Pátek 1. záøí 1848

sich heute um die Abstimmung über die Amendements zum Antrage des Abg. Kudlich. Nach dem Beschlusse, welcher gestern über die fraglichen Anträge des Lasser gefaßt wurde, wurde gestern schon über die Frageordnung, wie sie von Lasser, und dann über die Frageordnung, wie sie von Kudlich vorgelegt waren, abgestimmt. Diesmal dürften nur die Amendements zur Abstimmung gelangen. Eine Critik über die vergangenen Beschlüsse, wie sie schon gefaßt worden sind, gehört offenbar nicht in das Bereich der heutigen Tagesordnung.

Abg. Borrosch. Ich füge mich, behalte mir aber meinen Antrag demgemäss vor, muß aber auch auf die frühere Anregung zurückkommen, und erklären, daß ich meinerseits nicht glaube, daß, wenn man sich auf einen aufrechtstehenden Paragraph der Geschäftsordnung beruft, dazu erst ein eigener schriftlicher Antrag nöthig sei, nachdem jeder Tag nach Belieben  es sind genug Fälle vorgekommen  bestehende Paragraphe der Geschäftsordnung je nach der Aprillaune des Hauses umgestoßen werden. (Beifall. ) Ich bin daher für Trennung der Fragen, und muß mir vorbehalten, auf meinen Antrag zurückzukommen.

Präs. Der Abg. Brestel hat das Wort. Abg. Brestel. Ich erlaube mir bloß diejenige Bemerkung zu machen, die der verehrte Redner vor mir zuletzt gemacht hat, nämlich, daß zur Aufrechthaltung der Paragraphe der Geschäftsordnung gar keine Abstimmung, kein Antrag nöthig sei, daß in so lange nicht durch einen speciellen Beschluß ein betreffender Paragraph der Geschäftsordnung aufgehoben ist, derselbe als aufrecht zu gelten habe. Es ist daher die Trennung der Fragen jedes Mal vorzunehmen, sobald sie begehrt wird. 

Es ist das ein vollkommen heiliges Recht eines jeden einzelnen Mitgliedes, weil man im Stande sein muß, auf jede Frage mit ja oder nein zu antworten. Das Enthalten von der Abstimmung ist ein Mittel, das allerdings für einzelne Mitglieder gestern nöthig gewesen sein mag, das aber niemals nöthig sein darf. Was aber die Fragestellung anbelangt, so muß sie so sein, daß man immer mit ja oder nein antworten kann, und aus diesem Grunde muß die Trennung der Frage, wenn sie ein Mitglied begehrt, bewilligt werden. Ich glaube das ist ein Umstand, über den nicht einmal die Majorität des Hauses entscheiden kann, sondern es ist dieß das Recht eines jeden Einzelnen. Ich glaube, es ist gestern gar kein Beschluß vorgelegen, der die Trennung der Fragen verboten hätte; ich glaube, daß wir damals in unserem Rechte gekränkt worden sind, und ich erkläre, daß ich beim 6. Puncte nur darum mit nein gestimmt habe, weil ich ihn nicht anders beantworten konnte. Ich glaube, daß es gar keiner Abstimmung bedarf, und was die Trennung der Fragen betrifft, so glaube ich, muß sie gewährt werden, so oft sie begehrt wird Was den Antrag des Abg. Klaudi betrifft, so ist es allerdings richtig, daß der Collectivantrag zur Abstimmung kommen muß, aber erst dann, wenn die ändern Anträge, die die Priorität erhalten haben, ihn zur Abstimmung kommen lassen, aber früher nicht.

Hawliczek. Ich weiß nicht, ob mir das Wort gebührt, denn ich will nur einige Daten anführen, um den Herrn Borrosch in seiner Verwunderung aufzuklären. Ich bitte daher, Herr Präsident, gebührt mir das Wort?

Präs. Ich glaube, insofern es sich auf eine Vergangenheit bezieht, gehört es nicht vor das Haus.

Praschak. Ich glaube, nur so viel zu bemerken, daß der Abg. Borrosch das Haus offenbar einer Inkonsequenz gezeigt hat. (Stimme: gehört das zur Sache?) (Tumult. ) Wenn bei der gestrigen Abstimmung auch die Stimmen derjenigen berücksichtigt wurden, welche sich der Abstimmung enthielten, so ist das Resultat zu erklären. Ich stelle sonach den Antrag, daß zukünftig auch die Stimmen derjenigen ins Protokoll aufgenommen werden, die sich der Abstimmung enthalten.

Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, daß im Protokolle auch diejenigen aufgenommen werden, welche sich der Stimmen enthalten haben, dieses dürfte zur Vollständigkeit der Beschlüsse beitragen, wenn auch jene erscheinen, die sich dafür der Abstimmung enthalten haben.

Klaudi. Ich bedauere in der That einen Antrag gestellt zu haben, um eine Versöhnung herzuzuführen oder das geschwächte Vertrauen herzustellen, weil ich sehe, daß dieser Antrag die Debatte auf ein anderes Feld geleitet, und das Gegenthai hervorgerufen hat. Ich glaube die Herren aufmerksam machen zu können, daß ich keinen Antrag gestellt habe, der sich auf die Abstimmung über den Kudlich'schen Antrag bezieht, sondern ich habe einen Interpretationsantrag gestellt zur Erzielung der Möglichkeit, das geschwächte Vertrauen wieder herzustellen. Ich glaube in dieser Beziehung gerechtfertigt zu sein, weil ich nicht Einen oder Zehn, sondern von einer Menge Herren aus unserer Mitte gehört habe, daß wir durch die Abstimmung über den Kudlich'schen Antrag zugleich das Princip der Concurrenz des Staates hei der Entschädigungsfrage verworfen hätten, als sei also jetzt der Staat nicht mehr schuldig hei der Entschädigung zu concurriren. Da ich aber ans der Rede des Herrn Finanz und Justizministers entnommen zu haben glaube, daß das Cabinet in dieser Beziehung eine andere Richtung verfolgt und auch die Concurrenz bei der Entschädigung anerkannt hat, so habe ich mir erlaubt den Weg anzuzeigen, um Mißtrauen in die gestrigen Beschlüsse zu beseitigen und den Antrag des Abg. Smolka so zu erklären, daß in demselben ausdrücklich die Concurrenz des Staates bei dem Entschädigungsprinzipe mitenthalten sei.

Ich glaube auch bemerken zu können, daß die Herren, die behaupten, es habe eine Trennung stattfinden können, völlig Unrecht haben; denn bei der Vorabstimmung des Collectivamendements des Abg. Lasse r wurde bestimmt, daß bei diesem Amendement, bei der Abstimmung darüber keine Theilung in einzelne Paragraphe weiter stattfinden kann, indem die Theilung bereits in den Amendements nach den einzelnen Paragraphen selbst angezeigt sei. Das war der Beschluß der Kammer.

Brauner. Verzichte aufs Wort.

Trojan. Es kam die Trennung der Abstimmungsfragen wieder zur Sprache, und es wurde gesagt, es bedürfe keines Antrages um dieselbe staute finden zu lassen. Allerdings auch ich bin mit Dieser Ansicht einverstanden, insofern es sich nur um eine Vorfrage handelt, ob im Allgemeinen eine Trennung zulässig fei, also, ob der dielfällige Paragraph der Geschäftsordnung aufrecht bestehe. Das bedarf keiner eignen Abstimmung. Aber es bedarf eines besondern Antrages, und soll vorerst geschäftsordnungsmäßig unterstützt werden, wenn es sich darum handelt, ob eine bestimmte Frage in concreto, das ist bei einer vorliegenden Abstimmungsfrage wirklich zu trennen fei, und da ist dieß ein Abänderungsantrag, der sich zu der Hauptfrage, wie jedes gewöhnliche Amendement verhält. In diesem Sinne ist gestern kein Antrag gestellt worden, wenn eine Trennung wirklich stattfinden soll, so muß er Unterstützung erhalten und zum Beschlüsse der Kammer werden, widriges muß der Hauptantrag, so wie er ursprünglich gestellt würde, im ganzen Zusammenhänge zur Abstimmung kommen.

J o n a k. Ich trage auf den Schluß der Formaldebatte an.

Präs. Wird der Antrag unterstützt? (Unterstützt. ) Diejenigen Herren, die für den Schluß der Debatte sind, wollen aufstehen. (Geschieht. ) Nunmehr haben noch das Recht zu sprechen, die Herren:

Kudlich, Goldmark, Dilewski, Borrofch, Violand, Löhner und Mayer.

Der Abg. K u d l i c h hat das Wort.

Kudlich. Cedire es dem Abg. Löhner.

L ö h n e r. Ich habe nur eine Bemerkung zu machen. Ich hatte einen reinen Formalantrag gestellt, bezüglich einer zweifelhaften Frage, ob nämlich der Beschluß der Kammer, vorausgesetzt er existirt, daß in Bezug auf den Lasserbschen Antrag keine Fragestellung bewilliget fei, auch weiter ausgedehnt werden soll, und ob wir auch heute die Schwierigkeit haben sollen, daß wir keine Fragestellung führen dürfen. Darüber bitte ich die hohe Kammer zu befragen; denn Klaudy hat eine Sache in Anregung gebracht, die mit meiner Angelegenheit keine Verwandtschaft hat. Er hat einen, in Frage stehenden Antrag zu seinem persönlichen gemacht und vorgebracht, und der Herr Präsident hat es angemessen gesunden, zu erklären, daß er sich von der Sache entferne:. denn die Sache könnte ja in Frage kommen, ob ein solcher Antrag von mir zur Abstimmung kommen soll? Der Herr Präsident hat aber demnach diesen Vortrag hingehen lassen, ohne zur Sache zu rufen, dann hat Borrosch erwidert, der Präsident soll ihm "zur Sache'' zurufen, und der Präsident hat den Herrn Borrosch zur Sache gewiesen.

Ich muß dagegen erklären, entweder ist die Regel so scharst festzuhalten, daß man über nichts anderes sprechen darf, als über den Antrag: oder muß für den Einen dasselbe gelten wie für den Anderen, daß wegen einer größeren oder kleineren Abweichung, darüber will ich nicht entscheiden, nicht sogleich der Ruf:, zur Sache'' erfolge, denn sonst weiß ich nicht, wie der Einzelne sich verhalten soll.

Präs. Ich muß bemerken, daß in die Kammer in der Regel nur jene Reden gehören, welche einen Antrag zur Folge haben; dagegen Kritiken über die Vergangenheit führen zu keinem Resultate und gehören absolut in keine Kammer Die Reihe trifft nun den Abg. Kudlich.

Kudlich. Ich verzichte darauf.

Präs. Abg. Goldmark hat das Wort.

Goldmark. Ich weiß nicht, meine Herren, ob das auch in der Geschäftsordnung enthalten ist, daß von Seite des Präsidiums die Auslegung erfolgen soll, ob eine Kritik einer Meinung in die Kammer gehört oder nicht. Ich glaube, jedes Mitglied hat das Recht, hier zu sprechen, was es im Interesse seiner Committenten, im Interesse des Vaterlandes sprechen will, möge es nun eine Kritik, oder über einen anderen Gegenstand sein. Weicht der Redner ab, dann ist es Pflicht des Präsidenten "zur Sache" zu rufen.

Ob der Sprecher in Form einer Kritik, einer Erklärung oder eines Antrages das zu Sagende vorbringen will, das, glaube ich, steht ihm ganz frei. Das wollte ich zuerst bemerken. Ich glaube, man kann gegenwärtig nur über die formellen Fragen sprechen; über den Antrag des Abg. Kudlich behalte ich mir das Wort vor.

In die formelle Frage eingehend, muß ich erinnern, daß der Herr Abg. L ö h n e r gestern zum Herrn Präsidenten gegangen, und die Trennung der Fragen gefordert hat. Daß diese Trennung nicht erfolgt, ist ein Factum, eine Sache, die fest steht, und an welcher ich nicht mehr rütteln will. Ich glaube, mit einem der Herren Sprecher darin übereinzustimmend, daß über eine Interpretation eines Paragraphes, der klar constatirt ist, wie der in der Geschäftsordnung, nämlich über die Trennung der einzelnen Fragen, keine weitere Abstimmung stattfinden soll. Die Kammer kann und darf sich nicht widersprechen; sie kann nicht heute einen Paragraph in dem Sinne annehmen, und im nächsten Tage einen andern Sinn hineinlegen wollen. Ich glaube daher, daß dieser Antrag gar nicht zur Abstimmung kommen soll, und ich würde den Abg. Löhner bitten, ihn zurückzuziehen.

D y l e w s k i. Ich habe in meiner Rede schon tatsächlich bewiesen, daß ich dem Rufe zur Sache sehr gehorsam bin, wenn es nicht zur Sache gehört; aber ich muß bemerken, von einer Sache sprach Abg. Löhner, von der andern der Abg. K l au d i. Ich habe in der zweiten Sache reden wollen, aber auch über die erste wird viel gesprochen. Ich glaube, daß wir uns beruhigen können, in Bezug dessen, was gestern geschehen ist. Ich glaube, daß die Herren (ich kann es vermuthen) durch Trennung des Satzes auch dafür gestimmt hätten, dann wäre die Majorität ausgefallen, nun aber ist das Gegentheil ausgefallen, was ich bedauere. Ich frage den Herrn Präsidenten, ob ich in dieser zweiten Sache jetzt oder später sprechen kann?

Abg. Löhner. Ich bitte, meinen Antrag zur Abstimmung zu bringen.

Präs. Es ist die Debatte begonnen worden, wie sie zur Abstimmung kommen soll, dann werden die Sachen geordnet.

Abg. Dilewski. So muß ich noch heute in der zweiten Sache sprechen, daß die Concurrenz des Staates ungeachtet der Annahme des Amendements des Abg. Smolka und ich habe es ausgedrückt, daß die Concurrenz, die Theilnahme des Staates stattfinden soll, ich habe den Verbesserungsantrag in diesen Worten gestellt, daß die vollständige und theilweise Entschädigung durch den Staat nicht ausgeschlossen ist, und ich glaube, daß in dieser Fassung alles begriffen ist, weßwegen ich gerade meinen Antrag negativ gestellt habe. um nicht durch eine positive Stylisirung aufzusprechen, daß nur theilweise der Staat dazu beitrage, deßwegen habe ich mein Verbesserung  Amendement gestellt.

Borrosch. Die hohe Gerechtigkeitsliebe und pflichteifrige Hingebung unseres würdigen Herrn Präsidenten an die Erfüllung eines wahrlich sehr undankbaren und dornenvollen Vertrauenamtes hat meines Theils die vollste ehrendste Anerkennung, die dankbarste Anerkennung ! ich wünschte daher sehr, daß wir im Auge behalten, daß der Präsident vor Allen die formelle Gerechtigkeit hier üben muß, will er etwa den Gefühlen, bald der einen bald der anderen Seite des Hauses, Rechnung tragen, so wird er selber Partei. (Beifall. ) Fühlt sich jemand beeinträchtigt, so steht ihm der Weg des Protestes frei. Der Herr Präsident hat mich eher mit vollem Rechte zur Sache verwiesen, denn ging auch der vorige Redner davon ab und hatte ich allerdings ein Recht, darauf zu erwidern, so muß doch ein Maß sein, dieses Maß zu bestimmen, ist aber dem jedesmaligen Ermessen des Präsidenten anheim gestellt, dem ich mich unbedingt füge, denn eine Regierung muß auch in einer Republik, die wir einmal hier sind, stattfinden (anhaltender Beifall. ) Ich habe mir daher mein Recht unter Einem gewahrt, bezüglich meines Antrages und fühle mich durchaus nicht beeinträchtigt oder präjudicirt. (Beifall. )

Violand. Mich freut es recht sehr, daß der Abgeordnete K l a u d i eine Versöhnung vermitteln will, und glaube auch daß es ihm von Herzen geht, aber ich muß ganz offen erklären, daß ich diesen Antrag durchaus nicht annehmen kann. Gestern hat sich die Kammer, wie einzelnweiße über die Puncte des Kudlich'schen Antrags abgestimmt wurde, per majora ausgesprochen, die ganze Entschädigung sei von Seite des Staates zu leisten, demnach wird es auch heute durchgehen, sollte das aber nicht durchgehen, wird erst der weitere Antrag des Abgeordneten Klaudi zur Sprache kommen. Überhaupt setzt es mich in Erstaunen, daß auch hier bei hingewiesen wird, auf die Herren im Ministerium. Ich werde meine Stimme nach meiner innern Überzeugung geben, aber ich werde nicht hinweisen aus eine gewisse Meinung des Ministeriums, ich sehe darin nach meiner subjektiven Überzeugung gleichsam eine Drohung oder so etwas Ähnliches; was mir wenigstens darin zu liegen scheint. (Beifall links, Zischen rechts. ) Was die Bemerkung des Abg. Borrosch anbelangt, daß wir uns halten müssen an die Geschäftsordnding und vertrauen müssen dem Herrn Präsidenten, so stimme ich vollkommen bei, nur differiere ich in dem Puncte, daß er meint, daß wir uns durch einen Protest wahren könnten, wenn wir mit einem Aussprüche nicht einverstanden sind, ein Protest wird in dieser Beziehung nicht genügen, er wird zu den Acten genommen, ich glaube, daß wir berechtigt sind in einem solchen Falle an die Kammer zu appellieren, denn der Herr Präs. hat allerdings den Ausspruch zu thun, aber über den Präs. steht noch immer die Kaminer, er steht nicht absolut hier. (Links Beifall. )

Borrosch. Der Protest ist ja eben diese Appellation.

Präs Diesen Grundsatz habe ich immer festgehalten. Es wird immer zur Abstimmung geschritten, falls ein Zweifel über meine Meinung, über meine Auslegungsart der Geschäftsordnung sich ergibt. Ich finde in den Worten des Abg. Violand nur eine Bestätigung.

Abg. Mayer. Es ist vorgestern beschlossen worden, daß der Reihenfolge nach zuerst über den in Fragen gefaßten Antrag des Abg Lasser, dann über den in Fragen gefaßten Antrag des Abg. K u dl ich gestern abgestimmt werden sollte. Es ist daher der. 76 der Geschäftsordnung vollkommen erfüllt worden, nämlich, daß jeder Abgeordnete bei dieser Fragevorlesung über die darin ausgesprochene Fassung, sowie auf die Trennung der Fragen in merito den Antrag stellen könnte; wenn er gehörig unterstützt worden wäre, hätte er zur Abstimmung gebracht werden müssen. Vorgestern hat der Abg. L ö h n e r. der unter allgemeinem Applaus des Hanfes die Fragestellung als eine richtige anerkannt hat, da er antrug, wir sollen als gestern ohne alle Debatte zur Abstimmung schreiten, dadurch war die Abstimmungsart festgefetzt. Ich muß also erklären, da der §. 76 der Geschäftsordnung weder aufgehoben war, noch daß er gegenwärtig aufgehoben, oder suspendiert sein könne, daß es daher, nachdem wir keine bestimmte Fragestellung jetzt mehr vorliegen haben, jedem Abgeordneten, wenn wir zur Abstimmung eines weiteren Amendements schreiten, vor behalten bleibt, den Antrag, auf Theilung einer Frage zu stellen, ohne daß es nothwendig ist, in Princip auszusprechen, ob der §. 76 der Geschäftsordnung, der unser Kammergesetz ist, existire oder nicht. Er existirt und dieses Recht ist jedem gewährt Ich glaube daher, daß wir diese Frage nicht nach der April oder Septemberlaune des Hauses entscheiden, und wenn einer der betreffenden Vorredner seinen Theil daran hat, ich cedirt den meinigen weil ich ein solches Geschäft nicht gerne übernehme Präs. Der Abg. Goldmark hat sich noch die Rede über die Frage in merito vorbehalten.

Abg. Goldmark. Ich habe früher bloß über die Formal  Debatte gesprochen, da aber gleichzeitig der Antrag des Abg. Klaudi zur Sprache kam so muß ich noch mal das Wort ergreifen; früher muß ich denn doch die Bemerkung machen, ich kann sie nicht unterdrücken, daß der Abg. Mayer ein kurzes Gedächtniß zu haben scheint.

P r ä s. Sie haben sich das Recht vorbehalten in merito, nur unter dieser Bedingung kann ich die Debatte zu lassen.

Abg. Goldmark. Meine Herren, ich habe immer den Grundsatz für wahr gehalten und halte ihn noch, daß derjenige ein vorzüglicher Kopf sein muß, von dem die Wahrheit ohne Ohrfeigen wegkommt. Das berücksichtigend muß ich erklären, daß es eine Consequenz gibt in der Inkonsequenz und die berücksichtigte und beobachtete ganz vorzugsweise heute und gestern der Abg. Klaudi, er bringt uns einen Verföhnungsantrag. Meine Herren! ich glaube, es wäre zweckmäßiger gewesen, nicht zuerst den Zankapfel in die hohe Versammlung zu werfen, dann bedürften wir keines Versöhnungsantrages.

Die vorgestern von der Gegenpartei, trotz meiner Argumentation durchgesetzten Beschlüsse sind Schuld an allen diesen Inconsequenzen.

Das heißt, man hat die Kammer genöthigt gestern zwei Fragestellungen zur Abstimmung zu bringen, was aber unmöglich ist, wie es der gestrige Tag bewährt hat. Der Abg. Klaudi hat gestern gegen den früheren Beschluß den Antrag gemacht, den K u d l i c h´ s c h e n Antrag als ein Ganzes nicht zur Abstimmung kommen zu lassen; er hat nur auf einzelne Theile hingewiesen, die zur Abstimmung kommen sollen, und nachdem auf diesen Antrag der vorgestrige Beschluß in der. Kammer umgestoßen, und nur über die 3 Puncte abgestimmt worden, hat der Abg. Klaudi neuerdings den Antrag gestellt, daß man über das Ganze abstimmen soll, und zwar würde die Kammer wieder gezwungen, gegen sich selbst zu handeln, denn es haben über den 5. Punct Kudlichs 30 Mitglieder nicht. mitgestimmt, und dennoch erhielt derselbe eine Majorität von 48 Stimmen, die zwei anderen Puncte, nämlich der Sechste und Siebente erhielten bei der Separat  Abstimmung eine noch größere Stimmenmehrheit. Klaudi beantragt nun über diese drei abgerissenen Puncte die Abstimmung in toto, und zwingt die dreißig Enthaltsamen gegen sich selbst zu stimmen, wenn sie Alle bejahend und ebenso gegen sich selbst, wenn sie alle drei Puncte verneinend beantworteten. Ebenso so ist es Beschluß der hohen Kammer, daß man kein neues Amendement zu dieser Frage mehr einbringen kann, ehe über die übrigen, (die schon früher gestellt worden) abgestimmt ist. In Folge dieser Consequenz glaube ich, kann der Abg. Klaudi kein neues Amendement stellen. Nun bringt aber der Abg. Klaudi neuerdings ein Amendement unter dem Titel: Versöhnungsamendezent vor. Diesem könnte nur dann erst zur Verhandlung kommen, wenn über alle anderen bereits durchdebattierte Amendements abgestimmt und die Debatte darüber ganz geschlossen ist; dann steht es einem jeden frei, neue Anträge einzubringen. Ich muß Sie schließlich auf eines aufmerksam machen, wenn Sie meine Herren eine Commission haben wollen, so mussen sie derselben auch Spielraum über das gestatten, was Sie ausarbeiten soll. (Beifall. ) Wird die Comission es für nöthig finden, eine Concurrenz des Staates (um diesen sozialistischen Ausdruck auch hier zu gebrauchen) in Anspruch zu nehmen, so wird dieselbe von der Commission vorgeschlagen, und von der Kammer darüber abgestimmt werden; aber es ist nicht jetzt an der Zeit mitten in einer Abstimmung einen neuen Antrag zur Debatte hineinzuwerfen. Ich stelle daher den Antrag über diesen Antrag K l a u d i s zur Tagesordnung überzugehen (Bravo. ) (Viele unterstützen diesen Antrag. )

Präs. Diejenigen Herren, welche der Meinung sind, daß über den Antrag des Abg. Klaudi zur Tagesordnung übergegangen würde, wollen aufstehen. (Die Majorität erhebt sich. )

Dadurch entfällt der Antrag des Abg D i l e w s k i.

Aus der Debatte ergaben sich noch 4 Anträge.

Erstens der des Abg. Sitka, dann die der Abg. Löhner, Gschnitzer, und Praschak. Ich werde diese Anträge, wie sie mir vorgelegt wurden, ablesen, und früher die Unterstützungsfrage stellen.

Der Abg. Sitka stellt den Antrag, "ich mache den Antrag, daß die Trennung einer Frage in mehrere nicht im Vorhinein, fordern von Fall zu Fall zur Sprache kommen könne. ''

Ich werde den Antrag nochmals lesen.

S i t t k a. Er ist gegen den Antrag des Abg. L ö h n e r.

Präs. Die Frage, in welcher Ordnung die Unterstützungsfragen erfolgen sollen, ist ganz gleichgültig. Die Ordnung kommt bei der Abstimmung zur Sprache. (Der Präsident liest den Antrag des Abg. Sittka nochmals vor, welcher zahlreich unterstützt wird. ) Nun folgt der Antrag des Abg. Löhner, er lautet: "Die hohe Kammer wolle beschließen, es sei darüber abzustimmen, ob der §. 76 der Geschäftsordnung betreffs der Fragentrennung auch für heute zu suspendieren sei. '' Wird dieser Antrag unterstützt? (er wird unterstützt. )

Borrosch. Ich erlaube mir dazwischen an den Herrn Antragsteller nur eine formelle Bemerkung. Es ist der Antrag negativ gefaßt, vielleicht gestattet der Herr Antragsteller, seinen Antrag so zu stellen, daß es von heute an wieder bei der Geschäftsordnung sein Verbleiben hat.

(Der Abg. Löhner erklärt sich damit einverstanden. )

Dann unterstütze ich den Antrag.

Präs. Bei dieser Abänderung dürfte sich der Antrag des Abg. Löhner, dem des Abg. Sittka anschließen.

Löhner. Keineswegs, denn ich stelle den Antrag, daß es von heute an, bei der Geschäftsordnung sein Verbleiben habe.

Präs. Der Antrag des Abg. Praschak ist nichts anderes als eine Wiederholung der Geschäftsordnung von Fall zu Fall.

Borrosch. Ich finde jedoch darin eine Beschränkung; denn da oft schnell abgestimmt wird, so kann man es leicht übersehen.

Präs. Der Abg. Gschnitzer hat den Antrag gestellt. Ich beantrage, daß die auf dem Kudlich'schen Antrag bezüglichen Amendements und Unteramenzements, wenn sie auch aus mehreren Theilen bestehen, nicht als einzelne Ganze, sondern am Schlusse als ein Gesetzentwurf im Ganzen abgestimmt werden.

Es ist das Gegentheil der Trennung. Wird er unterstützt? (Nicht unterstützt. ) Ferner wurde vom Abg. Doliak in Betreff der Protokollführung nachstehender Antrag gestellt: Es soll in Zukunft auch die Anzahl derjenigen Abgeordneten ins Protokoll aufgenommen werden, welche sich der Abstimmung enthalten haben. Diejenigen Herren, die diesen Antrag unterstützen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Wird unterstützt. )

Ich erlaube mir den Antrag des Abg. Löhner zur Abstimmung zu bringen. Er lautet: Soll von heute an der §. 76 der Geschäftsordnung behufs der Fragetrennung neuerdings in Wirksamkeit treten. Diejenigen Herren, die für den Antrag sind, wollen aufstehen. (Majorität. ) Ich glaube dadurch dürfte sich der Antrag des Abg. Sitka beheben, und ich glaube, daß auch der des Abg. Schnitzer behoben ist, indem die Trennung gestattet wird, hier aber jedenfalls auf eine Nichttrennung angetragen wird.

Nun erübrigt noch der Antrag des Abg. Praschak. Ich erlaube mir die Frage, dieser Antrag dürfte nur in jenen Fällen ausführbar erscheinen, wenn eine Abstimmung durch Namensaufruf eintritt, in anderen Fällen wohl nicht.

Ich werde noch einmal den Antrag des Abg. Praschak vorlesen und zur Abstimmung schreiten. Er lautet: Es solle in der Zukunft bei der Abstimmung durch Namensaufruf auch die Anzahl derjenigen Abgeordneten ins Protokoll aufgenommen werden, welche sich der Abstimmung enthalten haben. Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen aufstehen. (Majorität. ) Auf Grundlage der Beschlüsse über die Abstimmung, betreffend den Antrag des Abg. Kudlich, wären nunmehr die Verbesserungsanträge zum Antrag des Abg. Kudlich zur Abstimmung zu bringen, welche bisher von den Antragstellern noch nicht zurückgenommen worden sind. Was die Ordnung anbelangt, in welcher sie zur Abstimmung zu bringen sind, so glaublich, darüber dürfte mit Ausschluss specieller Anträge kein Grundsatz aufzustellen sein; denn sie sollen zum Theil als Ganzes behandelt werden, und bei so was läßt sich nicht feststellen, in wie fern sie den Antrag des Abg. Kudlich näher oder entfernter sind, weil in dem einen Absatz eine Annäherung, in dem ändern eine Entfernung erfolgt. Übrigens erlaube ich mir aufmerksam zu machen, daß eigentlich der Antrag des Abg. Kudlich, nunmehr nicht die eigentliche Grundlage selbst bildet, da gestern die Absätze als Ganzes nicht angenommen worden sind. Ich erlaube mir daher darauf hinzudeuten, daß diese Anträge allenfalls in der Ordnung, wie sie verzeichnet, zur Abstimmung gelangen. Eine Ausnahme dürfte dagegen der Antrag des Abg. Nagele machen, falls die hohe Versammlung darauf eingeht. Er ist mir vor der Sitzung auf den Tisch des Hauses niedergelegt worden, und lautet: Ich habe meinen Antrag gleich am Anfange über die Abstimmungsfrage des Kudlich'schen Antrags gestellt, darum ersuche ich wiederholt, die hohe Kammer wolle gleich nach der Abstimmung über den Kudlich'schen Antrag meinen Antrag zur Abstimmung mittelst Namensaufruf vornehmen. '' Dieser Antrag bedarf einer doppelten Unterstützung und zwar einer, in sofern als es ein rein formeller Antrag über die Priorität ist, und einer zweiten, rücksichtlich des Namensaufrufes. Ich erlaube mir die Frage, ob dieser Antrag als rein formeller Antrag ausschließlich des Antrages auf Namensaufruf unterstützt wird, und das eben der Antrag des Abg. Nagele vor Allem zur Abstimmung gelange. (Ruf: wie lautet der Inhalt des Antrages. )

Er geht dahin: Ich schließe mich dem Antrage des Herrn Kudlich an, nur soll auf allen unter welchen Namen immer gearteten Geld, Natural und Rustikal  Leistungen, jedes Recht von nun an aufzuhören haben, weil diese Bezüge ohnedies auf kein gesetzliches Recht gegründet sind.

Ich trage darauf an, daß durch Namensausruf abgestimmt wird. Diejenigen Herren, welche wünschen, daß der Antrag des Abg. Nagele zur Abstimmung komme, wollen es durch Ausstehen kund geben. (Es geschieht. ) Der Antrag ist unterstützt.

Abg. Mayer. Ich glaube nach dein gestern gefaßten Beschluß, nachdem beinahe einhellig gefaßten Beschlüsse ist ausgesprochen worden, daß einige Lasten gegen, einige ohne Entschädigung aufgehoben werden sollen, das ist ein theilweise bejahender und theilweise verneinender Beschluß, und ich glaube, der theilweise bejaht und theilweise verneint worden ist, so wie viele Herren es gethan haben, wir auch dieß verneinen müssen, in sofern in das Specielle eingegangen worden ist, wir bereits abgestimmt haben, und die Sache zur Erledigung gekommen ist.  (Ruf: freilich ! freilich !. )

Kautschitsch. Ich habe nichts mehr zu sagen es ist das, was bereits der Abg. Mayer gesagt hat.

Löhner. Ich muß mich berufen auf das gestern wiederholt ausgesprochene Princip. Die Kammer hat einmal beschlossen, daß die Prioritätsfrage wirklich eine Prioritätsfrage sei, daß ich mich aber gegen eine solche Auslegung, durch welche man hinten nach die Prioritätserklärung zur Ausspruchserklärung macht, erklären muß. Hat's die Kammer gewußt, oder hat sie es nicht gewußt. Die Kammer muß die Beschlüsse, die sie gefaßt hat, ehren, sonst können wir künftighin zu solchen Abstimmungen uns gar nicht mehr herbeilassen, es wurde ausdrücklich abgemacht, daß über jedes Amendement abgestimmt werden muß, ich fordere diese Abstimmung als Gerechtigkeit.

Klaudi. Ich muß die hohe Kammer vor allen um Verzeihung bitten, wenn ich consequent fortfahre, in meiner gestern und heute dargethanenen Incousequeuz, ich erlaube mir in dieser consequenten Inkonsequenz die hohe Kammer auf den gestern gefaßten Beschluß aufmerksam zu machen, wie auch auf den heute über einen Antrag des Abg. für Satz gefaßten Beschluß, daß von heute an die Geschäftsordnung, die Bestimmungen bei der Abstimmung gebe, dieses bitte ich bei den weiteren Amendements vor Augen zu haben. Es wurde gestern bereits beschlossen von der hohen Kammer, und dieser Beschluß muß wie jeder andere festgehalten werden, weil er gerecht ist, und weil nur so die Kammer vor weiterer Inkonsequenz gewahr wird. Die Kammer hat gestern durch beinahe einhellige Abstimmung den Antrag des Abg Kautschusch angenommen.

Ich habe dadurch ausgesprochen, wie der Abg. M a y e r bereits bemerkt hat, daß der Grundsatz nicht ausgesprochen werden könne, daß für gar keine der aufgehobenen Lasten überhaupt eine Entschädigung geleistet werde Nach der Geschäftsordnung kommen aber nur jene Amendements zu einem Antrage noch weiter zur Abstimmung, die nicht durch ein bereits früher abgestimmtes Amendement mit erledigt sind, nun aber dieß hier der Fall ist, kann nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung und nach dem gestern gefaßten Beschlüsse, hinsichtlich des Antrages des Abg. Kudlich, der 5 oder 7

Fragen enthält, consequent inconsequent heute auch nicht zur Abstimmung kommen, der Antrag der schon durch eine Abstimmung mit erledigt ist.

Doliak. Ich schließe mich auch den Bemerkungen des Herrn Vorredners an, und glaube, daß, wenn auch die Kammer den Beschluß gefaßt hat, alle nicht zurückgezogenen Amendements zur Sprache zu bringen, dieß nicht anders verstanden werden kann, als dieß nur in jenen Puncten, in welchen sie etwas Neues enthalten, zur Abstimmung gebracht werden können. Es find die Amendements entweder schon durch die gefaßten Beschlüsse erledigt, oder sie laufen den gefaßten Beschlüssen zuwider.

In diesen beiden Fällen kann darüber doch nicht wieder abgestimmt werden. Ich stelle daher den Antrag, daß nach dem gestern schon beobachteten Vorgange bei der Abstimmung über den Fragenantrag des Abg. Kudlich bei jedem Amendement zuerst die Vorfrage gestellt werde, ob das Amendement und in wiefern es schon durch die gefaßten Beschlüsse erledigt sei. Diese formelle Frage soll bei jedem einzelnen Amendement gestellt werden.

Präs. Ich bitte, mir diesen Antrag formulirt zu übergeben.

Selinger. Herr Präs. ich trage auf den Schluß der Debatte an.

Präs. Wird der Antrag unterstützt. (Es geschieht. )

Diejenigen Herren, welche wünschen, daß der Schluß der Debatte erklärt werde, wollen es durch Aufstehen erklären. (Majorität. ) Nun mehr haben noch das Wort: Polaczek, Trojan, Goldmark, Umlauft. Ich bitte der Abg. Polaczek.

Abg. Polaczek. Ich muß bemerken, daß ein Antrag des Abg. Löhner zwar angenommen worden ist, welcher aber dahin lautete, daß der §. 76 in seiner Gültigkeit auch wieder ausrecht gestellt bleibe, der gestern suspendiert war. Ich bitte den Herrn Präsidenten, den. §. 76 der Versammlung vorlesen zu lassen, damit wir wissen, was beschlossen worden ist, und nicht wieder eine falsche Auslegung den Beschlüssen gegeben werde, wie dieß gestern sowohl als vorgestern der Fall war.

Schriftf. Cavalcabó. (Liest den §. 76 der Geschäftsordnung. )

Abg. Polaczek. Sonst ist kein weiterer Beschluß gefaßt worden. Von einer Beseitigung der Amendements, welche jetzt noch zur Sprache kommen müssen, war gar keine Rede heute; gestern war allerdings von diesen Amendements die Rede. aber es hieß gestern ausdrücklich: "ohne


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