Støeda 4. øíjna 1848

Borrosch. Habe ich das Wort, Herr Präsident?

Präs. Ja.

 Borrosch. Die mir eingeworfenen Grunde haben mir erst vollkommen bewiesen, wie zweckmäßig mein Antrag ist. (Oh! Oh!) Ich glaube ihn auch klar genug gestellt zu haben, und fühle mich daher der mir unterschobenen Accumulirung dieser Provinzial Landesfonde mit dem allgemeinen Staatsfonde nicht schuldig Ich habe ausdrücklich gesagt: Die Verrechnung des Staatshanshaltes, und habe sie den Provinzen gewahrt Ein für allemal muß ich aber obwohl vorgreifend erklären, daß ich unter einer Gliederung des Staates gewiß nicht Departements im französischen Sinne verstehe, daß ich nämlich allen Provinzen ihre Kronrechte gewahrt wissen will, wenn ich mir gleich die künftigen Provinzialland tage als Kreislandtage denke.

 Es wird von uns ein Vertrauensvoten verlangt, wenn man ein Vertrauensvotum verlangt, so ist man auch schuldig, uns Rechnung zu legen; denn wie konnten wir sonst wissen, ob unser Vertrauen auch ein gut verwendetes war. Die Beiträge sind höchst ungleich. In manchen Provinzen fließt von der Grundsteuer mehr ein, in anderen gar nichts Indem wir nun aber hier die Staatsbürger zu Steuern verhalten, und einer Corporation, die einerseits keine mehr ist, wenigstens nicht mehr in der alten Bestimmung, einräumen, die Staatsbürger besteuern zu helfen, verpachten wir uns über die Verwaltung und Gebarung uns zu bekümmern. Die Gebarung ist bis jetzt einem sehr kleinen Besamtenpersonale anvertraut, welches als solches weder den früher bestehenden Ständen Rechnung legt, noch uns legen soll, sondern einem kunsteigen erst zu constituirenden Landtage, wo wir in Vorhinein die Steuer aufzubringen uns verpflichten, und da wir nicht im Voraus wissen, wie die künftigen Behörden Rechenschaft fordern, und sich constituiren werden, so haben wir jedenfalls die Verpflichtung, wenigstens über die Gebarung eine invigilirende Inspektion auszuüben Wie viel davon zu rein willkürlichen Zwecken auch verwendet wurde, werden die Herren, welche so lebhaft dafür sprachen, wohl selber wissen, um nicht in das Detail einzugehen, namentlich wie viel unter dem Prägtexte der Verschönerung rein vergeudet wurde, namentlich ist in einer Beziehung eine Unterstützung derart nicht erfolgt, nur aus etwa hundert zwanzig Arbeiter, welche in Baumgarten arbeiteten auf 6 Wochen, oder wüßte ich nichts davon als damaliger Städtrath, wohl aber, wie oft wir leider unnütz Petitionen machten, und am Ende uns doch selbst helfen mußten Theaterausgaben gehörten auch dazu. Ein Herr Redner vor mir hat ein großes Gewicht auf das Selbstbesteuerungsrecht des Königreiches Böhmen gelegt Ich muß auch ein großes Recht auf das Selbstbesteuerungsrecht legen, frage aber, wie das Königreich Böhmen mit seinem Postulateslandtage sich dieses Recht gewahrt hat, und ob es sich nicht immer durch ministerielle Anordnung hat diktieren lassen. Will man die Partei der Volksfreiheit, so kann man nicht die Partei des historischen Rechtes wollen.

Sollen wir also nicht einmal die Überwachungsbehörde sein, dann müßte ich beantragen, daß wir nicht von Staatseinnahmen einen Beitrag leisten, denn etwas anderes ist es denn doch in der That nicht, oder sollen wir Staatsbürger besteuern lassen, ohne daß sie von dem Reichstage, der doch die Besteuerung gegen sie ausspricht, auch noch das Recht in Anspruch nehmen, zu fragen, was doch mit dein Gelde geschehen sei (Beifall).

Präs. Wünscht noch einer der Herren Antragsteller das letzte Wort zu ergreifen?

Abg. Trojan. Ich sehe mich genöthigt, nachträglich die Natur meines Antrages darzustellen und denselben zu rechtfertigen. Ich wurde in meiner früheren Darstellung etwas gestört, ich habe angedeutet, und mein Landsmann der Abgeordnete für Eisenbord hat es für mich übernommen, auf die missliche Lage unseres Domesticalfond hinzuweisen, insbesondere, da wir heuer schon ein großes Deficit haben, und zwar in Folge dessen, da dem Landesausschusse Arbeiter zugewiesen wurden, die er nolensvolens beschäftigen mußte, um Sicherheit und Ruhe in der Hauptstadt und deren Umgebung zu erhalten, so wie ungefähr hier in Wien der Staatsschatz genöthigt war, beizusteuern aus gleichen öffentlichen Rücksichten zu ähnlichen Zwecken. So ist es geschehen, daß der Domesticalfond nicht bloß seine Disponiblen Kräfte erschöpfte, sondern sogar auch schon sein Stammverbogen, namentlich seine meist in Staatspapieren bestehenden Capitalien angreifen mußte, indem er einen Theil der letzteren bei der Sparcasse in Prag verpfändete, die er jetzt nur zum offenbaren großen Schaden des Landes zu veräußern und somit das Stammkapital unseres Landesfonds zu schmalern genöthigt wäre, wo es jetzt bekanntlich überhaupt eine missliche Sache ist, Creditspapiere abzusetzen. Ich war daher genöthigt, für den Fall, wenn der Antrag des Abg Brauner, der zweite in einem zusammengesetzten Antrage durchgeht, der nämlich, womit die Domestical Fondsbeiträge sogleich und unbedingt behoben werden sollen, daß in diesem Falle der Staat die Verpflichtung übernähme, die Kosten der Anrepartirung, Ausschreibung und Einhebung selbst zu übernehmen daß die dafür bestehenden Institute im Lände zu erhalten Denn wie ich vorhin schon durch die Aufzählung der Ämter, die aus dem Domesticalfond erhalten werden, angedeutet haben wollte, wird sowohl die Ausschreibung als Repartierung und Abfuhr der Steuern aus dem Domesticalfond als eine Landesauslage bestritten, es bleibt nun nichts anderes übrig, nachdem sie dein Domisticalfonde die noteigen Quellen entziehen, muß ich das Ärar gefallen lassen, daß von der Steuer das Nöthige zur Erhaltung jener Behörden abgezogen werde, denn etwa es geschieht dieß nur im Interesse des Gesamtvaterlandes, es muß daher jedes Mittel, das dazu führt, als ein notwendiges, und die damit verbundenen Auslagen als Staatsauslagen behandelt und bestritten werden. Ich will daher, daß mein Antrag als ein bloß eventuelles Auskunftsmittel nur für den Fall zur Abstimmung gelange, wenn der Antrag des Abg. Brauner durchgeht.

S c h n e i d e r. Ich muß mich um so inniger an den Antrag des Herrn Abgeordneten des vierten Wahlbezirkes von Prag anschließen, und namentlich mit dieser Status offici Steuer, die für Schlesien eine besondere ist, weil ich eben auch meine, daß dort gerade in der Gebarung dieser Abgaben manche Willkür wird geherrscht haben, weil ich nicht wünschte, daß die Stände Schlesiens selbst Steuern ausschreiben oder in Antrag bringen. Sie gebären so ein Kind, das nennen sie Status officii und am Ende kostet uns das sehr viel Geld, da glaube ich muß denn darüber der Reichstag eine Aufsicht haben, und ich hoffe, er wird sie besser überwachen, und die Herren dort werden uns Rechnung legen müssen.

Kautschitsch. Ich entnehme aus der Verhandlung, die auf beiden Seiten des Hauses gepflogen wurde, daß unter dem Worte: "Zuschlag zu den Steuern, " nur die Geldbeiträge für die Localerfordernisse verstanden werden. Das ist aber nicht im §. 2 enthalten. Unter diesen Zuschlägen kann man Geldbeiträge zu allen öffentlichen Zwecken, zur Führung eines Krieges, zu öffentlichen Bauten verstehen. Das will man hier nicht eingeräumt wissen, deßwegen protestire ich dagegen und habe mein Amendement dazu gestellt, daß diese Zuschläge zu öffentlichen Zwecken nach Maßgabe des Erfordernisses in keinem höheren Ausmaße erhoben werden als bisher, fünft ist der, der jetzt eine Grundsteuer von 50 fl. zahlt, in der Gefahr, wenn das öffentliche Erfordernis es nöthig macht, einen Zuschuss von 100 fl., ja 150 st. zahlen zu müssen. Das wollen wir nicht, deßhalb halte ich dafür, daß das von mir gestellte Amendement nothwendig ist, und zwar für jeden, der sich nicht einer willkürlichen Auslegung eines Gesetzes Preis geben will.

Berichterst. Szábel. Der Antrag des Abg. Borrosch lautet: (liest ihn wie oben.)

Aus diesem geht hervor, daß diese Fonde nicht bloß mit der Verrechnung an den Reichstag verwiesen, sondern unter die Reichstagsbeschlüsse genommen, und unter die Reichstagsdisposition gestellt werden sollen; abgehend davon muß ich als Berichterstatter des Finanzausschusses erklären, daß diese Frage, wie sie vom Abg. Borrosch gestellt wurde, durchaus nicht in den vom Finanzausschüsse gestellten Antrag hineingebracht werden kann.

Es handelt sich gegenwärtig, meine Herren, um die Bewilligung der Steuerausschreibung, nicht aber um die Einziehung der Fonde, was durchaus nicht als eine Steuerausschreibung betrachtet werden kann. Übrigens wurde von mehreren Abgeordneten der Leistungen, die dem Domesticalfond aufgebürdet worden sind, erwähnt, und ich glaube, daß durch die angetragenen Reichstagsbeschlüsse, ohne daß der Gegenstand eigentlich zur Tagesordnung gehört, der Domesticalfond aufgehoben, und dadurch in alle damit verbundenen Leistungen eine große Störung gebracht wurde, was durchaus nicht gerathen wäre. Ferner erlaube ich mir hauptsächlich darauf hinzuweisen, daß die ständischen Ausschüsse  mögen sie in der Vergangenheit noch so viele Sünden begangen haben jetzt reorganisiert sind, oder wo sie es noch nicht sind, werden sie es, oder sind sie wenigstens unter der Controle der öffentlichen Meinung, daß ihre Sünden nicht mehr zu befürchten sind. Ich weise darauf hin, daß diese ständischen Ausschüsse die Stenereinhebungsorgane sind. In diese einzugreifen würde so viel heißen, als in manchen Provinzen die Einhebung unmöglich machen. Ich glaube, daß diese Frage unmöglich bloß durch ein Amendement erledigt werden kann, aber wohl als ein selbstständiger Antrag, insbesondere wenn durch die Constitution selbst, wie mehrere Herren von den Rednern richtig bemerkt haben, die Frage über die Provinziallandtage zur Entscheidung gebracht worden ist.

Präs. Es liegen 5 Anträge vor. Der des Abg. Brauner geht dahin: "Daß der ständische Domesticalfondzuschuß von dein sogenannten Rusticale aufzuhören habe. "

Dieser Antrag wäre zuerst zur Abstimmung zu bringen, weil er sich am meisten von dem Kommissionsantrage entfernt.

Ferner ist ein Antrag des Abg. Kautschitsch, der eine Ergänzung der Bestimmung des §. 2 zum Gegenstande hat, daß nämlich: "die Zuschläge in keinem höheren als dem bisherigen Betrage zu erheben sind. " Ich glaube, diesen Antrag gleich nach dem des Abg. Brauner zur Abstimmung zu bringen.

Der Antrag des Abg. Borrosch zerfällt in zwei Theile.

Der erste Theil stellt die Eigenschaft des Domesticalfond fest, und dürfte nach dem Antrage des Abg. Kautschitsch zur Abstimmung gelangen, und dürfte sich anreihen lassen an das Amendement des Abg. Schneider, welches ein Zusatzantrag ist, und sich auf ihn basirt.

Der zweite Theil des Antrages des Abg. Borrosch wäre zuletzt zur Abstimmung zu bringen, dagegen dürfte der Antrag des Abg. Trojan, nach seiner eigenen Aussage nur dann zur Abstimmung kommen, wenn der Antrag des Abg. Brauner angenommen werden sollte.

Wünscht Jemand eine Einwendung über die von mir vorgeschlagene Ordnung zu erheben? Der Antrag des Abg. Brauner lautet: "Die ständischen Domesticalfondszuschläge vom Rusticale haben aufzuhören". Diejenigen Herren, welche dafür stimmen, wollen aufstehen Ich halte es für die Majorität. In Folge dessen, werde ich auch den Antrag des Abg. Trojan zur Abstimmung bringen, weil er mit diesem in Verbindung steht.

Min Krauß Das ist eine große Belastung des Ärars, wenn man das auf das Ärar wälzen wollte, und demselben keine Mittel dazu gibt, denn der Antrag des Abg Trojan besagt, daß die Einhebung der Steuern auf Kosten des Ärars geschehen soll; wenn der Domesticalbeitrag eingehoben wird, so sehe ich nicht ein, wie das Ärar die Kosten tragen soll.

Abg. Brauner. Ich erlaube mir zu bemerken, daß der Antrag des Abg. Trojan nicht ein Zusatzantrag zu dem meinigen ist, sondern ein selbstständiger Antrag, der zwar kurz in Worten aber sehr ausgedehnt im Sinne ist, er erfordert ganz neue Anstalten von Seite des Staates, die bisher von den sogenannten ständischen Steuerverrechnungen in zweiter Instanz zu besorgen gewesen waren; daher halte ich den Antrag des Abg. Trojan für einen solchen, welcher vor den Finanzausschuß zur Berathung und Begutachtung gehört.

Präs Ich muß bitten, daß darüber keine weitere Debatte stattfinde.

Abg Rieger. Ich muß Zweifel hegen, rücksichtlich der Majorität.

Präs Mir steht das Recht zu, es zu bestimmen und ich habe es meiner Überzeugung nach für die Majorität gehalten.

Ich bringe den Antrag des Abg. Trojan zur Abstimmung. Er lautet: "die Verkeilung, Ausschreibung und Einhebung aller, also auch der directen Steuern, geschieht diesmal auf allgemeine Staatskosten. " Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag stimmen, wollen aufstehen (Abg Trojan allein sterbt auf. Heiterkeit.)

Der Antrag des Abg Kautschitsch beantragt, nach den Worten im § 2: "unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften sind die für öffentliche Zwecke gestatteten" jetzt nachstehende Worte zu fetzen: "jedoch über den gegenwärtigen Betrag auf keinen Fall zu erhöhenden, " jetzt kommen die Worte des Textes der Commission, "Zuschlage zu den directen und indirecten Abgaben" u s. w. Diejenigen Herren, die für diesen Antrag stimmen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität.)

Der Antrag des Abg. Borrosch im ersten Theile lautet: "Borrosch beantragt, jeden ständischen Fond ausdrücklich für einen, in die Gesamtverrechnung des Staatshaushaltes gehörenden, also den Reichstagsbeschlüssen unterliegenden Provinzialalandesfond zu erklären

 Hawliczek. Ich bitte um 10 Minuten Bedenkzeit (Bewegung), oder wenigstens um die Übersetzung.

Präs. Wird der Antrag auf Übersetzung unterstützt? (Unterstützt.) Diejenigen Herren, die für den eben gelesenen Antrag des Abg. Borrosch sind, wollen sodann aufstehen, die dagegen sind, sitzen bleiben.

Szaszkiewicz verdolmetscht in ruthenischer und polnischer Sprache.

Präs Ich muß dieß falls eine kleine Änderung eintreten lassen. Der Abg. Dobrzánsky wünscht, daß durch Namensaufruf abgestimmt wird. Wird dieser Antrag unterstützt?

Borrosch. Als Antragsteller hätte ich vielleicht ein näheres Recht auf Ballotage anzutragen. (Häufiger Ruf auf der Rechten, Namensaufruf.)

Präs. Wird der Antrag auf Namensaufruf unterstützt? (Unterstützt.) Ich erlaube mir dem Herrn Abgeordneten für Prag zu erwidern, daß der Antrag auf Ballotage kaum stattfinden könne, weil schon die Abstimmung begonnen hat.

Borrosch. Ich weiß es.

Präs Ich muß den Herrn Abg Szaszkiewicz ersuchen, noch eine Erweiterung eintreten zu lassen. Ich habe den Antrag des Abg Borrosch gelesen, und habe in der Voraussetzung, daß die Abstimmung durch Aufstehen und Sitzen bleiben erfolgen wird, gefragt, diejenigen Herren, die für den Antrag des Abg Borrosch sind, mögen es durch Aufstehen kund geben, dagegen diejenigen, die gegen diesen Antrag sind, mögen sitzen bleiben. Weil nun der Namensaufruf an die Stelle der Abstimmung tritt, so erlaube ich mir zu bemerken, daß diejenigen Herren, die für den Antrag des Abg. Borrosch gestimmt sind, es kund geben wollen, durch Ja, diejenigen die dagegen sind, es aussprechen durch Nein. Ich bitte das noch im Nachhange mitzutheilen.

Szaszkiewicz verdolmetscht dieß nachträglich Polnisch und Ruthenisch, P r a t o den Antrag samt der Abstimmungsfrage Italienisch, ebenso Beck Böhmisch.

Präs. Ich bitte zum Namensaufruf zu schreiten. Secr Ullepitsch liest die Namen.

Mit "Ja" haben gestimmt:

 Bernardelli Peter, Borrosch Alois, Brandl Mathias, Czuperkowicz Miron, Dotzauer Adolph, Dziwakowski Jedrzej, Eichler Johann, Festi Joseph Graf, Forster Ferdinand, Füster Anton, Galler Gottlieb, Herndl Mathias, Herzig Carl, Hodurek Carl, Hofer Anton, Honig Johann, Huemer Johann, Huscher Georg, Kaim Johann, Kautschitsch Mathias, Klausner Michael, Kromer Fedor, Kudlich Johann, Latzel Joseph, Leithner Michael, Maffei Johann Ritter v., Mitterndorfer Joseph, Motyka Joseph, Nadler Franz, Nagele Cajetan, Plaß Johann, Pokorny Eduard, Purker Joseph, Radmilli Johann, Redl Franz, Reichlfickl Joseph, Riegler Joseph, Scherzer Johann Georg, Schlegel Joseph, Schneider Carl, Schneider Adolph, Sontag Leopold, Stieber Vincenz, Stradal Augustin, Teufel Franz, Times Georg, Umlauft Johann, Watzel Franz, Weigl Anton, Wiesbauer Caspar, Wojtech Franz, Zimmer Carl, Prato, Peyer.

Mit "Nein" haben gestimmt. 

Ambrosch Michael, Androvich Nicolaus, Bach Alexander, Bauer Georg, Bebar Johann, Beck Anton, Beck Joseph, Berger Maxmilian, Betkowski Nicodemus, Bielecki Adam, Bilinski Severin von, Binninger Joseph, Bittner Johann, Blónski Cyrill Bodnar Michael, Böse Ferdinand, Bogdas Thomas, Brauner Franz, Brazdil Victor, Brestel Rudolph, Buszek Michael, Call Alois Freiherr von, Catinelli Carl, Cavalcabó Eduard Baroni di, Cejka Joseph, Cerne Anton, Dobrzánski Alexander von, Dolánski Ludwig von, Dolinczuk Iwan, Dollschein Mathias, Drauß Nicolaus, Durbasiewicz Johann, Dworzak Johann, Dylewski Marian, Dzieduszycki Titus Graf, Eckl Andreas, Fedorowicz Johann, Feifalik Johann, Firnkranz Heinrich, Forcher Nicolaus, Frantzl Franz, Fußl Ferdinand, Gabrys Bartholomäüs, Ganzwohl Franz, Geier Georg, Geißler Georg, Gobbi Ferdinand, Goj Stephan, Gschnitzer Mathias, Guidkowski Michael, Hagenauer Johann, Halm Joseph, Harmacij Basilius, Hankiewicz Michael, Haschek Franz, Haßlwanter Johann, Hawelka Mathias, Hawliczek Carl, Heigl Andreas, Hein Franz,Heiß Franz, Helfert Joseph, Hellrigl Alois von,Holzknecht Ignaz, Hrehoruk Joseph, Hubicki Carl, Hübner Anton von, Hyciek Adalbert, Jachimowicz Gregor, Jakubowski Joseph, Janko Heinrich, Jelen Alois, Ingram Johann Freiherr v., Jonak Eberhart, Ivichievich Stephan, Kieman Johann, Kirsti Basilius, Klaudy Carl Leopold, Klebelsberg Hieronymus v., Kobylica Lucian, Konopka Joseph von, Koßakiewicz Simon, Kowarz Dominik, Krainski Eduard, Krainz Joseph, Král Anton, Kral Joseph, Kratochwill Johann, Krause Johann, Kruchowski Johann, Kryzanowski Joseph, Kutschera Joseph,Langie Carl, Laßer Joseph Ritter v., Lejczak Macinj, Lewiczki Gregor, Lhotta Johann, Longchamps Gregor, Loos Joseph, Lubomirski Georg Fürst, Macieszkiewicz Franz, Mahalski Johann, Makuch Johann, Mannheimer Isaak Noah, Marin Johann, Mathis Maximilian, Edler von Treustadt, Mazurkiewicz Mathias, Mayer Georg, Mayer Michael, Mickl Joseph, Mokry Anton, Morgotz Basil, Mucha Johann, Musil Franz, Micewski Johann von, Mynarczik Joseph, Nebesky Wenzel, Nesweda Joseph, Neumann Leopold, Neuwall Albert, Ritt. v, Noskowski Carl, Nicziporuk Gregor, Oheral Johann, Paitoni Friedrich von, Petrijscyn Hryn, Pienczykowsky Meliton, Pillersdorff Franz, Freih. v., Pitteri Johann Baptist, Placek Franz, Plicker Franz, Podlewski Valerian, Ritt. v., Popiel Michael, Potocki Adam, Presl Johann, Pribyl Anton, Prohaska Wenzel, Pulpen Wenzel, Ouitenski Joseph, Rahn Anton, Ratz Casper, Reimershofer Johann, Reiß Franz, Richter Carl Friedrich, Richter Franz, Rieger Franz, Riegl Johann Ottokar, Rill Joseph Thaddäus, RyszkoI Imán, Sadil Ligor, Schantl Johann, Schediwi Leopold, Schembera Vincenz von,

 Schönhansel Joseph, Scholl Joseph, Schopf Wenzel Gustav, Schuselka Franz, Schuster Wilhelm, Sidon Johann, Sierakowski Ladisl., Ritter von, Sittka Jacob, Skoda Franz, Skrzynski Ignaz, Ritter von, Smarzewpki Severin, Ritter von, Smolka Franz, Staffa Franz, Stanek Wenzel, Stasiowski Johann, Sterle Franz, Sterz Maximilian, Stiebitz Carl, Stöckl Ferdinand v, Szábel Balthasar, Szaszkiewicz Gregor, Tarnowsky Johann B. Graf, Thinnfeld Ferd., Edler Herr von, Tomek Wenzel, Tomjcek Carl, Trojan Alois, Trummer Peter, Uchatzy Carl, Ullepitsch Carl, Kaubek, Laufenstein, Fluck, Vacano Emil, Vlach Joseph, Wagner Carl, Walczyk Casimir, Weiß Joseph, Wienkowski Cyrill, Wiesenauer Franz, Wieser Carl, Wieznicky Conrad, Winariczki Carl, Wittek Martin, Wocel Erasmus, Woitowicz Albert, Wörz Johann Georg, Zapletal Johann, Zeiser Johann, Ziemialkowsky Florian, Zwickle Lucas, Zbyszewski. Präs. Die Abstimmung hat zum nachstehenden Ergebnisse geführt. Mit "Nein" haben gestimmt 203 Herren. Mit,, Ja" 54. Es ist daher der Antrag des Abg. B o r r o sch im ersten Punkte abgelehnt.

Eine Stimme. Ich trage aus den Schluß der Sitzung an, nachdem die Sitzung schon zehn Stunden dauert.

Präs. Man kann doch mitten in der Arbeit die Sitzung nicht unterbrechen. Der Antrag des Abg. Schneider dürfte dadurch für behoben erklärt werden, weil er voraussetzt, dass der Antrag des Abg. Borrosch zum Beschlüsse erwachse, ich bringe ihn daher nicht zur Abstimmung. Es erübrigt noch der zweite Teil des Antrages des Abg. Borrosch lautet: Abg. Borrosch trägt an:

 Zweitens. Jeden ständischen Landesausschuß für ein den ReichstagsBeschlüssen, und nur vorbehaltlich dieser, auch den, noch in Frage gestellten Provinzial  Landtagen unterstehendes Verwaltungs- und Verrechnungsorgan nebst dießfälliger Verantwortung und Haftung gegen den Reichstag zu erklären: Ich glaube dieser Antrag ist noch nicht behoben, sondern muß zur Abstimmung gebracht werden.

(Ruf: Nochmals lesen! Es geschieht.) 

Eine Stimme. Ist dein Wortlaute nach noch nicht verstanden.

Abg. Borrosch. Es sagt eben Jemand hinter mir, es ist nicht zu verstehen, es ist aber sehr grammatikalisch deutsch, denn Präs. Ich will lieber das Opfer bringen den Antrag zum dritten Mal zu lesen, ehe wir uns n solche Diskussionen einlassen.

Abg. Borrosch. Ich werde es erklären, ich habe ohnehin nur die erste Hälfte besprochen, nicht aber die zweite Hälfte erklärt, die jetzt zur Abstimmung kommen soll. Ich dächte, er käme erst später, der Herr Präsident werde ihm erst ganz am Schlüsse zur Abstimmung bringen. Nachdem zu meinem Be

dauern die erste Hälfte des Antrages gefallen ist, muß ich dem ungeachtet die Zweite bevorwarten.

P r ä s. Ich muß bitten, daß die Bevorwortung für geschehen anzusehen fei, weil ich die Unterstützungsfrage in Betreff beider Puncte gestellt habe. Die Unterstützung war zureichend, und Sie haben den ganzen Antrag motivirt. Da ich glaube, daß die Debatte für geschlossen zu erachten sei, so muß die Motivirung entfallen. (Der Präsident liest den Antrag nochmals vor.)

Abg. Trojan. Ich bitte die Frage übersetzen zu lassen.

Präs. Wird diese Forderung unterstützt? (wird unterstützt.)

Abg. Ganzwohl. Ich bitte den Antrag auch ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Abg. Zapletal (Wiederholt diese Forderung. Große Heiterkeit in der Versammlung.)

Präs. Ich muß alle Bemerkungen in dieser Art zurück weisen.

Abg. Hawliczek. Ich wünsche, daß er auch in die böhmische Sprache übersetzt werde, weil ich es nicht verständen habe.

Abg. Borrosch. Ich bitte, es ist sehr gut Deutsch, wenn Sie es nicht verstehen, so ist es nicht die Schuld der Sprache. Ich bitte Herr Präsident derartige Beleidigungen mit dem Ordnungs- rufe zurück zu weisen.

Präs. Daß eine Lebersetzung zu geschehen habe, ist richtig, aber derlei Bemerkungen zu machen, halte ich für ordnungswidrig. Was die Übersetzung ins Polnische, Ruthenische, Böhmische oder Italienische betrifft, wird sie ganz ordnungsmäßig sein. Diejenigen Herren, die für den Antrag stimmen, wollen dieß durch Aufstehen erklären, die, welche dagegen sind, wollen sitzen bleiben. Ich bitte die Herren Translatoren diese Abstimmungsfrage zu übersetzen. Ich werde nochmals den Antrag des Abg. Borrosch vorlesen (liest vor). Diejenigen Herren, die für diesen Antrag stimmen, werden es durch Aufstehen kund zu geben haben, dagegen diejenigen, welche gegen diesen Antrag sind, wollen sitzen bleiben. Ich bitte die Herren Übersetzer die Übersetzungen zum Behufe der Abstimmung in die Kammer bringen zu wollen.

Abg. Szaszkiewicz. (Übersetzt es ins Polnische und dann ins Ruthenische.) Ich glaube es wird mir gestattet sein, eine kurze Erklärung hinzuzufügen, nachdem es selbst für die deutschen Organe Schwierigkeiten des Verständnisses geboten hat, und es begreiflich ist, daß die Übersetzung noch größere Schwierigkeiten darbietet. Ich weiß nicht, ob die hohe Versammlung es mir gestattet? (Ja, ja! erklärt.)

Abg. Borrosch. Es wird sehr oft das Wort genommen, wo Jemand nicht befugt ist, ich glaube ich habe dieses Recht bisher nicht, glaube aber jetzt wohl das Recht zu haben, und ich bitte, da die Herren schon einmal heute so sehr mit Absicht dieses gedrängte Deutsch so schwierig zu übersetzen finden, etwas für die Erleichterung der Übersetzung thun zu dürfen

P r ä s. Da muß ich bemerken, daß es nicht am Orte wäre, ich bin überzeugt, daß der Antrag des Abg. Borrosch der Art ist, daß ein Mißverständniß nicht möglich ist, bisher habe ich keinen Grund es nicht zu verstehen. Diejenigen Herren, welche für den Antrag des Abg. Borrosch stimmen, wollen es nunmehr durch Aufstehen kund geben. Minorität.) Ich ersuche den Herrn Berichterstatter nunmehr den amendirten Paragraph zu lesen.

Abg. Szábel. "Unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften sind die für öffentliche Zwecke gestatteten jedoch über den gegenwärtigen Betrag auf keinen Fall zu erhörenden Zuschläge für die directen und indirecten Abgaben für den ersten Semester des Verwaltungsjahres 1849 nach Maß des Bedürfnisses Anzuheben. Der ständische Domesticalfondszüschlag vom sogenannten Rusticale hat aufzuhören. "

P r ä s. Diejenigen Herren, welche für den Antrag stimmen, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Majorität)

Abg. Ich erneuere meinen Antrag auf Schluß der Sitzung.

Präs. Diejenigen Herren, welche für den Fortbestand der Sitzung sind, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Majorität.) Ich bitte den §. 3 vorzulesen.

Szábel liest den 3.. §. des Antrages der Finanzcommission:.. die Urbarial und Zementsteuer hat vom I November 1848 aufzuhören, und es ist der bisherige Gesamtbetrag der Grundsteuer in jeder Provinz ans den Grundbesitz gleichmäßig umzulegen. "

Präs. Ich werde mir erlauben, jene Anträge vorzulesen und allenfalls die Unterstützungsfrage zu stellen, die zum. §. 3 auf dem Tische des Hauses vorliegen. Hierher gehört der Antrag des Herrn Abg. Brauner, er lautet: "Die Urbarialsteuer, da sie nicht bloß die Nutzungen, welche durch das Gesetz vom 7. September 1848 ausgehoben wurden, sondern auch andere, den ehemaligen Grundseligkeiten dermal noch verbleibende Nutzungen zum Gegenstande haben, wird vom 1. November 1848 zur Hälfte aufgelassen, zur andern Hälfte ist sie noch von den bisherigen Steuerpflichtigen zu entrichten. " 

(Unterstützt.)

Der Antrag des Abg. Brandel geht dahin:

"Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen, daß statt des §. 3 es heißen soll: "die Urbarial und Zehentsteuern haben die Verpflichteten so lange zu tragen, bis die hohe Reichsversammlung beschließt, welche Entschädigung für diese Abgaben dafür geleistet werden soll. " (Unterstützt.)

Präs Abg. Ivichievich hat nachstehenden Zusatz zum § 3 in Vorschlag gebracht "Die Zehentsteuer in Dalmatien, welche die Stelle der Grundsteuer dort vertritt, hat wie bisher bis zur Einführung des Katasters fortzubestehen. " (Unterstützt)

Der Antrag des Abg. Dylewski lautet: "1 Die Urbarial und Zehentsteuer sei tatsächlich aufzuheben, und dieselbe nicht auf den Grund umzulegen 2. Die Grundsteuer gleichmäßig für den Dominical und Rustical Grund strenge nach der katastralmaßigen Dividende zu bewilligen. " (Unterstützt)

Der Antrag des Abg. Sierakowski lautet:

"Die hohe Reichsversammlung beschließe, den in den §. 3 des Finanzausschusses gestellten Antrag dahin abzuändern, daß der Finanzminister aufgefordert werde, der hohen Kammer einen Vorschlag zu machen, wodurch die durch Aufhebung der Urbarialsteuer in den Staatseinkünften verursachte Lücke, durch die Ausschreibung einer neuen Steuer auf alle Steuerpflichtigen ergänzt werden könnte " (Unterstützt.)

Der Antrag des Abg Kantschitsch zum §. 3 des Antrages der Commission: "Der Ausfall an der bisherigen nun aufzuhebenden Urbarial und Zehentsteuer ist in jenen Provinzen insbesondere in Krain im Villacher Kreis, im Küstenlande und in Dalmatien, wo bisher keine Urbarial und Zehentsteuer bestanden hat, weder auf den Grundbesitz umzulegen, noch sonst wie, diesen Landestheilen zur Last zu schreiben. " Es kommt dann derselbe Antrag in Form eines Zusatzes, ich glaube das ist bloß Stilisirung, und ich halte es nicht für nothig ihn jetzt zu lesen Wird der Antrag unterstützt? 

(Geschieht.)

Er hat die Unterstützung Der Antrag des Abgeordneten Ullepitsch zu § 3 Er geht dahin, einige Worte im §. 3 einzuschieben, und zwar lautet der Antrag der Commission: "die Urbarial und Zehentsteuer hat vom 1 November 1848 aufzuhören, und es ist der bisherige Gesamtbetrag der Grundsteuer in jeder Provinz" jetzt kommen die einzuschaltenden Worte: "wo Urbarial und Zehentsteuer bis nun bestanden hat" und jetzt wieder die Worte des Commissionsantrages: "auf den Grundbesitz gleichmäßig umzulegen. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht)

Er ist unterstützt, ferner liegt vor der Antrag des Abg Durbasiewicz. "Im 3. Absatze des Antrages des permanenten Finanzausschusses wäre nach den Worten: "in jeder Provinz auf den Grundbesitz, " in der vorletzten Zeile einzuschalten "mit Ausnahme des Grundbesitzes in den nicht kreisamtlichen Städten und Marktflecken in Galizien. "

Wird der Antrag unterstutzt? (Geschieht) Er ist unterstutzt.

Es ist mir noch der Antrag des Abgeordneten Haßlwanter vorgelegt worden, er lautet:,, Die Urbarial und Zehentsteuer haben vom 1 November 1848 auszuholen, und es ist der bisherige Gemeindebetrag der Grundsteuer in jenen Provinzen auf den Grundbesitz gleichmäßig umzulegen, in welchen die, die katastralmäßigen Abgaben betreffende Steuer dem Steuerkapitale des Grund und Bodens abgefetzt ist. " (Wird unterstützt).

Das sind die Antrage die hier vorliegen, als Redner haben sich zu dem §. 3 eingeschrieben: Thinnfeld und Borrosch.

Dylewski. Ich bitte Herr Präsident zu berücksichtigen, wenn ich auf alle Anträge eine Abstimmung durch Namensaufruf verlange, daß es eine wichtige Verhandlung ist, die man nicht bis in die Nacht hinein fortsetzen kann (Wird bedeutend unterstützt.) Zimmer. Ich bitte meinen Antrag so zu nehmen, wie ich ihn gestellt habe.

Präs. Ich muß beklagen, daß vor ei paar Minuten der Antrag angenommen wurde, die Sitzung fortzusetzen.

Dylewski Ich habe nichts von allen diesen Anträgen gewußt.

Präs Daher war der Antrag des Abg Zimmer zuerst zur Abstimmung zu bringen, ich bitte mir dießfalls keinen Vorwurf zu machen, es ist der Antrag gestellt worden, auf die Unterbrechung oder den Schluß der heutigen Sitzung Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, wollen aufstehen (Angenommen)

Lubomirski Es ist der Beschluß gefaßt worden, daß wir 14 Tage zur Berathung der Grundrechte Zeit haben; wenn aber auf diese Weise täglich eine Sitzung gehalten wird, so würde ich den Antrag stellen, die hohe Kammer möge beschließen, daß diese Zeit von dem Tage zu rechnen sei, wo wir in den Abtheilungen anfangen, die Grundrechte zu berathen

B r e s t e l Dieß kann ein andermal beschlossen werden, es ist nicht nothwendig, daß wir augenblicklich darüber berathen

Präs. Es handele sich jetzt darum, an welchem Tage die nächste Sitzung stattzufinden hat. Ich glaube, sie durfte morgen um 9 Uhr stattfinden. (Wird angenommen.)

Es handelt sich nun darum, ob bloß über den Antrag des Finanzausschusses debattirt werde, oder auch über andere Gegenstande.

Brestel. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Debatte über den Antrag des Finanzausschüsse in wenigstens 2 bis 3 Stünden zu Ende geführt werden kann Wenn wir also schon morgen Sitzung halten, so wird es gut sein, noch die übrigen wichtigen Gegenstande zu erledigen Beschranken wir uns darauf, daß wir bloß die Finanzfrage zu Ende führen, so müssen wir wegen der Masse der Petitionen in dieser Woche noch einmal Sitzung halten. Ich stelle daher den Antrag, daß morgen eine förmliche Sitzung abgehalten werde, und nicht nur eine von wenigen Stunden.


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