Úterý 3. øíjna 1848

ausgesprochen, die Sitzung auf einige Stunden zu vertagen, ich werde mir den Antrag erlauben, weil eigentlich von den wichtigsten Gegenständen der heutigen Tagesordnung noch gar nichts zur Sprache kam, eine Sitzung und zwar bis in die Nacht zu beantragen Ich würde allenfalls die sechste Stünde beantragen. (Ruf: Um 5 Uhr)

 Ich erlaube mir zu bemerken, wir haben schon einige Mal diese Stunde festgesetzt, und mußten warten, bis die Herren erschienen (Tumult und Ruf: 5 Uhr.) 

Diejenigen Herren, welche sich für die sechste Stunde aussprechen, wollen aufstehen. (Minorität) Also findet die nächste Sitzung um 5 Uhr Statt. Ich erkläre die Sitzung für geschlossen .

Schluß der Sitzung 1/2  2 Uhr 

5 1/2 Uhr Abends

Präs. Ich erkläre die Sitzung für eröffnet 

Der Gegenstand, der gegenwärtig zur Debatte gelangt, bildet den zweiten Punct der heutigen Tagesordnung, nämlich die Fortsetzung der Verhandlung der zweiten Lesung des Berichtes des Finanzausschusses, betreffend die Steuerausschreibung für das Verwaltungsjahr 1849 Die Reihe der Redner trifft den Abg. Lasser.

Lasser. Der Umstand, meine Herren, daß die Tagesordnung ausweist, es handle sich heute um den Antrag des Finanzausschusses, d h um die Bewilligung der Steuerausschreibung  dann der weitere Umstand, daß der Herr Präsident bemerkt hat, daß ich als erster Redner darüber zu sprechen berufen bin; bringt mich von der Ausführung eines Vorsatzes zurück, den ich gehegt hatte, ich wollte nämlich meine Rede mit den Worten begonnen: "Heute handelt es sich um Bewilligung der Steuerausschreibung;" denn ich meinte, daß diese Introduction nicht ganz überflüssig wäre; nachdem die vorliegende Debatte von mancher Seite lediglich dazu benützt wurde, um Politik in großem und im kleinen zu verschleißen, um Local Bonmots über Ministernamen zu machen, ministerielle Sündenregister aufzurollen, politische nationale Glaubensbekenntnisse abzulegen und dergleichen mehr, so daß ich bisweilen  ich bin nämlich gar kein Politicus  von Erstaunen und Verwunderung hingerissen wurde über die Geschicklichkeit, wie man dieß alles damit in Verbindung zu setzen wüßte

Also: von der Steuerbewilligung. Wir haben sehr viel gehört über Reformen im Finanzwesen, wir haben insbesondere sehr viel Gutes vernommen über die relative Vorzüglichkeit oder Verwerflichkeit der einen oder der andern Steuer Ich glaube, man hatte die Sache noch allgemeiner auffassen und die Frage stellen sollen:,, Sollen und wollen wir dem Staate die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen, die zur Erreichung seiner Aufgabe, ja zu seiner Fortexistenz unumgänglich notwendigen Mitteln bewilligen oder nicht?"

Die Bedeutung dieser Frage hat der Herr Abgeordnete von Perchtholdsdorf so hell und glänzend beleuchtet, daß, ich es für eine unverzeihliche Unbescheidenheit halten würde, noch ein weiteres Schlaglicht meinerseits darauf fallen zu lassen Das Gewicht und der Eindruck der Worte, womit jener Herr Abgeordnete auf den Fortbestand und die Erhaltung unseres großen, schonen, nach langer Finsterniß zu den Lichtregionen der Freiheit emporegedrungenen Gesamtvaterlandes gesprochen hat, schienen zwar nicht überall willkommen gewesen zu sein, denn sonst wurde man nicht so sehr sich bemuht haben, die Bedeutung dieser Worte mit so viel Aufwand von Witz und Spaß, und Sarkasmus, und mit allen Waffen einer, selbst vor kleinen vielleicht unwillkürlichen Verdrehungen nicht zuruckschreckenden satyrischen Interpretation zu bekämpfen.

Ich glaube aber, meine Herren, alle darüber ausgegossene Lauge wird nicht im Stande sein, den Eindruck jener goldenen Worte Schuselka's zu verwischen, die  ich erinnere Sie an den fast allseitig gespendeten Beifall dieses Hauses  in unseren Herzen einen sehr lebhaften, und wie ich hoffe, dauernden Widerhall gefunden haben.

Mir wenigstens war es ein sehr bedeutsames Zeichen der Zeit, daß ein Mann, der seit langem zu den entschiedensten Anhängern und Vorkampfern des Liberalismus gezahlt wurde, der zu einer Zeit, wo er noch Einer unter Wenigen war, zu einer Zeit, wo noch Aufopferung und Muth dazu gehörte, zur Zeit des alten Österreichs mit Wort und Schrift  den einzig damals möglichen Mitteln die Freiheit für unser Gesamtvaterland wach zu rufen bestrebt, und zwar mit Erfolg bestrebt war: daß ein solcher Mann, sage ich, in unser neues Österreich zuruckgekommen, sich gedrungen fahlt, sich über den Begriff und die Aufgabe des wahren Radicilismus öffentlich auszusprechen und auf die verschiedenen Ouellen hinzuweisen, aus denen die Reaction ihre ergiebigsten Mittel schöpft

Doch ich komme zur Sache, indem ich ja voraussetze, daß Niemand, der den Fortbestand des Staates will, die dazu erforderlichen Mittel, die dazu selbst in einer Republik unumgänglich notwendigen Mittel verweigern wolle, so, daß nach dieser Voraussetzung es sich nur um die Art und Weise handelt, wie diese Mittel herbeigeschafft werden sollen. Wir haben keinen Staatsschatz, aus dein wir schöpfen konnten, wir haben kein so beträchtliches Staatsvermögen, daß dessen Ertrag zur Deckung des Staates ausreichen konnte; es bleibt uns also nichts Übrig, als auf S euern und Abgaben zu denken.

Beim Staatshaushalte überhaupt, und bei der Besteuerung insbesondere, wäre es zwar ein sehr verkehrter Grundsatz, wenn man vor allem studiren wollte, auf welche Weise man so viele Geldmittel, als möglich bekomme, und dann eist sehen muhte, wie man dieselben verwende. Der richtige Grundsatz ist offenbar nur der, daß man zuerst untersuche, was unumgänglich notwendig sei für die Bedürfnisse des Staates, und dann erst sehe, wie am wohlfeilsten und in der für die Kontribuenten am wenigsten lustige Weise die Deckungsmittel herbei geschafft werden können.

Nach dieser Maxime hatte ich es freilich eben so sehr wie viele andere Redner gewünscht, daß uns ein genau ausgearbeiteter Voranschlag, insbesondere mit einer klaren Übersicht derjenigen Ausgaberubriken, die wir zu decken haben, vorgelegt worden wäre, doch verkenne ich auch die Schwierigkeit der Abfassung eines solchen Budget, des ersten dieser Art in Österreich, nicht, namentlich unter Umstanden, wie die jetzigen sind, wo die Basis der betreffenden Berechnungsziffer und Erfordernissaussätze fast von Woche zu Woche schwankte Indessen, ich frage, selbst wenn wir einen solchen vollständig ausgearbeiteten Voranschlag hatten, ob wir nicht dennoch davon Umgang nehmen und doch wegen der dringendsten Bedürfnisse des Staates noch vor Prüfung dieses Voranschlages die Steuerbewilligung geben mußten? denn die Prüfung eines so umfassenden Voranschlages, wenn sie nicht illusorisch, sondern tief eingreifend sein soll, erfördert Zeit und viel Zeit, und in der Zwischenzeit braucht der Staat Geld und viel Geld Ich komme daher noch ein mal auf die Frage zurück, durch welche Steuern sollen dem Staate die notwendigen Mittel geschafft werden? Der Finanzausschuß hat beantragt, daß mit Ausnahme der Urbarial, Zehent und Judensteuer, die früher bestandenen Steuern einstweilen noch fortbestehen sollen.

 Gewiß war der Finanzausschuß dabei nicht von der Überzeugung geleitet, daß unser Steuersystem vortrefflich, mangellose sei, sondern von der Ansicht, daß jede tiefer greifende Änderung desselben eine Reystiche Überlegung und namentlich ein systematisches Ineinandergreifen erfordere, welches nur aus der Beratung des Staatsvoranschlages im Ganzen hervorgehen kann Ich mache nur, wie es schon viele Redner getan haben, darauf aufmerksam, daß sowohl in der Vorlage des Finanzministeriums als auch in den Antragen des Finanzausschusses ein ausdrücklicher Vorbehalt gemacht worden ist, die jeden, auch während dieser Zeit vorzunehmenden Reformen den breitesten Spielraum offen läßt, und daher gewiß nicht den Reformmaßregeln präjudiziert, die wir seiner Zeit einzuleiten für nötig erachten werden. Gegen die Antrage des Finanzausschusses sind viele Einwendungen erhoben worden, ich will dem Herrn Berichterstatter nicht vorgreifen, und beschranke mich daher nur auf einige allgemeine Bemerkungen darüber. Die meisten Angriffe wurden geführt gegen die Verzehrungssteuer Ich bekenne offen, daß ich keineswegs zu den Freunden der jetzt bestehenden Verzehrungssteuer gehöre. Das Prinzip, der leitende Grundsatz dieser Steuer ist zwar vielleicht nicht so verwerflich, als es den Anschein hat, denn sie geht von der Voraussetzung aus, daß Jeder nach dem Maße seines Einkommens verzehre und genieße. Wäre es möglich, diesen Grundsatz in der Wirklichkeit auszuführen, so müßten wir die Verzehrungssteuer wie eine Art indirekter Einkommensteuer ansehen, allein leider führt die praktische Ausführung nicht zur Erreichung dieses Prinzips, und wir haben namentlich zwei Hauptgebrechen dieser Steuer zu beklagen. Das erste Gebrechen liegt besonders darin, daß, wollen wir nicht die Perception dieser Steuer so schwierig machen, daß sie einen unverhältnismäßigen Teil des Bruttoertrages aufzehrt, sie nicht anfalle, sondern nur auf die einfachsten Genußmittel repartiert werden muß, und das hat leider die Folge, daß das von mir ausgesprochene Prinzip nicht erreicht wird, und daß unverhältnismassig die ärmeren Klassen davon getroffen werden Ein zweites, die Abneigung, welche gegen die Verzehrungssteuer herrscht, noch mehr begründendes Gebrechen schreibt sich her von der sekanten, inquisitorischen und nur zu oft zu Chikanen Anlaß gebenden Art und Weise der Verzehrungssteuer Einhebung

Ich will mich nicht weiter darüber aussprechen und nur noch bemerken, daß es nicht so ganz richtig ist, wenn man behauptet hat, daß die Verzehrungssteuer Perception 7/4 des Brutto-Einkommens aufzehre, denn so viel mir bekannt ist, dürfte das Perceptions-Prozent etwa 12 bis 13 betragen, was bei der Schwierigkeit dieser Steuererhebung nicht so ganz unverhältnismassig genannt werden kann Es sind Stimmen laut geworden, welche die Aufhebung der Verzehrungssteuer sogleich beantragt haben, eine Steuer von so bedeutendem Ertrage Knall und Fall aufheben zu wollen, heißt meine Herren wohl nichts anderes als das Finanzsystem desorganisieren, der Staatsmaschine die nötige Nährung, das nötige Höhl entziehen, die Fortexistenz des Staates selbst aufheben, wofern es nicht gelingt, sogleich eine eben so ergiebige oder noch ergiebigere Steuer an deren Stelle zu fetzen. Daß ein solcher Ersatz nicht so schnell möglich sei, ist leicht ersichtlich, und ich frage, wie mußte der Ausfall gedeckt werden, der durch die Aufhebung der Verzehrungssteuer, wenn nicht gleichzeitiger Ersatz dafür geboten werde, entstunde? Ich fürchte gar sehr, daß dann die übrigen Steuern in dem Maße erhöht würden, als der Ausfall betragt. Man sagt, eine Kapitalsteuer, eine Einkommensteuer, soll an die Stelle dieser Steuer eingeführt werden. Über die Kapitalsteuer will ich mich nicht weiter aussprechen; denn in nationalökonomischer Hinsicht ist sie bereits verurteilt, da die Kapitalsteuer den befruchtenden Born des Nationalwohlstandes angreift und abgrabt. Was die Einkommensteuer betrifft, so hat sie ein untadelhaftes Prinzip, denn sie sucht den Grundsatz zu verwirklichen, daß jeder Staatsbürger nach Verhältniß seines Einkommens zu den Staatslasten beizutragen habe. Die Einkommensteuer strebt also direct das Princip zu verwirklichen, welches indirect als unerreichtes Ideal auch bei der Verzehrungssteuer vorschwebte. Ich weiß aber nicht gewiß, ob nicht die Einführung der Einkommensteuer auch wieder auf empfindliche Mängel führen würde; und ich habe meine eigenen Bedenken darüber, ob sie wirklich so viel ertragen werde, als man voraussetzt, und ob es möglich sein wird, sie von jenen und inquisitorischen Formen zu entkleiden, welche ganz vorzugsweise die Verzehrungssteuer so mißliebig gemacht haben. Indem ich dieses im Vorübergehen gesagt, verspare ich es mir, meine Ansicht weiter auseinander zu fetzen, bis dahin, wo jene erschöpfenderen und tiefer eingreifende Erörterungen über das Steuerwesen hier stattfinden werden. Eine andere Stimme hat sich dahin geäußert, daß die Verzehrungssteuer nicht sogleich aufgehoben, die Aufhebung aber sobald als möglich in Aussicht gestellt werden soll. Das halte ich für sehr bedenklich, denn man würde dadurch Erwartungen erregen, die in ihrer Unbestimmtheit vielleicht nicht ganz erfüllt werden könnten, und man würde die praktische Folge haben, daß wahrscheinlich mit dem Aussprechen eines solchen Satzes, mit dem Eröffnen einer solchen Perspective die Rentabilität der Verzehrungssteuer sogleich sistirt würde.

Um diesen Einwendungen zu begegnen, wurde von einer dritten Seite beantragt, diese Steuer noch für dieses ganze Jahr zuzulassen, jedoch mit dem am 1. November 1849 eintretenden Verwaltungsjahre aufzuheben. Das ist nach meiner Überzeugung ein selbständiger Antrag, der mit der heute vorliegenden Frage nicht unmittelbar in Verbindung steht. Heute handelt es sich nur darum, auf welche Weise und mit welchen Steuern im Laufe des nächsten Verwaltungsjahres die Staatsausgaben gedeckt werden sollen; nicht aber darum, was für Steuern im Jahre 18491850 eingeführt werden sollen. Ich verkenne nicht die Abneigung, die beinahe im ganzen Lande gegen die jetzige Verzehrungssteuer existirt, ich verkenne auch nicht, daß sie Gebrechen und Mängel habe, die aufgehoben werden müssen, ich meine aber, daß das, was ohnedies erst nach einem vollen Jahre geschehen soll, füglich nicht im Wege eines plötzlich hereingeworfenen Antrages erstürmt zu werden braucht, sondern zur reiflichen Erwägung an den Finanzausschuß zu leiten fei, um in Verbindung mit der Berathung des Budgets gebracht, und dann mit dem Ausschußberichte an die Kammer vorgelegt zu werden. Wieder Andere glaubten, man solle die Verzehrungssteuer herabsetzen und so regeln, daß deren mißliebigste Gebrechen aufhören. Auch hier muß ich wieder zugestehen, daß ich das Wünschenswerte solcher Maßregeln ganz anerkenne. Allein ich will mir darüber keine bedeutenden Illusionen machen.

Wird die Verzehrungssteuer bedeutend herabgesetzt, so kömmt sie einer theilweisen Aufhebung gleich. Der Staat verliert ein bedeutendes Einkommen; die Städte, die aus dem Zuschlage der Verzehrungssteuer einen großen Theil ihrer Auslagen decken müssen, verlieren gleichfalls bedeutend, und die Perception der Steuer, das Aufsichtspersonale und alle sonstigen Maßregeln werden nicht in dem Verhältnisse wohlfeiler, als der Ausfall betragen wird. Der Ausfall muß gedeckt werden, und auf welche Weise er gedeckt werden müßte, habe ich schon früher angedeutet. Will man aber eine geringere Herabsetzung der Verzehrungssteuer beantragen, meint man, es sollen besonders in den Städten, wo viele Artikel, die ein unmittelbares Lebensbedürfnis der ärmeren Volksclassen bilden, von der Steuer freigelassen, oder mit einer geringeren Steuer getroffen werden, so glaube ich nicht, daß damit dieser Zweck erreicht würde. Wir werden den Erfolg haben, daß der Staat an Einnahme verliert, daß auch den betreffenden Städten Einkünfte entgehen, und daß jene Volksclassen, welche dadurch erleichtert werden wollen, dennoch nichts gewinnen. Wir haben ein auffallendes Beispiel dafür in Wien erlebt. Die Verschleißen von solchen Artikeln haben sehr häufig, wenn über hohe Preise geklagt wurde, sich geäußert, es fei ihnen nicht möglich, dieselben wohlfeiler zu geben, weil eine so hohe Steuer darauf liege und als Ende März oder Anfangs April d. I. von vielen Artikeln die Verzehrungssteuer bedeutend herabgesetzt oder ganz aufgehoben wurde, ist doch keiner dieser Artikel auch nur um einen Pfennig wohlfeiler geworden. Was war also die Folge? In Wien beträgt dieser Ausfall über eine halbe Million für die Finanzen. Es ist aber auch ein bedeutender und empfindlicher Verlust für das Einkommen der Stadt Wien selbst, die doch gerade jetzt so vielfach beansprucht ist, der ärmeren Volksclasse Subsistenzmittel zu gewähren, und der Zweck, welcher bei der Herabfetzung der Steuern beabsichtiget wurde, ist nicht erreicht worden; der ganze Ausfall ist nicht der minder wohlhabenden Classe zu statten gekommen, sondern in den Säckeln der Producenten und Verschleißen geblieben.

Das ist eine practische erprobte Bemerkung, die ich Ihrer Aufmerksamkeit anempfehlen möchte. Einen anderen Gegenstand der Debatte bildete der Wünsch, der die Herabsetzung der Salzpreise, insoweit sie als Besteuerungsmittel gebraucht wurden, betroffen hat. Ich kann diesen Wunsch nur auf das Wärmste unterstützen, will aber die Salzpreisermäßigung nicht, wie ein Redner vor mir, bloß für industrielle Zwecke in Anspruch nehmen, sondern ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß auch für den Ackerbau und für die Viehzucht eine solche Ermäßigung höchst wünschenswert ist. Es wird die Regulierung der Salzpreise außerdem auch durch den Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung in allen Provinzen begehrt, und ich glaube, daß kein so wesentliches Bedenken dagegen obwalten möchte, da ich überzeugt  bin, daß der Ausfall, der durch die Ermäßigung der Salzpreise entsteht, durch den vermehrten Absatz  nach und nach ausgeglichen werde. Allein so wünschenswerth mir auch selbst im Interesse des von mir vertretenen Wahlbezirkes eine Regulirung der Salzpreise sein würde, so muß ich doch auch hier darauf zurückkommen, daß dieß mit der Berathung des Staatsvoranschlages in Verbindung zu bringen sei, und daß es zunächst dem Finanzausschusse obliege, eine derartige Maßregel reiflich zu erwägen und dann der Beschlußfassung des hohen Hauses zu unterziehen.

Einen weiten Gegenstand der Besprechung bildete die Aufhebung der Judensteuer. Ich will hierüber nur Weniges bemerken. Die Besteuerung eines Glaubensbekenntnisses entspricht denn doch gar nicht der Gerechtigkeit und gar nicht den Humanitätsprinzipien unserer Zeit, und ich frage: Soll die österreichische Reichsversammlung in dieser Beziehung hinter den Grundsätzen zurückbleiben, die schon das absolute Regime aufgestellt hat, und die nur deßwegen nicht zur Ausführung gebracht worden sind, weil auch hier, wie in so vielen andern Dingen, das ehemalige System durch die Maxime des Zuwartens, des allzu langsamen Vorwärtsgehens, ja des stationären Stehensbleibens an der Ausführung der bereits offenbar anerkannten Wahrheiten gehindert wurde. Mit allen diesen Bemerkungen wollte ich nur zeigen, warum ich hinsichtlich der Arten der Steuern, die auszuschreiben seien, für den Antrag des Finanzausschusses mich ausspreche.

Die zweite Frage erhebt sich hinsichtlich der Zeit der Ausschreibung, nämlich auf wie lange diese Steuern ausgeschrieben werden sollen. In dem Finanzausschusse selbst sind derlei Meinungen aufgetaucht.

Ich muß hier bekennen, daß ich durch die Verhandlungen des Constitutionsausschusses verhindert war, obgleich ich Mitglied des Finanzausschusses bin, bei der Abstimmung über diese Anträge mich zu beteiligen.

Ich wäre aber wahrscheinlich in der fatalen Lage gewesen, weder der Majorität noch der Minorität des Ausschusses beizutreten, wie sich aus dem Verlaufe meiner Rede ergeben wird, wo ich mir erlauben werde ein abgesondertes Amendement einzubringen. Ich werde mich zur Beleuchtung der beiden Ansichten, wovon die eine dahin geht, daß alle Steuern auf ein ganzes Jahr bewilligt werden sollen, die andere aber meint, die Steuern sollen ohne Unterschied nur auf ein halbes oder gar nur auf ein Vierteljahr bewilligt werden. Erlauben sie, daß ich mehrere der Gründe, die für die letztere Ansicht geltend gemacht worden sind, zu widerlegen suche, und dann die positiven Gründe anführe, die wenigstens teilweise für die Ausschreibung auf ein ganzes Jahr geltend gemacht werden könnten. Man sagt vor Allem, man dürfe nicht die Steuern auf ein ganzes Jahr bewilligen, weil man sich damit die Hände binden würde, gegen die allseitig als nothwendig erkannten, bereits selbst vom Finanzministerium in Aussicht gestellten Reformen des Steuerwesens. Allein großartigere Veränderungen in dieser Beziehung müssen doch wohl erst mit der Berathung des Staatsvoranschlages in Verbindung gesetzt werden. Diese Berathung meine Herren! wird nicht das Werk weniger Tage sein, und wenn der Staatsvoranschlag vom Ausschusse geprüft und die betreffenden Anträge dann vor dieses Haus gebracht werden, so wird die Berathung hier auch wieder nicht das Werk weniger Tage sein, und wenn endlich ihre Beschlüsse darüber gefaßt sein werden, so wird die Ausführung derselben, wenn sie größere Änderungen im Steuerwesen nach sich ziehen wird, noch weniger das Werk eines kurzen Zeitraums sein; und so dürfte darüber wohl mehr als jenes halbe Jahr verstreichen, für welches jetzt die Steuern bewilligt werden sollen.

Der Vorbehalt, der in den Anträgen des Ausschusses gemacht ist, sichert uns aber, daß schon während dieser Zeit alle Änderungen und Reformen ins Leben treten können, in so weit sie möglich sind, was insbesondere hinsichtlich des Stempel und Tatwesens gilt, wo immerhin in kurzer Zeit schon Veränderungen eintreten; es können ferner Modistcationen hinsichtlich der Verzehrungssteuer eintreten, es kann auch gesorgt werden für eine gleichmäßige Austheilung der Grundsteuer und derlei Reformen mehr.

Ein zweiter Grund, der gegen die Ausschreibung auf ein ganzes Jahr geltend gemacht wurde, lag darin, daß man sagte, man müsse doch früher ans dem Staatsvoranschlage und aus der Prüfung desselben ersehen, wie viel Geldmittel der Staat benöthige, und ob er alles brauchen werde, was jetzt als Steuer auszuschreiben fei. Niemand in diesem Hanse wird verkennen, daß Ersparungen im Staatshaushalte möglich und nothwendig sind, um endlich auf jenen finanziellen Standpunct zu kommen, daß das Gleichgewicht, zwischen den ordentlichen Ein.. nahmen und Ausgaben wieder hergestellt werde; allein, meine Herren, ich glaube auch, daß Jedermann in diesem Haufe überzeugt sein wird, daß die Steuer, die im nächsten Jahre eingehen wird, gewiß nicht mehr ertragen werde, als wir im nächsten Jahre bedürfen.

Ein Blick auch nur in die summarische Übersicht des Staatsvoranschlages, die uns neulich vorgelegt wurde, wird darüber genügende Aufklärung geben. Zudem weise ich darauf hin, daß ja der Staat gerade jetzt bei den Domänen einen bedeutenden Ausfall erleidet durch die Aufhebung der Urbarialgefälle; ich weise darauf hin, daß der Staat bedeutende Lasten übernehmen muß, durch die ihm übertragene bisherige Patrimonialgerichtsbarkeit in allen Theilen des Reichs; ich weise ferner darauf hin, daß auch in manchen andern Verwaltungsbranchen Organisirungen vorzunehmen sein werden die mit Auslagen verbunden sind; endlich weise ich hin auf die Beitragsleistung des Staates, die bei der Entschädigung für die Urbariallasten in Aussicht gestellt ist.

In einem solchen Momente nun, wo der Staat so viele neue Auslagen zu übernehmen hat, während doch die schon bestehenden Auslagen durch die laufenden Einnahmen nicht gedeckt werden konnten, läßt sich gewiß nicht vermuthen, daß die auszuschreibenden Steuern mehr betragen könnten, als der Staat bedürfen würde. Es ist endlich auch als politischer Grund geltend gemacht worden, daß man dem jetzigen Ministerium nicht so viele Mittel in die Hände geben müsse. Es ist die Steuerbewilligung nach meiner Ansicht aber wahrlich keine ministerielle Frage, denn ein jedes Ministerium wird die Steuer nöthig haben, und einem jeden Ministerium würden sie votirt werden müssen, dieß ist so wenig zu bezweifeln, daß ich glaube, wenn irgend Jemand unter uns wäre, der das Ministerium stürzen und sich an dessen Stelle fetzen wollte, so würden wir es erleben, daß derselbe gleichzeitig das Ministerium heftig angegriffen und doch für die Votirung der Steuern gesprochen und gestimmt hätte, wäre es auch nur um die Inpopularität eines solchen Steuerpostulates dem jetzigen Ministerium zu überlassen.

Ich komme nun auf die positiven Gründe, welche dafür sprechen, daß wenigstens ein Theil der Steuern auf ein ganzes Jahr ausschreiben bewilliget werde, versteht sich mit dem Vorbehalte der inzwischen zu treffenden Reformen. Ich glaube, daß diese Gründe vorzugsweise, wenn auch nicht einzig und allein bei den indirecten Steuern und namentlich bei den Mauthen und der Verzehrungssteuer Platz greifen. Diese Gründe sind, erstens: die viel geringere Ertragsfähigkeit dieser Steuern und Gefalle, wenn sie auf eine kürzere Zeit ausgeschrieben werden. Diese Ertragsquellen werden in der Regel ausgebeutet im Wege des Vertrages, durch Abfindungen und durch Pachtungen. Wenn sie nur auf ein viertel oder auf ein halbes Jahr auszuschreiben sind, so werden diese beiden Einhebungsarten entweder ganz wegfallen, weil es an einer Basis zur Berechnung des wahrscheinlichen Gewinnes für die Pachtund Abfindungslustigen fehlt; oder sie werden auf einen viel geringeren Ertrag führen, als man sonst bei dem bisher üblichen Abfinden und Verpachten auf ein ganzes Jahr gekommen wäre. Was wird die Folge davon sein? Ein bedeutender Ausfall im Staatseinkommen, und die Zwangslage des Staates, daß er gerade die allerlästigste und kostspieligste Perceptionsart, nämlich die unmittelbare Regie wird wählen müssen.

Der zweite Grund ist der, daß, wenn man nur auf ein halbes oder ein viertel Jahr die Ausschreibung der Steuer bewilligt, die beträchtlichen Kosten, die mit einer solchen neuen Ausschreibung, Abfindungs und Verpachtung  Verhandlung verbunden sind, nach Ablauf eines viertel oder eines halben Jahres neuerdings auflaufen, und dem Staate oder eigentlich den Steuerpflichtigen, welche in dieser Beziehung mit dem Ärar identisch sind, zur Last fallen, und daß ungeachtet des geringern Ertrages und ungeachtet der wiederholten Ausschreibungskosten doch die Perception nicht in demselben Grade wohlfeiler wird, weil das Aufsichtspersonal eher vermehrt als vermindert, und der ganze Mechanismus der Perception doch nicht verändert werden kann.

Es tritt also gewiß keine andere Folge ein, als daß die Masse der Steuerpflichtigen allein darunter leidet.

Das gilt jedoch, wie ich schon früher erwähnt habe, nach meiner Ansicht vorzugsweise von den indirecten Steuern, während bei den directen Steuern sich diese Einwendungen und Gründe nicht geltend machen lassen, und ich werde mir daher erlauben, den zweiten Antrag zu stellen, daß die directen Steuern auf ein halbes Jahr, die indirecten aber noch auf ein ganzes Jahr bewilligt werden sollen.

Der Unterschied, den ich hier mache zwischen directen und indirecten Steuern, rechtfertigt sich theilweise durch das, was ich eben zu entwickeln die Ehre hatte. Wenn ich beantrage, daß jener Theil der Steuern, der, wenn er auf einen kürzeren Termin, als auf ein ganzes Jahr ausgeschrieben wird, offenbar weniger tragen und doch kostspieliger einzuheben sein wird, mit dem Vorbehalte der in der Zwischenzeit einzuleitenden Reformen auf ein volles Jahr votirt werden möge, so glaube ich der Gesammtheit der Steuerpflichtigen, die ja gerade den Ausfall der Steuer und die erhöhten Perceptionskosten zu tragen hätten, einen bessern Dienst zu erweisen, und gewiß nicht den Vorwurf zu verdienen, als ob ich nicht geize und spare mit dem Gülden des Wohlhabenden und mit dem Pfennige des Armen. Ähnliche Gründe haben auch, wenn es mir erlaubt ist, auf andere gleichzeitig tagende Versammlungen hinzuweisen, ähnliche Gründe sage ich, haben auch die französische Nationalversammlung veranlaßt, in einer ihrer allerjüngsten Sitzungen den wesentlichen Unterschied, der zwischen der Ausschreibung directer und indirecter Steuern liegt, practisch zu beachten und den Satz, daß directe Steuern nur auf einen einjährigen Termin, und die indirecten Steuern, sogar auf mehrere Jahre ausgeschrieben werden dürften, in ihre Verfassung aufzunehmen. Ich bin überhaupt überzeugt, meine Herren, unsere Hauptaufgabe in finanziellen und Steuerfragen ist vorläufig die, daß wir dem Volke die Übereindung verschaffen, daß wir uns ernstlich mit der Reform des Finanzwesens beschäftigen, daß wir die nöthigen Verbesserungen im Steuerwesen einzuführen fest entschlossen sind, daß wir bei Beanspruchung der Contributionskraft des Volkes mit möglichster Schonung, mit höchster Vorsicht und reiflichster Überlegung zu Werke gehen, und daß wir endlich nach unserm besten Wissen und Gewissen darüber zu wachen streben, daß das, was gesteuert wird, auch zum Wohle des Ganzen wirklich verwendet werde. Und in diesem Streben, meine Herren, ich bin fest davon überzeugt, werden wir Alle wie ein Mann zusammenstehen und uns vereinigen, mögen wir auch aus was immer für einer Landschaft des Reiches hierher gesendet sein, und mögen wir auf was immer für einer Seite dieses Hauses unseren Platz eingenommen haben. (Beifall.) 

Pokorny. Herr Präsident ich bitte ums Wort.

Ich habe bloß ein kleines Mißverständniß aufzuklären: "Mehrere von den Herren Deputierten sind der Meinung, als wäre ich derjenige gewesen, welcher über den Urlaubszweck und Aufenthaltsort des Herrn Abgeordneten Hawlicek Erkundigungen eingezogen hat; dieser Forscher heißt Anton  P o k o r n y, ich heiße Eduard Pokorny, und meinem Charakter liegt es sehr ferne, in irgend einer Weise mich zum Spion herzugeben. (Beifall.)

P r ä s. Die Reihe trifft den Abgeordneten Durbasiewicz (zu diesem gewendet). Sie können auch vom Platze sprechen.

Abgeordneter Durbasiewicz (vom Platze). Nach so vielen Rednern, die in dieser Angelegenheit gesprochen haben, würde ich es kaum wagen, hier das Wort zu ergreifen, wenn ich nicht im Interesse meiner Kommittenten einen Antrag zu stellen hätte, den ich zu motivieren habe. Ich werde mich jedoch kurz fassen, und will die Versammlung nicht viel langweilen. Unter den verschiedenen Anträgen, die in dieser Angelegenheit gestellt wurden, schließe ich mich jenem des Abgeordneten Dylewski an, daß nämlich die Urbarial und Zehentsteuer nicht bloß dem Namen nach, sondern auch de facto aufzuhören habe und auf den Grundbesitz nicht umzulegen fei. Für den Fall aber, daß dieser Antrag nicht durchgehen sollte, stelle ich zu dem dritten Absatze des Antrages der Finanzkommission den Verbesserungsvorschlag, daß nämlich der Grundbesitz in den nicht kreisamtlichen Städten und Marktstecken Galiziens von dieser Steuer ausgenommen sein soll.

Wenn ich diesen Verbesserungsantrag erwähne, so tue ich es bloß aus Rücksicht auf die Not und das Elend dieser kleinen Städte. Ich habe hier während der Verhandlung in der Untertänigkeitsfrage viele Stimmen des Mitleides und der Teilnahme über das unglückliche Los des Bauernstandes gehört. 

Ich achte diese Stimme und verehre sie, allein, ich habe bis jetzt keine einzige Stimme vernommen, die auch nur mit einem Worte der Not und des Elendes der kleinen Städte erwähnt hätte. Es scheint, daß man die Verhältnisse der kleinen Städte bei uns nicht kennt; es scheint, daß man nicht weiß, daß das Los des armen Bürgers bei uns eben so und vielleicht zweifach mehr bedauerungswert ist, als jenes des bisher gedrückten Bauers; es scheint, daß man nicht weiß, daß der Bauer in den deutschen Provinzen hier im Vergleiche mit unfern Kleinstädtern ein reicher Herr, ein glücklicher Mensch genannt werden kann.

Um nur einen kleinen Beweis von dem Gesagten zu geben, will ich bloß darauf hinweisen, was der Abgeordnete D y l e w s k i schon erwähnt hat; ich will nämlich auf die Taufende und Tausende hinweisen, die im vorigen Jahre bei uns in den kleinen Städten vor Hunger gestorben sind, und um nur einen Fall zu berühren, will ich Ihnen sagen, daß in meiner Vaterstadt, die samt der dazu gehörigen Pfarrei nicht mehr als 6000 Einwohner zählt, im Jahre 1847 nicht weniger als 1200 Menschen gestorben sind; darunter etwa 800 am Hunger und 400 am Typhus aus Not und Elend. Sie werden es kaum glauben, daß es wirklich so zugegangen ist, und dennoch war es so, und dieß zu einer Zeit, während hier Metternich Millionen in seine Taschen steckte und die kaiserliche Familie Millionen zu Ihrem eigenen Haushalte allein in Anspruch nimmt. Ein Zwanzigteil jenes Einkommens hätte hingereicht, diesen Unglücklichen das Leben zu retten. Man hat aber nichts getan. (Bravo.)

Ich bin nicht Kommunist, aber wenn man die schreckliche Ungleichheit sieht, wenn man sieht, daß hundert Tausende vor Hunger sterben, während andere Wenige im Überfluss und Wohlstand schwelgen, muß man sehr versucht sein, es zu werden. In dem uns vom Ministerium vorgelegten Zifferausweis habe ich bemerkt, daß für den Hofstaat allein eine Summe von 4, 046. 148 fl. angesetzt ist. Wenn ich nun bedenke, daß diese Summe beinahe das Doppelte der Gesamtsumme, der so schwer erschwinglichen Erwerbsteuer beträgt, so kann ich nicht umhin den dringenden Wunsch auszusprechen, daß in dieser Beziehung eine noch engere Einschränkung wie bis jetzt geschehen ist, eingeleitet werde.

Ich will in dieser Beziehung keinen Antrag stellen, ich will jedoch hoffen, das der Hof selbst den Umstand beherzigen, und das erste Beispiel der Sparsamkeit und Einschränkung aufstellen werde. Eben so will ich in Ansehung der ungeheuren Gehalte und Pensionen, welche die Herren Beamten und Sinekuren bis jetzt beziehen, nichts beantragen, erwarte jedoch vom Finanzministerium die möglichst baldige Reduktion derselben.

Der also gleichen Ausführung dieser Maßregeln steht, glaube ich, kein Hinderniß im Wege.  Ein Gleiches gilt auch von den bis jetzt, wie ich höre, noch immer fortbestehenden geheimen Auslagen. Ob auch in dieser Beziehung eine Aufhebung vorzunehmen wäre, dieß zu beurteilen stelle ich der Kammer anheim. Die Haare stehen einen zu Berge, wenn man die Millionen und Millionen liest, die das Kriegsheer verzehrt, während das arme Volk unter dem Drucke der Steuern buchstäblich erliegt.


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