Beratung erfordern. Aber es ist notwendig, uns in den Aigen unserer Komittenten von dem Vorwurfe einer Leichtfertigkeit zu wahren, welche die Millionen des Staatshaushaltes, das sauer erworbene Geld des Borgers und Bauern hinschleudert Ohne nur zu ermessen, wie groß die Summen sein, und wozu sie verwendet werden sollen!
Übrigens weiß ich nicht meine Herren! ob Sie genug Glicht gelegt haben auf die Facta die Ihnen bereits hier vorgetragen worden sind. Der Abg. Dylewski hat sich darauf berufen, daß in Galizien die Urbarialsteuer bereits umgelegt, und mit der übrigen Grundsteuer ausgeschrieben worden ist. In dem Antrage des Finanzministeriums heißt es ausdrücklich, die Verzehrungsteuer sei vorläufig ausgeschrieben, und Zeugenschuft geben die Amtsblätter aller Zeitungen. Für Böhmen heißt es zwar, daß sich das Steuerjahr nähert und die Steuerpflichtigkeit der Grundsteuer mit Oktober beginne. Es ist dieß aber nur eine Zahlungspflicht, und nicht notwendig daß die Ausschreibung schon mit Anfang Oktober erfolgt sein muß. Warum also diese große Eile, da die Dringlichkeit einer augenblicklichen Bewilligung der Steuern durchaus nicht nachgewiesen ist. Überdies hat ja der Herr Finanzminister versprochen, Ihnen den großen Voranschlag bereits künftige Woche vorlegen zu können. Nun wohlan! wir wollen wenigstens das erst abwarten, damit wir mindestens in genaue Kenntniß gesetzt sind, über das, was wir und wozu wir bewilligen wollen. Daß wir es in der Tat nicht wissen, hat die einfache Erklärung des Herrn Kriegsministers vor Kurzem klar und offen gezeigt.
Meine Herren! Ich erinnere jeden einzelnen von ihnen, ich erinnere Sie ernstlich an den Augenblick, wo Sie vor Ihren Wählern standen, wo Sie ihnen das Gelöbnis taten, ihre Rechte treu und gewissenhaft zu wahren, und hier nicht anders als nach Ihrer Überzeugung zu stimmen. Ich erinnere Sie an diesen Augenblick und überlasse es Ihnen, ob Sie bei dieser Erinnerung eine Steuer, von der Sie nicht einmal wissen, in welchem Maaße sie ausgeschrieben werden soll, so einfach und kurzweg bewilligen wollen, bewilligen können!? (Beifall)
Abg. Brandl. Indem schon über Alles debattiert und gesprochen wurde, glaube ich noch einige Bemerkungen zu machen. Um den Staat aufrecht zu erhalten, müssen Steuern ausgeschrieben, müssen Steuern bezahlt werden. Ich sehe es allerdings ein, daß es für den Herrn Finanzminister eine schwierige Aufgabe ist eine genügende Vorlage zu machen; aber es als eine Unmöglichkeit zu betrachten, widerspreche ich, und daß der, welcher einen solchen Gegenstand als eine Unmöglichkeit betrachtet, hier in dieses Haus nicht gehören soll, wie es ein verehrter Herr Vorredner bemerkte, glaube ich, daß jener zu weit gegangen sei, denn ich behaupte das Gegenteil Wir sind Vertreter des Volkes und haben die Pflicht auf uns genommen, das Volk gewissenhaft zu vertreten, aber ich frage vertreten wir das Volk, wenn wir zu Allem ja sagen, und uns nicht erkundigen, für was wir dem Volke die Steuer auflegen. Ich halte mich an das Sprichwort:,, Tue Recht und scheue Niemand. " Meine Herren! das alte metternich'sche System hat aufgehört; wenn wir Steuern wenn wir etwas zahlen, so müssen wir wissen, für was wir zahlen, Gelder aufnehmen so lange wir Kredit haben, und Steuern auszuschreiben, ist für uns eine leichte Sache, aber wie es das Volk erschwingen kann, das ist eine Frage, welche ich einem Jeden selbst beurteilen lasse. Was die Verzehrungssteuer anbelangt, so halte ich dieselbe in dieser Form, wie sie jetzt besteht, für eine widerrechtliche Steuer, weil der Geschäftsmann in seinem Geschäfte gehindert wird, und was widerrechtlich ist, soll geändert und aufgehoben werden; weil aber die Aufhebung in diesem Augenblicke nicht möglich ist, so glaube ich, dem Volke zur Beruhigung die Zeit zu bestimmen, wenn selbe abgeändert oder aufgehoben werden soll. Auch habe ich über die Gründsteuer eine Bemerkung zumachen. Oberösterreich mußte immer höhere Prozente zahlen, als Unterösterreich und Salzburg. Oberösterreich hat 17 Prozente, Unterösterreich 13, und Salzburg nur 8 Prozente vom Reinertrage zu zahlen, und wenn ein gerechtes Steuersystem eingeführt wird, so glaube ich, es soll auf Oberösterreich Rücksicht genommen werden.
Was die Urbarial und Zehentsteuer betrifft, kann ich nicht begreifen, wie der Finanzausschuß diese Steuer jetzt schon als aufgehoben betrachten kann, indem im Kammerbeschluß eine Entschädigung zu Gunsten des Berechtigten für diese Last ausgesprochen wurde. Meine Herren, behalten wir die Gerechtigkeit immer in Gedächtniß, die bei der Entschädigungsfrage so stark in Anspruch genommen wurde, ich will nicht sagen, die Urbarial und Zehentsteuer soll fortbestehen, aber jetzt schon einen Strich durchzumachen, halte ich für ungerecht, denn es ist noch nicht ausgesprochen, daß der Berechtigte etwas verliert. Was die Judensteuer anbelangt, so bin ich mit der Aufhebung ganz einverstanden, denn es ist eine ungerechte Steuer, und was ungerecht ist, muß aufgehoben werden, aber gleich einen Strich durchzumachen, widerlege ich aus folgenden Gründen:
Der Landmann bat auch widerrechtliche Steuern zu zahlen, aber ich frage, wurde gleich ein Strich durchgemacht, es wurde behauptet, es ist ein altes Herkommen, und es ist ein Eigentum und das Eigentum soll beschützt werden, und soll eine Entschädigung geleistet werden, auch die Judensteuer ist ein altes Herkommen und wurde zu Gunsten des Staates verwendet, und wenn wir die Gerechtigkeit betrachten, mit welcher bei der Entschädigungsfrage vorgegangen wurde, können wir auch da keinen Strich gleich durchmachen, und ich glaube es soll noch so lange fortbestehen, bis eine Einkommensteuer geregelt sein wird. Ein verehrter Redner zählte alle Steuern in ihrem ganzen Umfange auf, welche die Juden zu bezahlen hatten, aber ich wollte noch vielmehr aufzählen solcher Lasten, die ein Bauer zu zahlen hat. Aber es wurde dafür eine Entschädigung ausgesprochen, ich wollte nur Manchen auf seine Pflichten aufmerksam machen, um in diesem Hause alle Parteilichkeiten zu beseitigen und jedem Recht wiederfahren zu lassen. Dann werden wir das Vertrauen beim Volke erlangen, und in diesem Vertrauen werden wir mit unserer Arbeit vorwärts schreiten. (Bravo.) (Verlässt die Tribüne.)
Präs. Der Abg. Bielinski hat das Wort.
Bielinski. Der Finanz Ausschuß hat nach reifer Erwägung sich veranlaßt gefunden, nur auf eine halbjährige Steuerbewilligung anzutragen; er war dabei durch zwei Rücksichten geleitet; einerseits war es ihm klar, daß er dem Wohle des Staates die gerechte Bedenklichkeit opfern müsse, andererseits konnte er es nicht über sich bringen, diese herbeigeführte, nicht zu entschuldigende Nothwendigkeit, Steuern zu bewilligen, ohne sie früher geprüft zu haben, mit der ganzen Schwere der Mißbilligung, ich möchte sagen des Mißtrauens, dem Ministerium fühlen zu lassen. Ich wollte nicht wiederholen die Worte, die hier gefallen sind, Worte, deren Eindruck sich, nicht verwischen läßt, durch die Vorstellungen der Unzulänglichkeit an Zeit, ich will auch mit dem Herrn Finanzminister nicht rechten, über seine ausgedehnte Beschäftigung, doch kann ich nicht umhin, die Bemerkung zu machen, daß ich die Wahl des Zeitaufwandes nicht eben die glückliche nenne, wenn er die erste seiner Pflichten, als constitutioneller Finanzminister verabsäumt hat. Die uns durch den Abgeordneten für Berchtholdsdorf so grell dargestellten Gefahren, die dem Bestande der österreichischen Monarchie durch die Nichtbewilligung der Steuern drohen, hat mir nur noch nachdrücklicher die ganze Größe des gewagten Spieles des Ministeriums dargestellt, da ich nicht zulassen kann, daß einerseits dem Ministerium diese Gefahr nicht bekannt sein sollte, andererseits ich nicht glauben will, daß das Ministerium die Nachgiebigkeit der Kammer für so grenzenlos halten könnte. Die ganze Größe dieser Verantwortlichkeit, sehen Sie meine Herren, würde daher nur dem Finanzministerium zur Last fallen können, und der Finanzausschuß hat im Interesse des Staates der hoben Kammer angerathen, die Schuld vom Ministerium abzuwälzen, und sich selbst gewissermaßen der Verantwortung bei dem Volke auszusetzen. Und furtwahr, ich wüßte daher nicht, wem es gelten sollte, daß man nicht nur ein System, sondern Österreich stürzen wolle, nicht um zu mäkeln, nicht um zu verdächtigen, nicht um Österreich zu zerstören, sind hier andere Anträge als vom Finanzausschüsse gemacht worden, sondern deswegen, weil man den Bestand der österreichischen Monarchie nicht von dem Bestande eines Ministeriums abhängig glaubte. (Bravo.) Vermutlich weil man die erlangten Rechte dem Volke zu wahren sich angelegen sein ließ Diese Lojalität sollte man jeden und allen zumuthen. Man hat uns auch gesagt, daß wenn es sich um das Wohl des Staates handle, ich alle Parteien vereinigen, und dann selbst ein Ministerium, welches gestürzt zu werden verdient, halten.
Doch hat man uns nachzuweisen verabsäumt, ob je in einem constitutionellen Staate die Zumuthung gemacht wurde, Geld zu bewilligen, ohne Voranschlag gemacht zu haben, und ich glaube, es wird nicht eine zweite Kammer geben, die die Nachgiebigkeit für das Ministerium weiter treiben könnte, als eben unsere Kammer. Das Gesagte wird wohl hinreichen den Antrag des Finanzausschusses zu rechtfertigen, daß die Steuer nur auf ein halbes Jahr zu bewilligen sei; ich kann mich aber durchaus nicht mit der Ansicht des Abg. Neuwall befreunden, die Steuern auf ein ganzes Jahr zu bewilligen. Alles was dafür angeführt wurde, wird die Wagschale der Bedenklichkeiten nicht leichter machen, auch nicht die Behauptung, daß diese Beschlüsse nur provisorisch zu gelten haben! Provisorisch! Meine Herren, ich muß gestehen, ich fürchte das Provisorium und seit den Märztagen könr. wir mit vollem Rechte sagen, daß viel bedauerliche Übel durch Provisorien geschehen sind. Nun meine Herren, können wir uns des Provisoriums nicht entschlagen, so müssen wir es in die engsten Grenzen der Zeitdauer bringen. Was aber seine Äußerung betrifft, daß der Voranschlag nicht vor einem Jahre geliefert werden kann: so erlaube ich mir die Bemerkung zu machen, daß er mir wie man zu sagen pflegt mehr katholisch erscheint, als der Papst selbst, das ist, mehr Minister als der Minister selbst, und wenn ich diese Äußerung zu deuten mir erlauben dürfte, so müßte ich sagen, daß er eben nicht zu sehr an der Vorlage dieses Voranschlages glaube, doch dürfte er durch die letzte Äußerung des Herrn Finanzministers sich des Besseren belehren lassen. Ich muß mir noch einige kurze Bemerkungen über die lange politische Rede des Abg. Potocki erlauben.
Der ehrenwerthe Abg. als Baumeister des neuen Staatssystems hat, wie er uns selbst gesagt, aus den morschen Theilen wieder etwas Starkes zusammenbauen wollen und bald mit radikalen bald mit unradikalen Kitte das Ganze zusammenhalten will, das ist die hohe Synthesis, um daran die Sonderinteressen zu knüpfen, um dann auf die wunderbare Weise die G sammtheit zu sondern.
Nun meine Herren, ich bin durchaus mit der politischen Ansicht nicht einverstanden und muß auch feierlichst versichern, daß wir in diesem Jahre von keinem Aufstande in Galizien wissen; Gott sei Dank, wir haben keine Revolution und keinen Aufstand gehabt. Was aber seine Ansichten über die Finanz 651 betrifft, so stimme ich mit ihm ein, falls er sie auf ein halbes Jahr bewilligt haben will.
Präs. Der Abg. Goldmark hat das Wort. (Ist abwesend.)
Während der Debatte und vor dem erklärten Schlusse derselben haben sich noch mehrere Redner einschreiben lassen, die ihre Reden vom Plage abhalten könnten, daher gehört der Abg. Löhner (nicht zugegen, der Abg. Hein.)
Hein. Wenn ich mir einen Mann vorstelle, der obgleich mündig doch unter Vormundschaft gehalten wurde, dessen Einnahmequellen lediglich schlecht bewirthschaft wurden, dessen Ausgaben sich von Jahr zu Jahr stetigeren, bis endlich die Einnahmen nicht hinreichten, und ein endloses Schuldensystem angefangen wurde, wenn endlich dieser Mann zum Bemustehn erwacht, die Regelung des Haushaltes in seine eigenen Hände nahm. so finde ich in der Lage dieses Mannes eine treffende Ähnlichkeit mit unserer Lage, mit der Lage des österreichischen Volkes.
Aber, wenn dieser Mann, um seinen Haushalt zu regeln, seine Einnahmequellen reichlicher zu machen, seine Ausgaben zu vermindern, ein neues System einführen will, und damit beginnt, weil seine Einnahmequellen bisher schlecht administriert waren, diese Einnahmequellen ganz aufzugeben, und ohne alle Einnahmen leben zu wollen, bis er die neue Werthschaft berathen und eingeführt hat, wenn er B. seine Felder auf Jahre unbebaut laufen, seine Waldungen nicht holten, seine Bergwerke und Fabriken nicht im Gang halten wollte, bis er sich das ganze System einstudiert haben wird.
Ich glaube, dann würden wir ihn einen Thoren heißen, denn sein Haushalt müßte während der Zeit ganz zu Grunde gehen, oder durch Schuldenmachen erbalten werden. Man hat uns von mehreren Seiten den Rath gegeben, so zu verfahren, unsern Haushalt zu regeln, d. h. lange darüber zu berathen und einstweilen keine Steuern zu votieren, oder die Steuern ganz aufzugeben. Die notwendige Folge davon hat bereits der Abgeordnete aus Berchtholdsdorf trefflich geschildert, es würde die nothwendige Folge der Zerfall der Monarchie sein, und ich glaube unter den Trümmern würde auch unsere Freiheit begraben werden. Es ist die Steuerbewilligung ein Act der Notwendigkeit, so lange wir kein anderes Finanzsystem aufzustellen im Stande sind. Der permanente Finanzausschuß hat sehr weise den Vorbehalt gemacht, daß wenn wir mittlerweile ein anderes Steuersystem, ein anderes Abgabensystem, oder eine Verbesserung überhaupt im Finanzhaushalte beschließen sollten, diese Verbesserung sogleich einzuführen wäre, trotz dem, daß die Steuer aus ein halbes, oder wenn es die Kammer will, auf ein ganzes Jahr ausgeschrieben werde.
In diesem Vorbehalte liegt eine so vollständige Beruhigung, daß wir auch nach dem Antrage der Minorität, die Steuern auf ein ganzes Jahr votieren könnten. Ich gestehe, daß ich mich dem Votum der Minorität anschließe: erstens, weil jede Steuerausschreibung mit sehr bedeutenden Kosten verbunden ist, und wir schuldig sind dem Lande diese Kosten zu ersparen, weil wir ferner binnen 5 Monaten mit den Vorarbeiten zu einem ganz neuen Finanzisteme auch nicht so weit sein werden, um das alte Steuerinstem ganz aufzugeben, wir also in 4 Monaten von heute an wieder beginnen und die heutige Debatte durchfahren müssen, abgesehen von dem Zeitverluste der dadurch entstehen, weil man diese Zeit andern wichtigeren Geschäften widmen könnte, so entsteht auch dem Lande eine neue Last, indem wir um so viel länger sißen müssen, folglich dem Lande um soviel mehr Geld kosten, wenn wir Berathungen, die wir mit einem Male abthun können, zwei auch dreimal im Jahre vornehmen. Es wird die Verzehrungsteuer hauptsächlich angefochten. Ich habe es als ein Unglück für Osterreich beklagt, als die Verzehrungssteuer eingeführt würde, denn sie ist ungerecht in ihrer Anlage und widerwärtig in der Eintreibungsart, folglich beim Volke jederzeit und mit Grund verhasst. Aber wir können sie eben so wenig wie andere Steuern auf einmal aufbeben. Jedoch glaube ich, daß unser Finanzausschuß im Stande sein wird, binnen kurzen solche Vorlagen zu machen, aus welchen eine bedeutende Erleichterung in denjenigen Artikeln der Besteuerung hervorgehen kann, durch welche die arme Classe des Volkes am meisten gedrückt ist. Was die Verzehrungssteuer für Gegenstände betrifft von denen meistens die Reichen Gebrauch machen, glaube ich, da ist es nicht so dringend sich sogleich an die Abschaffung der Verzehrungssteuer zu machen. Unser Constitutionsentwurf, wie er uns gestern vorgelegt wurde, hat den Grundsatz ausgesprochen, daß jeder Staatsbürger nur nach dem Maße seines Vermögens oder Einkommens zu den Lasten des Staates beitragen solle. Meine Herren, ich bin selbst ein Mitglied des Constitutionsausschusse gewesen und ich habe zur Aufnahme dieses Grundsatzes aus voller Seele beigestimmt, sie dürfen glauben, daß ich niemals einem ungerechten Steuersysteme das Wort führen werde, aber für jetzt ist es ein Act der Nothwendigkeit bei dem alten und ungerechten Steuersysteme zu verbleiben, wenn wir nicht in Auflösung zerfallen sollen.
Ich schreite zunächst zur Beantwortung der Worte eines geehrten Herrn Redners vor mir, der sich in Specialitäten eingelassen hat, der vor allem verlangt, den schnellen Umsturz des bisherigen, wie er sich ausgedrückt hat, fluchbeladenen Finanzsystems, ich gebe ihm Recht, daß dieses Finanzsystem Österreich in großen Schaden gestürzt hat, aber es kann nicht so schnell umgestürzt werden wie das Polizey und Zensursystem, welches mit großem Applaus geschah. Es würde größere Folgen nach sich ziehen. Man hat damals freier geatmet als der Umsturz geschah. Bei Umstürzung des gegenwärtigen Finanzsystems find die Geldsäcke für die ganze Bevölkerung und aller Staatsgläubiger sehr beteiligt.
Man muß da vorsichtig sein Der Herr Abg. für Leiteritz will die Steuerbewilligungen, wenn er und die ganze Kammer davon gehörig unterreich tet sein wird. Meine Herren, ich gestehe es, ich lerne sehr gern, aber, wenn ich die ganze Staatsrechnung seit mehreren Jahren, den ganzen Staatsvoranschlagamme Beilagen prüfen und einstudieren soll, und ich glaube, wir werden alle so ziemlich in gleicher Lage sein, so werden wir Monate dazu brauchen, und wenn wir Monate damit hinbringen, und vielleicht nach 5 bis 6 Monaten eine Steuer, die jetzt fällig ist, bewilligen sollen, so kommen wir ja in die Lage jenes Mannes, der, um seinen Haushalt zu regulieren, seine Finanziellen sich abgeschnitten hat, weil er nicht bei seiner schlechten Wirtschaft 6 bis 8 Monate bleiben wollte.
Ich glaube, dieser Rat wäre sehr verderblich Der Abg. für Leitmeritz hat ferner eine Menge statistische Details herausgezogen und gesagt, daß in den verschiedenen Provinzen die Steuern verschieden verteilt zu sein scheinen, und pr. Kopf einen verschiedenen Ausschlag geben Es ergibt sich wohl diese Differenz daraus, daß in den verschiedenen Provinzen die Kulturstufen des Ackerbaues verschieden sind, folglich auch die Besteuerung, ferner, daß die verschiedenen Provinzen auch sehr verschieden besetzt sind mit Gewerben, und die Gewerbsteuer ist denn doch auch in der direkten Steuer. Ferner daß die indirekten Steuern in verschiedenen Provinzen nicht im Voraus bestimmt werden, und nicht überall gleichmäßig sein kann Man kann nicht vorschreiben, wie viel einer Tabak, Zigarren raucht, das laßt sich nicht berechnen, man vermag es höchstens approximativ und da nicht einmal anzugeben. Die Einhebungskopten feien verschieden, hat er bemerkt, das ist natürlich weil die Verfassung und die Einrichtungen verschieden sind Ein Abgeordneter für Böhmen hat bemerkt, warum die Einbebungskosten dort viel geringer sind. In Dalmatien sind sie höher, weil es dort schwieriger ist, die Steuern einzuheben, weil dort die Patrimonialgerichte nicht so zahlreich besetzt sind, daß sie die Steuer einheben können, die Steuer muß viel mittelst Exekution eingetrieben werden Er hat endlich bemerkt, auf die Rede des Abg Neuwall, welcher behauptete, es sei derzeit kein Budget möglich, alle Grunde Neuwalls widerlegen sich dadurch, weil der Herr Finanzminister ein Budget vorgelegt hat. Wahr Aber es ist eine große Frage, ob es stichhaltig ist, und ich behaupte, dieses Budget möge heute, aber nicht für die Zukunft eine Wahrheit sein, für die Zukunft ist es eine Täuschung und Unwahrheit, denn es sind nicht veranschlagt die großen Kosten, die das G**sichtsverfahren erfordert, und auf das, was die alle meinen Staatsauslagen erfordern, ist keine Rücksicht genommen worden, weil die Konstitution noch nicht fertig ist.
Wir können die eigentlichen Staatsauslagen für die Zukunft nicht wissen, folglich ist ein Bidget eine Unmöglichkeit, und ich glaube, das kann nicht geleugnet werden Aber eben weil die Steuern ein Akt der Notwendigkeit sind, kann ich sie nicht als Vertrauensvotum betrachten, ja selbst einem Ministerin, das nicht mein Vertrauen besäße, wurde ich heute als eine Notwendigkeit die Steuern votieren Durch diese Notwendigkeit sind wir gegenüber unseren Kommittenten hinreichend entschuldigt, und wenn wir uns vornehmen, die Steuern künftig nur nach gewonnener besserer Überzeugung zu bewilligen, und den Staatshaushalt besser zu regulieren, so werden wir Alles tun, was unsere Kommittenten von uns verlangen, und was wir ihnen in dem Augenblicke gelobt hatten, als wir vor ihnen bei unserer Wahl standen; seien wir nur patriotisch, und handeln wir mit reiflicher Überlegung, so werden unsere Kommittenten nicht unzufrieden mit uns sein, aber wenn wir den Staat durch grundlose Verweigerung in Gefahr bringen, so hatten unsere Kommittenten gerechten Anlaß, uns zur Verantwortung zu ziehen. Ich stelle folgenden Antrag, der Reichstag wolle das Minoritätsvotum des Finanzausschusses zum Beschlüsse des Reichstages erheben, und zugleich dem Finanzausschüsse auftragen, daß er binnen 8 Wochen einen geeigneten Gesetzvorschlag wegen Einführung einer Einkommensteuer und Einschränkung oder Aufhebung jener Verzehrungssteuersätze, welche der ärmeren Volksklasse die Drückendsten sind, sowie wegen Herabsetzung der Salzpreise einzubringen habe.
Präs. Abg Krause (nicht zugegen.) Nun hat der Abg Ullepitsch das Wort. Ullepitsch Meine Herren ich will nur für einige wenige Bemerkungen ihre kostbare Zeit in Anspruch nehmen Was den eben in Verhandlung stehenden Antrag des Finanzausschusses im Allgemeinen betrifft, so teile auch ich die Ansicht, welche fast alle Herren Vorredner hier ausgesprochen haben, nämlich daß sich dieser Antrag als ein Gebot der Notwendigkeit darstelle, und zwar einer dringenden Notwendigkeit, wenn die Staatsmaschine nicht plötzlich in Stocken geraten, und dadurch ein Zustand herbeigeführt werden soll, der den Bestand unseres Gesamtvaterlandes gefährden könnte Der Antrag erscheint aber auch weiteres insofern als eine gebotene Notwendigkeit, als selbst im Falle, wenn der übrigens erst gestern, und zwar nur in einer Hauptzubersicht der hohen Kammer vorgelegte Staatshaushalts Voranschlag für das Jahr 1849 augenblicklich in Beratung gezogen werden wollte, dieß doch immerhin eine so große Aufgabe ist, daß sie erst in einer längeren Zeit, zuverlässig aber nicht bis zu dem bereits herannahenden Eintritte des neuen Steuerjahres gelost werden könnte. Meine Herren, es unterliegt keinem Zweifel, daß außer dem Konstitutionswerke die Beratung des Staatshaushaltesvoranschlages die größte und zeitraubendste Ausgabe des Reichstages sein wird, da in Folge dieser Verhandlung eine gänzliche Umstaltung und Reorganisierung der bisherigen Finanzverwaltung herbeigeführt werden soll und muß; eine Reorganisierung, bei welcher in Bezug auf die Staatsausgraben mit der strengsten Zensur und mit Herbeiführung tunlichster Sparsamkeit, und in Bezug auf die Staatseinnahmen mit der Bewirkung einer gerechten und tunlichst gleichmäßigen Besteuerung aller Staatsbürger vorzugehen sein wird, um endlich die Völker Österreichs von jenem langjährigen Drucke zu befreien, der in Folge der Finanzierwaltung des alten Systems auf denselben so schwer gelastet hat, und leider bis zum gegenwärtigen Zeitpunkte noch lastet. Bezüglich der direkten Besteuerung wird die Einführung einer Einkommenssteuer, bezüglich der indirekten Besteuerung die Bereits beantragte gänzliche oder doch teilweise Aufhebung der Verzehrungssteuer, die Herabsetzung der Salzpreise, und so manche Modificationen bezüglich der anderen Gefälle, Gegenstand der gewissenhaftesten Beratung und Verhandlung werden. Eben deshalb aber, weil der fragliche Antrag des Finanzausschusses nur als ein Gebot dringender Notwendigkeit, eben nur in dieser Notwendigkeit seine Rechtfertigung findet, ist die Dauer dieser Rechtfertigung durch die Dauer der Notwendigkeit selbst bedingt, und es ist meine Herren eben deshalb unsere heiligste Pflicht, sobald als möglich zur Beratung des Staatshaushaltesvoranschlages zu schreiten, um als gewissenhafte Volksvertreter dem erwartungsvollen Vertrauen unserer Kommittenten zu entsprechen.
Demnach kann ich übergehend auf die einzelnen Punkte des Antrages des Finanzausschusses nur wünschen, daß in Bezug auf den ersten Punkt desselben das Finanzministerium bald möglichst in die Lage gesetzt werde, zum Wohle der Völker Österreichs jene Änderungen ins Leben zu setzen, welche in Folge der bevorstehenden Beratung des Staatshaushaltesvoranschlages, sowohl in Bezug aus die direkte als indirekte Besteuerung, behufs der Herbeiführung einer gerechten und sparsamen Finanzierwaltung, von den hier versammelten Volksvertretern werden beschlossen werden. Insbesondere aber finde ich mich verpflichtet mit Rücksicht auf das Gouvernementgebiet und die Provinz, der ich anzugehören die Ehre habe, den dritten Punkt des Antrages des Finanzausschusses zu besprechen, der da lautet: Die Urbarial und Zehentsteuer hat vom 1. November 1848 aufzuhören, und es ist der bisherige Gesamtbetrag der Grundsteuer in jeder Provinz auf den Grundbesitz gleichmäßig umzulegen.
Bezüglich dieses Punktes nun muß ich bemerken, daß diese Steuer in dem Illyrieschen Gouvernementbezirke nicht besteht. Wie bekannt, war ein großer Teil des aus den Provinzen Krain und Kärnthen bestehenden illirischen Gouvernements, nämlich die ganze Provinz Krain und der Villacher Kreis Kärntens vom Jahre I8I0 bis zu Ende des Jahres 1813 unter französischer Botmäßigkeit, und in Folge einer Anordnung der damals bestandenen französischen Regierung wurde verfügt, daß die Grundsteuer, welche früher lediglich an die Dominien einbezahlt wurde, auch von den Untertanen, in der auf ihre Grundstücke entfallenden Tangente zur Entrichtung übernommen werden mußte, wogegen ihnen die Nachsicht eines Fünftels von den an ihre Grundobrigkeit zu leistenden Abgaben zugestanden wurde. Diese Verfügung der französischen Regierung erhielt insbesondere durch das Arrete vom 11. August 1813 die neuerliche Bekräftigung. Als sonach gegen das Ende des Jahres 1813 durch Österreichs siegreiche Waffen die Reoccupierung der Provinz Krain und des Villacher Kreises Kärnthens erfolgte, so wurde mit Kurrende des damaligen Illyrieschen General Gouvernements vom I9. November 1813, die von der französischen Regierung in dieser Angelegenheit eingeführte Verfassung auch für fernerhin ausdrücklich beibehalten, und diese Verfassung in der Folge auch auf den Klagenfurter Kreis Kärnthens ausgedehnt, so daß auf Kärnthen und Krain dieser Punkt des Antrages des Finanzausschusses keine Anwendung leidet. Nachdem es aber in diesem Punkte ausdrücklich heißt, daß der bisherige Gesamtbetrag der Grundsteuer in jeder Provinz auf den Grundbesitz gleichmäßig niederzulegen sein werde, so befurchte ich, daß, wenn dieser Punkt in dieser Stilisierung als Gesetz kundgemacht werden sollte, der Zweifel angeregt werden könnte, ob der durch die Aufhebung dieser Steuer resultierende Ausfall nicht etwa auf alle hier vertretenen Provinzen umzulegen wäre, während es doch nur so gemeint sein konnte, daß dieser Steuerausball nur auf die Provinzen umzulegen komme, wo diese Steuer bisher bestanden hat. Ich wünsche daher, und habe dießfalls einen Antrag schriftlich auf den Tisch des Hauses niedergelegt, daß die Stilisierung dieses Paragraphes auf eine, jeden Zweifel beseitigende Weise verdeutlicht werde.
Meine Herren, diese Verdeutlichung ist um so notwendiger, als selbst ein dießfälliger Zweifel in der Provinz, die ich zu vertreten die Ehre habe, sicher eine bedeutende Aufregung hervorrufen würde. Insbesondere in Krain ist die Grundsteuer, in Folge der neuen, zu anderen Provinzen in keinem gerechten Verhältnisse stehenden Kateastralschätzung, in einer Art erhöht worden, daß sie für das Land sehr drückend, ja unerschwinglich ist, so zwar, daß zur Zeit, als das Resultat der neuen Besteuerung bekannt gegeben würde, sich das ganze Land wie ein Mann zur Beschwerde erhob, worüber auch die Verhandlung bereits seit längerer Zeit beim Ministerium anhängig sind, und deren gerechter Würdigung und Reinigung, die ganze und Provinz mit hoffnungsvoller Zubersicht entgegensiebt, und zwar um so mehr zuversichtlich entgegensteht, als diese Provinz dermalen zu den höchst vesteuerien gehört, wahrend andere Provinzen mit weit größeren Einnahmst Quellen, sich einer bedeutend geringeren Besteuerung zu erfreuen haben. So ist als Beleg dessen, Karnten und Krein, durch die diesen Provinzen aufbiegenden directen und indirecten Steuern, mit einen Gesamtbetrag von 5 fl. 35 fr. C. M. pr. Kopf befteuelt, während andere, an Einnahmequellen gesegnetere Provinzen, wie z. B. Bohnen, nur mit 4 ft. 53 tr. Mahren und Schlesten nur mit 4 fl. 41 tr., und Ganzen gar nur mit 2fl. 41 tr. pr. Kopf besteuert sind, daß demnach die Last der bisherigen Besteuerung, für Krain sehr druckend, ja für die Folge unerschwinglich ist, wird Jeder einsehen und zugestehen, der da weiß, daß ein Theit des Landes, und daß ist weltbekannt, aus den ganz unwirihbaren Steinwüsten des Karso, und aus Woorgrunden von mehreren Quadratmeilen im Flächeninhalte besteht. Daß die Weinerzeugnisse Unterrains, mit dene, des benachbarten Kroatiens und der Steiermark nicht concurriren können, und daß ein großer Theil der Bewohner allein durch den Handel von Triest seinen Erwerb, und das zur Lebenserhaltung nothwendige Einkommen durch den Betrieb der Verführung der Handelsgüter findet, welche Erwerbsquelle aber auch einen gewaltigen Stoß erleiden wird, sobald die Eisenbahnverbindung von Cilli bis Trieft bewertstellstet sein wird.
Ich behalte mir daher vor, bei Gelegenheit der Berathung des Staatshaushalt Voranschlages im Interesse der Provinz, die ich zu vertreten die Ehre habe, die geeigneten Anträge zu stellen.
Sieratowsti. Ich trage auf den Schluß der Sitzung, und auf die Fortsetzung um 4 Uhr an.
(Ruf: Fortsetzen! Schluß!)
H ei n. Ich erlaube mir, direct den Antrag zu machen, daß wir beisammen bleiben, bis alle eingeschriebenen Redner gesprochen haben.
Hubicki. Es ist der Beschluß gefaßt worden, zweimal in der Woche Sitzung zu halten, und die Sitzung jedes Mal auf zwei Stunden zu unterbrechen.
Brestel. Ich mache noch auf einen Umstand aufmerksanft, es wird nur die Generalsdebatte geschossen, über die einzelnen Puncte bleibt sie jedoch vorgehabten; wir werden also nicht in 3 bis 4 Stunden fertig sein können. Es ist der Beschluß Kammer gefaßt worden, die Sitzungen zu unterbrechen; ich appellier an die hohe Kammer, daß sie nicht jeden Augenblick einen Beschluß umstoße.
Goldmark. Es ist darüber in der Kammer ein Beschluß gefaßt worden, und ich äppellire, daß man nicht jeden Augenblick von den bereits gefaßten Beschlüssen abgehe.
Präs. Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß die Sitzung fortgesetzt werde, wollen aufstehen.
Lohner. Sind wir beschmutzfähig?
Ulleptisch. Es ist eben die Zahlung vorgenommen worden. Die zur Beschlusfabtgreit erforderliche Zahl der Herren Abgeordneten ist noch gegenvarug.
Abg. Ich bitte, nochmals die Frage zu stellen. (Unruhe.)
Präs. Ich weiß in der That nicht, was vor sich gehen soll. Es ist der Antrag gestellt worden, daß die Sitzung fortgesetzt werde, dagegen wieder ein Antrag, sie möge unterbrochen werden. Wird der Antrag auf Fortsetzung angenommen, so behebt sich der Antrag auf Unterbrechung.
Abg. Ich erlaube mir zu bemerken, daß der Abg. Hein den Antrag gestellt hat, daß die Sitzung fortdauere, bis die Debatte geschlossen ist, und abgestimmt ist, H ei n. Ich habe beantragt, bis alle Redner gesprochen haben, solange solle die Sitzung dauern.
Präs. Das kann ich Ihnen mitheilen, wie viele Redner noch zu sprechen haben.
(Der Herr Präsident bemerkt, daß noch 11 Redner eingeschrieben sind.) Ich glaube, meine Herren, es wird am Besten sein, daß wir den einen oder den anderen Antrag zur Abstimmung gelangen lassen.
Abg. Trojan. Ich erlaube mir, einen dritten Vorschlag zu machen, nämlich den Vorschlag zur Fortsetzung, ohne daß wir uns daran hindern.
Präs. Wird der Antrag auf die Fortsetzung nach der angetragenen Art unterstutzt? (Ruf: Bis 4 Uhr.)
Abg. Gold Mark. Ich bitte vor der Abstimmung um das Wort. Präs. Abg. Goldmark hat das Wort.
Goldmark. Ich glaube, es war der Beschluß der hohen Kammer, zweimal in der Woche Sitzung zu halten, eine jede durch 2 Stunden Ruhe unterbrochen, und dann wieder fortgesetzt werden soll. Nun kommen neue Auftrage, die den früheren Beschluß aufheben. Der eine lautet dahin, daß wir fort berathen sollen, der andere, daß wir ein bisschen gemäßigter solange vorberaten sollen, als wir wollen und dann aufhören sollen.
Entweder wir sprechen es aus, daß wir die Bechlusse der Kammer halten, und einem früher gefassten Beschlusse zu Folge auf 2 Stunden die Sitzung unterbrechen, oder nicht; im ersten Falle, meine Herren, ist nur die Frage, ob wir die Sitzung jetzt schon unterbrechen, oder in einer späteren stunde; und zweiten Falle müssen wir zuerst aussprechen, daß die Beschlusse der Kammer für uns nicht bindend sich; es durfte sich also, ich wiederhole es, nur darum handeln, wenn wir die Beschlüsse der Kammer aufrecht erhalten wollen, ob die Sitzung jetzt, oder in einer halben Stunde unterbrochen