Ètvrtek 14. záøí 1848

Officielle stenographische Berichte über die  Verhandlungen des österr. Reichstages.

Zweiundvierzigste Sitzung des constituirenden Reichstages am 14. September 1848.

Tagesordnung.

I. Bericht des Finanzausschusses über den Antrag der Abg. Brestel und Goldmark, betreffend die Unterstützung des Wiener Gewerbstandes.

II. Wahl des Präsidenten, der Vicepräsidenten und eines Ordners.

Hofloge leer:

Vorsitzender: Präsident Strobach. Auf der Ministerbank: Doblhoff, Latour, Bach, Krauß, Schwarzer, Hornbostl.

Anfang um halb 11 Uhr. Präs. Die Anzahl der Deputaten, die zur Eröffnung der Sitzung erforderlich ist, ist bereits anwesend, ich erkläre daher die Sitzung für eröffnet, doch kann das Protokoll über die gestrige permanente Sitzung heute noch nicht vorgelesen werden, weil nicht die Zeit zureichte, um dieses zu vollenden. Es wird daher zu den anderen Geschäften des heutigen Tages übergegangen werden. Vor allen andern ist ein Protest vorzulesen, der bereits angekündigt ist. (Secretär Streit liest den Protest.)

Protest.

In der Sitzung der hohen Reichsversammlung vom 7. d. M. wurde das Amendement des Herrn Abg. Brauner mit großer Majorität angenommen, wonach bei der Wahl in die Entschädigungskommission nach Gouvernements Bezirken auf jene Landestheile, deren Verhältnisse anders sind, als die des Hauptlandes, besondere Rücksicht genommen werden soll. Diese Rücksicht kann natürlich am besten dadurch genommen werden, wenn Deputirte aus jener Provinz in die Commission gewählt werden, deren Verhältnisse von denen der Haupt  Provinz desselben Gouvernements ganz verschieden sind. So haben auch die Abgeordneten aller Gouvernementbezirke diese Rücksicht verstanden; nur im Gouvernement Galizien hat man bei der Wahl in die Entschädigung  Commission, die Provinz Bucowina übergangen, und ihre auffallend verschiedenen Verhältnisse dadurch hinlänglich berücksichtigt geglaubt, daß man einen Deputaten Galiziens wählte, der einmal Beamter in Czernowitz gewesen.

Gegen diesen Vorgang müssen die gefertigten Abg. aus der Bucowina protestiren, und zwar aus nachstehenden Gründen:

1. Ist darauf die geschehene Wahl dem oben erwähnten Beschlusse der hohen Reichsversammlung geradezu entgegen gehandelt.

2. Halten wir die Interessen des Bucowinaer Bauernstandes, dem wir selbst angehören, und dessen durch die hohe Reichsversammlung ausgesprochene Gleichberechtigung mit den übrigen Ständen gerade durch die Entschädigung  Commission ergänzt werden soll, durch die geschehene Wahl nicht genügend vertreten und berücksichtigt, endlich

3. Erhebt sich gegen die Eingabe, worin die übrigen Abg. aus dem Bucowinaer Bauernstands ihre Beistimmung zur geschehenen Wahl kund gaben, ein gegründeter Zweifel, indem fünf Bauern darauf unterzeichnet sind, von denen aber Einer schon feit mehreren Wochen krank ist, ein Anderer aber von dem eigentlichen Inhalte der Eingabe gar keine Kenntniß erhalten zu haben behauptet.

Wien am 13. September 1848.

Czuperkowitz Miron, Deputirter. Bodnar Michael, Deputirter. Präs. Dieser Protest wird in dem Protokolle über die heutige Sitzung aufgenommen werden. Es sind auch nunmehr die Wahlen angezeigt worden, welche für die Commission in Betreff des Entschädigung  Gesetzes vom Gouvernement Niederösterreich vorgenommen wurden, ich bitte sie anzukündigen.

Secret. Streit. Es wurden gewählt die Abg. Schuselka, Kraufe, Eichler, Macher und Joseph Fischer.

Präs. Ich ersuche die gewählten Herren Ausschußmänner morgen um 10 Uhr im Commissionszimmer zweiten Stock zusammen zu treffen, um sich zu constituiren, und dann die gewählten Functionäre dem Vorstandsbureau mitzutheilen.

Secret. Streit. Weiters wurden gewählt als Substituten für den Constitution  Ausschuß, und zwar für Niederösterreich statt des Abg. Fischhof der Abg. Brestel, und für Oberosterreich statt des Abg. Fischer, der Abg. Gschnitzer.

Präs. Es liegen nun weiteres zwei Urlaubsgesuche vor, ich bitte den Herrn Secretär Ullepitsch sie vorzutragen.

Secr. Ullepitsch. Ich schicke die Mittheilung voraus, daß von den bis heute angemeldeten 375 Abgeordneten, gegenwärtig 27 auf Urlaub abwesend sind. (Liest die beiden Urlaubsgesuche und zwar das des Abg. Johann Schantl für Chlumetz in Böhmen um einen 12 tätigen Urlaub vom 17. d. M. angefangen, und das des Abg. Mathaus Graschitsch, Neustadl in Illyrien um einen 3 wöchentlichen Urlaub vor, welche herbe Gesuche von der Versammlung bewilligt wurden.

Präs. Ich habe noch eine Mitteilung an die gewählten Herren Verificatoren der stenographischen Protokolle zu machen. Die Reihe der Verificatoren der stenographischen Berichte trifft von heute an die gewählten Herren Redactoren aus der 4, 5, 6. Section, wenn ich nicht irre, durften dieß die Herren Umlauft, Kral und Pfretschner sein.

Die Herren Verificatoren wollen heute Nachmittag im betreisenden Bureau erscheinen, um die Protokolle zu verificiren Nunmehr dürfte zur Tagesordnung übergegangen werden, für den heutigen Tag ist an der Tagesordnung zuerst der Bericht des Finanzausschusses über die Vorschusse an die Gewerbsleute Wiens. Wie bekannt ist die Finanzcommission aufgefordert worden darüber Bericht zu erstatten. Ich ersuche daher den Herrn Berichterstatter die Tribüne zu besteigen und den Bericht vorzutragen.

Berichterstatter Brestel (besteigt die Tribüne) Vor Allen muß ich die Entschuldigung vorbringen, daß der Bericht vielleicht nicht in der Ausführlichkeit abgefaßt ist, wie es zu wünschen wäre, aber sie wissen meine Herren, daß gestern unsere Sitzung erst um 11 Uhr Nachts beendigt ward. Es war mir daher nur möglich das nothigste in den Bericht aufzunehmen, über einzelne Sachen bin ich dann schon bereit mündlich noch Aufklarung zu geben.

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag der Abgeordneten Brestel und Goldmark betreffend die Unterstützung des Wiener Gewerbstandes Der Ausschuß ersuchte vor Allen den Minister des Handels und den der Finanzen sich in seine Mitte zu begeben, um die Ansicht des Ministeriums sowohl über den Antrag selbst, als über die Art der praktischen Ausführung desselben anzusprechen. Von beiden Ministern wurde die Zweckmäßigkeit der Maßregel anerkannt. Was die Vertheilung der Beträge an die einzelnen Individuen betrifft, so erklärte der Herr Handelsminister für den Fall, daß dieß dem Ministerium überlassen werden sollte, selbe durch das von ihm gebildete Comité zur Unterstutzung mittelloser Gewerbsleute vornehmen zu lassen, und legte zugleich die Statuten des Comité sowie die Instruction seiner Mitglieder vor. Der Herr Finanzminister verlangte in Betreff der Aufbringung der Gelder ihm zu gestatten, sich dazu des Credits der Bank zu bedienen, da es sich hier wesentlich darum handle, das Geld möglichst schnell aufzubringen. In die Discussion, die alsdann über den Antrag selbst in dem Ausschusse stattfand, erklärten sich sämmtliche anwesende Mitglieder mit Ausnahme eines Einzigen für die Bewilligung eines Credites für den Gewerbsstand Wiens. Was die Hohe der Summe betrifft, erklärte man sich allgemein für den von dem Antragsteller ausgesprochenen Betrag von 2 Millionen, jedoch mit der Einschränkung, daß die bereits vom Ministerium zum gleichen Zwecke angewiesenen 500. 000 fl. in diese Summe einzubeziehen sein. In der Frage, ob eine Verzinsung einzutreten habe oder nicht, erklärte man sich allgemein für eine wenn auch mäßige Verzinsung, jedoch für das Nachlassen des Zinses für das erste halbe Jahr. Was die Art und Weise der Verwendung des Credits betrifft, war die Mehrheit der Meinung, daß dieß Sache der executiven Gewalt sei und daher dem Ministerium überlassen werden sollte.

In Folge dessen schlägt der Finanzausschuss Ihnen folgenden Beschluß vor:

1. Es ist dem Ministerium ein Credit von 2, 000. 000 fl. C. M. zu dem Ende eröffnet, um durch Vorschüsse den Gewerbstreibenden der Stadt Wien in ihrer bedrängten Lage aufzuhelfen. Jedoch sind die vom Ministerium bereits angewiesenen 500 000 fl in die zwei Millionen einzurechnen.

2. Der Finanzminister wird ermächtigt sich zur Aufbringung dieser Summen des Credits der Bank zu bedienen.

3. Diese Vorschüsse sind das erste halbe Jahr zinsenfrei, von da aber sind dem Staate dieselben Zinsen zu entrichten, die er selbst der Bank zu bezahlen hat

4. Die Ausführung der Maßregeln, so wie die Modalitäten, unter welcher die Rückzahlung stattzufinden hat, bleiben dem Ministerium überlassen.

Das sind die vier Puncte, über welche sich die Finanzcommission geeinigt hat. Auf eine nahere Motivirung des Antrages will ich mich nicht einlassen. Die Grunde, die ich gestern selbst als Antragsteller für den Antrag angegeben habe, wurden von der großen Mehrzahl der Commission getheilt, und ich behalte mir dann vor, zu Ende der Discussion noch auf Dasjenige aufmerksam zu machen, was sich im Laufe der Discussion ergeben sollte, und ebenso auch diejenigen Anstände zu widerlegen, die gegen den Antrag vorkommen sollten. Ich mache nur auf das aufmerksam, daß bei dem Credit für welchen der Finanzminister bei der Bank ermächtigt werden soll, es sich nur um 1, 500. 000 fl. handelt, da bereits die ersten 500. 000 fl., die das Ministerium voraus schon angewiesen hat, ohnehin bereits von der Bank gegeben worden sind, und bemerke nur zugleich historisch, daß für diese 500. 000 fl. sich die Bank mit 2 Procent Interessen begnügte.

Präs. Als Redner hat sich der Abg. Pillersdorff einschreiben lassen, er hat daher die Rede von der Tribüne abzuhalten.

Abg Pillersdorff. Wenn ich mich nicht bloß darauf beschranke, meine Herren, die vorliegenden Antrage ihres Finanzausschusses durch ein stillschweigendes Votum zu unterstutzen, so habe ich nicht allein meine Stellung als Deputirter vor Augen, sondern auch die Verpflichtungen, welche mir als Mitglied dieser hohen Versammlung, als Abg des Reichstags obliegen Ich muß vor Allem meine Herren erklären, daß ich kein Anhänger der Lehre bin, daß der Staat die Verpflichtung habe für Arbeit und Erwerb zu sorgen, ich glaube der Staat leistet seinen Verpachtungen Genüge, wenn er die Hindernisse beseitigt, welche dem Erwerbe und Verdienste entgegenstehen, und wenn er jedem die Mittel erleichtert, nach seinen Kräften, nach seinen Fähigkeiten und nach seinen Neigungen Arbeit und Erwerb zu suchen Aus diesem Gesichtspuncte scheint mir, kann die vorliegende Maßregel auch nur als eine Ausnahme Maßregel betrachtet werden, und wenn dieselbe wie ich hoffe ihre Zustimmung erhalt, nicht zu Folgerungen fuhren Die Maßregel, welche dem Reichstage vorgeschlagen wird, ist eine aus nahmsweise, weil auch die Lage von Wien in dem gegenwärtigen Zeitpuncte ein Ausnahmssall ist, zu welchem kein anderer Punct eine ähnliche Stellung geltend machen kann. Es ist bekannt, welche Opfer und Anstrengungen Wien gebracht hat, welche Leistungen nothwendig waren, um den Zustand herbeizuführen, in dem wir uns befinden Diese Anstrengungen und Leistungen haben natürlich auf den Verkehr und Erwerb von Wien zuruckgewirkt, durch die Opfer die man gebracht hat, und durch jene Lage, in welche Wien dadurch versetzt wurde. Wien ist hier nicht allein als Hauptstadt der Monarchie zu betrachten, sondern zugleich als der wichtigste, als der ausgedehnteste, als der berücksichtigungswürdigste Punct eines großen Reiches, wenn ich mich so ausdrucken darf, als das Herz eines großen Körpers zu betrachten, welchem alle edlen Kräfte zuströmen, um sich von da aus wieder in alle Theile zu verbreiten Wenn das Herz krank ist, so kränkelt auch der Körper und nur wenn es stark und gesund ist, konnen auch alle Kräfte zum Gemeindewohl wieder zusammenwirken, und Leben und Thätigkeit entwickeln, hierin scheint mir liegt die Aufforderung und die Verpachtung, durch besondere und ausnahmsweise Maßregeln dem Übel zu begegnen, damit dieses nicht nur ein Kränkeln des Mittelpuncte, sondern durch dieses Kränkeln des Mittelpuncte auch einen krankhaften Zustand des ganzen Reiches zur Folge haben wurde Wenn die Umstande, welche die Stockung der Industrie hervorgebracht haben, sich nicht nur in Wien geltend machen, sondern auch auf alle Theile des Kaiserstaates zurückwirken, so ist diese Erscheinung schon dadurch erklärbar, daß der Gewerbstand in Wien nicht selbst Urstoffe erzeugt, sondern diese und ganze und Halbfabrikate, welche er aus allen Theilen der Monarchie bezieht, weiter bearbeitet, und in alle Theile des Reiches zu ihrer Verwertung zurücksendet, so daß der erreichte Gewinn nicht ganz dem Gewerbstande Wiens zurückbleibt, sondern sich in sehr viele Theile durch den Erzeuger der rohen Stoffe und durch Frachter und Verschleißes theilt. Die Verlängerung der Calamität des Erwerbsstandes ist folglich eine Verzögerung jener Leiden, welche die Production zu erfahren hat, und welche sich in allen Zweigen ausdehnt, es kann sich hier nun auch die Frage aufdrangen, ob wenn diese Prämissen als richtig anerkannt werden, nicht doch zu nächst die Körperschaft, welche für die Bedürfnisse der Bevölkerung von Wien zu sorgen hat, auch dazu berufen ist, den Leiden einer Classe der Bevölkerung abzuhelfen, mit andern Worten, ob nicht die Commune der Stadt Wien diese Hilfe zu leisten habe? Wenn Sie jedoch meine Herren bedenken, daß die Stadt Wien sich jetzt in einer aus nahmsweisen Stellung befindet, und daß diese ausnahmsweise Stellung auch auf die Commune zurück wirkt, wenn Sie bedenken, daß die Anstrengungen, welche die Commune von Wien bereits zu machen bemüßigt war, nicht bloß für das Bedürfniß der Commune und ihrer Angehörigen, sondern daß sie auch eben so den stets hier anwesenden Angehörigen aus allen Theilen des Reiches zugewendet werden Wenn Sie alles dieses bedenken, meine Herren, so werden sie sich überzeugen, daß die Überweisung dieser Unterstützung an die Commune unausführbar, somit illusorisch sein würde. Wie diese Unmöglichkeit anerkannt ist, wurden wir uns tauschen, wenn wir glauben, durch den Ausspruch, die Commune von Wien solle aushelfen, dein Übel abgeholfen zu haben Ich glaube, diese Abhilfe muß von der Gesammtheit eintreten Die Gesammtheit, welche zunächst die Verpflichtung hat, die Maßregeln aufzubieten, welche das Gemeinwohl erheischt, muß auch alle ihre Kräfte, die ihr zu Gebote stehen, ausbieten, um da lindernd einzuwirken und abzuhelfen, wo es sich um eine ausnahmsweise vorübergehende, und wie wir hoffen tu Kurzem vorübergehende Abhilfe handelt Meine Herren, es hat mich ein anderer Gesichtspunct bestimmt, diesen Antrag zu unterstutzen, es ist die Auffassung der Grundlagen, ans welche eine volksthümliche Monarchie gebaut werden muß, in welcher sich die Monarchie befindet Unser künftiges Staatsgebäude muß eben so auf Gerechtigkeit wie aus Humanität basirt sein Die Pflicht der Dankbarkeit fordert aber auch dazu auf, wenn Sie erwagen, daß da zu helfen, wo die Mittel des Einzelnen nicht zureichen, stets die Gesinnung war, von welcher die Commune von Wien immer ausgegangen ist. Es wird Ihnen, meine Herren, noch in der Erinnerung schweben, insbesondere denjenigen, die aus den entferntesten Provinzen hierher gekommen sind, daß bei allen Calamitäten, Drangsalen, Unglücksfällen, die einzelne Theile des Reichs getroffen haben, die Commune von Wien die erste war, die alle ihre Kräfte aufgeboten hat, um lindernd einzutreten, die schnelle, reiche, durchgreifende Hilfe gespendet hat. Ich glaube daher, daß wenn alle Theile des Reichs zusammenwirken, diese nur eine Pflicht der Dankbarkeit erfüllen, eine Pflicht, welche erleichtert wird durch die Beweise von Gemeinsinn und Hochherzigkeit, welche die Commune von Wien stets an den Tag gelegt hat. In Erwägung derjenigen Leistungen, welche der Herr Berichterstatter gestern erwähnt hat, und welche von derjenigen Classe ausgegangen sind, um die es sich jetzt handelt, in Erwägung der Opfer, welche sie für die Aufrechthaltung der Ordnung und Ruhe gebracht, da sie es war, welche für Ordnung und Ruhe gesorgt hat, und ohne Rücksicht auf ihre materiellen Interessen diese Zwecke auf eine außerordentliche Weise zu fördern gesucht hat, muß ich diese Angelegenheit Ihrer sorgfältigen Berücksichtigung und Zustimmung empfehlen. Die Anstrengungen und Leistungen der Bevölkerung dieser Residenz waren nicht bloß im Interesse der Stadt Wien, sondern im Interesse der ganzen Monarchie. Es ist die notwendige Folge so großer politischer Bewegungen, daß sie immer ihren Schwerpunct im Mittelpuncte finden, daß sie von hier ausgehen und dahin zurückwirken. Ich glaube mich, meine Herren, auf diese Andeutung beschränken zu können, und bin überzeugt, daß das gestern Vorgetragene Ihre Überzeugung hinreichend befestiget hat. Bedürfte es eines Beispieles von andern Staaten, so erlaube ich mir auf die britische Nation hinzuweisen, welche bei einer Calamität, die das Schwesterland betroffen hatte, ungeachtet der großen Bürden, welche auf England lasten, sich nicht scheute, die große Anstrengung von zehn Millionen Pfund zu machen, um dem Lande aufzuhelfen, welches nicht immer einen festen Anschluß ans Mutterland bewährt hat; während wir überzeugt sein können, daß der Bevölkerung dieser Residenz nie ein Opfer zu groß sein wird, welches dazu dienen kann, das Gemeinwohl zu fördern. Ich unterstütze daher in allen seinen Theilen den Antrag der Finanzcommission.

Thiemann. Der Antragsteller selbst hat bei Begründung seines Antrages auf die Mängel aufmerksam gemacht, und die Gründe für denselben lediglich aus der Dringlichkeit der außerordentlichen Umstände hergeholt. In Anerkennung und gerechter Würdigung dieser Gründe stimme ich für den Antrag, ich kann jedoch nicht unterlassen, im Interesse meiner Wähler der außerordentlichen Bedrängniß unserer Glasarbeiter und Weber, in diesem hohen Haufe zu erwähnen, und zwar, um mich vor jeder Verantwortung gegenüber meinen Wählern zu sichern.

Ich behalte mir vor, zur Erleichterung meines Wahlbezirkes mit der relativ dichtesten Bevölkerung nicht nur in unserem Vaterlande, sondern in ganz Europa zweckdienliche Anträge einzubringen, und will hier nur erwähnen, daß jedes Ereigniß, welches ungünstig auf unsere Curse wirkt, Hunderte unserer Arbeiterfamilien zu neuerlichem wochenlangen Hungerleiden verurtheilt.

S c h u s e l k a. Die Sendung auf die Aula hat mich verhindert, der Finanzcommission beizuwohnen, und bei der Berathung, die noch gestern stattfand, jene Umstände geltend zu machen, welche ich schon gestern erwähnt habe, es betrifft eigentlich jene Ortschaften außer den Linien Wiens, die sich in der höchst betrübenden Lage befinden, nicht zu wissen, ob sie zur Stadt Wien oder zum Flachlande gerechnet werden; sie haben bereits die Erfahrungen gemacht, daß man sie in allen Beziehungen, wo es sich darum handelte, die Lasten der Stadt Wien mitzutragen, zur Stadt Wien gerechnet hat, dagegen aber in allen Beziehungen, wo es sich um Vortheile handelte, welche die Bewohner der Stadt Wien genießen, sie als zum Flachlande gehörig betrachtete. Sie haben sich in dieser Beziehung auch mehrfach beschwert, und es wird auch nächstens eine Beschwerde dem Reichstage darüber übergeben werden. Was nun zunächst den vorliegenden Antrag betrifft, ist es klar, daß gerade diese Ortschaften außer der Mariahilfer Linie den größten Theil der wirklich ärmsten Bevölkerung beherbergen, daß gerade diese Bezirke in Folge der neuesten Ereignisse am empfindlichsten gelitten haben, weil sie gleich beim Beginne der neuen Bewegung Preis gegeben wurden, und indem man das Militär, welches dort lag, auf den Glacis herein zog, angeblich um die Stadt zu beschützen, wurden die dortigen Bezirke Fünf und Sechshaus, Rustendorf, förmlich ohne Hilfe gelassen, so, daß sie auch wirklich in jener Nacht der ersten Bewegung einer sehr gefährlichen Plünderung ausgesetzt waren, wodurch der Vermögensstand von vielen Familien auf das Äußerste erschüttert wurde.

Man könnte mir einwenden, es verstehe sich von selbst bei diesem Antrage, daß diese Bezirke, welche mit zum Polizeibezirke Wiens gehören, auch mitbegriffen sind, weil ich aber die Erfahrung gemacht habe, daß gerade da, wo es sich um Wohltaten handelt, diesen Bezirken das Vorrecht zur Stadt zu gehören, nicht zugetheilt wurde, so sah ich mich veranlaßt, diesen Verbesserungsantrag einzubringen, der dahin lautet, daß nach den Worten "der Gewerbstreibenden Wiens" beigesetzt werde, und der zum Polizeibezirke der Stadt Wien gehörigen Ortschaften,  damit diese industrielle Bevölkerung, welche die sämmtlichen Lasten des Nationalgardendienstes zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit mit den Bewohnern Wiens gemeinschaftlich getragen haben, auch der Wohltat, die durch die Eröffnung des Credites den Gewerbetreibenden überhaupt zu Theil wird, teilhaftig werden mögen.

Dilewsky. Ich habe mich gestern gekränkt gefühlt, daß der Abg. Brestel hinsichtlich dieses Antrages mich nicht als Collegen behandelt hat, ich stimme deßhalb in diesen Antrag heute noch vollkommen ein, nur bin ich gezwungen, die Motive anders zu gestalten, als sie es der Abg. Pillersdorff gethan hat. Der Abg. Pillersdorff hat dieses aus dem Grunde herzuleiten getrachtet, daß zwischen Wien und dem ganzen Staate ein wechselseitiges Verhältniß stattfinde und was zum Vortheile Wiens geschieht, sich dann auch wechselseitig auf die Provinzen ergießt. Ich kann das erstens nicht sehr einsehen und muß in dieser Hinsicht zweifeln, und zweitens glaube ich, wenn dieß der Grund wäre, warum wir von Unterstützung sprechen, das nach Eigennutz röche, welchen ich gar nicht zum Motive annehmen will. Der einzige Grund, warum ich mich vollkommen bestimmt gefunden habe, mit der größten Bereitwilligkeit für den Antrag zu stimmen, ist der Grund der Erkenntlichkeit und Dankbarkeit für die Stadt Wien, daß es der Freiheit geholfen hat, in allen Provinzen durchzuringen, und Österreich zu einem freien Staate werden zu lassen. (Beifall) Wenn ich diesen Grund anerkenne, so muß ich die Versammlung darauf aufmerksam machen, daß hier gerade das traurige Verhältniß eintritt, daß wir schon in mehreren Früchten den Segen der Freiheit genießen, daß zunächst mit diesem Segen aber sich zugleich Drangsale der Noth verbinden. Meine Herren! das ist ein wichtiges Ereigniß und nicht die Freiheit allein, es ist noch mehr nöthig, denn die Freiheit ist bloß das Mittel, um zum Wohlstande mit vollem Bewußtsein und mit voller Sicherheit zu gelangen. Wir müssen also dieses berücksichtigen, daß die Freiheit mit der Ordnung, daß die Freiheit mit dem Rechte stets zusammenwandeln muß, und diese drei Bedingrisse sind unumgänglich nöthig, damit die Freiheit die Segensfrüchte bringe, von denen wir schon so oft und so viel gesprochen haben. Ich muß daher in dieser Hinsicht Sie meine Herren darauf aufmerksam machen, was unsere Pflicht hier ist, die Freiheit zu befestigen, die Freiheit zu erkämpfen, das Recht zu wahren, die Ordnung zu schützen, und ich erinnere Sie zugleich, inwiefern wir gestern diesem entsprochen haben. Mögen wir dem allen nach, unserm Gewissen entsprechen, aber ich glaube, daß nebst der Freiheit, die Wahrung, die strenge Wahrung der Ordnung etwas Wesentliches ist. Es ist gestern viel von der Zurückziehung des Militärs gesprochen und beschlossen worden, das Militär zurückzuziehen. Es ist nur dieses einzige hier zu bemerken, daß doch diese Corps oder Banden, welche auf dem Hofe die Einführung des Sicherheitsausschusses verlangten, nicht auf die Nachricht erst auseinander gegangen sind, als das Militär zurückzuziehen beschlossen wurde, sondern auf den Anblick, daß eine Kanone gegen sie gerichtet sei. (Ruf zur Sache).

Präs. Ich fürchte, daß der Herr Redner vom Gegenstande abschweift.

Abg. Dilewsky. Daß wir die Freiheit und Ordnung mit einander zu befestigen trachten müssen.

Präs. Den Abg. Pinkas trifft die Reihe.

Abg. Pinkas. Meine Herren, auch mich bestimmen Motive der Dankbarkeit und Anerkennung aus vollem Herzen für den Antrag der Commission zu sprechen. Ich gehe von der Hoffnung aus, daß die ganze hohe. Kammer durch diese Motive der Dankbarkeit und Anerkennung für die treue und liberale Stadt Wien sich bestimmt finden werden, den Antrag zu unterstützen. Wird aber das Princip der Dankbarkeit anerkannt meine Herren, dann muß ich auf meine gestrige Eröffnung zurückkommen und die hohe Kammer darauf aufmerksam machen, daß die Stadt Prag ähnliche Ansprüche auf Anerkennung und vielleicht, leider muß ich es sagen, in einer ändern Richtung Anspruch auf ihre Anerkennung und selbst auf das Mitleid der hohen Kammer hat. Auch in Prag, meine Herren, haben die Freiheitsbewegungen gleichzeitig, und eigentlich 2 Tage früher begonnen. In Prag hat man bei dem vollem Bestände des starren österreichischen Absolutismus es gewagt sich zu vereinigen, und die Wünsche einer freiwerdenden Nation öffentlich auszusprechen. Meine Herren, wir haben damals viel gewagt, wir haben vielleicht unser Leben gewagt für die Freiheit, und ich nehme die Anerkennung der hohen Kammer für die treue Stadt Prag in Anspruch, wiewohl in einem viel bescheideneren Maße. Prag ist in dem traurigsten Zustande, in dem eine Stadt nur sein kann.

Meine Herren, hier ist die Freiheit vielleicht noch in hohen Flor verglichen mit Prag, man klagt nicht über Reactionsmöglichkeiten, bei uns haben wir Reactionswirklichkeiten und die Verarmung der Stadt ist das Resultat dieser Reactionswirklichsten, die sich in einem furchtbar brutalen Bombardement geltend gemacht haben. Meine Herren, die Stadtgemeinde Prag ist in ihrem Vermögen gänzlich zurückgekommen, sie ist kaum vermögend diesen Schaden, der durch das Bombardement angerichtet würde, vor Eintritt des Winters möglichst zu bessern. Die Stadt ist nicht mehr im Stande, die Masse von Arbeitern zu ernähren und der Winter naht heran. Was steht dieser Stadt bevor, wenn die verheerende Seuche sich nähert. Aus der Fülle meines Herzens unterstütze ich diesen Antrag, und bitte bloß um die Erlaubniß binnen 8 Tagen, jedoch mit Priorität vor allen ändern Anträgen, einen ähnlichen Antrag einbringen zu dürfen, daß der Stadt Prag ein Credit, jedoch nur in dem bescheidenem Maße von zweimalhunderttausend Gulden bewilligt werde.

Abg. Brauner. Ich muß einige Worte bemerken, über zwei Angriffe auf meine und auf die Person eines Abgeordneten, die in Folge des Brestischen Antrages gefallen sind, und zwar in und außer der Kammer.

In der Kammer haben wir heute in dem Berichte des Finanzausschüsse die Worte vernommen, daß der Brestel'sche Antrag gestern angekommen würde, mit der Ausnahme von zwei oder eines einzigen Mitgliedes im Reichstage.

Im Reichstagsblatte stehen sogar die Namen dieser zwei Mitglieder ausdrücklich genannt. Die Sache sieht so aus, wie eine Proscription, zu der ich und das andere Mitglied ganz unschuldig gekommen sind. Der Abg. Brestel wird mir selbst das Zeugniß ablegen, daß sein Antrag gestern wesentlich darin bestand, daß über die Bewilligung des Credits sogleich ohne weitere Verhandlung abgestimmt werde.

In dieser Beziehung ist zwar abgestimmt worden, und ich gestehe meine Herren, ich habe zu jenen zwei Mitgliedern gehört, die nicht zugestimmt haben, aber erinnern sich die Herren, daß der Brestel'sche Antrag in Folge eines Amendements, daß nämlich die Sache dem Finanzausschüsse zum Berichte übergeben werde eigentlich durchgefallen ist, also die ganze Kammer hat ihn in der gestrigen Weise verworfen, und erst dann anzunehmen beschlossen, nachdem der Bericht des Finanzausschusses erfolgt sein wird. In diese Beziehung meine Herren gehöre ich und das andere Mitglied, also nicht unter diejenigen proscribirten.

Ich gehöre nicht unter diejenigen, die gegen die Bewilligung des Credits waren; sondern unter diejenigen, welche wie die ganze hohe Kammer über die Bewilligung noch nicht abgestimmt, und abzustimmen sich vorbehalten haben. Die hohe Kammer wird sich erinnern, daß gestern der Antrag in einer so eiligen Weise gestellt wurde, daß wir ihm nicht alle beigestimmt haben. Dieß lag im Interesse der guten Sache selbst. Meine Herren, bei einer solchen Maßregel, welche die Kräfte des Staates in einer an sich löblichen Absicht immerhin zu einer ausnahmsweisen localen Verwendung in Anspruch nimmt, haben wir volle Ursache mit Überlegenheit und Vorsicht zu Werke zu gehen. Meine Herren, es sind noch andere Factoren in Wien, die den Gewerbstand glücklich machen können, nebst einer pecuniären Unterstützung, moralische Factoren, die sich nicht in den Händen der hohen Kammer, sondern in der Bevölkerung selbst befinden; es sind die moralische Factoren, welche einen Zustand der Ordnung und der Ruhe herbeiführen, (Bravo) auf deren Grundlage dann der Gewerbstand einen geringern pecuniären Beistand bedürfen, und seinen Flor begründen wird. Meine Herren, Wien ist immer noch die Resident die Hauptstadt eines großen, starken, neuen Österreichs; in Wien ist nur eine momentane Unterstützung nöthig, und ich bin überzeugt, die Provinzen würden, darauf hingewiesen, daß man diesen Credit bewilligt hätte, dieß als einen Schritt ansehen, mit dem unsere Committenten in den Provinzen nicht einverstanden wären. Ich mache aufmerksam auf die Bewilligung jenes Credites von 20 Millionen. Was hat er zum Zwecke gehabt? Die Fortführung des Staatshaushaltes insgesamt. Wie Fortführung des Staatshaushaltes, wie die Erhaltung des Gesamtstaates in einem Momente, wo diese Erhaltung schon auf das Spiel gesetzt und beinahe auf Null reducirt war; und wir haben berathen, wir haben die Anträge der Commission erst gehört, wir haben dann beschlossen, und dennoch haben sich Tausende und Tausende von Stimmen aus den Provinzen und selbst in Wien hören lassen: daß wir leichtsinnig beschlossen haben. Also meine Herren! ich bin während des gestrigen Antrages des Abg. Brestel mit einem einzigen Mitgliede der Kammer sitzen geblieben, habe aber keineswegs noch ausgesprochen, daß ich nicht dasselbe Humanitätsgefühl habe, wie der Herr Antragsteller selbst, und alle, welche seinen Antrag unterstützt haben. Wir haben nur etwas anderes damit ausgesprochen, nämlich: Überlegung um der guten Sache selbst willen; und wir haben einen gefährlichen Standpunct in dieser Beziehung bestanden. Ich bitte das zu erwägen, und den Herrn Berichterstatter zu ersuchen, dieses aus seinem Berichte auszuscheiden, daß sein gestriger Antrag mit Ausnahme von einzelnen Mitgliedern angenommen wurde. Das ist nicht die Art und Weise, die Berichte über Kammerbeschlüsse zu erstatten, man sage: Der Antrag ist angenommen worden, und will man es ausgeschieden, wer nicht gestimmt hat, so ist die Maßregel der Abstimmung durch Namensaufruf.

Brestel. Darauf muß ich dem Herrn Redner erwidern, daß von dem Ganzen in meinem Berichte durchaus nichts vorkommt, daß in dein ganzen Berichte nicht von einem Kammerbeschlusse die Rede war, sondern der Bericht einfach in Kurzem die Discussion des Finanz  Ausschusses wiedergibt; und darin heißt es:,, Alle anwesenden Glieder des Finanzausschusses, mit Ausnahme eines einzigen, haben sich für die Bewilligung des Credites erklärt, " wobei ich noch hinzufügen muß, daß diese Angabe mit Ausnahme eines Einzelnen, gerade auf den Wunsch dieses Mitgliedes selbst, in meinem Berichte ausgenommen wurde; wenn Sie den Bericht nochmals lesen, so werden Sie sich überzeugen, daß durchaus von einem Kammerbeschluß nicht die Rede ist.

Brauner. Da bitte ich also sehr um Vergebung. ich habe es anders verstanden; deßhalb aber sind meine Worte nicht verloren, denn in dem Reichstagsblatte, welches zwar kein officielles, aber doch ein glaubwürdiges Organ ist, ist ausgesprochen: Brauner und noch ein Mitglied sind sitzen geblieben.

(Oh! oh!)


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