das Gesamtministerium der Ansicht ist, daß durch diese Beantwortung die Frage, welche der Herr Interpellant gestellt hatte, ihre volle Erledigung erhielten, und daß von dem Standpunkte einer Interpellation, das Ministerium nicht in der Lage ist in einer weitern Verhandlung darüber einzugehen; da es der Ansicht ist, daß, sowie die Freiheit der Interpellation in keiner Weise beirrt wurde, auch die Freiheit der Antwort dem Ministerium unbeirrt zu lassen sein dürfte. (Zischen von der Linken.)
Abg. Borrosch. So wird mir wohl erlaubt sein, den eben aus jener mir nicht genügend gewesenen Beantwortung logisch und konsequent abgeleiteten Protest als gültig fortbestehend zu erachten?
Minist. Bach. In Bezug auf den Protest faßt das Ministerium seine Stellung ganz einfach von dem Standpunkte auf, daß Proteste ein Ausfluss der Selbstbestimmung des betreffenden einzelnen Mitgliedes sein, und daß es sich bloß durch Einbringung eines Protestes nicht veranlaßt sehen könne, einen Gegenstand zur Verhandlung zu bringen.
Es glaubt, daß ein Protest als ein ganz singulärer Gegenstand der Würdigung desjenigen zu überlassen sei, der ihn einbringt, es ist von diesem Gesichtspunkte bei allen Protesten ausgegangen, und glaubt, daß auch die hohe Kammer selbst diesen Gesichtspunkt festgehalten hat, weil bisher kein Protest den Gegenstand einer eigenen Diskussion in diesem Hause gebildet hat.
Borrosch. An den verehrten Herrn Kriegsminister erlaube ich mir eine Anfrage, ob die uns binnen wenigen Tagen, hinsichtlich der Vorgänge am 13. September, die leicht sehr verhängnisvoll hätten werden können, zugesicherte Untersuchung bereits stattgefunden habe oder nicht? (Minist. Latour überträgt die Beantwortung dem Minist. Bach.)
Minist. Bach. Die Untersuchung über die Vorgänge vom 13 September ist bei dem Kriminalgerichte im Zuge; sobald ein bestimmtes Resultat zum Abschlüsse gekommen sein wird, so wird das Ministerium nicht ermangeln, es der Öffentlichkeit zu übergeben. Demel.
1. Hat der Herr Minister die notwendigen Maßregeln ergriffen, um den ungehindert freien Verkehr der Donauschifffahrt bis Orsova zu sichern?
2. Hat der Herr Minister bereits jene Maßregeln getroffen, um zum Schütze der österreichischen Interessen in den Donaufürstenthümern und den in der Walachei lebenden österreichischen Untertanen einen neuen Konsul in Bukarest zu ernennen?
3. Ist der Herr Minister gesonnen, bei den gegenwärtigen schwierigen Verhältnissen zwischen Rußland und der Türkei, Österreichs Ehre und Würde in Konstantinopel zu wahren, und den dort befindlichen Internuntius durch einen gewandten und tätigen Gesandten zu ersetzen?
4. Ob es bereits zur völligen Reorganisierung seines Ministeriums und der Gesandtschaften geschritten sei? Ministerpräs. Wessenberg.
Ad 1. Leider war es der Regierung noch nicht möglich, den freien Verkehr auf der Donau wieder herzustellen, indem die dort ausgebrochenen Unruhen solches unmöglich gemacht haben; sind aber deshalb wieder ganz neuerlich Schritte deshalb bei der Regierung in Ofen geschehen.
Ad 2. Wird zum Schütze der österreichischen Untertanen in den Donaufürstentümern nichts vernachlässiget, und für zweckmäßige Besetzung der dortigen Konsulate stets gesorgt werden.
Ad 3. und 4. Eine gleich: Sorgfalt wird Statt haben, damit die Monarchie in Konstantinopel, sowie überhaupt im Auslande würdig und gehörig vertreten werde, vor Allem aber ist nötig, daß unser innerer konstitutioneller Zustand bald in der Art geregelt werde, daß er im Auslande Achtung gebiete. (Beifall.)
Facchinetti. Das erstemal, wo ich es wage, mich in dieser hohen Reichsversammlung in einer fremden Sprache vernehmen zu lassen, werde ich vom Gefühle der Menschlichkeit und Nationalität beseelt.
Ich muß an das vereinte Ministerium einige Interpellationen stellen, und erlaube mir früher zwei Kundmachungen zu lesen, auf welche sich die Interpellationen beziehen. Die eine Kundmachung ist vom Feldmarschalllieutenant Welden unterfertigt, und lautet wie folgt: "Zu dem Zwecke, um die öffentliche Ruhe und Sicherheit mit aller Kraft zu schützen, um endlich die Verwegenheit derjenigen Einhalt zu tun, welche es vorziehen, ihr Leben preiszugeben als zu gehorchen, haben Se. Excellenz der Hr. Feldmarschall Graf von Radetzky mit hohem Erlasse vom 31. August, Zahl 2566, besohlen, die Schuldigen einem Kriegsgerichte zu unterziehen, und sie ohne weiteres erschießen zu lassen!!
Dieser Beschluß wird an den halsstarrigen Übertretern der Kundmachung vom 15. Juli vollzogen werden, welche gleich den Kundmachungen vom 4. und 11. desselben Monats in Kraft erhalten werden.
"Es ist unbedingt verboten, irgendwo eine Schieß oder Schneidwaffe zu halten. " Alle diejenigen, welche ungeachtet des bestehenden Verbotes noch immer Waffen besitzen, werden aufgefordert, selbe sogleich in den Städten dem Platzkommandanten und in den Dörfern den Gemeindevorständen zur Beförderung an die betreffenden Behörden zu übergeben.
Nur die von den öffentlichen, ordnungsmäßig angesetzten Behörden benutzten Waffen, sind davon ausgenommen. Die Übertreter werden alsogleich vor ein Kriegsgericht gestellt, und binnen 24 St u enden erschossen werden. In dieselbe Strafe wird auch Jeder verfallen, der sich erfrechen sollte, mit Wort und That die Militärbehörde oder einen einzelnen Soldaten und insbesondere die Wachtposten zu beleidigen.
Die Herren Militär Kommandanten sind mit der Befolgung dieses Befehles beauftragt. Padua, am 5. September 1848.
Unterzeichnet: FeldmarschallLieutenant und Kommandant des zweiten Reservecorps der österr. Armee Baron v. Welden.
(Aus der gazzetta piemontese vom 16. September 1848.)
Das zweite obenerwähnte Decret vom Oberst Pottinger unterfertigt, ist im hiesigen Blatte, die Konstitution zu lesen, und lautet wie folgt:
1. Alle Einwohner müssen um 10 Uhr Abends zu hause sein; in gleicher Weise müssen um diese Stunde alle Wirths und Kaffeehäuser und alle anderen öffentlichen Orte geschlossen sein.
2. Das Beisammenstehen von mehr als 3 Personen auf der Straße zur Nachtszeit ist auf das strengste verboten. Die Patrouillen haben Befehl auf jede Menschengruppe, die sie begegnen, Feuer zu geben.
3. Das Tragen eines jeden Abzeichens, Kokarden, Kreuzen, sowie der sogenannten Hernani (Calabreser) Hüte, und Hüte mit breitem Band und Schnallen, ist verboten.
Wer es wagen sollte, die obenangeführten Befehle zu übertreten, wird sogleich festgenommen, und nach aller Strenge der Kriegsgesetze behandelt werden. Monza, den 6. September 1848.
Der Stadtdom. Obrist Poltinger. Ich will mir damit keineswegs zu Anfragen über den Krieg in Italien den Weg bahnen. Die edle demokratische Nation, das edle deutsche Volk hat diesen Krieg schon beurtheilt, ja das Gewissen von ganz Europa hat ihn beurtheilt, und dieses Urtheil steht eben so fest, als es Achtung gebietet.
Allein da ich voraussetze, daß die von der hohen Reichskammer hinsichtlich des italienischen Krieges, oft bezogene Thronrede nicht allein ausgesprochen worden fei, um neben den zwei nur zu bekannten Kundmachungen an die Italiener, die eine aus Modena, vom 15. Februar 1814, die zweite aus Conegliano vom 11. April 1809, in das Buch der Geschichte eingetragen zu werden. Da ich voraussetze, daß der Herr Minister des Innern in redlicher Absicht vor dieser Versammlung erklärt habe, es werben die österreichischen Waffen für Italien als Befreier wirken, da ich glaube, daß auch das Kriegsgericht von bestimmten Gesetzen abhängen solle, da ich glaube, daß jeder Mißbrauch der Gewalt, die Verantwortlichkeit desjenigen nach sich ziehe, welcher sich dessen schuldig macht, stelle ich an das vereinte Ministerium folgende Fragen:
1. Ob dasselbe die vorgelesenen zwei Decrete kenne?
2. Ob es zugebe, daß die einfache Beleidigung eines Soldaten, während des kriegsrechtlichen Zustandes, gesetzlich mit dem Erschießen bestraft werden könne?
3. Ob es dafür halte, daß man einer einfachen nächtlichen Patrouille die Gewalt einräumen dürfe, auf einige Personen zu schießen, nur weil sie sich vereinigt befinden?
4. Ob es glaube, daß im Allgemeinen die Verordnungen der jetzigen Militärkommandanten in Italien mit der Thronrede, mit der vorerwähnten Erklärung des Herrn Ministers des Innern, und mit der Würde der freien Völker Österreichs in Einklang stehen? (Beifall.)
Kriegsminister Latour. Ich glaube, daß der Herr Abgeordnete alle diese Notizen aus einer Piemontesischen Zeitung entnommen hat. Ich kann nur versichern, daß ich über diese Vorfälle keine direkten Mittheilungen habe, werde es mir aber zur Pflicht machen, vom Feldmarschall Grafen Radetzky mit Nächstem die umständlichsten Erklärungen abzufordern. Soviel ist dem Ministerium bekannt, daß das Martialgefez in Italien noch besteht, weil die Armee, besonders in den Städten, diesen widerspenstigen Geist angetroffen hat. (Zischen.)
Über diese einzelnen Facta bitte ich, mir zu erlauben, daß ich den Bericht des Feldmarschalls abwarte. Übrigens hat das Ministerium wiederholt erklärt, daß es in der kürzesten Zeit für die italienischen Provinzen dieselben freien Institutionen zu verfügen gedenkt, welche die übrigen Provinzen bereits genießen.
Präs. Der Abg. Borrosch hat noch einige Interpellationen. Kriegsminister Latour. Ich bitte den Herrn Interpellanten um die schriftliche Mittheilung.
Abg. Borrosch. Es ist meine zweite Anfrage an den Herrn Kriegsminister folgende:
Ich bin so eben früher von dem Herrn Justizminister in Kenntniß gefetzt worden, daß der Vorgang am 13. September zum Gegenstande einer Kriminal Untersuchung gemacht wurde, und daß dann das Ergebniß vorgelegt werden soll. Wir wissen, wie lange dergleichen zu dauern pflegt; unterdessen erinnere ich, daß damals ein Herr Minister des Hauses bezüglich des Herrn Oberkommandanten der Nationalgarde uns die Mittheilung machte, er selber habe jenen verhängnisvollen Zettel an seinem Hute, oder an seinem Czako getragen; später wurde dieß wieder in Abrede gestellt. Ich glaube es ist hochwichtig, ohne jedoch in irgend einer Weise dem ehrenhaften Charakter der betreffenden Person nahe treten zu wollen es ist hochwichtig in politischer Hinsicht, daß eine Person, von welcher das Heil des Vaterlandes in einem bedrohlichen Momente abhängen kann, weil die Nationalgarde ein unbedingtes Vertrauen zu ihrem Kommandanten haben muß, ganz vorwurfsfrei dastehe; ich glaube, es ist hochwichtig, darüber vor Allem ins Klare zu kommen, und dieses nicht erst von dem Ergebnisse einer Criminaluntersuchung abhängig zu machen. Ich für meinen Theil, würde an der Stelle dieser Person vor der Hand mein Amt niedergelegt haben, bis Alles ins Klare gekommen wäre. (Beifall.)
Ich erlaube mir, dem Herrn Kriegsminister, an den ich mich deshalb wenden muß, weil er uns damals von der Tribune herunter, die schleunigste Aufklärung zugesichert hat, hier diese, von 50 Ehrenmännern, zum Theile Nationalgarden, die ihre Wohnung angegeben haben, und bereit sind, ihre Aussagen auch eidlich zu erhärten, namentlich unterzeichneten Papiere zu übergeben, mit dem anfrageleisen Ersuchen, uns wo möglich in der nächsten Sitzung einen klaren Aufschluß geben zu wollen.
Kriegsminiost. L a t o u r. Ohne diese Papiere einzusehen meine Herren, erkläre ich, daß ich mich damals im Kriegsgebäude befand, als der provisorische Oberkommandant der Nationalgarde, Major Streffleur erschien; da vorausgesagt war, er habe diesen Zettel auf dem Czako getragen, ihm darüber die Anfrage gestellt worden ist, und er in Gegenwart mehrerer anwesenden Minister die Erklärung abgegeben hat, diesen Zettel nicht auf dem Czako gehabt zu haben, sondern als er sich in die Nähe der Universität begeben habe, fei ihm dieser Zettel in die Hand gegeben worden, und er habe ihn bloß in der Hand gehalten. Das ist Alles, was ich darüber zu erklären im Stande bin, und nichts mehr.
Borrosch. Ich berufe mich nochmals auf den Inhalt dieser Papiere.
Kriegsminiost. Ich kann voraus sagen, daß mir nichts mehr bekannt ist.
Borrosch. Ich habe endlich noch eine dritte Anfrage an den Herrn Kriegsminister, welche keine Piemontesische, sondern eine ungarischdeutsche Zeitung betreffen, es ist darin der Inhalt von angefangenen Briefen mitgetheilt. (Stürmischer Beifall auch von den Gallerien.)
Präs. Ich ersuche die Gallerien sich der Beifallsbezeugungen zu enthalten, sonst müßte ich von anderen Maßregeln Gebrauch machen.
Borrosch. (Fortfahrend) Hinsichtlich deren ich mir an den Herrn Kriegsminister die Anfrage erlaube, ob dieselben als authentisch anerkannt werden, und ob der Inhalt derselben vielleicht ohnehin bekannt fei, oder ich ihn etwa vorlesen soll?
Es heißt hier in einem Briefe: (An den Wohlgebornen Herrn Baron Franz Kummers vom Banus): "Man stellte mir in bestimmte Aussicht, daß meine Truppen sobald sie in Ungarn einrücken, in regelmäßige ärarische Berpstegung treten werden, man machte mir Hoffnung mich moralisch kräftig zu unterstützen, Brückenequipage, Zwölfpfünder Batterien, Kavalleriegeschütz, hoffte ich auch bei Zeiten an mich bringen zu können. Jetzt ist es beiläufig gefragt schon zu spät. " Eine zweite Stelle des Banus aus einem Brief vom 23. September 1847 aus dem Hauptquartier Killity am Plattensee sagt: "Nach meiner Berechnung dürfte jedoch der reine Verpflegbedarf an Gelde für den Monat October d. J. sich wenigstens auf 200. 000 fl. und jene für das Naturalverpfleggeschäft auf 400. 000 fl. somit in Allem auf 600. 000 st, belaufen, und ich erlaube mir Euer Excellenz ergebenst zu bitten, diese Summen mir längstens bis ersten künftigen Monats zuverlässig zu übersenden, indem ich bei den nunmehr begonnenen Operationen für die gute Sache Österreichs von dem k. k. Kriegsministerium auf jede Hilfe rechnen kann, und zu rechnen berechtiget bin, dann von Hochdemselben umsoweniger verlassen werden darf, als dieß mitten im ungarischen Lande von den schrecklichsten Folgen für dieses Land, die Armee und die Gesamtmonarchie Österreich sein würde. "
Einen anderen Brief finde ich mich nicht veranlaßt, hier zum Gegenstande einer Anfrage zu machen, weil er nicht als unmittelbar vom Banus ausgegangen bezeichnet ist, sondern ihm nur darin Äußerungen in den Mund gelegt werden, worauf ich niemals Gewicht lege.
Minister L a t o u r. Ich glaube meine Herren, daß ein Schreiben, welches mir nicht zugekommen ist, mich auch nicht verpflichten kann, darüber eine Antwort zu geben, denn ich habe es nicht erhalten, allein ich nehme keinen Anstand zu erklären, was schon aus den Schreiben hervorgeht, daß ich dem Baron Jellachich, der sich zu verschiedenen Malen an mich gewendet hat, um Hilfe an Truppen, Artillerie und Geld zu bekommen, geantwortet habe und zwar in einem Privatschreiben. So lange die ungarische Regierung auf legalen Boden stehe, könne ich keine Truppen und keine Artillerie schicken; was das Geld betrifft, so werde ich die Ehre haben zu sagen, daß, nachdem das ungarische Ministerium dem kroatischen General Commando, nicht der Person des Banus, auf jedesmaligen Verlangen die nöthige Gelddotation verweigert hat und auf Ansuchen des hiesigen Ministeriums an das Ungarische auch immer eine abschlägige Antwort zugekommen ist, das Ministerium, die kaiserl. Truppen in Croatien nicht ganz ohne Sold lassen kann und daher dem Generalkommando, zwar nur notdürftig, Vorschüsse zur Bezahlung der Gagen und Löhnungen im Totalbetrage von 280. 000 fl. zukommen ließ; Darum meine Herren! ist das General Obercommando, aber doch nur nothwendig unterstützt worden, es hat in drei verschiedenen Sendungen 280. 000 Gulden bekommen, also bei weitem nicht das, was das General Commando ansprach, sondern nur, um die Soldaten nicht ohne Löhnung und die Offiziere ohne Gage zu lassen, (rechts Beifall.) Das ist geschehen, und wenn Sie wünschen, so werde ich es vorlesen, daß sich das ungarische Ministerium geweigert hat, die nötigen Gelder zu liefern. (Ruf: Ja.)
Minister L a t o u r liest.:
Lit. A. Der Minister Präsident dem Minister des Auswärtigen, Fürsten Esterházy. Auf die verehrte Zuschrift dat. 27. d. M., womit dem Ministerpräsidenten, die vom 27. dieses Monats Nr. 45264527 datierte Note des österreichischen Kriegsministerium^s mitgeteilt wurde, habe ich die Ehre zu erwidern: daß diese Note in dem heute abgehaltenen Ministerrate aufgenommen, und der Ministerrat sich dahin ausgesprochen, daß nachdem das Militär, welches dem um eine Geldunterstützung eingekommenen Wartsdiner Carlstädter General Kommando untergeordnet ist, noch gegenwärtig unter den Befehlen des Baron Jellachich stehend, sich weigert den ungarischen Landesgesetzen oder den Verordnungen Sr. Majestät und des ungarischen Ministeriums zu gehorchen, das ungarische Ministerium zur Erhaltung dieses Militärs um so weniger Geld schicken kann, weil Baron Jellachich, die das ungarische Ärar betreffenden, zur Erhaltung des Militärs bestimmten Revenuen, der in Kroatien befindlichen Salz, Dreißigst und Postämter ungesetzlich in Beschlag genommen, ja sogar laut ältlicher Anzeige hat Baron Jellachich eben jetzt 6000 Grenzer zur Besetzung des den ungarischen Gesetzen huldigenden Veröczerkomitats entsendet. Das ungarische Ministerium kann daher das erwähnte General Kommando so lange, bis es zum Gehorsam gegen die Gesetze nicht zurückkehrt, nicht versehen, so wie aber dieß geschehen wird, wird das Ministerium mit aller Bereitwilligkeit verfügen, daß das Militär mit Geld sustentiert werde. Ich ersuche Euere Durchlaucht das österreichische Ministerium über die jetzt eröffneten Ansichten des ungarischen Ministeriums zu verständigen.
Budapest am 29. August 1848.
In Abwesenheit des Premier Ministers, Gabriel Klauzahl.
Daraus ersehen Sie meine Herren, das die Truppen in Kroatien ohne Löhnung, und die Offiziere ohne Gage waren, dadurch wurde das Ministerium veranlaßt die notwendige Unterstützung an Löhnung und Gage, die sie hatten von Ungarn beziehen sollen, den Truppen zukommen zu lassen. (Beifall und Zischen.)
Borrosch. Ich erlaube mir die weitere Anfrage: indem ich als Patriot, tief beklage, daß auf beiden Seiten des Hauses dieser Gegenstand hier zu einer Parteifrage, also zu einer parlamentarischen Teilnahme an dem entsetzlichsten aller Übel, am Bürgerkrieg gemacht wird, ob das Ministerium Alles veranlaßt habe, baldigst die Segnungen des Friedens diesem unglücklichen Lande (alle seine Nationalitäten mit eingeschlossen) und hierdurch auch dem Gesamtvaterlande wieder zu geben? (Beifall.)
Ministerpräs. W e s s e n b e r g. Die Regierung wird nicht unterlassen, alle Maßregeln zu ergreifen, welche möglich sind, um den Frieden herzustellen, und das auf Grundlage der Gleichstellung aller Nationalitäten (Allgemeiner anhaltender Beifall.) Borkowski. Herr Präsident, ich mache den Antrag auf Tagesordnung.
Präs. Haben der Herr Borrosch schon alle Interpellationen vorgebracht?
Borrosch. Nein, noch ein paar für das nächstemal. (Heiterkeit.)
Präs. Ich muß den Herrn Abg. Borrosch bitten, mir genau anzuzeigen, welche Interpellationen er noch zu stellen hat.
Borrosch. An den Herrn Justizminister und an den noch nicht ernannten Arbeitsminister, wo ich unterdessen um eine Interimsbeantwortung meiner Anfrage bitten muß, da der Gegenstand der Interpellation dringlich ist.
Hornbostel. Ich bitte die Interpellation an mich zu richten, ich werde daraus Anlaß nehmen, sie entweder gleich, oder in der nächsten Versammlung zu behandeln.
Borrosch. Ich werde sie in der nächsten Sitzung stellen, weil die Begründung jetzt zu viel Zeit wegnehme.
Präs. Der Abg. Borkowsky hat den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung gestellt.
Kriegminiost. Latour. Ich bitte noch um das Wort. Ich habe die Ehre gehabt, der hohen Versammlung anzukündigen, daß ich in einer der nächsten Sitzungen das Resultat der Untersuchungen über verschiedene Exzesse, die in Galizien vorgefallen sind, vorlegen werde. Um das Haus nicht zu ermüden, werde ich selbe im Auszüge samt den dazu gehörigen Beilagen auf den Tisch des Hauses legen. (Bravo.)
Präs. Der Antrag ist vom Abg. Borkowsky gestellt worden. Ich erlaube mir die Frage, ob er unterstützt wird. (Geschieht.)
Ja! diejenigen Herren, welche für den Übergang auf Tagesordnung stimmen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Die Reihe unter den Rednern trifft nun den Abg. Umlauft.
Abg. Umlauft (von der Rednerbühne.) Ich bin überzeugt, meine Herren, daß Ihnen heute keine Rede so sehr gefallen wird, als eine kurze, ich will mich also bemühen, wenigstens darin ausgezeichnet zu sein. Wir sprechen über eine Finanzfrage; man hat uns aber in der Debatte ein solches Kunterbunt ungehöriger Dinge zusammengewürfelt, daß ich glaube, es wird kaum möglich sein, gerade daraus ein praktisches Resultat zu gewinnen. Man hat uns erzählt, was Metternich gesagt haben soll, als er abdankte; man hat uns in alle möglichen Irrgewinde der Politik, der Nationalökonomie, ja sogar der Philosophie herumgeführt, man hat uns sogar zu definieren versucht, was "radical sein" heißt; man hat zuletzt uns für alle möglichen finanziellen Verlegenheiten ein starkes österreichisches Bewußtsein" als Universal Tinctur verschreiben wollen. Ich bedauere nur, daß diese adcaptandam benevolentiam eingestochenen Redeblume gerade bei einer Gelegenheit angewendet wurde, wo sie am allerunpassendsten war; denn wer ein österreichisches Bewusstsein, ja wer nur ein österreichisches Gedächtniß hat, meine Herren, der glaube ich, muß vor Allem wünschen, daß jenes verrottete Mark und Blutaussaugende "österreichische Finanzsystem, " welches so oft unsern Staat an den Rand des Abgrundes gebracht hat, welches uns jetzt noch in diesem Augenblicke in eine Schuldenlast von tausend Millionen gestürzt hat, ich sage: der muss wünschen, daß dieses österreichische Finanzsystem so schnell als möglich über den Hausen gestürzt werde. (Beifall.)
Meine Herren, wer ein solches österreichisches Gedächtniß hat, der wird sich erinnern, daß die Völker Österreichs dieses System längst schon mit ihrem Fluche gebrandmarkt haben, der wird sich erinnern, daß ein Wort noch für die Konservierung dieses Systems auch nur auf kurze Frist zu verlieren eben so viel heißt, als für den Absolutismus sprechen. (Beifall.)
Er tut daher sehr übel daran, sich auf ein österreichisches Bewußtsein zu berufen. O ja, meine Herren, auch ich habe ein österreichisches Bewußtsein; nur sieht es etwas anders aus, als das jenes Herrn Redners, der auf dieser Stelle seine volle Überzeugung ausgesprochen, daß wir, wie wir hier beisammen sitzen, so gut als "Nichts vollbringen" werden, der uns vorgehalten hat, wir werden nicht den zwanzigsten Teil desjenigen erreichen, was wir vor wenigen Monaten gehofft. Ich frage, ob das ein österreichisches Bewußtsein ist? Mein Bewußtsein sagt mir etwas Anderes; es sagt mir, wir werden Alles erreichen, was wir ernstlich wollen. (Beifall.) Wir werden trotz aller Hindernisse, die sich uns entgegenstemmen, und sei es auch erst nach harten Kämpfen, das Werk vollbringen, um dessentwillen die Völker uns hierher berufen haben. (Beifall.)
Damit wir aber das vermögen, so ist vor Allem nötig, daß Jeder von uns seine Pflicht erfülle; daß jeder die Pflicht erfülle, nach seiner Überzeugung, nach seinen Gewissen hier zu sprechen, zu stimmen und zu entscheiden. Ich frage Sie nun, meine Herren, sind Sie in der Angelegenheit, über welche wir jetzt verhandeln, so unterrichtet, haben Sie von ihr ein klares, deutlich ausgeprägtes Bild in ihrer Seele, um nach Überzeugung darüber stimmen, nach Gewissen darüber urteilen zu können? Ich sage nein! Sie haben es nicht, Die Antwort des Hern Kriegsministers vor wenigen Minuten überhebt mich großenteils darüber die Beweisführung zu bringen, daß Sie nicht hinreichend unterrichtet sind, von dem, was hier die Hauptsache ist. Ich weise die Zumutung mit Entschiedenheit zurück, daß hier in der Kammer irgend ein Mitglied es sich zum Grundsatze, zum Prinzipe machen könne, der Exekutivgewalt, der Regierung Verlegenheiten bereiten zu wollen. (Beifall.) Aber mit demselben Rechte glaube ich, meine Herren, können wir verlangen, daß die Regierung auch uns nicht in Verlegenheiten stürze, daß sie uns diejenigen Vorlagen mache, welche uns notwendig sind, um dem von uns vertretenen Volke gegenüber mit Redlichkeit, nach Überzeugung und Gewissen vorgehen zu können; daß sie uns nicht in die Lage bringe, über Dinge abzuurteilen, wie sie uns nicht geläufig, nicht vollkommen anschaulich sind. Ich sage nochmals, meine Herrn, Sie sind nicht hinreichend unterrichtet über den Gegenstand, von dem wir sprechen; selbst nach der Vorlage des Voranschlages nicht, den uns der Herr Finanzminister mitzuteilen die Güte hatte. Er selbst hat ausgesprochen, er kenne die Unzulänglichkeit dieser Vorlage; er hat gesagt, daß er recht wohl einsehe, es könne das nicht genügen, uns über den Gegenstand zu belehren, uns die nötigen Aufschlüsse zu geben, und doch besteht man darauf, daß wir kürz und gut die Steuerbewilligung aussprechen sollen. Wahrhaftig das scheint mir nicht ehrlich!
Es sind zwar vom Abg. Neuwall so viele schöne Gründe vorgebracht worden, warum der Haushaltsvoranschlag für das Jahr 49 gegenwärtig noch gar nicht geliefert werden könne, warum es nicht möglich sei, ihn fertig zu machen, aber siehe da! er ist nun nach der Versicherung des Herrn Finanzministers doch wirklich fertig! Ich glaube gegen die vielen schönen Gründe ist dieser einzige Grund, schlagend genug. Meine Herren! ich will nur eine Frage an Sie stellen, gesetzt, wir hätten so eben die Steuerbewilligung, wie man sie von uns verlangt, kurzweg ausgesprochen, und beim Herausgehen aus der Kammer trete Einer der Bewohner des Wahlbezirkes, welchen Sie vertreten, an Sie heran, und fragte Sie: "Nun, meine Herren l wie viel habt Ihr denn heute für unsere Provinz an Steuern bewilligt?" Sie werden mit Achselzucken sagen müssen: "Ja, das weiß ich nicht!" Ich frage Sie, meine Herren, wäre das nicht beschämend für einen Volksvertreter? Wir sollen nicht einmal so viel Vorlagen ei halten, als man sich früher herabließ, den Landtagen zu geben; sollen wir etwa herabgewürdigt werden unter jene früheren Nominal Landtage? (Beifall.)
Meine Herren, halten Sie die Würde, die Bedeutung des Reichstages höher!
Dem Grundsatze nach, von dem ich in dieser Sache ausgehe, kann ich mich in keine Details einlassen, denn ich bin überzeugt, daß wir nicht früher irgend etwas bewilligen können, bis wir nicht wenigstens die Detailvorlage jener Ziffernansätze haben, auf deren Einsicht es hier vor Allem ankömmt. Über Finanzangelegenheiten in Pausch und Bogen zu sprechen ist unmöglich, darüber, glaube ich, wird der Uneingeweihteste im Klaren sein. Ohne also auf Details einzugehen, will ich mir nur erlauben, Ihnen einige interessante Specialitäten, wie sie mir eben nur auf den flüchtigsten Blick hin, bei Einsicht der jüngsten, uns mitgeteilten statistischen Tabellen vom Jahre 1844 aufgestoßen sind. Diese, so geringfügig sie auch scheinen mögen, werden Ihnen einfach zeigen, daß Sie wirklich nicht genügend unterrichtet sind, daß Sie über Dinge urtheilen sollen, von denen Mancher aus dieser Versammlung vielleicht keine Ahnung haben mag.
Denken Sie z. B. welcher Unterschied in der Bemessung der directen Steuern, zwischen den einzelnen Provinzen herrscht; sollten sie sich das bisher nicht klar gemacht haben, so wird die simple Einsicht in die Tabellen vom Jahre 1844 sie darüber belehren. Ich habe es ziffermüßig herausgezogen. Während die directen Steuern in Böhmen auf den Kopf 1 fl. 36 kr. betragen, betragen sie in Österreich ob der Eins 2 st. 29 kr., und in Österreich unter der Eins 3 st. 39 kor. Ich weiß recht wohl, daß da Wien mit seiner unendlichen Ausdehnung und mit seiner Hauszinssteuer groß und schwer ins Gewicht fällt, aber immer noch wird sich ein großer Unterschied herausstellen. In Dalmatien betragen diese Steuern pr. Kopf nur 1 st. 7 kr., in Galizien gar nur 521/2 kr! Ich will damit durchaus nicht die Ungerechtigkeit dieser Verschiedenartigkeit der Steuerausschreibung aussprechen, ich will nur darauf hinweisen, daß es doch nöthig sein wird, zu fragen: Warum existirt, woher schreibt sich dieser Unterschied? Darüber sind und bleiben wir im Unklaren, so lange man uns nicht die Spezialvorlagen der Steuerausschreibung macht. Ein anderer interessanter Gegenstand ist der, daß nach dem Ausweise derselben Tabellen in Böhmen auf 100 sl. der ausgeschriebenen Steuern bloß 99 fl. 2I kr. eingehen. Indes ist das ein sehr hoher Betrag, meine Herren, nachdem nachgewiesen ist, daß auf das gleiche Ausmaß von 100 ft. in Galizien bloß 76 fl. 34 kr., in Dalmatien bloß 70 fl. 49 kr. eingehoben werden, ein offener Beweis doch, daß entweder die Steuerumlegung unzweckmäßig, oder die Verwaltung schlecht ist. Aber dieser Eingang wird noch dadurch um ein Bedeutendes vermindert, daß während in Böhmen auf 100 fl. der Einzahlung die Einhebungskosten bloß 22 2/3 kr. betragen (ich stelle das auf Rechnung der so geordneten Patrimonialgerichte in Böhmen) die Einhebungskosten in Mähren, in Österreich ob und unter der Eins auf 1 fl. 36 kr., ja daß in Kärnthen und Krain die Kosten der Einhebung auf 6 fl. 13 kr., im Küstenland auf 7 fl. I5 kr., in Dalmatien sogar auf 16 st. 39 kr. sich belaufen. Welcher enorme Unterschied zwischen 22 2/3 kr. und 16 fl. 39 kr.! Wie unverhältnismäßig stellt hierdurch die Austage einer Provinziallast gegen die einer Andern! Ich wiederhole es, daß ich das Ganze nur oberflächlich, weil es eben nicht anders möglich war, aus den erwähnten Tabellen herausgezogen habe; aber welche interessante Gesichtspuncte würden sich Ihnen erst darbieten, wenn sie die speciellen Vorlagen hätten, aus welchen jede einzelne Steuerauflage ersichtlich wäre.
Noch ein Weiteres; es bezieht sich das auf die indirecten Steuern. Die Verzehrungssteter betrüg im Jahre 1831 samt dem Erträgnis der Zoll, Salz und Tabakgefälle 56, 666. 000 st.; damals waren nach dem Ausweise der Tabellen die Erhaltungskosten der Cameral Gefallen und Bezirksverwaltungen bloß 998. 000. Seitdem erhob sich das Erträgnis der Verzehrungssteuer, samt Zoll, Salz und Tabak (wovon ich glaube, daß sie allein im Zusammenhange stehen mit der Cameralgefällenverwaltung und der Finanzwache), dieses Ertragniß erhob sich im Jahre 1841 auf 73, 030. 000 st., dagegen aber waren die Kosten der Campratgefällen und Bezirksverwaltungen und der Finanzwache in diesem Jahre schon, 7, 500. 000 fl. Der Zuwachs an Steuererträgnis also war, 16, 500. 000 fl., der Zuwachs aber an den Einhebungskosten 6, 500. 000 st. Ich frage sie meine Herren, ob das irgend in einem Verhältnisse stehe, ob es billig sei, den Unterthan um eine Summe von 23 Millionen höher zu belasten, damit der Staat eben nur eine Erträgnis von 16 Millionen habe?
Im Jahre 1847 war das Erträgnis von jenen obengenannten Gefällen 77, 361. 000 fl.; der Zuwachs gegen das Jahr 1831 um 20 Millionen; die Einhebungskosten (nämlich für die Cameralgefällenverwaltnng und die Finanzwache) aber 8, 274. 000 fl.! Ich frage es noch einmal, ich lege durchaus kein Gewicht darauf, ich schreibe mir kein Verdienst bei, Ihnen diese Daten mitgetheilt zu haben; es ist dieß nur eine einfache Hinweisung auf Vorhandenes. Aber ich frage Sie meine Herren, belehrt sie nicht eben diese einfache Hinweisung, wie viel Unaufgeklärtes, wie viel Ihnen Unbekanntes in jenen Rechnungen liegen müsse, die man Ihnen so hartnäckig verweigert.
Meine Herren, wahren Sie denn die Würde der Kammer! lassen Sie sich durch keine vorgeschützte Dringlichkeit bestimmen, augenblicklich, so schnell als möglich die Steuerbewilligung auszusprechen, die für ganz Österreich von so unendlicher Wichtigkeit ist. Denken Sie, es ist die erste Steuerausschreibung in unserem neuen constitutionellen Staate!
Ich spreche nicht davon, daß wir im Stande sein werden, die Steuern augenblicklich zu mindern, daß es uns möglich sein wird, jetzt schon Reduktionen einzuführen, die eine sorgfältige umsichtige