Úterý 29. srpna 1848

P r ä s. Abg. L ö h n e r  hat das Wort.

L ö h n e r. Ich habe nur den Antrag des Abg. Kudlich unterstützen wollen; nach dem aber, was mein verehrter Herr Collegen gesagt hat, und wegen meines Unwohlseins verzichte ich auf das Wort.

Präs. Abg. Pillerasdorf hat das Wort.

Pillersdorff. Der Wunsch und das Bedürfniß, diese Frage zu erledigen und durchzuführen, ist so allgemein und wird in allen Fraktionen dieses Hauses getheilt, daß jeder Weg der schneller dahin führt, auch der willkommenste sein wird.

Ich kann mich in dieser Beziehung nur der Bemerkung des Herrn Justizministers anschließen, daß nur auf diesem Wege der Zweck zu erreichen sein wird. Es ist nun eine solche Menge von Anträgen, eine solche Masse von Materiale gesammelt, daß es nur darauf ankommt, dieses zu richten und in eine gehörige Ordnung zu bringen, und dem Hause die Abstimmung zu erleichtern, allein ich glaube, es handelt sich um drei Fragen, von welchen bereits zwei so allgemein aufgeklärt sind, und die allgemeine Zustimmung haben, und gerade diejenigen sind, welche zur Beruhigung am meisten beitragen. Das sind die zwei Vorfragen. Soll der Unterethansverband gelöst, und die Verpflichtungen, welche daraus entsprungen sind, verschwinden und ausgehoben werden? Über diese zwei Fragen ist die Kammer, so vorbereitet, daß sie heute schon darüber den Beschluß fassen kann. (Beifall. ) Dieses wird, glaube ich, die allgemeine Beruhigung hervorrufen. Wenn über die dritte, die schwerste, verwickelte Frage noch einige Zeit hingeht, so kann für die Kammer kein Zeitverlust entspringen. Ich würde mir daher den Antrag erlauben, daß über diesen dritten Punct eine Commission und zwar noch heute, am Schlusse der Sitzung jedoch aus dem gewöhnlichen Wege, auf welchem Commissionen überhaupt gebildet werden, zusammentrete. Der Grund dazu ist gerade der, daß hier nicht eine Parteiansicht, sondern, wenn schon von Parteien die Rede ist, alle Fraktionen des Hauses vertreten sein sollen. Da lehrt die Erfahrung, daß die Bildung solcher Commissionen am einfachsten, schnellsten und sichersten durch die Abtheilungen bewirkt werden.

Die Aufgabe dieser Commission würde. wenn die hohe Kammer heute noch über die erste und zweite Frage einen Beschluß fassen wird, nach meiner Ansicht nicht schwierig sein, denn es würde sich um ein Princip, die daraus entspringenden Modalitäten und ihre praktische Durchführung sein, das Princip wird und kann kein anderes sein, als für diejenigen Leistungen, welche aus dem Unterethansverbände entspringen und auf ein Recht begründet sind, und auf Grund und Boden anhängen, eine billige, mäßige, einige den Kräften der Gesammtheit oder einzelnen, eine angemessene Entschädigung zuzuwenden.

2. Die Modalitäten anzudeuten, auf welchem Wege am schnellsten diese Entscheidung zugewendet werden kann. Nachdem diese Fragen vorläufig entsprechend, jedoch noch nicht auf dem Puncte gediegen sind, wird einer Commission keine Schwierigkeiten bilden, darüber in der kürzesten Zeit vielleicht in wenigen Tagen einen Beschluß vorbringen zu können, wodurch ein großer Theil der Verbesserungsanträge entfallen, und da würde in einer oder in ein paar Sitzungen abgethan sein. Mein Antrag geht also dahin, daß über den 1. und 2. Punct gleich abgestimmt, und über den 3. eine Cominission zusammengesetzt würde, welche ihre Fragen der hohen Kammer zur Beschlußfassung vorlegt. (Beifall. )

Abg. Hein. Wir befinden uns in einer traurigen Lage, eine Abstimmung vornehmen zu sollen, ohne daß wir gleich die Frage recht feststellen, über was wir abstimmen sollen. Abg. Pillersdorff hat die Befragen bereits ziemlich klar erörtert, über welche die geringste Meinungsverschiedenheit in der hohen Kammer stattfindet. Ich bin überzeugt, es sind dieß wichtige Dinge, worüber bedeutende Meinungsverschiedenheiten herrschen. Ich erlaube mir daher, ein Fragensystem zu entwerfen und der hohen Kammer vorzulegen, vielleicht wird es wenigstens dazu dienen, den ersten Anhaltspunct zu geben für die Fragestellung in der nächsten Sitzung. Damit, daß der Abg. Kudlich einen neuen Antrag entwerfe, über welchen abgestimmt werden soll, bin ich durchaus nicht einverstanden, indem dieser neue Comulativ  Antrag immer nichts anderes ist, als ein neuer Antrag, über welchen am Ende noch debattirt worden ist. Die Grundsätze aber, welche die Fragen gestellt werden müssen, sind in der h. Kammer bereits erörtert, es werden die sein:

1. Ob die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch das Band der persönlichen oder dinglichen Unterthänigkeit aufzuhören habe. Darüber glaube ich, wird in der h. Kammer keine Meinungsverschiedenheit herrschen. 

2. Ob die, aus dein bisherigen Verhältnisse persönlicher Unterthänigkeit entsprungenen Natural oder Geldleistungen oder Arbeitsleistungen sofort aufzuhören haben. Auch darüber wird keine Meinungsverschiedenheit herrschen. 

3. Ob dafür eine Entschädigung an den bisher Berechtigten auszumitteln sei oder nicht. So weit meine Meinung geht, so wird sich eine sehr große Majorität dafür entscheiden, daß für persönliche Untertänigkeitslasten keine Entschädigung zu leisten sei. 

4. Ob die Einschränkung der Freiheit des Grundeigentums durch das Band der dinglichen Unterthänigkeit, des schutzuntertänigen Verhältnisses, des Zehent oder Vogt oder weinbergherrlichen Verhältnisses mit allen daraus zu fließenden Natural oder Geld oder Arbeitsleistungen aufzuhören habe. Auch darüber wird sich die hohe Kammer ganz gewiß hinreichend informirt finden, sogleich abzusprechen, daß Alles aufzuhören habe. 

5. Ob das Aufhören dieser Lasten und respective Leistungen ohne alle Entschädigung, oder gegen eine billige Entschädigung stattfinden soll. Ich will nicht im Voraus bestimmen, ob die Meinung dafür oder dagegen sein wird in ihrer Majorität, aber ich glaube, d. i. die Angel, um welche sich der ganze Streit dreht, und durch die Stellung dieser Frage wird am Ende der ganze Meinungskampf in einer bestimmten Form ausgesprochen, und zur Entscheidung gebracht werden. 

6. In der Meinung daß man sich im Allgemeinen für eine billige Entschädigung aussprechen wird, habe ich die sechste Frage dahin gestellt: "Ob die Ausmittlung aller einzelnen aufzuhebenden Beschränkungen des Eigenthums, und der dafür zu leistenden Entschädigungen der Fonds oder der Personen, welche die Entschädigungen zu leisten haben, und die Höhe der Entschädigung mit Berücksichtigung aller zum Kudlich´schen Antrage eingebrachten Amendements einer besondern Commission zuzuweisen sei.

Ich sehe nicht ein, wenn das Princip der Entschädigung einmal ausgesprochen ist, wie wir aus dem Wirrwarr aller dieser Amendements herauskommen sollen, ohne alle Amendements stammt den Kudlich´schen Antrag einer speciellen Commission zuzuweisen, welche mit Berücksichtigung der sehr verschiedenen Provinzialverhältnisse die ganze Entschädigungsfrage mit den Specialitäten der einzelnen Leistungen, welche aufzuhören haben, welche darüber einen besondern Gesetz  Entwurf vorbereitet und dann der hohen Kammer vorlegt, damit die Kammer reiflich entscheiden könne.

7. (Liest): Ob diese Commission aus den Abtheilungen oder Provinzen gewählt werden solle. Indem ich annehme, daß man provinzleise die Commission zusammen zu stellen belieben wird.

8. (Liest): Ob aus jeder Provinz nur ein oder zwei Mitglieder gewählt werden sollen.

Die Zusammenstellung dieser Fragen ist das Resultat meiner Beobachtungen über den bisherigen Gang der ganzen Frage in der Kammer. Ich habe nicht die Eitelkeit, zu glauben, daß gerade nach dieser Zusammenstellung der Fragen vorgegangen werden soll, aber ich werde sehr glücklich sein, wenn ich durch diese Zusammenstellung etwas zur leichteren, friedlicheren und geregelten Ordnung beigetragen habe.

K l au d i. Ich sehe mich veranlaßt, den Antrag des Abg. für Schlesien (Hain) in Rücksicht, daß die heutige Versammlung vertagt werde, anzunehmen und zu unterstützen; eben so unterstütze ich aber auch den Antrag des Herrn Justiz  Ministers, daß zur Ausarbeitung des Fragen  Schemas eine Cominission zusammenzusetzen sei; ich unterstütze auch den Antrag des Abg. Polaczek, daß zu dieser Commission die Amendementisteller zuzuziehen seien. Ich erlaube mir nur, bei allen diesen Anträgen Amendements zu stellen (Gelächter), und zwar aus dem Grunde: ich bin vollkommen dafür, daß eine Commission ernannt werde zur Ausarbeitung des Fragenschemas, weil ich die Ansicht theile, daß eine Privatmitteilung hier nichts ausarbeiten kann, die irgend einer Berathung als Richtschnur dienen kann. Daher wünschte ich auch eine von der Kammer gewählte Commission, ein Organ der Kammer. Ich glaube aber auch nicht, daß es der Commission gelingen dürfte, ein logisch  richtigeres System der einzelnen Grundsätze der Amendements zusammenzustellen, als es die Frageordnung des Herrn Präsidenten ist. Darum würde ich in der Beziehung mir das Amendement erlauben, daß von dieser Commission der heute uns vorgelegte Entwurf zu benützen, und als Grundlage der ferneren Ausarbeitung zu nehmen sei.

Nach der Geschäftsordnung muß jedes Amendements, so lange es nicht zurückgenommen ist, zur Abstimmung kommen, und es kann dieses Recht der einzelnen Amendementisteller auf keine Weise beeinträchtigt werden, deßhalb muß der Amendementisteller zur Commission zugezogen werden, damit mit seiner Übereinstimmung die Frageordnung entschieden werde, und sein Amendements in der Frageordnung entweder aufgehe oder mit einem andern sich vereine. Es sind aber, wie der Abg. Polaczek beantragt hat, was auch unterstützt worden ist, daß nämlich die Amendementisteller zuzuziehen sind. Es sind auch einige, die nur so unbedeutende Amendements beantragt zu haben scheinen, daß sie auf die Auslassung einiger Worte antragen, und diese Amendementisteller dürften vielleicht nicht in die Commission zuzuziehen sein, damit die Commission nicht aus zu vielen bestehe, und die Berathung erleichtert wird. Es sind unter den Antragstellern auch welche, die kumulative Amendements gestellt haben; von diesen dürfte auch wohl nur der Amendementisteller in die Commission gezogen werden. Durch den Antrag des Abg. Kudlich aber, morgen nur einen neuen Antrag vorzulegen, in welchem alle Amendements begriffen sind, scheint mir viel dem Zufalle preisgegeben, indem ich nicht einsehe, ob es möglich ist, daß der Abg. Kudlich alle die drei und siebzig Amendements, die hier uns logisch zusammengestellt worden sind, ganz in ein Amendements zusammen zu fassen vermag, welches allen den einzelnen Amendementistellern und ihren Wünschen entsprechen könnte. Ich glaube nicht, daß wir es dem Zufälle preisgeben können, wenn diese Commission fertig wird, oder es der Commission überhaupt anheim stellen, wenn sie dieses neue Fragenschema vorlegen will. Daher stelle ich in dieser Bezeichnung den Antrag, der Commission eine Frist zu bestimmen, wann sie dieses Schema vorzulegen hat.

Der Antrag des Abg. für Wien, daß wir uns heute schon über die Grundsätze, daß die Unterhänigskeitslasten aufzuhören haben, sie mögen persönliche oder Grundlasten sein, so würde ich wünschen, daß heute schon über die Abstimmung Ausgesprochen werde; aber es drängt sich mir unwillkürlich die Frage auf, wie wir diese Abstimmung bewerkstelligen sollen, damit wir nicht wieder auf das vom Präsidenten ausgearbeitete System zurückkommen müssen. Ich muß aber bemerken, daß wir doch auf dieses System zurück kommen müssen, weil in der allgemeinen Frage nicht die einzelnen Anträge enthalten sind. Der Abg. Hein scheint mir in seinem Antrage nicht alle Anträge aufgenommen zu haben, insbesondere scheint mir der Antrag des Abg. Brauner in dem Antrage nicht aufgenommen worden zu sein Ich glaube, daß wir da wieder unvollständig zu Werke gehen; ich erlaube mir daher, den Antrag zu unterstützen: nur möchte ich beantragen, der Kommission aufzutragen, daß sie den Leitfaden benützen möge, daß wir dann allenfalls heute noch zur Beratung zusammentreten; dann aber erlaube ich mir, zum Antrage des Abg. Polaczek das Amendements zu stellen, daß nur diejenigen Amendementisteller beigezogen werden, die materiell verschieden sind, und nicht bloß einzelne Worte oder bloße Formfragen betreffen.

Präs. Ich bitte mir den Antrag vorzulegen, und bemerke nur, daß die Abstimmungsordnung durch den Präsidenten mit zu benützen wäre.

P e i t l e r. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Polaczek mit dem Beisatze, daß nicht nur einzelne, sondern alle Antragsteller zur Redaktionscommission zuzulassen seien, und ich kann daher mit dem Antrage des Abg. Claudi, daß nur diejenigen Antragsteller, deren Anträge im Wesentlichen von dem des Abg. K u d l i c h unterschieden sind, beigezogen werden, nicht einverstanden sein, und zwar aus dem Grunde, weil man betreffs dieser Anträge nicht unterscheiden kann, ob sie etwas Wesentliches enthalten oder nicht. Man müßte dann wieder eine eigene Kommission feststellen, welche zu entscheiden hat, ob diese Anträge materiell verschieden seien, oder nicht.

Es sind nur 55 solche Antragsteller. Ob die Kommission aus 55 oder 40 Mitgliedern besteht, macht keinen großen Unterschied. Ich muß daher beantragen, daß heute Abends, vielleicht bis 5 Uhr unter Leitung des Präsidenten, sämmtliche 55 Antragsteller in einer Sitzung zusammenkommen, um einen Hauptantrag auszuarbeiten. Wir werden heute noch mit der Hauptarbeit fertig werden, so kann es morgen oder übermorgen der Vollberathung vorgelegt werden. Es ist auch nicht unparlamentarisch; denn es ist in Frankfurt bei einem ähnlichen Falle, nämlich bei der Einführung der Zentralgewalt, dieses Verfahren angewendet worden. Der Präsident hat die Antragsteller eingeladen, bei ihm zu erscheinen, und in einem Tage waren sie mit der ganzen Sache fertig. Zwei Tage darauf ist der ganze Gegenstand berathen worden, und das war wichtiger als unser Gegenstand, denn es waren damals mehr als 50 verschiedene Verbesserungsanträge eingebracht worden. Aus diese Art werden wir am schnellsten zum Ziele kommen.

Dylewski. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Kudlich, aber meine Herren, nicht auf Grund der Vorschriften der Geschäftsordnung oder irgend einer anderen gesetzlichen Maßregel, sondern der traurigen Verwicklung halber, in der wir uns befinden, und aus der hilft uns keine Maßregel mehr. Das ganze Unglück kommt davon her, daß der Abg. Kudlich von dem ersten Antrage zurückgetreten ist; daß wir nun ein Aggregat von Verbesserungsanträgen vor uns haben, uns aber kein Hauptamenzements vorliegt, der Abg. Pillersdorff hat ganz richtig bemerkt, daß wir durch die Entscheidung über das Unterthansverhältniß ein Prinzip aussprechen, und das übrige an eine Kommission verweisen können. Das ist ein Verbesserungsantrag des Abg. Pillersdorff, der Hauptantrag ist nicht mehr da, und jeder Verbesserungsantrag hat das Recht, vor dem Hauptantrage zur Abstimmung zu kommen. Jetzt entsteht die Frage, damit über die Verbesserungsanträge abgestimmt werde: wem wollen wir jetzt den Vorrang einräumen?

Es handelt sich darum, ob dieser Antrag, welchen jetzt Pillersdorff gestellt hat, der entfernteste von den ursprünglichen Anträgen ist. Nach der Geschäftsordnung heißt es, daß der Präsident entscheiden soll welcher Antrag sich geringer oder weiter vom ursprünglichen Antrage entferne; aber im Gegentheile das Präsidium hat dadurch, daß es das Missliche der Fragenstellung über sich genommen hat, bewiesen, wie groß die Verwicklung ist, in welche wir hinein geraten sind.

Abg. Dylewski. Es hat sich gezeigt, daß Prinzipien, Ansichten und Gegenstände sich so gehäuft haben, durch verschiedene Abänderungsanträge, daß es nicht notwendig ist, zu entscheiden, was Prinzipien sind, was Abänderungsanträge sind, und drittens welche Anträge dem Hauptantragen entfernter, und welche näher sind. Der Abg. Borrosch verlangt, wir sollen ein Prinzip aufstellen; aber es sind hier mehrere Prinzipe. Welches soll man zuerst unterbreiten? Es heißt, man stellt zuerst die Frage, ob nicht alle Lasten aufzuheben sind, welche mit dem Vernunftrechte unvereinbar sind, ich werde fragen, haben wir das Recht hierüber zu stimmen? wenn wir abstimmen, so ob wir nicht Kommentatoren des Vernunftrechtes sind. Ich glaube also, daß der Kudlische Antrag nicht gesetzlich ist, sondern ein reines Kapitulieren mit der Notwendigkeit, in die er uns Alle gebracht hat; ich glaube es wird uns nichts helfen, es führt uns nicht zum Ziele, was der Fall ist, wie Meyer richtig bemerkt hat, wir bei allen Fragen mit Ja oder Nein etwas bekommen werden, was Niemand verstehen wird. Ich sehe die Notwendigkeit auch nur dadurch behoben, daß wir zu außerordentlichen Mitteln schreiten, welche unausweichlich sind, weil keine Gesetze vorhanden sind. Ich mache Sie, meine Herrn, aufmerksam, daß zu dein ursprünglichen Antrage der das Unterthansverhältniß betrifft, ganz andere Gegenstände gebracht wurden, die nicht hierher gehören, und doch Verbesserungsanträge heißen. Über den Antrag des Ministers B a c h muß ich erwähnen, daß auch diese Commission nur dann Früchte bringen wird, wenn sie wieder mit der Nothwendigkeit kapituliert, und das blindlings annimmt, was die Commission dekretiert, denn jeder der Antragsteller kann sagen, die hohe Kammer hat meinen Antrag zum Ihrigen machen können, jeder kann sagen, die Commission hat meinen Antrag nicht beachtet; und ich muß nochmals erwähnen, was ich schon oft sagte, daß unser Schiff, bewegt von den Verbesserungsanträgen Gefahr läuft, auf den Sand zu laufen, wenn wir es nicht durch über Bordwerfen von Anträgen flott erhalten. Meine Herren! so können wir uns von der Gefahr befreien. Ich gebe ihnen ein Beispiel meine Herren, und trete von meinem Verbesserungsantrage zurück, und nehme den Antrag des Abg. M a y e r zu meinen, mit der einzigen Beschränkung, daß ich das Verbleiben der Patrimonialgerichtsbarkeit nicht bis zur Einführung von landesfürstlichen Gerichten, sondern bis zur Einführung der Gemeindeordnung behalten haben will.

Meine Herren, folgen sie meinem Beispiele; werden wir sehen, daß wir morgen durch das Kapitulieren dahin gelangt sind, daß wir abstimmen können, so werden wir morgen abstimmen. Wird dieß aber morgen nicht möglich sein, so werden wir morgen wieder kapitulieren, und übermorgen abstimmen. (Heiterkeit. )

Präs. Abg. Hawelka hat das Wort.

Hawelka. Ich muß dem Antrage zur Niedersetzung einer Commission entgegen sein; denn ich sehe darin nur einen neuen Aufschub, den wir in der That nicht mehr verantworten können. Die Völker, der Bauer, oder besser der Unterthan sehen auf uns, und wir debattiren sogar über formelle Fragen, und ich weiß nicht, ob dieses das Vertrauen des Volkes vergrößert ! Was soll die Arbeit der Commission sein? sie soll die Fragen zusammenstellen, aber meine Herren, die Abstimmung ist nur auf eine zweifache Art möglich, entweder nach den ganzen Amendements oder nach den Stücken. Nach dem Ganzen ist es nicht möglich, denn kein Amendement wird im Ganzen gefallen. Ebenso kann man aber auch nicht paragraphenweise abstimmen, denn wie bekannt, sind mehrere Amendements dem Kopse, andere dem Leibe nach einander gleich; warum sollen wir nun, wenn es auch wirklich thunlich wäre, über §. 1 des Amendements a, dann über §. 2 des Amendements b, über §. 3 des Amendements c u. s. w., und so über einen und denselben Grundsatz 20. oder 30 Mal abstimmen, wenn er in 20 oder 30 Amendements enthalten ist. Es ist also vorzuziehen, die einzelnen Gedanken zusammenzustellen, und nach diesen Principien vorzugehen.

Das glaube ich beabsichtigt wenigstens, so beurtheile ich die Arbeit des Präsidenten; es ist nicht mehr unsere Aufgabe zu untersuchen, ob und in wie weit er derselben entsprochen hat, wie weit er richtig diese Anträge gezählt hat, insbesondere glaube ich hat der Antrag des Abg. Lubomirski dahin zu sagen, man kann sich nicht einmal aussprechen, ob diese Fragen wirklich in den Amendements oder Anträgen enthalten sind, und deßhalb hat er nach meiner Meinung angetragen eine Art Aufschub, damit wir uns diese Sache nochmals überlegen, das ist der Sinn des Antrages, wie ich ihn aufgefaßt habe.

Es ist nothwendig, daß die einzelnen Amendementisteller die Fragen des Präsidenten untersuchen ob er ihre Amendements gehörig in dieses Princip hinein gezwängt, und ob sie gehörig ausgebeutet worden sind. Eine Commission, welche die Fragen zusammenstellen könnte und die Grundsätze, welche der Herr Präsident beobachtet hat, zu den ihrigen annehmen würde; diese würde die Fragen entweder so stellen, wie der Herr Präsident, dann haben wir sie ja schon, oder sie würden sie anders stellen. Sie werden 8 Tage arbeiten, wir werden abermals amendemiren, und ich sehe keinen Zweck, welcher zur Förderung der Sache erreicht werden könnte.

Ich unterstütze daher die Vertagung der Abstimmung, obwohl für meinen Theil wir sehr gut abstimmen könnten über die Annahme des Principes, wie es besonders Abg. Pillersdorff angetragen hat. Aber welches ist nun der erste oder zweite Entwurf aus dem Verbesserungsamtrage des Abg. Kudlich? Da protestire ich, denn nicht dieser eine und zweite Paragraph sind so gestellt, daß wir vollendeter Maßen sicher wären der Majorität der Kammer, und doch wünschte ich, daß die Frage mit einer bedeutenden Majorität durchgehe, und also darum stimme ich für die einfache Vertagung.

Löhner. Ich möchte mit einigen Worten eigentlich nur erinnern auf den Boden, auf welchem sich heute unsere Debatte entsponnen hat. Ich glaube, daß der Antrag des Abg. Kudlich insofern mißverstanden worden ist, als man darin etwas Weiteres als einen rein formellen gesehen hat, und zwar einen Präjudicialantrag. Der Abg. Kudlich hat lediglich beantragt, die hohe Kammer möchte die Abstimmung auf einen andern Tag verlegen; die Mittheilung, die er gemacht hat, daß Hoffnung da fei zu einer Privatvereinigung einer großen Zahl von Mitgliedern, war durchaus nicht als ein Antrag zu betrachten, daher möchte ich bemerken, es müßte der Antrag des Abg. Kudlich, als ein Präjudicial Antrag sogleich zur Abstimmung kommen; die Unterstützungsfrage ist gestellt worden; die Unterstützung war eine solche, wie sie in ähnlichen Fällen schon für die Abstimmung selbst angenommen werden wollte. Ich bin überhaupt der Meinung, daß wir das Stadium verkennen, in welchem wir stehen, wenn wir nunmehr auf andere Anträge, als rein formelle eingehen. Wenn wir auf solche Redaktionsanträge eingehen, so müßte erst die Vertagung verschoben worden sein. Ich bin der Meinung, daß wir statt ins Materielle, den wirklichen Inhalt des Kudlichschen Antrages eingehen, dieß ganz ignorieren müssen. Die Aussicht, die uns von dem Abg. K u d l i c h gegeben würde, ist, daß sich wirklich eine große Mehrzahl wird verständigen über irgend ein schon gestelltes Amendement, nicht über ein neues Amendement, wie es etwa von einigen Secten geglaubt worden ist; das liegt im Antrage des Abg. Kudlich nicht, weil es nur eine considentielle Mittheilung war und kein Antrag, denn unmöglich kann angetragen werden, daß die Kammer auf einen Beschluß über eine Privatkonferenz sich einlasse.

Darüber kann die Kammer als solche gar keinen Beschluß fassen, sie kann nur die Vertagung beschließen, das Übrige ist dann den Privatkonferenzen überlassen, und muß ihnen überlassen bleiben, weil offenbar eine Geschäftsordnung nicht den Inhalt der Verhandlung regulieren kann, sondern nur ihre Form. Für solche außerordentliche Fälle hat keine Geschäftsordnung Bestimmung, und kann keine haben, weil sie immer nur Regeln enthält, Regeln aber nur für ordentliche Fälle gelten, und von ihnen Abstraktionen sind. Nur muß man hier geradezu die Geschäftsordnung walten lassen. Ich sehe nach der Geschäftsordnung durchaus nicht die Möglichkeit, den Antrag zu stellen, daß nunmehr eine neue Commission zur Redaction niederzusetzen sei. Mir scheint die Frage ist die: Soll die Abstimmung stattfinden sogleich oder nicht, und zweitens in welcher Art soll sie stattfinden; und zwar nach dem Schema, welches der Präsident kraft seines Rechtes, welches in der Geschäftsordnung gegründet ist, für die Fragestellung entworfen hat, oder sollen die Anträge und Amendements wörtlich abgestimmt werden, kraft eines § der Geschäftsordnung, nach welchem jeder Antrag oder Amendementsteller das Recht hat, zu verlangen, daß über seinen Antrag oder Amendement nach dem Wortlaute abgestimmt werde. Wir haben also nur diese Alternative zu besprechen. Ich enthalte mich eines näheren Eingehens über das Frageschema des Präsidenten eines weiteren Tadels von meiner Seite; ich bin einfach überzeugt, daß es so nicht gehen wird. Ich enthalte mich auch einer weitern Ausführung, wie lange und wie schwierig eine solche Abstimmung sein wird, wenn, wie es einem jeden frei steht, alle 50 Antragsteller verlangen, daß ihre Anträge mit den Worten, wie sie gestellt, zur Abstimmung kommen, darum glaube ich, soll die hohe Kammer nicht eine Commission ernennen.

Eine solche Commission würde uns zurückführen auf ein früheres Stadium der Verhandlung. Eine solche Commission hätten wir früher aufstellen müssen, noch ehe der Präsident seine Fragen gestellt jetzt wäre es ein Rückkehren auf den Weg hinter uns, sie wäre zugleich eine Art Tadelsvotum gegen den Präsidenten, und das will ich durchaus nicht.

Wir haben hier über eine solche Kommission gar nicht mehr abzustimmen. Wenn eine Abstimmung vorbereitet wird privatem, so kann man sich über die Sache einigen, weil es sich bloß darum handelt, daß die inneren Überzeugungen der Mehrheit der Kammer zum öffentlichen Ausspruche kommen. Es könnte sonst kommen, daß alle Anträge, selbst der Kudlich'sche, in der Minorität blieben, wodurch wir die Sysiphusarbeit aufs neue beginnen müssen.

Der wichtige Nutzen des vorgeschlagenen Kompromisses ist der, daß die größeren Fraktionen sich leichter verständigen, nicht daß die Vertreter einer jeden Meinung sich aufs Neue geltend machen, da unser wesentlicher Zweck nun nur noch einer ist, endlich doch eine Abstimmung der Mehrheit auszusprechen. Ich muß mich weiter eben so dagegen erklären, in die Commission alle Antragsteller mitzuziehen. Meine Herren, wenn 55 Antragsteller zusammen kommen sollen zu einer Commission, so bitte ich diejenigen Herren, welche einer Commission von 17 Individuen beigewohnt haben, zu bedenken, wie geometrisch die Schwierigkeiten steigen. Ich erkläre es für eine Unmöglichkeit, sich wirklich über so viele Anträge zu einigen, es gibt eigentlich gar kein Mittel, denn wo ist der Zwang, daß die Antragsteller wirklich auch auf ihre Anträge verzichten? Kann die Kammer sagen, wer sich dort nicht geeinigt hat, st ausgeschlossen? Ich leugne das. Es ist der freie Wille eines jeden Einzelnen, ob er Abstimmung verlange über seinen Antrag. Darum bitte ich, daß lediglich das Formelle betrachtet, daß abgestimmt werde, daß die Kammer die Abstimmung auf morgen vertage.

Darum bin ich der Meinung, daß sich die hohe Kammer nicht mit materiellen Vereinbaren beschäftigen solle, sondern sie möge es den Mitgliedern überlassen, dieses gut zu heißen. Darum bin ich der Meinung, es soll die Präsidialfrage zur Abstimmung kommen, ob die hohe Kammer heute noch die Abstimmung wünsche, oder ob ein weiterer Beschluß auf morgen zu vertagen sei?

Jonak. Würde sich das überwuchernde Material der Amendements auf jene drei Fragen zurückführen lassen, die ein sehr geehrtes Mitglied für Wien angegeben hat, so würden wir vielleicht glücklicher Weise zu einer Erledigung gekommen sein. Ich finde aber, daß selbst in der Fragestellung viele andere Gegenstände berührt sind als die sich auf das Unterthansverhältniß als solches zurückführen lassen. Es sind viele Verhältnisse berührt worden, welche mit dem Unterethansverhältnisse analog verknüpft sind; um die endliche Regelung oder Auflösung der Unterethansverhältnisse zu bewerkstelligen, müssen wir darauf dringen, daß die Aufhebung der Unterethansverhältnisse selbst (wegen fortwährender Unruhe


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP