Ètvrtek 14. záøí 1848

nur den ersten Punct und ich glaube daher, daß er bei der Debatte über den ersten Absatz das Wort ergreifen soll.

Borrosch. Es bezieht sich zum Theile auf das, was der Herr Finanzminister sagte, und was mehrere Redner nach mir abermals vorbrachten, obwohl ich darauf aufmerksam machte, daß es sehr weise sein dürfte, den Gegenstand der Frage nicht auf ein anderes Feld hinüber zu ziehen, sondern rein den national  ökonomischen Gesichtspunct festzuhalten. Ich glaube nicht zu irren, wenn ich im Namen der hochherzigen Bewohner Wies jene Auffassung zurückweise, als sollte der moralische Dank frei gewordener Völker in einer durch den Staat den übrigen Provinzen auferlegten Tributleistung abgestattet werden, und ich mache die hohe Versammlung auf das Gefährliche eines solchen Principes aufmerksam, denn man räumt dann dem Empfänger des in einer solchen Weise ausgedrückten Dankes mittelbar zugleich das Recht ein, seinen bloß moralischen Dankesanspruch nach jenem Maßstabe zu verwerthen. Ich protestire ferner im Namen der Würde des Reichstages gegen die Ansicht, worauf einige Redner hindeuteten, als wäre das eine Besteuerung seiner selbst zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung. Ich will einzig und allein den nationalökonomischen Standpunct festgehalten wissen, und muß mich in dieser Beziehung gegen den Herrn Finanzminister erklären, der da meinte, der Staat sei in gewöhnlichen Zeiten keineswegs verpflichtet, in der heute beantragten Weise für zusorgen. Allerdings ist er es, dadurch, daß er bis jetzt diese Pflicht vernachlässigte, hat er eben viel zur Vermehrung des Proletariates beigetragen, vieles beigetragen zu einer immer wachsenden Verarmung des kleinen Gewerbsstandes, dieses Kernes des Bürgerthumes. Wir haben jedoch die Verpflichtung, heute anticipando das zu thun, was wir gewiß hier nicht werden unvollendet lassen, nämlich ein vollständiges agrarisches und industrielles Credit und Leih Bankensystem zu schaffen. Ich verhehle mir gar nicht, daß in dem jetzt vorliegenden Falle, zumal unter den obwaltenden Umständen mit etwas Großherzigkeit vorgegangen werden muß, daß man nicht jene kleinlichen Formen aussinnen darf, wenn man wirklich helfen will und darauf gefaßt sein muß, daß ein großer Theil im Sande der augenblicklichen Noth verrinnen wird.

Was aber für Wien gilt, gilt dann vollkommen auch für die übrigen Provinzialhauptstädte, denn nur so kann der Reichstag diesen Beschluß vollkommen verantworten, indem er sich hier nicht als Vertreter dieser oder jener Stadt, dieses oder jenes Bezirkes, sondern des Reiches betrachtet.

Es ist nicht lange her, daß ich bei dem Herrn Minister des Innern mit der wärmsten Herzenssprache ein Gesuch des Prager Stadtrathes nur um 50. 000 Gulden C. M. als dringend nothwendig für Prag aus allen Gesichtspuncten, selbst auch aus dem der Politik bevorwortet habe. Es ist mir bis jetzt hierauf keine Antwort zu Theil geworden und diese 50. 000 Gulden reichen wahrlich nur hin, um die Arbeiter, die Taglöhner, vor der Hand vor dem Hungertode zu schützen, aber noch lange nicht eine Unterstützung des kleinen Gewerbsstandes, Nein! da brauchen wir Zweimal hundert Tausend Gulden C. M. (Beifall.) 

Um jedoch nicht Verzögerungen hier zu veranlassen, theile ich meinen Antrag in zwei Hälften, und begnüge mich heute, den Betrag für Wien als den wichtigern, dringenden zuerst zur Abstimmung kommen zu lassen, über den Betrag für sämmtliche Provinzen aber alsdann die Abstimmung durch Namensaufruf zu verlangen.

Finanzminister Krauß. Ich muß mich hier verwahren gegen die Annahme eines Grundsatzes, der offenbar zu weit führen würde, nämlich des Grundsatzes, daß das Ärar durch seine Kräfte für die Unterstützung von Gewerben und Handel sorgen soll.

Ich glaube dieß liegt selbst nicht in der Absicht des Herrn Redners, denn wenn wir agrarische und Industrie und Creditsanstalten haben werden, so werden sie nicht Staats  Institute sein, sondern sie werden durch sich selbst, durch ihren eigenen Credit bestehen müssen. Solche Institute sind mir sehr wohl bekannt, sie sind es vorzüglich, wenn sie auf eigenem Credit beruhen. Sollten sie aber mit in das Staatsbereich hineingezogen werden, so werden sie Staatsmaschinen und da kann man sich leicht denken, was daraus wird. Ich glaube also, daß diejenige Äußerung, die ich die Ehre hatte, vorzutragen, vollkommen gegründet ist, und ich weiß nicht wie wer immer die Finanzverwaltung leiten könnte, wenn man diese ungeheure Last auf sich nehmen wollte. Ich würde nur auf Frankreich, und dasjenige was dort versucht worden ist, hindeuten. Man kann die Verbindlichkeit nicht über sich nehmen, daß man dem Gewerbes und Handelsstande von Seite des Staates Nahrung gebe. Es hat der Abg. Pillersdorff sehr richtig bemerkt, der Staat habe eine Verpachtung, nämlich jene, die Hindernisse des Gewerbsbetriebes zu entfernen, und auf diese Art es dem Gewerbsstande möglich zu machen, durch eigenen Fleiß, durch eigene Thätigkeit und durch eigene Einsicht sein Ziel zu erreichen. Er wird es such erreichen, wenn nicht gesetzliche Hindernisse im Wege liegen. Allerdings erkenne ich noch eine andere große Verpflichtung des Staates an, nämlich: daß der Staat weise Gesetze gebe, und dazu wird eben diejenige freisinnige Verfassung führen, welche die hohe Versammlung jetzt festzustellen im Begriffe ist, ohne Zweifel wird dabei alles erwogen, und Alles ins Auge gefaßt werden, was zur allgemeinen Wohlfahrt führen kann, dann wird aber unter solchem Schutze der Gesetze, Handel, Gewerbe und Alles gedeihen. Dieß ist meine Ansicht. Daraus folgt aber nicht, daß der Staat nicht unter außerordentlichen Umständen und zum Übergange in einen bessern Zustand Hilfe zu leisten hätte. Solche Umstände treten hier ein, und darum stimme ich jetzt dafür, daß zwei Millionen hier für den Gewerbstand gegeben werden sollen. Wenn es sich zeigen sollte, daß an einzelnen Orten oder Gegenden in den Provinzen eine Hilfe nöthig sei, so werde ich gewiß der letzte sein, der dagegen sprechen würde. Ich erkenne alles dieses an, aber als Princip kann ich eine allgemeine Verpflichtung des Staates zur directen Unterstützung des Gewerbebetriebes mit Geldvorschiffen nicht zugeben. Was jene 50. 000 Gulden C. M. betrifft, von denen der Herr Redner gesprochen hat, so sind sie nicht, wie man sagt in den Brunnen gefallen, und ich glaube, daß ich im Kurzen in der Lage sein dürfte, über dieselben eine befriedigende Auskunft zu geben.

Borrosch. Ich brauche dem Herrn Finanzminister wohl nicht erst zu entgegnen, indem ihm so gut, wie mir, das geschichtliche des Hypothekar, des Credit und Leih  Banken Wesens bekannt ist, daß dergleichen Institute allerdings durch Privatkräfte erhalten werden müssen, aber sehr oft der Staat die erste Vermittlung durch Fundirung, und das Opfer verlorner Vorschüsse übernahm.

Finanzminister Krauß. Vermittelnd schreitet der Staat allerdings ein; die erste Pflicht ist aber eine gute Gesetzgebung. Haben wir eine zweckmäßige Gesetzgebung, so wird sich alles sehr leicht fügen und entwickeln.

Brestel. Ich will mich nur auf einige Worte beschränken, und vor allen andern rücksichtlich des Berichtes, den man mißverstanden hat. Ich werde die betreffende Stelle des Berichtes nochmals vorlesen (er liest vor).

Es steht, wie sich die Herren selbst überzeugen können, fest, daß ich von keinem Beschlüsse gesprochen habe, und auch nicht sprechen konnte. In Betreff der gestellten Amendements muß ich zuerst ans das Amendement des Abg. Schuselka zurückkommen, und da glaube ich, obwohl ich mit einigen Commissionsmitgliedern zu sprechen nicht Gelegenheit hatte, zu erklären, daß gegen die Bezeichnung des Wortes "Stadt Wien" in dein Sinne, daß alle Ortschaften, welche in dem Polizeibezirke der Stadt Wien mit einbezogen werden, durchaus kein Hinderniß sich ergibt. Es handelt sich hier bloß um die geographischen Grenzen, welche man annehmen will in dieser Beziehung; ein anderer Umstand, der dafür spricht, daß man diese Ortschaften mit einbeziehe, ist der, daß man auch im gewöhnlichen Leben, und das mit Recht, sie als Theile der Stadt betrachtet, und in der Beziehung wird es keinen Anstand haben, daß das Wort "Stadt Wien" in der Art ausgelegt werde, daß die dazu gehörigen Ortschaften mit hinzugerechnet werden.

Die Schilderungen, die von der Noth in den verschiedenen Provinzen gemacht würden, gebe ich zu, und habe auch in meiner gestrigen Begründung erklärt, daß ich persönlich gegen jede solche Aushilfe, in sofern sie ausführlich, nichts einzuwenden habe. Nur bitte ich, hier diesen Gegenstand von dem vorliegenden vollkommen zu trennen, da wir nothwendig diese Gegenstände von einander getrennt halten, und eine Unterstützung für andere Provinzen nach meiner Meinung nicht Sache eines Amendements, sondern eines eigenen Antrages ist, um so mehr, da man hier zwei wesentliche Puncte unterscheiden muß, eine Arbeitgebung für wirklich bedürftige Arbeiter, wie es dermalen von der Commune Wiens stattfindet, und eine Unterstützung des Gewerbstandes, das sind zwei vollkommen von einander getrennte Gegenstände. Ebenso auch, aus denselben Ursachen muß ich bedauern, daß man hier überhaupt auf jene Gesetze und Verordnungen eingegangen ist, die in staatsökonomischer Hinsicht einzuführen sind. Es ist das hier eine exceptivnelle Maßregel, die angenommen werden soll, um augenblicklich in einem bestimmten Puncte Abhilfe zu schassen. In wie weit sich der Staat in Zukunft unmittelbar um Gewerbe zu kümmern haben wird, in wie weit er den Gewerben, directe unter die Arme greifen soll, das werden wir berathen, wenn es sich um die künftige Errichtung von Banken, und um die gewerbliche Gesetzgebung unseres Vaterlandes handeln wird. Aber ich glaube, daß dieser Gegenstand bei einer bloß exceptionellen Maßregel nicht am Platze ist. In Betreff des Amendements des Abg. Doliak ist schon gesagt worden, daß man die Commune der Stadt Wien jetzt in der gegenwärtigen Lage, keine neue Last aufbürden könne, weil sie zur Erhaltung der Arbeiter ohnehin bedeutende Opfer gebracht hat, und noch in der Lage ist, bedeutende Opfer bringen zu müssen. Ich glaube übrigens auch, daß der Staat die Gemeinde befragen müßte, in wie weit es möglich wäre, daß sie sich noch weiter das Gemeindevermögen belasten. Dasselbe gilt auch von Luxus.. steuern; daß man eine so wichtige Frage, wie die Reorganisirung des Steuerwesens nicht bei Gelegenheit des speciellen Creditvotums vorbringen kann, daß man überhaupt im Steuerwesen diejenigen Veränderungen, die sich als nothwendig erweisen werden, nicht en passant, sondern erst nach gründlicher Überlegung, werde in Antrag bringen können. Man kann nicht eine einzelne Steuer einführen, ich glaube es soll unser Steuerwesen auf einer soliden Basis gegründet werden; es muß das gesammte Steuerwesen ins Auge gefaßt werden, man muß alle einzelnen Steuern zusammennehmen; übrigens bin ich aber auch selbst der Ansicht, daß eine Luxussteuer momentan sehr wenig Nutzen bringen würde, und gerade dem Zweck, den wir uns fetzen, nämlich dein Gewerbstande aufzuhelfen, geradezu entgegen wirken würde. Man hat noch erwähnt, daß wesentlich die Ruhe und Ordnung weit mehr nützen würde, als jede Unterstützung. Das gebe ich zu, wenn man die Ruhe nicht bloß in materieller, nämlich in der Art nehmen will. daß wir keinen Alarm der Nationalgarde in der Stadt mehr hören werden, sondern wenn man es so nimmt, daß in dem gesamten Staatswesen wirklich eine definitive, dauernde Ordnung und das Vertrauen sowohl in die einzelnen Gesetze, als auch in die gesamten Behörden des Staates eingetreten sein wird.

Diese hohe geistige Ruhe, die wird uns allerdings verschaffen, was wir wünschen, nämlich das Aufblühen der Gewerbe, keineswegs aber glaube ich, daß bloß die einzige specielle Unruhe in der Stadt den Gewerbsstand drückt, und wenn wir die Gesammtconjuncturen zusammen fassen, so muß ich sagen, daß sie schon bei den Februar  Ereignissen danieder lagen. Jetzt habe ich mich noch über zwei Amendements zu erklären: I) daß nach dem Abg. Jonak statt auf ein halbes Jahr das Geld auf ein ganzes Jahr unverzinslich sein soll, darauf muß ich bemerken, daß es Beschluß der Kammer war, auf die Verzinsung darum anzutragen, weil man dadurch einerseits der Sache das Wesen nehmen wollte, als wäre sie gleichsam als ein Almosen, eine Hilfe angesehen. Das, und theilweise die Betrachtung, daß bei verzinslichen Anlehen größere Sorgfalt aus die Rückerstattung des Anlehens angewendet würde, hat die Commission bewogen, auf ein verzinsliches Anlehen einzugehen. Ich meines Theils, persönlich, habe ursprünglich darauf angerathen, auf ein unverzinsliches Anlehen einzugehen, und würde daher meines Theils sehr gerne den Zeitpunct der Verzinsung von einem halben Jahre auf ein ganzes Jahr verlängert wissen, aber es ist nur meine persönliche Meinung, die Gründe, welche die Commission zu ihrem Antrage bewogen haben, habe ich bereite erwähnt. Dasselbe gilt auch von dem Amendement des Abg. Goldmark, der die 500. 000 Gulden nicht in die 2 Millionen einzuziehen wünscht; ich für meine Person würde als Vertreter der Stadt Wien durchaus nichts gegen diese Vermehrung einzuwenden haben, muß aber das Bedenken erheben, ob eine so bedeutende Summe von dein Reichstage auch würde genehmigt werden.

P r ä s. Wir dürften nunmehr zum Detail der Debatte übergehen, ich werde den ersten Punct vorlesen, und die denselben betreffenden Amendements, dieselben unterstützen lassen, und sodann über die einzelnen Theile die Debatte eröffnen.

B r e s t e l. Ich glaube, das Amendement des Abg. Schuselka kann ohne weiteres in die Fassung dieses Artikels eingezogen werden, und da heißt es:,, Es ist dem Ministerin ein Credit von 2 Millionen Gulden C. M. zu dem Ende zu eröffnen, um durch Vorschüsse an Gewerbstreibende der Stadt Wien und der zum Polizeibezirke Wiens gehörigen Ortschaften in ihrer bedrängten Lage aufzuhelfen, jedoch sind die vom Ministerin bereits angewiesenen 500. 000 Gulden in die 2 Millionen einzurechnen.

Präs. Es liegen zum. §. 1. vier Anträge vor. Der Antrag des Abg. Borrosch wird später, wenn über den ganzen Antrag wird abgestimmt werden zur Abstimmung gebracht werden.

Dann ist ein Verbesserungsantrag des Abg. Goldmark, zum Verbesserungsantrag des Abg. Schuselka.

Der Antrag des Abg. Schuselka geht dahin, zu dem Worte Wien möge eingeschaltet werden: "und die zum Polizeibezirke Wien gehörigen Ortschaften. " Dieser Antrag ist nunmehr vom Berichterstatter selbst angenommen worden, folglich bleibt vom Antrage des Abg. Goldmark nur jener Theil übrig, der da wünscht, daß die vom Ministerium bereits verwendeten 500. 000 st. in die 2 Millionen nicht eingerechnet werden. Das übrige entfällt ans dem Antrage des Abg. Goldmark. Diejenigen Herren, welche den Antrag des Abg. Goldmark unterstützen, wollen aufstehen. (Zahlreich unterstützt.)

Finanzminister Krauß. Nur zur Vermeidung von Mißverständnissen bemerke ich, daß diese 500. 000 fl. noch nicht verwendet sind, sie sind noch vollständig da. Gestern hat man erst angefangen, einen geringen Betrag hinauszugeben.

P r ä s. Ferner liegt ein Verbesserungsantrag des Abg. Heiß vor.

Heiß. Ich nehme ihn zurück.

Präs. Daher ist nur der einzige Verbesserungsantrag zu stellen, der des Abg. Goldmark.

Präs. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen, über den so eben gelesenen 1. §. des Berichtes?  Da Niemand mehr das Wort wünscht, werde ich das Amendement des Abg. Goldmark zur Abstimmung bringen.

Goldmark. Ich ziehe es zurück.

Präs. Ich bitte daher, den Antrag der Commission vorzulesen.

B r e s t e l (liest:) 1 Ist dein Ministerium ein Credit von 2, 000. 000 sl. zu dem Ende eröffnet, um durch Vorschüsse den Gewerbtreibenden Wiens, und den zum Polizeibezirke Wiens gehörenden Ortschaften, in ihrer bedrängten Lage aufzuhelfen, jedoch find die vom Ministerium bereits angewiesenen 500. 000 fl. in die 2, 000. 000 einzurechnen.

Präs. Diejenigen Herren, welche für den Antrag der Commission stimmen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht)

Der Beschluß ist einhellig gefaxt worden. (Beifall.)

Ich bitte den 2. Absatz vorzulesen.

Brestel (liest:) II. Der Finanzminister wird ermächtigt, sich zur Aufbringung dieser Summe, des Kredites der Nationalbank zu bedienen.

Präs Zu diesem Punct liegt kein Verbesserungsantrag vor. Wünscht Jemand das Wort.

Abg. Goldmark. Ich erlaube mir nur die Anfrage zu stellen, an den Herrn Finanzminister, ob es nicht möglich wäre, diese zwei Millionen einzurechnen in die zwanzig Millionen, die schon votirt worden sind, weil es damals geheißen hat, daß noch etwas übrig bleiben und nicht Alles verwendet werden wird.

Finanzminister Krauß. Ja, ich bitte die Frage etwas schärfer zu stellen. Wenn die Frage dahin gerichtet ist, ob ich glaube, daß die 20 Millionen werden erschöpft sein, so muß ich mit Nein antworten; wenn aber die Frage dahin gestellt wird, ob es zweckmäßig sei, daß in dieser Beziehung auf eine ganz verschiedene Verhandlung zurückgegangen, und der Finanz  Verwaltung eine Einschränkung in Anwendung der ihr zu Gebote gestellten Maßregel auferlegt werde, so müßte ich auch mit Nein antworten. Es handelt sich darum, daß nicht allein bis zum ersten November mit den 20 Millionen ausgelangt werde, sondern es handelt sich auch um die Art, damit zu verfahren, wie es für das Volk, für die Gesammtheit des Staates am zweckmäßigsten sein wird. Nun kann es sich sehr leicht ergeben, daß ein Anleihen abgeschlossen werden muß, daß man dann für eine längere Zeit verwendet, obschon man für den gegenwärtigen Augenblick damit noch nicht in der Noth ist. Dieser Betrag aber ist davon wesentlich verschieden, und es ist leicht möglich in Folge dieses Beschlusses, daß, wenn ich mich an die Bank wende, die Bank zu einem viel niedrigern Zinsfuß das Geld hergeben wird als es sonst der Fall wäre, wie es wirklich auch die Bank bei den fünfmalhunderttausend Gulden schon gethan hat. Deßwegen würde ich bitten, diese zwei Gegenstände getrennt zu lassen, und überzeugt zu sein, daß, was meine Person anbelangt, ich es mir angelegen sein lassen werde, diese 20 Millionen so wenig als möglich zu benützen, und ich werde in Zeit von einem oder zwei Monaten der hohen Versammlung darüber Rechenschaft geben, wie ich sie benützt habe, vor der Hand aber glaube ich, daß es zweckmäßiger wäre, das Eine mit dem Andern nicht zu vermengen.

Abg. Klaudi. Ich bitte um das Wort.

Präs. Der Abg. Klaudy hat das Wort.

Klaudy. Ich werde mir nur eine Bemerkung erlauben, daß nach Annahme des ersten Absatzes des Commissions  Antrages das Amendement des Abg. Borrosch zuerst zur Abstimmung zu kommen hätte, und zwar aus dem Grunde, weil wenn dieß Amendement beliebt wurde, wenigstens nach meiner Ansicht die Ermächtigung des Finanz  Ministers nicht auf 2 Millionen, sondern auf 4 Millionen lauten müßte.

Abg. Brestel liest den §. 2 vor.

Brestel. Wenn daher durch die Annahme des Abg. Borrosch die Summe im ersten Absätze sich vergrößert, so gilt die Bewilligung auch für die vergrößerte Summe.

Präs. Übrigens liegt auch die Erklärung des Abg. Borrosch selbst vor, daß nach diesem Antrage, der Antrag des Abg. Borrosch zur Abstimmung kommen sollte.

Ein Abgeordneter. Ich wollte in dieser Formfrage nur die Bemerkung machen, ob der §. 1 einstimmig angenommen worden ist, einschließig des Amendements des Abg. von Berchtoldsdorf. Trotz dem muß ich formell für die Folge mich verwahren, daß ein Berichterstatter ein Amendement, wenn er es auch für seine Person annimmt, unmittelbar in seinen Bericht einschalte, denn er ist ein Organ, welches die h. Versammlung zu irgend einem speciellen Zwecke bestimmt hat. In diesem Falle war zwar die Einstimmigkeit da, aber für die Folge werde ich mich dagegen verwahren.

Brestel liest die betreffende Stelle nochmals vor, sie wird einstimmig angenommen. Brestel liest den 3. Punct vor.

Präs. Zu diesem Puncte liegt ein Verbesserungsantrag des Abg. Jonak vor; er betrifft den Umstand, daß diese Vorschüsse durch ein halbes Jahr unverzinslich sein sollen, daß statt dessen gesetzt werde, "ein ganzes Jahr. "

Wird der Antrag des Abg. Jonak unterstützt? (er wird zahlreich unterstützt). Wünscht Jemand über den dritten Punct das Wort zu ergreifen? Tretziehski. Ich habe auch ein Amendement gestellt.

Präs. Es wird sich anschließen als weitere Bestimmung an den dritten Punct.

Szabel. Ich will nur in dieser Beziehung bemerken, daß die Annahme unrichtig ist, daß die Zinsen gerade im Winter zu zahlen kommen, bei sechsmonatlicher Verzinsung kommen nicht gleich die Zinsen zu zahlen, sondern erst nach Ablauf der nächsten sechs Monate.

Jonak. Es können sich Fälle ergeben, daß diese Vorschüsse für Einzelne auf lange Zeit genommen werden, für Einzelne auf wenige Monate. Übrigens ist der Umstand zu gering, wir wollen nur etwas Gutes thun, es ist kein Almosen, sondern ein Act der Notwendigkeit, und bitte Sie sehr darum meine Herren, mein Amendement anzunehmen Präs. Der Abg. Tretziehski hat ein Amendement gestellt, welches mehr eine nähere Bestimmung als eine Abänderung zum dritten Puncte bezweckt. Der Antrag lautet:

"Die Anleihe soll unverzinslich auf 10 Jahre gewährt sein. "

Trecieski. Es ist gestern der Antrag gestellt worden, daß diese Anleihe unverzinslich geschehen soll, denn wenn die Anleihe verzinslich ist, ist nicht viel geholfen. Ich glaube wenigstens im Namen meiner Committenten sagen zu können, daß sie mit großem Vergnügen, obwohl sie arm sind, ihre Spargulden dazu geben werden, um einen Beweis der Erkenntlichkeit den Gründern der Freiheit zu geben.

Präs. Ich habe es auf Rückzahlung bezogen, sie meinen es rücksichtlich der Zinsen?

Trecieski. Ja.

Präs. Wird der Antrag unterstützt? (Ja!)

Wünscht Jemand das Wort?

Borrosch. Ich, indem ich das Sousamendement mache, den Rückzahlungstermin ans 30 Jahre auszudehnen. (Gelächter.)

P r ä s. Wird der Verbesserungsantrag des Abg. Borrosch unterstützt? (Es stehen mehrere Herren lächelnd auf.) Ist unterstützt.

Borrosch. Ich ziehe ihn nun als Ironie zurück. (Gelächter.)

Min. Krauß. Dieß wollte ich eben sagen.  Ich glaube auf den Gesichtspunct aufmerksam machen zu sollen, von welchem in der Verhandlung ausgegangen werden muß. Es handelt sich um eine ausnahmsweise augenblickliche Maßregel, es handelt sich nicht um eine Verfügung, welche für längere Zeit getroffen werden soll. Gegenwärtig ist der Zustand der Gewerbe so beschaffen, daß eine Hilfe geleistet werden soll. Würde es Grundbesitzer betreffen, so würde ich einsehen, daß ein längerer Zeitraum zur Hilfe notwendig sei; aber es handelt sich um den Gewerbstand. Nach der Natur des Gewerbebetriebes muß das Capital schnell zurückkommen, und es ist zu hoffen, wie ich schon bemerkt habe, daß in einem nicht zu langen Zeitraume sich die Verhältnisse günstiger gestalten werden. Man will ja kein Almosen geben, nur unterstützen, oder wie der Antrag, der angenommen wurde, sich richtig ausdrückt, dem Gewerbstande aufhelfen, will man. Wenn man die Zurückzahlung auf 10 Jahre ausdehnen wollte, so wäre es genau dasselbe, es auf 30 Jahre auszudehnen, denn ich weiß nicht, wo man Diejenigen dann finden würde, die eine Unterstützung erlangt haben. Ähnliches gilt auch von dem Antrage, die Unterstützung unverzinslich zu ertheilen. Ich muß mich dagegen verwahren, als hätte ich finanzielle Gründe dabei im Auge. Ich glaube aber, daß, wenn dem Gewerbstande eine Unterstützung mit gutem Erfolge ertheilt werden soll. diese diejenige ist, welche diesen ehrenwerthen Stand in die Lage versetzt, zu arbeiten, und durch seine Arbeit sich wieder einen Erwerb zu verschaffen. Die Gewerbtreibenden sprechen selbst nicht ein unbedingt unverzinsliches Darlehen an. Dieß hat sich bei, dem sogenannten Swoboda'schen Actionverein gezeigt. Dieser Verein war darauf gegründet, daß die Gewerbtreibenden monatlich eine Abzahlung und noch Zinsen zahlen sollten. Die Gewerbtreibenden haben sich dem willig gefügt. Ich bin damit einverstanden, daß man, wenn von Seite des Staates dem Gewerbstande eine Unterstützung geleistet werden soll, dieselbe unter den gegenwärtigen Umständen einen gewissen Zeitraum hindurch eine unverzinsliche zu sein hätte. Aber für einen so langen Zeitraum, wie von dem Herrn Abg. Trecieski beantragt worden ist, könnte ich mich nicht erklären. Mir scheint, daß ein Zeitraum von 6 Monaten hinreichend wäre, um wieder in das gehörige Geleise zu kommen. Sollten die Umstände der Art sein, daß einzelne Gewerbstreibende eine weitere Nachsicht in Anspruch nehmen, so wäre es der Finanzierwaltung nicht benommen, ihnen auch eine weitere Zufristung zinsenfrei zu geben, denn es wird die Finanzverwaltung nicht unterlassen, über die Gebarung mit diesen Geldern der hohen Versammlung Rechenschaft abzulegen, und dann würde, wenn es nothwendig gewesen wäre, bei Einzelnen die Frist über 6 Monate auszudehnen, ohne Zweifel die Zustimmung der hohen Kammer nicht vorenthalten werden.

Abg. Ziemialkowski. Ich habe hier ein Sousamendement zu dem Antrage des Abgeordneten Borrosch (Ruf: ist zurückgenommen worden.)

Präs Wünscht noch Jemand das Wort?

Abg. Jonak. Auf die Worte des Finanzministers, welche ausdrücklich die Nothwendigkeit und Dringlichkeit hervorgehoben haben, will ich nur darauf aufmerksam machen, daß die Bewilligung des Kredites auf zehn Jahre überflüssig wäre, denn während dieser zehn Jahre kommen wir oder ein anderes Haus gewiß dazu, eine Legisolation zu schaffen, wo solche außerordentliche Fälle halb und halb, wenn nicht ganz unmöglich gemacht werden. Es wird sich dann die Möglichkeit ausbilden, daß Privat Vereine auf geregelter und geordneter Basis aufrecht erhalten werden, freilich nicht mit der Voraussetzung, daß vielleicht von Staatswegen es neuerdings geprüft werde oder daß Privatvereine gegründet werden müssen. In dieser Beziehung wäre eine üble Auslegung des freien Assoziationsrechtes möglich, wogegen ich mich aussprechen müßte; also in Berücksichtigung dieser Umstände dürfte sich der Antragsteller bewogen finden, diesen Antrag auf kürzere Zeit zu stellen oder zurück zu nehmen.

Trecieski. Ich bin so frei, in meinem Antrage die Jahre auszulassen, aber daß es zinsenfrei bewilligt werde.

Präs Der Herr wünscht, daß die Vorschüsse zinsenfrei bewilligt werden.

Wird dieser Antrag unterstützt? (Nicht hinreichend.)

Brauner. Ich erlaube mir eine Anfrage an den Herrn Berichterstatter, inwiefern diese bewilligte Summe mit der Realisirung der Action in der Swoboda'schen Angelegenheit im Zusammenhange steht. Ich thue es um der guten Sache selbst willen und zwei Vorfälle bestimmen mich dazu; neulich bei dem Krawall am Judenplatz, es ist stadtkundig, ist der Zusammenlauf dadurch beschwichtigt worden, daß wie ich glaube, von einem Nationalgardeoffizier die Versicherung gegeben wurde, es dürfte der Reichstag einen Credit von zwei Millionen bewilligen, und so ihre Beschwerden beseitigt werden. Anderseits hat es viel verlautet in der Stadt, daß eben an diesem Tage die Action von Spekulanten und Wucherern um einen Spottpreis zusammengekauft wurden, vielleicht auch in der Hoffnung, daß eine Realisirung bevorstehe. Ich kenne mich viel zu wenig aus in dem ganzen Actionplan, nur erlaube ich mir die Frage, ob und inwiefern die zu bewilligende Summe darauf Bezug hat, oder ob sie sich auf ein anderes Feld hinaus erstreckt, weil es gut für die Sache wäre, wenn hier eine gehörige Aufklärung darüber gegeben würde.

Brestel. Dieses erlaube ich mir ganz einfach zu beantworten! daß die Finanzkommission sich nicht im Geringsten mit den Swoboda'schen Actien beschäftigt hat. Die Finanzkommission beantragt von Seite des Staates eine Unterstützung von zwei Millionen und die Verwendung der einzelnen Beträge soll dem Ministerium überlassen bleiben. Die Finanzkommission wollte sich auf die Weise durchaus in gar keine Privatspekulation einmengen. Die Commission nahm von den Swoboda'schen Actien gar keine Notiz, und ist der Ansicht, daß die Verwendung dieses Kredits nur dem Ministerium überlassen bleibe. (Beifall).

Handelsminiost. Hornbostel. In Beantwortung der Anfrage des Abg. Brauner erlaube ich mir mitzutheilen, daß von Seite des Ministeriums, die Einleitung getroffen wurde, allerdings um denjenigen Gewerbsleuten, die solche Actien in Händen haben, eine Unterstützung zuzuführen. Man hatte dabei einen doppelten Zweck im Auge, erstens diese Papiere außer Zirkulation zu setzen, anderseits denjenigen, die dort eine Unterstützung gesucht haben, eine reelle wirkliche Unterstützung angedeihen zu lassen. Es will damit gar nicht gesagt sein, daß die Actien, welche in die zweite oder dritte Hand gekommen sind, im vollen Betrage eingelöst würden. Jedenfalls kann denjenigen, die frühere Zahlungen gegeben haben, für ihre Schulden, die sie damit zu tilgen beabsichtigten, künftig nicht immerfort eine Haftung bleiben, und die Staatsverwaltung ist durchaus nicht der Ansicht, sie in ihrem vollen Werthe einzulösen, deßhalb weil sie in die zweite oder dritte Hand übergegangen sind. Jedenfalls müßte der zweite oder dritte Besitzer seinen rechtmäßigen Besitz und die ausgegebene Summe nachweisen. Bis jetzt ist ein gar kleiner Theil der Actien die noch in der ersten Hand sind, zur Einlösung vorgekommen, und gestern ist ein kleiner Theil dieser Actien ausgetauscht worden, von Seite des Staates um den fünften Theil des Betrages, von dem nominellen Werth des Papperes. Die frühern Besitzer dieser Actien legten die Actien ein, und unterfertigten sogleich eine Privat  Schuldverschreibung an den Staat, worin sie sich verbindlich machen, den schuldigen Betrag in sehr liberaler Weise wieder zurückzuzahlen. Das Ministerium hat also hierbei beabsichtigt, erstens die Gewerbsleute zu unterstützen, und anderseits diese Papiere außer Zirkulation zu bringen.

Präs. Wünscht Jemand noch das Wort. (Mehrere Stimmen: Schluß der Debatte). Es ist der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt. Wird dieser Antrag unterstützt. (Geschieht). Diejenigen Herren welche Abg. Szabel. Ich bitte, es ist nur eine rein formelle Bemerkung.  Ich glaube es ist allerdings nothwendig, sich deutlich auszusprechen, wie diese zwei Millionen gemeint sind, daß sie in keinem Zusammenhange mit dieser Swoboda'schen Sache stehen, um Mißverständnisse zu vermeiden.

Präs. Da kein Redner mehr vorgemerkt ist, so fordere ich den Herrn Berichterstatter auf, oh er allenfalls schließlich noch das Wort ergreifen will.

Berichterst. Brestel. Nein!

Präs. Es liegt zu diesem Paragraphe nur ein einziger Verbesserungsantrag vor, und zwar des Abgeordneten Jonak, er geht dahin.. daß die Vorschüsse durch ein ganzes Jahr zinsenfrei wären. Diejenigen Herren, welche dafür sind daß die Vorschüsse durch ein ganzes Jahr zinsenfrei wären, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht). Es ist die Majorität. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter den amendemirte Paragraph zu lesen damit er zur Abstimmung gelange.

Berichterst. Brestel. Ich glaube, es könnte das Amendement in folgender Fassung in den Text eingeflochten werden,,, diese Vorschüsse sind das erste Jahr Zinsenfrei, von da an sind dem Staate dieselben Zinsen zu entrichten, die er selbst der Bank zu zahlen hat.

Präs. Diejenigen Herren, die sich für die Annahme dieses Paragraphen in der so eben gelesenen Fassung aussprechen, wollen es durch Ausstehen kund geben. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Brestel. Vierter Punct: die Ausführung der Maßregel, so wie die Modalitäten, unter welchen die Rückzahlung stattzufinden habe, bleibt dem Ministerium überlassen.

Präs. Ich glaube, daß der Antrag des Abg. Neuwall zu diesem §. gehöre.

N e u w a l l. Ich ziehe ihn zurück, dieser Punct wird nochmals gelesen und angenommen.

Präs. Ich glaube es ist noch ein Antrag des Abg. Borrosch früher zur Abstimmung zu bringen, um dann über das ganze abstimmen zu lassen.

Dieser Antrag von Borrosch dürfte allenfalls vor dem Antrage des Abg. Pinkas zur Abstimmung kommen. Dieser Antrag des Abg. Pinkas geht dahin einen ähnlichen Antrag einbringen zu dürfen, wie der Abg. Borrosch mit Rücksicht auf Prag, jedoch mit der Freistellung, daß die Priorität nicht nach dem Tage der Überreichung, sondern wenn 8 Tage verflossen sind, diesem Antrage die Priorität eingeräumt werde. Durch die Annahme dieses Antrages fällt der Antrag des Abg. Borrosch weg.

Der Abg. Borrosch beantragt den Credit zur Unterstützung des Gewerbstandes auch auf die Provinzialhauptstädte und andere industrielle Centralpuncte im Betrag von weitern 2 Millionen auszudehnen. (Wird unterstützt.)

Mahalski. Ich trage darauf an, diesen Antrag an die Finanzkommission zu verweisen.


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