das Anliegen der ungarischen Deputation vernehme und dem Reichstage darüber berichte. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird unterstützt.) Der Herr Antragsteller hat gewünscht, diesen Antrag erst dann zur Abstimmung gelangen zu lassen, wenn der Antrag des Abg. Sierakowski durchfallen sollte.
Violand. Ich stelle den Antrag, über den Antrag des Abg. Sierakowski namentlich abstimmen zu lassen.
P r ä s. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß ich mich früher noch äußern werde über die Ordnung, in welcher ich die Antrage zur Abstimmung zu bringen gedenke Der Antrag des Abg. Klaudi lautet: "Die hohe Reichsversammlung beschließe, die Verhandlung über den Antrag Sierakowski's fei zu vertagen, und an den Präsidenten das Verlangen zu stellen, er habe von seinem Rechte, die Kammer nach Außen zu vertreten, Gebrauch zu machen, demzufolge die Deputation der Magyaren aufzufordern, Ausweise vorzulegen, daß sie bevollmächtigt seien, mit Festhaltung des Prinzips der Gleichberechtigung aller Nationalitäten in Ungarn, die Intervention des österreichischen Reichstages anzusuchen und die von diesem vorgeschlagenen Bedingungen anzunehmen. "
Klaudi Ich nehme meinen Antrag zurück, er ist dadurch behoben, daß die Sitzung nicht vertagt wurde
Präs. Der Antrag des Abg Neuwall lautet: "Der Reichstag beschließt, daß durch sein Organ nach Außen, das ist dem Präsidenten, der ungarischen Deputation zu eröffnen fei, sie möge in einer Adresse oder Staatsschrift die Grenzen ihrer Vollmacht und ihrer Mandanten Absicht, bezüglich Ungarns künftiger Stellung zu Österreich, genau und bestimmt bezeichnen " Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird unterstützt)
Klaudi. Ich bitte zu diesem Antrag als Amendement den 2. Teil meines Antrages zu nehmen. (Bewegung) Ich bitte, wenn es jedem Kammermitglied frei steht, jeden Antrag anzunehmen, so kann ich selbst meinen Antrag ganz oder teilweise aufnehmen.
Präs. Ich muß geradezu ersuchen, damit sie mir dieß näher bezeichnen.
Klaudi. Das Vertagen ist wegzulassen, und das Ersuchen an den Präsidenten zu belassen.
Borrosch Das ist nun auch gegen die Geschäftsordnung, wenn sich nicht Jemand Ändere findet, der einen Antrag aufnimmt, denn Derjenige, der ihn zurückgezogen hat, kann ihn nicht wieder aufnehmen
Klaudi. Um zu beweisen, wie hoch mir die Geschäftsordnung geht, daß ich das Gesetz auch in der Beziehung achten will, und um nicht Anlaß zu neuen Debatten zu geben, ziehe ich den Antrag zurück; aber ich verwahre mich, daß mein Aufnehmen desselben gegen die Geschäftsordnung sei.
Präs. (liest den Antrag des Abg. Wiesnizki)
"Die Deputation von Ungarn fei aufzufordern, ihre Wünsche in einer Adresse samt den Legitimations-= Urkunden auf den Tisch des Hauses niederzulegen, und gewärtigen, daß der Reichstag darüber mit Beschleunigung beschließen werde. Wird der Antrag unterstützt?
(Nicht unterstützt.)
Wiesnizki. Ich nehme ihn zurück. (Gelächter.)
Präs. Der Antrag des Abg. Lasser lautet: Die Deputation der ungarischen Nationalversammlung sei vom Präsidenten des Reichstages einzuladen, ihre Mitteilungen schriftlich durch das Vorstandsbureau an die hohe Versammlung zu bringen. Wird dieser Antrag unterstützt?
(Zahlreich unterstützt) Ferner liegt der Antrag des Abg. Helfert vor, die Begründung glaube ich nicht lesen zu müssen, weil dergleichen Anträge ohne Begründung vorgelegt werden Er lautet: "Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen, im Falle der gegenwärtigen magyarischen Deputierten keine Ausnahme von den Regeln dieses Hauses eintreten zu lassen. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Zahlreich unterstützt.)
Es sind daher 5 Anträge vorliegend, als Grundantrag sehe' ich den des Abg. Sierakowski an.
Abg. Löhner Darf ich mir eine Bemerkung erlauben?
P r ä s. Wenn sie sich auf die Ordnung der Fragen bezieht, sonst konnte ich es nicht zugeben
Abg. Löhner Ja so ist es. Es ist bereits einmal beliebt worden, eine Modifikation eintreten zu lassen von der Vorschrift der Geschäftsordnung, daß vor der Abstimmung ohne Debatte der Namensaufruf zu verlangen sei. Man hat bemerkt, daß es zu lange dauern würde, wenn bei allen Fragen die Abstimmung durch Namensaufruf stattfinden soll, was geschähe, wenn man für alle zugleich den Namensaufruf fordern mute, und hat gestattet, daß vor jeder einzelnen Abstimmung der Namensaufruf verlangt werden kann Ich frage also, ob es auch dieses Mal uns frei steht, den Namensaufruf bei jedem einzelnen Antrag zu verlangen?
Präs. Die Debatte ist geschlossen und nach der Geschäftsordnung soll der Namensaufruf an Schluß der Verhandlung gefordert werden, wenn ich mich nicht irre, ist er vom Abg. Violand nur für den Antrag des Abg. Sierakowski gefordert worden
Abg. Violand. Wenn Herr Präsident die Ordnung so stellen, daß der Antrag des Sierakowski zuletzt abgestimmt wird, dann müßte ich bitten, daß bei allen mit Namensaufruf abgestimmt wird, wenn er aber zuerst kommt, dann könnte ich mich begnügen mit dem Namensaufruf bloß für diesen Antrag.
Abg. Brauner. Der Namensaufruf muß immer vor der Abstimmung verlangt werden.
Präs. Aber rücksichtlich des Sierakowskischen Antrages ist er gefordert worden.
Ein Abgeordneter. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß mir der Antrag des Helfert als ein negativer erscheint.
Abg. Klaudi. Ich bitte um das Wort. Präs. Ich will mich zuerst über die Ordnung der Fragen aussprechen, ich bitte mir zu gestatten, daß ich doch einmal diesen Gegenstand in Ordnung bringe. Ich sehe als Grundantrag den des Abg. Sierakowski an, die übrigen sehe ich als Verbesserungsanträge an. Was nun den Antrag des Abg. Fedorowicz betrifft, so hat er ausdrücklich das Begehren gestellt, daß dieser Antrag erst dann abgestimmt werden soll, wenn der Antrag des Sierakowski durchfallen sollte. Ich glaube in dieser Beziehung muß man dem Willen des Antragstellers entsprechen.
Brestel. Ich muß sagen, ich finde hier eigentlich keinen ursprünglichen Antrag, ich finde keinen Verbesserungsantrag; denn ein Verbesserungsantrag im eigentlichen Sinne des Wortes kann nicht den Antrag in seiner Gänze negiren, kann den Antrag in der ursprünglichen Weise nicht gänzlich umstalten, sondern er kann als solcher, das ist im Sinne des Verbesserungsantrages, nur eine Modifikation des ursprünglich angegebenen Antrages, keineswegs aber eine volle Negation des ursprünglichen Antrages enthalten. Die Anträge der übrigen Herren Abgeordneten, sei es vom Abg. Helfert, Lasser oder Neuwall, sind eigentlich durchaus keine Verbesserungsanträge des Sierakowski'schen Antrages, sie sind vollkommen neu, sie sind parallel gehende, aber denselben nicht verbessernde, sondern ein ganz anderes Princip aussprechende Anträge; ich sehe daher durchaus diesen Antrag nicht als einen Verbesserungsantrag an, sondern als einen selbständigen Antrag, und da ich keinen Grund einsehe, warum ein Antrag vor einem Andern bevorzugt werden solle, so beantrage ich, daß man diese Anträge in derjenigen Reihenfolge zur Abstimmung bringen lasse, in der sie der Zeit nach dem Hause eingereicht worden.
Präs. Was nun die ändern drei Anträge anbelangt, so ist der entfernteste der Antrag des Abg. Helfert, weil er darauf ausgeht, die Maßregel zu beheben, die vom Abg. Sierakowski in Antrag gebracht worden ist. Dagegen zwischen dem Antrage des Abg. Helfert und Sierakowski liegen die Verbesserungsanträge der Herren Neuwall und Lasser. Sie beantragen nur eine Modification, wie der Gegenstand der Deputation, dem Reichstage im schriftlichen Wege bekannt zu geben wäre. Was endlich das Verhältniß dieser zwei Anträge unter einander betrifft, so glaube ich, daß der Lasser'sche entfernter sei, als der des Abg. Neuwall. Wünscht Jemand in Bezug auf diese Ordnung der Antrage zu sprechen?
Brestel. Ich glaube, daß sie in der Rede nach einander zur Abstimmung gebracht werden sollen, in der sie der Zeit nach dem Hause eingereicht wurden, nämlich der von Sierakowski zuerst. Bei dieser Gelegenheit muß ich noch zum Fragestellungsmodus zurückgehen. Was die namentliche Abstimmung betrifft, wollte man die Sache so auflegen, daß für den ursprünglichen Antrag die namentliche Abstimmung gefordert werden dürfe, für die sogenannten Verbesserungsanträge, wenn sie auch einen Antrag vollkommen aufheben, die namentliche Abstimmung nicht gelten soll. Ich muß die hohe Reichsversammlung darauf aufmerksam machen, daß man auf diese Weise jede namentliche Abstimmung umgehen kann, was wohl nicht der Wille der Versammlung sein dürfte.
Trojan. Ich fordere den Schluß der Debatte über diese Incidenzfrage.
Löhner. Ich bitte um namentliche Abstimmung.
Präs. Wird der Antrag auf namentliche Abstimmung über den Schlug der Formaldebatte unterstützt? dahin glaube ich den Herrn Abg. Löhner verstanden zu haben.
(Hauschild. "Ich unterstütze den Antrag auf namentliche Abstimmung über alle Verbesserungsanträge" viele Stimmen in Bezug auf die Frage des Präsidenten Nein! nein!)
Löhner. Ich habe das nicht so geeint, ich bemerkte nur, daß ich über die fünf Verbesserungsanträge den Namensaufruf wünsche.
Präs. Ich meine nicht, daß der Namensaufruf für alle Anträge zulässig ist, da der Schluß der Debatte bereits um 2 Uhr ausgesprochen würde, und ich erinnere mich nicht, daß dazumal vom Namensaufruf die Rede war.
Lasser. Ich will nur die hohe Versammlung darauf aufmerksam machen, daß, wenn sie die Ansicht theilt, daß die sogenannten Verbesserungsanträge, selbstständige Anträge sind, jeder Antragsteller das Recht hat, die Bühne zu besteigen und seinen Antrag nochmals n begründen.
Rieger. Ich erinnere an die bisherige Gepflogenheit, nach welcher die Ordnung, welche der Herr Präsident vorgeschlagen hat, ganz gerechtfertigt ist. (Mehrere Abgeordnete versuchen das Wort zu ergreifen.)
Präs Jetzt kann wohl von einem Weitersprechen keine Rede sein, in sofern es die Fragestellung betrifft.
Demel. Es betrifft die Fragestellung. Der Abg. Brestel hat bemerkt, daß in der Stellung der Frage entschieden werden muß, ob die Anträge selbstständig oder ob sie Verbesserungsanträge sind. Diesen Unterschied kann ich in der Geschäftsordnung gar nicht finden; im Gegentheil ist in der Geschäftsordnung vorgeschrieben, daß vor Allem jene Anträge zuerst zur Abstimmung gebracht werden sollen, welche vom ursprünglichen Antrage am weitesten entfernt sind. Die Geschäftsordnung unterscheidet zwischen Verbesserungs- und selbständigen Anträgen gar nicht. Nun ist aber der Antrag des Abg. Helsert von dem ursprünglichen des Abg. Sierakowski am weitesten entfernt, soll daher am ersten zur Abstimmung kommen.
Mayer. Der Abg. für die Roßau hat von Verbesserungsanträgen gesprochen. Unsere Geschäftsordnung kennt vielleicht aus guten Gründen keine Verbesserungsanträge, sondern Abänderungsanträge, und es wird Niemand in Abrede stellen, daß alle speciell eingegangenen Anträge nur Abänderungsanträge sind, und wir würden darüber, was verbessert oder verschlimmert hat, nicht zu debattiren haben; daß aber Abänderungsanträge früher zur Abstimmung kommen sollen, darüber fetzt der § 57 der Geschäftsordnung Folgendes fest: (liest) und ich glaube, Niemand wird leugnen, daß Abänderungsanträge mit der Hauptfrage, ob die ungarische Deputation vor die Schranken zu lassen sei oder nicht, in Verbindung steht.
Nach dieser Geschäftsordnung ist die vom Präsidenten gemachte Fragestellung ganz richtig.
Präs. Wünscht Jemand das Wort?
Klaudi. Ich bemerke nur, daß es im §. 73 heißt, daß es solche Abänderungsanträge geben könne, welche den ursprünglichen Antrag gänzlich aufheben, so daß dadurch des Wesen nicht geändert ist
Präs. Abg. Löhner hat das Wort.
Abg. L ö h n e r. Ich glaube, daß ich es früher gehabt habe. Ich bitte nur den Herrn Präsidenten erinnern zu wollen, wie bisher bei dem Namensaufruf gehandelt worden ist, und ich bitte es mir aus den stenographischen Protokollen zu beweisen, daß unmittelbar vor der Abstimmung sehr häufig der Namensaufruf verlangt und bewilligt worden ist, ich bitte nochmals den Herrn Präsidenten meinen Antrag auf namentliche Abstimmung des Helfert'schen Amendements, welches zuerst zur Abstimmung kommen soll, zur Unterstützung bringen zu lassen. (Es wird sehr zahlreich unterstützt.)
P r ä s. Ich sehe, es ist überflüssig die Unterstützungsfrage in Anregung zu bringen, die Unterstützung ist so groß, daß ich vorläufig den Herrn Secretär ersuche, zum Namensaufruf zu schreiten; es handelt sich um Nachstehendes, der Antrag des Abg. Helfert lautet:
"Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen, im Falle der gegenwärtigen magyarischen Deputation keine Ausnahme von der Regel dieses Hauses eintreten zu lassen. " Diejenigen Herren, die für den Antrag sind, wollen es mit Ja, die gegen diesen Antrag sind, mit Nein aussprechen.
(Secr. Streit beginnt den Namensaufruf.) Mit Ja haben gestimmt:
Andrusiak Hier, Bach Alexander, Bebar Johann, Beck Anton, Beck Joseph, Berger Maximilian.
Binninger Joseph, Blonski Cyrill, Boese Ferdinand, Bogdas Thomas, Brauner Franz, Brazdil Victor, Call Alois Freiherr von, Catinelli Carl, Cavalcabo Eduard Baroni di, Cejka Joseph, Cerne Anton, Demel Joseph. Doblhoff Anton Freiherr von.
Doliak Joseph, Dominkusch Andreas, Dotzauer Adolph, Drauß Nicolaus, Dworzak Johann, Dilewski Marian, Dyniec Joseph, Dzieduszycki Titus Graf, Dziwakowski Jedrzej, Eckl Andreas, Feifalik Johann, Fleischer Wenzel Alexander, Fluck, Forcher Nicolaus, Forster Ferdinand, Frantzl Franz, Frost Wenzel, Gabrys Bartholomäns, Ganzwohl Franz, Geißler Georg, Gobbi Ferdinand, Goj Stephan, Goriup Anton, Gredler Andreas,. Guidkowski Michael, Hagenauer Johann. Haimerl Franz, Hamernik Joseph, Haschek Franz, Haßlwanter Johann, Haüschild Ignaz, Hawelka Mathias, Hein Franz, Heiß Franz, Helfert Joseph, Hellrigl Alois von, Holznecht Ignaz, Hreboruk Joseph, Hübner Anton, Jachimowick Gregor, Jaruntowski Johann, Jelen Alois, Ingram Johann Freiherr v., Jonak Eberhart, Ivichievich Stephan, Kaulich Wenzel, Kautschitsch Mathias, Kieman Johann, Klaudi Carl Leopold, Klebelsberg Hieronymus v., Königshofer Carl, Kotzakiewicz Simon, Kowarz Dominik, Krainski Eduard, Krainz Joseph, Král Anton, Kral Joseph, Kratochwill Johann, Kromer Fedor, Kruchowski Johann, Kudler Joseph, Lasser Joseph Ritter v., Leeb Joseph.
Lejczak Macinj, Lewiczki Gregor, Lhotta Johann, Lomnicki Johann, Loos Josepb, Lubomirski Georg Fürst, Mannheimer Isaak Noab, Martini Johann, Mayer Cajetan, Mazurkiewicz Mathias, Meyer Georg, Micheli Vitturi Simon, Miklositsch Franz, Mokry Anton, Morgotz Basil, Motyka Joseph, Mucha Johann, Müller Jos. Hermann, Musil Franz, Nebesky Wenzel, Neümann Leopold, Neuwall Albert Ritter von, Nyczyporuk Gregor, Oheral Johann, Paitoni Friedrich v., Pakacky Franz, Pawek Ignaz, Pawlikowski Stanislaus, Petranovich Theodor, Petrijscyn Hryn, Petrovich Spiridion, Pillersdorff Franz Freih. v., Pinkas Adolph Maria, Plenkovich Paul, Plicker Franz, Posacki Constantin, Praschak AIois, Prest Johann, Pribyl Anton, Prohaska Wenzel, Prokopczyc Eustach, Ouitenski Joseph, Ráb Jacob, Rack Joseph, Rahn Anton, Ratz Caspar, Reichert Georg, Reimershoffer Johann, Reiß Franz, Richter Franz, Rieger Franz, Riegl Johann Ottokar, Robert Florentin, Rysko Iwán, Sadil Ligor, Schediwi Leopold, Schimbera Vincenz v., Scherl Felix, Schlegel Joseph, Schmiderer Joseph, Schoenhansel Jofeph, Scholl Joseph, Schopf Wenzel Gustav, Schuster Wilhelm, Scibara Joseph, Selinger Engelb. Maximilian, Sidon Johann, Sieber Ignaz, Skoda Franz, Stadion Franz Graf, Stanek Wen zel, Stark Anton EdI. v., Sterle Franz, Sterz Maximilian, Stiebitz Carl, Stöckl Ferdinand von, Straßer Alois, Streit Ignaz, Stürm Carl, Szaszkiewicz Gregor, Thiemann Friedrich, Thinnfeld Ferdinand Edler Herr von, Tomek Wenzel, Tomjcek Carl, Trojan Alois, Till Cajetan, Uchatzy Carl, Ullepitsch Carl, Vlach Joseph, Watzel Franz, Weiß Joseph, Wessenberg Freiherr, Wiesenauer Franz, Wieser Carl, Wieznicky Conrad, Winariczki Carl, Wittek Martin, Wocel Erasmus, Woitowicz Albert, Wörz Johann Georg, Zamojski Zdriszlaw, Zeiser Johann, Zwickle Lucas.
Mit Nein haben gestimmt: Androvich Nicolaus, Bauer Georg, Bernadelli Peter, Betkowski Nicodemus, Bielecki Adam, Bilinski Severin von, Bittner Johann, Borkowski Alexander Graf, Borrosch Alois, Brestel Rudolph, Buszek Michael, Defranceschi Carl, Dobrzánski Alexander v, Dolanski Ludwig v., Dollschein Mathias, Duniewicz Eduard von, Durbasiewicz Johann, Dziedufzycki Alex. Graf, Eichler Johann, Facchinetti Michael, Faschank Johann, Fedorovicz Johann, Festi Joseph Graf, Fischer Joseph, Füster Anton, Geier Georg, Goldmark Joseph, Gschnitzer Mathias, Halm Joseph, Hankiewicz Michael, Heigl Andreas, Herndl Mathias, Hodurek Carl, Hofer Anton, Honig Johann, Hubicki Carl, Huemer Johann, Huscher Georg, Hyciek Adalbert, Jakubowsky Joseph, Janko Heinrich, Kaim Johann, Kirfti Basilius, Kobylica Lucian, Koszowsly Stanislaus, Krause Johann, Krause Carl, Krzyzanowski Joseph, Kudlich Johann, Kutschera Joseph, Langie Carl, Latzel Joseph, Leithner Johann, Leithner Michael, Leszezynski Julian, Lindinger Georg, Löhner Ludwig Edler von, Longchamps Georg, Macher Michael, Madonizza Anton, Maffei Johann Ritter v., Mahalski Johann, Makuch Johann, Marin Johann, Meindl Georg, Mitterndorfer Joseph, Mycewski Johann v., Nadler Franz, Nagele Cajetan, Noskowski Carl, Pienczikowsky Meliton, Podlewski Valerian Ritt. v., Polaszek Wilhelm, Potocki Adam, Pretis Johann, Purtscher Adolph, Radmilli Johann, Rauscher Ferdinand, Redl Franz, Riegler Joseph, Scherzer Johann Georg, Schneider Carl, Schneider Adolph, Schuselka Franz, Sierakowski Ladislaus Ritter v., Smarzewpki Severin Ritter von, Smolke Franz, Sontag Leopold, Sterzin Valentin, Stieber Vincenz, Stobnicki Felix, Stradal Augustin, Tarnowsky Johann B. Graf, Teufel Franz, Thar Michael, Trecieski Franz Ritter von, Umlauft Johann, Vidullich Franz, Violand Ernst, Wienkowski Cyrill, Wierzchljski Franz Xaver Ritter v., Wiesbauer Gaspar, Wojtech Franz, Zajaczkowski Joseph v., Zbizewski, Ziemialkowsky Florian, Zimmer Carl, Zöpfl Franz.
Potocki. Ich bitte eine Berichtigung vor der Zählung, ich erlaube mir die Frage zu stellen, ob dieser Antrag den des Abg. Lasser ausschließt oder nicht. (Ruf: Nein, Nein.) In diesem Falle stimme ich mit ja, ich bitte um Abänderung.
Streit. Das geht nicht; sonst hätte ich selbst mit Nein gestimmt.
Präs. Die Abstimmung hat zum nachstehenden Resultate geführt, mit Ja haben gestimmt 186, mit Nein 108 und Ein Herr hat sich der Stimme enthalten, mithin ist der Antrag des Abg. Helsert angenommen.
P r ä s. Durch diese Annahme entfällt der Antrag des Abg. Sierakowski und Fedorowicz. (Mehrere: Nein!)
Präs Ja, er entfällt, weil auch Ausschüsse keine Deputation aufnehmen dürfen Es soll bei der Regel bleiben demnach erübrigen nur noch 2 Anträge zur Abstimmung, und zwar der des Abg. Lasser, und der des Abg. Neuwall. Ich werde jenen des Abg Lasser zunächst zur Abstimmung bringen.
Neuwall. Dann ziehe ich meinen Antrag zuruck, denn sie sind beinahe identisch.
Präs. Der Antrag des Abg. Lasser lautet: Die Deputation der ungarischen Nationalversammlung sei vom Präs. einzuladen, ihre Mitteilungen schriftlich durch das Vorstandsburcau an die hohe Versammlung zu bringen.
L ö h n e r. Ich ziehe meinen Antrag auf Namensaufruf zurück. (Bravo.)
Borrosch. Ich bitte, wie lautet der Antrag des Hrn. Abg. Neuwall? (Mehrere: Er ist zurückgezogen worden.
Ich werde ihn vielleicht wieder aufnehmen, ich will den Unterschied genau kennen.
Präs. (liest den Antrag.)
Der Reichstag beschließt, daß durch sein Organ nach Außen, d. i. der Präs der ung. Deputation zu eröffnen sei, sie möge in einer Adresse oder Staatsschrift die Grenze ihrer Vollmacht und ihrer Mandanten Absicht bezüglich, von Ungarns künftiger Stellung zu Österreich genau und bestimmt bezeichnen. (Borrosch macht mit der Hand eine abwehrende Bewegung. Gelächter.)
Ich muß daher den Antrag des Abg. Lasser nochmals lesen (liest ihn).
Diejenigen Herren, die für diesen Antrag sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Zahlreiche Majorität.) Der Antrag ist angenommen. Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, damit die nächste Sitzung am Freitag abgehalten würde. Auf die Tagesordnung wäre zu bringen (Ruf "die Stunde") Ja! Werden erlauben, ich bringe in Antrag als erste Nummer, den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag des Abg. Borrosch wegen eines Vorschusses von zwei Millionen, dann als zweiten Gegenstand die Berichte des Petitionsausschusses. (Unruhe.)
Ein Abgeordneter. Donnerstag?
Ein Anderer. Nein Freitag.
Präsident. Ich bitte Einer nach dem Andern meine Herren, sonst kommen wir zu keinem Ende.
Abg. Lasser (unter fortwährender Unruhe) Wegen wiederholten Äußerungen über die Fahrlässigkeit des Petitionsausschusses muß ich erinnern, daß, wenn man uns nicht die Zeit zum Vortrage einräumt, man uns keine Gelegenheit gibt durch die That zu beweisen daß diese Vorwurfe unverdient sind. Das können wir nur dann beweisen, wenn man uns gestattet auf den Reichstag selbst über unsere Verhandlungen Bericht zu erstatten, sonst müssen wichtige Arbeiten des Petitionsausschusses liegen bleiben. Ich bestehe daher auf die Festhaltung der Geschäftsordnung für den Petitionsausschuss.
Abg. Brestel. Ich muß auf das zurückkommen, daß mir die hohe Kammer bereits vor länger als zwölf Tagen zugesichert hat, meinen Antrag zu motiviren, als einen dringlichen, und zwar in der nächsten Sitzung; seit der Zeit sind 12 Tage verflossen, ich werde die Kammer nicht mit einer langen Rede ermüden und bestehe darauf, daß ich das mir von der Kammer zugestandene Recht für die nächste Sitzung ausüben darf.
Abg. Borrosch. Von mir liegt von letzthin noch ein Antrag vor, wo ich auf eine Commission antrug, um dem Reichstage als ein Mittheilungsorgan bezüglich der Volksstimmung zu dienen, welches bestehen sollte, aus Wiener Mitgliedern des Hauses Ich habe ihn damals begründet, er wurde auch beim Bureau angenommen und es gerathen auf solche Art Anträge in Vergessenheit
Präsident. Ich muß bitten Herr Borrosch zu bedenken, daß vor ihrem Antrage 65 Nummern sind.
Secr Streit Dem Antrage des Abgeordneten Borrosch gehen 82 Anträge vor, von denen erst 27 erlediget oder zurückgenommen sind In Vergessenheit kann, weil gehörige Vormerke bestehen, kein Antrag gerathen. Der Antrag des Abgeordneten Borrosch hat bis jetzt keinen Vorzug erlangt
Borrosch. Er ist aber dringlich
Löhner. Ich erlaube mir zu bemerken, daß ein Übergang nicht zu rasch geschehen solle, wir haben früher sehr häufig. (Tumult.) Um also retardando herauszukommen (Lärm), beantrage ich also, daß die hohe Kammer dem Petitionsausschüsse nur einmal eine ausnahmsweise Sitzung bewillige. (Ruf: Nein!)
Rieger. Dagegen muß ich protestiren im Namen des Verfassungsausschusses (Ruf: Und wir alle, die wir beim Verfassungsausschusse sind!)
Präs. Ich bitte die Plätze einzunehmen, ich bin nicht in der Lage nach einer eilfstundigen Sitzung. (Ruf: zum Schlusse!)
Ich bitte nur noch die Bestimmung der Tagesordnung anhören zu wollen. Ich trage an:
1. Die Berichte des Petitionsausschusses
2. Berichte des Finanzausschusses über den Antrag des Abgeordneten Borrosch.
3. Die Motivirung des Antrages des Abgeordneten Brestel ich glaube, damit haben wir genug Was die Sitzung anbelangt, so glaube ich Freitag um 10 Uhr.
Finanzm. Krauß. Einer der dringendsten Gegenstände ist die Ausschreibung der Steuern. Der Finanzausschuß hat den Gegenstand schon berathen und ist damit fertig geworden Ich bitte ihn auf die Tagesordnung zu setzen, mit den Berichten der andern Ausschüsse. (Ruf: Ja, das ist dringend.)
Abg. Ich bitte auch den Entschädigungsausschuß zu berücksichtigen.
Präs. Jetzt springen wir wieder auf einen andern Gegenstand, und sollen eigentlich die Tagesordnung festsetzen. Ich erlaube mir daher in Antrag zu bringen, nach der Motivirung des Antrages des Abgeordneten Brestel den Bericht des Finanzausschusses wegen Ausschreibung der Steuern auf die Tagesordnung zu stellen
Finanzm. Krauß. Ich glaube, es sollte dieser Bericht zugleich mit dem ersten Bericht des Finanzausschusses an die Tagesordnung kommen, weil der Gegenstand äußerst dringend ist.
Präs. Sind die Herren damit einverstanden, daß zuerst die beiden Berichte des Finanzausschusses und dann die Motivirung des Antrages des Abgeordneten Brestel an die Tagesordnung komme. (Die Kammer erklärt sich damit einverstanden.) Die nächste Sitzung findet Freitag um 10 Uhr Statt und die heutige erkläre ich hiermit für geschlossen.
(Schluß der Sitzung 8 1/4 Uhr.)
Aus. der k. k. hof und Staatsdruckerei.