gen, den Zehent aus Mangel an Beweisen abzuschaffen, die herrschaftlichen Rechte würben nach einem exceptionellen Gesetze quasi als ein öffentliches Recht noch immer eingetrieben, deshalb ist es noch nirgends gelungen, sie abzuschaffen. Diese Unterscheidung des Ursprunges dieser Rechte ist von wesentlichem Einfluß auf die Frage der Entschädigungsleistung. Ist eine Entschädigung zu leisten?— und wer soll sie leisten? Werden diese aus dem öffentlichen Rechtstitel entspringenden Rechte noch im Besitz der ursprünglichen Erwerbet oder deren Erben bestehen, so würde man in den meisten Fällen sägen, es gebühre dafür keine Entschädigung, weil die nämliche Zahlung aus einem veränderten Rechtstitel an den Landesfürsten geschehe.
Es ist aber, wenn man den gegenwärtigen Standpunct betrachtet, die Frage von einer anderen Natur über die Entschädigung. Der gegenwärtige Bestand dieser Frugalrechte gründet sich auf Rektifikation; zur Zeit der Rektifikation würde die Domestical und Rusticalfassion mit Zuziehung der Zehent herren unternommen, mit Zuziehung der Zehenholden und Unterthanen entworfen, es wurden landesfürstliche Reclamationscommissäre herumgeschickt und wechselseitig verifiziert und die Unterthanen haben es durch ihre Deputaten anerkannt. Das mag daher kommen, weil sie durch das Faustrecht wehrlos und durch die Einführung des in fremder Sprache geschriebenen römischen Rechtes desselben unkundig waren. Immerhin war dieser Rechtszustand im vorigen Jahrhundert herbeigeführt und darauf basirt sich die Landtafel. Die Landtafel begründet den öffentlichen Credit, die wenigsten Herrschaften dürften schuldenfrei sein, auf den Herrschaften haften eine Unzahl von Sparkassenwitwen und Waisenkapitalien. Würde man die Frage der Entschädigung gänzlich fallen lassen, so würben nicht die Herrschaften die Entschädigung leisten, sondern die Spartassen, mithin Dienstboten und die ärmste Volksblasse, welche ihr Geld neidgelegt hat, die Witwen und Waisen, welche im Vertrauen der Gerechtigkeit die Gelder ausliehen, sie würden die Entschädigung zu zahlen haben. Es müßte nun ein Fond ereilt werden, aus dem die Entschädigung geleistet wurde, damit der gegenwärtige factische Zustand, der durch Rektifikation durch langes Ansehen und durch wechselseitige Anerkennung ein rechtlicher geworden ist, damit nun dieser Zustand auf eine dem Rechte und der Billigkeit entsprechende Weise behoben würde. Hier glaube ich, ich bin überzeugt, ich wenigstens habe diese Überzeugung, daß der Bauer das nicht zahlen könne, was die ihm obliegenden Lasten betragen, und würde das in Geld reluirt, so wäre er noch schlechter daran als jetzt, wo er es in natura leistet. Er ist nicht Schuld daran, daß die Staatsverwaltung diese Lasten, die wegen des Schutzes und Schirmes aus öffentlichen Rücksichten entrichtet wurden, beibehalten hat, die Schuld tragt die Staatsverwaltung, deßhalb ist sie auch verpflichtet, die Entschädigung zu leisten. Die Unterthanen dürften nur verpflichtet sein, Jenes zu leisten, was sie aus rein privatrechtlichem Titel entrichtet haben, das wäre nur dort, wo es erweislich ist, daß sie den Grund und Boden von dem Herrn freiwillig und nicht durch Gewalt überkommen hatten; diese Leistung dürfte sehr gering sein und nur der Gründzins oder das sogenannte Gildengeld. Zehente, Roboten und andere den Unterthanen aufgelegte Rechte, weil sie aus öffentlichen Rücksichten entspringen, diese müßte die Staatsverwaltung entschädigen. Es wäre nun der Fond zu suchen und zu diesem Fond dursten gewisse Gründe und Güter gezogen werden, auf die schon das Finanzministerium Anspruch gemacht hat. Es dürfte aber vielleicht noch etwas erübrigt werden. Dann sind in allen ändern Provinzen gewisse Güter, die dazu dienen können; mangelt aber noch der Ersatz, so müßte das Abgehende aus dem Universum erfetzt werden. So viel über zwei Fragen. Nun will ich auf den Unterschied zwischen meinem Amendement und dem Antrag des Abg. Kudlich übergehen.
Der Abg. Kudlich will Zehente nicht gänzlich abgeschafft wissen, sondern nur jene, die aus dem Unterthansverhältnisse entspringen; die Zehente sind nur nebenbei mit den Herrschaften in Verbindung gekommen; sie haben einen ganz ändern Ursprung, sie sind auch nicht aus den grundobrigkeitlichen Verhältnissen entstanden. Ich wünschte, daß in jeder Beziehung die Zehente aufgehoben werden. Kudlich meint, daß Robot und Zehent, wie alle ändern aus diesen Unterthansverhältnissen entspringende Lasten aufgehoben werden; ich glaube, es sollte dieß noch erweitert werden. Der Bauer wird nicht zufrieden sein, daß der nämliche Herrschaftsinhaber seine Grundbücher noch weiter administriere, er wird nicht wollen hingehen, eben so wenig wird es dem Grundherrn willkommen sein. Würde man aber den ursprünglichen Antrag des Abg. Kudlich in seiner Stilisierung annehmen, so würden die Unterthanen leicht gefährdet werden. Manche haben aus Bedrückung oder ändern Umständen an Pupillen und Waisengeldern Ansprüche gegen die Herrschaft; für diese nun ist in den meisten Provinzen die sogenannte Octava, diese sollte nicht sogleich aufgehoben werden, man müßte sie unter einer gewissen Zeit allenfalls drei Jahre lassen. Ich wünschte, daß diese Octava zu Gunsten der Unterthanen bis zu einer gewissen Zeit, ich habe hier drei Jahre gesetzt, aufrecht erhalten werde.
Der verbesserte Antrag des Abg. Kudlich zieht die Entschädigung in quali noch in Frage, ich glaube, dieß sollte man nicht thun, weil der gegenwärtige Rechtszustand der Landadeln ein allgemein anerkannter ist, auf welchen unendlich viele Witwen, Waisenwund Sparkasse und andere Kapitalien eingelegt sind. Die sollen nicht es sein, welche unschuldiger Weise die Zahlung für Andere, die unrecht gethan haben, leisten sollen, Man muß jetzt schon bestimmt die Entschädigungen in quasi aussprechen, damit der Credit ausrecht erhalten, damit nicht der Unwille erregt würde, wenn wir eine Classe befreien und die andere so ins Mitleid ziehen; ich sage eine billige Entschädigung, denn Mancher, nicht Alles ist recht, was als solches eingetrieben wird. Man wird die Rechtstitel der Lasten in den Rectificationsacten einsehen, Vieles wird sich wegstreichet lassen, eine billige Entschädigung wird gestattet werden müssen, weil es möglich ist, daß manche Herrschaften noch in den Händen der Erben der ursprünglichen Besitzer find, und: haeres succcilit in vias defuncti. Die Fideikommisse sind selten belastet, wenigstens zwei Drittel sind frei, hierüber wird die Liquidationskommission vielleicht manches auf den Entschädigungsfond nicht anweisen, was sie bei jenen Herrschaften thun muß, welche alle in der neuesten Zeit erst belastet wurden.
Ich glaube meinen Antrag begründet zu haben.
V i c e p r ä s. Wird dieser Antrag unterstützt?
(Zahlreich unterstützt.)
Es liegt noch ein weiterer Antrag des Abg. Dilewski vor, er lautet:
Antrag des Abg. Dylewski. Ich beantrage:
"1. Sogleich eine Proclamation zu erlassen, daß das Unterthanigkeitsverhältniß, die Robot und sonstige daraus stierende Lasten und Giebligkeiten, aber auch zugleich die Jurisdiktion und sonstige Lasten der Dominien aufhören werden und müssen, und in Galizien aufgehört haben.
2. Daß die Regelung der Dienstbarkeiten, der Inrisdictionslasten und der übrigen Beziehungen zwischen Grundherrn, Gemeinde und Unterthan eigenen, vom Reichstage einzuführenden örtlichen Gerichten und Commissionen mit Vorbehalt der Appellation an die Provinziallandtage überlassen, und zur Ausarbeitung des Gesetzes über die Zusammensetzung dieser Gerichte der Constitutionsausschuß beauftragt werde.
3. Daß die Entschädigungsrage ihrer Zeit vom gleichsolge eher den Provinziallandtagen entschieden werde, und endlich:
4. Daß die Gerichtsbarkeit bis zur Einführung einer neuen, baldigst zu erlassenden Gemeinordnung provisorisch in ihrem bisherigen Bestands verbleibt."
V i c e p r ä s. Ich ersuche den Abg. D i l e w s k i seinen Antrag zu begründen.
Abg. Dylewski. Aus der Zahl der Verbenrangsanträge werden sie entnehmen, daß die Aufgabe, an die wir uns gemacht haben, eine riesige ist, und daß mein Antrag nicht eigentlich; dahin geht, um nach meiner Ansicht das Beste zu liefern, und alle ändern Verbesserungs- Anträge bei Seite zu setzen, sondern wirklich ihre Aufmerksamkeit darauf zu lichten, ob es gerathen ist, gleich durch Commissionen zur Entscheidung von Fragen zu schreiten, welche sich im Verlaufe der Sache hiezu nicht gewachsen erklären werden. Ich habe also meinen Verbesserungsantrag in dieser Absicht in Puncte getheilt, und geglaubt, daß eine Proclamation, von welcher hier die Rede ist, von welcher nicht nur die Zukunft, sondern auch die Nothwendigkeit des ganzen Untertanenverhältnisses und aller daraus fließenden Rechte und Pflichten in Aussicht gestellt werde, daß eine solche Proclamation ungeräumt erlassen werde. Ich glaube, daß es die Folge dieser Berathung sein wird, daß wir alle darin übereinkommen werden, in diesem Augenblicke könne nichts mehr geschehen. Ich habe in sehr vielen Verbesserungsantragen gleich von einet Commission gelesen, welche aus 30 Mitgliedern, nämlich aus drei von jedem Gouvernement zusammengesetzt werden soll, um diese Gesetze zur Hebung der Sache zu regeln und festzusetzen. Aber die Anträge sprechen von so verschiedenen Verpflichtungen, manche gehen sogar über das Unterthansverhältniß heraus und sprechen von ändern Verpflichtungen von so verschiedenen Gegenständen, daß wir mit vollem Gewissen sagen können: das verstehen wir nicht, womit das gehoben werde, was in jedem Gouvernement für nöthig erachtet wird. Ich habe eigentlich sprechen wollen, nicht nur um meinen eigenen Abänderungsantrag zu begründen, sondern auch die Frage zu berühren; ich weiß nicht wie die Ordnung beobachtet werden wird, ich glaube es läßt sich eines vom ändern nicht trennen, ich werde also zuerst von dieser Angelegenheit überhaupt sprechen. Der Abg. Neu wall und der Abg. Cavalcabó haben gestern sich darüber etwas mit Besorgnis geäußert, daß die Gerichtsbarkeit, sobald es in Ausficht steht sie zu belassen, damit das Land einstweilen nicht ohne Gerichtsbarkeit bliebe, eine ungeheuere Last sei, welche jetzt durch die fließenden Vorteile ans dieser Gerichtsbarkeit ausgewogen wird, welche aber mit dem Aufhören dieser Vorteile unverträglich werden kann. Meine Herren! in Galizien haben die Grundheeren seit 1782 die Gerichtsbarkeit umsonst verwaltet. Es war die Eifersucht auf die Freiheit zu Hause, es war freilich nur eine Freiheit des Adels, denn Polen war eigentlich nichts Anderes als eint aristokratische Regierung, aber es war eine Freiheit, und in diesem Begriffe waren die Freien eisflüchtig auf ihre Freiheit. In dieser Eifersucht haben sie erklärt, daß sie die Gerichtsbarkeit umsonst verwalten wollen, weil sie nicht wollten, daß die Regierung auch in diese Spalten des öffentlichen und Privatrechtes eindringe und die Freiheit beschränke. Wie sie die Freiheit beschränkt, hat die Folge gelehrt. Also habe ich dieses bloß deßwegen berührt, damit Sie erfahren, wie Recht jene Verleumder hatten, welche in ihren Zeitungen im Jahre 1846 und 1847 dem galizischen Abel den Druck vorwarfen; der Druck aber war, daß er umsonst die Justizpflege behielt. Dort hat man diese Lauf im Jahre 1847 erschwert und aus diese Dominien wieder der Echoindernamen geladen. Und dieses alles wurde dort getragen, und doch warf man diesem Lande vor, daß die Aristokratie das Volk drücke, der Druck, kam später. Hinsichtlich der Robot muß ich bemerken, daß die Robot in Galizien eine Kleinigkeit ist, sie hat gar seinen Werth gegen die Geldlast. Wenn Ihr, meine Freunde, solche Lasten in Geld zu leisten hättet, da würdet Ihr sagen, die Zinsen find Euch schwerer gewesen als die Robot. Aber das Land hat erklärt, daß es die Robot nicht haben will, es hat verzichtet nicht bloß auf die Robot, sondern es hat verzichtet auf alle Zinsen, ohne sich zu kümmern, ob und wann eine Entschädigung kommen werde. Dieses, erkläre ich, es ist freier Wille des Volkes, des Adels gewesen, daß die Robot aufhöre, und mit demselben freien Willen erklären sie es noch einmal öffentlich. (Beifall.) Deswegen habe ich in meinem Antrage gebeten, daß in dieser Proclamation von Galizien ausdrücklich gesagt werde, was Galizien geübt, daß in Galizien die Robot aufgehoben ist, und daß es der galizische Adel frei willig noch einmal beteuert.
Es ist freilich eine Angelegenheit, die sehr gern von uns berührt werden wollte, da man uns dieses Verdienst streitig machte, wie die Regierung hier selbst sich als Geschenkgeber gebärdet und proclamirt hat. Diese Sachen sind gestern schon berührt und entwickelt worden, und weil ich schon in dieser Angelegenheit das Wort ergreifen wollte, so suhle ich mich gedrungen, diesen etwas persönlichen Streitigkeiten nicht einen so offenen Spielraum zu bieten, wie leider die Regierung ihn geboten hat, und wie wir in unserem Gerechtigkeitsgefühle angefeindet und verleumdet worden find. (Theilweise Verfall und Mißfallen.)
Meine Herren! Ich war durch drei Jahre untersucht, und nach dreijähriger Untersuchung aus Mangel an Beweisen entlassen. Drei Jahre hat man gebraucht, um zu untersuchen, ob ich schuldig bin oder nicht, und nachdem ich aus Mangel an Beweisen entlassen war, hat im Jahre 1845 die Regierung durch die Zeitung kundgemacht, daß das alle Kommunisten waren, welche verurtheilt waren. (Ruf: Zur Sache!)
Ich sage, daß in den Sachen der Robot und des Eigenthums die Regierung als Kommunist gehandelt hat und nicht wir. (Ruf: Zur Sache) Nun, ich gehe zur Sache. (Heiterkeit, Beifall.) Nun, ich gehe zur Sache zurück, obwohl dieses eigentlich keine Persönlichkeit ist. (Gelächter.) Also nur dieses will ich anführen, was die Regierung schon selbst per Decret vom 17. April aufgehoben hat; über die Mittel und Motive, welche dort angeführt werden, will ich schweigen, und nun zur Sache zurück.
Es ist genug, wenn ich sage, daß dieses lediglich das Werk des Adels war, daß die Regierung gerade nur in Galizien die Roboten aufhören ließ, während in ändern Provinzen gar nicht davon die Rede war. Woher diese Eile? Weil der Adel gedrängt hat. Wer hiervon Beweise will, so muß ich bemerken, daß ich in der Lage bin alle schnöden Angriffe in den Zeitungsblättern zurückzuweisen.
Dagegen was der Hr. Abg. Kudlich gesagt hat, nämlich, daß das Volk in Galizien etwas wildes Blut habe, nun dagegen muß ich protestiren, denn das sind unsere Landsleute und ich kann Sie versichern, meine Herren, daß unserer Landsleute gar kein wildes Blut haben, das sind gerade brave Männer, nur verstehen sie ihre Angelegenheiten noch nicht recht, aber sie werden es nach und nach verstehen lernen. Es ist die Aussicht vorhanden, daß sie unser gemeinsames Interesse verstehen und mit uns Hand in Hand gehen werden, und daß dasjenige Volk, welches im Jahre 1846 seine Hand erhoben hat, endlich gewiß sein Unrecht einsehen werde, mit uns zur Verbruderung Hand in Hand schreiten werde. Meine Herren! das Blut, das damals vergossen würde, wird auf die Urheber zurückfallen. (Stürmischer Beifall) Sehen Sie also, meine Herren! (wird unterbrochen.)
Ein Abg. Ich ersuche den Hrn. Präsidenten, den Redner anzuweisen, daß er nicht immer von der Sache abweiche. (Ruf nach Ordnung.)
Vicepräs. Ich habe jenen Herrn ohnehin schon ersucht, nicht immer abzuschweifen.
Abg. Dylewski fahrt fort: Ich werde gehorchen. (Gelachter.) Also meine Herren, es sind mehrere Antrage vorgeschlagen worden. Die Robot alsogleich aufzuheben und Alles darauf Bezug hat. Ich konnte Ihnen, meine Herren! (Sie werden mich vielleicht nicht verliehen) ein polnisches Sprichwort sagen, welches deutsch übersetzt, ungefähr so heißt: "Der Nackte furchtet keinen Raub." Wenn sie das wollen, meine Herren, so ist die Robot aufgehoben. Wenn Sie dieses haben wollen, so frage ich, in wiefern dieser Begriff hier besonders reiflich in Erwägung gezogen werde, in sofern dieser Begriff so leicht aufgefaßt werden könne. Also was das Eigenthum betrifft, so muß ich hier erwähnen, ob man diesen Begriff des Eigenthums als unbedingt annehme, denn was Eigenthum ist, so muß man annehmen, daß auch die Verzichtung auf die Entschädigung wenigstens im Grundsätze etwas zu mildern wäre; ich sage im Grundsatze, denn wer weiß, wie sich die Sache in Zukunft entscheidet, da der gegenwärtige Zustand unserer Finanzen eben ein bedenklicher und die Zukunft eine trabe ist.
Aber wenn auch die Zukunft trübe ist, so konnten wir wenigstens den Grundsatz für gut achten, und die Entscheidungsfrage vorbehalten. Ich werde über die Art und Weise der Entscheidung dieser Frage weiter reden, denn dieser aufgeregte Zustand ist etwas zu stark, und nicht bald steht das Wasser still, welches einmal vom Winde aufgeregt ist. Ich glaube, es geht hier gegen die großen Grundbesitzer, Capitalienbesitzer. Ich weiß, daß wenn die großen Angelegenheiten in Bewegung sind, Alles in Frage kommt, Es ist eine wichtige Frage, es ist eine wichtige Angelegenheit, und ich glaube eben weil dieses eine so wichtige Frage ist, so bitte ich alle Herren, welche Anträge gemacht haben, dieses wohl zu erwägen. Ich muß bemerken, daß große Gründung Kapitalienbesitzer ein großes Wohl für das ganze Land sind, denn wenn alle diese Kapitalteen und Grundstücke heute noch unter Alle gleich vertheilt würden, so glaube ich, meine Herren, daß Niemand etwas hätte, und daß dieser Wendepunkt, der zur Belebung der Industrie und zur Belebung des ganzen Volkes dient, plötzlich verschwinden würde, ohne daß ein Ersatz dafür wäre. Ich fand aus der Geschichte ein Beispiel anführen. Es war der Fall, wo der letzte König der Makedonier überwunden wurde; bevor er überwunden wurde, rüstete er sich zürn Kampfe auf Tod und Leben, um die von den Römern eroberte Provinz zurückzuerobern. Diese Provinz hat ihm im Kriege geholfen. Die Römer haben alsogleich nach Eroberung der Provinz ihre Heere nach Epirus geschickt und unter die Soldaten an einem Tage die Grundstücke der ganzen Bevölkerung vertheilt; es war eine reiche Provinz und die Folge davon war, daß jeder Soldat nur 13 Asse erhalten hat. Das sind die Folgen des plötzlichen Reichthumes, denn derjenige, der etwas leicht erworben hat, wird es auch leicht fallen lassen. Ich könnte Ihnen auch ein deutsches Sprichwort als Beispiel anführen, nämlich das Beispiel von der Henne und ihren Eiern. Es ist besser, wenn man von einet Henne täglich ein Ei bekommt, und so jeden Tag etwas hat, als die Henne abzuschlachten und nichts davon zu haben.
Es ist wahr, wenn die Hennen geschlachtet werden, braucht man sie nicht zu nähren, aber bis von dieser Nahrung andere Hühner groß gezogen sind, können Diejenigen, welche auf die Eier warten, verhungert sein. Es kann auch Hennen geben, welche keine Eier legen (Heiterkeit), ja dann hat die Wirtin zu entscheiden, was sie mit der Henne machen soll. (Beifall.)
Es ist eine traurige Wahrheit, daß es große Kapitalbesitzer und Grundbesitzer gibt, welche sich nicht dessen erinnern, daß ihr Eigenthum doch nur die Folge des Gesamtwillens des Volkes ist, und daß es nur der stillschweigende Wille des Volkes ist, daß sie sich zur Arbeit anbieten für ein Silbestück.
Nicht deßwegen führe ich dieses an, um zu bestreiten, daß das Volk die großen concentrirten Besitze nicht zerstöre, im Gegentheile, ich erkenne diese Pflicht an.
Aber in dem Augenblicke, wo es sich um Alles handelt, wo alle Angelegenheiten in Frage gestellt werden, wollte ich diesen Herren zu bedenken geben, daß sie ihr Eigenthum so verwenden, wie es das allgemeine Güte verlangt, daß sie verglichen werden können der Henne, welche keine Eier legt.
Es ist auch traurig, daß diese Herren sich zurückgezogen haben, so wenig unter uns erschienen sind, sich so wenig an den Angelegenheiten des Landes betheiligen, und ihre gerechten Forderungen durch ihre Worte unterstützen, sondern uns allein es überlassen, wie wir diese Frage lösen.
Das ist traurig, und ich muß wieder sagen, daß in unserer Provinz zum größten Theile das Gegentheil ist, und daß die reichen Eigentümer dem Volke die Hand geboten haben, mit dem Volke gehen, und nicht gegen den Strom schwimmen, also, wie soll man da entscheiden?
Der höchste Begriff wird wohl immer der Eigentumsbegriff bleiben; aber auch diese Frage, die Frage der Untertänigkeitsverhältnisse ist eine solche, daß der Reichstag auf jeden Fall den Grundsatz aussprechen muß: "sie dürfen nicht bleiben."
Wie sie geregelt werden sollen, wie sie aufzuhören haben, das auszusprechen, ist bei der großen Verschiedenheit dieser Verhältnisse nicht möglich.
Meine Herren! Sie sprachen vom Zehent, vom Laudemium; diese Abgaben haben wir gar nicht, und mein Gewissen sagt, wir wollen uns in eure Angelegenheiten, die wir nicht verstehen, nicht einmischen. Mischen Sie sich nicht in unsere, da Sie dieselben nicht verstehen.
Ich glaube, das ist der zweite Anlaß, wo von den föderativen Einrichtungen der Gedanke sich von selbst ergibt. Also ich gehe jetzt ins Nähere ein. Ich habe von der Proclamation gesprochen; ich glaube, daß diese die erste und augenblickliche Frucht unserer Berathungen ist.
Dann von den öffentlichen Gerichten. Ich spreche dieß aus, weil ich glaube, daß es unmöglich ist, daß der Reichstag oder auch nur einer der Provinziallandtage solch Fälle bei ihrer Mannigfaltigkeit im voraus beurtheilen und bestimmte Regeln geben sollte. Das müssen die örtlichen Gerichte, und ich glaube, es wäre die schönste Aufgabe von Ihrer Seite, wenn sie zur Zusammensetzung und Organisirung dieser Gerichte die Hand Bieten möchten. Diese Gerichte können so geordnet werden, daß sie unparteiisch sind. Es können Glieder ans dein Landvolke, aus dem Bauernstände, Glieder aus dem Besitzstand und landesfürstliche Commissäre dazu gewählt werden, welche die Sache von Fall zu Fall entscheiden, und ich glaube am besten wird es wieder sein, daß sie jene Fälle, wo die Beteiligten nicht zufrieden sind, dem Gesamtorgane des Volkes zur Entscheidung vorlegen.
Von der Entschädigungsfrage habe ich gesprochen, warum ich den Grundsatz erhärten wissen will, nämlich, weil ja ohnehin die Absicht auf die Erlassung traurig ist. Ich wollte, daß diese Frage weder verneinend noch bejahend, sondern dem Provinziallandtage überlassen bleibe.
Was den Reichstag betrifft, bin ich gern dabei, weil Galizien eine Entschädigung für die Robot zu sondern hat, und weil ich es in Galizien, wo so wenig Reichtum ist, gerne sehe, wenn die übrigen Provinzen, He sich besser befinden, etwas dazu beitragen.
Werden Sie dann sehen, meine Herren, daß jedes Land genug zu entschädigen hat, dann werden Sie diese Frage wahrscheinlich an die besondern Landtage überweisen, und die Entschädigungsfrage wird sich später lösen. Darin aber, daß die Bauern die Robot in Geld zu berichtigen haben, kann ich keine Erleichterung finden, denn das ist eine Unmöglichkeit, wenigstens in Galizien, wo das Geld viel wertvoller als die Robot ist, und für eine solche Erleichterung würben sie sich gar nicht bedanken.
Viertens sage ich, daß die Gerichtsbarkeit bis zur Einführung einer neuen, baldigst zu «lassenden Gemeindeordnung provisorisch in ihrem bisherigen Bestande verbleibe.
Der Abg. Neu wall hat gestern gesagt, das; diese Patrimonialgerichtsbarkeit keinen Gehorsam finde. Nun wenn sie sich auch keinen Gehorsam zu finden weiß, so soll man sich doch figurieren lassen, damit es nicht scheine, es gäbe gar keine Gerichtsbarkeit.
Wenn es sich um die Frage der Kosten bei uns handelt, so haben wir sie seit dem Jahre 1782 getragen; versuchen Sie es, wie schmackhaft es ist. Doch bin ich nicht dagegen, daß eine Entschädigung entweder gleich oder später geleistet werde.
Vicepräs. Wird dieser Antrag unterstützt?
(Ja) — Es liegt hier noch ein Verbesserungsantrag des Abg. Franz Watzel zu §. 2 des Küdlich'schen Antrages; er lautet: "Daß auch die aus den (nach dem sogenannten Raabschen Systeme) geschlossenen Robotablösungscontrachen entspringenden Zug und Handarbeitsleistungen, da sie ein Surrogat der Robotschuldigkeiten sind, aufzuhören haben,"
Ich ersuche den Herrn Abgeordneten, von seinem Rechte Gebrauch zu machen und seinen Antrag zu begründen.
Watzel. Die Begründung tiefes Antrages liegt eigentlich in dem Antrage selbst, indes erlaube ich mir noch Einiges beizufügen.
In der Provinz Böhmen so wie auch in den andern Provinzen sind zu einer Zeit, wo die Leibeigenschaft aufgehoben wurde, zwischen den Obrigkeiten und Untertanen nach dem Raab'schen Systeme Robotablösungscontracte geschlossen worden. Dafür wurde eine entsprechende Geldabgabe gesetzt, und so wurde das eigentliche Wesen der Robot doch beibehalten sowohl in der Zug als Handarbeit.
Diese Abgabe ist wirklich so lästig und eben so lästig wie die Robot selbst. Sie ist ein Surrogat der Robot. Wenn die Robot aufgehoben werden soll, so muß auch das Surrogat derselben, Zugrund Handarbeitsleistungen und Alles, was daraus entspringt, aufgehoben werden.
Vicepräs. Wird dieser Antrag unterstutzt? (Ja)
Hier liegt noch das Amendement des Abg. Trojan: daß in dem dritten Absätze des Kudlich'schen Antrages, und zwar in der zweiten Zeile statt "etwaige" zu lesen: "Grundsätze einer billigen" u. f. w. Wünscht der Herr Abgeordnete von seinem Rechte Gebrauch zu machen und seinen Antrag zu begründen?
Abg. Trojan. Die Berathung über den dritten Vorsatz des modificirten Antrages des Abg. Kudlich hängt natürlich von der Annahme der zwei ersten Absätze ab. Ich habe bereits in dem vorgelegten und vorgetragenen Amendement wahrgenommen, daß die Completirung der beiden ersten und insbesondere des zweiten Absatzes möglichst schon vorbereite ist. Über den dritten Absatz, wie zur Ausführung der beiden ersten zu schreiten sei, scheint es notwendig oder wünschenswerth, darauf aufmerksam zu machen, dass nicht die Kommission ins Detail eingehen kann, denn es werden Unterschiede zu machen sein für einzelne Länder, um so mehr für die ganze Monarchie, und es scheint mir kaum ausführbar, daß hier der Plan ins Detail ausgearbeitet werden kann.
Ich meine übrigens, daß unter den Grundsätzen, deren Losung die Ausgabe der Commission sein dürfte, auch allerdings die Frage zu stellen sein wird, in wie ferne eine Entschädigung zu leisten sei, indem ich im Vereine mit dem gestellten Antrage des Abg. Zimmer und einiger Anderer die Andeutung mache, daß es Leistungen gebe, welche ohne Entschädigung auszuheben seien, aber auch Leistungen, die entschädigt werden müssen, wenn wir das Heiligtum in allen Beziehungen heilig halten. Ich werbe mich im Übrigen begnügen mit diesen Anmerkungen, wobei Sie mich wohl nicht mißverstanden haben—und mit dem Erinnern, daß es wohl nicht möglich sein wird bei der Vorlage so vieler Amendernent jetzt in die Vollberathung einzugehen, wo wir jedenfalls der Kommission die Forderung lind Textirung der Ersteren übergeben müssen.
Vicepräs. Wild der Antrag unterstützt? (Er wird unterstützt.) Der Abg. Polaczek hat gestern einen Antrag überreicht, der auch dem Drucke übergeben würde, am heutigen Tage wurde mir aber neuerdings ein umständlicher schriftlicher Antrag übergeben, ich glaube, daß dadurch der gedruckte Antrag für zurückgenommen angesehen werde, und daß der Gegenstand der heutigen Motivirung und Unterstützungsfrage der schriftliche Antrag erscheint. Der Antrag lautet:
"Die hohe Versammlung wolle beschließen: 1. daß die Einschränkung der persönlichen Freiheit eines einzelnen Staatsbürgers, also auch, daß die Freiheit ganzer Gemeinden durch das Band der Untertänigkeit aufzuhören habe." Übrigens glaube ich einen kleinen Antrag stellen zu müssen. Es liegen nebst den schon gedruckten Anträgen mehrere geschriebene vor, und da sich ihre Zahl auf elf beläuft, so glaube ich, dürfte es zweckdienlich sein, diese Anträge liegen zu lassen und sich bloß mit der Begründung der schon gedrückten Anträge zu beschäftigen, dann dürften die neuen Anträge dem Drücke übergeben werden.
Abg. Ich stelle den Antrag, sämmtliche Amendements auf einen Bogen drucken zu lassen, damit wir nicht so viele einzelne Blätter bekommen.
Vicepräs. Das ist eine Sache der Ökonomie und was schon durch das Bureau veranstaltet. Wenn eine hohe Versammlung mit diesem Antrage einverstanden st, so dürfte ich zum Antrage des Abg. Uchatzy übergehen.
Abg. B r e s t e l. Erlauben Herr Präsident, ich möchte nur eine Bemerkung machen. Es kann leicht sein, daß von geschriebenen Amendements mehrere eingereicht wurden, bevor der betreffende Antragsteller die gedruckten gelesen hat. Ich glaube, es wird im Interesse der Sache gut sein, wenn man an die Herren Amenzementssteller die Aufforderung richten würde, falls die gestellten Amendements von den ändern nicht wirtlich abweichen, sondern bloß sich auf einzelne Worte beziehen, daß sie das Opfer der Gesammtheit bringen und das betreffende Amendement zurückziehen, denn es ist zu berück sichtigen, daß wir bei einer so großen Anzahl von Amendements nicht disputieren können. Wir haben jetzt schon Amendements, welche in der Wahrheit von den andern nicht abweichen, sondern bloß stilistische Änderungen betreffen. Es ist leicht möglich, daß wenn die schriftlichen Amenzements, bevor sie gedruckt gelesen werden, sich eine große Ähnlichkeit zeigt. Ich erlaube mir daher im allgemeinen Interesse neuerlich die Aussonderung zu stellen, daß diejenigen Herren, deren Amendements nicht in der Wahrheit von andern abweichen, daß sie dieselben zurückziehen, denn sonst werden wir gar nie fertig.
Vicepräs. Ich wollte mir eine solche Aufforderung nicht erlauben, weil ich glaubte, es werden es die Herren Antragsteller selbst thun, wenn sie die gedruckten Anträge gelesen. Ich erwarte, daß es nach dem Schlüsse der Sitzung selbst geschehen werde, eine ausdrückliche Aufforderung konnte ich nicht vornehmen; ich werde daher zum Amendement des Herrn Abg. Uchatzy schreiten.
"Ad. 3. des Antrages. In diesem Puncte wird angetragen, daß über die Einführung der neuen Gerichtsverfassung Gesetzentwurf von einer aus den Vertretern aller Provinzen gewählten Commission mit Zuziehung des Ministeriums auszuarbeiten wären. Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß auch der Entwurfes einer Gemeindeverfassung dringend nöthig erscheine, und daß die Verfassung dieses Entwurfes derselben Commission zur Aufgabe zu machen sein dürfte." (Wird unterstützt.) Ich ersuche den Herrn Antragsteller zur Motivirung seines Amendements zu übergehen.
Abg. Uchatzy. Es war nicht zu zweifeln, daß der verbesserte Antrag des Abg. Kudlich, betreffend die sogleich Aufhebung des Unterethansverhältnisses stammt allen daraus entsprungenen Rechten und Pflichten, sich der eminentesten Unterstützung von Seite der hohen Kammer erfreuen werde, ich glaube sogar, daß es der rapiden Beredsamkeit des Herrn Antragstellers nicht einmal bedurft hatte, um diesen verbesserten Antrag der hohen Reichsversammlung gegenüber zu begründen, denn derselbe findet jene vollste Anerkennung schon in der Überzeugung der hohen Versammlung, daß es sich hier lediglich um die möglichst schleunige Rückstellung des lange vorenthaltenen und angebornen Rechtes auf Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit handle, und daß ein längeres Vorenthalten dieser höchsten menschlichen Güter undenkbar sei. Aus diesem Grunde unterstütze ich auch aus ganzem Herzen in seiner Wesenheit den verbesserten Antrag des Herrn Abg. K u d l i c h, und erlaube mir nur zum dritten Puncte Desselben, behufs der Begründung meines überreichsteil Amendements, Folgendes zu bemerken:
Aus dem zweiten Absätze des verbesserten Antrages des Herrn Abg. Kudlich geht hervor, daß für nicht nur die volle Freiheit des Bauernstandes, sondern auch der Städte, resp. ihrer Bürger, beabsichtige. Ich schließe mit Recht auf diese Absicht, teil der zweite Absatz von Schutzobrigkeit spricht, die nur gegenüber den Städten gedacht werden kann.
Wenn ich mich nicht irre, hat der Herr Antragsteller, durchdrungen von dem überwiegenden Gefühle für den Zustand des Bauernstandes, respective der Städte, gegenüber ihren Schutzobrigkeiten mit keiner Silbe berührt. Dieses Verhältnis aber (ich spreche hier nur von der Provinz Böhmen), in welcher mir diese Verhältnisse genau bekannt sind, und als Abgeordneter eines Bezirkes, in welchem drei solche, theils Schutz, theils untertänige Städte, nämlich: Friedland, Neustadt und Zittau gelegen sind—
Vicepräs. Ich erlaube mir, Sie zu unterbrechen. Der §. 65 der Geschäftsordnung enthält die Weisung, es darf kein Antrag abgelesen werden, und wen« ich mich nicht irre, so wird der abgelesen; ich erlaube mir, darauf aufmerksam zu machen.
Abg. Uchatzy. Ich berühre diesen Umstand deßhalb, weil auch die zweite Stadt Böhmens, Reichenberg, die Lösung dieses Unterethansverbandes mit er Obrigkeit anstrebt und begehrt. Ich kann mir also ohne Verfassung einer Gemeindeordnung ohne gleiche Freiheit der Unterthanen, resp. der Bürger, nicht denken. Es wäre zu wünschen, daß der Commission, welche mit der Verfassung der Gesetzentwurfe