Sobota 26. srpna 1848

Officielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österr. Reichstages.

Einunddreisigßte Sitzung des constituirenden Reichstages am 26. August 1848.

Tagesordnung:

1. Ablesung des Sitzungsprotokolls vom 25. August.

2. Berichte der Abtheilungen über Wahlacte.

3. Berichte des Ausschusses für die Prüfung beanstandeter Wahlen.

4. Fortsetzung der Verhandlung über den Kudlich'schen Antrag.

5. Verhandlung über den Selinger'schen, nun Strasser'schen Antrag.

6. Verhandlung über den Gesetzentwurf wegen Sicherheit der Reichstags  Versammlung und ihrer Glieder.

7. Ankündigung von Anträgen.

Vorsitzender: Präsident Strodach.

Hofloge: leer.

Auf der Ministerbank: Weissenberg, Doblhoff, Latour, Bach, Krauß, Schwarzer, Hornbostl.

Anfang 10  1/2 Uhr.

Präs. Die zur Eröffnung der Sitzung erforderliche Anzahl der Mitglieder ist bereits anwesend; die Sitzung wird hiermit für eröffnet erklärt. Ich fordere den Herrn Schriftführer auf, das Protokoll vom gestrigen Tage vorzulesen.

Schriftf. Ullepitsch liest das Protokoll vom 25. August.

Präs. Wünscht Jemand das Wort? Sollte sich die hohe Versammlung für die Genehmigung des Protokolls aussprechen, so möge es durch Aufstehen geschehen. (Wird genehmigt. ) Es sind gestern zwei Proteste gegen den Vorgang in des höhen Versammlung vorgemerkt worden, sie würden heute überreicht, ich ersuche den Herrn Secretär sie vorzulesen. (Secr. Ullepitsch liest die Proteste des Abg. Umlauft. und dann des Abg. Goldmark. )

Protest. Da mir in der Reichstagssitzung vom gestrigen Tage das Wort in dem Augenblicke gewaltsam entzogen würde, als mir das Recht zustand, mich wider gefallene Beschuldigungen zu vertheidigen, so erübrigt mir nur der Weg des Protestes, um  unter gleichzeitiges Verwahrung gegen diesen unparlamentarischen Vorgang  dasjenige zur Kenntnis der hohen Kammer zu bringen, was ich auf die von dem Herrn Minister des Innern über meine Interpellation erteilte Antwort zu er wiehern habe:

1. Die in den Worten des Herrn Ministers enthaltene Anschuldigung, als hätte ich gegen den Gemeinde Ausschuß und die Nationalgarde Wiens ungegründete und unerwiesene Anklagen erhoben, muß ich mit einfacher Berufung auf den Inhalt der stenographischen Protokolle, von mir weiten. Ich habe gegen Niemand eine directe Anklage gerichtet  ich habe vielmehr ausdrücklich gefragt, wer der Urheber der blutigen Ereignisse vom 22. August sei, und habe gewollt, daß dieser zur strengen Rechenschaft gezogen werde. Die Nationalgarde, infoferne sie erhaltenen Befehlen folgte, hat ihre Pflicht gethan, wie immer; was darüber hinausging, kann nur Einzelnen zur Last fallen. Gegen den Gemeindeausschuss aber wurde von mir nur im Allgemeinen die allerdings große Beschuldigung ausgesprochen, daß unter seinem,, Einflusse" Bürgerblut vergossen wurde, und das ist eine unleugbare, feststehende Thatsache, da an jenem Tage der Gemeindeausschuss allein, die Obsorge für die Sicherheit der Stadt in seiner Hand hielt.

2. Der Herr Minister sagt: ein Befehl zum Einhauen und Schießen sei von Niemandem ertheilt worden. Um so schlimmer! denn sonach stehen wir auf dem Puncte der Gefahr, dergleichen blutige Exzesse sich vielleicht nächstens wiederholen zu sehen. Um so mehr war es Pflicht der Obsorgeenden Behörden, dem Blutvergießen Einhalt zu thun, was aber, wie wir wissen, n i c h t geschah.

3. Auch ich kenne unter den Mitgliedern des Gemeindebausschusses sehr ehrenwerthe, und echt demokratisch gesinnte Männer; aber das wird mich nicht abhalten, zu behaupten, daß der Gemeindeausschuss als solcher nicht volkstümlich, nicht freisinnig, und auf nicht genügend breiter Basis errichtet ist. Ich weiß nur eine Macht, welche heutzutage die Gemüther mit Allgewalt beherrscht, und diese ist das Vertrauen! Das Vertrauen aber, war nie auf Seiten des Gemeindeausschusses.

4. Das hohe Ministerium selbst hat es faktisch anerkannt, daß der Gemeindeausschuss am 22. August seiner Aufgabe nicht entsprochen habe, indem es am Tage darauf die Leitung der Maßregeln zur Aufrechthaltung der Ordnung, Ruhe und Sicherheit der Stadt unmittelbar übernahm. Wenn nun der Herr Minister die Zusicherung ertheilt, daß in kürzester Zeit ein neuer Bürgerausschuss auf der breitesten Basis werde berufen werden, so bin ich überzeugt, daß die Nachricht außerordentlich zur Beruhigung der aufgeregten Gemüther beitragen werde.

Wien den 25. August 1848.

Johann Umlauft m. p.

P r o t e s t. Die gestern stattgefundene Unterbrechung der Interpellation des Abgeordneten Umlauft, der zufolge dem Interpellanten das Wort, welches in andern Interpellationen wiederholt gestattet war, sogar zu seiner persönlichen Vertheidigung von Seite des Präsidiums verweigert wurde, veranlaßt den Gefertigten, gegen diesen Act der Parteilichkeit feierlich zu protestiren.

Wien am 26. August 1848.

Dr. Joseph Goldmark.

P r ä s. Diese Proteste werden zu Protokoll genommen.  Ich fordere den Abg. Rill nochmals auf, die Abrechnung wegen der Diäten hier erheben zu wollen. Einen weitern Gegenstand bildet die neuerlich vorzunehmende Wahl der Redaktionscommission für die stenographischen Protokolle. Es sind für dieses Bureau 9 Mitglieder zu wählen, und zwar aus jeder Abtheilung ein Mitglied; ich ersuche demnach die Abtheilungen, am Montag um 9 Uhr die Wahl vorzunehmen, die gewählten Herren sodann hierher anzuzeigen. An Urlaubsgesuchen liegen 2 Stücke vor, ich ersuche den Herrn Secretär eines nach dem andern vorzulesen.

Ullepitsch. Der Ablesung des Urlaubes muß ich die Bemerkung vorausschicken, daß von den bis heute angemeldeten 270 Mitgliedern, 20 auf Urlaub abwesend sind. Ein weiteres Urlaubsgesuch des Abg. Alois Fischer liegt vor, in welchem er um einen 14tägigen Urlaub bittet. (Liest. )

Präs. Wünscht Jemand das Wort? Sollte sich die hohe Versammlung für Bewilligung des angesuchten Urlaubes aussprechen, so wolle dieß durch Aufstehen geschehen.

Secr. Ullepitsch. Ein weiteres Gesuch liegt vor vom Abg. Gottlieb Galer wegen häuslicher Angelegenheiten, um einen Urlaub auf 12 Tage. (Wird vorgelesen. )

Präs. Wünscht Jemand das Wort?  Diejenigen Herren, welche sich für die Genehmigung dieses Urlaubes aussprechen, mögen es dusch Aufstehen zu erkennen geben.

Nunmehr wäre das Verzeichniß der Eingaben zu verlesen.

Secr. Streit liest die am 25. August eingelaufenen Eingaben vor.

Präs. Nun wäre zum zweiten Gegenstande der Tagesordnung zu schreiten, nämlich zur Berichterstattung über die Wahlacte. Es ist mir nur von der sechsten Abtheilung angemeldet worden, daß Wahlacte geprüft würden.

Berichterstatter Trojan referiert über die Wahl des Abg. Kral Anton für den Bezirk Czernowitz in der Bukowina, welche Wahl einstimmig als gültig anerkannt wird.

Präs. Der Ausschuß zur Prüfung beanstandeter Wahlen dürfte Bericht zu erstatten haben.

Berichterstatter Pretis referiert über den Protest von 7 Wahlmännern gegen die Wahl des für den Bezirk Humpoletz gewählten Abg. Hawliczek.

In dem Proteste wird angeführt, aber durchaus nicht belegt, daß sie zur Wahl des Abg. Hawliczek gezwungen worden seien, indem man ihnen gesagt habe, daß nur Hawliczek dem Verluste der Freiheit vorbeugen könne; weil aber im Proteste selbst von einer zwangsweißen Drohung keine Rede und nicht einmal angegeben ist, ob die angebliche Drohung von Wahlmännern oder von andern Bewohnern von Humpoletz ausgegangen sei, so beantragt der Ausschuß einstimmig, den Protest ad acta zu legen.

Präs Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Falls die hohe Versammlung sich für die Verwerfung des Protestes ausspricht, so bitte ich, dieß durch Aufstehen zu thun. (Wird angenommen)

Berichterstatter Pretis. Zweitens. Aus der Gemeinde Verbiaz in Galizien beschweren sich einige Urwähler, daß in der Gemeinde Verbiaz die Urwahl nicht ausgeschrieben worden sei. Der Wahlcommissär und der Kreishauptmann widersprechen dem auf das Bestimmte und der letztere setzt noch bei, daß von ihm direct die Vornahme der Urwahl in dieser Gemeinde ausgeschrieben worden sei. Ich muß übrigens bemerken, daß diese Eingabe kein eigentlicher.

Protest ist, indem nicht die Ungiftigkeitserklärung der Wahl, sondern nur verlangt werde, daß dieser Beamte, der die Urwahl nicht vornehmen ließ, nach dem Gesetze, welches über Mißbrauch der Amtsgewalt festgesetzt ist, bestraft werden wolle. Nachdem der Unterlassung der Urwahl aber vom Kreisamte ausdrücklich widersprochen wird, nachdem in dieser Eingabe kein Protest zu finden ist, so glaubt der Ausschuß, daß diese Beschwerde lediglich zu den Acten zu legen sei.

Präs. Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Sollte sich die Kammer für die Hinterlegung zu den Acten aussprechen, so wolle dieß durch Aufstehen geschehen. (Einstimmig angenommen. )

Berichterstatter Abg. P a u l i. Bericht des Ausschusses zur Prüfung der beanstandeten Wahlen über die Wahl des Franz Vidulich, Abgeordneter für den Wahlbezirk Cherfo im Küstenlande.

Wider diese von der hohen Reichsversammlung als gültig anerkannte Wahl, haben mehrere Urwähler Protest eingelegt.

Der Ausschuß hat diesen Protest geprüft und trägt einstimmig darauf an, das er verworfen werde. (Die hohe Versammlung ist damit einverstanden. )

Berichterstatter Abg. Sieb er. Bericht der Commission zur Prüfung beanstandeter Wähler über den wider den mährischen Abgeordneten für den Freiberger Wahlbezirk Wilhelm Schütter, eingelegten Protest.

Wider die Wahl des Wilhelm Schütter wird von einigen Porerauer Bürgern protestirt.

Der Ausschuß hat diesen Protest geprüft und trägt einstimmig daraus an, daß dieser Protest verworfen werde. (Die hohe Versammlung genehmiget diesen Antrag. )

Berichterstatter Abg. Sieber. Bericht der Commission zur Prüfung beanstandeter Wahlen über die Petition der Stadtgemeinde Ungarischbord, Klobau, Brumov und Boglovitz in Mähren, wegen Vornahme einer neuen Wahl eines anderen Deputirten an Stelle des Martin Witek, zum Wiener Reichstage.

Der Ausschuß hat diesen Protest geprüft und trägt einhellig darauf an, das er verworfen werde. (Wird von der hohen Versammlung angenommen. )

P r a s. Nunmehr ist die Verhandlung über den Antrag des Abg. Kudlich an der Tagesordnung. Gestern hat schon der letzte Herr Redner, Abg. Mayer in dieser Verhandlung gesprochen, es hatte nur noch der Herr Antragsteller selbst das Wort zu ergreifen, da ihm das letzte Wort der Debatte gebührt. Ich erlaube mir nur die Frage zu stellen, ob ich gleich zur Lustirrung der Verbesserungsanträge schreiten solle, oder ob es erst später geschehen soll. Wie bekannt, hat der Abg. Kudlich neben dem Antrage, welcher das Princip ausspricht, einen Verbesserungsantrag beigebracht und zu diesem Verbesserungsantragen wurden mehrere anderweitige Verbesserungsanträge gestellt, die dann von diesem Herrn Abg. im Einverständnisse mit den anderen Herren   Löhner, Hain und Vaccano zu einem Collectivantrage gestellt erscheinen. Da der erste Antrag des Abg. Kudlich zurückgenommen worden ist, dürften sich dadurch auch wahrscheinlich andere Verbesserungsanträge beheben, welche nur mit Rücksicht auf den ersten Antrag gestellt wurden. Ich erlaube mir daher, damit die Basis der Abstimmung möglichst constatirt würde, die Frage, ob die dielfälligen Herren von ihren Anträgen abgehen, oder mit Rücksicht auf die dort selbstständig ausgesprochenen Grundsätze dieselben bestehen lassen wollen. Das ist ein Punct, der jedenfalls zur Sprache kommen muß.

Ein zweiter Punct ist, daß mehrere Verbesserungsanträge theils im Laufe der Rede, theils früher gestellt wurden und bisher die Unterstützungsfrage nicht gestellt worden ist, mir scheint dieß wesentlich, weil jene Anträge, die einer hinreichenden Unterstützung sich nicht zu erfreuen haben, nicht zur Abstimmung gebracht werden, ich werde diese Operation noch früher vornehmen, bevor der Abg. Kudlich zu seinem Schlussworte schreitet. Hierher gehört der Antrag des Abg. Trzeciecki, dieser beabsichtigt einen Zusatz beim Absatze im Antrage des Herrn Kudlich. Da dieser vierte Absatz in dem verbesserten oder im Collectivantrage nicht vorkömmt, so wollen Sie bei diesem Antrage verbleiben, oder ihn zurücknehmen? 

Trzeciecki. Ich glaube der Abg. Neuwall hat ihn verbessert und seinem Antrage angeschlossen, ich nehme ihn daher zurück.

Präs. Er wird daher nicht zur Abstimmung kommen.

Neuwall. Da mein Antrag in jenem des Abg. Mayer eingeschlossen ist, so nehme ich ihn auch zurück, um nicht die Verhandlung in die Länge zu ziehen.

Präs. Es entfällt daher auch der Antrag des Abg. Neuwall. Der Abg. Trojan hat zum dritten Absatze eine andere Stylisirung oder zum Theile einen anderen Grundsatz aufgestellt, nämlich statt der Worte etwaige zu setzen, "genügende Entschädigung''. Will ihn der Herr Antragsteller zurücknehmen?

Trojan. Ich nehme ihn zurück.

Präs. Der Abg. Trümmer hat die Hinweglassung der Worte "nicht privatrechtlichen sondern'' angetragen. Will der Herr Antragsteller diesen Abänderungsantrag zurückziehen, da er sich ohnehin durch den zweiten verbesserten Antrag des Abg. Kudler beheben möchte?

Trummer. Ich nehme ihn zurück.

Präs. Der Antrag des Abg. Bininger geht dahin, daß ein Zusatz gemacht werde, und zwar zum 2. §. des verbesserten Kudlich'schen Antrages, es wäre in der ersten Zeile nach den Worten,, bäuerlich" einzuschalten: "und des in untertänigen und Schutzstädten bürgerlichen Grundbesitzes beschränkenden. '' Beharren Sie bei dem Antrage oder wollen Sie ihn zurücknehmen, da der zweite verbesserte Antrag des Abg. Kudlich so gestellt ist, daß er sich beheben dürfte. (Wird zurückgenommen. )

Präs. Bei dem Antrage des Abg. Hawelka dürfte sich wahrscheinlich eben so der zweite Absatz beheben.

Hawelka. Ich nehme den ganzen Antrag zurück Präs Der Abg. Haimerl hat ebenfalls zum zweiten Absatz des Antrages des Abg. Kudlich den Antrag gestellt, damit die Worte: und des Lehenstandes hinwegbleiben, aber im Kollektivantrage wird nur vom bäuerlichen Lehnensbande gesprochen. Ich weiß nicht, ob der Herr Professor der Herr Abg. Haimerl auf Ihrem Antrage beharren, oder ihn zurücknehmen wollen.

Haimerl. Ich will darauf verharren, daß das übrige Lehnswesen nicht kumuliert werde; ich nehme meinen Antrag zurück; wenn man aber auch andere Lebensgüter in das Unterthänigkeitsmesen hineinnehmen will, so muß ich auf meinen Antrag beharren.

Präs. Ich muß bitten, zu sagen, ob sie auf ihren Antrag beharren.

Haimerl. Im Allgemeinen beharre ich, daß das Lehnswesen ausgeschieden und separat behandelt werde, weil nach meiner Meinung auch andere Grundsätze dabei leiten müßten.

Präs. Ich werde ihn zurückbehalten zur Abstimmung.

Der Abg. Umlauft hat sich bereinigt mit dem Abg. Kudlich, daher dürfte sein Antrag entfallen. Ebenso der Antrag des Vaccano.

Der Abg. Peitler hat drei Anträge gestellt; es dürfte wahrscheinlich der letzte Antrag bleiben. (Peiler, ja der Letzte. )

Präs. Und die übrigen dürften sich dadurch beheben.

Ebenso entfällt nunmehr der Antrag des Abg. Hein, da er sich zu einem Kollektivantrage vereinigt hat. Die Unterstützungsfrage ist bisher bei nachstehenden Anträgen noch nicht gestellt worden, die schon früher überreicht worden sind; ich werde mir erlauben, diese Anträge vorzulesen, damit dadurch entschieden werde, ob diese Anträge zur Abstimmung gelangen sollen. Dahin gehört der Antrag des Bucowiner Abg. Czuperkowiz: Die hohe Reichsversammlung möge erklären, daß von nun an, alle Unterthansgiebigkeiten, und zwar Robot, Zehent, Zinse, Mahl und Mühlenzinse, welche durch die Grundherren und kameralistischen Beamten von den Eigentümern bezogen wurden, ohne eine Entschädigung allsogleich angehoben werden sollen. Ich bitte diejenigen Herren Abgeordneten, die diesen Antrag zu unterstützen gedenken, dieß durch Aufstehen kund zu geben. (Geschieht. ) Die Unterstützung ist zureichend.

Ein zweiter Antrag ist der des Abg. G redler bei dem würde gleichfalls die Unterstützungsfrage nicht gestellt: (Liest ihn)

"Die hohe Reichsversammlung, folgend dem Gebote des Rechtes und der Sachgemäßweit ic. ic. Diejenigen Herren, welche sich für die Unterstützung dieses Antrages aussprechen, wollen es durch Aufstehen bekannt geben. (Geschieht. )

Der Antrag des Abg. Leberl: (wird gelesen. ) Ich ersuche diejenigen Herren, welche diesen Antrag zu unterstützen gedenken, es durch Aufstehen erkennen zu geben. (Geschieht. ) Die Unterstützung ist zureichend.

Bei dem Antrage des Abg. Feifalik ist gleichfalls die Unterstützungsfrage noch nicht gestellt worden. (Er liest ihn) Ich bitte, wird dieser Antrag unterstützt. (Geschieht. ) Nun folgt der Antrag des Abg. Peitler, der letzte, wodurch die zwei früheren behoben erscheinen: (liest ihn. )

Wird dieser Antrag unterstützt. (Es geschieht, ist aber zweifelhaft, ob hinreichend. ) Ich bitte stehen bleiben zu wollen, ich muß die Zählung vornehmen. (Ist hinreichend. )

Präs. Die Unterstützungsfrage mangelt bei nachstehenden Anträgen des Abg. Bafil Kirsti. (Dieser Antrag wird gelesen, und unterstützt. ) Nun liegen noch drei Verbesserungsanträge vor, die von den Herren Rednern im Laufe ihrer Rede gestellt worden sind, auch bei diesen ist die Unterstützungsfrage nicht gestellt worden. Er geht dahin, daß statt der §§. 2 und den folgenden nachstehender gestellt werde. (Wird gelesen und unterstützt. ) Ferner ein Antrag des Abg. Brauner (wird gelesen und ebenfalls unterstützt. ) Nun liegt noch ein Antrag des Herrn Abg. Mayer vor.

(Wird gelesen und unterstützt. )

Goldmark. Ich bitte um das Wort. Soviel ich mich erinnere, ist beschlossen und von der hohen Kammer genehmiget worden, daß keine weitere Amendements eingebracht werden. Ich frage das geehrte Präsidium, ob, nachdem die Debatte geschliffen, und der letzte Redner gesprochen hat, noch Amendements zur Unterstützung eingebracht werden können.

Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich die Amendements aus dem Grunde vorgelesen habe, weil sie von den Rednern, welche vor dem wirklichen Schlüsse der Debatte gesprochen haben, selbst eingebracht worden sind.

Goldmark. Ich muß aber nur bemerken, daß die Einbringung vieler Amendements zu einem Zeitpuncte geschah, wo keine Amendements mehr eingebracht werden.

Präs. Wünschen der Herr Abg. Goldmark einen Antrag zu stellen?

Goldmark.,, Daß alle Amendements, welche nach dem Schlusse der Debatte an der hohen Kammer eingelangt sind, nicht zur Unterstützung gelangen können. (Dieser Antrag wird unterstützt. )

Präs. Zu diesen Amendements, die nach dem erklärten Schlusse der Debatte eingebracht wurden, gehören die zuletzt gelesenen, nämlich die der Herren Abgeordneten Szabel, Brauner und Mayer.

Präs. Und jetzt ist mir ein weiterer Antrag vom Abg. Podlewsky übergeben worden.

Diejenigen Herren, welche der Meinung sind, daß die drei zuletzt vorgelesenen und das vierte mir jetzt übergebene Amendement nicht zur Grundlage der Abstimmung genommen werden soll. 

Abg. Mayer. Man hat uns gestattet zu sprechen, mithin auch gestattet unsere Ansicht über die Frage auszudrücken, dadurch, daß wir nicht früher ein Amendement gestellt, begründet und nicht dann erst hintenher die Rednerbühne nochmals betreten haben, haben wir nur ein Ersparnis an der Zeit herbeigeführt Unsere Amendements bezwecken nicht etwas Neues zu sagen, sondern, wie ich mir schor gestern zu bemerken erlaubt habe, sie hatten der Zweck, um das was in den frühern Amendements gesagt wurde, zu vereinbaren, und hierdurch die Abstimmung zu erleichtern. Von diesem Standpuncte aus will ich das Meinige beurtheilt wissen Goldmark Ich habe den Gegenstand zur Frage gebracht, weil ich so viel als möglich vier mieden wissen mochte, Beschlüsse der Kammer, die einmal gefaßt wurden, aufs Neue ohne Grund, umzustoßen Es sind so viele Amendements, die dasselbe enthalten, und eben deßhalb weil nicht vom Beschlüsse der Kammer abgegangen werden darf,  denn ich habe die höchste Achtung vor einem Kammerbeschluß,  habe ich dieß zur Sprache zu bringen, und meinen Antrag zu stellen mir erlaubt Szabel. Ich glaube, daß nur eine Missdeutung des Beschlusses stattfindet, es wurde beschlossen, daß die Verhandlung über den Kudlich'schen Antrag geschlossen werden soll, jedoch ist mit dem Schlusse der Verhandlung den aufgezeichneten Rednern zu sprechen gestattet. Ich glaube meiner Ansicht nach, sollten die Amendements nicht früher gestellt und begründet, sondern der Ausfluss einer gehaltenen Rede, gleichsam die Essenz dessen, was gesagt worden ist, vor die Kammer gebracht werden Ich muß diese Ansicht als irrig bezeichnen, daß mit der Aufzeichnung der Redner die Annahme von Amendements nicht mehr gestattet werden soll Ich glaube, daß das Recht des Redners nach gehaltener Rede ein Amendement, welches mit dem gesprochenen im Einklange ist, einzubringen, nicht geschmälert werden kann.

D y l e w k s i. Wenn ich mich recht erinnere, wurden die Amendements von Solchen zurückgewiesen, welche nicht als Redner verzeichnet waren Es sind solche Amendements zurückgewiesen worden. weil diejenigen, welche die Sache hätten begründen sollen, nach dem Schlüsse der Debatte noch als Redner vorgemerkt waren Ingram Dieser Grund passt auf diesen Verbesserungsantrag nicht, weil sie von denen eben Überreicht worden sind, welche nicht vorgemerkt waren. Es ist nicht gegen den früheren Beschluß der Kammer, daß Verbesserungsanträge von solchen Rednern angenommen werden, welche das Wort, nach der Ordnung vorgemerkt, erhalten.

Präs. Wünscht jemand noch das Wort?

Abg Ich habe im Eingange meiner Rede bemerkt, daß ich mich gehindert geglaubt habe, ein neues Amendement einzubringen, wodurch meine früheren etwas modificirt worden sind, durch den Ausspruch der hohen Kammer, daß die Debatte geschlossen sei Nun als, diese Ansicht irrig sein sollte, muß ich bitten, um meine Rede mit dem froheren Amendement in Einklang zu bringen, mir eine Abänderung gestatten zu wollen, eben der Consequenz meiner Rede wegen.

Präs. Es dürfte abhängig sein von dem Beschlusse, welcher über das vorhergehende Amendement gefaßt werden wird.

Borrosch Ich wollte nur als Formalfrage für andere Fälle bemerken, daß während der Ab stimmjung Sousamendements, die den Inhalt nicht ändern, wohl aber dem Ganzen eine klare Fassung geben, jederzeit gestattet werden, gestattet werden müssen, und diese Gestattung wollte ich nur der hohen Kammer vorbehalten wissen.

Präs. Abg Löhner (verzichtet).

Prestl. Ich wollte nur zweierlei bemerken, nämlich erstens, was im gegenwärtigen Falle nach der vorliegenden Geschäftsordnung einzutreten hat, und was wir für die Zukunft eintreten lassen sollen Die gegenwärtig angenommene Geschäftsordnung lautet im §. 51 (liest) Abänderungsanträge u. s. w.

Es sagt dieser § 51 ausdrücklich, daß die Amendements vor dem Schlüsse der Verhandlung gestellt werden müssen, diese drei Amendements aber sind nach dem Schlüsse der Verhandlung gestellt worden, daher glaube ich, sollen sie nach dem Wortlaute unserer gegenwärtigen Geschäftsordnung nicht zugelassen werden Es ist das allerdings der Wortlaute der Geschäftsordnung, aber wie ich bereits früher bemerkte, meine innere Überzeugung ist eine andere Meine Überzeugung ist, daß ein Amen dezent nur aus einer Rede hervorgehe, nur der Schluß einer Rede sein kann, im Laufe der Discussion das fest zu halten, wird jederzeit sein, daß wir bei der Abstimmung über die Geschäftsordnung jene Paragraphe abändern werden, welche sich als unpraktisch erwiesen haben, aber im gegenwärtigen Falle bin ich der Ansicht, daß nach dem Überblicke der Geschäftsordnung keines dieser Amendements zugelassen werden kann.

Präs. Abg Hasselwandteer hat das Wort.

Abg Haffelwanter. Im §. 51 der Geschäftsordnung heißt es. "Amendements können je derzeit vor dem Schlusse der Verhandlung gestellt werden " Allein der Schluß der Debatte erfolgt erst dann, wenn alle eingeschriebenen Redner gesprochen haben Nach §. 51 können Abänderungsanträge jeder zeit vor dem Schlusse, nicht vor dem Verlangen des Schlusses eingebracht werden, der vorliegende Fall ist also ganz in der Geschäftsordnung gegründet, und wäre dieß auch nicht der Fall, so ist die Sache so wichtig, und keiner der Anträge ist so umfassend, wie der des Abg Mayer, daß die Wichtigkeit der Sache uns bewegen mußte, dabei von Formalitäten abzusehen.

Präs. Schriftführer Streit hat das Wort.

Schriftf. Streit. Die Ansicht des Abg. B r e st e l wäre ganz richtig, wenn nicht der. § 64 bestünde. Dieser lautet: amendirt: "Spricht sich die Majorität für den Schluß der Verhandlung aus, so dürfen nur noch die vorgemerkten Redner, der Antragsteller und schließlich der Berichterstatter das Wort nehmen.

In diesem Paragraphe ist daher ganz deutlich gesagt, was unter Schluß der Verhandlung zu verstehen sei, nämlich er besteht darin, daß keine weitern Redner sich mehr dürfen eintragen lassen. Aber das Recht, Amendements zu stellen, ist nach §. 51 den eingeschriebenen Rednern im Sinne und nach Wortlaut der Geschäftsordnung allerdings gewahrt.

Präs. Abg. Firnkranz hat das Wort.

Abg. Firnkranz. Ohne auf die Geschäftsordnung einzugehen, erlaube ich mir zu bemerken, daß die Kammer aus Barmherzigkeit beschließen möge, alle Amendements von nun an zu verweisen, weil wir wirklich in den Augen des Publikums beinahe zum Gespötte werden. (Aufregung: Oh! oh! )

Denn eine Sache, die so lang discutirt wurde, ist, glaube ich, genug beleuchtet, und wer jetzt noch nicht mit sich einig ist, der wird es auch nicht werden.

Präs. Abg. Helfert hat das Wort. Abg. Helfert. Ich glaube, daß die Geschäftsordnung ganz deutlich spricht; sie sagt nämlich, daß nach dem Schlusse der Verhandlung kein Amendement mehr eingebracht werden dürfe. Ich glaube aber, der Schluß der Verhandlung ist sehr wohl zu unterscheiden, vom Beschlusse zum Schlusse; wenn der Beschluß zum Schlusse schon der Schluß selbst sein soll, so frage ich! Was haben wir alle Andern denn gemacht, die nach dem Beschlusse zum Schlusse gesprochen haben?

Präs. Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so werde ich den Antrag des Abg. Goldmark zur Abstimmung bringen. Er geht dahin, daß jene Verbesserungsanträge, welche von den Rednern im Laufe ihrer Rede, von der Tribune gestellt werden, nicht mehr zu berücksichtigen sind. Diejenigen Herren, welche sich für diesen Antrag aussprechen, wollen aufstehen. (Minorität. )

Ich erlaube mix daher die Unterstützungsfrage bei dem Antrage des Abg. Mayer zu stellen, und wird dieser Antrag des Abg. Mayer unterstützt. (Wird unterstützt. )

Nun kömmt noch der Antrag des Abg. Podlewski, der während seiner Rede gestellt wurde; "Ich möchte den Antrag stellen, der von nun an in einer Frist von 8 bis wenigstens 6 Jahren die bäuerlichen Gründe nur an die in der Provinz ansässigen Bauern zu verkaufen wären, damit sie ihre Angelegenheit regeln und den wahren Werth derselben Gründe kennen lernen". Wird dieser Antrag unterstützt?  (Ja. ) (Ingram nimmt seinen Antrag zurück. )

Es entfallen somit auch die Anträge des Abg.

Helfer und Haßlwanter.

Eine Interpellation würde angemeldet. (Wird unterbrochen. )

Abg. Ingram. Ich bitte noch ums Wort. Da ich dieß Sub.  Amendement zurückgenommen habe, und meine Rede damit nicht ganz im Einklange steht, nehme ich auch mein früheres Amendement zurück.

P r ä s. Es entfällt der dem Drücke übergebene Verbesserungsantrag des Abg. Ingram.

Der Herr Abg. Strasser hat eine Interpellation an den Herrn Minister des Äußern angemeldet.

Abg. Strasser. Ich würde recht gerne auf das, jedem Mitgliede dieser hohen Kammer zugestandene Recht, Interpellationen zu stellen, wovon so oft und wie die Erfahrung zeigt vielleicht zu häufig Gebrauch gemacht wurde, verzichten, wenn es sich nicht um eine Sache handelte, welche im Interesse der Freiheit und im Interesse der österreichischen Völker und von ganz Deutschland zur Sprache gebracht werden müßte.

Wir wissen, daß in der Walachei vor kurzem eine Volksbewegung ausgebrochen ist, welche zur Folge hatte, daß der dortige Fürst entfernt, und daß eine neue provisorische Regierung zusammengestellt und eine neue Constitution zu entwerfen beschlossen wurde, etwas ähnliches stand auch in Aussicht in der Moldau.

Die Pforte, gestützt aufuhre Souverainitätsrechte, scheint Einsprache erheben zu wollen, gegen die neue Gestaltung der Dinge. Es ist bereits eine türkische Armee in die Walachei und eine russische in die Moldau eingerückt. Ob diese beiden Armeen zum Schutze des Volkes oder vielmehr um die Bewegung nieder zukämpfen, eingerückt sind, dürfte noch nicht ganz aufgeklärt sein, aber wenigstens glaube ich, daß das Letztere wahrscheinlicher ist. Es handelt sich hier um die neue Gestaltung der Dinge in einem Staate und eigentlich in zwei Provinzen, für welche wir als Österreicher und als Deutsche, ein sehr wichtiges Interesse haben müssen und sollen. Diese beiden Fürstentümer liegen an der untern Donau, und die Donau ist nach meinem Dafürhalten und wie es allgemein anerkannt ist, eine große Pulsader des Commerziellen und industriellen Lebens sowohl von Österreich als von Deutschland.

Ich glaube nun daß sich, nachdem wir in Österreich in eine neue Phase eingetreten sind, und nachdem wir hier versammelt sind, um ein neues Gebäude der constitutionell  demokratischen Monarchie aufzubauen, in dieser Beziehung auch unsere auswärtige Politik etwas ändern müsse, denn es ist nicht wohl vereinbaulich mit dem freien Österreich, daß wir gleichgültig zuschauen, wie die Knechtung des rumänischen Volksstammes, welche so lange Jahre gedauert hat, und zwar unter dem Protektorate zweier sogenannter Schutzmächte (Heiterkeit), noch weiter fortbestehe.

Es dürfte uns auch aus einem weitern Grunde eine andere Bahn vorgezeichnet sein, bezüglich des unglücklichen rumänischen Volkes, welches gewiß, ich bin es überzeugt, die Sympathien der österreichischen Staatsbürger für sich hat (Beifall), weil eben von diesem Volksstamme in unserer Armee nicht geringfügige Bestandtheile für die Sache Österreichs krampfen. Wir haben, so viel mir bekannt ist, drei


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