der Lage war, — des Dankes aber auch gegen die hohe Versammlung für die Beschleunigung der Verhandlung, und die gütige Berücksichtigung der Grunde, die ich heute für die baldige Erledigung anzuführen verpflichtet war. Es ist der Gegenstand von so vielen Seiten beleuchtet und besprochen worden, daß ich nur diejenigen Bemerkungen, die vorgekommen sind, zu beleuchten verpflichtet t in. In der Hauptsache hat sich zwischen dem Ministerium und dem Finanzausschusse eine wesentliche Verschiedenheit in den Schlussantragen nicht ergeben. Die Ausgangspunkte unserer Ansichten waren durchgehends dieselben; ich habe ebenso wie der Finanzausschuss — ich könnte die Stelle vorlesen — gewünscht, den Credit der Bank so wenig als möglich in Anspruch zu nehmen, ich war aber gezwungen, dem Finanzausschüsse zu erklären, daß nach den Umstanden, wie sie jetzt obwalten, ohne diese Hilfsmittel über die nächste Zukunft nicht hinweggegangen werden kann. Dieser Grund ist auch so einleuchtend, daß der Finanzausschuss seinen Antrag geändert hat; insofern ist es auch jetzt möglich, daß der Gang der Verwaltung wieder m das gehörige Geleise gebracht werden kann. Die Herren Redner aber haben Mehrerer in der Darstellung und Begründung und an dein Antrage des Ministeriums selbst getadelt und haben Ergänzungen vorgeschlagenrein geistreicher Redner hat bemerkt, daß in dem Antrage des Ministeriums kein neuer, kein genialer Gedanke enthalten ist; ich bin mit dieser Bemerkung vollkommen einverstanden. Es handelt sich aber gegenwärtig nicht um einen Finanzplan. Überhaupt glaube ich, daß die genialste Führung der Finanzen diejenige wäre, bei welcher man so einfach dem gesunden Menschenverstande einleuchtende Einrichtungen treffen konnte, daß jedermann, der zu zahlen hat, einsehen wurde, die Einrichtung sei eine gerechte, eine nothwendige und zweckmäßige. (Beifall.) Dieses, glaube ich, ist das Ziel, das die Finanzverwaltung anzustreben hat: ihr Gang soll klar, einfach und leicht zu begreifen sein. Es ist auch bemerkt worden, daß die Vorlage zu spät geschah, ich habe mir schon Vormittag die Freiheit genommen, darauf zu antworten. Ebenso ist auch bemerkt worden, daß keine Nachweisungen vorliegen. Allerdings liegen jedoch Nachweisungen vor, Nachweisungen von einer langen Reihe von Jahren, während welcher, wenn man die Ziffern gehörig würdiget, jeder leicht einsehen kann, weiche Einkünfte der Staat hat, und über welche Hilfsquellen er für die Zukunft gebieten kann. Zweitens wurde dann der Abschnitt des jetzigen Verwaltungsjahres beigegeben. Aus die fern Abschnitte geht deutlich hervor, woraus der jetzige missliche Zustand entsprungen ist, und daß für die nahe Zukunft ein besserer Zustand zu erwarten ist. Es bestehen nämlich drei Gründe, welche das Zurückbleiben der Einnahm., und die Verminderung der Ausgaben nach m gezogen haben. Die Zuflüsse sind von einem ergiebigen Lande ausgeblieben, ja es mußte, wahrend von keiner Seite ein Ersatz gebracht ward, daselbst ein blutiger Krieg geführt werden. Der dritte Grund endlich ist, daß der Zufluss auch in jenen Provinzen, welche hier vertreten sind, abgenommen hat, indem vorübergehend der Verkehr und das Vertrauen gestört sind, dieser Zustand ist aber nicht fortdauernd, er wird sich bessern, und hat bereits angefangen sich zu bessern. Es ist also klar, daß, wenn jetzt die Verlegenheit besteht, daß man sie nicht für eine dauernde erklären kann. Ist nun dieß der Fall, so glaube ich, daß sowohl das Ministerium als auch der Finanzausschuss gerechtfertigt ist, wenn man nicht eine detaillierte Darstellung der wahrscheinlichen Erfolge der nächsten zwei oder drei Monate gemacht hat; denn auf was hätte sie beruhen können, als gerade auch wieder auf denselben Daten, die nach einer Reihe von Monaten vorliegen. Es ist also, glaube ich, an Nachweisungen dabei geliefert worden, was für den Zweck nöthig war und was man auch leisten konnte. Ein anderer Punct, über welchen von so vielen Seiten Bemerkungen vorgekommen find, bezieht sich darauf, ob man mit dem Anlehen eine Hypothek zu verbinden habe oder nicht. Ich muß aufrichtig bemerken, daß mich die Gründe des Finanzausschusses nicht überzeugten, daß eine Hypothek nicht einen größeren Vortheil gewahren würde. Ein Hauptgrund, den man angeführt hat, war auf die Erfahrung gegründet, welche die Papiere, bei denen die Saline ©munden als Hypothek verschrieben wurde, gewahrt hat. Es ist aber diese Erfahrung nicht eine solche, die entscheidend sein könnte, denn ich muß so frei sein zu bemerken, daß diese Hypothekarscheine ein anderes Papier sind, als wenn Pfandbriefe verschieden werden. Ich habe mich früher wiederholt bei Kapitalisten erkundiget, ob der Zeitpunct angemessen sei, ein Anlehen zu schließen, dieß geschah ehe ich die Vorlage machte, und ich erhielt zur Antwort, es sei nicht der Zeitpunct günstig, und nur höchstens mit einer Hypothek sei zu erwarten, daß ein neues Anlehen könnte geschlossen werden. Es blieb mir also nichts anderes übrig, als auch diesen Ausweg mit in den Vorschlag aufzunehmen, womit aber noch nicht gefragt ist, daß das Anlehen müsse mit einer Hypothek geschlossen werden. Welchen größeren Werth ein Anlehen mit Verwendung einer Hypothek hat, zeigt sich bei den Pfandbriefen in Galizien. Es ist dieß dasjenige Land, wo der Wühlstand nicht so weit gediehen ist wie in vielen anderen Ländern, dem ungeachtet haben sich du Pfandbriefe, wie ein früherer Herr Redner bemerkte, auf Pari erhalten und darüber erhoben, wiewohl sie nur vier Procent abwarfen. Indem, wie es der jetzige Zustand der Dinge ist, lege ich nicht mehr einen besonderen Werth auf die Zulassung einer Hypothek. — Es sind nämlich diese Vorlagen ausgearbeitet worden, ehe die Ereignisse in Italien jene glückliche Wendung genommen haben, oder wenigstens ehe diese glücklichen Ereignisse bekannt waren; gegenwärtig hoffe ich auch, daß man die Stellung einer Hypothek nicht bedürfen wird. Es wird dadurch das Geschäft vereinfacht und deswegen habe ich noch gerne zugestimmt, daß die Ermächtigung zur Anwendung einer Hypothek nicht beigefügt werde. Ein anderer Herr Redner hat bemerkt, es soll erklärt werden, die Staatsschuld sei unantastbar. Ich stimme vollkommen damit überein und habe dasselbe sowohl schriftlich als mündlich zu erklären die Ehre gehabt. Nur scheinen mir auch die Beweggründe, He von einem anderen Herrn Redner bemerkt worden sind, daß es sich von selbst verstehe und daß es vielleicht jetzt auch nicht an der Zeit dazu sei, eine Berücksichtigung zu verdienen, indem ein Theil der Staatsschuld allerdings noch andere Länder, als die hier vertreten sind, treffen wird und muß. Man hat auch von der Verpflichtung, die Kriegskosten Italien aufzulegen, gesprochen. Ich muß bemerken, daß es weder in der Absicht des Ministeriums noch auch des Finanzausschusses, so viel als ich aus dem vorliegenden Aufsätze zu entnehmen im Stande war, gelegen sei, die Kriegskosten den lombardischvenetianischen Ländern geradem aufzulegen. Mir scheint, dieses liegt auch heute gar nicht in der Frage. Ich muß mir zur Beruhigung sämtlicher Herren bemerken, daß selbst der Feldmarschall Radetzky die Sache nicht so aufgefaßt hat, daß man gegenwärtig solle die italienischen Provinzen mit großen Abgaben belasten, indem er bei dem Einrücken in Mailand Abgaben aufgehoben und herabgesetzt, und dadurch, um den Weg, der Pacification fortzusetzen, gesucht hat zur Beruhigung der Gemüther beizutragen! (Beifall.) Mir scheint, es liegt auch nichts Beunruhigendes in den Worten, welche hier stehen, nämlich im siebenten Puncte: "daß bis zur Zustandesbringung des Friedens in Italien die Kräfte der von der Armee wieder besetzten Provinzen zur Bestreitung des erhöhten Militäraufwandes und zur Schonung des Staatsaufwandes im Centrum der Monarchie auf das sorgfälligste zu benützen seien." Ich kann nur anführen, daß das Ministerium sich diesen Gegenstand gegenwärtig gehalten hat, und daß man alles anwendet, um die Hilfequellen des Landes zu benützen. Zu diesem Behufe ist ein Hofrath, der in jeder Beziehung dieses Vertrauen verdient, eigens nach Italien gesendet worden, damit die finanziellen Einrichtungen in Ordnung gebracht werden. Es ist ferner von einem der verehrten Herren Redner angetragen worden, ein neues Geld auszugeben, um auf diese Art den Staatskredit zu begründen. Ich muß aber bemerken, daß, nachdem gegenwärtig von einem neuen Finanzplane noch nicht die Rede ist, auch in dieses nicht eingegangen werden konnte, sondern dieser Gegenstand wohl zur künftigen Berathung vorbehalten bleiben dürfte. Eine Bemerkung kam vor, die sehr wichtig ist, nämlich die, ob den Anweisungen, die auszugeben sind, ein ZwangsCours ertheilt werden soll. Für die Finanzen gäbe es wahrscheinlich nichts Bequemeres als gerade diese Verfügung; ich würde aber auf meinem Standpuncte durchaus nicht dafür einraten, eben deßwegen weil wir dadurch auf die schlüpfrige Bahn der Creirung eines Papiergeldes wieder gelangen. Gegenwärtig wäre das Papiergeld zwar verzinset, aber man wurde wahrscheinlich sagen, dieß sei nur der Anfang, und so glaube ich, daß man dadurch dem Kredite mehr schaden als nützen wurde. (Beifall.) Ich hoffe, daß es mit den übrigen Mitteln, die in Anspruch genommen worden sind, gelingen werde, die nächste Zukunft glücklich durchzubringen und die Finanzen bis zum neuen Verwaltungsjahre und in den ersten Monat des Verwaltungsjahres hinüber, bis die Entscheidung der hohen Kammer über den Staatsanschlag erfolgt sein wird, in Ordnung zu erhalten. Es wurde ferner ein Antrag gestellt, welcher sehr viel für sich zu haben scheint, nämlich gegenwärtig ein freiwilliges Anlehen auszuschreiben, jedoch im Hintergrunde mit der Drohung eines Zwangsanflehens. Dabei wurde sich berufen auf den Gang, welchen die Finanzverwaltung in Preußen eingeschlagen hat. Der Herr Redner ging von der Voraussetzung aus, daß diese Maßregel in Preußen einen günstigen Erfolg gehabt hat; ich glaube aber, daß dieß nicht vollständig der Fall war. Ich erinnere mich vielmehr aus öffentlichen Blättern entnommen zu haben, daß zwar in den ersten Tagen, nachdem das Zwangsanleihen angekündigt und das Gesetz darüber in die Reichsversammlung eingebracht worden ist, die Zeichnungen in dem freiwilligen Anlehen stärker erfolgt sind, jedoch daß der Finanzminister vollständig dadurch gedeckt worden sei und daß er seinen Zweck erreicht habe, scheint mir nicht der Fall gewesen zu sein. Ich habe die Blätter nicht zur Hand, sondern nur eines zeigt dieses deutlich, nämlich der Erlaß des Finanzministers vom 4. August, worin er erklärt: "Es hat sich hin und wieder die Meinung verbreitet, daß keine Einzahlungen zu dem freiwilligen Anlehen mehr angenommen würben, diese Meinung ist unrichtig. Der Schlusstermin der freiwilligen Anleihe war in dem Gesetzentwurfe wegen der Zwangsanleihe auf den 10. August d. J. angenommen. Wahrscheinlich wird oder tiefer Schlusstermin noch einige Wochen hinausgerückt, weil der gedachte Gesetzentwurf noch in der Berathung begriffen ist. Jedenfalls wird der Schlusstermin zeitig durch die öffentlichen Blätter mitgetheilt werden. "Es geht also der Finanzminister von der Idee einer Zwangsanleihe nicht ab, was beweist, daß er mit der freiwilligen Anleihe nicht den gewünschten Erfolg zu erreichen hofft. — Ich werde aber noch näher eingehen in die Beschaffenheit eines Zwangsanflehens. Der preußische Finanzminister hat nämlich das Zwangsanleihen gegründet auf Maßregeln, die zum Behufe der Einkommensteuer ergriffen werden könnten und müßten, wenn man sie einführen wollte. Er hat nämlich das Zwangsanleihen auf das Einkommen für jeden Einzelnen zu vertheilen gesucht, und nun muß also dieses ganze Gebäude aufgeführt werden, welches zum Behufe einer solchen Steuer erforderlich ist. Ei ist klar, daß eine solche Einrichtung, wo das gesammte Einkommen werden muß, erstens etwas sehr Belästigendes ist, und zweitens, daß es auch einen langen Zeitraum erheischt. Aus unsere Verhältnisse angewendet, würde das Zwangsanleihen den Finanzen keine unmittelbare Hilfe gewähren, denn He Hilfe ist augenblicklich nöthig. Soll das Zwangsanleihen nur als Schreckbild dastehen? Dieses glaube ich nicht, vielmehr müßte man alles anwenden, damit das Zwangsanleihen auch wirklich angewendet werde, und damit wenn das freiwillige Anlehen den erforderlichen Geldbetrag nicht abwirst, man dann gleich das Erforderliche mit Zwang einheben kann. Ich bin aber auch im Principe gegen ein solches Zwangsanleihen; denn man fordert von dem Steuerpflichtigen viel mehr als im Wege einer Abgabe gefordert würde. Nun ist es klar, daß ein solches Anlehen sehr schwer einbringlich wäre. Die Erfahrung zeigt uns, daß die laufenden Steuern nicht gehörig eingehen, sondern, daß die Rückstände an denselben sich sehr bedeutend vermehret haben. Wie wäre es nun, wenn man zu den kurrenten Abgaben einen bedeutenden Betrag hinzufügen würde? Allerdings ist es leicht, den Besitzern von Gütern und Gebäuden u. f. w. vorzurechnen, daß sie ein großes Vermögen besitzen, daß also ein nicht bedeutender Betrag dieses Vermögens zum Behufe dieses Zwangsanflehens in Anspruch genommen werde. Der Besitzer wirb aber antworten: Allerdings besitzen wir dieses Vermögen, aber was fordert Geld von uns, und um Geld aufzubringen ist eben jetzt eine große Schwierigkeit. Es würde also ein solcher Zwang allen Nachtheil einer Steuer in sich schliefen, aber noch in größerem Maße, weil man nämlich verhältnismäßig dieses in sehr kurzer Zeit und in größerem Maßstabe einziehen müßte. Zugleich würde das Finanzministerium schwerlich in der Lage sein, die schleunige Hilfe zu erlangen. Es wäre also vorläufig, nicht möglich über die gegenwärtige Schwierigkeit hinweg zu kommen. Deshalb glaube ich nicht, daß dieser Weg einzuschlagen wäre. Man hat ferner dem Finanzministerium ausgestellt, daß kein Schuldenstand vorgelegt werten ist. Ich habe die Ehre gehabt, dem Finanzausschüsse und dem Präsidierenden desselben den Schuldenstand zu übergeben. Aus diesem Schuldenstande würde man sich überzeugen können, daß unser Schuldenstand im Verhältnisse zu dem anderer Staaten nichts weniger als ein sehr bedeutender sei. Die Vorlage des Schuldenstandes dürfte hier nicht unumgänglich nothwendig sein, und ich glaube nicht, daß jene 20 Millionen, bis zu welchen die Ermächtigung des Finanzministeriums vorgeschlagen ist, ganz ein bleibender Zuwachs der Staatsschuld sein werden. Eben um diesem zu begegnen, hat man getrachtet, daß das Anlehen nicht als ein einziger Ausweg und als einziges Mittel hinzustellen sei, durch welches dem unbedeckten Bedarfe abgeholfen werden kann, weil durch den Einfluß der Einnahmen allwälig die schwebende Schuld sich tilgen wird. Deswegen wird vorgeschlagen, ein Papier, welches der schwebenden Schuld angehört und auf diese Weise von selbst zurückkehrt, hinauszugeben. Die Hoffnung, daß die Einnahmen zurückkehren werden, gründet sich darauf, weil die Einnahmen der indirecten und directen Steuern sich nicht bleibend vermindert haben. Es ist anzunehmen, daß an den Bieresten Steuern nur die kurrenten Gebühren ergiebiger, als es bisher der Fall gewesen ist, sondern auch die Rückstände einstießen werden; geschieht dieß, so werden allmälig die ausgegebenen Papiere zuruckgehlangen, und man wird in der Lage sein, ein fundiertes Anleihen für eine mindere als die ganze Summe aufnehmen zu müssen. — Es ist ferner bemerkt worden, daß es Schwierigkeiten unterliegen dürfte diese Kasseanweisungen anzubringen. Allerdings kann Niemand eine Haftung dafür vorhinein übernehmen; aber so viel ist doch einleuchtend, daß, weil diese Casseanweisungen in einer Art eingerichtet sind, daß sie ganz wie Banknoten zu Zahlungen verwendet werden können, sie sich im Verhältnisse zu den Banknoten auf einer gleichen Linie erhalten dürften, und nachdem sie bei den Staats. und öffentlichen Kassen als Zahlungsmittel verwendet werden können, nebst dieser Umsetzbarkeit aber auch noch den Vortheil gewähren, Zinsen zu tragen, werden gesucht werden. — Ich werde nun die Ehre haben, die einzelnen Puncte des Antrages der Commission durchzugehen und dabei dasjenige berühren, was von anderen Rednern bemerkt worden ist. —Der erste Punct lautet; (er liest denselben.) Ich bin mit diesem Puncte vollkommen einverstanden, wenn unter dem außerordentlichen Staatsaufwande, wie nicht zu bezweifeln, das Missverhältnis zwischen den Einnahmen und Ausgaben, welches gegenwärtig eintritt, und die durch die Einnahmen nicht gedeckten laufenden Ausgaben gemeint worden sind. Der z weite Punct: (er liest denselben) — auch dieser Punct ist mit beim Antrage des Ministeriums übereinstimmen. Der dritte Punct, "daß kein Zwang anzuwenden sei" entspricht, da das Ministerium keinen Zwang in •Vorschlag gebracht hat, dem Antrage des Ministeriums. Dann heißt es aber auch, daß es die Vermittlung der Nationalbank bei der Ausgabe der Kasseanweisungen nicht in Anspruch nimmt. — Dieser Punct scheint zusammenzuhängen mit dem fünften, und in dieser Beziehung dürfte solcher hinwegfallen. Über den vierten Punct habe ich mich schon ausgesprochen; ich bestehe nicht mehr darauf, daß die Ermächtigung zur Anwendung einer Spezialhypothek eingeräumt werdender Schlußsatz des vierten Paragraphes bezieht sich auf den erhöhten Zinsfuß, den man vorziehen soll, um nicht unter dein Nennwerte "Papiere" auszugeben. In dieser Beziehung bin ich durch, das Besprechen mit dem Finanzausschusses dahin belehret worden, daß jener Vorzug nur unter übrigens gleichen Bedingungen einzutreten habe. Ich muß auch das, was andere Redner bemerkt haben, bestätigen, daß ein erhöhter Zinsfuß die übrigen Papiere nicht weniger beeinträchtiget, als wenn man andere Vorzüge mit einem neuen Papiere vereiniget. Ich glaube es kommt darauf an, wenn ein Anleben beschlossen wird, es zu den möglichst günstigen Bedingungen zu schließen. Diejenigen Bedingungen, weiche sich als die günstigsten darstellen, das ist, bei denen die Nation am wenigsten belastet wird, sollen diejenigen sein, welche anzunehmen wären. — Den fünften. Punct hat der verehrte Finanzausschuss selbst geändert, es ist die Beschränkung auf sechs Millionen angesetzt worden. Ich will es nicht unmittelbar bestreiten, solche Beschränkungen vermindern die Verantwortlichkeit des Ministeriums, und in dieser Beziehung könnten sie nur willkommen sein, aber in einer anderen Beziehung würde ich empfindlich sein, und besonders für das, was damit unmittelbar in Verbindung steht. Es ist klar, daß je beschränkter das Finanzministerium in der Wahl der Mittel ist, den erforderlichen Betrag aufzubringen, desto ungünstiger die Bedingungen sein werden, welchen sich das Ministerium wird unterwerfen müssen. Jeder solchen Operation muß ein Kampf der Interessen vorausgehen; die Kapitalisten fordern viel, die Vertreter Finanzen müssen aber auch trachten so wenig als möglich zu geben. Wenn die Kapitalisten wissen, daß die finanzielle Verwaltung eingeengt ist in der Wahl der Mittel, so ist es natürlich, daß die Saiten höher gespannt werden und auch ungünstigere Bedingungen werden eingegangen werden müssen, und da schien es mir, daß der Steuerpflichtige und das Volk dabei nicht gewinnt. Ich würde auf keinen Fall den Credit der Nationalbank mehr in Anspruch nehmen als es nöthig ist, ich habe selbst in der Darstellung und Begründung den Grundsatz bezeichnet, von dem ich geleitet wurde. Der sechste Punct fordert das Ministerium auf, den Friedensschluss anzustreben und mit allem Racherucke auch das Zustandebringen eines Friecens mit der Ehre Österreichs zu vereinbaren. Ich glaube, das Ministerium hat wiederholt erklärt, daß es sich diesen Gegenstand besonders angelegen sein läßt, ebenso auch dürfte bei dem siebenten Puncte es keinem Zweifel unterliegen, daß dal Ministerium Alles anwenden wird, um die Hilfsquellen zu benützen. Ich habe auch schon früher die Ehre gehabt zu bemerken, daß es nicht die Absicht des Ministeriums ist, die jetzt wiedereroberten Länder zu drücken. — Ein Redner hat noch einen Beisatz angetragen, daß über Benützung dieser Hilfsmittel dem Reichstage Rechenschaft zu geben sei, und ich kann mich diesem Beisätze auch nur anschließen. Denn wenn auch diese Provinzen hier nicht vertreten sind, und wenn auch die Meinung nicht dahin gerichtet sein kann, daß diese Provinzen hier ihr Schicksal entscheiden sehen sollen, wodurch ihr Nationalgefühl verletzt werden würde, so bin ich doch vollkommen einverstanden, daß über den Finanzzustand die größte Offenheit beobachtet werden sollte. Meine Meinung ist, wenn ein Zweig der Verwaltung so sein füll wie ein gläsernes Haus, so ist dieser die Leitung der Finanzen; es soll in ihr keinen Winkel geben, in welchen nicht das Licht der Öffentlichkeit einbringen kann (Beifall); um so weniger soll es einen Theil der Verwaltung geben, welcher nicht den Vertretern des Volkes ganz klar gemacht werden kann. Ich habe dadurch nicht gesagt, daß es nicht Umstände geben muß, wo man mit Zurückhaltung vorgehen müsse, und in solchen Umständen befinde ich mich, weil ich nicht erklären kann und werde, welche von diesen drei Mitteln und in welcher Ordnung ich anwenden und wie ich sie zu Stande zu bringen suchen werde, indem dadurch schon der Erfolg der Maßregeln von selbst gefährdet wäre. — Der achte Punct lautet: (er liest denselben vor.) Hiermit bin ich einverstanden, und habe den Wunsch vielleicht noch mehr als die Glieder des Finanzausschusses selbst, denn ich wäre in einer viel günstigeren Lage, wenn ich im Stande gewesen wäre, den Voranschlag vorzulegen, womit sich so viele Besorgnisse und Einwendungen von selbst behoben hätten. — Den neunten Punct (er liest denselben) habe ich mir selbst erlaubt vorzuschlagen. — Der zehnte Punct lautet: (liest ihn): Dieses ist ein sehr schwieriger und verwickelter Gegenstande. Ich werde die Ehre haben in zwei, längstens drei Tagen der hohen Versammlung einen besonderen Antrag darüber vorzulegen; damit ist innigst verflochten das Interesse der Nationalbank, und «s ist die Nationalbank über diesen Gegenstand besonders vernommen worden. Ich werde auch den Antrag stellen, daß die Direktion der Nationalbank von dem Finanzausschüsse über die Fragen, welche dieses wichtige Institut berühren, eigens gehört werde, und es wird sich zeigen, in welchem geordneten Zustande sich ihre Gebarung befindet. Ich kann nur dasjenige wiederholen, was der Herr Präses des Finanzausschusses bemerkt hat, daß der Zustand der Nationalbank keineswegs beunruhigend ist, und daß eben jetzt die Aussicht sich öffnet, das Verhältniß der Finanzen zur Nationalbank besser zu gestalten. Alles aber hängt von der glücklichen Lösung der italienischen Frage ab. Wenn wir wieder zum Frieden gelangen, wird es ohne Schwierigkeit möglich sein das gedachte Verhältniß befriedigend zu ordnen. — Der eilte Punct lautet: (liest ihn) Ich fühle mehr als jeder Andere das Bedürfnis, daß ein solcher Finanzausschuss bestehe, und hätte mir auch die Freiheit genommen, darauf anzutragen, wenn es mir zukäme, über Dinge, welche die inneren Einrichtungen der hohen Versammlung und ihre Geschäftsordnung angehen, einen Vorschlag zu machen. Es ist vom Finanzausschuss aber auch heute 3früh erklärt worden, daß die Absicht nicht dahin geht, daß dieser Finanzausschuss die Finanzleitung vertreten soll, sonst wurde die Verantwortlichkeit vom Finanzministerium auf den Finanzausschuss übergehen, was den constitutionellen Grundsätzen entgegen wäre. Ich vereinige mich also in der bemerkten Auffassung mit diesem Puncte. — Nun sind noch einige andere Gegenstände berührt worden, welche ich nicht ganz übergehen will. ES ist nämlich bemerkt worden, daß rücksichtlich der Depositenämter und Depositengelder eine Verfügung sei getroffen worden, welche wie man es darstellt, die Eigenthümer der Depositen gefährdet, Witwen und Waisen benachteiliget. Ich muß aber die Darstellung, die Bestimmungen ergänzen, welche in dieser Beziehung erlassen worden sind. Man hat nämlich keinen Zwang auferlegt, daß Eigenthümer des Depositums, welche eine andere Anlegungsart wünschen, dazu nicht berechtiget wären; im Gegentheile ist die Verfügung getroffen worden, daß, sobald das Depositum zurückgefordert wird, es sogleich zurückgegeben würde, damit es diejenige Bestimmung erhatte, welche der Eigentümer dem Depositum zu geben wünschte. Es ist auch, was ein Herr Redner bemerkt hat, unter den jetzigen Umständen wichtig, Summen nicht tobt liegen zu lassen; zu gleicher Zeit ist dem Eigenthümer des Depositums nicht nur kein Nachtheil, sondern ein Vortheil zugewendet worden, denn bis zum Zeitpunkte, wo sich eine andere Anlegungsart findet, bekommt er wenigstens diese drei Procent. Es werden nicht, wie ein Redner angab, Casseanweisungen darüber hinausgegeben, damit es nicht den Anschein hätte, als wollte man die Depositen in Anweisungen verwandeln, die umzusetzen sind, sondern die Kasse des Tilgungsmondes sendet die Depositen, wenn sie gefordert werden, sogleich an das Depositensamt zurück, und zwar in derselben Währung, genau in derselben Münzgattung, Gold für Gold, Silber für Silber, Noten für Noten. Dadurch glaube ich, ist Niemanden zu einer Klage Anlaß gegeben worden. Der Grund der trhobenen Einwendungen liegt allein im Mißtrauen ; man hat nämlich geglaubt, daß vielleicht wieder etwas ähnliches geschehen könnte, wie es vor vierzig oder fünfzig Jahren geschah, wo man Depositen auch zum Staatsbedürfnisse genommen hat, und die Eigenthümer nicht ihre gehörige Entschädigung und Zurückertutung ihres Eigentums erhalten haben. Ich frage aber, ob es unter den jetzigen Umständen denkbar ist, daß etwas ähnliches geschähe; ich glaube, daß selbst wenn das Ministerium es wollte, es dasselbe nicht könnte, — Sie, reine Herren, würden es nicht zugeben, Mir scheint in jeder Beziehung diese Maßregel durch die Nothwendigkeit geboten, gerecht und für die Eigenthümer so günstig als mögliches ist ferner bemerkt worden, daß es wünschenswerth sei, Scheidemünze herauszugeben. Ich habe die Nothwendigkeit dessen bereits erkannt, und es wird tätigst an der Ausmünzung von Scheidemünze gearbeitet. Es wird auch daran gearbeitet, unseren Münzfuß in Einklang zu bringen mit dem Münzfuße in Deutschland. (Beifall.) Auch dazu find schon Vorbereitungen getroffen, es wird jetzt bereits eine Scheidemünze geprägt, welche dem Innern Gehalte nach, jenen der Münzen des Zollvereines erhallen wird. Man hat mich auch über den Tilgungsfond befragt; nun muß ich bemerken, daß der Tilgungsfond uns unter den jetzigen Umständen von der größten Hilfe ist, er hat ein Einkommen über 9 Millionen Gulden. Nach Bestreitung der Verpflichtungen, die er unmittelbar erfüllt, wird dieses Einkommen zur Deckung unserer kurrenten Ausgaben verwendet, und der Tilgungsfond ist daher unter den gegenwärtigen Umständen wirklich nützlich. Es sind mir auch gütigst mehrere Rathschläge ertheilt worden, — diese Rathschläge sind, daß die Abgaben vermindert werden sollen, auch wenn es der Zustand der Finanzen nicht unmittelbar zulässig macht. Ich fasse die Sache so auf, daß die Verminderung der Abgaben eine Finanzmaßregel wäre, in sofern dadurch der Wohlstand der Bewohner, und der Steuerpflichtigen erhöht würde, oder als es sich erwarten läßt, daß nicht nur dadurch die Einnahmen des Staates nicht abnehmen, sondern vielleicht sogar zunehmen, und wo dieses zulässig ist, bin ich auch vollkommen der Meinung, daß man es thun soll. Ob aber, und bei welchem Artikel diese Bedingungen eintreten, wäre der Gegenstand einer sehr reifen Erwägung. Indessen ist unter meinen Antragen bereits jetzt ein solcher Schreit begriffen, nämlich bei den Zöllen. Die Einfuhrverbote sind mit Zollen von 60 Procent verbunden,— es ist sicher, daß, wenn ein mäßiger Zoll auferlegt wird, man ein viel größeres Einkommen erlangen wird, als man bisher erhielt, und zugleich die Industrie einen genügenden Schutz behält. Solche erleichternde Maßregeln sind, glaube ich, geboten und ich werde nicht vernachlässigen, darauf aufmerksam zu machen und sie in Vorschlag zu bringen. Daß eine Verminderung der Verwaltungsausgaben eintreten soll, habe ich schon ausgesprochen, sie gehört zu den Pflichten der Finanzierwaltung ; jedoch mußte ich auch darauf aufmerksam machen, daß wenn man nicht den Gang der Verwaltung stören will, man sehr vorsichtig zu Werke gehen muß, und die Hauptsache darin liegt, eine Vereinfachung der Geschäftsbehandlung einzuführen, bann würden sich auch die Beamten und der Verwaltung anfand von selbst vermindern lassen. Insbesondere ist von der Finanzwache gesprochen worden, und sie wurden Steuerverzehrungsbeamte genannt. Ich gebe zu, daß in Galizien bei den Branntweinbrennereien ein solches Missverhältnis eingetreten ist; dieß war aber, glaube ich, zufällig und vorübergehend. Mit der mißrathenen Kartoffelernte hat das Brandweinbrennen sehr abgenommen. Ich kann nun in vorhinein bemerken, daß ich diesen Gegenstand mir ganz vorzüglich angelegen sein lassen werde, und in dem nächsten Voranschlage den Aufwand für die Finanzwache um Eine Million niedriger in Vorschlag bringen werde als es bisher der Fall war. (Beifall.) Dann ist gesprochen worden von den Privilegien der Nationalbank. Ich glaube, daß dieser Gegenstand von zu großer Wichtigkeit, von zu großem Umfange ist, als daß man gegenwärtig in ihn eingehen könnte. Es wird sich dazu ganz natürlich Gelegenheit ergeben, theils bei dem Vortrage über das Münzausfuhrverbot, vorzüglich aber bei der Vorlage des Finanzplanes selbst und des Staatsvoranschlages. Noch ist bemerkt worden, daß als Bedingung die Vertilgung der hypothecirten Anweisungen, welche auf Grunzen hypothecirt sind, auszusprechen sei. Nun aber verhält es sich damit Folgentermassen: Es find diese Hypothekaranweisungen der Bank über geben worden und darauf hat sie einen Vorschuß geleistet und diesen Vorschuß nicht mit fünf Procent, wie einige Herren behauptet haben, sondern mit vier Procent geleistet. Die Bank sucht diese Hypethekacanweisungen abzusetzen und dadurch wird auf die einfachste Art die Verminderung der im Kurse befindlichen Banknoten bewirkt; es wird das erzielt, worauf die Anträge sowohl des Finanzausschusses als des Ministeriums selbst gerichtet sind, nämlich daß allmälig wieder die Menge der umlaufenden Noten sich vermindere. Es wäre also die Vertilgung dieser Hypothekaranweisungen nicht zulässig, weil die Hinkausgabe auf einem Vertrage mit der Bank beruht und man den Vertrag halten muß; zweitensnicht zweckmäßig, weil dadurch das natürliche Mittel zum Abflüsse der Noten und zum Zurückstusse in die Banknasse gestört würde. Mir schiene also nach dieser Aufklärung, daß diese Bedingung nicht gestellt werden durfte. —Dann ist die Aufhebung der Vorschrift wegen der Depositen auch hinzugefugt worden. Ich würde glauben, daß diese Bedingung in den Beschluß der hohen Versammlung ausgenommen werden könne. Weil schon über diesen Gegenstand ein Abgesonderter Antrag eingebracht worden ist, so durfte auch bei der Behandlung dieses Antrages entschieden werden, ob diese Maßregel beizubehalten sei oder nicht. — Von einem Redner ist angetragen worden, nichts zu bewilligen. Ich weiß nicht wohin die Meinung eigentlich gerichtet ist, nämlich vorn Abg. Smolka. Soll nun also die Finanzverwaltung in einem Zustande gelassen werden, bei welchem sie durchaus nicht vorwärts gehen kann, das kann ja doch auch nicht die Absicht sein. Sind die Vorlagen nicht hinreichend, dieses wäre etwas anderes; aber sie sind hinreichend, und daher dürften sie auch volle Beruhigung gewähren. Mir schiene also, daß nach allen diesen Erörterungen der Gegenstand als erschöpft betrachtet werden kann. — Ich meine endlich, daß das gegenwärtige Votum nicht als ein Gesetz und nicht als ein Gesetzentwurf betrachtet werden könnte. Das Einzige, was bemerkt wurde, und ein Gesetz voraussetzen würde, wäre, wenn angenommen worden wäre, daß die geistlichen Güter zur Hypothek verwendet werden können; dieses wäre ein Gegenstand gewesen, der ein Gesetz erfordert hätte, weil damit eine Verbindlichkeit für gewisse Bewohner des Landes verbunden gewesen wäre. Nachdem aber der Antrag rücksichtlich der Zuweisung einer Hypothek aufgegeben wurde, so handelt es sich um ein einfaches Votum, wodurch die Ermächtigung an die Finanz Verwaltung ertheilt wird. Ich meine, daß es nicht unwichtig ist, den Gegenstand gegenwärtig auf eine solche Weise zu behandeln, die der Natur der Sache entspricht, weil ähnliche Fragen auch künftig vorkommen werden. Zum Schlüsse muß ich jedoch erklären, daß ich mit dem Herrn Abg. Schüselka vollkommen einverstanden bin, und ich hoffe, daß ein solcher Antrag wie der gegenwärtige schwerlich mehr vorkommen kann, wenn einmal der Staals. Voranschlag festgestellt ist. Es wird nicht eine so außerordentliche Beschaffenheit der Umstände eintreten, in welchen ein solches Vertrauensvotum zu fordern nothwendig wäre, dann wird man aus den vorliegenden Daten zu jeder Zeit entnehmen können, wie den dringenden Bedürfnissen abzuhelfen wäre, — vorausgesetzt, daß solche dringende Bedürfnisse eintreten, die bei dem Veranschlage nicht vorausgesehen werden konnten, (Allgemeiner Beifall) Berichtest. P i l l e r s t d o r ff. Die lichtvolle Darstellung de.! Finanzministers enthebt mich dir Normwendigkeit Ihre Aufmerksamkeit noch länger in Anspruch zu nehmen. Er ist alle die einzelnen Erörterungen durchgegangen, und die Art und Weise, wie sie aufgenommen wurden, beweisen mir hinlänglich, daß die Erörterungen für Sie befriedigend waren. Ein weiterer Grund, Ihre Zeit zu schonen, liegt indem Gange der Berathung über diesen Gegenstand selbst; es hat sich der sonderbare Fall ergeben, daß die Anträge, welche der Finanzausschuss gemacht hat, nicht bestritten worden sind, gegen die Beweggründe und den Gang des Finanzausschusses jedoch Bedenken erhoben worden sind. Auch wurde dem Finanzausschüsse der Vorwurf gemacht, daß er vom früheren Antrage abgegangen ist, und Modificationen vorgenommen hat, ohne erst früher die Genehmigung dafür einzuholender Finanzausschuss war nicht nur berechtiget, sondern auch verpflichtet, alle Aufklärungen einzuziehen, und dadurch sich selbst und die hohe