für den Geist liegen soll. Ich begreife nicht, (ich bin Mitglied des Finanzausschusses) wie die hohe Versammlung im Stande sein soll, aus einer zweimaligen Vorlesung binnen einer halben Stunde klüger zu werden als aus der ersten; es wäre besser, man hätte lediglich das Dictando eingeführt und dictirte es, so hätte man es wenigstens vor sich.
Wenn Sie aber wollen die Weisheit anderer gesetzgebender Länder nachahmen, so suchen Sie es sich nicht dadurch eitel zu machen, daß man sich schon beim ersten wirklichen Versuche bemühet, es nutzlos zu machen. Das ist in meinen Augen ein Fehler, den der Reichstag begehen würde, wenn er heute sagt, das ist die zweite Lesung nach einer halben Stunde: man schlage vor, die zweite oder dritte Lesung ganz über Bord zu werfen, dann wird man wenigstens wahr gewesen sein; ich glaube, der Reichstag wäre sich dann bewußt, durch die große Aufgabe und das Nothwendige der Sache entschuldigt zu sein, da dieß aber nicht der Fall sein wird, so lassen wir diesen Gesetzentwurf drucken, und verlangen wir nicht eine zweite Lesung vorzunehmen, so lange nicht die Herren, die hier sitzen, alle sich eingestehen müssen, daß wir bei der zweiten Lesung nicht um ein Haar weiter in der Überzeugung über die Richtigkeit, Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit gelangen möchten.
Meine Herren! dieser Gesetzentwurf wiegt schwer in unserer Geschichte. Bedenken Sie, wie viel es braucht, damit das Volk das leiste, was dieses Gesetz ihm auferlegt, bedenken Sie, daß dieser Ausdruck, die Kräfte eines Volkes, am Ende die Arbeit, die Erfindungsgabe, die Selbstbeschränkung, die Entbehrungen von Millionen in sich schließt, und wollen Sie heute die 2. Lesung als eine eitle Förmlichkeit über Bord werfen, um recht schnell zur dritten zu schreiten, und wenn Sie heute zur dritten kommen, wo Sie noch nicht Zeit gehabt haben, um sie gründlich zu prüfen, wenn Sie das heute als 2. Lesung betrachten, wo es noch nicht gedruckt ist, was wird dann die Folge sein? daß Jemand aus guten Willen beantragt, in 2 oder 3 Tagen, sobald die nassen Bogen aus der Presse kommen, die 3. Lesung vorzunehmen, ist das die Art, wie ein gesetzgebender Körper einer großen Nation mit dem Gelde dieser Nation verfährt, ist das ein Beispiel, wie wir es den künftigen Reichstagen geben sollen, wenn wir der Erste es nicht sorgfältiger machen mit dem Säckel des Volkes, so werden die folgenden es noch um so viel weniger thun. Bedenken Sie meine Herren, was sie thun und beschließen Sie nicht eine Maßregel, durch welche Sie die nöthigen Vorsichten als ein bereits antiquiertes, als Förmlichkeiten behandeln. Beschließen Sie erst, wenn es gedrückt ist, und dann gehen Sie zur nähern Prüfung dessen über, (Beifall) was alle Völker Österreichs zu einer, ein ganzes Jahr dauernden Anstrengung verpachtet. (Allgemeiner Beifall.)
Ein Abg. Ich stelle den Antrag auf Schlug der Debatte.
(Dieser Antrag wird unterstützt und bei der Abstimmung mit Majorität angenommen.)
Präs. Das ist nur die Formaldebatte. Es haben noch zu sprechen: Mayer, Brestel, Dilewski, Rieger und Jonak.
Abg. Mayer. Der Abg. für Saaz hat mit ausgezeichneter Tiefe und Gründlichkeit, den vom Abg. für die Kleinseite in Prag allein ausgehenden Antrag der Art widerlegt, daß gewiß dieser Antrag nach dieser schönen Rede schwer die Unterstützung finden wird. Nun erübrigt nur noch zu sagen, daß das im §. 84 der Geschäftsordnung von der Reichsversammlung sich vorbehaltene Recht, bei dringlichen Gesetzen, den zu ihrer wiederholten Lesung erforderlichen Termin abzukürzen, gewiß nicht zu einer leeren Form herabgewürdigt werden dürfe, was der Fall wäre, wenn sie dasselbe Gesetz in ein und derselben Sitzung vielleicht dreimal ablesen lassen würde. Die Gründe, warum diese Vorlage als Gesetz behandelt werden soll, sind nicht bloß der Materie, sondern daher entlehnt, weil wir bisher nichts vor uns liegen haben, um über die einzelnen Sätze aburtheilen zu können, und so wie der Abg. für Prag es nothwendig finden wird, ein Amendement zu stellen, so dürften wir vielleicht einer oder der andere in denselben Lage uns befinden, zu welchem Zweck wir aber, da wir nicht Mitglieder des Finanzausschusses sind, die Anträge des Finanzausschusses vor uns liegen haben müssen. Belangend ferner die seinerzeitige Berathung über den Staatshaushalt oder das Staats — Budget theile ich vollkommen die Ansicht, daß wir in Folge der von uns zu verfassenden Constitution die Vorlage rectificiren, abändern, richtig stellen, vielfach herabmindern werden, aber ich würde gegen den Antrag des Herrn Abg. für die Kleinseite recht sehr bitten, daß uns doch eine Vorlage gemacht werde, indem es uns sonst zu schwer fallen müßte, alle Zweige des Finanzhaushaltes selbst zu studieren, und uns jene Materialien im Wege vieler Buchhaltungen zu sammeln, die selbst von den dazu bestellten Organen nicht so schnell herbeigeschafft werden können, als wir es wünschen.
Brestel. Wie ich das Wort ergriffen habe, war es nur um aufmerksam zu machen, daß aus der Debatte, ob die 2. Lesung zugelassen werden solle, eine Debatte geworden ist, über die Zeit, wann die 2. Lesung statt zu finden habe, ich habe also das Wort nur darum verlangt, um auf diese ganz verschiedene Richtung der Debatte aufmerksam zu machen Dylewski. Mich freut es mit dem Herrn Abg. gleicher Meinung gewesen zu sein und zu bleiben, den Abg. für Prag aber bitte ich zu bedenken, daß es mir unmöglich wäre, heute noch über die 2. Lesung etwas vorzubringen, wozu ich den besten Willen habe, aber mein Gedächtniß ist zu Schwach, und ich bitte daher den Herrn Präsidenten, da ich den Antrag gestellt habe, in der nächsten Sitzung über den Gegenstand zu sprechen. daß am. Tage vor der nächsten Sitzung die gedruckten Berichte im Bureau vorgelegt werden.
Präs Ich erlaube mir die Bemerkung zu machen, daß dazumal, als der betreffende §. der Geschäftsordnung über die Drücklegung zur Sprache kam, die Meinung geäußert, und ich glaube der Beschluß gefaßt wurde, daß über die Drucklegung die betreffende Commission selbst den Beschluß zu fassen habe, und daß die Drucklegung durch das Vorstandsbureau eingeleitet werde, ich glaube, daß der Finanzausschuß über die vielfach geäußerten Wünsche kaum einen Anstand nehmen würde, daß tiefer Bericht in Druck erscheine, (unterbrochen) und ich werde die Drucklegung veranlassen, und die Exemplare Montag in den Abtheilungen vertheilen lassen. Wünscht der Herr Vorstand des Finanzausschusses darüber zu sprechen?
Hagenauer Ich will nur bemerken, der. Finanzausschuß hat diesen Gegenstand als Gesetzentwurf betrachtet, und so hierher gebracht; wir waren allgemein der Meinung, daß dieser Antrag, als solcher behandelt, und von dem Hause gefordert werde, denselben dem Drucke zu unterbreiten. Ich will nur das Haus bitten, die zweite Lesung zur Tagesordnung der nächsten Sitzung und wo möglich unfern Antrag als den ersten Gegenstand zu bestimmen.
Präs. Es ist hierbei kein Anstand, und der Vorstand wird die Drucklegung verfügen.
Schriftf. Streit. Ich kann dem Hause die Versicherung geben, daß das Bureau noch heute die Drucklegung verfügen wird, und morgen um 10 bis 11 Uhr diejenigen Herren, welche Exemplare wünschen, dieselben erhalten können.
Präs. Der Abg. Rieger hat noch das Wort.
Rieger. Ich muß mit einem kleinen Vorwurfe gegen unfern verehrten Herrn Präsidenten beginnen. Er hat die Debatte über den Antrag des Herrn Abg. Borrosch eröffnet, ohne die Unterstützungsfrage gestellt zu haben. Ich weiß nicht, ja ich zweite sehr, daß sich für diesen Antrag die gehörige Unterstützung gefunden hätte, und so hätten wir uns vielleicht die Debatte erspart. Ich wollte übrigens ohne Gefahr dasselbe sagen, was der Herr Abgeordnete für Saaz; er hat darin ganz meine Ansicht ausgesprochen. Ich glaube, daß dieß eine sehr. wichtige Form ist, daß man in verschiedenen Sitzungen die wiederholte Lesung eines Gesetzentwurfes vernehme, und nicht in einer einzigen Sitzung, weil diese Bestimmung sonst geradezu lächerlich wäre. Wenn in England, wo das Zweikammersystem besteht, die Vorsicht gehandhabt wird, daß man in verschiedenen Sitzungen und immer erst nach Verlauf eines bestimmten Zeitraumes zur zweiten Lesung schreitet, so ist bei uns, die wir so glücklich sind, nur eine Kammer zu haben, um so nöthiger, damit wir uns vor einer Übereilung schützen, und damit nicht allenfalls durch eine übergroße Consequenz der Majorität gegen die Executivgewalt, ein Beschluß überstürzt werde. Ich muß mich gegen die Behauptung des Herrn Abgeordneten für die Kleinseite von Prag verwahren, daß diejenigen, welche auf eine Lesung in verschiedenen Sitzungen dringen, dadurch dem Ministerium Verlegenheiten bereiten wollen. Ich glaube, wenn wir uns unterrichten wollen, bevor wir uns aussprechen, so heißt das nicht dem Ministerium Verlegenheiten bereiten; ich glaube, wenn wir uns einfach an die Geschäftsordnung halten, heißt es nicht dem Ministerium Verlegenheiten bereiten. Ich zweifle nicht im Mindesten, daß das Ministerium dieß einsehen wird, daß wir in vermiedenen Sitzungen debattiren müssen, und wenn das eine größere Zeit wegnimmt, als es dem Ministerium wünschenswerth ist, so hat sich deßhalb das Ministerium selbst den Vorwurf zu machen, da dasselbe den Antrag nicht früher in die Kammer gebracht hat. Wir haben unsere Pflicht zu thun, und diese ist: über jeden Gesetzentwurf in drei verschiedenen Sitzungen zu debattiren und zu beschließen. Ich unterstütze daher den Antrag des Abg. Dilewski, und damit mir ferner nicht der Vorwurf gemacht werde, daß ich dem Ministerium Verlegenheiten bereite, so stimme ich dafür, daß die zweite und dritte Lesung in zwei unmittelbar auf einander folgenden Sitzungen vorgenommen werde.
J o n a k. Ich verkenne die Dringlichkeit der Berathung über die Antwort des Ministeriums aus dem Grunde nicht, weil wir, um offen zu sein, nicht so eilige und dringliche Amtsführung in der Gesetzespublication zu machen haben. Allein ich halte es für um so notwendiger bei der Berathung dieses Gesetzes mit aller Besonnenheit vorzugehen, deßhalb, weil es im Antrage des Ministeriums sowohl, als im Antrage der Finanzcommission heißt, daß die Urbarial und Zehentsteuer aufgehoben und die Grundsteuer gleichmäßig vertheilt werden wird; durch diese gleichmäßige Verkeilung wird es geschehen, daß der frühere Unterthan eine viel größere Quote an Grundsteuer zahlen muß als bisher. Obwohl ich den Vortheil, welcher aus dem neuen Zustande der Dinge erwächst, sehr richtig zu würdigen weiß, so, glaube ich doch, wird diese vermehrte Grundsteuer doch nicht von allen Seiten gebilligt, und nicht von allen Seiten als Recht anerkannt werden; dieser Grund allein wäre es schon der mich bewegen würde, bei der Ausführung des Gesetzentwurfes mit aller Besonnenheit vorzugehen, abgesehen davon, daß man uns den Vorwurf machen sollte, daß wir über die Frage, welche das materielle Wohl oder Wehe der Völker entscheidet, allzu rasch vorgegangen wären.
Präs. Der Herr Abg. Jonak hatte der Letzte das Wort, ich erlaube mir nur die vorgelegten Anträge vorzunehmen und die Unterstutzungsfragen zu stellen, bevor den Herren Antragstellern das Recht des letzten Wortes gestattet wird. Herr Abg Dylewski bat den Antrag gestellt, den Bericht des Finanzausschusses über die Steuerfrage heute als zum ersten Male gelesen zu betrachten, in der nächsten Sitzung zur zweiten Lesung zu schreiten, und zur dritten Lesung die unmittelbar folgende Sitzung zu bestimmen Wird dieser Antrag unterstutzt? (vollkommen unterstutzt) Es ist mir da noch ein An trag des Abg. Borrosch vorgelegt worden, er lautet Borrosch beantragt die zweite Lesung und den Druck des Gesetzes nebst der dritten Lesung für den ich bitte es auszufüllen Borrosch Für Dienstag, da ich glaube, daß dieser für die nächste Sitzung bestimmt werden dürfte, oder wollen Sie morgen eine halten?
Präs. Wir wollen nicht präjudiciren, das wird am Ende der heutigen Sitzung beschlossen werden, ich werde mir nur erlauben, den Antrag nochmals vorzulesen Borrosch beantragt, die zweite Lesung und den Druck des Gesetzes nebst der dritten Lesung für die nächste Sitzung Diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstutzen, wollen es durch Aufstehen kundgeben (Nicht unterstutzt Lachen)
Es hat daher der Abg Dilewski als Antragsteller das letzte Wort.
Dilewski. Ich hoffe zu genügen, wenn ich die Rede zur Motivirung meines Antrages über gehe.
Präs. Wünscht der Herr Berichterstatter noch das Wort.
Szäbel Wenn der Gegenstand als ein Gesetzvorschlag betrachtet wird, so ist er ohnehin nach den Regeln der Geschäftsordnung zu behandeln, und ich weiß in dieser Angelegenheit nichts mehr bei zufugen.
Präs. Ich bringe daher den Antrag des Abg. Dylewski zur Abstimmung Er lautet: "Den Bericht des Finanzausschusses über die Steuerfrage heute als zum erstenmal gelesen zu betrachten, bei der nächsten Sitzung zur zweiten Lesung zu schreiten und zur dritten Lesung die unmittelbar folgende Sitzung zu bestimmen.
Diejenigen Herren, die sich für die Annahme dieses Antrages aussprechen, wollen es durch Auf stehen kund geben (Zahlreiche Majorität.)
Der Bericht des Finanzausschusses über den Antrag des Herrn Finanzministers ist hervorgehoben durch einen Kammerbeschluß, ich glaube dabei wieder zu den Petitionen zurückzukehren
Als Referent hat noch der Abg Gschnitzer vorzutragen
Borrosch. Mein Antrag wegen den zwei Millionen?
Präs. Werden erlauben, daß wir den Vorgang wieder in's Gedächtniß rufen Ich habe die Initiative in dieser Angelegenheit ergriffen, und meine Begründung ging auf den Bericht des Finanzausschusses, betreff des Antrages des Finanzministeriums: meine Gründe haben nur das dazumal bezweckt; die Debatte bat sich auch nur auf diesen Punct concentrirt, und wie ich dazumal die Frage stellte, haben sich die Herren ausgesprochen, daß Sie ausnahmsweise eine vorlausige Berathung nur für den Bericht über den Antrag des Herrn Finanzministers zugelassen haben Wünscht der Herr Abg Borrosch, daß auch ein gleiches Vorrecht seinem Antrage dießfalls eingeräumt würde, so bin ich bereit die Anfrage an das Haus zu stellen.
Borrosch Ich ersuche darum
Präs Der Abg Borrosch wünscht, damit auch der Bericht der Finanz Commission über seinen Antrag, wegen der Vorschußleistung von zwei Millionen an die Gewerbtreibenden gleich jetzt zur Berathung komme
Potocki Es ist ja schon in Beschluß.
Präs. Der Beschluß ist beschrankt auf den Bericht über den Antrag des Finanzministers.
Abg. Potocki Nein, aber es war Beschluß, daß dieser Antrag in nächster Sitzung vorkommen soll. (Ja wohl!)
Präs. Eben dasselbe gilt auch von den Petitionen, dasselbe auch von dem Antrage des Abg Brestel
Abg. P i n k a s Insbesondere ist beschlossen worden, daß der Finanzausschuß nach drei Tagen Bericht erstatten soll Diese drei Tage sind langst um, also sollte heute dieser Bericht vorgetragen werden.
Abg. Brestel Ich bitte in der Beziehung ist auch ein Beschluß wegen meines Antrages da, daß ich nämlich ermächtigt wurde, in der nächsten Sitzung meinen Antrag zu motiviren, es sind aber bereits 14 Tage verflossen.
Präs Die drei Tage konnen nicht eingehalten werden, das geht nicht anders, das liegt in der Natur der Sache Ich werde also die Frage stellen.
Diejenigen welche wünschen, daß der Bericht der Finanz Commission über den Antrag des Abg Borrosch sogleich zur Berathung komme, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht)
Es ist die Minorität Daher bleibt es bei dem Vortrage der Petitionen Berichterst. Gschnitzer Bliest) Reichstags Nr. 345 Viele Wähler der Stadt Brunn bitten um Ausschreibung neuer Wahlen für jene Reichstags Deputirten, welche besoldete Staatsamtes angenommen haben Reichstags Nr. 743 Herr L. Ekhardt petitionirt im Auftrage des Wiener demokratischen Vereins ebenfalls um neue Wahlen für jene Abgeordnete, welche ein besoldetes oder Ehrensstaatsamt wahrend der Dauer des Reichstages angenommen haben Die Majorität des Petitions Ausschusses nimmt diese Petitionen zum Anlaß, folgende Antrage zu stellen
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen, daß Erstens Wenn ein Reichstags Abgeordneter., der zur Zeit seiner Wahl kein Staatsbeamter war, wahrend der Dauer des constituirenden Reichstages einen Staatsdienst annimmt, oder Zweitens. Wenn ein Reichstagsabgeordneter, welcher schon zur Zeit seiner Wahl Staatsbeamter war, während der Dauer des constituirenden Reichstages in eine höhere Dienstes Kategorie eintritt, für den betreffenden Wahlbezirk eine neue Wahl ausschreiben sei.
Drittens. Diese Bestimmung auf alle bisher vorgekommenen Fälle anzuwenden sei.
Die Minorität hat ein separates Votum zu dem dritten Puncte abgegeben, welches lautet: "Es sei dieser ganze Antrag als eine gesetzliche Verfügung zu betrachten, weßhalb derselbe nach der Geschäftsordnung, wie ein Gesetzvorschlag zu behandeln und nicht rückwirkend wäre.
Ganzwohl. Mit Rücksicht auf die vorliegenden Gesuche, muß ich mir eine Bemerkung erlauben: ich habe früher, ehe dieses Gesuch an den hohen Reichstag gelangte, bei dem Bureau folgenden Antrag überreicht: "Die hohe Reichsversammlung möge beschließen, daß in jenen Wahlbezirken, deren Abgeordnete im Staatsdienste getreten sind, eine neue Wahl vorgenommen werde. " Dieser Antrag ist bisher nicht vor das hohe Hans gebracht worden, und ich war nicht in der Lage ihn zu begründen. Durch diesen Antrag des Petitions Ausschusses nun geht die Priorität meines Antrages verloren, und ich muß mich dagegen verwahren. Ich ersuche die hohe Kammer, sie möge mit Rücksicht auf meinen bereits gestellten Antrag bis zur Erledigung dieses Antrages, die Erledigung der vorliegenden Gesuche sistieren.
B r e s t e l. Ich kann nicht genug meine Verwunderung über den Antrag des Herrn Vorredners aussprechen, es ist allerdings bedauerlich, wenn ein, von einem Deputirten gestellter Antrag, durch die Menge der übrigen Anträge hinausgeschoben wird, und dadurch erst später zur Begründung kommt; (ich bin selbst in dieser traurigen Lage gewesen). Wie man aber klagen kann, wenn man längere Zeit gewartet hat, und endlich seinen Antrag dennoch zur Sprache kommen, wenn auch aus einer andern Veranlassung, das muß ich sagen, kann ich niemals begreifen. (Bravo, Heiterkeit.)
Lohner. Ich erlaube mir einen Antrag anzumelden, den ich sodann auf den Tisch des Präsidiums legen werde. Ich kann nur den Antrag der Majorität des Petitions Ausschusses unterstützen, und er laufe mir kaum im Angesichte des hohen Hauses alle die Gründe anzufahren, die hier anzuführen wären. Es ist in der That keine Radestur, wenn ich sage, das ich eine Masse von Gründen gänzlich übergehe, die mir so klar als Fundamentalsätze des constitutionellen Lebens erscheinen, daß ich eben darum sie nicht an führen mag.
Ich erlaube mir nur praktisch hinzuweisen, auf das einfachste natürlichste Verhältnis, welches sich uns arbeitet zwischen den Wählern und den Gewählten. Ich will nicht eingehen auf das System von Rechtsfictionen, aus welchen sich das Gebäude der Repräsentativ Regierung aufbaut; ich weise ganz einfach dahin, daß in einer constitutionellen Regierung die Freiheit, die Autonomie des Volkes dadurch gewahrt ist, daß ein gewisser größerer oder kleinerer Theil des Volkes berufen ist, durch einen freigewählten Vertreter sich als Persönlichkeit in der gesetzgebenden Kammer vertreten zu lassen. Das ist der höchste Vertrauensposten, zu dem der freie Wille des Voltes einen Mann beruft, und es ist klar, daß der Vertreter einer Menge gleichberechtigter Staats Bürger es ist, auf dessen Geist und Zunge sie ihr Geschick, ich möchte sagen, ihr geistiges Wollen und Wirken legen, und daß das nur unter der Voraussetzung sein könnte, daß sie das höchste Vertrauen zu ihm haben, und sich überzeugt fühlen, daß seine Persönlichkeit im gesetzgebenden Körper, der gleich ein würde, die sie selbst darstellen würden, wenn sie physischer Weise im Reichstage erscheinen könnten. Sie müssen sich nothwendig durch seine früheren Handlungen oder Reden überzeugt haben, daß er der Mann ist, den sie in ihm zu schicken glaubten, oder sie haben bei der Wahl ausdrücklich ein Glänzensbekenntnis bekommen, welches so gut wie ein Eid den Mann bindet, der dieses Programm angenommen hat. Es scheide aus unserer Mitte, wer nicht glaubt, dieses Programm halten zu können. In welch ganz anderem Verhältnisse steht nun dieser Volksvertreter zum Volke, das er vertreten soll, sobald er ein Staatsamt angenommen hat, sobald er bestimmte Pflichten gegen eine bestimmte Gewalt im Staate angenommen hat. Er ist nicht mehr der freie Vertreter nach seinem besten Wissen und Gewissen, der bloß die Persönlichkeit seiner Commune als Staatstheiles zu vertreten hat, sondern er hat es übernommen, nach einem höheren Zwecke die Grundsätze eines Dritten der Staatsverwaltung getreu und redlich auszuführen, ohne eigenmächtig zu handeln, ohne andere Pflichten erfüllen zu dürfen, als daß er nach seinem besten Wissen und Gewissen die Zwecke anstrebt, für die er aufgenommen ist. Er ist von diesem Augenblicke durch zwei Bande gebunden, und es gilt von ihm der Spruch: "Zweien Herren kann man nicht dienen. " Ich kann mich daher von dieser Seite allein schon nur dahin aussprechen, daß im Augenblicke, wo Jemand ein Staatsamt übernommen hat, derselbe freiwillig ans der Reihe der Volksvertreter austritt. Das ist die Lage einzelner unter uns befindlicher Mitglieder, die Staatsämter angenommen haben, wenn sie sich nicht selbst bewogen gefunden haben, sogleich ihr Vertrauen ihren Wählern zurück zu geben, um nicht ein Gut in ihren Händen zu behalten, welches unter andern Bedingungen ihnen anvertraut worden ist, als dieß jetzt der Fall ist.
Ich komme nun zu einem zweiten Puncte, und erinnere aufs Materielle. Meine Herren, die Stellen, die jeder von uns bekleidet, verbinden ihn zu einer bestimmten und angestrengten Tätigkeit, zu einer Tätigkeit, deren Maß ein unbestimmtes ist, und nur durch Unvermögen unserer physischen Kräfte eine Grenze findet; ans dem Grunde sind wir verbunden, unsere geistigen und physischen Kräfte unserem Amte zu widmen, daher hat uns das Volk die Ehre gegeben, seine Gesetzgeber zu sein, und es hat uns dafür auch materiell entschädigt.
Wir sind auch mit der physischen Zeit dem Volke verantwortlich, das wir hier vertreten, es wird selbst in der Geschäftsordnung, die ich sonst nicht gern anführe, gesagt, daß Stellvertreter des Volkes den Sitzungen ununterbrochen beizuwohnen haben. Wie soll das sein? entweder ist man ein schlechter Beamter, wenn man hier den ganzen Tag sitzt, oder ein schlechter Volksvertreter, wenn man es nicht thut. Daraus folgt, daß, wer den Pflichten eines andern Amtes nachgeht, die des Volksvertreters nicht erfüllen wird; das soll und darf nicht sein! Die Communen, die so vertreten werden, haben noch dazu mehr Recht, sich zu beklagen, als wenn sie gar nicht vertreten wären, denn es ist besser gar nicht vertreten zu sein, als in einer Art, die gegen mein Inneres streitet, und ich kann daher den Antrag nur unterstützen, den die Commission gestellt hat, behalte mir aber vor, ein Amendement zu stellen, und bemerke nur noch, daß ich hier den angeführten Gegengrund, ein Gesetz dürfe nicht rückwirken auf den vorliegenden Fall gar nicht anwendbar finde. Im Allgemeinen schon darum nicht, weil es sich hier nicht um ein Privatrecht, das unter früher gültigen Gesetzen erworben ward, handelt, sondern um Anwendung eines politischen Fundamentalstes auf einen öffentlichen Act. Selbst das Recht, das strenge positive römische Recht, kennt ja aber gewisse Bestimmungen, durch welche bereits in Rechtsnorm vollzogene Acte ungültig erklärt werden, wegen ihrer innern Widernatürlichkeit. Ich sehe nicht ein, warum man es auch nicht hier anerkennen sollte, daß es gewisse Fundamentalgesetze des constitutionellen Lebens, gewisse Begriffe geben sollte, die die Natur, die Logik der Notwendigkeit für sich haben, und welche immer und allgemein gelten, für welche man kein positives Gesetz ausdrücklich gebraucht, sondern für welche dieses nur die schuldige Anerkennung eines ohnehin bestandenen Gesetzes ist.
Ich stelle daher den Antrag: "die hohe Kammer wolle beschließen, daß jeder Abg., der ein Staatsamt annimmt, oder nachdem er als Staatsbeamter gewählt war, befördert wird, als ausgetreten zu betrachten, und daher sogleich für den betreffenden Bezirk eine neue Wahl auszuschreiben sei. " (Beifall.)
(Ein Herr Deputirter verlangt, daß dieß Gesagte auch ins Polnische übersetzt werde.)
Fleischer. Ich stimme ganz dem Antrage der Commission bei, auch dem Amendement des Abg. für Saaz, wünsche aber nur, daß der Antrag der Petitionscommission so weit ausgedehnt würde, daß dieser Beschluß auch auf denjenigen erstreckt werde, von welchem den Wählern zu der Zeit der Wahl der Umstand, daß der Gewählte in einem Staatsdienste stand, nicht bekannt war, oder sogar verheimlicht würde. (Große Bewegung.) (Glockenzeichen.)
Präs. Der Abg. Fleischer hat das Wort.
Fleischer. Ich habe dieses Amendement nur aus dem Grunde gestellt, weil es möglich ist, daß Jemand bei verschiedenen Beschäftigungen; wie z. B. als Staatsbeamter und als Schriftsteller einen Charakter angeführt und den andern verschwiegen hat. Deßhalb fand ich mich bewogen, dieses Amendement zu stellen.
Präs. Abg. Lasser hat das Wort.
Lasser. Eine Bemerkung des Herrn Abg. Löhner veranlaßt mich, aufzuklären, in welchem Sinne der Petitionsausschuß seinen Antrag gestellt hat. Er meinte nämlich den Antrag einbringen zu müssen, daß Derjenige, der, ohne zur Zeit der Wahl Staatsbeamter gewesen zu sein, später ein Staatsamt annahm, oder der bei der Wahl Staatsbeamter gewesen war, aber während er in der Reichsversammlung faßt, in eine höhere Kategorie vorgerückt ist, sich einer neuen Wahl unterziehen müsse. Dabei meinte der Ausschuß aber nicht, daß die Annahme eines solchen Amtes oder einer Beförderung de ipso facto ihn aus dem Hause ausschließe. Es involvirt dieser Antrag die Consequenz, daß er in der Zwischenzeit Mitglied des hohen Hauses bleibt, bis die neue Wahl ihn mit einem neuen Mandate in das Haus beruft, oder ein Anderer an seine Stelle tritt. Zwei Rücksichten sprechen dafür. Erstens haben wir bereits bei der Wahlprüfung, der sich jeder Einzelne zu unterziehen hatte, den Grundsatz gelten lassen, daß jeder, so lange als rechtmäßig gewähltes Mitglied anzusehen sei, bis das Gegentheil erwiesen ist. Aus demselben Grunde müssen wir auch denjenigen, der ein Amt annimmt, bis zur neuen Wahl vorläufig als Mitglied ansehen, weil er, in so lange mit dem Vertrauen seiner Wähler hierher geschickt zu betrachten ist, bis das Ergebniß einer neuen Wahl den Gegenbeweis geliefert hat. Der zweite liegt darin, daß nach dem Antrage Löhners ein solcher Wahlbezirk in der ganzen Zeit, die zwischen der Annahme eines Amtes von Seite eines Abgeordneten bis zu dem Zeitpuncte, wo eine neue Wahl stattgefunden hat, abläuft, ohne alle Vertretung in der Kammer wäre. Was überhaupt die Vereinbarkeit eines Staatsdienstes mit der Stelle eines Abgeordneten betrifft, so will ich in diese Principienfrage nicht eingehen, und bemerke nur, daß in jenem constitutionellen Lande, auf welches sich der Abg. für Saaz heute vorzugsweise berufen hat, alle Minister Mitglieder eines Hauses, entweder der Paarskammer oder des Hauses der Gemeinen sein mussen. Präs. Der Abg. Hagenauer hat das Wort.
Abg. Hagenauer. Ich habe zu dem, was bereits gesagt worden ist, sehr wenig hinzu zu fügen. Wie der Abg. Löhner sehr richtig bemerkte, scheint das Princip gar nicht zu bestreiten, daß diejenigen Abgeordneten, welche einen Staatsdienst angenommen, sich entweder einer neuen Prüfung unterziehen müssen, oder wenigstens in ihren Bezirken eine neue Wahl ausgeschrieben werden muß. Ich glaube indessen, daß wir uns heute hier in der Form etwas verstoßen dürften. Die Petitions Commission hat Einlagen geprüft, die ihr zugekommen sind. Die Petitionscommission schlägt heute vor, daß wir in Folge dieser Eingaben zu einem Beschlüsse kommen sollen; das wäre also ein selbstständiger Antrag, der uns heute zum ersten Male vorgelesen wird, und ich glaube nicht, daß wir heute über das Princip absprechen sollen, sondern bin der Meinung, um Gesetzentwürfe auszuarbeiten, sollen wir uns an die gewöhnliche Ordnung halten, daher dieser Antrag zuerst geprüft werden möge, und uns von einem anderen Berichterstatter dieser Prüfungsact vorgelegt werde.
Löhner. Ich muß nur darauf zurückkommen, daß ich mich nicht einverstehend kann mit der Meinung, daß diejenigen, welche, nachdem sie bereits Deputirte gewesen sind, ein Amt angenommen haben, sich nur um das Vertrauen ihrer Wähler anfragen müssen. Ich glaube ganz einfach, es ist durch eine neue Wahl mehr ausgesprochen. Meine Herren, in dem Augenblicke, wo eine neue Wahl ausgeschrieben wird, muß doch der Platz erledigt sein, wenn aber, dadurch daß eine neue Wahl abgeschrieben wird, der Platz leer sein soll, so kann ich nicht verstehen, wie zu gleicher Zeit hier der Ort vertreten sein soll, durch denjenigen rechtmäßigen Deputirten? Aus welchem Grunde wollen Sie daher eine neue Wahl ausschreiben von demjenigen, von dem Sie selbst den Zweifel haben, ob er noch diejenige Übereinstimmung mit der moralischen Persönlichkeit seines Wahlbezirkes hat, die ihm Vertrauen schafft. Und so ist es, meine Herren! Es ist hier ein Zweifel gegen ihn, nicht eine Vermuthung für ihn, und ich kann ihn so lange nicht als Volksvertreter betrachten, bis der Zweifel gelöst ist durch den Ausspruch der dazu berechtigten Corporation, durch die Wahl. Gestehen Sie meine Herren, es ist dieß eine neue Wahlausschreibung, es ist keine einfache Anfrage, wie es der Herr Abg. für Salzburg gemeint hat. Es ist dieß keine Anfrage "ist Euch Euer Deputirter noch recht?" sondern eine neue Wahlausschreibung, bei welcher sich jeder melden kann, und bei welcher jeder gewählt werden kann. Bedenken Sie meine Herren, in welche Widersprüche Sie kommen, wenn Sie auf die Annähme eingehen, der hier Sitzende fei allerdings noch der wahlgewünschte und gewollte Vertreter jenes Bezirkes, und der Bezirk schickt Ihnen die Antwort in Folio, nämlich einen neuen Deputirten, beweist Ihnen also, daß er von dem Augenblicke an, als er ein Amt annahm, nicht mehr der Mann seines Vertrauens sei. Da kommen wir in einen schlagenden Widerspruch. Ich muß aber dem Herrn Abg. für Werfen noch erwähnen, daß es gut ist, wenn man eine Thatsache ganz anführt, weil man Sie dann richtig erwägen, und die Consequenz daraus ziehen kann. In England ist es ganz richtig so, daß ein Minister sich bemühen muß, Mitglied des Unterhauses zu sein, aber warum, weil er sonst dort nicht sprechen darf; während im Oberhause die königliche Gnade hinreicht jeden zum Pair, also stimmfähig zu machen. Im Volksrathe zu sitzen, im Hause der Gemeinen, wie man es dort etwas aristokratisch nennt, gewährt keine königliche Gnade, sondern die Gnade des Volkes, der Ruf des Volkes; da darf nur der Minister sprechen, der zugleich Deputirter ist. Aber einen königlichen Commissär kann der König auch in das Unterhaus schicken, er darf die Botschaften ausrichten, aber nicht an der Discussion Theil nehmen. Daher haben sie auch in diesem Falle einen Beweis von der practischen Weisheit dieses Volkes. Es hat gesagt, wir wollen keinen Minister bloß durch das Vertrauen des Königs, sondern Minister, welche durch das Vertrauen des Volkes mitgeehrt sind in der Kammer, wir wollen Minister, die auch vom Volke Erlaubniß haben, den Mund aufzuthun. Es muß daher in einem jeden solchen Falle eine neue Wahl ausgeschrieben werden.
Kratochwill. Ich habe zu dem Beweise des Herrn Vorredners nur noch beizufügen, da die Bestimmung, daß der Abgeordnete, sobald er mit einem Amte beauftragt worden ist, aufgehört hat ein Deputirter zu sein, daß dieß schon im Wahlgesetze bestimmt und anerkannt wurde. Es ist daher überflüssig, es dem Constitutionsausschusse zu überlassen.
Brestel. Ich will nur etwas erwähnen, was der Herr Abg. gesagt hat, daß wir jetzt keinen Beschluß fassen sollen, sondern, daß das als selbständiger Antrag behandelt werden soll. Ich mache hier auf zweierlei Umstände aufmerksam. Erstens, daß die eigentliche veranlassende Petition eine Petition der Wahlmänner der Stadt Brunn ist, und daher die Wahlmänner bitten, eine neue Wahl auszuschreiben, daß daher über diese Sache die Kammer jetzt vollkommen zu entscheiden berufen ist, weil sie über diese Petition Bescheid geben soll, entweder mit Ja oder mit nein, und der Bericht der Petition ist schon eine Entscheidung über dieses Princip. Auch dürfte den Mitgliedern der Kammer der Gegenstand nicht neu sein, denn wie gerade beim Beginne der Debatte schon erwähnt wurde, ist bereits vor längerer Zeit ein Antrag gestellt, gedruckt und unter die Mitglieder vertheilt worden. Es ist also gerade so, als wenn man damals dem Ausschüsse diesen Antrag zugeteilt, und er darüber das Referat erstattet hätte. Ich sehe daher nicht