Støeda 6. záøí 1848

Redner behauptet, es könne und dürfe nicht geschehen, weil über die Beschlüsse des Lasser'schen Collectivantrages als Ganzes abgestimmt worden ist. Dieß ist zwar wahr, allein die Beschlüsse des Lasser'schen Collectivantrages machen für sich keineswegs ein Ganzes aus, denn nach diesen Beschlüssen sind noch andere Beschlüsse gefaßt worden, und erst mit diesen vereiniget, bilden die früheren ein Ganzes. Ich beharre daher auf die Bestimmung der Geschäftsordnung und bitte die Abstimmung darüber vornehmen zu lassen; ich glaube, es war nicht einmal ein Antrag darüber nöthig, sondern es war bloß eine Erinnerung, welche in der Geschäftsordnung ihren Grund hat.

Präs. Ich erlaube mir über den Antrag des Abg. Durbastewicz früher die Unterstützungsfrage zu stellen.

Abg. Durbastewicz Ich glaube die Unterstützungsfrage ist nicht nöthig; es ist bloß eine Erinnerung.

Präs. Ich bin wieder dieser Meinung, daß es nöthig sei, weil der Lasser'sche Collectivantrag ein Ganzes gebildet hat, und als solches angenommen wurde. Dagegen war der spätere Antrag, in Bezug auf Bier und Branntweinzwang nur ein Bestandteil des Lasser'schen Antrages, daher ich mich auch bewogen fand, ihn darauf hinzuweisen, und mit demselben in Verbindung zu fetzen. Ich bin daher der Meinung, daß ich es meiner Überzeugung nach nicht thun könne.

Es ist hier ein Antrag niedergelegt worden, u. z. der des Abg. Durbastewicz er geht dahin: "Ehe der Reichstag die in der Kudlich'schen Angelegenheit gefaßten Beschlüsse einer Redaction unterwirft, möge vorläufig über die Annahme derselben als ein Ganzes abgestimmt werden. 

Diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen, wollen aufstehen. (Es erheben sich 2 Mitglieder.) Die Unterstützung ist etwas mangelhaft.

Durbastewicz Ich habe jedenfalls darauf zu bemerken, daß eine Unterstützung gar nicht nöthig war, da es ein Antrag ist, der in der Geschäftsordnung seinen Grund hat.

Präs. Ich kann vor der Hand den Antrag nicht zur Abstimmung bringen, weil die erforderliche Unterstützung nicht da war. Es liegt ferner der Antrag des Abg. Praschak hier auf dem Tische des Hauses, welcher lautet: "Es soll nunmehr zur Wahl der zur Bearbeitung des Detailgesetzes beschlossenen Kommission geschritten werden, und es feien in diese Kommission drei Vertreter aus jeder Provinz zu wählend Ich ersuche diejenigen Herren, aufzustehen, welche diesen Antrag unterstützen.

Löhner. Ich wollte nur bemerken, daß dieß eine andere Angelegenheit ist.

Rieger. Das gehört nicht hierher.

Präs. Es wird sich die Sache von selbst beheben. Sobald ihn die Herren nicht unterstützen, wird der Antrag nicht zur Abstimmung kommen.

Rieger. Ich bitte dieß als einen nicht hierher gehörigen separaten Gegenstand nachher zur Unterstützung zu bringen, nachdem über den Lasser'schen und Schmitt'schen Antrag wird gesprochen sein.

Präs. Über die Art und die Zeit, wann ich ihn zur Abstimmung bringe, habe ich mich noch nicht ausgesprochen; es fragt sich jetzt nur, ob dieser Antrag die Unterstützung erhalten wird.

Ich habe den Antrag vorgelesen, diejenigen, welche ihn unterstützen wollen, mögen aufstehen. (Viele Mitglieder erheben sich.)

Nun handelt es sich darum, in welcher Art diese 3 Anträge zur Abstimmung zu bringen sind. Zuerst kommt der Antrag des Abg. Schmitt, dann die des Abg. Löhner und Praschak.

Was den Antrag des Abg. Praschak anbetrifft, so glaube ich ihn erst nach der Abstimmung des Antrages des Abg. Schmitt und Löhner zur Abstimmung zu bringen, weil dadurch die Abstimmung in keiner Art behoben wird. Er wird jedenfalls zur Abstimmung kommen. Was die Antrage des Abg. Schmitt und Löhner betrifft, 

Abg: Ich bitte um 10 Minuten. 

Stimmen: Warum nicht gar? 

Ein Abg. Es ist noch keine Frage gestellt worden.

Präs. Was die Anträge des Abg. Schmitt und Löhner betrifft, so glaube ich, daß sie sich nicht zu einander verhalten, wie ein Urantrag und ein Verbesserungsantrag, sondern ich glaube, daß sie parallel neben einander laufen, daß daher entweder der eine oder der andere früher zur Abstimmung gebracht werden kann. In dieser Beziehung würde ich heute rein den historischen Weg einschlagen.

Goldmark. Ich verstehe nicht, was das heißen soll, parallele Anträge; entweder sie sind selbstständige, oder sie sind Verbesserungsanträge. Sind sie Verbesserungsanträge, so bitte ich dießfalls den Grundantrag anzugeben, zudem sie Verbesserungsanträge sind; sind sie selbstständige, so bitte ich dieses vor allem ändern zu erklären.

Präs. Ich bitte, die Bedeutung, was ich unter parallel verstanden habe, dürfte sich wohl aus meiner Rede ergeben haben, daß das Verhältniß zwischen Verbesserung und Urantrag zwischen ihnen nicht besteht. Ich halte sie beide für selbständig, und glaube, daß in dieser Beziehung der eine wie der andere zur Abstimmung gebracht werden kann.

Löhner. Als Antragsteller glaube ich mit Recht eine Bemerkung machen zu können. Ich bemerke, daß ich das für einen selbständigen Antrag in der Art nicht halten kann, weil ich nicht den Antrag des Abg. Schmitt für einen selbstständigen halte, wie es in der Geschäftsordnung genommen wird. Der Antrag muß gedruckt und nach erfolgter Verkeilung drei Tage später verhandelt werden. Der Abg. Schmitt hat den Antrag gestellt, über einen bestimmten Gegenstand, nämlich wie mit der Publicirung dieser Beschlüsse vorzugehen fei; und erst, weil mir sein Antrag nicht gefallen hat, habe ich mir erlaubt, einen Verbesserungsantrag zu stellen. Ich kann nicht glauben, daß er selbstständig fei in der Art, wie die Anträge von Lasser und Kudlich waren. Ich muß mich dagegen verwahren. Ich halte ihn aber für einen Verbesserungsantrag und verlange, daß dieser Verbesserungsantrag vor dem ursprünglichen zur Abstimmung komme, denn sonst müßte erst über die Priorität abgestimmt werden.

Schmitt. Ich gestehe dem Löhne´schen Antrage die Priorität zu. Mein Antrag kann auch dann noch durchgehen.

Präs. Abg. Dylewski hat das Wort.

Dylewsky. Es fällt mir nur auf, und ich appellire an den Abg. Löhner selbst. Als es sich über die schließliche Motivirung handelte, stand er auf, und war Antragsteller; als es sich um die Abstimmung handelte, sagte er, sein Antrag fei bloß ein Verbesserungsantrag. (Beifall rechts und im Centrum.)

Löhner. Ich habe dem Herrn Präsidenten Antwort zu geben, da es in der Geschäftsordnung heißt, daß sich nicht ein Mitglied an das andere wende. Ich werde mich an die Form halten, und überlasse es jedem Andern selbst, ob er sich daran halten will. Für meinen Theil habe ich dein Herrn Präsidenten zu antworten; wenn der Herr Präsident die besondere Güte haben will, irgend ein Mitglied über meinen Antrag zu belehren, was ich in der Geschäftsordnung nicht als seine Funktion angegeben finde, so bitte ich, wolle er es übernehmen, aufzusprechen, daß in dem darauf bezüglichen §. der Geschäftsordnung von selbstständigen und nichtselbstständigen Anträgen gar nichts steht.

Lubomirski. (Versucht zu sprechen, wird durch den Ruf: zur Tagesordnung l Abstimmung! unterbrochen.)

Präs. Es wird der Antrag auf Übergang zur Tagesordnung gestellt. Diejenigen Herren, welche sich dafür aussprechen, wollen aufstehen. (Majorität.) Daher muß zur Abstimmung übergegangen werden. Ich bringe also den Antrag des Abg. Löhner zur Abstimmung und glaube, daß es im Interesse der Abstimmung liegt, beide Sätze zu trennen. Das Recht, die Frage so zu stellen, kömmt mir zu. Die erste Frage lautet: die Kammer mag  (wird unterbrochen).

Wojtech. Ich bitte, die Abstimmung mit Namensaufruf vorzunehmen.

P r ä s. Wird der Antrag unterstützt? (Wird hinreichend unterstützt.)

Klaudi. Ich bitte um 10 Minuten  (Wird ebenfalls unterstützt, und die Sitzung auf 10 Minuten unterbrochen.)

Präs. Die Abstimmungsfrage wird jetzt durch Namensaufruf zu entscheiden sein, die Abstimmungsfrage selbst lautet, wie folgt:

"Die Kammer möge sogleich drei Mitglieder ernennen, welche die Redaction zu besorgen habend 

Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag stimmen, wollen ,, Ja sagen; diejenigen Herren, welche gegen diesen Antrag stimmen, wollen "Nein sagen. Sobald die Zählung der Stimmen anfängt, wird eine nachträgliche Stimme nicht mehr angenommen. (Ruf: Es haben dieß mehrere nicht verstanden.) 

Es handelt sich um den Antrag des Abg. L ö h n e r, ich theile ihn in zwei Theile, und der erste kommt zur Abstimmung. (Der Präsident liest den ersten Punct nochmals vor. Ruf: wie ist der zweite Theil!)

Präs. Dieser geht dahin, die Discussion über die Form der Kundmachung ist zu verschieben bis auf die Erklärung der Minister auf die Borrosch´sche Interpellation. (Ruf: Wir können ja über das Ganze gleich abstimmen, es wird ja keine Theilung verlangt.)

Präs. Es liegt an mir, diese Trennung zu veranlassen, so lang kein gegenteiliger Antrag vorliegt. Da aber ein solcher nun gestellt wird, wollen diejenigen Herren, die sich dafür erklären, es durch Aufstehen kundgeben. (Majorität.) Es entfällt somit die Trennung der Frage, und ich muß noch Mal, da nunmehr über den ganzen Antrag abgestimmt werden soll, den ganzen Antrag vorlesen. (Liest nochmals, aber den ganzen Antrag.) Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen ,, Ja" sagen, die aber dagegen sind, die Verneinung mit. Nein" kundgeben.

Für, Ja haben gestimmt:

Ambrosch Michael, Androvich Nikolaus, Andrnsiak Hier., Bauer Georg, Beinhauer Anton, Bilinski Severin von, Boese Ferdinand, Borkowski Alexander Graf, Borrosch Alois, Brestel Rudolph, Cerne Anton, Czuperkowicz Miron, Defranceschi Carl, Demel Joseph, Dollschein Mathias, Durbasiewicz Johann, Dzieduszycki Titus Graf, Eichler Johann, Facchinetti Michael, Fischer Joseph, Fritfch Egid, Fußl Ferdinand, Füster Anton, Gabrys Bartholomäus, Geier Georg, Geißler Georg, Goldmark Joseph, Grafchitfch Matthäus, Halm Joseph, Haschek Franz, Hankiewiez Michael, Heigl Andreas, Hofer Anton, Hrehoruk Joseph, Hubicki Carl, Huemer Johann, Hyciek Adalbert von, Janko Heinrich, Jvichievich Stephan Kaulich Wenzel, Kautfchitfch Mathias, Kirsti Bastlius, Klausner Michael, Kobuczowsky Ceslaus v., Kobylica Lucian, Konopka Joseph von, Koszowsky Stanislaus, Krainz Joseph, Kral Anton, Kral Jofeph, Brause Johann, Kraufe Carl, Kromer Fedor, Endlich Johann, Latzel Joseph, Leberl Joseph, Leithner Johann, Leithner Michael, Lejczak Macinj, Lindinger Georg, Löhner Ludwig Edl. v., Loos Joseph, Macher Michael, Marin Johann, Martini Johann, Mascha Ignaz, Mathis Maximilian Edler von Trenstadt, Mazurkiewicz Mathias, Meindl Georg, Meyer Michael, Micheli Vitturi Simon, Mickl Joseph, Mitterndorfer Joseph, Musil Franz, Mycewski Joh. von, Nadler Franz, Nesweda Joseph, Oheral Johann, Peitler Franz, Pietrowski Bartholomäus, Plaß Johann, Pokorny Eduard, Polaczek Wilhelm, Purker Joseph, Rab, Radmilli Johann, Rauscher Ferdinand, Redl Franz,ReichlFickl Joseph, Reimershoffer Joh., Riegler Joseph, Ryszko Iwan, Scherzer Johann Georg, Schmiderer Jos., Schneider Carl, Schuselka Franz, Sierakowski Ladisl. Ritter von, Smreker Alois, Sonntag Leopold, Staffa Franz, Stasiowski Johann, Sterzen Valentin, Stierer Vinzenz, Stopnicki Felix, Store Johann, Supanz Mathias, Teufel Franz, Thor Michael, Times Georg, Umlauft Johann, Vidullich Franz, Violand Ernst, Walczyk Casimir, Weil Anton, Wojtech Franz, Woitowicz Albert, Zeiger Johann, Ziemialkowsky Florian, Zimmer Carl. 

Für "Nein" haben gestimmt. 

Bach Alexander, Bebra Johann, Beck Anton, Beck Joseph, Berger Maximilian, Bielecki Adam, Bronski Cyrill, Bodnar Michael, Bogdas Thomas, Brauner Franz, Calle Alois Frech. v., Katinelli Carl, Cavalcabó Eduard Baronin di, Cejka Joseph, Cepiel Sebastian, Clementia Carl, Doblhoff Anton Freiherr v., Dobrzanski Alex. v., Dolanski Ludwig v., Doliak Joseph, Dotzauer Adolph, Draus Nicolaus, Duschet Franz, Dylewski Mariana, Dyniec Joseph, Dzieduszycki Alexander Graf, Eckel Andre., Fedorovicz Johann, Feifalik Johann, Fleischer Wenzel Alexander, Forscher Nicolaus, Forster Ferdinand, Frost Wenzel, Ganzwohl Franz, Gleiswach Carl Graf von, Gobi Ferdinand, Gor Stephan, Greller Andreas, Gschnitzer Mathias, Guidkowski Michael, Hagenauer Johann, Heimerl Franz, Harmacij Basilius, Haßlwanter Johann, Hauschild Ignaz, Hawliczek Carl, Hein Franz, Heiß Franz, Helfert Joseph, Hellrigg Alois v., Herzig Carl, Hodurek Carl, Holzknecht Ignaz, Hübner Ant. v.,Huscher Georg, Jachimowicz Gregor, Jaruntowski Johann, Jelen Alois, Ingram Johann Freiherr v., Jonak Eberhart, Kanski Nicolaus, Kieman Joh., Klaudi Carl Leopold, Klebelsberg Hieronymus v., Königshofer Carl, Koßakiewicz Simon, Kowarz Dominik, Krainski Eduard, Kruchowski Johann, Kudler Joseph, Kutschera Anton, Lanner Thaddäus, Lasser Joseph Ritter v., Leeb Joseph, Lessiuk Stephan, Lewidzki Gregor, Leszczynski Julian, Lomnicki Johann, Longchamps Georg, Lubomirski Georg Fürst, Maffei Johann Ritter von, Mahalski Johann, Makuch Johann, Mannheimer Isaak Noah, Mayer Cajetan, Meyer Georg, Miklositsch Franz, Mokry Anton, Morgotz Vasil, Mucha Johann, Müller Joseph Hermann, Mynarzcyk Jos., Nebesky Wenzel, Neumann Leopold, Neuwall Albert Ritter von, Noskowski Carl, Nyczyporuk Gregor, Paitoni Friedrich v., Palacky Franz, Paul Ignaz, Pawek Ignaz, Pawlikowski Stanislaus, Petranovich Theod., Petrijscyn Hryn, Pfretschner Robert, Pienczykowsky Meliton, Pillersdorff, Franz Freiherr v., Pinkas Adolph Maria, Placek Franz, Plenkovich Paul, Plicker Franz, Podlewski Valerian Ritt. v., Posacki Constantin, Potocki Adam, Praschak Alois, Presl Johann, Pribyl Anton, Prohaska Wenzel, Pulpan Wenzel, Rack Joseph, Rahn Anton, Ratz Caspar, Reichert Georg, Richter Franz, Rieger Franz, Robert Florentin, Ryll Joseph Thaddäus, Sadil Ligor, Schantl Johann, Schediwi Leopold, Schembera Vincenz von, Scherl Felix, Schlegel Joseph, Schmitt Franz, Schoenhansel Joseph, Scholl Jos., Schopf Wenzel Gustav, Schuster Wilhelm, Schwarzer Ernst v., Scibala Joseph, Selinger Engelbert Maxim., Sieber Ignaz, Sittka Jacob, Skoda Franz, Smolka Franz, Stadion Franz Graf, Stanek Wenzel, Stark Anton Edl. v., Staudenheim Ferd. Ritter v., Sterz Maximilian, Stiebitz Carl, Stöckl Ferdinand von, Stradal Augustin, StrasserAlois, Streit Ign., Szabel Balthasar, Szaszkiewicz Gregor, Szeleszcinski Bonaventura v., Thiemann Friedrich, Thinnfeld Ferd. Edler Herr v., Tomek Wenzel, Tomjcek Carl, Trecieski Franz Ritt. v., Trojan Alois, Turco von Trent Turcati Simon Freiherr, Tyll Cajetan, Uchatzy Carl, Ullepitsch Carl, Vacano Emil, Vlach Joseph, Watzel Franz, Wienkowski Cyrill, Wierzchljski Franz Xaver Ritter v., Wiesenauer Franz, Wieser Carl, Wieznicky Conrad, Winariczky Carl, Wittek Martin, Wocel Erasmus, Wörz Johann Georg, Zajaczkowski Jos. v., Zamojski Zdriszlaw, Zapletal Johann, Zwickle Lucas.

Die Abstimmung hat zu nachstehenden Resultaten geführt: mit Ja stimmten 119, mit Nein 183. Der Antrag des Abg. Löhner wurde also abgelehnt mit 64 Stimmen. 

Hubicki. Ich bitte ums Wort.

Präs. Betrifft es die formelle Frage?

Hubicki. Ja, was die Abstimmung anbelangt.

Präs. Ich glaube, sobald es den Antrag nicht zur Folge hat,  

Hubicki. Ja, bitte: Ich wollte nur der hohen Kammer die Bemerkung machen, daß der Abg. Stadion auf die Landleute von Galizien auf eine solche Art influenzirt hat, vor der Abstimmung, (große Aufregung ) wenn Jemand von den Herren keinen Muth hat, die Wahrheit zu hören, so stehen die Thüren offen. (Links Beifall.)

Präs. Ich muß mir erlauben, ich glaube, in sofern der Abg. Hubicki seine Bemerkung nicht zum Gegenstande eines Antrages macht.

Hubicki. Ich protestire gegen diese Abstimmung,  (Aufregung); denn der Abg. Stadion hat den Landleuten von Galizien gesagt, daß diejenigen, welche mit Ja stimmen werden, dazu beitragen wollen, um den Kaiser abzuschaffen. (Aufregung.)

Violand. In Folge dieser Mittheilung protestire ich gegen diese Abstimmung.

Füster. Ich schließe mich dem Proteste an. (Links Beifall.)

Präs. Von der Ansicht ausgehend, daß kein Kammermitglied sich einer Lüge oder derartigen Influenz schuldig macht, muß ich den Abg. Hubicki offenbar zur Ordnung rufen, so lange nicht die Beweise hergestellt sein werden. (Links Zischen, Centrum Beifall.)

Hubicki. Ich kann mich auf die Abgeordneten Landleute in Galizien berufen; sie werden es betheuern, ich habe es selbst gehört.

Präs. Ich muß bitten.  Meine Herren, eine Verhandlung derart, finde ich nicht, wie sie zu leiten wäre, wenn der Herr Abg. Hubicki wirklich die Beweise herzustellen vermöchte, daß die Kammer darüber wirklich einen entscheidenden Schluß fassen möchte, so wolle er allenfalls einen Antrag stellen auf Zusammensetzung einer Commission (Brestel und Goldmark bitten um das Wort. Präs. Ich bitte mich ausreden zu lassen), behufs der Untersuchung dieser Sache. Ich glaube, wir kommen hier nicht zum Zweck, wenn die ganze Kammer sich in ein Untersuchungsgericht verwandeln wollte. (Ruf: zur Tagesordnung.)

Goldmark. Ich protestiere gegen die Tagesordnung.

Präs. Diejenigen Herren, welche stimmen, daß zur Tagesordnung übergegangen werde, wollen es durch Ausstehen kund geben. (Majorität.)

Ich bringe daher den Antrag des Abg. Schmitt zur Abstimmung.

(Glockenzeichen.) 

Ich bitte, meine Herren, etwas still sein zu wollen.

Abg. Schmitt. Während des gestatteten Zeitraumes wurde von mehreren Seiten der Wunsch ausgesprochen. (Unruhe.)

Präs. Ich bitte still sein zu wollen. Ich bitte Herrn Füster und Herrn Trecieski..

Abg. S c h m i t t.  daß zur Beseitigung von Mißverständnissen, wegen Aufhebung des Bier und Branntweinzwanges, derselbe nicht eingereiht werde in den Absatz des Lasser'schen Antrages, sondern daß er am Schlusse beigefügt werde.

Eine zweite Bemerkung erlaube ich mir zu machen. Es ist bemerkt worden, daß die Redigirung, wenn sie vom Vorstandsbureau gemacht werden sollte, nach dem Beschlusse der Kammer, der Kammer vorzulegen fei. Ich nehme gar keinen Anstand, meine Zustimmung hiezu neuerlich zu erklären. (Bravo.)

P r a s. Ich erlaube mir daher den abgeänderten §. 2 vorzulesen, um in dieser Richtung die Unterstützungsfrage zu stellen; er lautet nunmehr über diese Erläuterung des Antragstellers dahin: "daß der Beschluß der Kammer, wegen Aufhebung des Bier und Branntweinzwanges, so wie der Beschluß, über den Antrag des Abg. Rieger, in Betreff der zu bestimmenden Commission für ihre Wirksamkeit gemachten Verwahrung, und Schlusse des Lasser´schen Collectivantrages angehängt werde. " Wird dieser geänderte Theil des Antrages unterstützt? (Geschieht.)

Dann ist er abstimmungsfähig. Dieser Antrag besteht aus mehreren Puncten, ich werde einen Punct nach dem andern durch Aufstehen und Sitzen bleiben zur Abstimmung bringen.

"Die hohe Reichsversammlung wolle ohne Verhandlung über Formalität beschließen:

Erstens. Daß die gefaßten Beschlüsse der Kammer ungesäumt, und zwar durch das Vorstandsbureau redigirt werden. 

Diejenigen Herren, welche sich für die Annahme des so eben gelesenen Punctes aussprechen, wollen es durch Aufstehen kundgeben. (Geschieht.)

Es ist die Majorität.

Zweiter Punct: "Daß der Beschluß der Kammer (und sofort wie oben).

Diejenigen Herren, welche

Abg. Paul. Ich bitte um das Wort; den Rieger´schen Antrag dürfte man noch einmal lesen, denn viele wissen ihn nicht.

Präs. Es ist ein Vorbehalt, allenfalls einige Änderungen noch zuzulassen.

Diejenigen Herren, welche sich für die Annahme des so eben gelesenen Punctes aussprechen, wollen es durch Aufstehen kundgeben. (Geschieht.)

Es ist die Majorität.

Drittens. "Daß der so redigirte Beschluß der Kammer dem Ministerium übermittelt werde, um die beistimmende Fertigung Sr. Majestät zu veranlassen und sohin den Kammerbeschluß in gesetzlicher Form zur ungesäumten Kundmachung zu bringen. " Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag stimmen, wollen es gleichfalls durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.) Es ist die Majorität.

Nun erübrigt nur noch der Antrag des Abg. Praschak.

Ein Abg. Soll über den Antrag nicht auch im Ganzen abgestimmt werden?

Präs. Ich werde noch einmal den Antrag im Ganzen vorlesen lassen. (Übergibt den Antrag dem Schriftführer Streit, welcher denselben liest.) 

(Secretär Streit liest noch Mal den Antrag vor, welcher mit Majorität angenommen wird.) 

Nunmehr erübrigt der Antrag des Abg. Praschak:. er bezieht sich auf die Kommission, von der im Lasser'schen Antrage die Rede war, und zwar im achten Puncte; es würde hier im Lasserschen Antrage gesagt: eine ans den Abg. aller Provinzen zu bildende Kommission hat den Gesetzentwurf auszuarbeiten, jedoch die Anzahl der Mitglieder, welche aus jeder Provinz in die Kommission zu wählen wären, war nicht angegeben, in der Beziehung wurde auch der Antrag des Abg. Praschak gestellt.

Helfert. Ich schlage vor, daß diese Wahlen morgen vor der Sitzung stattfinden sollen. (Eine Stimme: in der Section.)

Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, das wird ohnehin die Folge sein, wenn der Antrag angenommen wird.

Abg. Borrosch. Ist hier die Bezeichnung: "Provinz" im engern Sinne des Wortes gemeint, z. B. daß die Bukowina getrennt von Galizien erscheine oder mit diesem vereint, in guberniellem Sinne?

Abg. Helfert. Im engeren Sinne habe ich sie gemeint, und in dieser Beziehung möglich auch die Provinz Schlesien als eine besondere Provinz behandelt wissen.

P r ä s. Ich werde daher noch Mal den Antrag vorlesen. (Liest ihn vor.)

Abg. Catanelli. Für den Fall, als man daher die Provinzen ausscheiden sollte, so müßte man dieses namentlich thun, damit keine nachträglichen Streitigkeiten darüber entstehen, welche gemeint feien; entweder versteht man darunter Gouvernements, oder man versteht darunter Provinzen; versteht man Gouvernements darunter, so kann nicht Mähren und Schlesien darunter verstanden sein; versteht man aber darunter Provinzen, so möchte man auch die Grafschaft Görz, deren Stellvertreter ich bin, ausscheiden. 

Eine Stimme: Ich Sachsen.

Andere Stimme: Ich Südtirol. (Tumult.) 

Palacki. Wir sprechen hier über einen Gegenstand, über welchen noch nicht debattirt worden ist, und ich glaube, daß wir, wie bis jetzt aus Gouvernements solche Ausschußmitglieder gewählt worden sind, auch jetzt bei dieser Frage vorgehen sollen.

Podlewski. Ich glaube, daß wir hier für die Bukowina dieß Recht aussprechen sollen; für die Bukowina soll eine Ausnahme sein.

Lubomirski. Ich wollte sagen, daß es mir daran gelegen wäre, daß wirklich Jemand von der Bukowina zur Commission gewählt werde, aber daß übrigens auch die Bedingung hineingelegt werde, daß im Gouvernement Galizien auch ein Mitglied für die Bukowina gewählt werde. Es kann geschehen, und ich sehe keinen Grund ein, warum es nicht geschehen könnte, da wegen diesem Antrage eine Commission zusammengestellt werden könnte, bei der man nicht ein Mal wüßte, aus wie viel Mitgliedern sie besteht, wo man dann einen neuen Streit über das, was eine Provinz ist, ansangen würde, und das würde uns gewiß nicht zu unserem Zwecke führen.

Präs. Der Abg. Lubomirski stellt den Antrag, daß unter den gewählten Ausschußmitglied der für das Gouvernement Galizien wenigstens eines aus der Bukowina wäre.

Mayer. Ich trage auf Tagesordnung an. Dieser Antrag ist nicht auf der Tagesordnung; die Geschäfte der Tagesordnung sind erledigt, und ich trage somit auf den Schluß der Sitzung an. (Mehrfeitiger Ruf: Schluß der Sitzung.)

Präs. Sie wollen erlauben, daß die Tagesordnung für morgen festgestellt werde.  Morgen dürfte an der Tagesordnung sein: Erstens: Ablesung des Sitzungsprotokolles, zweitens: die Anträge des Petitionsausschusses, drittens: Berathung über den Selinger Strasser'schen Antrag, viertens: Berathung über den Gesetzentwurf wegen Unversitzbarkeit der Reichsversammlung. 

Eine Stimme. Vorlesung der redigirten Fassung.

Andere Stimmen. Und der Antrag von Praschak?

Präs. Diese beiden Gegenstände dürften mit der Verlesung des Protokolle in Verbindung gesetzt werden, als Ausführung der heutigen Beschlüsse. Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen. 

(Schluß halb vier Uhr.) 

Tages  Ordnung der Reichstagssitzung am 7. September 1848.

I. Ablesung des Sitzungsprotokolls vom 7. September.

II. Anträge des Petitionsausschusses.

III. Berathung über den Selingerstrasseschen Antrag.

IV. Berathung über den Gesetzentwurf wegen Unverletzbarkeit der Reichsversammlung.

V. Vorlesung der redigirten Fassung der Kundmachung.

VI. Antrag des Abg. Praschak.

Aus der k. k. Hof und Staatsdrucker.


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