Versammlung in den Stand zusetzen, mit voller Sachkenntniß Beschlüsse zu fassen, und diese so einzurichten, daß dem anerkannten Bedürfnisse durch aus fahrbare Mittel abgeholfen wird.
Dem gemäß glaubte auch der Finanzausschuß so handeln zu können und handeln zu müssen, nach dem Auftrage, den Sie ihm ertheilt. In Hinsicht auf die Begründung ist dem Ausschüsse der Vorwurf gemacht worden, als ob er das frühere System in seiner finanziellen oder auch politischen Wirkung in Schutz nehmen wollte. Dieser Vorwurf ist um so mehr befremdend, als der Ausschuß sich auf das entschiedenste gegen das System des Schuldenmachens verwahrt hat, und mit großem Bedauern die Annahme einer Maßregel nur deßhalb angetragen hat, weil die Zeit drängte, und sein anderer Weg sich dargeboten hat, dieser Maßregel auszuweichen. Sie werden im Berichte selbst die Erklärung finden, wie sehr der Ausschuß bedauert, die Fortsetzung eines Systems anzuraten, mit welchem man bisher Lücken gedeckt, nämlich durch das Anlehnsystem. Überhaupt bitte ich den Standpunct dieser Angelegenheit nicht aus den Augen zu verlieren. Ihrem Ausschusse war nicht die Aufgabe, ein politisches und finanzielles System vorzuschlagen, das sich nicht in wenigen Tagen, und bei mangelhaften Mitteln, die er sich verschaffen könnte, durchführen ließe. Die Aufgabe, die Sie ihm gestellt haben, war, den momentanen Bedürfnissen des Staates schnell, sicher und ohne Beirrung des Credites und der übrigen Verhältnisse zu begegnen, worüber er sich mit dem Finanzminister ins Einvernehmen gefetzt hat, Sie sehen, daß man nach einer sorgfältigen Prüfung der verschiedenen Wege zu demselben Resultate gekommen ist. Der Finanzminister hat mit Recht gesagt: das Geniale in den Finanzen liegt in der Einfachheit, — und so laßt sich auch sagen: die scharfsinnigste Maßregel ist diejenige, welche für jeden leicht faßlich und verständlich ist. Nachdem man sich auf diese Art und Weise geeinigt hatte und nachdem sich Ihr Finanzausschuß die Überzeugung verschafft hatte, daß nur im Wege des Credites das Erforderliche aufgebracht werden könne, war er auch bald über die Modalitäten im Reinen, denn es handelte sich darum, schon für die nächsten Wochen Rath und Hilfe zu schaffen. Das Finanzministerium ist von dem Finanzausschüsse angegangen worden, eine vollständige Übersicht über das Schuldenwesen in seinen verschiedenen Kategorien zu liefern, — hier ist sie. Der Finanzausschuß hat vom Ministet eine Übersicht des gesamten Vermögens des Staates und der unter seiner Aufsicht stehenden Anstalten und Corporationen, in so fern aus denselben der Staat seine Bedürfnisse decken könnte, verlangt, — sie liegt hier vor. Der Finanzausschuß hat vom Minister eine Übersicht der Staatsgüter nach ihrem Ertragt und Werthsverhältnisse verlangt, sie ist gleichfalls hier vorgelegt. Ebenso hat derselbe alle Objecte genau erörtert, welche zum Staatsvermögen gehören. Der Finanzausschuß hat nicht geglaubt, Ihnen bei der gegenwärtigen Berathung eine nähere Zergliederung dieser Nachweisungen vortragen zu sollen, — In Bezug auf die abgelehnte Zuweisung von Hypotheken muß ich doch etwas erwähnen, weil hier ein bestimmter Tadel gegen den Finanzausschuß ausgesprochen worden ist, und der Gegenstand wichtiger ist als er scheint. Ich glaube, daß in allen volkstümlichen Institutionen der erste Grundsatz der ist, jede Begünstigung, jedes Vorrecht in allen Classen der Gesellschaft auszuscheiden. Was im allgemeinen gelten soll, das soll auch Geltung haben in Beziehung auf die Staatsgläubiger. Wie ließe es sich aber rechtfertigen. Staatsgläubiger zu haben, welche Hypotheken haben und andere, welche sie nicht haben? Wie könnte es gebilligt werden, wenn die Hypotheken, welche zur Sicherstellung aller Staatsgläubiger dienen sollen, den alten entzogen und den neuen zugewiesen würden? Man hat angeführt, daß dieß auch unter Privaten geschieht. Meine Herren, wenn Private, die anfangs auf Treue und Glauben Capitale finden, später Capitale aufnehmen und dem späteren Gläubiger ihr Vermögen verpfänden, so ist dieses ein Benehmen, bei welchem weder ihr guter Name noch ihr Credit gewinnen kann, und welches Niemand dem Staate zur Nachahmung empfehlen wird. Die übrigen Puncte, welche sich auf die Creditmaßregeln selbst beziehen, sind bereits von dem Rednerstuhle hinreichend beleuchtet worden. In Beziehung auf jene Puncte, welche Ihnen von dem Finanzausschüsse als Wünsche vorgelegt worden find, scheint mir vorzüglich bei dem siebenten Puncte ein Mißverständniß in der Beurteilung eingetreten zu sein, wo gesagt wild: (er liest ihn vor). Man hat der Sache die Wendung gegeben, als wenn man eine Kriegscontribution oder eine Entschädigung beabsichtigen würde, dieses Wort kann eben so wenig als der Sinn desselben in diesem Absätze gefunden werden. Vielmehr werden sie in dem 6. Absätze finden, daß gerade zur Regelung der Finanzverhältnisse auf die Abschließung des Friedens die größte Bedeutung gelegt worden ist, und daß der Finanzausschuß Damit im Einklang zu erkennen gegeben hat, daß der Ersatz der Kriegskosten dort eingebracht werden sollte, wo der ungerechte Angriff ausgegangen ist. Der Ausschuß durfte nicht vergessen, daß er der pflichtgemäße Vertreter eines Landes ist, welches die Lasten getragen hat, und auch das Recht hat zu verlangen, daß durch eine kluge Benützung der Hilfsmittel der wiedererworbenen Provinzen das von diesen Ländern hereingebracht werde was ohne Druck von ihnen geleistet werden kann. Dieses allein ist die Tendenz der Anträge wie sie hier vorliegen. — Es wurde bei diesem Antrage die Verbesserung vorgeschlagen, es solle der Beisatz gemacht werden, daß dem Reichstage Rechenschaft über die Verwaltung der wiedergewonnenen Ländertheile zu legen fei. Ihr Finanzausschuß hat dieses nicht beantragt, weil er es nicht in Zweifel ziehen kann, und weil er geglaubt hätte, dadurch ihren Rechten zu delegieren; er glaubte, daß jeder Zufluß zu Ihrer Kenntniß gelangen, und darüber öffentliche Rechnung gelegt werden muß. Jede solche specielle Bestimmung wurde die Regel schwächen, daß nichts der öffentlichen Rechnungslegung entzogen werden darf. Es ist bereits die Einwendung besprochen worden, welche ein verehrtes Mitglied in einem Puncte angedeutet hat, welches sich von dem Antrage des Ausschusses trennte, daß dem Finanzminister ein Credit bei der Nationalbank von 6 Millionen eröffnet werden soll. Ich glaube in dieser Beziehung aus wirksam machen zu müssen, daß die Hilfsmittel, welche als Ersatz angeboten weiden, nur dieselbe Folge für die Bank haben würden. Denn wenn die Zahlungsscheine, die ausgegeben werden fallen, wirklich eine Nachfrage und einen Antwort finden, so würden diese nur der Verwendung der Zahlungsmittel der Bank zum Abbruche gereichen. Fänden sie dagegen keine Bewendung, so würde der Zweck nicht erreicht, und den Finanzen nicht jene Hilfe verschafft, die sie bedürfen. Ich glaube somit, daß die verehrte Versammlung mit Beruhigung auf den Beschluß über die Anträge übergehen dürfte, und glaube auch meinerseits wiederholen zu müssen, daß es sich nicht um die für einen Gesetzentwurf vorgezeichneten Formen handelt, sondern um ein einfaches Creditvotum. Ich bin vollkommen überzeugt, daß nachdem der Gegenstand im Finanzausschüsse und in den Abtheilungen berathen worden ist, er nun hier durch die gemachten Aufklärungen zum Beschlüsse gereift ist. (Beifall.) Meine Herren, ich werde noch aufgefordert, den Gegenstand der Depositengelder zu berühren. Ich habe Anstand genommen, darauf einzugehen, und muß wieder darauf zurückkommen. Um was handelt es sich? Um eine zeitliche, schnelle, ergiebige Abhilfe für das Bedürfnis der Finanzen. Wollen wir alle die Fragen daran reihen, die sich im ununterbrochenen Cyklus daran reihen werden, so complieren wir den Gegenstand und rauben uns die Mittel, die Sache so gründlich zu entscheiden, wie sie entschieden werden sollte. Diese Frage verdient eine abgesonderte Behandlung. Gehen wir in alle bei dieser Gelegenheit berührten Fragen ein, so müßten manche sehr complicirte Verhältnisse vorläufig gründlich erörtert werden. Ich erlaube mir namentlich die Bank anzuführen, Ich würde mich verpflichtet gefühlt haben, gegen die Vorwürfe, die man der Bank machte, zu sprechen, wenn ich nicht glaubte, daß dieß hier nicht am Platze sei, daß sich gegenwärtig nur darauf geschränkt werden sollte, dasjenige zu entscheiden, was Gegenstand der Vorlage ist, und die Wünsche des Ministeriums zum Gegenstande ihrer Beschlüsse zu machen. Der Gegenstand der Depositen aber dürfte für eine besondere Vorlage und Behandlung geeignet sein. Präs. Ich glaube vor allen anderen die Frage zur Sprache zu bringen, ob dieser Antrag als Gesetzentwurf anzunehmen, oder als ein Antrag nach §. 81 der Geschäftsordnung nach der alten Sehzeichnung jedenfalls ein anderes Verfahren einzuleiten ist. Der Abg. Dylewski hat den Antrag gestellt: es möchte diese Eingabe, beziehungsweise der Antrag des Finanzministeriums, als ein Gesetzentwurf angesehen werden. Ich erlaube mir die Frage, wird dieser Antrag unterstützt? (Hinreichend unterstützt,) Diejenigen Herren, welche diesen Antrag. Abg. Dylewski. Ich habe noch etwas zur Begründung desselben zu sagen, nur kurze Worte (wird unterbrochen durch den allgemeinen Ruf: Nein!) P r ä s. Der Herr Berichterstatter hat das letzte Wort gehabt, und es ist darüber gesprochen worden vom Platz aus. Diejenigen Herren, welche wünschen, daß der vorliegende Antrag des Ministeriums als ein Gesetzentwurf zu betrachten fei, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Minorität.) ©s ist daher dieser Antrag in der Minorität geblieben, und nun dürfte die vorliegende Eingabe nach §. 81 der Geschäftsordnung zu behandeln sein, zuerst wird die Abstimmung nach den einzelnen Absätzen zu erfolgen haben, und dann sämmtliche Absätze als Ganzes anzunehmen sein. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter den ersten Paragraph vorzulesen, weil hier ein Amendement vorliegt. Berichterst. Pillersdorff (liest:) "Erstens. Dem Ministerium wird zur Bestreitung des außerordentlichen Staatsaufwandes, welcher in dem noch erübrigenden Abschnitte des gegenwärtigen Verwaltungsjahres eintreten kann, ein Credit von zwanzig Millionen Gulden eröffnet." Präs. Zu diesem Puncte ließt ein Verbesserungsantrag des Abg. Smolka vor; er betrifft das Princip selbst und lautet: "Bezüglich des geforderten Credites von 20 Millionen Gulden Conv. Münze wollte das Finanzministerium früher einen detaillirten nummerische Ausweiß über den Staats' bedarf für die nächste Zeit vorlegen." Ich fordere die Herren auf, durch Aufflehen kund zu geben, daß sie diesen Antrag unterstützen. (Hinreichend unterstützt.) Kein weiterer Verbesserungsantrag liegt mehr vor, ich werde daher gleich zur Abstimmung dieses Antrages schreiten, und ihn nochmals deshalb vorlesen. (Liest den obigen Verbesserungsantrag vor.) Diejenigen Herren, die für diesen Antrag stimmen, mögen es durch Aufstehen kund geben (Minorität.) Präs. Nun durfte vielleicht dieser Paragraph selbst zur Abstimmung gelangen. Ich glaube es wird nicht nöthig sein, den ersten Paragraph nochmals zu lesen. (Ruf: Nein!) Ohne Lesung bitte ich diejenigen Herren, welche sich für die Annahme des ersten Absatzes des Commissionsberichtes auszusprechen wünschen, es durch Aufstehen kund zu geben. (Allgemein angenommen.) Berichterst. Pillersdorff (liest:) "Zweitens. Diese Summe kann entweder durch die Hinausgabe verzinslicher Casseanweisungen, oder durch die Aufnahme eines Staatsanlehens, oder durch die Anwendung beider Mittel nach dem Verhältnisse des eintretenden Bedarfes und der sich ergebenden Vortheile aufgebracht werden."
Präs. Zu diesem Paragraphe liegen keine Verbesserungsvorschläge vor. Ich bitte daher, die Annahme dieses Absatzes durch Aufstehen kund zu geben. (Allgemein angenommen.) Berichterst. Pillersdorff (liest:) "Drittens. Im Falle der Anwendung des ersten Weges darf kein Zwang zur Annahme der Casseanweisungen gegen Private und eben so wenig eine Vermittlung der Nationalbank bei der Hinausgabe derselben eintreten. "Präs. Zu diesem Absätze liegen zwei Verbesserungsanträge vor, und zwar der erste des Abgeordneten Brestel, und der zweite des Abgeordneten L ö h n e r. Der des Abgeordneten Brestel entfernt sich am meisten von dem ursprünglichen Antrage, indem er das Princip des Zwanges ausspricht; ich werde mir erlauben, diesen Antrag vorzulesen und dann die Unterstützungsfrage zu stellen. (Liest:) "In allen Fällen, in denen Private zur Annahme von Banknoten verhalten werden können, hat dasselbe auch bei den verzinslichen Casseanweisungen stattzufinden. "Ich bitte, wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Der zweite Antrag des Abgeordneten Löhner geht dahin:"Im Falle der Anwendung des ersten Weges ist den Cassescheinen der Curs durch die Vorschrift zu sichern, daß eine Hälfte der Steuern in denselben zu entrichten sei. "Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Wünscht der Berichterstatter über diese zwei Verbesserungsanträge das Wort zu ergreifen? Berichterst. P i l l e r s d o r f f. Ich muß nur bemerken, meine Herren, der erste Verbesserungsantrag würde, glaube ich, an der praktischen Ausführung scheitern, Wie lassen sich diese Cassescheine in solche Fractionen theilen, daß man Private verhalten kann, sie anzunehmen? Man kann sie doch nicht auf so kleine Beträge stellen, da sie verzinslich sein sollen. Wenn sie nun diese Scheine auf 50, 100 Gulden oder einen höheren Betrag stellen, wie sollen damit Zahlungen geleistet werden? Man müßte sie wie Banknoten herausgeben, und wenn eine Verschiebendheit zwischen den Banknoten und diesen Cassescheinen besteht, so kann man doch Niemanden dazu verhalten, diese Cassescheine in den Fällen anzunehmen, in denen er zur Annahme der Banknoten verpflichtet ist. — Der zweite Antrag würde nach meinem Erachten ganz den Zweck der Finanzverwaltung paralisiren. Wenn die hinausgegebenen Cassescheine zur Steuerzahlung gleich verwendet werden können, so kann der Umstand eintreten, daß der Finanzminister vielleicht im ersten Monate die Summe, die er hinausgibt, als Steuerbezahlung wieder hereinbekommt, also hat er seinen Zweck nicht erreicht, dadurch eine Summe zu bekommen, die über den Betrag seiner Steuern zur Bestreitung seiner Ausgaben zu dienen im Stande ist; denn er sucht nicht nur die Summe, die er hinausgibt als Steuerzahlung hereinzubekommen, sondern durch den Credit auch eine Summe über diesen Betrag sich zu verschaffen. Wenn Sie sagen, es sollen 20.Millionen verzinsliche Cassescheine hinausgegeben werden, diese können aber bei der Steuerzahlung verwendet werden, so kann es so viel sein als wenn gar keine hinausgegeben würden. Abg. Borrosch. Sie sind aber verzinslich, und dieß gewahrt eine Prämie, so daß nicht zu fürchten ist, diese Cassescheine würden häufig an die Steuercassen zurückkommen. Präs. Der Herr Berichterstatter hat das letzte Wort. Abg. B o r r o s c h. Sie sind aber verzinslich und —Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß keine Debatte mehr zulässig ist. Berichterst. P i l l e r s d o r f f. Auf diese Bemerkung, so wichtig sie ist, muß ich erwiedert, wenn sie durch ihre Verzinslichkeit einen höhern Reiz oder einen höhern Werth haben, so bedürfen sie den Zwang nicht; im Gegentheile, sie würden dadurch den Reiz verlieren. Sobald man ein Effect mit Vortheilen ausstattet, welche demselben an und für sich einen Werth geben, so muß man den Zwang systematisch ausschließen. Präs. Ich werde daher den Antrag des Abg. Brestel noch einmal lesen: "In allen Fällen... stattzufinden." — Diejenigen Herren, die sich für diesen Antrag auszusprechen wünschen, wollen aufstehen. (Minorität.) Der zweite Antrag, und zwar des Abg. Söhner lautet: "Im Falle der Anwendung des ersten Weges zu entrichten sei."—Diejenigen Herren, welche diesen Antrag anzunehmen wünschen, wollen aufstehen. (Minorität.) Es dürfte vielleicht nicht erforderlich sein, den §. 3 noch einmal zu lesen. Ich trage darauf an, daß die Annahme dieses Paragraphes durch Aufstehen kundgegeben werde. (Majorität.)..Berichterst. Pillersdorff (liest:) "Viertens. Im Falle der Aufnahme eines Staatsanlehens ist den hinausahngebenden Staatsschuldverschreibungen keine Specialhypothek aus dem Staatsvermögen anzuweisen, und es ist bei der Aufnahme möglichst dahin zu wirken, daß dasselbe durch Subskription oder im Wege der Concurrenz mit Benützung von Anträgen auf Theilbeträge der Anleihe aufgebracht werde, und daß ein erhöhter Zinsenfuß der aus zugebende Schuldverschreibungen der Hinausgabe derselben mit einem Verluste an ihrem Nennwerthe vorgezogen werde, wobei dem Staate die Zurückzahlung des Capitals nach einer zu bestimmenden Frist vorbehalten werden soll. "P r ä s. Zu diesem Absatze liegt kein Verbesserungsantrag vor. Ich erlaube mir die hohe Versammlung aufzufordern, die Annahme dieses Paragraphes durch Aufstehen kundzugeben. (Majorität.) Berichterst. Pillersdorff. Der fünfte modificirte Paragraph würde also so lauten nach Antrag des Finanzausschusses (liest ihn:) "Fünftens. Der Credit der Nationalbank kann bei der Ausführung dieser Maßregel im Falle eines dringenden Bedürfnisses nur in der Art benutzt werden, daß im Wege eines freiwilligen Ambereinkommens mit der Bank den Finanzen bei derselben bis zu dem Belaufe von sechs Millionen Gulden ein Credit eröffnet wird, bei dessen Benützung die erhobenen Beträge aus dienerfolgenden Einzahlungen für die hinauszugebenden Caffe Anweisungen oder Staatsschuld v er Schreibungen an die Bank zurück zu erstatten sein werden. "Präs. Zu diesem Paragraphe ist auch kein Verbesserungsantrag gestellt worden. Ich glaube, ohne Ablesung dürfte darüber abgestimmt werden. Abg. Claudy. Ich bitte um das Wort. Ich glaube, daß heute Vormittag der Beschluß gefaßt wurde, daß durch den angetragenen Schluß der Verhandlung die Hauptdebatte geschlossen fei. Der Herr Präsident hat aber, wenn ich mich recht erinnere, aus Anlaß der Abstimmung heute Vormittag erklärt, daß, da dieser Antrag nach einzelnen Paragraphen zur Abstimmung kommen werde, die Debatte nicht ausgeschlossen sein wird. Präs. Ich werde mir erlauben, daß ich darüber eine Aufklärung gehe. Ich habe nur das Bedenken rege gemacht, ob eine Erläuterung der einzelnen Paragraphe noch angehen werde, denn über die Art, wie der Beschluß wegen dem Schlüsse der Debatte zu verstehen sei, ist sein besonderer Beschluß gefaßt worden. Ich bitte ihn daher in dem Sinne zu nehmen, daß eine spezielle Debatte nicht mehr zulässig ist. Ich erlaube mir also die Frage, ohne eine neuerliche Lesung zu veranlassen. Diejenigen Herren, die sich für die Annahme dieses Paragraphes auszusprechen wünschen, wollen es durch Aufstehen kundgeben. (Majorität.) Berichterst. Pillersdorff (liest:) "Sechstens. Das Ministerium wird aufgefordert, mit allem Nachdrucke auf die baldige Zustandesbringung eines mit der Ehre der Monarchie verträglichen, ihre finanziellen und Handelsinteressen sorgfältig wahrenden Friedens einzuwirken."
Präs. Hier liegt ebenfalls kein Verbesserungsantrag vor. Diejenigen Herren wollen sich erheben, welche sich für die Annahme dieses Paragraphes auszusprechen wünschen. (Majorität.) Berichterst. Pillersdorff (liest:) "Siebentens. Bis zur Zustandesbringung desselben sind die Kräfte der von der Armee wiegderbe setzten Provinzen zur Bestreitung des erhöhten Militäraufwandes und zur Schonung der Staatsfinanzen im Centrum der Monarchie auf das sorgfältigste zu benützen."
P r ä s. Zu diesem Paragraphe sind mir zwei Verbesserungsanträge übergeben worden, und zwar einer des Abg. Gobbi und der zweite des Abg. Schuselka. Ich werde mir erlauben zuerst den Antrag des Abg. G o b b i vorzulesen, um dann die Unterstützungsfrage stellen zu können. "Der hohe Reichstag möge beschließen, daß unsere italienischen Provinzen, im Falle sie mit uns vereiniget "bleiben sollten, die zur Bestreitung des erhöhten Militärausvandes nothwendigen Kosten nicht allein zu tragen haben." (Wird unterstützt.) Der Antrag des Abg. Schuselka betrifft einen Zusatz zum §. 7, dieser lautet: "Darüber ist dem Reichstage Rechenschaft zu geben." Diejenigen Herren, die sich für diesen Antrag aussprechen, wollen aufstehen. Berichterst. Pillersdorff. Was den ersten Punct betrifft, meine Herren! so werden Sie finden, daß der Unterschied nur in der Textirung und nicht im Sinne liegt. Der Finanzausschuß wollte nicht den Sinn prüfen; er hat nur geglaubt im Augenblicke, wo dem Staate eine neue Last aufgelegt wird, auch darauf aufmerksam zu machen, daß die wieder unter die Regierung Österreichs getretenen Länder nur dazu benützt wurden, um eine zweckmäßige Ressource daraus zu ziehen. Das mochte die Abficht gewesen sein; so lange sie unter der Regierung Österreichs stehen, sollen sie sich nicht über Druck zu beklagen haben, soll kein Anlaß zur Unzufriedenheit gegeben werden. In diesem Puncte liegt kein Anhalt, der diese Vermuthungen begründen kann, es ist also auch nichts anders, als der Wunsch, der gegen das Ministerium ausgesprochen wird, und dessen Ausführung ihm ganz anheim gestellt wird. Mit dem Antrage des Herrn Abg. für P e r c h t o l d s d o r f hat es aber, meine Herren, ein ganz anderes Bewandtnis. Er scheint nämlich von der Vorausfetzung auszugehen, daß über die Zuflüsse dieser Länder, weil sie nicht unter Österreich stehen, keine Rechenschaft geleistet werden muß. Ich bin aber einer anderen Meinung; ich glaube, daß alles was immer unter österreichischer Regierung und unter dem Einflüsse Österreichs durch pecuniäre Einrichtungen erworben und sichergestellt worden ist, darüber muß dem Reichstage Rechenschaft gegeben werden. Ich glaube, das Princip wird nur dadurch geschwächt, wenn man es in einem speciellen Falle in Anwendung bringt und wenn man an der Allgemeinheit des Principes zweifelt; ich würde daher der Meinung sein, daß es nicht nothwendig sei, diesen Beisatz dem 7. Puncte beizufügen.
Präs. Der Antrag des Abg. Gobbi enthält ganz heterogene Bestimmungen, daher werde ich ihn zuerst vorlesen und dann zur Abstimmung bringen. (Wird vorgelesen und bleibt bei der Abstimmung in der Minorität.) Der Abg. Gold m a r k hat mir so eben einen Verbesserungsantrag zu §. 7 übergeben. Er lautet dahin, den §. 7 einfach wegzulassen. Ich stelle vorerst die Frage, ob dieser erst jetzt übergebene Verbesserungsantrag angenommen werde. (Viele Stimmen: Nein! nein! Einige: Ja! ja!) Ich erlaube mir zu bemerken, daß nach unserer Geschäftsordnung, wenn der Schluß der Debatte ausgesprochen ist, ein weiterer Antrag nicht angenommen werden kann. Damit kein Zweifel obwalte, stelle ich an die hohe Versammlung die Frage, ob tiefer vorgelegte Verbesserungsantrag zur Abstimmung zu bringen fei. Diejenigen Herren, welche sich dafür auszusprechen wünschen, wollen aufstehen (Minorität). Nun erlaube ich mir den Verbesserungsantrag des Abg. Schuselka vorzulesen. Er besteht in einem Zusätze zu §. 7, wo es am Schlüsse heißen soll: "Darüber ist dem Reichstage Rechenschaft zu geben." Diejenigen, welche für die Annahme dieses Antrages sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Ich glaube, daß es nicht nöthig sein dürfte, den §. 7 noch einmal zu lesen. Ich bitte die Annahme dieses Paragraphes durch Aufstehen kundzugeben. (Majorität.) Berichterst. Villersdorff (liest:) "Achtens. Der Reichstag erwartet die baldige Vorlage des Staatsvoranschlages für das nächste Verwaltungsjahr, bei welchem auf die möglichste Beschränkung des Staatsaufwandes in allen seinen Abtheilungen und auf die Feststellung eines den Bedürfnisse n der Monarchie entsprechenden Friedensstandes der Armee, wie der selbe nach wiederhergestelltem Frieden einzutreten haben wird, das besondere Augenmerk zu richten ist." Präs. Zu diesem Paragraphe liegt kein Verbesserungsantrag. vor, ich bitte daher dessen Annahme durch Aufstehen zu erklären. (Majorität.) Berichterst. Pillersdorff (liest:) "Neuntens. Über das Ergebniß der Einleitungen, welche das Ministerium in Folge der erhaltenen Ermächtigung zur Sicherstellung der Staatsbedürfnisse getroffen hat, ist dem Reichstage nach der vollständigen Ausführung dieser Operationen eine begründete Nachweisung vorzulegen." Präs. Auch zu diesem Paragraph liegt kein Verbesserungsantrag vor, ich bitte also, die Annahme durch Aufstehen zu erklären. (Majorität.) Berichterst. Pillersdorff (liest:) "Zehntens. Dem Ministerium wird zugleich der Wunsch des Reichstages zur sorgfältigsten Beachtung empfohlen, das bestehende Verbot der Ausfuhr an Goldrund Silbermünze zur Beseitigung der vielfältigen Nachtheile, welche mit diesem Verbote verbunden find, in der kürzesten Zeit aufzuheben. P rase Zu diesem Paragraphe liegt der Verbesserungsantrag des Abg. Löhner vor; er betrifft eine andere Fassung des Paragraphes, und lautet:"Anstatt dem Ministerium wird zugleich der Wünsch des Reichstages zur sorgfältigsten Beachtung empfohlen", — "das Ministerium wird zugleich aufgefordert. "Diejenigen Herren, welche sich für die Unterstützung aussprechen, wollen aufstehen. — (Wird unterstützt.) Berichterst. Pillersdorff. Ich glaube nicht weiter hierauf eingehen zu sollen, dieß ist bloß eine Frage der Courtoisie, der Sinn ist in dem Einen wie in dem Anderen ausgedrückt. Präs. Ich werde den Antrag des Abg. Löhner lesen und dann zur Abstimmung schreiten. (Er liest denselben und der Antrag bleibt bei der Abstimmung in der Minorität.) Der §. 10 wird in der von dem Ausschusse beantragten Fassung angenommen. — Die Abstimmung ist zweifelhaft. (Mehrere stehen noch auf und der Präsident bemerkt: Nunmehr ist die Majorität das Berichterst. Pillersdorff liest: "Das Ministerium wird zugleich aufgefordert aufzuheben. "Präs. Ich glaube, es ist nicht erforderlich zur Abstimmung zu schreiten, mit Herrn Löhner's Antrag ist zugleich auch Über die anderen Theile des Commissionsertrags abgestimmt worden. Berichterst. Pillersdorff (liest:) "Elftens. Der Reichstag wird einen permanenten Finanz Ausschuß ernennen welchem die Bestimmung ertheilt wird, sich alle erforderlichen Behelfe zu verschaffen, und die geeigneten Vorarbeiten zu übernehmen, um in der kürzesten Zeit ein vollständiges Bild über den Zustand der Finanzen der Monarchie und über die geeignetsten Mittel zur Herstellung einer festen Ordnung in denselben zu Stande z u bringen." Präs. Zu diesem Paragraph liegt kein Verbesserungsantrag vor, ich bitte daher durch Aufstehen die Annahmt aussprechen zu wollen. (Angenommen.) Nun sind einige Zusätze in Antrag gebracht worden, und zwar vom Abg. Dylewski und auch ein Zusatzparagraph von Polaczek; ich glaube ihn nicht annehmen zu dürfen nach der Analogie des Beschlusses hinsichtlich des Verbesserungsantrages von Goldmark. Was den Zusatz des Dylewski anbelangt, geht er dahin, daß die noch nicht verkauften, in Gmunden versicherten Hypothekanweisungen im Beirage von 27,500.000 Gulden C. M. sogleich vertilgt werden. Ich erlaube mir die Unterstützungsfrage zu stellen. Wird er unterstützt? (Die Unterstützung ist zureichend.) Finanzminister Krauß. Ich muß mich beziehen auf die Gründe, welche ich dargestellt habe, daß es nicht möglich ist, daß es (legen [eben Vertrag und gegen den Zweck ist Berichterst. Pillersdorff. Das sind eingegangene Verpflichtungen, He nichts gemein haben mit der Sicherstellung eines neuen Bedürfnisses, es würde ein Gewaltstreich, es würbe eine Gewalthandlung sein, eine eingegangene Verpflichtung zu beheben, und abgesehen davon, würde es auch urpolitisch sein im Augenblicke, wo man den Credit benützen will, um Glauben und Treue zu bewahren, einen Gewaltstreich zu begehen. Abg. Dylewski. Ich erlaube mir — (Zischen.) Ich habe ja doch das Recht zu sprechen, ich kann abtreten oder beharren in der Rede. Ich behalte mir vor, diesen Antrag mit Rücksicht auf den Vorschlag des Finanzministers später zur Sprache zu bringen, und jetzt nehme ich meinen Antrag zurück. (Heiterkeit.) Präs. Der Antrag wird zurückgenommen. Vom selben Abgeordneten liegt noch ein weiterer Zusatzparagraph vor, er lautet: "Daß mit der Abfuhr der galizischen Depositengelder sogleich innegehalten und gefordert werde, daß das bewilligte Anlehen zurückerstattet werde." Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Abg. Dylewski. Ich bitte ums Wort.
P r ä s. Ich kann es nicht gewähren.
Abg. Dylewski (spricht unter Gemurre folgendes:) Erlauben Sie mir, meine Herren, daß ich zurücktrete und die Debatte mir auf später vorbehalte.
Präs. Es liegt noch ein Zusatzantrag des Abg. Gobbi vor, er lautet;"Der hohe Reichstag möge die ganze Staatsschuld Österreichs mit Inbegriff jener gegen die österreichische Nationalbank feierlich für unantastbar, für heilig erklären. Ferners möge der hohe Reichstag auch die Erklärung geben, dafür sorgen zu wollen, daß die österreichische Nationalbank in die Lage versetzt wird, ihre Noten ohne Beschränkung einzulösen. "Ich erlaube mir die Frage zu stellen, ob dieser Antrag unterstützt wird. Abg. Gobbi. Ich nehme meinen Antrag zurück. Präs. Ich werde den Herrn Berichterstatter bitten, den ganzen Entwurf nochmals vorzulesen. Abg. Umlauft. Ich finde es notwendig, überdehn höchst wichtigen Gegenstand, nämlich über die Art, wie die Abstimmung über diesen Entwurf vorgenommen wird, im Namen unserer Seite zu protestiren. Es ist uns heute morgens in Aussicht gestellt worden, als würde über jeden einzelnen Punct des Entwurfes insbesondere debattirt werden. Daß es so verstanden wurde zeigen die einzelnen Amendements, die vorgekommen sind, und es versteht sich von selbst, daß dann erst die Debatte stattfinden könne, wenn die Unterstützungsfrage gestellt worden ist. (Geräusch, viele Stimmen: zur Tagesordnung.) Ich protestire gegen diesen Vorgang und bitte, daß er zu Protokoll genommen werde. (Großes Geräusch.) Ich protestire und frage nochmals, ob alle Gesetze in Pausch und Bogen sollen angenommen werden. (Viele Stimmen: zur Tagesordnung.) Präs. Wir haben einen Paragraph in der Geschäftsordnung über die Proteste, nach diesem bitte ich sich halten zu wollen. (Heiterkeit.) Die Anmeldung des Protestes ist eben erfolgt, und ich werde bitten, ihn morgen schriftlich zu überreichen. Ich erlaube mir den Antrag auf die nochmalige Lesung im Sinne des §. 81 zu stellen, weil dieser Paragraph darauf hinweiset, daß jeder aus mehreren Theilen bestehende Antrag als ein Ganzes zu lesen, und als ein Ganzes anzunehmen sei, denn sonst wüßte ich nicht, was ich thun soll. Ich bitte also den Herrn Berichterstatter den Antrag nochmals als Ganzes zu lesen, damit er dann von dem hohen Reichstage als solches angenommen werden könne, (Der Berichterstatter liest den ganzen Antrag vor.) Nunmehr ist der ganze Antrag verlesen, und ich bitte die hohe Versammlung möge durch Ausstehen zu erkennen geben, daß der Antrag als Ganzes angenommen sei. (Wird von der Majorität angenommen.) Abg. Pienczykowski. Ich habe die Ehre auf morgen einen Protest gegen den ersten und dritten Punct anzumelden. Abg. Borkowski. Ich protestire auch. Ich begreife nicht, wie man Beschlüsse mit Sturm nehmen kann. Festungen kann man mit Sturm nehmen, aber nicht Beschlüsse, sonst wären wir mit Bajonetten hierher gekommen. Borkowski, Ich protestire auch. Ich begreife nicht, wie man Beschlüsse mit Stürm nehmen kann. Festungen kann man mit Sturm nehmen, aber nicht Beschlüsse, sonst wären wir mit Bajonetten hierher gekommen. Ein Abg. Ich bitte die Tagesordnung auf morgen zu bestimmen. Präs. Vor allem anderen bemerke ich, daß es vielleicht der hohen Versammlung nicht genehm sein dürfte, morgen eine Vormittags und Abendsitzung zu halten. Abg. Podlewski. Wir reichen auch mit der Rebaction der stenographischen Protokolle nicht aus. Präs. Die Tagesordnung für morgen dürfte folgende sein:
1. Lesung des Sitzungsprotokolles von heute.
2. Bericht der Abtheilungen über die geprüften Wahlacten.
3. Bericht des Ausschusses für beanstandete Wahlen.
4. Fortsetzung der Verhandlung über den Kudlich'schen Antrag.
5. Verhandlung über den Selinger'schen, nunmehr Straffer'schen Antrag, und
6. Ankündigung der eingelaufenen Eingaben. Ist diese angetragene Tagesordnung der hohen
Kammer genehm, so bitte ich dieß durch Aufstehen zu erkennen zu geben. (Wird angenommen.) Die Stunde der Sitzung dürfte wieder die zehnte sein. Ich bitte, die Redaction der stenographischen Protokolle, sowie die Mitglieder des Vorstandes um 9 Uhr zur Vorstandssitzung sich zu versammeln. Abg. Violand. Da der Herr Schriftf. Streit gesagt hat, daß Proteste öffentlich angemeldet werden müssen, so erkläre ich hiermit öffentlich, daß ich morgen einen Protest überreichen werde. Schriftf. Streit. Das muß namentlich angeführt werde, denn der §. 86 der Geschäftsordnung lautet: (liest ihn vor.) Präs. Ich bitte die Herren, ihre Namen dem Herrn Schriftführer ausdrücklich anzugeben, damit sie protokollirt werden können. (Hierauf haben sich folgende Herren eingeschrieben:) Abg. Umlauft, Pienczykowski, Violand, Polaczek, Borkowski, Scherzer, Oheral, Hubicki, Cerne, Sierakowski, Claudy, Rieger, Marin, Smarzewski, Dolanski, Fischer, Krainski, Micewski, Skrzynski, Zimmer, Vidulich, Podlewski, Goldmark, Krause Carl, Hyciek, Bentkowski, Krause Johann, Teufel Franz, Smolka, Longchamps, Dylewski, Sturm, Dobrzanski, Kobuzowski, Kossakiewicz, Violand, Ziemialkowski, Jakubowski, Bilinski, Kautschitsch, Suppanz, Jaruntowski, Zamojski, Macieszkiewicz, Szeleszczynski, Stobnicki.
Präs. Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.
(Schluß der Sitzung um1/2 auf 9 Uhr.)