ist, aufmerksam zu machen. Dieses dürfte einer der ersten Gegenstände sein, ebenso erkenne ich die Dringlichkeit des Recrutirungsgesetzes. Ich glaube, es würde sich nur darum handeln, die Reihenfolge dieser Gegenstände zu bestimmen, da ein Bericht des Finanz-Ausschusses schon seit längerer Zeit angekündiget ist und ich ihn hier bereit habe, so dürfte auch die hohe Versammlung bereit sein, gelegenheitlich ihn anzuhören und zu bestimmen, in welcher Zeit darüber die Berathung beginnen möge. Ich glaube, es wäre nur gut, anzuknüpfen unsere Thätigkeit an alle Aufgaben, welche theils schon unternommen sind, theils in unserer Verpflichtung liegen.
Abg. Wienkowski. Da mehrere Gesehesvorschläge hier bezeichnet wurden, deren Wichtigkeit es erheischt, daß sie sobald als möglich an die Tagesordnung kommen, so erlaube auch ich mir in dieser Beziehung einen Gesetzesvorschlag zu bezeichnen, — das ist der, den uns der Constitutions-Ausschuß gemacht hat, hinsichtlich der wiederholten Wahlen jener Deputirten, die Staatsämter angenommen haben, und ich wünschte, daß er auch sobald als möglich an die Tagesordnung komme, denn er trägt dazu wesentlich bei, unser Haus zu completiren, und eigentlich zu vervollständigen in dieser Beziehung.
Abg. Demel. Da schon Anträge gestellt worden, um eine Tagesordnung zusammen zu sehen, so erlaube ich mir als Berichterstatter des Ausschusses zur Prüfung der Reichstagsrechnungen, darauf anzutragen, daß ich auch in die Lage gesetzt werde, meinen schon vor drei Wochen angekündigten Bericht über diese Rechnungen dem hohen Hause vorzutragen.
Abg. Scherzer. Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß das vom Herrn Minister bereits vorgelegte Nationalgarde-Gesetz ehestens zum Vortrage komme.
Präs. Wenn fast Niemand mehr das Wort ergreift, so erlaube ich mir die Debatte in dem zusammen zu fassen, daß — ich glaube dem Wunsche der hohen Kammer zu entsprechen — ich auf morgen früh um 9 Uhr diejenigen Herren, welche in den Constitutions-Ausschuß gewählt sind, ersuche, zusammen zu treten, um für diejenigen Abtheilungen, wo jetzt Referenten abgehen, neue Referenten zu wählen. Sodann würde ich ersuchen, daß die Herren Mitglieder sich um 10 Uhr in den Sectionen einfinden, um daselbst an die Berathung der Grundrechte zu gehen, damit dieselben so schleunig als möglich in den Abtheilungen durchgearbeitet werden und wieder zurück an den Constitutions-Ausschuß gelangen können. Sollte im Laufe des morgigen Tages es nöthig sein, eine Vollberathung zusammen zu berufen, so werde ich mir erlauben, dieses zu thun, indem ich die Herren aus den Abtheilungen herberufen werde; sollte es nicht nothwendig sein, so würde ich mir erlauben, die Sitzung auf Dienstag 10 Uhr anzuberaumen und für die Sitzung die Tagesordnung vorzuschlagen. — In dieser Beziehung liegen verschiedene Anträge vor, als: Vor allem die Ablesung des Sitzungsprotokolles, um den Kammerbeschluß zur Ausführung bringen zu können, daß nämlich die Protokolle sogleich in die Wiener Zeitung eingerückt werden sollen. (Wird angenommen.) Das wäre also der erste Punct der Tagesordnung. Ich glaube, es sollten auch die noch nicht erledigten Wahlacte, d. h. die Prüfung der Wahlacte vorgenommen werden, weil dieses ein dringender Gegenstand ist, damit einmal bestimmt erscheine, welche Herren Abgeordneten das Recht hier zu sitzen haben Es sind nur noch wenige ungeprüft. — Der zweite Gegenstand wäre also die Prüfung der noch rückständigen Wahlacte.
Ein Abg. Wie mir bekannt ist, sind nur zwei, und zwar aus der gewesenen fünften Abtheilung, allein der Berichterstatter ist nicht anwesend, und ich glaube kaum, daß dieses den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bilden könnte. Es müßte nun ein anderes Mitglied dieses Geschäft übernehmen; wenn dieses aber nicht der Fall ist, so würde ich beantragen, daß die Wahlacte ausgelassen werden.
Präs. Es wurde mir vom Abg. Gleispach angezeigt, daß er auch über einen Wahlact zu berichten habe. Es wird auch auf jeden Fall ein Wahlact vorzutragen sein.
Abg. Hubicki. Ich beantrage morgen nachmittag doch eine öffentliche Sitzung anzuberaumen, weil ter permanente Ausschuß wahrscheinlich einen Bericht zu erstatten haben wird.
Präs. Ich werte also den Gegenstand zur Abstimmung bringen.
Abg. Peitler. Als Mitglied der Entschädigungs-Commission erlaube ich mir auch eine Bemerkung.
Präs. Wenn Sie über den Gegenstand, ob morgen oder übermorgen eine Sitzung stattfinden soll, zu sprechen wünschen, so kann ich Ihnen das Wort nicht gestatten.
Abg. Umlauft. In dieser Beziehung erlaube ich mir im Namen Ihres permanenten Ausschusses die Bemerkung, daß, wie der Versammlung bekannt gemacht wurde, wir von der in Olmütz anwesenden Deputation eine Mittheilung erhalten haben, daß sie heute um 11 Uhr eine Audienz bei Seiner Majestät haben wird. Es muß aber allen Vertretern von größter Wichtigkeit sein, so schnell als möglich von dem Resultate Kunde zu erhalten, insbesondere darum, um die Nachricht davon so schnell als möglich in die Provinzen zu verbraten. Wenn also schon für morgen eine Sitzung anberaumt werden sollte, glaube ich, daß sie schon für Vormittag bestimmt werde, weil bis dahin jedenfalls eine Depesche eintrifft.
Präs. Dem ist dadurch vorgesorgt, daß die Herren, welche in den Sectionen um 10 Uhr versammelt sein werden, sogleich zu einer Plenarsitzung zusammenberufen werden können, im Falle es nothwendig erscheinen sollte, eine Vollberathung eintreten zu lassen.
Abg. Umlauft. Ich habe nur zu bemerken, daß der Grund, welchen der Abg. Hubicki für die Feststellung einer Abendsitzung angeführt hat, vielmehr paßt für die Festellung einer Morgensitzung.
Präs. Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß in dieser Beziehung sich schon die hohe Kammer dahin ausgesprochen hat, daß morgen früh um 10 Uhr die Berathung der Grundrechte stattfinden soll. Ich glaube, daß es keinen Anstand haben wird, eine Vollberathung zusammen zu rufen, falls Mittheilungen zu machen wären. Ich bitte die hohe Versammlung sich auszusprechen, ob eine Plenarsitzung, falls sie nicht morgen früh schon zusammen berufen würde, morgen um 6 Uhr Abends oder am Dienstag um 10 Uhr früh stattfinden soll.
Abg. Borrosch. Die Versammlung soll vorhinein mit genauer Feststellung der Stunde der Sitzung bestimmt werden, da wir ja öffentliche Sitzungen halten. Ich glaube, daß das allerdings ein voller Grund der Berücksichtigung sei. Ueberhaupt wünschte ich nicht, daß ein Tag ohne eine Plenarsitzung sein möge, da jedenfalls die permanente Commission uns Mittheilungen zu machen, oder von der Vollberathung Beschlüsse abhängig zu machen haben wird. Ich glaube den Mittelweg einzuschlagen, wenn wir die Sitzung für Nachmittag 3 Uhr antragen. (Ruf: 4 Uhr.)
Präs. Ich werde demnach den Gegenstand zur Abstimmung bringen. Diejenigen, welche wünschen, daß die Sitzung auf morgen 4 Uhr Nachmittags anberaumt werde, wollen aufstehen. (Majorität.) Die Sitzung wird demnach morgen um 4 Uhr Nachmittags abgehalten werden, und es ist bereits angenommen:
1. Die Ablesung des Sitzungsprotokolles.
2. Die Berichte über die Wahlacte.
Weiter wurde angetragen, daß die Berichte des Petitions-Ausschusses auf die Tagesordnung kommen. Ich glaube, wenn dieser Bericht des Petitions-Ausschusses zugelassen wird, alle übrigen Angelegenheiten wegfallen. Jedenfalls würde ich glauben, daß die Berichte der permanenten Commission vorangehen sollen. Ich bitte sich also darüber auszusprechen, ob der Bericht des Petitions-Ausschusses morgen gehalten werden soll.
Abg. Pieczykowski. Die hohe Kammer hat bereits beschlossen, daß immer der erste Tag der Woche für den Petitions-Ausschuß bestimmt werde. Wenn unsere Sitzungen im ordentlichen Wege stattfinden, so muß dieß auch eingehalten werden.
Ich habe noch zu erinnern, daß wir im Petitions-Ausschusse überaus wichtige Gegenstände haben, und darum möchte ich um einige Zeit Geduld bitten, bis diese vorgetragen sind; wir haben hinsichtlich der Depositengelder einen überaus wichtigen Gegenstand, die Gelder werden abgeführt, ungeachtet der Eingabe, daß diese Depositengelder nicht ausgeführt werden sollen.
Präs. Diejenigen Herren, welche der Meinung sind, daß als vierter Gegenstand die Berichte des Petitions-Ausschusses angehört werden, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Majorität.)
Wir haben nun die Ablesung des Sitzungs-Protokolles, den Bericht der permanenten Commission, den Bericht über die Wahlacten und den Bericht des Petitions-Ausschusses an der Tagesordnung; weiter Gegenstände, die angetragen worden, sind: Berathung über das Recrutirungsgesetz; Berathung über das Gesetz, die Annahme von Staatsämtern betreffend, daß sich nämlich diejenigen Abgeordneten, welche ein Staatsamt angenommen haben, einer neuen Wahl unterziehen müssen; die Reichstagsrechnungen, das Nationalgarde-Gesetz. Diese Gegenstände werde ich auf die Tagesordnung setzen; wenn die früheren erlediget sind, werden sie der Reihenfolge nach in Berathung kommen; ferner das Gesetz wegen Unverletzlichkeit der Reichstags-Deputirten.
Abg. Pillersdorff. Ich glaube, auch die ausständigen Berichte wegen beanständeter Wahlen, damit die Berichterstatter aus der Verlegenheit kommen, einen Bericht zu haben, der in dem Hause nicht vorgelegt ist.
Abg. Fedorowicz. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß schon an der Tagesordnung, die jetzt unterbrochen ist, der Antrag der Abg. Szaszkiewicz war, wegen Niedersetzung einer Commission zur Schlichtung der Processe zwischen den Bauern und den früheren Grundherrschaften; dieser Antrag war an der Tagesordnung und ich möchte bitten, daß er wieder an dieselbe kommt.
Präs. Ich wurde mir erlauben, ihn ebenfalls auf die Tagesordnung zu setzen, ich bitte nur, meine Herren, sich über die Priorität aussprechen zu wollen, 1. das Gesetz wegen Unverletzlichkeit der Person der Reichstagsdeputirten (ja), sodann das Gesetz wegen derjenigen Herren Abgeordneten, welche Staatsämter angenommen haben. (Ja.)
Ein Abg. So viel ich mich erinnere, sind zwei Gesetze, wegen Unverletzbarkeit des Reichstages und der Deputirten. (Ja.)
Präs. Dann würde ich also antragen, die Begründung des Antrages des Abg. Szaszkiewicz, (ja), sodann das Recrutirungsgesetz (ja), dann das Nationalgarde-Gesetz (ja), und endlich die Reichstagsrechnungen, die nicht so dringend sind.
Abg. Pieczykowski. Dürfte ich nicht antragen, daß das Nationalgarde-Gesetz vor dem Recrutirungsgesetze auf die Tagesordnung komme? (Ja.)
Ein Abg. In Beziehung auf das Nationalgarde-Gesetz ist schon früher besprochen worden, daß es vorläufig nur als provisorisches Gesetz vom Ministerium erlassen werden soll, daß also dieser Gegenstand, wie der Herr Abg. Borrosch ganz deutlich auseinander gesetzt hat, jetzt nicht in Verhandlung genommen werden kann, bevor nicht die Gemeindeordnung abgethan wird. Ich glaube daher, daß dieser Gegenstand nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden kann.
(Mehrere Stimmen: Es wird ohnehin sobald nicht zur Verhandlung kommen.)
Präs. Ich erkläre die Sitzung unterbrochen bis morgen 4 Uhr Nachmittags, bitte aber um 10 Uhr Vormittags sich in den Sectionen einzufinden.
(Schluß um 12 1/4 Uhr.)