Officielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österr. Reichstages.
Fünfzigste Sitzung des constituirenden Reichstages am 4. October 1848.
Tages Ordnung.
Zweite Lesung des Berichtes des Finanzausschusses über die Steuern für das Verwaltungsjahr 1849.
Hofloge: leer.
Vorsitzender: Präsident S t r o b a c h. Auf der Ministerbank: Krauß, Bach.
Anfang um 1/2 10 Uhr.
Präs. Die zur Eröffnung der Sitzung erforderliche Anzahl der Herren Deputaten ist anwesend.
Ich erkläre daher die Sitzung für eröffnet, und übergehe gleich zum Gegenstande der heutigen Sitzung.
Es ist nun mehr die Specialdebatte über den Antrag der Commission des Finanzausschusses zu eröffnen, bevor wir dazu schreiten, werde ich mir die Freiheit nehmen, alle jene Verbesserungs-, Zusatz und Abänderungsanträge vorzulesen, und die Unterstützungsfrage zu stellen, und dann werde ich die Herren auffordern, die allenfalls zum ersten Puncte das Wort zu ergreifen wünschen.
Brestel. Ich bitte Herr Präsident, wäre es nicht besser die Unterstutzungsfrage nach der Discussion zu stellen? weil sich dadurch die Discussion der er zelnen Anträge beheben, und die Sache sehr erleichtern würde.
Präs. Ich glaube die Unterstützungsfrage deßhalb früher zu stellen, weil dann solche nicht unterstützten Anträge, nicht mehr einen Gegenstand der Discussion bilden, und daher auch die Discussion nicht erweitert werde, jeden Falls ist es aber nöthig, diesen Antrag zur Kenntniß der hohen Versammlung zu bringen. Die Anträge zerfallen eigentlich in 3 Clausen, nämlich: Anträge, welche eine Bedingung betreffen, dann Anträge, welche entweder die Behebung oder die Modification der vorhandenen Steuer bezwecken, und endlich Anträge, welche in formeller Beziehung gestellt worden sind.
Es liegt ein Antrag des Abg. Herzig vor; er lautet:
"Es möge in der 7. Zeile des I. Punctes des Antrages der Finanzkommission nach den Worten "beschlossen werden eingeschaltet werden: und alsogleiche Vorlage der Ergebnisse des Staatshaushaltes in dem Verwaltungsjahre 1847 im genauesten Detail. "
Dann liegen noch Anträge vor, welche das Fictitium betreffen, und zwar zuerst der Antrag des Abg. Placek; er lautet:
5. Die in Böhmen von mehreren Gewerbsnutzungen als Beihilfe zur Grundsteuer entrichtete Fictitialsteuer wird vom 1. November 1848 aufgehoben.
Der Antrag des Abg. Kromer lautet:
Das sogenannte Fictitium oder Grundsteuer auf Gewerbe hat vom I. November 1848 abzukommen.
Der Antrag des Abg. Wieznicki lautet:
Das Fictitium in Böhmen darf vom 1. November 1848 angefangen nicht mehr eingehoben werden.
Ferner der Abänderungsantrag des Abg. Forster, welcher lautet:
4. Die Judensteuer sowie die in Böhmen bestehende Fictitialsteuer ist aufzuheben, und vom 1. November 1848 nicht mehr auszuschreiben.
Der Abg. Borkowski hat in Betreff der Grundsteuer nachstehenden Antrag vorgelegt. Er lautet: Am Ende des ersten Absatzes nach dem Worte "anzuschreiben" wäre hinzuzufügen: mit dem Bemerken aber, "daß die Grundsteuer nur von solchen Gründen zu beheben sei, welche wirklich angebaut oder auf eine andere Weise benützt sind. " Rücksichtlich der Verzehrungssteuer, des Salzes, des Stempels, der Einkommen und Hauszinssteuer wurden nach gehende Anträge gestellt. Der Antrag des Abg. Doliak: "das Ministerium der Finanzen hat in kür Bester Frist einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher ii enthalten hat:
a) Anträge wegen Herabsetzung der Salzpreise und der vorzüglich auf die ärmere Volksblasse lastenden Stempelgebühren.
b) Anträge wegen Ermäßigung oder Aufhebung der Verzehrungssteuer, Personalsteuer, und des Lotto.
c) Anträge wegen gleichzeitiger Einführung anderer Steuern, z. B. der Einkommensteuer und
d) um die durch die Anträge von a) und b) entstehenden Ausfälle im Staatseinkommen zu decken. "
Der Antrag des Abg. Königshofes lautet "Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen, daß bei der Verzehrungssteuer schon dermalen a) die Verfugung, daß bei den Linienämtern die genaue Zwangsangabe in Maß und Gewicht der zu versteuernden Gegenstände von den Parteien bei fünffacher Strafe entfalle, als diese Angabe als unrichtig befunden ist, so wie b), daß bei der, bei den Einfuhrlinien gehörig angemeldeten Einfuhr von Wein, Obstmost, Bier und Branntwein der verzehrungssteuerpflichtigen Ortschaften das Öffnen der Gebinde bei dem Austrittsliniensamte auf der Stelle aufzuhören habe,
c) daß sich bei der Biererzeugung die Controle nur auf den Kühlstoff, beim Unterzeugbier auf die Mehrerzeugung mit Beseitigung aller Räumlichkeits- Verfügungen und Kellerrevisionen sogleich zu beschranken habe. "
Der Antrag des Abg Goldmark lautet: "In Anbetracht, daß die hohen Salzpreise auf die Landwirtschaft und Industrie am nachtheiligsten lasten, beantrage ich, daß das Salz zu landwirtschaftlichen und industriellen Zwecken um den Erzeugungspreis hinkangegeben werde. "
Der Antrag des Abg Tretieski geht dahin Verminderung der Salzstreuer durch Herabsetzung des Salzpreises
Abg Umlauft beantragt "Die Zahlenlotterie hat vom I November I848 für alle Zeiten aufzuhören "
Abg Brestel beantragt: Am Schlüsse des ersten Absatzes beizufügen: "Jedoch hat bei Einhebung der Verzehrungssteuer das System der geschlossenen Städte gleich aufzuhören, und es ist mit diesen Städten die Verzehrungssteuer auf dieselbe Weise aufgehoben, wie auf dem stachen Lande "
Der Abg Popiel: Ich stelle zum Antrage des Finanzausschusses nachstehendes Amendement: "Die Verzehrungssteuer von kleinem Vieh, Ziegen, Schafgattungen, Schweinen, Geflügel und nothwendig sten Lebensmitteln, als: Brot, Butter, Käse, Eiern, Milch wird aufgehoben "
Der Abg. Schuselka beantragt einen Zusatzantrag zum ersten Absatze des Commissionsantrages. "Jedoch ist sogleich in Betreff der Verzehrungs- und Hauszinssteuer billige Rücksicht auf die drückenden Zeitverhältnisse zu nehmen, und ein entsprechender Nachlas zu bewilligen, der hierdurch notwendige Ausfall ist durch sofortige Ersparung beim Hofstaate, diplomatischen Corps und bei den hohen Pensionen zu decken "
Abg Peitler trug an: "Die Verzehrungssteuer wird bis längstens 1 November 1849 aufgehoben, hiefür wird die Einkommensteuer eingeführt. "
Der Antrag des Abg. Borkowski, insofern er die Verzehrungssteuer betrifft, lautet:
"Die Juden und Verzehrungssteuer sind vom
1. November 1848 aufgehoben, unter der Vergehrungssteuer darf die Produktionssteuer von Bier und Branntwein nicht verstanden werden, "ferner der Antrag desselben Abg. in Betreff der Einführung einer Kapitalsteuer "
"Es soll vom 1 November angefangen eine Steuer von den ausgeliehenen Capitalien eingeführt werden, mit der Verschärfung, daß die ausgeliehenen und nicht ausgewiesen versteuerten Capitalien zu verfallen haben Die näheren Modalitäten dieser Steuer hat das Finanzministerium baldigst auszuarbeiten und der hohen Kammer vorzulegen "
Ferner liegt der Antrag des Abg Lasser vor, er lautet.
"Die Amendements, welche die Aufhebung der Verzehrungssteuer, die Herabsetzung der Salzpreise, und die sonstige mit der Budgetberatung im Zusammenhange zu bringende Reform des Stenerwesens betreffen, seien als selbstständige Antrage zu behandeln, und an den Finanzausschuß zur Berathung zu überweisen "
Ferner, "die directen Steuern sehren auf ein halbes Jahr, die indirecten auf das ganze nächste Verwaltungsjahr auszuschreiben "
Weitere Antrage, und zwar der Antrag des Abg Trummer.
"In den §§ 1 und 2 sollen die Worte. ""Für das erste Semester des Jahres 1849"" in folgende:,, "Für das Verwaltungsjahr 1849"" abgeändert werden "
Ferner, "Das Finanzministerium hat in kürzester Frist einen Gesetzentwurf wegen Aufhebung der Verzehrungssteuer von den unentbehrlichen Lebensmitteln vom 1 September 1848 an vorzulegen "
Der Antrag des Abg. Brauner, in wiefern er den ersten Punct betrifft, nämlich die Dauer der zu bewilligenden Steuer: "Alle Weg, Brucken und Wassermautchen haben im dermaligen Ausmaße für das ganze Verwaltungsjahr 1849 zu bestehen"
Der Abg Neuwall stellte in Betreff des ersten Punctes nachstehenden Antrag. "Die Stenerbewilligung möge nach dem Minoritätsvotum auf ein Jahr ertheilt werden "
Der Antrag des Abg. Hein.
Abg Hein Ich ziehe ihn zurück, da er in den andern Anträgen enthalten ist.
Präs. Der Antrag des Abg Dylewski, in wiefern er die Dauer der zu bewilligenden Steuer betrifft.
"Überhaupt alle Steuern bloß für 3 Monate zu bewilligen Die Bewilligung für die weitere Zeit aber bis zur Vorlage des Budgets für das Jahr 1849 zu verschieben.
Präs. Diese sind die Antrage, die nach meinem Erachten bei § 1 des Commissions Antrages zur Sprache und Abstimmung kommen dürften Ich ersuche den Herrn Berichterstatter die Tribune zu besteigen, den § 1 vorzulesen, damit die Debatte über diesen Paragraph eröffnet werden könnte.
Berichterst. Szábel von der Tribune Ich werde mir daher erlauben den § 1 des Gesetzvorschlages vorlesen.
I In Berücksichtigung der unabweisbaren Nothwendigkeit, dem Staatshaushalte die nöthigen Mittel zu verschaffen, jedoch unter ausdrücklichem Vorbehalte der Änderungen, welche über directe und indirekte Abgaben, nach Berathung des vorzulegenden Staatsvoranschlages, von der Versammlung beschlossen werden, sind für den ersten Semester des Verwaltungsjahres 1849 die bisher eingeführten directen und indirecten Abgaben nach dem gegenwärtigen Ausmaße auszuschreiben.
Präs. Als Redner zum ersten Absätze hat sich bereits der Abg. Schneider angemeldet.
Abg Schneider. Meine Herren, der permanente Finanzausschuß stellt den Antrag: Die hohe Reichs Versammlung wolle Folgendes beschließen:
I. In Berücksichtigung der unabweisbaren Nothwendigkeit dem Staatshaushalte die nöthigen Mittel für den ersten Semester des Verwaltungsjahres 1849, die bisher eingesehrten directen und indirecten Abgaben nach dem gegenwärtigen Ausmaße auszuschreiben.
Diese unabweisliche Notwendigkeit mag wohl allen den verehrten Rednern, welche an der Debatte Theil genommen haben, vorgeschwebt haben, insofern sich die Männer der Rechten und Linken darin einverstanden, wir bewilligen die Steuer, denn trotzdem, daß die letztern auch manchen ernsten Kampf rüsteten, die Schwerter umgürteten und es bis weilen schien, als beginne erst recht eine heiße Schlacht, so hat sie dennoch die weiße Friedensfahne herausgezogen, und selbst mancher wackere Kampe sprach es aus: ich bewillige die Steuer Ich, der ich aufmerksam dieser Debatte gefolgt bin, habe daraus kennen gelernt, daß die Männer der Linken ihr Vaterland nicht weniger lieben Durch manches herbe, aber wahre Wort leuchtete mir diese Liebe immer hervor Sie haben allerdings, was auch bei einem verehrten Sprecher am gestrigen Tage her vor ging, über eines der wichtigsten constitutionellen Rechte gewacht mit eifersbuchtigem Auge, und die Liehe zum Vaterlande, diese eiserne Notwendigkeit hat gesiegt über so manche Bedenklichkeit und so manchen Zweifel Auch ich meine Herren ' liebe mein Vaterland, auch ich halte Ostereich, das starke, einige Österreich, sehr hoch, ich habe ihm mein Herz, mein teilnehmendes Herz erschlossen, seinem herrlichen Lande, seinem biedern Volke, als es noch in Fesseln schmachtete, als es noch in der Zwangsjacke vorhanden war, um so mehr muß das Wort tief in meiner Brust, so wie der Hoffnungsstrahl der Freiheit, sich vor meinen Augen stellen, jenes Wort:
"An's Vaterland, an's treue schließe Dich an's diesem halte fest mit deinem ganzen Herzen. Ich meine dieses herrliche Land ist es werth, daß man ihm auch manches Opfer bringt, und daß die Vertreter, die hier in diesem hohen Reichstage besonders die Stimme vernehmen "Seid ein einig Volk von Brüdern, wenn auch Gefahren uns drohen, " daß alle ohne Unterschied in unserem Volke sehr gerne in solcher Zeit zu Priestern werden, die auf dem Altare des Vaterlandes, und wäre es auch nur ein geringes Schäflein, bereitwillig darbringen. Die Staatsmaschine soll in Bewegung erhalten werden, das Räderwerk derselben soll nicht in Stockung gerathen, das ist wahr, und dazu bedürfen wir, wie das oft schon ausgesprochen, und wie jener dort sagte vor allem drei Dinge: Geld, wieder Geld und abermals Geld. Woher nun nehmen? die Sache wird sich immer gleich bleiben. Wir werden es nicht herabholen vom Himmel, wir werden es nicht heraufbeschwören aus der Holle, wir werden es nicht mit einem Fußtritte hervorstampfen aus der Erde. Das Land wird es geben und das Volk. Da sind wir denn auf gleichem Standpuncte, wie in der alten frühern Zeit; doch meine Herren, die hohe Reichsversammlung ist dem ungeachtet kein Postulateslandtag, der hatte freilich auch eine Freiheit, das war die, die Freiheit, sich scheren zu lassen, aber entweder mit der Schere, oder mit dem Messer. Der freie Staatsbürger, der sagt wohl: Ich gebe was ich kann, aber ihr thut auch Rechnung von euerem Haushalte. ich will auch wissen, wofür und wozu Was nun meine Herren, unserer Provinz, die ich zu vertreten die Ehre habe, was unser Schlesien betrifft, da gibt es so mancherlei, außer den gewöhnlichen Steuern Die Verzehrungssteuer ist wie überall, auch dort und sie ist wie überall, auch dort eine lästige, eine verhasste Steuer, über die viele Klagen geführt werden, eben, weil die Art der Einhebung besonders drückend ist, weil da zu vielen Ehrclanen Anlaß gegeben wird Es kann ja dem ruhigen Geschäftsmänne nicht gleichgültig sein, wenn gewisse Leute zu ihm einkehren, und ihm das Unterste zu Oberst drehen Es ist ja überdies etwas Widernatürliches, wenn auch der Hunger besteuert, und wenn auch die Armuth finanzmüßig ihr verzehren soll Ganz gewiß gehört auch diese Verzehrungssteuer bei unserem Volke in die siebente Bitte sondern erlöse uns von dem Abel, Sie kann nun, wie uns gesagt worden, l, nicht sobald wegfallen, weil dadurch eine große bedeutende Lücke entsteht, aber eben die Worte der Verheißung des permanenten Finanzausschusses und des Herrn Finanzministers, jedoch unter ausdrücklichem Vorbehalte der Änderungen, welche über diejenigen Abgaben nach der Berathung des vorzunehmenden Staatsvoranschlages, diese Worte sage ich, welche hier mit eingeschoben sind in den ersten Absatz, die werden uns, den Vertretern des Volkes, und auch dem Volke selbst noch einige Beruhigung ertheilen; doch außer der Verzehrungssteuer haben wir in Schlesien auch noch die sogenannten Domesticalfondsbeiträge und eine ganz absonderliche Steuer, deren Namen selbst der Minister nicht kannte, die sogenannte officisteuer. Der Troppauer Konvent hat darüber allerdings etwas veröffentlichen lassen, aber das ist meiner Ansicht nach nicht ausreichend, und kann auch zur Beruhigung des Volkes gar nichts beitragen, es fehlt die Ziffer, wozu Alles verwendet wird, das ist wohl angegeben; wie es gedeckt wird, welche Summen für einzelne besondere Fälle möglich sind, die finden wir da nicht; das Volk hat darüber Nachfrage gethan und es ward allerdings nicht im konstitutionellen Wege ihm Antwort darauf gegeben worden. Überhaupt muß ich Ihnen hier bemerken meine Herren, daß in unserer Provinz, auch in unserem Schlesien gegen die Strahlen der neuen Freiheit gar viele abwehrende Dächer gebaut werden, daß man sich oft recht Mühe gibt, die alten Archiverlasse aufzusuchen, welche für unsere Zeit durchaus nicht mehr taugen und die, statt zur Beruhigung der Gemüther beizutragen, nur neue Erbitterung hervorrufen. Ich komme aus einem Lande meine Herren, wo die Armuth, wie ich schon einmal die Ehre hatte, anzudeuten gar gewaltig, gar verheerend eingeschritten ist in allen Schichten, namentlich in der niederen des Volkes; ich muß dafür wachen, daß im Haushalte unserer Provinz namentlich eine gehörige, streng geordnete Wirtschaft geführt werde, mir ist um jeden Kreuzer zu thun, weil ich weiß, daß in vielen Fällen ein einziger Kreuzer zur rechten Zeit und Stunde dargebracht, vor dem Hungertode bewahrt.
Darum schließe ich mich dem Antrage des Herrn Abg. Borrosch an, den er in Beziehung auf die Domesticalfondsbeiträge hier stellt und wünschte nur, daß auch dazu dieser sogenannte,, s t a t u s o f f i c i e l Beitrag" hinzu gezogen werde.
Weiter ist bei uns auch ein Handel und Gewerbe treibendes Volk und da wird allerdings auch Erwerbsteuer gezahlt. Doch da komme ich jetzt auf einen sehr wichtigen Punct.
Ich habe in der Beziehung auch neulich eine Petition eingereicht. Ich habe mich bei unterem verehrten Herrn Präsidenten um Rath angefragt, wie anzufangen, daß diese sehr dringliche und wichtige Petition, von der das Leben und Fortkommen vieler Taufende abhängt, hier recht bald zur Sprache kommen möchte: beim besten Willen hat der verehrte Herr Präsident hier nicht Rath schaffen können, ich habe sie den Druck übergeben.
Es ist diese Petition von den Gewerbsleuten Schlesiens, namentlich von der gewerbstreibenden Stadt, wo viele Tuchmanufakturen und Fabriken sind, von Bielitz; im Interesse der Freiheit, im Interesse der Völker, deren Blut jetzt auf den Schlachtfeldern fließt, aber auch im Interesse ihres eigenen Bestehens, ihres ganz niedergedrückten Gewerbes und Handels bitten und stehen sie, daß das Ministerium Anstalten mache, damit doch in der Beziehung einmal alle diese Wirren geordnet würden. Ich fürchte die Ereignisse sind dem Ministerium jetzt über den Kopf gewachsen, aber sagen muß ich es, daß, während dort der Bürgerkrieg wüthet, und Taufende abschlachtet, daß in unfern Provinzen, auch in meinem Vaterlande diese Kleingewerbe, namentlich die Tuchmanufaktur und Fahrication ganz und gar zu Grunde geht und daß alle diese Leute, welche sonst die Erwerbsteuer zahlen konnten, in Kürze ganz unfähig sein werden, sie noch ferner zu entrichten.
Schassen Sie Rath meine Herren, ich bitte, ich beschwöre Sie im Interesse dieser Leute, an die sich wohl auch viele andere taufende hier in Wien anschließen, daß sie dein Untergange nicht Preis gegeben werden. Wir haben in unserem Vaterlande auch Israeliten und die werden es gewiß mit großer Freude entgegennehmen, die Judensteuer sei aufgehoben, und ich werde das gewiß auch aus voller Seele und mit Überzeugung unterschreiben.
Prä s. Ich erlaube mir die Bemerkung, die Judensteuer kommt in einem spätern Paragraphe vor und ich wünsche, daß wir die Debatte nur über den Inhalt des abgelesenen Paragraphes führen.
Abg. Schneider. Ich wollte das nur bemerken, daß eben auch eine Christensteuer da ist, das heißt, wenn der permanente Finanzausschuß sagt: diese Judensteuer sei eine dein Geiste der Zeit hohnsprechende Abgabe, so ist das allerdings nur so zu verstehen, insofern die Judensteuer vom Glaubensbekenntnisse eingehoben wird. Aber wir haben auch eine Steuer, die den Glauben brandschatz, wir evangelischen Christen, wir Protestanten müssen eine gar drückende Steuer in Schlesien bezahlen dem katholischen Klerus gegenüber, während oft der arme Prediger und Schullehrer von den geistlichen Funktionen oder ändern Verrichtungen gar nichts empfängt, muß doch der Pfarrer sein Geld erhalten, und es kommen die Plackereien und Bedrückungen der ungerechtesten Art vor, weil eben auch sehr häufig nicht bloß das sogenannte Stolztaxepatent, sondern die bloße Willkür waltet.
Ferner meine Herren, würde ich im Interesse unseres Mittelstandes in Schlesien, der einmal dort sehr schön und in einein sehr wohlgefälligen Aufblühen sich befand, würde ich wünschen, daß auch Kapitale besteuert würden, die sehe ich allerdings an als eine Quelle, welche den industriellen Boden, der brach liegt, wässert und auch manche schöne und wohlthätige Folge nach sich zieht, aber eine andere Steuer wünschte ich eingeführt zur Ergänzung mancher Ausfälle, nämlich die Wuchersteuer.
Dieser Vampirismus, der an unseren sozialen Verhältnissen das Blut aufsaugt, von denen die in Mühe und Schweiß arbeiten, den möchte ich gerne ein wenig in engere Schranken zurück gefetzt sehen. Diejenigen Leute, welche nur die Seligkeit des Nehmens kennen, die sollte man doch auch die Seligkeit des Gebens erfahren lassen, so wünsche ich meine Herren, daß allerdings auch das Wort erfüllt werde, welches uns im ersten Absätze des Finanzausschusses angegeben wurde, daß diese Verheißung zur Wahrheit werde, im Interesse unseres armen Volkes.
Die Freiheit ist der Genius, der über uns schwebt, zu dem wir hinauf schauen, der aber auch auf uns herab blickt und sagt, daß er in einem ungeordneten Haushalte nicht walten könne; er ruft uns zu: Ersparen! er ruft uns aber auch zu: Reformation in Capitel et membris!
Berichterst. Szabel. So sehr ich die Ansicht des Herrn Vorredners theile, um der Noth des Volkes nach allen unsern Kräften abzuhelfen, so ist es mir doch unmöglich, ihm in den einzelnen Theilen seiner Rede zu folgen; es hieße dieß alles wiederholen, was gestern und früher in dieser Angelegenheit gesprochen wurde; es hieße dieß neuerdings die Generaldebatte über diesen Gegenstand eröffnen, es würde uns zu einer endlosen Debatte führen, und in ein Labyrinth, aus dem wir nicht so leicht herauskommen könnten. (Bravo.) Ich muß nur eines hervorheben. Es wurde von dein geehrten Redner, von dem ersten Puncte abgehend auf den zweiten Punct übergegangen, bezüglich der Zuschläge, den Domesticalfond betreffend. Wenn wir auf den Antrag des Herrn Redners jetzt schon, ohne über den Domesticalfond und dessen Bestimmungen im Allgemeinen zu berathen, eingehen, so werden wir eine Verwirrung in dieser Einhebung herbeiführen, dessen Ende nicht zu ersehen ist. Von allen Rednern ist die Notwendigkeit der Bewilligung anerkannt worden, es ist nun wünschenswert einen Weg einzuschlagen, der uns zu diesem Ziele führt; ich theile die meisten, von den Herren Rednern für die verschiedenen Amendements gestellten Gründe, ich theile sie und gewiß die ganze Versammlung; denn in uns allen lebt der regeste Wunsch, ein solches Steuersystem einzuführen, welches dem Volke nicht drückend ist, und alle Staatsbürger in Verhältniß möglichst gleich trifft. Allein es wurde auch beinahe von allen diesen Antragstellern die Unmöglichkeit anerkannt, jetzt in dieser Provisoriumsberatung eine Steuerreform unter Einem vorzunehmen. Ich stelle daher folgenden Antrag: "Es sind alle Anträge bis zur Berathung des Staatshaushaltes, und der vom Finanzministerium oder dem permanenten Finanzausschusse vorzulegenden Steuerreform zu vertagen und bei der vorliegenden Steuerbewilligung bloß die Anträge, die sich auf die Bewilligungsperiode beziehen, zur Schlußfassung zu nehmen. " Zur Begründung dieses Antrages, erlaube ich mir zu bemerken, daß, wenn auch die hohe Kammer diesen Antrag jetzt nicht billiget, so glaube ich, daß nach einer endlosen Debatte, nach Bekämpfung aller vorliegenden Anträge, sie nach meiner Ansicht gedrängt wird, diese Anträge bis zu einer definitiven Berathung des Staatshaushaltes
zu vertagen, denn sonst sehe ich nicht die Möglichkeit ein, wenn diesen Anträgen genügt werden soll, auf welche Art und Weise die Steuer auszuschreiben wäre, denn, wenn selben es genügen würde, so muß unter einem, eine gänzliche Steuerreform eintreten.
Präs. Abg. Beck hat das Wort.
Beck. Meine Herren, man hat berechnet, wie hoch jedes Wort kömmt, das in diesem Hause gesprochen wird, wer daher ein unnötiges, überstüssiges Wort spricht, fetzt sich einer großen Verantwortlichkeit gegenüber dem Volke aus, dem Volke, welches uns hierher geschickt hat, um seine Last zu verringern, nicht sie zu vergrößern. Noch schwerer wird die Verantwortlichkeit, wenn man die Zeit in Betracht zieht, die durch überflüssiges Sprechen verloren geht (Heiterkeit), die Zeit, welche noch kostbarer ist als Geld, durch welche die Erfüllung der Hoffnungen der österreichischen Völker hinausgeschoben wird.
Das Volk, meine Herren, hat Gelegenheit genug gehabt, sich in der Geduld zu üben, setzen nicht auch wir das Volk auf diese gefährliche Probe. Ich citiren die Worte eines österreichischen, eines deutschen Publizisten, welcher zu den Völkern sagt: "habt Geduld mit euern Fürsten!" und zu den Fürsten. "Missbraucht nicht die Geduld eurer Völker! Ich glaube, daß dieses recht füglich anzuwenden ist auch auf die legislativen Versammlungen.
Ich meine Herren, habe die Geduld des Hauses noch nicht in Anspruch genommen, und wenn ich jetzt das Haus in Anspruch nehme, so geschieht es, um einen ganz speciellen Gegenstand zu berühren.
Die allgemeine Discussion ist durch die vortrefflichen Reden, die hier gehalten wurden, nicht bloß beendiget, sondern auch erschöpft und erlediget; namentlich berufe ich mich auf die ausgezeichnete Rede meines verehrten Freundes des Abg. Brauner, ich glaube sie ist der Versammlung aus der Seele gesprochen, ich schließe mich vollkommen den Grundsätzen an, die er dort ausgesprochen hat, sie wird Anklang in der ganzen Monarchie finden. Er hat darin ein schonungsloses Urtheil über die Verzehrungssteuer gesprochen, ein Urtheil, welchem wir, glaube ich, alle beistimmen; allein auch über die directen Steuern läßt sich manches Wort aussprechen, namentlich über die Grundsteuer; ihre Grundlage und Verkeilung ist dieselbe mangelhafte, wie sie seit vielen Jahren besteht, sie beruht im Ganzen noch immer auf dem Josephinischen Generalkataster, dessen Mangelhaftigkeit allgemein anerkannt ist. So lange wir nicht einen neuen Kataster besitzen, kann von einer neuen gerechten Vertheilung und Umlage dieser Steuer keine Rede sein, nun wird seit dem Jahre 1817 an diesem Werke gearbeitet, noch immer sind wir nicht in der Lage, die Früchte dieser colossalen Arbeit zu genießen, wissen Sie meine Herren, was diese Arbeit kostet? Seit dem Jahre 1817 belaufen sich die jährlichen durchschnittlichen Kosten dieser Arbeit auf mehr als eine halbe Million, 6 bis 7 malhunderttausend Gulden werden dafür ausgegeben, im Jahre 1847 beliefen sich die Kosten sogar auf 715. 000 Gulden.
Wenn wir diesen durchschnittlichen Betrag vom Jahre 1832 zurückrechnen bis zum Jahre 1817, so belaufen sich die gegenwärtigen Kosten auf die ungeheuere Summe von 20 Millionen, dieses außerordentliche Opfer haben wir gebracht, und wenn es sich als eine unerlässliche Notwendigkeit herausstellt, sind wird auch geneigt, es in der Zukunft zu bringen, wenn auch wir nicht die Früchte davon genießen, so werden sie in der Zukunft unsere Nachkommen genießen. Insofern läßt sich allerdings gegen diesen Aufwand nichts sagen, ich will nicht ein Verdammungsurteil sprechen gegen diejenigen, welche von dem Staate mit dem Vollzuge dieser Arbeit beauftragt sind, ich bin überzeugt, daß die Mehrzahl derselben aus ehrenwerthen pflichtgetreuen Männern besteht, nur sind mir mehrere Tatsachen zur Kenntniß gekommen, welche beweisen, daß ein Theil dieser Beamten die Arbeit nicht betrachtet, als eine Pflicht gegen Staat, sondern, welcher sie zu seinem persönlichen Vortheil auszubeuten sucht; ich will mich hier nicht zum Geschäfte eines Denuncianten herabwürdigen; ich will weder Namen noch Orte nennen, ich will bloß von der Sache sprechen, und den Mißbrauch rügen, indem ich überzeugt bin, daß dieses genügen wird, um unser Ministerium zum Handeln zu bewegen, ich bin überzeugt, daß es sich auf die bloße Erwähnung veranlaßt finden wird, Schritte zu machen, und dieses Geschäft zu beschleunigen und jeden Mißbrauch, der allenfalls damit verbunden ist zu beseitigen. Die Katasteralbeamten bekommen im Verhältniß einen sehr guten Gehalt, gegen diesen will ich nicht sprechen, denn von dem man eine Arbeit, eine gute Arbeit fordert, den muß man auch gut bezahlen. Die Katasteralbeamten bekommen unter der Vorausfetzung, daß sie fortwährend auf Reifen befindlich sind, und in Gasthäusern einkehren müssen, Diäten, sehr gute Diäten, auch gegen diese habe ich nichts einzuwenden.
Allein sehen wir in die Praxis. In der Praxis wird der Kateastralbeamte sobald er an dein Orte seiner Wirksamkeit angelangt ist von dem Wirthschafts oder Obrigkeitsbeamten eingeladen von seiner Hofvitalität Gebrauch zu machen.
So viel ich aus der Erfahrung weiß, sind wenige Beamte stark genug dieser Einladung zu widerstehen. Die meisten nehmen die Hospitalität unbedingt an. Ich frage, ob das nicht schon eine große Gefahr ist für die Unparteilichkeit der Beamten. Die meisten nehmen keinen Anstand, die ihnen vom Staate unter der Voraussetzung der eigenen Verpflegung angewiesenen Diäten einfach einzustreichen, ja es sind Fälle vorgekommen, daß Kateastralbeamte sogar keinen Anstand genommen haben, sich
diese ihnen von der Grundobrigkeit gebotene Hospitalität in Geld bezahlen zu lassen.
Ein Grundbesitzer, mein Bekannter, bezahlt seinen Beamten (zur Sache!) für Hospitalität, die sie gegen höher stehende Gäste üben, 4 Gulden täglich und es sind Fälle vorgekommen, daß Kateastralbeamte dieses Geld eingesteckt und sich mit einem ganz kleinem Betrage ihre Verpflegung im Dorfwirthshause verschafft haben. Ich frage Sie meine Herren, ist das nicht offenbare Bestechung und schamlose Schmutzerei. Ist es zu verwundern, wenn unter diesen Umständen das Kateastral Geschäft nicht jenen Fortschritt nimmt, welchen es nehmen sollte und welchen wir von ihm erwarten. Es ist nicht zu verwundern, daß das Geschäft nun langsamer fortschreitet, wenn sich Beamte finden, welche dasselbe als eine Kuh betrachten, die sie melken und daher unsterblich zu machen wünschen.
Nur durch eine strenge Aufsicht und mit der größten Energie vermag man diesen Missbräuchen entgegen zu wirken und dem Kateastral Geschäfte jene Beschleunigung zu geben, welche es braucht.
Wir hoffen, daß die Folgen unserer Revolution, die ich eine glorreiche nenne, weil sie eine friedliche, eine unblutige ist, und weil sie diesen Ruhm, so hoffe ich, auch in Zukunft erhalten wird. Wir hoffen also, daß die Folgen dieser glorreichen Revolution sich auch auf dieses Geschäft ausdehnen werde, daß das Volk durch materielle Vortheile die Segnungen der Freiheit kennen lernen werde. Eine zweite Bitte erlaube ich mir an den Herrn Finanzminister zu stellen, im Interesse des Landes, welches mich hierher gesendet hat. Bekanntlich wird in Osterreich die Steuer vierteljährig behoben, anders ist es in Böhmen und in anderen Provinzen, dort werden sie monatlich abgeführt, daraus entsteht nun eine nicht geringe Belästigung für die Steuerpflichtigen alle Monate müssen sie sich an den Ort begeben, wo sich das Rentamt besinnt, und dieses ist oft 5 bis 6, ja ich kenne sogar Orte, von denen es auch 12 Stunden weit entfernt ist. Meine Committenten und namentlich die, die an der Grenze wohnen, haben die Gelegenheit gehabt, sich zu überzeugen, wie angenehm es wäre, wenn die Steuer vierteljährig abgeführt werden könnte. Ich frage den Herrn Finanzminister, ob es nicht möglich wäre, dieses auch in Böhmen und anderen Provinzen, wo diese Einrichtung nicht besteht, einzuführen Aus der vierteljährigen Abfuhr würden sich eine Menge Ersparnisse ergeben. Würde statt der monatlichen Abfuhr diese alle Vierteljahr geschehen, so wäre dieß eine große Erleichterung und Ersparung, und Ersparungen sind vorzüglich wünschenswert für das Finanzwesen.
Eine Finanz Reform, welche im Abschneiden von überflüssigen Abgaben besteht, ist mir lieber als die Vermehrung der Einnahmen, durch neue Steuern, wenn sie auch die besten und rationellsten wären.