Discussion bestimmt hat, hier wegfällt, und wir nutzlos die Zeit verlieren wurden. Ich muß sagen, das gilt. ganz altgemein, wenn auch dadurch Steuern aufgehoben werden, die Bewilligung folglich ein Gesetz, und daher dreimal zu berathen sei. Wenn man schon glaubt, daß dieser Gegenstand als ein Gesetz zu behandeln sei, so glaube ich, mußte die Beratung dreimal stattfinden, es mögen die Steuern aufgehoben, oder bestimmte ausgeschrieben werden. Allein wir brauchen die Steuern nicht erst aufzuheben. Jede Steuer, die wir nicht bewilligen, ist vom 1. November dadurch, daß sie von uns nicht bewilliget wird, de facto aufgehoben.
Das Gesetz bezieht sich eigentlich bloß auf die neue Ausschreibung von Steuern, weil die Steuern von dem Datum der Ausschreibung durch unsere Bewilligung existiren. Ich glaube, wir wurden überhaupt Zeit verlieren, wollten wir eine dreifache Discussion eintreten lassen. Wir können bei dieser Frage, wie bei dem Creditbotum vorgehen, und nach einer ruhigen und reiflichen Discussion, alle Interessen auf das Beste wahren, ohne unnöthiger Weise zu viel Zeit zu verlieren. Ich muß mich daher dagegen erklären, das eine dreifache Lesung eintritt. Geschieht aber das, daß nur eine einfache Discussion eintritt, so haben wir hinlänglich Zeit, den Bericht des Finanzausschusses in Druck zu legen und allen einzelnen Mitgliedern mitzuteilen. Denn, wollen Sie es wie ein eigenes Gesetz betrachten, so müssen Sie auch die, für ein Gesetz vorgeschriebene Form beobachten, folglich kann auch heute die erste Lesung nicht stattfinden. Übrigens glaube ich, das der Vorstand des Petitionsausschusses wiederholt auf den Vortrag gedrungen, und das in dieser Rucksicht die Kammer mehrere Gegenstande, die auch dringender Natur waren, später auf die Tagesordnung gesetzt hat; ich bin daher der Meinung, daß wir mit den Vortragen des Petitionsausschusses fortfahren.
Umlauft. Es ist eine feste Bestimmung der Geschäftsordnung, daß alle Antrage, alle Gesetzentwürfe, bevor sie hier Beratung kommen, dem Drucke übergeben und erst nach drei Tagen in Berathung genommen werden. Es ist das eine feste Bestimmung, selbst für den Fall, als ein Antrag, wie es ebenfalls in der Geschäftsordnung vorgeschrieben ist, bereits zur Begründung gekommen, und die Unterstützung erhalten hat. Nun ist aber derselbe Gesetzentwurf, der uns von der Finanzcommission vorgelegt werden will, hier noch gar nicht zur Sprache gekommen, es ist noch nicht einmal die Unterstützungsfrage gestellt worden; wir kennen ihn gar nicht, und sollen doch über einen so hochwichtigen Gegenstand aburtheilen. Wir haben damals, als über die Eröffnung eines Credits von 20 Millionen verhandelt würde, von der Wichtigkeit dieses Gegenstandes bestimmt, einfach angenommen, das auch dieser Vorschlag dem Drucke übergeben, und dann erst darüber discutirt werden soll. Ich glaube, Sie sind überzeugt meine Herren, daß die Ausschreibung von Steuern gewiß von eben solcher, und vielleicht größerer Wichtigkeit ist, als der Kredit von 20 Millionen. Ich glaube, es wird Niemand deswegen, weil er etwa die Sache für minder wichtig halt, uns zumuthen, daß wir über diesen Gegenstand ohne weitere Kenntnisnahme, so einfach hin sprechen sollen. Es kann der Falls sein, daß ein einzelnes Mitglied über einen darin vorkommenden Satz oder Vorschlag es notwendig finden durfte, sich Instructionen im Wege des Ministeriums oder der Commission einzuholen; dazu wäre im Augenblicke der Vollberathung nicht mehr Zeit. Ich gebe zu bedenken, welche Wichtigkeit dieser Gegenstand für ganz Österreich hat, welcher Verantwortlichkeit wir uns aussetzen, wenn wir über einen so hochwichtigen Gegenstand, über welchen wenige von uns unterrichte sind, urtheilen wollen. Ich unterstütze daher den Antrag, daß jedenfalls vorerst die Drucklegung des Commissionsantrages erfolge, und dann erst in Vollberathung komme.
Präs. Ich ertaube mir, darauf zu bemerken. daß den Gegenstand der Antrag des Ministeriums bildet, der schon gedrückt war, und an die Mitglieder vertheilt worden ist. Was den Beriet des Finanzausschusses anbelangt, so hat darüber die Kammer nicht zu beschließen, so weit ich es weiß. sondern das ist dem Finanzausschusse selbst zu überlassen, wenn der Finanzausschuß den Bericht für so wichtig hielte, so hatte er selbst durch das Vorstands Bureau den Druck veranlagt. Da es aber nicht geschehen ist, so muß ich schließen, daß der Ausschuß die Drucklegung nicht gewünscht hat. Weiter hat das Wort der Abg. Hein.
Hein Ich bemerke nur einfach, daß die Bewilligung der Steuern fürs nächste Jahr, ein viel wichtigerer Gegenstand ist, als das Anhören der Berichte des Petitionsausschusses. und daß im Laufe des Monats October die neuen Steuern ausgeschrieben norden müssen, wenn die Einhebung nicht zu spät kommen soll. Ob die übrigen Mitglieder weniger unterrichtet sind über diesen Gegenstand, das überlasse ich der Beurtheilung der hohen Kammer; ich stimme dafür, daß wir vor allem Andern, an dieses höchst wichtige Geschäft schreiten, und den Petitionsausschuß an einem andern Tage vornehmen; ohnehin werden wir heute nicht alle Berichte des Petitionsausschusses vornehmen konnen.
Abg. Doliak. Der Abg. Polaczek hat bemerkt, daß die Berichte des Petitionsausschusses an der Tagesordnung sind, und diese zu Ende geführt werden müssen.
Ich muß bemerken, daß dieser Umstand in keiner Beziehung für uns maßgebend sein kann, weil wir sonst wahrscheinlich 56 Sitzungen hindurch die Berichte des Petitionsausschusses an der Tagesordnung hätten. So viel mir bekannt ist, sind so viele Berichte des Petitions Ausschusses vorzutragen, daß wir nicht nur nicht heute, sondern, wie gesagt, erst in 45 Sitzungen damit fertig sein durften; man kann daher nicht verlangen, daß alle Berichte des Petitions Ausschusses früher zum Vortrage kommen müssen. Was der Abg. Umlauft bemerkt hat, ist, glaube ich, in der Geschäftsordnung nicht gegründet, er hat angetragen, daß der Antrag des Finanzausschusses vorläufig dem Drucke übergehen werde.
In dem §. 48 der Geschäftsordnung heißt es: ,, Jeder hinreichend unterstützte Antrag wird in Druck gelegt, und unter die Reichstagsmitglieder vertheilt, worauf der Reichstag beschließt, ob er an die Abtheilungen zur Vorberathung zu verweisen sei, oder ob solcher zur Vollberathung komme. " Dieser Paragraph spricht ausdrücklich nur von Anträgen und nicht von Gesetzentwürfen. Übrigens setzt der Paragraph selbst voraus, daß dieser zu druckende Gesetzantrag, oder Entwurf jedenfalls früher in die Kammer komme. bevor er gedruckt wird, und zwar darum, weil es heißt: "der Reichstag beschließt, ob er zur Vollberathung komme, oder an die Abtheilungen zu verweisen sei, " folglich muß der in Rede stehende Gesetzentwurf jedenfalls, bevor er gedrückt wird, wie vom Abg. Umlauft beantragt wird, in die Kammer kommen.
Daher finde ich diesen Paragraph durchaus nicht anwendbar. Endlich sagt der §. 84: Daß bei der ersten Lesung nur die Frage, ob eine zweite Lesung stattfinden soll, verhandelt werde. Wenn wir also von dem Grundsatze ausgehen, daß der Antrag des Finanzministeriums als ein Gesetzentwurf zu behandeln sei, so durfte heute nach dem §. 84 nur darüber verhandelt werden, ob eine zweite Lesung stattzufinden habe, und bei der zweiten Lesung durfte die eigentliche Berathung über die einzelnen Absätze des Entwurfes vorgenommen werden. Ich glaube daher, daß uns heute der Gesetzentwurf nicht lange aufhatten durfte, und es noch möglich sei, daß wir zu den Berichten des Petitions Ausschusses kommen können. Ich unterstütze daher den Antrag des Herrn Präsidenten, daß vor allem die Berichte des Finanzausschusses vorzutragen seien.
Präs. Der Abg. Doliak war der letzte eingeschriebene Redner. Ich glaube, daß den Gegenstand der Abstimmungsfrage nur die Bestimmung bildet, ob jetzt zum Vortrage über den Bericht der Finanzkommission zu schreiten sei oder nicht. Die Frage, ob es ein Gesetzentwurf sei oder nicht, dürfte erst dann besprochen werden, bis erst diese Frage erledigt sein wird. Der Kurze wegen werde ich gleich die Anfrage stellen: Diejenigen Herren, die des Erachtens sind, daß gleich jetzt zur Debatte über den Antrag der Finanz Commission geschritten werde, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.) Es ist die Majorität.
Brestel. Herr Präsident, ich bitte darüber abstimmen zu lassen, ob es ein Gesetzentwurf ist, oder ob die einmalige Lesung genügt.
Präs. Ich glaube dieß später zu thun, weil die Abstimmung maßgebend ist; aber es muß die Frage getrennt werben, weil sonst die erste Frage überflüssig gewesen wäre, und wahrscheinlich die Abstimmung nicht so aufgefallen wäre, wie sie ausgefallen ist. Ich bitte den Herrn Berichterstatter des Finanzausschusses zum Vortrage auf der Tribüne zu erscheinen.
Ein Abgeordneter. Der Antrag des Abg. Borrosch sollte zur Frage gebracht werden, es scheint, daß dieser Antrag auch ein Antrag des Finanzausschusses ist, und daß er jedenfalls die Priorität hat.
Präs. Ich ersuche daher den Berichterstatter des Finanzausschusses zum Vortrage zu schreiten.
Berichterst. Szabel (besteigt die Tribüne.)
Präs. Wünschen die Herren, daß jetzt noch darüber gesprochen wurde, ob unter den zwei Berichten des Finanzausschusses jener zuerst zur Sprache kommen soll, der den Antrag des Abg. Borrosch betrifft; oder jener, der den Antrag des Herrn Finanzministers betrifft. Die Gründe, die bisher geltend gemacht wurden, wurden geltend gemacht rucksichtlich des Antrages des Finanzministeriums. Will Jemand eine gegentheilige Meinung äußern?
Hein. Ich muß die Erklärung abgeben, daß ich nur deßwegen dafür gestimmt habe, weil ich geglaubt habe, es betrifft den Antrag des Herrn Finanzministers, denn diese Gründe haben mich dazu bestimmt.
Präs. Falls Niemand eine Einwendung macht, glaube ich auch keinen Grund zu haben, eine neue Abstimmung vornehmen zu lassen.
Wünscht der Abg. Brestel zu sprechen.
Abg. Brestel. Wie gesagt, meine Frage bezieht sich nur darauf, daß ich es nicht für nöthig halte, daß eine 3malige Lesung stattfinde.
Präs. Der Herr Finanzmin. wünscht zu sprechen.
Finanzminister Krauß. Ich will nur auf einen Umstand aufmerksam machen.
In Böhmen besteht die eigentümliche Einrichtung, daß schon vom 1. Oktober an eingezahlt werden muß für das nächste Verwaltungsjahr. Nun sind dringende Vorstellungen gemacht worden, daß es sehr nothwendig wäre, mit der Steuerausschreibung in's Reine zu kommen.
Ich muß sehr bitten, daß diejenige Form angenommen werde, bei welcher am schnellsten zum Ziele und mit der Steuerausschreibung in Ordnung zu kommen ist.
Präs. Da ein Gegenantrag nicht gestellt wurde, so wäre der Bericht des Finanzausschusses über den Antrag des Finanzministers in Vortrag zu bringen. Wird der Herr Berichterstatter auch einen Antrag in formal stellen, ob er als ein Gesetzentwurf oder als ein gewöhnlicher Antrag zu behandeln ist?
Berichterstatter Szabel Ich glaube, daß das durch den Bericht selbst erledigt ist, indem es ausdrücklich heißt ein "G e s e tz. "
Präs. Ich glaube, der Gang der Debatte wäre folgender Es dürfte zuerst der Bericht abzulesen und die Debatte damit zu eröffnen sein, ob es ein Gesetz sei oder nicht, und erst dann wird in das Weitere einzugehen sein. Ich bitte daher, zur Berichterstattung zu schreiten.
Berichterst. Szabel. Nachdem der Antrag des Finanzministeriums der hohen Reichstagsversammlung bereits bekannt ist, indem er in Druck gelegt und den Mitgliedern übergeben wurde, so erlaube ich mir unmittelbar gleich zum Vortrage des Gesetzentwurfes zu schreiten. (Liest denselben.)
Hohe Reichsversammlung!
Der permanente Finanzausschuß hat den Antrag des Finanzministeriums vom 6. September l. I., wegen Ausschreibung der directen und indirecten Abgaben für das Verwaltungsjahr 1849 unter Berathung genommen, und bringt darüber folgenden Bericht, und darauf gegründeten Gesetzvorschlag:
Der Finanzausschuß hätte gewünscht, bei dieser Gelegenheit mit einem erschöpfenden Berichte, sowohl über die Staatseinnahmen als Ausgaben vor die Versammlung treten zu können, nachdem jedoch nach genommener Rücksprache mit dem Herrn Finanzminister, der Staatsvoranschlag, als die erste Arbeit dieser Art im constitutionellen Sinne, wegen der vielen damit verbundenen Vorarbeiten (welche nach der Äußerung des Herrn Finanzministers, insbesondere durch die Trennung des Staatshaushaltes der, in dieser Versammlung nicht vertretenen Landestheile erschwert und verzögert wird) noch nicht geliefert werden konnte, so ist der Finanzausschuss nicht in der Lage, seiner Aufgabe in gewünschter Ausdehnung zu entsprechen.
Nachdem jedoch selbst im Falle der Vorlage des Staatshaushaltes eine gründliche Erörterung der Einnahmen und Ausgaben und ein darauf gegründeter Antrag wegen Kürze der Zeit unmöglich wäre, so kann der Finanzausschuß die unabweisbare Notwendigkeit der Abgaben Ausschreibung einsehend, unter dem ausdrücklichen und im Gesetzentwurfe angeführte Vorbehalte, die Genehmigung der Ausschreibung nur anempfehlen, indem die nöthigen Mittel zur Deckung der laufenden Ausgaben zu liefern sind.
Ob unter diesen Verhältnissen die Ausschreibung der directen und indirecten Abgaben für das ganze Verwaltungsjahr 1849 zu bewilligen sei, hat sich der Finanzausschuß mit der Majorität von 1 Stimme (10 gegen 9) nur zur Bewilligung von einem Semester ausgesprochen, wobei die Majorität der Ansicht war, ohne Vorlage des Staatsvoranschlages aus Rücksicht der Verantwortung dem Volke gegenüber, auf die Bewilligung für ein ganzes Jahr nicht eingehen zu können.
Die Minorität machte anderseits den Umstand geltend, daß die Ausschreibung der Abgaben mit vielen Kosten und Zeitaufwand verbunden sei, daß mehrere der Abgaben im Wege der Verpachtung realisirt werden, und eine Semesteralbiwilligung auch in dieser Beziehung nachtheilig wirke, daher die Bewilligung bei dem, im Gesetzentwürfe angeführten Vorbehalte auch für das ganze Verwaltungsjahr ertheilt werden könnte.
Die Urbarial und Zehentsteuer kann in Folge der Aufhebung und Umschaltung der dießfälligen Bezüge nicht mehr wie bisher fortbestehen, und ist in jeder Provinz auf gerechte den Grundbesitz gleichmäßig belastende Weise umzulegen.
Ob zwar die Judensteuer auf 1, 070 992 fl. 54 kr. angeschlagen, einen Betrag bildet, dessen Aufbringung nicht als leicht betrachtet werden kann, so hat der Finanzausschuß schon aus der Ministerialvorlage mit Vergnügen die Unhaltbarkeit dieser Steuer entnommen, und ist von der Ansicht durchdrungen, daß diese, dem Geiste der Zeit hohnsprechende Abgabe nicht mehr bestehen könne.
Der permanente Finanzausschuß stellt daher den Antrag, die hohe Reichsversammlung wolle Folgendes beschließen:
Erstens. In Berücksichtigung der unabweisbaren Notwendigkeit, dem Staatshaushalte die nöthigen Mitteln zu verschaffen, jedoch unter ausdrücklichem Vorbehalte der Änderungen, welche über directe und indirecte Abgaben, nach Berathung des vorzulegenden Staatsvoranschlages, von der Versammlung beschlossen werden, sind für den ersten Semester des Verwaltungsjahres 1849 die bisher eingeführten directen und indirecten Abgaben nach dem gegenwärtigen Ausmaße auszuschreiben.
Zweitens. Unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften sind die für öffentliche Zwecke gestatteten Zuschläge zu den directen und indirecten Abgaben, für den 1. Semester des Verwaltungsjahres 1849 nach Maß des Erfordernisses, einzuheben.
Drittens. Die Urbarial und Zehentsteuer hat vom 1. November 1848 aufzuhören, und es ist der bisherige Gesamtbetrag der Grundsteuer in jeder Provinz auf den Grundbesitz gleichmäßig umzulegen.
Viertens. Die Judensteuer ist aufgehoben, und vom 1. November 1848 an nicht mehr auszuschreiben. Die Rückstände an der bis zu diesem Zeitpuncte bestandenen Gebühr hingegen sind im ordentlichen Wege einzubringen.
Wien den 22. September 1848.
Präs. Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß die Debatte, je nachdem dieser Antrag als bloßer Gegenstand einer besondern Schlußfassung des Hauses oder aber als ein Gesetzentwurf angesehen wird, eine verschiedene sein wird.
Wird dieser Antrag als ein gewöhnlicher angesehen, dann werden wir heute schon in das Meritorische der Sache einzugehen haben; wird er jedoch als ein Gesetzentwurf angesehen, dann durfte sich die Debatte in der Richtung verbreiten, ob eine zweite Lesung stattzufinden habe, oder nicht Brestel. Ich bitte worauf bezog sich der Schluß der Debatte?
Präs. Der Schluß der Debatte bezog sich auf die Frage, welcher Gegenstand nach der Tagesordnung zur Sprache kommen sollte, darauf bezog er sich Borrosch. Ich glaube, es kann keinem Zweifel unterliegen, daß es ein Gesetz fei, und als solches gleich in Druck gelegt, aber erst in der nächsten Sitzung als reif für die Beschlußfassung angesehen werden durfte. Ich vermisse aber darin einen Zusatzparagraphen. Ich glaube, es ist der Herr Präses des Finanz Ausschusses da, dem ich das Amendement übergab, und den ich noch in der letzten Sitzung ausdrücklich aufmerksam machte, daß dieser Beisatz nicht fehlen dürfe Ich weiß nicht, wer dann mit der Stylisirung beauftragt wurde.
Es betrifft dieser Zusatz die Domesticalfonde, wobei ich mir vorbehalten habe, daß unter Einem darin der ständische Ausschuß, wo ein solcher besteht, nur als ein uns Rechnung zu legen haben des Verwaltung Organ erklärt werde, damit durch aus keine Präjudiz für den Fortbestand der bisherigen Provinzialstände irgend gefolgert werden könne Szabel. Ich muß bemerken, daß mir dießfalls ein Amendement nicht bekannt ist, es ist nicht vor gelegen. Ich habe den Bericht verfaßt, ich habe alle Amendements, die gegenwärtig waren, bei der Berichtsabfassung zur Grundlage genommen, aber es ist mir nicht bekannt, daß ein solches Amendement gestellt worden ist, falls es aber auch gestellt worden, daß darüber debattirt und eine Schlußfassung im Finanzausschüsse gemacht worden wäre Borrosch. Ich berufe mich auf sämmtliche an wesende Mitglieder Szabel. Ich muß darauf erwidern, daß dieser Bericht vorgestern und heute Vormittags in der Sitzung vorgelesen wurde, und daß es da an der Zeit gewesen wäre, wenn der Herr Abgeordnete er schienen und die allfälligen Ausstellungen bezüglich dieser Auslassung gemacht hatte.
Borrosch. Ich war in einer andern Sitzung, zu der ich schon früher geladen war Demel. Ich glaube, daß im Berichte des Finanzausschusses dem Reichstage ein Gesetzentwurf vor gelegt wird, weil dem Ministerium das Recht eingeräumt werden soll, Steuern auszuschreiben, und anderseits ist in dem Antrage auch die Aufhebung der Judensteuer aufgenommen, die Juden sollen von der Zahlung derselben befreit werden, die ihnen doch nach dem früheren Gesetze obliegt Ein Gesetz kann aber nur durch ein Gesetz aufgehoben werden, welches ein Abänderungs oder ein neues Gesetz sein muß Folglich ist auch dieser Antrag, der von der Commission gestellt worden ist, als ein Gesetzesentwurf zu betrachten, der von der Kammer erst zum Gesetze erhoben, und der jüdischen Bevölkerung als solches bekannt gegeben werden muß. Übrigens sind manche andere Puncte in dem Berichte enthalten, welche eine reife Überlegung verlangen, und eine Discussion über diesen Gegenstand nothwendig machen Dylewski. Ich habe bei Gelegenheit des verlangten Credits von 20 Millionen mich verwahrt, und ich glaube im Namen der ganzen Kammer, dagegen, daß solche Rechte, welche für die Kammer des Volkes die wichtigsten sind, wo dem Volke Lasten aufgebürdet werden, wo in der Zukunft über den Credit verfugt wird, daß diese zu den wesentlichsten Gegengestanden gehören, und wo Gesetze, die feierlichsten Gesetze erlassen worden sind Es ist vielleicht einzuräumen, daß wir mit einander in Widerstreit gerathen sind, indem wir die Geschäftsordnung hervorgehoben haben So lange die Geschäftsordnung in dieser Hinsicht nicht geändert ist, muß ich mich nochmals im Namen der Völker verwahren, daß das, was das Wichtigste ist, durch ein Gesetz beschlossen werde. Hier kann Voreiligkeit schädlich sein und in dieser Hinsicht ist es nicht zu verzeihen Dieser Bericht, welcher vorgelesen würde, besteht aus mehreren Puncten, heute reiflich uns darüber auszusprechen, sind wir nicht im Stande, wenigstens ich nicht. Ich glaube also, daß dieses, was der Herr Abg. für Prag sagt, es soll die zweite Lesung sein, das sei die erste Lesung Nachdem es in Drück gelegt worden ist, schreite man in der nächsten Sitzung zur zweiten Lesung, und in der dritten Sitzung werde das Gesetz im Ganzen, der Geschäftsordnung gemäß angenommen. Ich glaube die Geschäftsordnung ist in dieser Hinsicht zu enge, aber den Constitutions Entwurf ausgenommen, gestattet sie die Frist abzukürzen. Es kann daher die Zeit des Lesens so abgekürzt werden, daß in drei auf einander folgenden Sitzungen, dieser Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben werde.
Abg. Placek Ich erlaube mir zu erwähnen, daß ich heute einen Zusatzantrag wegen Aufhebung der Fiktitialsteuer in Böhmen, auf den Tisch des Hauses niedergelegt habe, falls der Druck des Antrages des Finanz Ausschusses beschlossen wurde, mußte ich wünschen, daß mein Zusatz des Antrages mitgedrückt würde. Ich bitte um die Erlaubniß, diesen Zusatz vorzulesen und begründen zu dürfen.
Präs. Ich glaube, daß dieser Zusatzantrag Jetzt nicht zur Sprache zu bringen sei, weil es sich nur um Formelles handelt, ob es erst als Gesetzentwurf anerkannt werde, und wenn der Beschluß der hohen Kammer dieß ausgesprochen, dann auch nur eine Debatte sich entspinnen kann, ob die zweite Lesung einzutreten hat oder nicht, bei der zweiten Lesung können Verbesserungsanträge gestellt werden. Es heißt in der Geschäftsordnung, in der ersten Lesung wird überhaupt bestimmt über die Frage, ob eine zweite Lesung Statt zu finden hat, bei der zweiten Lesung tritt die Berathung über einzelne Absatze nach der Reihenfolge ein, wobei der Reichstag u s. w. beschließen kann, daher glaube ich, daß es noch nicht an der Zeit sei, diesen Zusatzantrag zur Sprache zu bringen
Abg Placek. Ich behalte mir also vor, dann meinen obigen Zusatzantrag zu begründen
Abg. Klaudy Ich wollte nur als Mitglied des Finanzausschusses den Abg von dem Kleinseiter Bezirk aus Prag die Bemerkung machen, daß obwohl ich den Sitzungen beigewohnt habe, über diesen Antrag des Hrn. Finanzministers, mir ein solches Amendement, wie es vorher erwähnt wurde, nicht erinnerlich ist, und der Herr Abg für Prag sich mit der Debatte irren mag, die sich darüber entsponnen.
Da bemerkt wurde, es haben in einigen Provinzen unserer Monarchie solche Urbarial Abgaben nicht bestanden, da hat der Herr Abg. für Perchtoldsdorf.
P r ä s. Ich muß bemerken, daß diese Debatte sich nicht auf dem Felde der Formalität befindet Klaudy Ich glaube, bemerken zu mussen, was die Sache selbst betrifft, daß es gar keiner Frage unterliegt, ob es ein Gesetz ist oder nicht, denn ein Gesetz ist eine, für alle Staatsbürger allgemein verbindende Norm, daß aber der Beschluß des Reichstages, durch welchen die Bewilligung ertheilt wird, die Steuern, wenn auch gleich nur für einen Semester, wie sie bis jetzt angenommen waren, in dem selben Ausmaße auszuschreiben, für alle Staatsbürger gleich verbindend ist, unterliegt keinem Zweifel, und ist daher ein Gesetz nach der Definition dieses Wortes Rieger Als damals über den Credit von 20 Millionen die Debatte geführt wurde, habe ich mich gleichfalls, außer dem Abg Dilewski, als der Einzige dafür erklärt, daß es ein Gesetz sei, man hat meine Ansicht geradezu lächerlich gefunden Ich lasse mich nicht beirren, und komme auf meine Ansicht zurück, und glaube, daß jeder Beschluß der Kammer, wodurch Steuern ausgeschrieben werden, daß ein jeder solcher Beschluß, der auf das Wohl und Weh der Staatsbürger einen so wesentlichen Einfluß übt, nichts anderes als ein Gesetz ist, und ein Gesetz sein muß. Ich erinnere nur an die englische Kammer, welche gerade in dieser Hinsicht mit der größten Genauigkeit und Vorsicht vorgeht. Gerade die Finanzfrage wird mit der größten Vorsicht behandelt, und wenn wir bedenken, daß das Geld wirklich nervös rerum agendarum ist, daß das Ministerium, sobald es kein Geld hat, eben in nichts frei handeln kann, also in dieser Frage die Abhängigkeit der Exekutivgewalt von der gesetzgebenden am auffallendsten erscheint, so muß ich darauf bestehen, daß dieses Recht der gesetzgebenden Gewalt besonders gewahrt werde Ich muß mich daher dagegen verwahren, daß man ein solches Gesetz, wie es ein Creditsgesetz, ein Steuergesetz ist, bloß in einer einzigen Lesung, als einen einfachen Beschluß behandeln will Ich beharre darauf, daß er als ein Gesetz in dreimaliger Lesung zu beschließen sei (Eine Stimme Ich trage auf Schluß der Debatte an).
Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? (Zahlreich unterstützt) Diejenigen Herren, welche sich für den Schluß der Debatte aussprechen, wollen es durch Auf stehen kund geben (Majorität)
Mit Ausschluß des Abg Trojan, ist kein weiterer Sprecher vorgemerkt Trojan. Ich verzichte auf das Wort.
Präs. Es wünscht der Herr Doliak zu sprechen, ist er vorgemerkt? (Ein Schriftführer bejaht es)
Abg Doliak. Daß ich den vorliegenden Antrag für einen Gesetzentwurf ansehe, und warum ich ihn als einen solchen ansehe, habe ich bereits früher er wähnt Ich unterstütze übrigens den Antrag des Abg Dilewski, daß die zweite Lesung und respective Berathung über die einzelnen Puncte des Gesetzentwurfes, erst in der nächsten Sitzung, und zwar vor Allem zur Tagesordnung komme, und daß bis dahin die Drucklegung besorgt werde Ich glaube, dieses ist um so mehr nothwendig, weil wir einer seit uns bis dahin über den Antrag des Finanzausschusses naher unterrichten können, und weil auf diese Art vielleicht auch der zweite Antrag des Finanzausschusses, über den Antrag des Abg. Borrosch, bezüglich der zwei Millionen, sohin noch heute zur Sprache kommen könnte.
Präs. Da nunmehr kein Redner mehr vorgemerkt ist, so durfte der Berichterstatter noch sprechen.
Berichterst S z a b e l Ich glaube, meine Herren, daß der Umstand, welcher hier angeführt wurde, um gegen den Antrag des Ausschusses, als gegen einen Gesetzentwurf, zu sprechen, da bei der Bewilligung der 20 Millionen, die Frage nicht als Gesetzentwurf behandelt wurde, daß dieses hier, wo es sich um Ausschreibung der Steuern handelt, durchaus nicht in Anwendung zu bringen ist, und ich wünsche im Namen des Finanzausschusses sehr, uns dagegen zu verwahren, daß man Steuerbewilligungen so kurz weg behandeln, und sie nicht aus dem Gesichtspuncte von Gesetzbewilligung auffassen sollte, denn wenn auch bei dieser Gelegenheit, wo es sich aus Rücksicht der unabweisbaren Notwendigkeit, der Verwaltung die Mittel zu verschaffen, um das Ausschreiben der Steuern handelt, die gegentheilige An sicht von Manchen geltend gemacht wurde, so dürfte der Finanzausschuß in seinen spätern Arbeiten, bezüglich der Steuern, so reformirende Maßregeln vor das Haus bringen, daß deren reifliche Berathung als Gesetz, zu den heiligsten Pflichten des Volksvertreters gehören wird.
Ich glaube daher allerdings, daß auch dieser Gesetzvorschlag, selbst bei dem Umstande der Dringlichkeit, die Ausschreibung der Steuer als Gesetzvorschlag zu behandeln sei.
Präs. Da kein Redner eingeschrieben ist, und das letzte Wort der Herren Berichterstatter gehabt hat, so erlaube ich mir der Debatte ein Ende zu machen. Diejenigen Herren, die der Meinung find, daß dieser Antrag als ein Gesetzentwurf anzusehen fei, wollen aufstehen. (Eminente Majorität) Nun bitte ich die Herren, die Debatte nach Maßgabe des §. 84 zu eröffnen, nämlich daß bei der ersten Lesung über die Frage überhaupt, ob eine zweite Lesung stattfinden sollte, verhandelt werde. Die Herren Redner wollen sich anmelden, damit die Einschreibung geschehen könne.
D o l i a k. Es ist so eben vom Abg. Dylewski der Antrag gestellt worden, daß die zweite Lesung des Gesetzentwurfes in der nächsten Sitzung stattfinden möge, und daß bis dahin der Gegenstand in Druck gelegt werde. Ich glaube daher, daß eine weitere Debatte darüber nicht nöthig sei, und ich ersuche den Präsidenten die Frage zur Abstimmung zu bringen, ob dieser Gegenstand schon heute oder in der nächsten Sitzung zur Berathung zu kommen habe.
Borrosch. Ich sehe nicht ein, warum nicht gleich jetzt die zweite Lesung oder vielmehr die Debatte über die einzelnen Paragraphe stattfinden könne und die Beschlußfassung in der nächsten Sitzung.
Es sind ohnehin im Antrage des Finanzausschusses alle möglichen Vorbehalte getroffen, indem jede Steuer, welche aufgehoben oder irgend abgeändert wird, ausdrücklich dann sogleich außer oder in modificirte Geltung treten soll. Wir haben auch die Steuern noch keineswegs für die ganze Dauer des halben Jahres zu erheben beantragt, weil die directen Steuern ohnehin nur allmälig eingehen, die indirecten aber bei einem so weiten Hinausschieben der Ausschreibung offenbar eine Lähmung in dem Staatshaushalte würden eintreten lassen. Da aber von Seite der Volksfreiheit und ihrer Interessen ich keinen Grund zu unnützend Verzögerungen finde, sondern vielmehr allen Grund, keine zwecklosen Verlegenheiten zu bereiten, indem Vieles für den guten Erfolg unserer Thätigkeit davon abhängt, daß die Räder der Regierungsmaschinerie sämtlich in ihrer Wirksamkeit erhalten werden, so beantrage ich nochmals, nicht weiter noch Zeit damit zu verlieren; ferner will ich noch erwähnt haben, daß das, was ich wegen den Domesticalsteuern erwähnte, nur als Amendement betrachtet werden kann.
Präs. Ich bitte Herr Borrosch, diese Anträge mir schriftlich vorlegen zu wollen.
S z a b e l. Es ist meine Herren, öfters zur Sprache gebracht worden, der Geist der Geschäftsordnung, und ich glaube, daß es der Abg. für Prag am häufigsten geltend gemacht hat, daß in der Geschäftsordnung nicht so sehr die tobten. Buchstaben als vielmehr der Geist zu beobachten fei. Wenn nun der Vorschlag gemacht wird, jetzt die zweite Lesung vorzunehmen, so überlasse ich es ihrem Urtheil, ob hierin der Geist der Geschäftsordnung gewahrt ist; nach meiner Ansicht ist die zweite Lesung nicht dazu bestimmt, um einen Gegenstand in einer Stunde zweimal durchzulesen; sondern ich glaube, sie ist dazu bestimmt, um den Mitgliedern wenigstens ein Intervall von einer Sitzung zur andern zu gestatten, um mit sich selbst zu Rathe zu gehen.
Ich müßte daher jedenfalls die Einwendung machen, daß jetzt gleich die zweite Lesung nicht vorgenommen werden kann, wenigstens nicht im vernünftigen Sinne der Geschäftsordnung. Um jedoch eine Beschleunigung eintreten lassen zu können; mag die hohe Versammlung den Beschluß fassen, daß bloß eine zweimalige Lesung stattfinde, und zwar aus Dringlichkeit des Gegenstandes, aber auch selbst dazu kann ich nicht einrathen.
Borrosch. Ich wollte nur erwähnen, daß von einer Budgetvorlage die Rede war. Bei einem erst constituirenden Reichstage, der sein Verfassungswerk nicht beendet hat, kann das Ministerium meines Bedankens ein Budget noch gar nicht vorlegen; wir selber werden diesmal diejenigen sein, welche das Budget dictiren, indem von dem Constitutionswerke nicht nur das Aufhören mehrerer Steuern, die Einführung anderer, eine geänderte Steuernvertheilung u. s. w., sondern noch vieles Andere abhängt, was auf das Budget einwirkt, namentlich die Art der Gemeindeverfassung. Es handelt sich nur um das (Wird durch Brestel unterbrochen).
Präs Meine Herren, wir müssen die Ordnung der Redner einhalten. Der Abg. Löhner hat jetzt das Wort, weil er vor dem Abg. Mayer vorgemerkt ist.
Abg. Lohner. Die Formen sind nicht der Geist, allein sie sind nothwendig und in Behandlung größerer Geschäfte sind sie sogar schwer zu entbehren, wenn sie aber ihren Zweck erfüllen sollen, so dürfen sie nicht eitel werden, sie müssen nicht bloß ein Spiel sein, eine Förmlichkeit, über welche man gleichgültig mit einer Art Mitleid hinweggeht, und sich freut, sie hinter sich zu haben.
Die Vorsicht, daß die Gesetze einer dreimaligen Lesung unterzogen werden sollen, ist keine unnütz, keine willkürliche, sie ist aus den Normen eines Landes genommen, dessen hundertjährige Erbweisheit nicht zum Scherze bloß erwähnt werden mag. Sollten wir heute bei einem so wichtigen Gesetze, welches der feit Jahrhunderten freie Engländer als das wichtigste der parlamentarischen Saison betrachtet, bei einem Finanzgesetz, bei dem ersten, was wir, die Vertreter der Völker, mit schweren Herzen und nur im Vertrauen auf die Zukunft geben sollen, sollen wir da heute leichtsinnig über die Form weggehen, über eine Form, in welcher die Bürgschaft