Officielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österr. Reichstages.
Fünfunddreißigste Sitzung des constituirenden Reichstages am 1. September 1848.
Tagesordnung:
Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten K u d l i c h.
Hofloge: leer.
Vorsitzender: Präsident S t r o b a c h. Auf der Ministerbank: Doblhoff, Latour, Bach, Krauß, Schwarzer, Hornbostl.
Anfang um 10 1/2 Uhr. Präs. Nachdem die erforderliche Anzahl der Mitglieder anwesend ist; so erkläre ich die Sitzung für eröffnet. Ich glaube, daß es dermalen dringend nöthig ist, daß die Protokolle über die beiden letzten Sitzungen abgelesen werden, damit man sehe, welche Beschlüsse gefaßt worden sind Ich fordere daher den Herrn Secr. Cavalcabó auf, zur Verlesung des Protokolls zu schreiten. (Wird gelesen und angenommen. ) Nun wird das Protokoll über die gestrige Sitzung verlesen werden.
(Secr. Streit liest das Protokoll vom 31. August ab. )
B o r r o s c h. Jedenfalls muß ein nur hinein, in dem Satze, wo es heißt: über die 3 letzten Paragraphe als Ganzes, es muß heißen: nur über die 3 letzten Puncte als Ganzes. Denn es ging früher der hier nicht erwähnte Antrag voraus, auch die früheren Paragraphe mit hinein zu beziehen; denn es gibt einen falschen Sinn. (Secr. Streit stellt das Wort "nur'' ein)
Straffer. Wenn ich anders nicht etwas überhört habe, in dem so eben vorgelesenen Protokolle der gestrigen Sitzung, so vermisse ich in demselben die Erwähnung des Vorganges, wodurch unser Herr Präsident zu der Erklärung veranlaßt wurde, vom Präsidium abtreten, und dasselbe dein Herrn Vizepräsidenten einräumen zu wollen. (Stimmen: Es ist ja darin enthalten. Strasser gibt sich zufrieden. )
L ö h n e r. Ich habe gleichfalls eine Bemerkung über das Protokoll zu machen. Das Protokoll ist ein beglaubigter aufgenommener Act, über die Vorgänge einer Sitzung. Ich muß es also als einen Fehler, als eine Auslassung bezeichnen, daß nicht ausdrücklich in dem Protokolle angeführt wurde, sondern nur als ans dem Contexte hervorgehend, daß über den Lasserbschen Collectivantrag nicht so, wie es vorgeschrieben ist, im Ganzen abgestimmt worden ist. (Einige Stimmen: es ist schon geschehen. )
Ich bitte das Protokoll vorzulesen.
Secr. Streit. Was die erste Bemerkung des Herrn Strasser anbelangt, erlaube ich mir die darauf bezügliche Stelle nochmals vorzulesen. (Er liest die Stelle vor. )
Strasser. Ich habe nichts weiter zu bemerken, als daß diese Erwähnung, welche wirklich im Pro tokoll vorkommt, und welche ich früher überhört habe, auch in den stenographischen Berichten corrigiren werden möchte, was natürlich die Aufgäbe der Verificationscommission sein wird.
Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich die Herren der Verifications Commission ersuche, heute Nachmittag im Commissionszimmer um 6 Uhr zusammen zu kommen, um die Revision des gestrigen stenographischen Protokolles vorzunehmen, wo der Antrag des Abg. Strasser erledigt werden dürfte. Ich bitte nun den Herrn Secretär über die Bemerkung des Abg. Löhner zu entgegnen.
Secr. Streit. Bezüglich der Bemerkung des Abg. L ö h n e r ist folgende Stelle im Protokolle enthalten. (Er liest die Stelle. )
Präs Ist dadurch der Anstand erledigt?
Löhner. Ich habe diese Stelle das erste Mal überhört.
G o l d m a r k. Wollen Sie die Güte haben, die Stelle zu lesen, welche die gestrige Totalabstimmung über die drei letzten Puncte des Kudlich'schen Antrages betrifft.
Präs Das Protokoll ist schon einmal gelesen worden.
Goldmark. Es ist eines Anstandet wegen; es wurde nicht ausdrücklich bemerkt, daß beim erstmaligen Ausstehen zur Bejahung der drei letzten Puncte des K u d l i Aschen Antrages, der Präsident die Majorität erklärt hat, und daß darauf aus der Forderung Einzelner die Gegenprobe vorgenommen wurde.
Präs. Ich glaube, dieß ist der Gegenstand eines separaten Protestes, welcher von dem Abg. Violand überreicht wurde.
Secr. Streit. Er ist nicht überreicht worden.
Goldmark. Ich wollte nur wissen, ob das im Protokolle. enthalten ist.
Secr. Streit. Ich habe nur das in das Protokoll aufgenommen, was nach dem §. 17 der Geschäftsordnung, hinein gehört. Ich, meine Herren, kann nicht etwas constatiren, was ich nicht weiß, daher habe ich folgende Textirung in das Protokoll aufgenommen. (Er liest die betreffende Stelle )
G o l d m a r k. Da bitte ich es in das Protokoll hineinzusetzen; wir haben alle hier es gehört, daß der erste Ausspruch des Präsidenten die Majoritätserklärung war, dann wurde gefordert, daß die Gegenprobe vorgenommen werde. (Der Präsident und einige Abgeordnete wollen das Wort ergreifen. )
Secr. Streit. Ich bitte, das geht mich an. Ich kann in das Protokoll nicht etwas hineinnehmen, was nicht hineingehört. Wenn ein Kammerbeschluß für die Aufnahme der Bemerkung des Abg. Goldmark sich aussprechen sollte, so müßte dieß in einem zweiten, dein heutigen Protokolle erscheinen; ich habe jene Äußerung des Präsidenten nicht gehört. Übrigens ist hier mein Herr Controleur, (auf den Secr. Ullepitsch deutend) ich fordere ihn auf, zu sagen, ob er es gehört hat. Ich als Mann kann in das Protokoll nichts hinein nehmen, was ich nicht weiß.
Präs. Der Vorfall dürfte auch von meiner Seite beleuchtet werden.
Es ist bemerkt worden, daß gestern später eine Abzählung des Hauses stattfand, und daß sich in derselben eine Differenz von vier Stimmen ergab. Beim ersten Aufstehen habe ich frageleise erwähnt: "Es dürfte die Majorität sein. " Dagegen würde vom Hause von Einigen die Bemerkung gemacht, daß auch die Herren Journalisten auf ihren Bänken aufgestanden seien, und dadurch die Majorität täuschend erscheine. Über diese Bemerkung haben sich die Herren Journalisten niedergesetzt, und ich habe erst den definitiven Ausspruch gefällt, daß die Majorität zweifelhaft ist; das, daß die Majorität zweifelhaft ist, war wahr, und hat die nochmalige Zählung bewiesen, da nur eine Majorität von vier Stimmen sich ergab. Das glaube ich bemerken zu müssen.
Goldmark. Ich ersuche, diese heutige Erklärung des Herrn Präsidenten in das Protokoll zu nehmen.
Präs. Das ist Gegenstand des heutigen Protokolls.
Abg. Herr Präsident erlauben: Ist das ein Beschluß, der für immer gilt, der gestern gefaßt wurde, daß jedes Amendement, nachdem es nach seinen Theilen abgestimmt worden ist, auch als ein Ganzes abgestimmt werden soll? (Rufe: Nach der Geschäftsordnung ! )
Präs. (Liest): Jeder aus mehreren Absätzen bestehender Antrag oder Gesetzes Entwurf muß zuerst nach seinen Bestandteilen, und schließlich als Ganzes zur Abstimmung gebracht werden.
Abg. Ich glaube aber, daß diese Amendements so ziemlich, nachdem sie sich auf einen Antrag beziehen, doch vielleicht nur am Schlüsse als ein Ganzes abgestimmt werden sollen.
Präs. Wir können eine Debatte über diesen Punct noch nicht eröffnen, so lange wir nicht damit fertig sind, ob das Protokoll für angenommen zu halten ist, oder nicht. Wünscht Jemand das Wort in Betreff des Protokolls?
Zweiter Abg. Ich würde nur antragen, das Wort "bloß" auszulassen, bei der letzten Abstimmung.
Streit. Ich glaube, nachdem wirklich nur eine kleine Majorität war, so stimmt das Wort "bloß", dazu.
Brauner. Ich schließe mich diesem Antrage an, daß das Wort "bloß" ausgelassen werde, denn wir müssen die Kammerbeschlüsse ehren, ob sich nur eine Majorität von vier oder hundert Summen ergibt.
Trojan. Ich glaube, nur trocken die Thatsache hinzustellen.
Fleischer. Ich bin so frei, anzufragen, ob das Präsidium oder vielmehr die Herren Secretäre sich auch mitgerechnet haben. Sie sind ja auch aufgestanden, und dann wäre eine Majorität von 8 oder 9 Stimmen, worauf ich aufmerksam mache.
Schriftf. Streit. Wir haben uns des Stimmens enthalten, und daher hätten wir kein Recht mehr unsere Stimmen mitzuzählen.
Fleischer. Ich habe aber gesehen, daß die Herren Secretäre aufstanden, so müssen sie daher auch gezählt werden Trojan. Ich muß bemerken, daß die Herren Secretäre nicht mitgezählt werden.
Fleischer. Dieses ist im Protokoll nicht enthalten.
Schriftf. Streit. Das konnte ich auch nicht ins Protokoll aufzeichnen, sonst müßten wir Secretäre auch alle übrigen Abgeordneten aufnehmen, die sich des Stimmens enthalten haben. Wir haben in die Protokolle nur einzustellen, was die Majorität, und was die Minorität war.
Präs. Dieß bildet keinen Gegenstand über die Richtigkeit des Protokolls. Wünscht noch Jemand das Wort über die Fassung des Protokolls? (Nie mand. ) Diejenigen Herren, welche das Protokoll für richtig angenommen ansehen, wollen aufstehen. (Angenommen. )
Die Proteste sind noch nicht übergehen, Umlauft. Ich bitte, wir werden ihn in der morgigen Sitzung übergeben.
Präs. Wenn der Protest nicht vor dem Beginn der Sitzung übergeben wird, so kann er nicht mehr angenommen werden.
Schriftf. Streit (liest den Paragraph aus der Geschäftsordnung. ) "Ein Protest gegen einen Reichstagsbeschluß wird nur dann, wenn er noch in der nämlichen Sitzung angemeldet, und längstens vor Beginn der nächsten Sitzung bei dein Vorstände schriftlich eingebracht wird, nach geschehener Vorlesung zu Protokoll genommen. "
Präs. Es sind einige Interpellationen angemeldet; ich weiß nicht ob es der hohen Kammer angenehm ist, Interpellationen früher zuzulassen, so lang wir nicht mit dem Antrag des Abg. Kudlich fertig sind.
Brauner. Ich stelle eine Bitte an die hohe Versammlung. Ich habe neulich eine Interpellation an den Herrn Justizminister zurückgenommen, aus dem Grunde, weil es schon 1/4 auf 12 Uhr war, und wir an jene wichtige Arbeit gehen wollten, mit der wir nun zum Theil fertig sind.
Erlaubt mir die hohe Kammer die Interpellation heute zu machen? sie wird nicht viel Zeit in Anspruch nehmen. Sollte aber die Kammer anders beschließen, so werde ich mich fügen, so sehr mir auch die Sache am Herzen liegt.
Präs. Ich bitte durch Aufstehen kund zu geben, ob Interpellationen stattfinden können. (Majorität. )
B r a u n e r. Meine Interpellation an den Hrn. Justizminister betrifft die Folgen der Prager Juniereignisse. Die Prager Juniereignisse haben, wie bekannt, einen ausnahmsweise Zustand, eine Suspension der Strafgesetze zur Folge gehabt. Es ist ein Kriegsgericht interpretiert worden, wie ich glaube ohne ausdrückliche Automation der obersten executiven Gewalt; Verhaftungen auf die erste beste Denunziation, auf ein missliebiges Gesicht, selbst auf eine auffallende Mütze oder Rock, sind vorgenommen worden. Dieser rechtswidrige Zustand hat sein Ende genommen, durch die Verfügung des gegenwärtigen Ministeriums, und es würde die Untersuchung der Prager Vorgänge dem competenten Strafgerichte übertragen. Durch die Zurückführung des normalen Zustandes waren jedenfalls alle diejenigen Personen, welche in ihrer persönlichen Freiheit verletzt waren, berechtigt, den normalen Zustand für ihre Freiheit in Anspruch zu nehmen, sie sollten daher jedenfalls frei gelassen werden, so fern nicht solche Anzeigen eines Verbrechens, die auf ordentlichem Wege und auf legale Weise wären erhoben worden, gegen sie vorgelegen sind, welche ihre Verhaftung nach den normalen Strafgesetzen gerechtfertigt haben würde. Diese Personen, unter welchen auch ich mich befand, nahmen dieses Recht nicht in Anspruch; sie brachten gerne das Opfer ihrer eigenen und der Ehre ihrer Nation und Vaterlandes, auf daß es nicht scheine, als wollte man durch Überstürzungen diejenigen Resultate vereiteln, welche ein 6wochentlicher Vorgang der früheren kriegsgerichtlichen Commission zum Ergebnisse gehabt hat; dadurch haben aber die Gefangenen nicht das Recht aufgegeben, in den Zustand ihres Rechtes so bald als möglich versetzt zu werden, ich sage sobald als möglich. Die Kriminalgerichtskommission trat vor 4 Wochen zusammen, es blieben noch 41 Individuen hinter mir. Unter diesen Gefangenen sind anerkannte Ehrenmänner. Familienväter, die durch eine solche Gefangenschaft nicht nur ihre Ehre kompromittiert sahen, sondern ihren Privatkredit und den Unterhalt ihrer Familien erschüttert. In Frankreich war man im Stande binnen 8 Tagen mit 3000 schwer Inculpirten, bei den letzten Pariser Ereignissen, Verflochtenen fertig zu werden; eine kriminalgerichtliche Commission in Prag sitzt feit 5 Wochen über die Acten, betreffend 41 Individuen, und es sind jetzt noch 30 Personen in derselben traurigen Lage wie anfangs. Ich frage daher den Herrn Minister, ob und was geschehen ist, um diese nicht zu rechtfertigende Justizverzögerung endlich einmal zu beheben und erlaube mir die Bitte, wenn dieses noch nicht geschehen ist, jene energische Maßregel zu ergreifen, welche wenigstens für das schwer erlittene Unrecht so manchem unschuldig Kompromittierten eine Sühne sein könnte, dieses um so mehr, als denn doch nichts anderes vorliegen dürfte, als die Folge der Übereilung von Seite eines Generals, der das politische Feld, auf dem er kriegerisch eingeschritten ist, vielleicht nicht genügend gekannt hat, und dadurch nervenschwache Leute veranlaßt hat, von Verschwörungen, Proscription und blutigen Nationalzerwürfnisse böse Träume zu träumen.
Justiz. Bach. Ich habe schon vor mehreren Wochen die Ehre gehabt, dem Hause über diese Angelegenheit Auskunft zu ertheilen. Gleich damals, als das ordentliche Criminalgericht mit der Untersuchung der Junigehangenen in Prag beauftragt wurde, wurden die strengsten Befehle gegeben, die Untersuchung selbst ans das allerschleunigste zu Ende zu führen. Diese Befehle sind fortwährend erneuert worden, und ihnen ist es auch gewiß zuzuschreiben, daß von den 41, welche sich früher in Untersuchung befanden, jetzt nur mehr 27 oder 28 Untersuchung sich befinden. Die übrigen sind mittlerweile entlassen worden. Ich habe gerade gestern über den Fortgang des Untersuchungsgeschäftes einen Bericht des Appellationsgerichtes in Prag bekommen, worin in Aussicht gestellt ist, daß noch in dieser Woche über Einige das Voruntersuchungsverfahren geschlossen sein, und wo möglich noch im Laufe dieser Woche der Gesamtvortrag über alle noch Insaftirte zur Berathung des Criminalgerichte kommen wird. Außerdem noch, da eben jetzt zur Organirrung der Gerichtsbehörden in Böhmen, ein Commissär nach Prag abgeschickt werden soll, habe ich diesen speciell beauftragt, unmittelbar durch persönliches Einvernehmen auf die allerschleunigste Erledigung dieses Processes hinzuwirken. Ich habe bereits vor mehreren Wochen dem Hause die Erklärung abgegeben, daß wir keine Tendenzprofesse beabsichtiget und unterstützen; Sie können überzeugt sein daß wir in diesem Geiste auch in Prag fortwähret handeln werden.
Präs. Der Abg. Herzig.
Abg. Herzig. An den Herrn Minister des Innern. Der Herr Justizminister hat in der Sitzung vom 26. August darauf hingewiesen, daß die für die Aufhebung der Unteräthanslasten zu bestimmende Entschädigung der Ermittlung der Provinziallandtage vorzubehalten sei. Es ist für die hohe Reichsversammlung wichtig zu wissen, ob das Ministerium in Betreff des Fortbestandes und der Zukunft der Provinziallandtage schon wirklich entschieden, und eine feste Richtung genommen habe, und ob dasselbe den bei der Berathung des Constitutionsentwurfe zu treffenden Beschlüssen der hohen Reichsverrammlung vorgreifen wolle.
Ich stelle daher an den Minister des Innern die Frage: ob das Ministerium die Frage über den Fortbestand der Provinziallandtage als auf historischer Basis beruhend für bereits entschieden betrachte, oder ob es die Entscheidung hierüber dem Beschlüsse des Reichstages bei Beratung der Constitution vorbehalten haben wolle.
Doblhoff. Ich glaube ganz kurz darauf antworten zu können, daß das Ministerium durchaus nicht die Absicht hat, dießfalls den Beschlüssen des Reichstages vorzugreifen. (Beifall. )
P r ä s. Weitere Interpellations- Anmeldungen liegen nicht vor.
Abg. Zimmer. Erlauben, ich habe meine Interpellation angemeldet an den Kriegsminister. Es ist mir bekannt, daß aus den Artillerieregimentern die geeigneten Individuen zum Bombardiercorps ausgewählt werden. Die jungen Leute machen denselben Kursus, sie genießen denselben Unterricht, doch wenn es zur Beförderung kommt, wird ein mächtiger Unterschied gemacht, die Söhne der Officiere werden unter die Oberfeuerwerker versetzt, in der Art, daß auf vier Oberfeuerwerker ein Cadet für das Offiziers Amendement eingeschoben wird; die anderen aber, die den Kursus noch länger studieren müssen, werden bloß als Feuerwerker hinaus versetzt in's Regiment, so daß sie eine Reihe von 216 durchzulaufen haben, bevor sie Oberfeuerwerker werden. Dadurch kommt es, daß dieselben jungen Leute, welche miteinander dieselben Studien gemacht haben, um zehn Jahre hinter ihren Campraden in der Beförderung zurückbleiben. Ich frage nun den Herrn Kriegsminister, ob er diese inconstitutionelle und undemokratische Beförderungsreife auch noch länger beim Bombardiercorps aufrecht zu erhalten gedenkt. (Beifall. Mißbilligung. )
Kriegsminister. Meine Herren! Es ist in der ganzen Armee für die Söhne der Herrn Officiere nur die Begünstigung, daß sie als Kadeteen anfangen, dasselbe ist auch bei der Artillerie der Fall. Der gemeine Mann, der zur Artillerie gestellt wird, bedarf natürlicher Weise, nachdem er ohne Vorkenntnisse kommt, eine längere Zeit um die nöthige Bildung zu erhalten, um dann die höhern Studien zu beginnen. Der Cadet aber, der schon zu Hause durch die Normal Schulen die gehörige Bildung erhalten hat, kann früher in die mathematischen Schulen aufgenommen werden, während gewöhnlich der Canonvier, selbst wenn er die mathematischen Studien begonnen hat, erst dann in's Bombardiercorps aufgenommen wird. Das ist nun die Erklärung, warum der Cadet viel jünger zu der letzten Prüfung gelangen kann, als der gemeine Mann. Übrigens war es im Militär Systeme für die Stelle der Cadeten begründet; wenn vielleicht hie und da ein Cadet nicht durch seine Eigenschaften diesen Vorzug gerechtfertigt hat, so wird es andererseits wieder leicht möglich sein, daß wenn ein Cadet eine ausgezeichnete Prüfung gemacht hat, er dadurch in früheren Jahren zur Lieutenant Stelle gelangt. Übrigens ist es meine Pflicht, daß überall Gerechtigkeit geübt wird, und daß auch die Cadeten keinen Vorzug erhalten sollen, sondern nur, wie es ein jeder verdient. Die Institutionen der Armee die bestehen, kann ich nicht ändern; die Institutionen einer Armee können nur nach ei er reiflichen Überlegung geändert werden, und ich bin dafür verantwortlich.
Zimmer. Ich kann das unmöglich gerecht finden, wenn man das alte System aufrecht erhält und wenn junge Leute um 10 Jahre später zu einer Anstellung kommen, als ihre Kameraden mit denen sie dieselben Studien machen.
Prokopczyc. Ich habe eine Interpellation an den Herrn Minister des Innern. Täglich kommen uns betrübende Nachrichten zu, über das Umsichgreifen der asiatischen Cholera in Galizien, von welcher besonders die östlichen Kreise heimgesucht sind. Dabei zeigt sich, wie das gestrige Abendblatt meldet, das fühlbare Bedürfniß nach Ärzten, besonders auf dem Lande, in kleineren Städten und Marktflecken. Ich will es den Ärzten nicht zum Vorwurfe machen, daß sie ans irgend einer Absicht ihrer Pflicht nicht nachkommen, sondern es ist die Anzahl derselben wirklich für diesen außerordentlichen Unglücksfall nicht hinreichend. Ich habe heute von dem Herrn Primararzt des allgemeinen Spitals Dr. Sigmund gehört, daß sich bereits bei 40 Ärzte, welche der slavischen Sprache mächtig sind, und die bereit sind nach Galizien zu gehen, gemeldet haben. Ich nehme mir daher die Freiheit an den Herrn Minister des Innern die Frage zu stellen, ob diese Ärzte nach Galizien geschickt werden zur Abhilfe der, von der asiatischen Seuche heimgesuchten Menschheit?
Minist. Doblhoff. Es ist dieß in Folge einer Aufforderung von Seite des Ministeriums des Innern geschehen, und alles vorgekehrt, daß so schnell als möglich in jenen Theil von Galizien Ärzte reisen, wo wirklich leider die Cholera um sich gegriffen hat. Es ist alles eingeleitet, und es sind ihre Bezüge bestimmt der Art, daß die Ärzte nicht nur angeeifert werden dahin zu gehen, sondern daß sie auch gesichert sind, für alle Zufälligkeiten, die sie treffen könnten. Ich habe leider nicht jene fortwährende Nachrichten, die ich über die Sache wünschte, und muß daher von hier aus, unmittelbar einschreiten, allein ich bitte überzeugt zu sein, daß dieser Gegenstand von dem Ministerium fortwährend im Auge behalten wird.
Präs. Nunmehr wäre zu jenem Gegenstande überzugehen, der auf der heutigen Tagesordnung steht. Ich höre soeben, daß einige Urlaubsgesuche da sind; es dürfte vielleicht den Herren wünschend werth sein, daß sie baldmöglichst erledigt werden. Ich bitte den Herrn Sekretär zum Vortrage zu schreiten.
Ullepitsch. Ehe ich zur Ablösung dieser Gesuche schreite, mache ich der hohen Versammlung kund, daß sich bis zum heutigen Tage 373 Abgeordnete gemeldet haben, und davon 24 auf Urlaub abwesend sind. (Liest die Gesuche des Cajetan Nagele, Michael Bufzek, Ignaz Depil und Ignaz Ouitensky.
Präse Wünscht Jemand das Wort? Ich ersuche die Herren aufzustehen, die sich für die Bewilligung dieser Urlaube aussprechen. (Bewilligt. )
Nunmehr kommen wir zur heutigen Tagesordnung, zur Abstimmung über den Antrag des Abg. Kudlich.
Löhner. Ich erlaube mir eine Vorfrage in Anregung zu bringen in Bezug auf einen Paragraph der Geschäftsordnung und in Bezug auf einen Vorfall von gestern, auf dessen Aufnahme ins Protokoll ich nicht gedrungen habe, weil er nicht wesentlich beiträgt, dessen Consequenz aber heute erlediget sein muß. In der Geschäftsordnung ist ausdrücklich vorgesehen, daß, wenn Jemand bei einer Frage die Trennung der Frage verlangt, dieselbe zu bewilligen ist. Der Herr Präsident hat gestern auf meinen Wunsch in dieser Hinsicht nicht eingehen zu können geglaubt, indem er sich darauf berufen hat, es liege ein Kammerbeschluß von vorgestern vor, der entgegen lautet. Ich habe nun aus dem Protokolle von gestern nicht ersehen, daß dieses Recht ein aufgehobenes sei; ich wünsche also daß jedenfalls, ehe wir zur Fragestellung übergehen, weil es leicht vorkommen kann, daß der Eine oder der andere von uns eine Trennung der Frage wünschenswerth fände, ausgesprochen sei, ob auch heute die Trennung der Frage verweigert werden soll, oder der Geschäftsordnung gemäß, die Trennung der Frage bewilliget werde.
Präs. Ich erlaube mir darauf zu entgegnen, daß in der Geschäftsordnung der. vorkömmt, daß auf eine Trennung der Frage angetragen werden könne.
Dieß ist jedoch ein Antrag, der eben so sehr, wie jeder andere Antrag die Unterstützung erhalten muß und dann wird er erst zur Abstimmung gebracht.
Es ist, so viel mir bekannt ist, zufällig kein derartiger Antrag gestellt worden und wenn ich mich dafür ausspreche, daß gegen die gefaßten Beschlüsse in dem Sinne eine Trennung der Frage nicht zulässig sei, so hat dieß auch die hohe Kammer in einem spätern Beschluß selbst bestätigt, indem sie den Antrag des Abg. Hawliczek, der ebenfalls eine Trennung der Fragen beabsichtigte, abgelehnt hat. Ich glaube mich daher ganz einfach auf diesen Beschluß und auf die Auslegung, welche die Kammer, den Beschluß über den Antrag des Abg. Lasser gab, berufen zu können.
Wenn aber der Herr Abg. für Satz glaubt, daß zufällig ein klarerer Ausspruch vorliege, als der, auf den ich mich berufe, so bitte ich den Antrag zu stellen, ihn schriftlich zu übergeben, wo ich dann die Unterstützungs- und Abstimmungsfrage stellen werde.
L ohne r. Ich erlaube mir, diejenigen Herren, welche anwesend waren, zu erinnern, daß ich namentlich beim Punkte 5 des Lasserbschen Antrages wirklich eine solche Trennung verlangt habe, und daß sie verweigert wurde. Im Übrigen beschränke ich mich darauf, daß ich es für nöthig erachte, da heute wieder Fragen gestellt werden, daß im Voraus ein Beschluß gefaßt werde, damit nicht wieder wie gestern viele gelungen sind, ihres Gewissens halber sich über gewisse Punkte der Abstimmung ganz zu enthalten, oder mit Nein zu antworten.
wie ich selbst und andere 30, die sich der Abstimmung enthielten, gethan haben.
Ich bitte also, zu bestimmen, ob die Geschäftsordnung heute aufrecht erhalten werden wolle, oder ob für heut der Paragraph suspendiert ist.
Präs. Wenn der Herr Abg. für Satz sich auf die Geschäftsordnung beruft, so hätte er jedenfalls eine schriftliche Fassung desselben dem Präsidium vorlegen sollen, denn nur auf solche schriftliche Anträge ist die Unterstützungsfrage zu stellen. Will daher der Hr. Abgeordnete für Satz die Unterstützungs- und Abstimmungsfrage bewirken, so fordere ich ihn auf, der Geschäftsordnung gemäß schriftlich darüber den Antrag zu Übergehen.
Trojan. Auch ich war gestern zugegen; der Abg. Löhn er hat unser Zeugniß aufgerufen und ich nehme keinen Anstand zu bestätigen, daß er, so viel ich weiß, die Frage trennen wollte, das Richtige war allerdings die Bemerkung des Präsidenten, daß die Frage verneint werden müsse, so lange kein Antrag gestellt wurde; denn der Präsident hätte müssen die Frage unterstützen und dann zur Abstimmung bringen lassen, die Frage mußte bei vorliegender Sachlage nur verneint werden. (Abg. Lohner wünscht das Wort. )
Präs. Dürste ich bemerken, daß der Herr Ab geordnete schon zwei Mal über diese Sache gesprochen haben.
Abg. L ö h n e r. So melde ich einen Protest an um über einen klaren. §. der Geschäftsordnung einen Antrag stellen zu müssen.
Präs. Ja, ich bitte den Protest schriftlich hier hergeben zu wollen.
Abg. Klaudi. Ich glaube, Herr Präsident, im Interesse der Sache mir ein Wort erlauben zu dürfen, bevor zur Abstimmung geschritten wird. (Wird unterbrochen. )
Präs. Ist dies eine Rede, welche auf die Abstimmung des Antrags des Abg. Claudi Bezug hat?
Abg. Claudi. Aus der gestrigen Abhandlung hat sich herausgestellt, daß allerdings eine Ausregung statt gefunden hat, und ich glaube nur durch Mißverständniß. Die Herren, welche den Kudlich'schen Antrag als Ganzes verworfen sahen, glaubten dadurch zugleich verworfen das Princip der Concurrenz des Staates bei Leistung der Entschädigung. Ich kann diese Auslegung nicht theilen, und glaube vielmehr, daß in dem Amendement des Abg. Smolka die Concurrenz des Staates bei Leistung der Entschädigung mit begriffen sei. Damit aber über dieses Amendement und dessen Sinn kein Zweifel bestehen kann, also auch darüber nicht, daß der Staat bei Leistung der Entschädigung für die entfallenden Lasten, mitconcurmiren, also einen Theil der Entschädigung übernehme, glaube ich den Antrag stellen zu dürfen, daß die hohe Reichsversammlung diesen Antrag des Abg. Smolka, der zum Beschluß erwachsen ist, authentisch erläutere, und zwar aus dem Grunde, weil sich wohl jedes Kammermitglied die Erläuterung dieses Amendements selbst machen kann, aber authentisch über einen Kammerbeschluß wieder nur die Kammer eine Auslegung geben kann, ich würde daher, um jedes Mißtrauen zu beseitigen, und jeden Zweifel zu beheben, als fei durch die Verwerfung des Kudlich'schen Antrages als Ganzes, zugleich das Princip der Concurrenz des Staates bei Leistung der Entschädigung mit verworfen, den Antrag stellen: "Die hohe Reichsversammlung erkläre, als das zur authentischen Erklärung ihrer Beschlüsse einzige berechtigte Organ, daß in dein zum Beschlusse erwachsenen Amendement d des Abg. Smolka zum Antrage des Abg. Lasser §. 7 sub Iittera d in den Worten durch Vermittlung des Staates das Princip der Concurrenz des Staates bei der Entschädigungsfrage, daher auch ausgesprochen sei, daß ein Theil der Entschädigung aus der Staatskasse geleistet werde. "
Borrosch. Allerdings muß ich offen bekennen, wie es mich tief schmerzt, nachdem gestern der 5. §. mit einer Mehrheit von 48 Stimmen angenommen wurde, nachdem die beiden folgenden Paragraphe auch noch bejahend beantwortet wurden, daß dem ungeachtet dann die Collectivabstimmung auf ein Minus lautete, den früheren drei Pluszeichen gegenüber, wo meiner unmaßgeblichen Meinung nach, eine solche Abstimmung nur dann Rationellerweise statt finden könnte, wenn vorher über einzelne Paragraphe bejahend und über einzelne verneinend abgestimmt würde, und man nun bei der Abstimmung über das Ganze mit sich zu Rathe geht, ob das bloß ein äußerlicher, formeller Widerspruch sei, oder ein Vorgang, der das Gesetz als ein organisches Ganzes aufhebt.
Indessen es ist ein Geschehenes, ich füge mich hier der Form, weil ohne Heilighaltung derselben, als eines Gesetzbuches für uns, überhaupt der Reichstag unfähig sein würde, weiter zu beschließen, denn was heute dem einen Theile gilt, gilt morgen dem a n d e r n; dem ungeachtet kann ich eine Mehrheit von nur 4 Abzählungsstimmen, nachdem früher ein Namensaufruf eine Majorität von 48 ergab, keineswegs für moralisch gerechtfertigt halten. (Beifall links und im linken Centrum. ) Ich überlasse das dem Gewissen aller derjenigen, die in dieser Weise abgestimmt haben. Ich danke dem verehrten Herrn Redner vor mir, und erkenne es wirklich an, daß er hier einzulenken und zu versöhnen versucht, kann es aber für meinen Theil nicht annehmen. Wenn mir gegenüber erklärt würde, und zwar unter zahllosen Vorwürfen von Deputirten, die mir gestern auch von der Ministerialbank, jedenfalls mit großem Unrechte gemacht würden, (links und im linken Centrum Beifall), es sei die volle Entschädigung durch den Staat eine Ungerechtigkeit gegen andere Staatsangehörige, (sich zur Rechten umwendend) wie wollen sie denn meine Herren, diese Ungerechtigkeit dann zu einem Drittel, oder gär zu zwei Drittheilen rechtfertigen?; dann müssen sie Ihr Princip ausgeben, (Beifall), daß sie zum Theile (Beifall) durch den Staat entschädigen wollen. Durch die gestrige Endabstimmung hat die Volksfreiheit eine Schlappe erlitten. (Rechts o ! o ! ) Es wäre ein ganz Anderes gewesen, um ein Jahr früher, allmählig den Bauernstand zu emanzipieren, obwohl nach meiner Ansicht es immer ungerecht ist, wenn die Gerechtigkeit (Beifall), dem Staate soll abgekauft werden.
Ich bin auf dieses Feld, von dem früheren Redner gestellt worden, und ich behaupte mich jetzt darauf (Beifall. )... die noch höhere Idee eines Gesamtvaterlandes. (Ungeheuern Beifall. )
P r ä s. Ich erlaube mir zu bemerken (Ruf Mehrerer, ich bitte um das Wort. ) Ich habe das Wort und die Leitung des Hauses, so lange ich noch nicht gesprochen habe, bitte ich mich nicht zu unterbrechen. Ich erlaube mir zu bemerken, es scheine, daß Herr Borrosch von der Sache abgegangen ist. (Ruf nein) Werden erlauben. Es handelt