Sobota 16. záøí 1848

Instanzen, wie sie waren, oder eine Instanz bilden, die gar keine Vorkenntnis hat, und unmöglich haben kann. Ich frage, ob wir dann nicht der Gerechtigkeit einen Schaden zufügen statt sie zu befordern. Und wie steht es dann mit der Unabhängigkeit der Richter? Das sind wir nach Möglichkeit, aber leider nur einer geringen Möglichkeit. Wir haben alle unsere Committenten, und schon deßwegen, daß mancher von uns auf die Interessen seiner Committenten Rücksicht nimmt, müssen wir wünschen, daß unparteiischere Richter da sein. Die Grundsräße abzustellen, nach welchen unpartensche Richter zu verfahren haben, und ihnen das Feld ihrer Thätigkeit zuzumessen, dieß sei unser einziges Bestreben. Ich sage noch einmal, a priori ohne Vorkenntnis kann man kein Richter sein, und daß wir dem Richteramte in dieser Hinsicht nicht entsprechen konnten, dieß bedarf keiner weiteren Frage.

Was Galizien betrifft, so hat ein Abgeordneter gesagt, daß dort eine große Fluth von unerledigten Beschwerden vorliegt Aber warum liegen sie vor, weil ich, meine Herren nicht übertreiben will, wenn ich sage, daß an allen diesen im politischen Wege gerichteten Klagen, welche seit der Vereinigung Galiziens mit Österreich überreicht worden, bisher kaum einige entschieden wurden. Ich habe mich schon auf den Brief berufen, welchen der Abg. Stadion als Gouverneur von Galizien an die Kreisämter gerichtet hat, und dort werden Sie, meine Herren, den Grund sehen, warum diese Gerechtigkeit, ich möchte sagen eine Entehrung für den Namen der Gerechtigkeit gewesen. Politische Behordenubten dort das Richteramt (und ich muß den Abg. Thiemann darauf aufmerksam machen), wo ein Streit zwischen dem Unterthan und seinem Grundherrn vorlag, oder wo sich eine Gemeinde in einem Besitzstreit befand.

Die Gerechtigkeit ist in Galizien durch die Kreisämter und politischen Behörden so zugerichtet worden, daß dort wirklich der Glaube an Gerechtigkeit in dieser Einsicht ganz erstorben ist. Dieses find also die Grunde, auf welche ich ihre Aufmerksamkeit lenke, damit wir nicht mehr thun, als gebührt:. wir sollen bloß trachten, die Schnelligkeit und Wohlfeilheit der Entscheidung und die Unabhängigkeit der Gerichte zu erreichen, und in dieser Hinsicht glaube ich mit Vertrauen dem entgegensehen zu konnen, was uns der Herr Justizminister hinsichtlich der Vorlagen über das provisorische mündliche Verfahren für die Gerichte schon versprochen bat, und wenn diese unabhängig sind, dann, meine Herren, haben sie das Höchste erreicht, und jede Behörde (und mag es auch der Reichstag sein), die sich noch in dieses mischt, was solche Richter aussprechen, wird die Gerechtigkeit nicht beordern, sondern verderben (Bravo!)

Löhner. Es gibt in der Logik eine Taschen Spielerkunst, die sehr leicht ist, man wirft in eine Verhandlung oben einen Begriff hinein, und bringt dann unten einen andern heraus; das gehört auch, um einen parlamentarischen Ausdruck des Hrn. Justizministers zu gebrauchen, zum ABC der Logik Ich mochte bemerken, daß diese Taschenspielerkunst im vorliegenden Falle mit etwas schweren Fingern gemacht wurde, wenn man behaupten wollte, daß, weil wir von der Voraussetzung ausgehen, daß, weil seitdem der constituirende Reichstag sitzt, es eine wirkliche Trennung der Justiz und eine verantwortliche Executiv Behörde gebe, die als ein guter Ersaß gelten solle für die ehemaligen verdorbenen, corrumpirten, gewissenlosen, politischen Behörden, daß sie deßwegen auch früher so gewesen seien?. Nein, meine Herren und wer hier in dieser Kammer ist, und mit ehrlichem Gewissen von sich sagen kann, daß er als Gutsbesitzer, als Bauer, oder als Amtmann, Verwalter, Kreis Commissär das nicht wisse, der strafe mich Lügen Er strafe mich Lügen, daß eben in dem Provisorium, was der Hr. Abg für Rumburg so leicht und glatt hier hineingeworfen hat, gerade ein Mittel lag, ein kolossales Mittel, um einem großen Theile der Unterthanen wirklich den Besitz zu rauben, natürlich mit dein Unterschiede, daß man nur einen temporären Besaß geraubt hat, unter dem unschuldigen Namen eines Provisoriums.

Wer das leugnet, meine Herren, der, sage ich, verleugnet die Wahrheit (Beifall) Soll ich, der Gutsbesitzer (der war ich in Böhmen) dem Herrn Abg von Rumburg erzahlen, wie das Verfahren war, wenn die Obrigkeiten, ich war eine, ich besaß ein Gut mit 6 Dorfern, wenn eine Obrigkeit  mit Recht oder Unrecht, das wird hier gleich sein  glaubte, ihr gebühre der Besitz oder der Genuß eines Grundes, und nicht dem Bauer? Soll ich dem Abg für Rumburg erzahlen, wie es leicht für den Herrn ist, durch Hilfe des Amtmanns (ich hatte einen) sich in den factischen Besitz zu setzen? Soll ich nun werter erzahlen, woraus das Provisorium herauskommt, wie der Kreiscommissär kam  man strafe mich Lugen, wenn man kann kam, und  man konnte nicht anders  beim Oberamtmann oder Amtmann abstieg, der Hrn Abg Sidon, ich berufe mich auf das, was er erzählte, hat es in zahlreichen Beispielen dargethan luge, dort abstieg, und sehr gut verpflegt wurde, sehr freundlich war, und das Provisorium verfügte, bis aus weiteres  wenn die Obrigkeit den Tag vorher den factischen Besitz ergriffen hatte Das Provisorium, ein unschuldig Wort, meine Herren Wissen Sie, was es ist, daß die Obrigkeit im factischen Besitze bleibt, in dem sogenannten factischen Besitze durch 3  5, 10  15 Jahre Bauer, gehe du hin auf den Rechtsweg, für den Augenblick üben die politischen Behörden freilich keine Justiz aus, und der Justizweg war lang das gehört auch zum ABC der Geschichte unserer politischen Administration, die ich dem Hrn. Justizminister zu lesen empfehle. (Beifall.)

Da steht es darin, meine Herren, daß der temporäre Besitz für den Bauer verloren war, denn der factische Besitz der Obrigkeit wurde immer aufrecht erhalten. Der Bauer wurde durch das Fiscalamt vertreten, wenn er arm war, und wenn er reich war, so mußte er sich arm prozessieren auf eigene Faust. Soll ich erzählen, wie viel dann Fristen vom Fiscalamte genommen wurden, wie lange Jahre der Bauer gewartet hat, bis er nur erfahren hat, daß die Einrede erstattet war, bis die Replik kam. Ich glaube es sitzen genug Personen hier, die activ oder passiv von dem Verfahren unserer Behörden zu erzählen wissen. Es ist also nicht wahr, daß unser Verfahren nicht auf die Vergangenheit sich gründet. Nein, meine Herren, wir basieren unser Verfahren auf die Vergangenheit, auf den geschichtlichen Grund, der uns hier so häufig empfohlen wird, und daraus gehen die Klagen hervor, denen sie abhelfen sollen. Da haben sie die Abgeordneten aus der Bukowina (auf diese zeigend), die Hälfte des Landes an Gründen ist durch das Provisorium von Kreiskommissären, von Kreisbeamten und durch die Habsucht der Besitzer den Unterthanen entzogen worden. Die Abgeordneten von der Bukowina sitzen hier, sie müssen sagen, ob ich die Wahrheit spreche. (Ja, ja.) Ganze Wälder, ganze Auen, ganze Gebiete hat man ihnen entzogen, das war ein Provisorium meine Herren. Es sind aber Jahre darüber vergangen, es sind 20, 25 Jahre vergangen (Ja), und heute bitten die Bauern der Bukowina darum, es möchte das Provisorium ein Ende nehmen. Können, meine Herren, in diesen Fällen die Gerichte, die bis heute noch nicht organisiert sind, die bis heute dieses neue Verfahren, von dem der Abg. für Galizien spricht, noch nicht haben, wiewohl ein mündliches Verfahren Statt finden soll, diese Aufgabe erfüllen? Ich denke, daß auch beim mündlichen Verfahren nie eine solche absolute Gerechtigkeit gefunden werden kann, denn welcher Unterschied ist zwischen der Wirksamkeit der Rede eines Menschen, der schüchtern und unerfahren, in der Sprache nicht gewandt ist, und der eines Menschen, der lange gewohnt war, vielleicht 20, 30 Jahre unter dem alten Systeme das Recht zu verdrehen. Das wissen sie! (Beifall). Ich muß ihnen aber nochmals sagen, und mich verwahren gegen das Benehmen des Hrn. Justizministers, womit er einen Tadel gegen ein Mitglied der Kammer, gegen die Kammer selbst ausgesprochen hat. Meine Herren, das gehört auch zum A. B. C. des institutionellen Lebens, daß die Diener der Krone Respekt haben vor den Dienern des Volkes. (Beifall auf der Linken), Zischen auf der Rechten.) Das A. B. C., das Hr. Justizminister heute angefangen hat, ist das Alphabet Lords Jeffrei's von England und Peyronnets von Frankreich.

Präs. Ich erlaube mir die Bemerkung (neuerlicher Beifall und Zischen) zur Sache (erneuerter Beifall und Zischen).

Min. Bach. Ich begreife nicht, wie man meiner Person einen Vorwurf machen kann, da ich Niemanden persönlich angegriffen habe.

Violand. Die ganze Kammer.

Borrosch. Nein, die ganze Kammer ist nicht angegriffen worden, nur ein Princip durch Missverstehen meines Antrages.

Min. Bach. Ich habe weder die Kammer noch ein einzelnes Mitglied angegriffen, ich habe nur ein Princip angegriffen, das ich auch immer bekämpfen werde, nämlich das Princip, daß die Kammer zu ihren legislativen Functionen auch die executive Gewalt auf irgend eine Weise in die Hand nehme. Dieses Princip habe ich bekämpft und Niemanden angegriffen. An diesem Principe fortwährend zu rütteln, halte ich für eine Kalamität vor Allem in diesem Hause. Haben sich Personen dadurch angegriffen gefühlt, welche dieses Rütteln an den Befugnissen der vollziehenden Gewalt als Devise an die Fahne ihres parlamentarischen Wirkens hängen, haben sie den Tadel auf sich bezogen, so habe ich darüber nichts zu sagen. Ich glaube, daß die Mehrheit dieses Hauses den Grundsatz, den ich verteidigte, vollständig theilen wird. Ich unterlasse es, auf jene Angriffe zu antworten, welche zunächst meiner Person gelten, eben weil ich der Überzeugung bin, daß die Person dem Principe, welches ich als Rath der Krone, als verantwortlicher Minister vertrete, untergeordnet werden muß. Die Minister sind es dem Staate, dem Volke schuldig, auch für die Ehre und Würde und die constitutionellen Rechte der vollziehenden Gewalt zu wachen. In Beziehung auf das, was der Abg. für Saaz weiter bemerkte, habe ich nur wenig zur Widerlegung zu erinnern.

Vor Allem muß ich darauf hinweisen, daß alle hier so stark aufgetragenen Schilderungen zunächst Missbräuche zum Gegenstande haben, die unter dem vorigen Systeme vorkommen, deren Verantwortung nicht das gegenwärtige Ministerium zu tragen hat, und ich will es unterlassen, diese Indizien mit dein Worte zu bezeichnen, mit dem sie der Abg. von Saaz zu bezeichnen Anlaß genommen hat. Ich muß darauf aufmerksam machen, und ich glaube nicht unrecht und vorgreifend zu handeln, wenn ich sage, daß es sehr leicht ist, mit einigen glänzenden Worten zu erklären, die Justiz habe aufgehört, man finde sein Recht nirgends mehr, das Mein und Dein habe aufgehört, eine Autorität zu seinem Schutze zu haben. Meine Herren, glücklicherweise sind wir noch nicht so weit gekommen.

Noch haben wir eine Rechtspflege, und ich darf sagen, wenn auch eine mangelhafte, so doch eine ehrliche: obwohl ihre Handhabung den Männern, die sie üben, sehr schwer wird, gegenüber den Angriffen, denen auch sie ausgesetzt sind, obgleich diese in der Regel nur einem Systeme gelten, das sie nicht zu verantworten haben Seien wir zufrieden, feien wir stolz darauf, daß wir in dieser Zeit der allgemeinen Einschüchterung und Verdächtigung Männer noch besitzen, die im Fache der Rechtspflege das Vertrauen des ganzen Landes besitzen. Ich frage Sie meine Herren, ob nicht die Mehrheit der Gerichtshöfe als rechtlich, als Männer bekannt sind, die wirklich nach dem Gesetze vorgehen, und sich des Vertrauens des Landes erfreuen Waren die Schilderungen von Korruption, mit welchen der Herr Abg. von Saaz seine Rede stassagirte, wirklich thaisachlich begründet, dann begriffe man nicht, daß noch ein Ehrenmann auf den Bänken der Gerichte saße Daß das Patrimonial Gerichtsbarkeitsverhaltniß viele Übelstände hervorgerufen hat, ist uns allen bekannt, aber das Patrimonial Gerichtsbarkeitsverhaltniß ist aufgelöst, und es sollen die Patrimonialgerichtsbehörden nunmehr durch landesforstliche ersetzt werden Allein wer billig ist, und es wirklich aufrichtig mit seinem Vaterlande meint, der wird auch zugeben, daß man nicht mit einem Schlage das neue System ins Leben rufen kann, und zwar namentlich mitten unter den in und außer parlamentarischen Stürmen, unter denen wir uns fortan befinden Und warum? weil wir kämpfen dafür, daß Österreich als ein einiges kräftiges Österreich erhalten werde (Beifall) Darum meine Herren, weil wir anarchischen Bestrebungen entschieden entgegentreten, weil wir dafür kämpfen, unser freies Österreich auf dem constitutionellen Boden, als solches zu ei halten, weil wir nichts daran merken lassen wollen, und glauben, daß Österreich nicht bloß eine zufällige, sondern politisch historische Nothwendigkeit ist, eine Notwendigkeit, nicht bloß für den geordneten Bestand von Mitteleuropa, sondern insbesondere für die Kräftigung des constitutionellen Princips Meine Herren, seien wir billig und gerecht, und verurteilen und verwerfen wir nicht Alles mit einem Wort Die Gerichtsbarkeit wird demnächst durch den Staat gehandhabt werden, allein die Einrichtung der neuen Gerichte bedarf doch die unumgänglich nöthige Zeit die Vorbereitungen dazu sind getroffen, und es wird demnächst der hoben Kammer ein Organisationsentwurf vorgelegt werden Sie wird dann entnehmen, in welcher Weise die Patrimonialbehörden in allen Provinzen, wo sie bestanden, zum allgemeinen Volkswohle durch Staatsgerichte ersetzt werden sollen Ich bitte aber zu erwagen, daß diese Arbeit nicht in wenigen Tagen beendiget werden kann, ich habe mir diese Sache seit den zwei Monaten, als ich die Ehre habe, dem Ministerium anzuggeboren, zum Haupt Gegenstande meiner Thätigkeit gemacht, und bin so weit gediehen, daß von den meisten Provinzen die Vorlagen da sind, um die Einrichtung der neuen Staatsgerichte vielleicht noch im Laufe dieses Jahres möglich zu machen, in einigen Provinzen vielleicht noch früher.

Die Einführung dieser neuen Staatsgerichte, bei denen die Rechtspflege ganz getrennt von der Verwaltung geübt, und bei denen das Richterpersonale durch das Princip der Unabsetzbarst und eine gesicherte Lebensstellung mit allen Attributen der Unparteilichkeit und richterlicher Unabhängigkeit bekleidet werden soll, bei denen in der Folge öffentlich und so weit möglich mündlich verhandelt werden wird, in Verbindung mit einer wohl organisierten Gemeindeverfassung werden allerdings auch dort, wo bisher das mangelhafte Institut der Patrimonialbehörde bestand, wenn auch nicht mit einem Schlage aber doch gewiß in weiterer ruhiger Entwicklung die Übelstände bleibend beseitigen, über welche hier so geklagt würde, so weit überhaupt Menschlicherweise deren Beseitigung möglich ist, allein meine Herren täuschen wir uns nicht, selbst mit den schönsten Phrasen kann dieser so ersehnte neue und bessere Zustand nicht wie durch Zaubergewalt geschaffen werden, kann die neue Ordnung der Dinge nicht mit einem Schlage wie der Phonie aus der Asche hervorsteigen Wir müssen auch Beharrlichkeit, Ausdauer und einiges Vertrauen haben (Anhaltender Beifall vom Centrum und der Rechten, Zischen links) Thiemann. Ich bitte ums Wort  ich bin vorhin persönlich angegriffen worden, und habe auf Vertheidigung Anspruch Löhner. Der Präs hat keinen Ordnungsruf ergehen lassen, und daher muß ich annehmen. daß der Präs. in dem Gesagten keine Persönlichkeit gefunden hat Präs. Ich wollte eben mein Amt handhaben, und den Abg. Jonak auffordern, weil ihn die Reihe trifft, das Wort zu ergreifen.

Jonak Ich habe vor einiger Zeit gesagt, daß ich die damalige Verhandlung für eine sehr bedauernswerte halte, und bin dafür ausgezischt worden, heute, gestehe ich, amüsieren wir uns ungeheuer gut, es wird eine Geschichte erzählt, wie es in der Welt zugeht, wie es früher zugegangen ist was Verwalter, Oberamtsleute, Kreiscommissär u. s. w. (Bewegung Ruf  Zur Sache)  Das gehört zur Sache, meine Herren!

Präs. Ich ersuche, den Hrn Redner nicht unterbrechen  (Ruf Das gehört nicht zur Sache).

Jonak. Her Präsident, gehört dieß zur Sache oder nicht? Ich lasse mich nicht terrorisieren.

Präs. Ich glaube, es ist eine Erwiderung auf das, was das verehrte Mitglied für Saaz vorgebracht hat (Lachen).

Jonak. Wir haben Geschichten gehört, man hat uns gesagt, Kreis Commissäre haben den Obrigkeiten zufälligerweise Provisorien gegeben, und nur diese sind dadurch geschützt worden, ich gehöre leider Gott zufällig auch zu den Menschen, welche ein paar Jahre in der Administration gearbeitet haben, und habe zufälliger Weise gefunden, daß so oft die Bauern in den Provisorien geschützt worden sind. Die Provisorien waren also ein Unglück;  plötzlich kommt die neue Zeit; alle Justiz und politischen Behörden sind so miserabel, daß sie nicht im Stande sind, etwas Ordentliches zu schaffen. (Beifall.) 

Meine Herren! ich bitte, ich citiren bloß, meine Ansichten sind das nicht. (Lachen.) Was soll man thun, der Reichstag soll plötzlich politische und Justizbehörden abgeben; meine Herren! warum vielleicht auch nicht die Finanzwache? Man klagt so sehr über die Finanzwache, man schreit: die Finanzwache ist ein miserables Corps, indem sie jeden einzelnen Steuerpflichtigen drückt; die Cameral  Behörde. ist ein so miserables Organ, daß sie sich hestechen läßt.  (Lachen)  Ja meine Herren! ich habe das gehört von verschiedenen Seiten. Fort mit dem Camerale!

Der Reichstag wird zur Cameral  Behörde. Meine Herren, ich habe gehört, von den verschiedenen Bauten, Zollschranken, daß man sich noch hin und wieder Ungesetzlichkeiten erlaubt hat. Ich habe gehört von einer Baudirektion, die so weit gegangen ist, daß das Krönungsgeschenk in Böhmen zu einer Brücke verwendet, die Folge gehabt hat, daß die Brücke in vier Jahren abgetragen werden müßte. Fort mit der Behörde, der Reichstag dekretiert sich als Baubehörde. (Gelächter.) Weiter meine Herren, die Direktionen und Schulen, ich muß ihnen aufrichtig gestehen, ich habe die Ehre ein Schulmann zu sein,  haben sehr schlecht ihre Pflicht gethan, sie haben von den Volksschulen angefangen, bis weiter hinauf, so manches gethan, was nicht mit den Begriffen der Freiheit, mit den Begriffen des Rechtes in Vereinbarung steht, was nicht dem Zwecke entsprochen hat, daß die Jugend endlich auf dem Wege, den der menschliche Geist jetzt wandeln soll, herangebildet werde. Fort damit, der Reichstag dekretiert sich als Schulbehörde. (Gelächter.) Nun dekretieren wir uns zu allen richterlichen Behörden; das wird ja recht hübsch sein, und wenn wir so drei, vier Tage dekretiert haben, so kommen wir in den Saal, und siehe da, wo ist der Reichstag, wo ist dieser große Körper, zu dem die Völker Österreichs Vertrauen haben sollen? Wo ist dieser Reichstag, der den Völkern Österreichs jenen Standpunct geben soll, daß eine Revolution unmöglich wird?

Wo ist denn dieser Körper, der sich selbst im totalen Mißverständnisse seiner Aufgabe zersplittert, der sich zerbröckelt hat? der mit dem Todeskeime in sich selbst dann jedenfalls eines Falles werth ist? Wenn wir wollen, daß die Völker Österreichs vertrauen sollen, dann fei der Reichstag, was er sein soll, dann zersplittere der Reichstag nicht mit einer Petition, die sich von selbst erledigen läßt, zwei bis drei Stunden. Der Reichstag soll consequent sein! Man hat mir das hier für übel gehalten. daß ich auf der Consequenz bestanden bin. Meine Herren, wenn der Reichstag in jedes einzelne Gebrechen eingeht, welches unter dem frühern Systeme stattfand, wenn der Reichstag jetzt augenblicklich sich in jede noch so kleinadministrative Maßregel hineinmischen will, und das müßte er consequent thun, nach dem heutigen Verfahren, meine Herren, bedürfte der Reichstag 10 Jahre, um die Petitionen zu erledigen, und die Völker Österreichs warten auf die Constitution.(Beifall.)

 Meine Herren, der Reichstag bedürfte 10 Jahre, um die Petitionen zu erledigen und die Völker Österreichs warten auf die Constitution. So ist das Vertrauen gerechtfertigt, das man in uns fetzt? Ich begreife das sehr wohl, wie die Administration war; ich war nicht umsonst mehrere Jahre selbst bei administrativen Behörden beschäftigt. Meine Herren, habe ich nicht schon von der Tribüne erklärt, daß die Gesetzgebung in Unterethanssachen so durch und durch miserabel und schlecht ist, daß sie fallen muß, habe ich es nicht hier gesagt? Ja. Aber ich kann mich nicht einverstanden erklären, daß man den Reichstag zu einer Administrativbehörde herab degradiert; daß man Dinge anticipiren, die noch nicht an der Zeit sind; daß man auch in einer ganz sonderbaren Logik glaubt, eine Constitution mit allen ihren Theilen auf der Basis der Volksfreiheit und der ganze Staatsorganismus soll in zwei oder drei Monaten fertig werden. Ich kann mich nicht damit einverstanden erklären, daß wir jetzt anticipiren, und uns für ein Administrativorgan ausgeben.

Meine Herren. ich beschwöre Sie, ich beschwöre Sie wiederholt bei dem Vertrauen, welches die Volker in uns fetzen und fetzen sollen, meine Herren! zersplittern wir uns nicht! kommen wir nicht zu dem Augenblicke, wo wir uns unfern eigenen Tod dekretieren, bleiben wir dabei was wir sollen, und lassen wir dem Ministerium, was dem Ministerium überhaupt gebührt, lassen wir ihm es, darum sitzt das Ministerium hier, um Rechenschaft, zu geben, darum ist das Ministerium verantwortlich, darum ist es in unserer Gewalt, aber gegen die Ordnung wäre es, wenn wir uns dafür verantwortlich machen würden: wir sind im Stande, eben dieses Ministerium in den Anklagezustand zu versetzen, die Anklage bis zu einem Urtheile zu führen, aber nicht uns auf das Spiel zu setzen, daß wir verantwortlich sein sollen für einige miserable Administrationsachten, das entwürdigt, und dadurch erreichen wir nicht das Vertrauen der Völker, welche die Constitution stündlich erwarten, mit wahren Schmerlen erwarten; thun wir was unser Amt ist, was wir sollen. (Großer Beifall.)

Thinnfeld. Die Debatte scheint mir peinlich von dem ursprünglich gestellten Antrage abgeschweift zu haben.

Jonak. Herr Präsident, ich bitte mir nur eine Bemerkung zu erlauben, in Erwägung dieses Umstandes trage ich auf die Tagesordnung an.

Präs. Es liegt ein doppelter Antrag vor, nämlich: der Antrag der Commission und ein zweiter genereller, welcher die Zusammensetzung einer Commission zum Gegenstande hat.

Jonak. Ich trage also über den spätern Antrag auf die Tagesordnung an. (Wird unterstützt und angenommen.)

Präs. Daher ist der Antrag des Abg. Borrosch und Scherzer abgelehnt, und ich bitte nochmals, den Antrag der Commission vorzulesen, damit darüber abgestimmt würde. (Dieß geschieht.) Da Niemand auf Trennung der Frage Antrag stellt, so ersuche ich diejenigen Herren, welche sich für den Commissionsantrag aussprechen, aufzustehen.

Abg. Szaszkiewicz. In Bezug auf die Verhandlungen, über welche zur Tagesordnung übergegangen wurde, erlaube ich mir, an die hohe Kammer die Bitte zu stellen, da der eben beseitigte Antrag in der innigsten Verbindung mit dem meinigen steht, den ich vor einigen Tagen gestellt habe, daß ich für diesen Antrag die Priorität erhalte, und daß mir dann gestattet werde, in einer der Sitzungen der nächsten Woche ihn zu begründen. (Unruhe.)

Präs. Dieß ist formell, darauf kann nur angewendet werden, daß darüber erst Beschluß gefaßt werden wird, was geschehen soll.

Hawelka. Es ist dieß ein Vorrecht, welches dem Antrage gestattet werden soll, wir kennen jedoch den Antrag noch gar nicht.

Präs. Er ist früher schon unterstützt worden, es wurde aber nur formell wegen der Ankündigung die Frage gestellt.

Rieger. Ich erinnere den Herrn Präsidenten, daß gestern beschlossen wurde, um I Uhr die Sitzung zu beschließen, um die Wahl des 2. Vizepräsidenten vorzunehmen, und jetzt ist es bereits 2 Uhr.

Blasser. Ich muß bemerken, daß 10 oder 12 Referenten des Petitionsausschusses gerüstet sind, um ihre Vorträge zu halten und mitunter über sehr wichtige Gegenstände.

Borrosch. Ich interpelliere noch früher den Herrn Präsidenten, ob er es als geschäftsordnungsgemäß erachtet, wenn ein Antrag eingebracht, begründet und unterstützt würde, der Einbringer desselben das letzte Wort sich darüber vorbehalten, und ein gegnerischer Redner schon geendet hatte, indem bereits sein Nachfolger eine neue Rede begonnen, daß Jener sofort das Wort wieder ergreife, um durch den Antrag auf Tagesordnung eine andere Art von Todtengräberamt für Anträge auszuüben? (Gelächter.)

Präs. Ich wurde interpelliert von dem Abgeordneten der Stadt Prag. Ich muß bemerken, daß es mich sehr gekränkt hat, daß ein Antrag, der eigentlich ein selbständiger Antrag ist, und der nach der Nummer zur Verhandlung gekommen wäre, die er erhalten hätte, wenn er hier übergeben worden wäre, mit einem anderen Antrage, zu dem er kein Zusatzantrag ist, in Verbindung gesetzt wurde, und dem Hause so viele Zeit gekostet hat. Was den zweiten Punct anbelangt, so glaube ich, ist der Gegenstand schon zur Sprache gekommen; was darunter zu verstehen sei: "Es ist zur Tagesordnung übergegangen worden". Es würde darauf erwidert: der Sinn sei der, daß man dadurch in der Regel über einen Antrag hinwegspringe, daß also der Antrag gefallen ist. Ist das der Sinn, so sehe ich nicht ein, wie es nöthig sei, durch das letzte Wort des Antragstellers den Antrag noch weiter zu begründen, und ich glaube daß, da der Antrag gefallen ist, dem Herrn Antragsteller kein Wort mehr darüber zusteht.

Es ist hier rege gemacht worden, daß der zweite Gegenstand an der Tagesordnung ist, nämlich die Wahl des zweiten Vicepräsidenten und eines Ordners. Wenn die hohe Kammer nicht selbst einen Beschluß faßt, daß gleich zu dieser Wahl übergangen werde, infolange nicht die sämmtlichen Petitionsreferenten ihre Vorträge erstattet haben, so kann ich nicht zur weiteren Tagesordnung übergehen.

Ein Abg. Das wäre nicht möglich.

Präs. Erlaube mir nur auf eine Bestimmung der Geschäftsordnung §. 90 aufmerksam zu machen. (Liest.) Jetzt sollen wir zum 2. Puncte übergehen.

Rieger. Da muß ich erinnern, daß der Vorstand des Petitionsausschusses gesagt hat, daß 14 Referenten dieses Ausschusses vollkommen gerüstet sind. Wenn nun jeder Referent ebensoviel Zeit wegnimmt, als der gegenwärtige, so ist nicht abzusehen, daß wir vor Mitternacht fertig werden. Ich für meine Person bin bereit, bis zum letzten Mann hier zu stehen, aber ich erinnere, daß wir berufen sind, die Verfassung festzustellen, und wenn jede Sitzung von Früh bis Abends dauert, frage ich: Wann soll der Constitutionsausschuß seine Arbeiten machen? Ich stelle daher den Antrag, daß jetzt ausgesetzt werde mit den weiteren Referaten über Petitionen, daß zur Wahl des Vizepräsidenten und Ordners geschritten, und dann die Sitzung aufgehoben werde.

Präs. Wird der Antrag unterstützt? (Erfolgt.) Diejenigen Herren, welche für den Übergang zur Wahl des 2. Vizepräsidenten sind, wollen aufstehen. (Majorität.)

Ich werde das Resultat der Wahlen eröffnen. Bei der Wahl haben sich betheiligt 301 Mitglieder, die absolute Majorität beträgt daher 151, von den abgegebenen Stimmen erhielt der Abg. Blasser 183 (Beifall), er ist demnach als zweiter Vizepräsident erwählt (anhaltender Beifall), die übrigen Stimmen haben sich vertheilt, und zwar: der Abg. Brettel 106, Rieger 4, Teufel 3, dann die Herren Bilinski, Sierakowski, Nadle, Pretiös und Hein jeder zu einer Stimme.

Lässer. Meine Herren, ich kann nur in einfachen Worten für diese so unverdiente Ehre meinen Dank aussprechen, und ich bitte bei dem glücklicherweise nicht wahrscheinlichen Falle, daß ich wirklich einmal das Präsidium zu übernehmen hätte, daß ihre gütige Nachsicht meine Pflichterfüllung erleichtere. (Anhaltender Beifall.)

Präs. Es ist nun an der Tagesordnung noch die Wahl eines Ordners.

Scherzer. Herr Präsident, wenn es mir erlaubt ist, der hohen Versammlung, ohne vorgreifen zu wollen und ohne unbescheiden zu sein, für die Stelle des Ordners einen Kandidaten in der Person des Abg. Jelen vorzuschlagen, so bitte ich um ihre Zustimmung. (Wird durch allgemeine Acclamation bestätigt.)

Jelen. Ich nehme die Stelle des Ordners mit innigstem Danke an und verspreche alles zu erfüllen, was der hohe Reichstag beschließt.

Präs. Meine Herren, die Tagesordnung.

Polaczek (will das Wort ergreifen.)

Präs. Ich bitte die Plätze einzunehmen, damit wir allenfalls darüber verhandeln können. Abg. Polaczek wünscht das Wort.

Polaczek. Nachdem gegenwärtig nicht alle Tage Sitzung, sondern nur über den Tag abgehalten werden soll, werden wir in diesen wenigen Stünden mit den Arbeiten, und besonders im Petitionsaüsschusse mit dem Vortrage nicht fertig werden, und da würde ich mir den Vorschlag erlauben, daß auch an den Tagen, wo Sitzung ist, auch eine Nachmittagssitzung gehalten werde.

Rieger. Ich erkläre mich dagegen aus einem doppelten Grunde.

Präs. Wird der Antrag auf Nachmittagssitzung unterstützt? (Nicht gehörig unterstützt.) Es entfällt dahin jede weitere Bemerkung. Ich erlaube mir einen Antrag zu machen, der bereits einige Male von dem Constitutionsausschusse gemacht wurde, nämlich der: daß die Sitzungen nur zweimal in der Woche abgehalten werden, in pleno, aus dem Gründe, damit der Constitutionsausschuß seinen Obliegenheiten nachkommen könnte, und da dieß um so nöthiger erscheinen dürfte, als ich eben vernommen zu haben glaube, daß demnächst die fertigen Elaborate an die Abtheilungen zurückkommen, um sie dort der Behandlung zu unterziehen.

Feifalik (Vorstand des Konstitutionsausschusses.) Ich muß diesen Antrag des Herrn Präsidenten nur auf das wärmste unterstützen; wir haben bereits feit 5 Wochen den Entwurf über die Grundrechte im Ausschüsse liegen. Es werden hierüber täglich Sitzungen gehalten. An jenen wenigen Tagen, die uns ganz zur Disposition gestellt sind, werden auch 2 Sitzungen gehalten, nämlich Vormittags von 9 bis 2 Uhr, und Abends von 5 oder 6 Uhr bis 9 auch 10 Uhr.

Ich glaube, daß wir nicht mehr Zeit verwenden konnten, um unserer Aufgabe so bald als möglich zu genügen, allein die bisherige Zeit hat nicht hingereicht, daß wir weiter fortschreiten konnten, als bis zum 20. §., zu dem wir gestern gekommen sind, während wir an diesem Entwurfe noch 12 Paragraphe zur Berathung vor uns liegen haben. Wenn uns nicht mehr Zeit gegönnt ist, als bisher, so können wir vor 14 Tagen mit diesen 12 Paragraphen nicht fertig werden. Ich glaube, es wird nicht befremden, daß wir in einer Sitzung kaum mit einem Paragraphe fertig werden. Jeder Paragraph ist so wichtig, daß wir ihn in reifliche Berathung ziehen müssen. Diese Berathung wird mit aller Sorgfalt gepflogen, jedes Wort wird da genau erwogen, damit es künftigen reaktionären Bestrebungen nicht gelingen könne, durch spätere perfide Auslegungen der Constitutionsurkunde, die sich das Volk selbst gegeben, Abbruch zu thun. (Beifall) Ich glaube daher, daß es allerdings gerechtfertigt sein wird, wiewohl aus allen Provinzen Petitionen anlangen, welche Beschleunigung des Constitutionsgeschäftes begehren, daß wir bisher nicht weiter kommen konnten. Dagegen glaube ich, wird es im Sinne des Reichstages und des Ausschusses selbst sein, wenn ich für den Ausschuß mehr Zeit in Anspruch nehme Namentlich ist es nothwendig, daß jener engere Ausschuß, den der Constitutionsausschuß aus sich gewählt hat, zur Verfassung des 2. Theiles der Constitutionsurkunde, welcher nämlich behandeln soll die Staatsgewalt, die Garantien der Constitution, daß dieser Ausschuß gegenwärtig in die Lage gesetzt werde, seine engern Sitzungen halten zu können; das kann nicht geschehen als dann, wenn der erste Theil des Constitutionsentwurfes an die Abtheilungen kommt, daß dann dieser engere Ausschuß diese Zeit ganz für sich in Anspruch nehmen kann. Nur auf diese Art können wir den allgemeinen Wünschen unsere Aufgabe zu beschleunigen, Genüge leisten.

Präs. Herr Abg. Brestl hat das Wort.

Abg. Brestel. Ich wollte nur bemerken, daß ich gar nichts dagegen habe, wenn wir nur zweimal in der Woche Sitzung halten, aus den Gründen, welche der Redner vor mir angeführt hat. dann muß ich aber auch bitten, daß wir wirklich Sitzungen halten, in denen wir etwas weiter bringen, in denen nicht das Protokoll Lesen den 3. oder 4. Theil der Sitzung in Anspruch nimmt; in dem Falle also, als die öffentlichen Sitzungen auf zwei in der Woche beschränkt werden sollen, daß dann die Sitzungen eine gehörig lange Dauer haben, d. h. daß wir um 9 Uhr beginnen, etwa um 2 oder 1 Uhr die Sitzung eine halbe Stunde unterbrechen, und dann bis 6 oder 7 Uhr Abends fortsetzen. Auf diese Weise können wir den Ausschüssen gehörige Zeit lassen, und das wird auch keine große Anstrengung sein, wenn wir 8 oder 9 Stunden einer Sitzung widmen (Viele unterstützen den Antrag) Lohnen Ich erlaube nur, diesen Antrag zu unterstützen, nur bin ich der Meinung, daß eine Stunde der Vertagung genug sei, und daß man dann bis in die Nacht arbeiten könne, wie es in den anderen Hausein der Fall ist M a y e r. Als Mitglied des großen Constitution Ausschusses und des gewählten engeren Comités, muß ich den Antrag, das bloß zwei Sitzungen in der Woche abgehalten werden, aus einem triftigen Grunde unterstützen, wir sind in unseren Arbeiten so weit vorgeruckt, das wir es als die erste Pflicht halten, das bisher Fertiggewordene durch gewählte Referenten in den Sectionen zur Sprache zu bringen, um allen Denjenigen, die nicht im Constitutionsausschusse beschäftigt find, vollkommene Beschaffung zukommen zu lassen, wo ihnen die Möglichkeit gegeben wird, die Referenten anzuhören, und dasjenige, was im Constitutionsausschusse beschlossen worden ist, in neue Eroberungen zu ziehen. Cs ist daher zu besten men, daß in den einzelnen Abtheilungen die Sitzungen noch langer dauern, als für die öffentlichen Sitzungen jetzt beantragt worden ist, dann ist es möglich, daß ein Theil der constitutionellen Urkunde in die Plena Versammlung gebracht und allen Übrigen Gelegenheit geboten wird, in ihrer wichtigen Arbeit fortzuschreiten.

P r ä s. Es liegen zwei Anträge vor: der erste Antrag, daß in Zukunft, infolange nicht die constitutionelle Urkunde selbst in Pleno zur Berathung kommt, zweimal in der Woche Sitzung gehalten werde, diejenigen Herben, welche dafür sind, wollen aufstehen. (Angenommen) Dann ein zweiter Antrag, daß ein größerer Zeitraum den Sitzungen gewidmet werde, wenn etwa mit Unterbrechung von zwei Stunden die Sitzung sich gleich als eine Abendsitzung zu Qualificirten hatte Diejenigen Herren welche dafür find, wollen aufstehen (Angenommen).

Ich werde mir daher erlauben, die nachte Sitzung für Dienstag zu beantragen.

Wisznicky Wir haben letzt zwei Sitzungen gehabt, wo die Antrage des Petitionsausschusses vor genommen wurden, und wir sehen, daß wir sehr wenig oder gar nichts gemacht haben. Der Grund warum, liegt darin, daß die Herren Amendements machen, die eigentlich Antrage sind, welche principielle Fragen in sich fassen Ich trage daher zur Kürzung an, damit jedes solche Amendement für die Zukunft abgelehnt wurde, denn sonst wird eher das jüngste Gericht hereinbrechen, ehe wir mit den Gesuchen des Petitions- Anschlusses fertig sind.

Präs Diese Einwendung steht jedem Herrn der Kammer zu, es ist kein Amendement, sondern ein selbstständiger Antrag, daß es abgelehnt werden kann Wird der Antrag unterstützt? (Nein)

Präs Ich erlaube mir, die Stunde für Dienstag 9 Uhr festzusetzen Die Tagesordnung glaube ich beantragen zu mussen, 1 die Ablesung des Protokolls, 2 Referate des Petitions- Ausschusses, weil dieser den ersten Tag der Woche für sich hat, Hagenauer Ich erlaube mir die Bemerkung: die Finanz Kommission hat den Auftrag erhalten, binnen drei Tagen zu referiren, und wird Dienstag in der Lage sein Präs. Auch den Bericht über den Antrag des Abg Borrosch müssen wir mitnehmen. Ich glaube, die Gegenstande, die hatten behandelt werden sollen, sind beendet, demnach erkläre ich die Sitzung für geschlossen 3 Uhr Tagesordnung der Reichstagssitzung am 19 September 1848

1 Ablesung des Sitzungsprotokolle.

2 Berichte des Petitionsausschusses.

3 Bericht des Finanzausschusses über den An trag des Abg Borrosch.                                                           Aus der k. k. hof. und Staats Druckerei.


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