Úterý 8. srpna 1848

dieses wäre ein Schlag, den wir uns selbst versetzen würden. Wir müssen deßhalb die Grundsätze der Gleichheit, der Freiheit und der Menschenwürde, jetzt, wo es sich nicht mehr um bloße Theorien handelt, jetzt wo sie Fleisch und Blut werden sollen, ohne Zagen aussprechen (Beifall). Und, meine Herren, das was da? Recht gebietet, darüber kann kein Zweifel sein, dieß verlangt nicht bloß die Klugheit und die Politik, sondern das verlangt auch die Macht der eisernen Nothwendigkeit, und wir können uns Glück wünschen, daß die Nothwendigkeit mit dem Rechte verbunden ist. Denn können wir dem Unterthanen etwas Anderes geben, als was er von seiner Geburt schon gehabt? Ist es etwas Anderes als eine Forderung, bloß die Schranken hinwegzunehmen die ihn hindern, sein Recht auszuüben? Meine Herren, können sie den Bauern sagen: Euer 13. März fängt erst mit dem 1.Jänner 1849 an (Beifall), können wir ihnen einen eigenen Kalender geben? Und, meine Herren, die Nothwendigkeit, die Erhaltung des Staates erfordert es, daß wir dieses beruhigende Gesetz hinausgegeben; wir stehen auf einem vulkanischen Boden. Wollen wir warten, bis der Unterthan unserem eigenen Beispiele folgend — und wir find stolz darauf — mit Gewalt das nimmt, was ihm von Rechts wegen gebührt? Wir können nicht die Missstimmung, die unter den Bauern herrscht, durch einige Poliojetbüttel beschränken, wir müssen Gesetze hinausgeben, die der Bauer lieben und achten kann, statt der Gesetze, die er jetzt verachten muß. (Beifall.) Meine Herren, bedenken wir, was es wäre, wenn wir nicht durch das Gesetz einen rechtlichen Zustand einführen würden, sondern wenn er mit Gewalt eingeführt werden müßte; und daß wir davon nicht weit entfernt find, darüber ergehen Beweise von allen Seiten, von allen Ländern. Und wir können uns Glück wünschen, daß wir im Stande sind, dieß besser als in ändern Staaten wo dieß geschah, und nur mit Gewalt und Strömen von Blut erreicht wurde, durchzuführen, was bei uns durch Gesetze und friedliche Berathung zu Stande kommen kann. Meine Herren, es wäre unverantwortlich, wenn wir durch Zögern von einigen Tagen es darauf ankommen lassen wollten, daß endlich die Geduld des Bauers reißt, und die Leidenschaft seine Hände zur That spornt. Es wird uns allen daran liegen, auf friedlichem Wege, wieder die Befreiung weiter fortzupflanzen. Es sind von allen Seiten Einwürfe gemacht worden, als wäre die Freiheit für den Unterthan gefährlich. Meine Herren, das sind die Stimmen der alten Polizeiorgane, dieselben Stimmen, welche erklären, als wären die Wiener nicht reif für die Freiheit. Wir haben den Beweis geliefert, daß das Volk, als es die Freiheit empfangen hat, sich darin so fühlt, wie in einem lang gewohnten Hause. Meine Herren, die jenes sagten, die betrachteten den Unterthan wie eine Hyäne, wie einen Tiger, der behutsam in den Käsig eingesperrt werden muß, damit er nicht herauskomme und seine Aufseher zerfleische. Meine Herren, dieses Thier hat unter uns gewohnt, und hat uns nicht gebissen. Wer kann behaupten, daß die Patrimonalgerichte, daß die Behörden ei gewesen sind, welche bis jetzt die Ruhe erhalten haben, nein, es ist der gesunde Sinn des Bauers, sein Ordnungssinn (großer Beifall), der die Gefahren der Anarchie so gering als möglich gemacht hat. Die Patrimonialgerichte mit ihren historischen Senszern und Klagen wären eher eine Herausforderung, den Landfrieden zu brechen. Meine Herren, in Wien, dem Zentralsitz der Bureaukratie, ist die Macht der selben gebrochen, und in Nichts gesunken; kann sie auf dem Lande, wo sie viel waltet, bestehen? Hier hat ein Sicherheitsausschuß die Ordnung erhalten müssen, auf dem Lande aber hat sie das ruhige Herz der Bauern erhalten. (Großer stürmischer Beifall.)

Meine Herren, das Herz der Bauern war der Sicherheitsausschuß auf dem Lande!

Und ist nicht die größte Gefahr im Verzuge für die öffentliche Ruhe und Sicherheit?

Die alten Gesetze existiren nicht, sie werden gar nicht mehr befolgt in den meisten Provinzen. (Beifall.)

Aber es gibt noch Winkel des Landes, wo die Macht nicht bei den Unterthanen, sondern in der Hand des Grundherrn sein könnte; und in der Hand eines unklugen Grundherrn, kann dieß alte Gesetz ein Gewehr sein, das aus Mißverständniß losgehen könnte — und geschieht ein Knall, so explodiert das Ganze. (Beifall.)

Meine Herren! Es ist noch Gefahr im Verzüge! Wir haben es dem Kaiser ins Gesicht gesagt, daß es so ist, wir können es unter uns auch sagen. (Beifall.) Wenn einmal die Anarchie in hellen Flammen auflodert, wer kann dann den Staat retten?

(Von der Rechten: Oh, oh!)

Wo ist der Kern, an welchen er sich anhält, wenn es nicht der Reichstag ist?

Und kann der Reichstag einen festen Halt gewinnen, wenn er nicht auf das Vertrauen des Volkes datirt ist, wenn er den aus den verschiedenen Provinzen eingehenden Klagen kein Gehör gibt, wenn er von den wahrhaft drückenden Lasten, den schmerzlichen Wunden gleichgültig sich abwendet? (Beifall.)

Meine Herren, und ist nicht Gefahr im Verzug für die Gesamte Freiheit?

Wir haben gesehen, daß eine Wolke sich gelagert hatte um unsern Kaiser; jetzt zwar verbreitet sich freundlicher Sonnenschein, aber wir wissen nicht ob es eine Staubwolke oder eine Gewitterwolke war; es kann noch darin ein Blitz verborgen sein, der das Volk und treffen kann, Wo wird dann der feste Felsengrund sein, an dem das schwache Schipein der Freiheit Anker werfen kann, wenn nicht hier? Und kann es der Reichstag sein, wenn das Volk, wenn ihm die Provinzen nicht Vertrauen schenken? Wer soll der Wachter der Freiheit sein, etwa die tapfere Nationalgarde Wiens allein? Nein, das ganze Land muß der Wächter der Freiheit sein!

Und der Sclave, der mit gebeugtem Rücken einhergeht, der kann nicht Wächter der Freiheit sein, der geht wieder hinein in den Stall, wenn der Herr es gebietet mit seiner bekannten Stimme. Der freie Mann allein kann Wächter der Freiheit sein, und deßwegen müßt ihr den Bauer frei machen. (Anhaltender Beifall.)

Vicepräs. Ich ersuche die Gallerien keinen Beifall zu zollen.

Abg Kudlich fährt fort: Meine Herren, für mich, für das was ich vorschlage, spricht die Erfahrung. Wir können im Allgemeinen zugeben, daß in den Adern des ungarischen, des galizischen Bauers ein wilderes Blut rollt, als in den Adern des österreichischen Bauers. (Oh! oh! von der Rechten.) Und ist denn die Befreiung des ungarischen Bauers von so bedeutenden Gefahren begleitet gewesen? Ist der ungarische Bauer dadurch unglücklicher geworden, daß man die Robot, die Zehenten, die Patrimonalgerichtsbarkeit aufgehoben hat? Gewiss nicht! Dieses Land, wenn es Schmerzen hat, drückt der Schuh ganz anders wo. (Heiterkeit.) Man hat uns damals prophezeit: Ungarn wird zu Grunde gehen, die kleinen Grundbesitzer werden gegen die Magnaten losbrechen, und sich gegenseitig aufreiben! Man hat uns Wienern gesagt: Ihr Wiener werdet verhungern müssen, weil der ungarische Bauer zu faul zur Arbeit sein wird! Meine Herren, wir Wiener sind nicht verhungert und Ungarn, wenn es sonst keine Schmerzen hätte, braucht sich nicht zu beklagen über die Freiheit des Bauers. (Beifall.)

Dann ist noch einer Gefahr erwähnt worden. Man hat gesagt: Ja, dann sind aber auch die Grundherren nicht verpflichtet Gerichte zu halten, ihre Beamten zu besolden, sie können gleich aufhören die Gerichtsbarkeit weiter zu pflegen!

Ich glaube, damit macht man den Grundherren keine Komplimente. Das kommt mir gerade so vor, als wenn der Kaufmann, wenn das Geschäft nichts mehr einträgt, den Laden zuschließt. (Heiterkeit.)

Ich glaube, die Grundherren werden die Sache als Mandatare des Staates aus einem höheren Standpunkte betrachtet haben, und werden als gute Juristen warten müssen, bis der Staat sein Man« bat zurücknimmt.

Ich habe von den guten Eigenschaften unserer Aristokratie keinen zu großen Begriff; aber den Verstand werben wir ihnen doch zutrauen müssen, daß sie, wenn sie vielleicht aus geheimen Absichten durch Schleifung der Gerechtigkeitsverkaufsanstalten Anarchie herbeifuhren wollten, — daß sie bedenken werden, daß diese Anarchie gegen sie zuerst austoben würde.

Meine Herren, daß dieser Zustand der Bauern kein besonders glücklicher gewesen ist, werden wohl Alle selbst aus der Erfahrung wissen, und die es nicht aus Erfahrung wissen, denen sage ich ganz einfach, daß sie zehn Stufen niedriger gestanden sind, als alle übrigen Staatsbürger; und die anderen Staatsbürger werden recht gut wissen, wie es ihnen gut gegangen ist, und daraus schließen können, wie viel besser es den Bauern gegangen ist. Der Bauer ist mit Zehenten, Robot, Gaben und Giebligkeiten und Lasten aller Arten so überladen daß, wer nicht weiß, wie gesund und nahrhaft die österreichische Landluft ist, fragen wird von was denn eigentlich die Leute gelebt haben. (Bei fall.) Meine Herren, diese Kette von Lasten ringelt sich hinauf bis ins graue Mittelalter, sie wurde geheiligt durch die Kirchenväter, sie wurde durch das Alterthum ehrwürdig gemacht. —Im Anfang waren diese Lasten Folge eines Factums von der Willkür nicht aber von dem Gesetze bestimmt, nur der Mächtige übte sie ans, doch die späteren Landesfürsten haben aus guter Vorsorge für ihre Satrapen sie geheiligt und als Gesetz sie hingestellt, und dadurch alle übrigen Gesetze gebrandmarkt, weil der Begriff von schlechten Gesetzen von nun an eingeführt wurde. Kaiser Joseph konnte diesen Lasten den Namen nehmen, es hieß nicht mehr Leibeigenschaft, aber dein Wesen nach sind sie es doch geblieben. Die unsinnigen Lasten und Einschränkungen der persönlichen Freiheit haben heute noch nicht Überall aufgehört. Spätere Regierungen waren nicht so sehr Freunde von überstürzenden Reformen (Gelächter), daß sie darin eine Änderung gebracht hätten. Ihre Tendenz war: "Lassen wir beim Alten bleiben, und will es nicht mehr beim Alten bleiben, so gehe es so langsam als möglich." Da hat die unsterbliche Wiener Aula in das Rad des Staates eingegriffen, und demselben einen Ruck vorwärts gegeben. Als Lerche der Freiheit hat sie geschmettert in alle Welten hinaus, und wir sind hier in Wien von einer Stufe der Freiheit auf die andere gestiegen, bis wir endlich als souveräne constituirende Nationalversammlung da sitzen (Beifall). Meine Herren, ich frage aber, was hat dieser Weckerruf der Freiheit in den Provinzen für ein Weihnachtsgeschenk gebracht, der Bauer hat ihn wohl gehört den Sturm des Märzen, der in den Wipfeln der Bäume rauschte, er hat den Sirenengesang der Freiheit gehört, er hat das Wort gehört: Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, aber speciell wurde seiner nicht mehr gedacht. Es erschien Amnestie für politische Gefangene, aber der Bauer wurde gar nicht amnestiert für das Verbrechen, das er in alter grauer Zeit begangen hat, nämlich seine Freiheit gegen die adeligen Schnapphähne mit den leßten Blutstropfen verteidiget zu haben (Beifall). Meine Herren, man könnte vielleicht dem Bauer den Vorwurf machen: "Warum hat er seine Fessel nicht gesprengt, er hat ja das (Recht so gut dazu gehabt wie wir in Wien? Wer ihm den Vorwurf macht, der weiß nicht, wie geschickt das alte System, wie perfid und wohl kombiniert das Provinzialsystem in Österreich gewesen ist, der bedenkt nicht, wie die beiden Arme des Bauers gefesselt warm durch die Riefeenge alt alter Zustände. Er bedenkt nicht, wie man nicht nur dm physischen Theil, die Kraft des Körpers gebrochen hat, sondern auch die Kraft des Geistes (Beifall). Meine Herren, wenn der gefesselte Prometheus sich irgendwo aufraffte, wie hat man ihn gezüchtigt! Wenn der Bauer in Mähren unter unzähligen Lasten sich zu erheben Miene machte, so hat man die Söhne des böhmischen Bauers über ihn geschickt und er hat ihn als Schräge der Gewalt wieder geknebelt. Erhoben sich die Bauern in Böhmen, bann waren es die Söhne der mährischen Bauern, die ihnen eine andere Pietät gelehrt (Beifall).

Aber meine Herren mit der physischen Kraft war« es noch gegangen, mit der wären wir noch fertig geworden, aber was hat man mit der Kraft des Geistes gethan? Gegen die hat man andere Herren gehetzt, die der besoldeten Geistlichkeit, der Lehrer und Professoren, die durch Besoldungen und Studiengesetze gebunden waren (Beifall). Die haben schon neben unserer Wiege gelauert, und unsere geistigen Fähigkeiten mit Beschlag belegt (großer Beifall), und einen so festen Ring um unser Hirn geschmiedet, daß selten ein freier, kühner Gedanke in uns entstand, noch seltener aber über die Lippen drang, und wohl nie die Hand zur freien, kühnen That spornte. Und meine Herren, deßwegen ist es gar nicht zu wundern, daß der Bauer gewartet hat, bis die Intelligenz ihn befreit, ihm war das Sclavenwesen schon ins Blut gerathen; ich säge das, obgleich ich selbst ein Bauer bin (Beifall). Es war kein Stolz erhebender Anblick, unsere Bauern gebückt auf Robot einherschreiten, und die Hände des Gutsherrn lecken zu sehen, das konnte nur ein sehr trauriges Gefühl erregen; und deßwegen glaube ich, haben nicht Diejenigen viel zu fürchten, welche glauben, er würde jetzt in unbändige Wuth ausbrechen; ein beschwichtigendtees, gerechtes Gesetz wird seine Leidenschaft leicht lenken! Und nun, nach den Märztagen, was geschah für die Provinzen? wie wurde die Freiheit in Ausübung gebracht? Statt daß das frühere Ministerium diese Gelegenheit benützt hätte, ein Band zu schaffen, das die Blicke aller Völker nach der Wiener Freiheit richten konnte, statt diese Gelegenheit zu benützen, durch eine allgemein großartige Maßnahme den Leuten zuerst zu zeigen, daß sie nicht die Angehörigen eines Herrschaftsbesitzers, sondern die Angehörigen eines Staates sind, statt von oben herab gerecht zu sein und der Notwendigkeit zu folgen hat man die Tragweite einer Maßregel geschwächt, dadurch, daß man sie an die einzelnen Provinzen verteilte. Die Aristokratie in Galizien, und Ungarn, von jeher hochherzig genannt, hat von dieser Eigenschaft wieder ein Beispiel gegeben. Da sie sahen, daß ihre Rolle als Drohnen des Staates ausgespielt sei, haben sie ihre einst geraubten Rechte dem Volke wieder zu Füßen gelegt, und ich sage, daß diese Aristokratie großartig mit Triumph von dem Schauplatze abgetreten ist (Beifall). Meine Herren, und unsere Aristokratie, wie hat sie dieses Beispiel benützt? Das einzige Mittel ließ sie ihren Händen entschlüpfen, sich in dem Herren und der Liebe des Volkes ein Denkmal zu schaffen, und zu versöhnen die Missetaten ihrer früheren räuberischen Vorgänger, und deßwegen ist sie mit Schmach gefallen.— Die Provinziallandtage, nun was thaten sie nach dem 13. März, dessen Tendenz doch eben dahin ging, alle Kastenunterschiede zu vertilgen? Da setzten sich die Prälaten, Herren und Ritter zusammen zum grünen Tisch, als wäre es in den guten Zeiten des Mittelalters (Großer Beifall). Sie haben da aus der Noth eine Tugend gemacht, sie ließen auch einige Bauern hinein, und nun, meine Herren, sing ein Schachern und Handeln um die Freiheit an, das eben so verschiedenartig aufgefaßt wurde, wie die Provinzen verschieden schaturt sind. Die mährischen Stande haben zuerst ein gesundes Resultat herausgebracht, weil dort der Bauer eine ziemlich freie Sprache fuhrt; aber in den andern nicht in gleich m Maß». Und nun, meine Herren, ist es am Reichstage, am österreichischen Volke selbst, die Fesseln der Brüder zu brechen, und die Gesetze zu befolgen, welche sowohl in das Herz, als in den Kopf gelegt sind, und welche sowohl eine unchristliche Sclaverei verdammen, als auch den rechtlosen Zustand eines Menschen. Nun liegt es an Ihnen, meine Herren, zu zeigen, daß die Worte: Freiheit, Gleichheit u. s. w. seine leeren Phrasen sind, die Sie nicht wagen, dort auszusprechen, wo etwa eine bureaukratische Kleinigkeitskrämerei Gefahren erblicken sonnte. Nun ist es an Ihnen, abzuwägen, ob die Gefahren bei dem Nichtaussprechen des Gesetzes nicht etwa größer sind, als die Gefahren sein werden, die vielleicht Einige nach dem Ausspruche des Grundsatzes fürchten könnten; und da haben wir zwei Wagschalen, in der einen liegt das, was der Mensch Hohes, Großes nennen kann: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Volkssouveränität und Alles was Sie so gern im Munde fuhren, — in der andern aber liegen einige ängstliche Befürchtungen des Schreibfederthums (Gelachter). Es ist freilich schauderhaft zu denken, daß am Ende gar die Patrimonialgerichte aufhören sollten, es ist schrecklich zu denken, daß man nicht mehr in der Wüste Sahara unter dem Schatten der Feder vor der Sonnenhitze der Freiheit Schutz finden sollte.

Aber dafür ist ja auch ein Mittel da. Ich habe schon gesagt, die Grundherren werden es nicht wagen, die Anarchie selbst hervorzurufen, weil sie bloß Mandatare sind, denen die Ausübung der Gerechtigkeitspflege im Namen des Staates übergeben ist. Die Gerechtigkeit ist die edelste Perle des Staates, die konnte er nicht Andern ins Eigenthum als Nutzkuh geben, die mußte er im Grunde für sich selbst behalten, die konnte er bloß verleihen, und deßwegen muß der Staat dieses Mandat zurückverlangen. — Meine Herren! Heute soll von uns ein auflösendes Gesetz gegeben werden, aber das ist nur scheinbar, denn statt dieser moderigen Trümmer wird sich der Dom der Freiheit wölben, nicht bloß in Wien, wo der Grund gelegt worden ist, sondern er wird sich schließen über das ganze Land. Und ihr Ausspruch wird ein Volk frei machen, welches die Blicke nach Wien richtet, er wird der Monarchie die Einheit geben, die sie nie gehabt hat, während, wenn sie diese Maßregel den Provinziallandtagen überlassen, man nicht voraussehen kann, was entstehen wird. (Beifall.) Es ist überhaupt ein Unsinn, daß, während hier ein souveräner Reichstag sitzt, in den Provinzen noch Provinziallandtage, ständische Kastenlandtage tagen. Ich frage, wie können jene competent sein für das, wofür wir uns nicht competent halten? Meine Herren! Freiheit und Recht treten heute vor die Schranken dieses Hauses und sie fordern Anerkennung, und an ihrer Hand führen sie eine Schar von Millionen als Sclaven misshandelter, gedrückter, feit Ewigkeit geplagter Unterthanen, die auch unsere Brüder, die Menschen sind. Freiheit und Recht fordern heute Anerkennung von Ihnen, und die armen Geplagten fordern, daß Sie den Druck und die Lasten wegnehmen, damit sie aufgerichtet neben uns als Freiheitswächter stehen können. Meine Herren! Die ganze Geschichte Österreichs tritt heute vor uns und fordert Genugthuung, damit die Unbilden der alten Zeit durch die Anerkennungserneuen Zeit ausgeglichen werden; sie fordert die Anerkennung Österreichs, daß das Volk Österreichs gerechter war als alle seine früheren unbeschränkten Herrscher. (Beifall.) Meine Herren! was sie heute aussprechen sollen, ist kein Paragraph der Geschäftsordnung, das ist die Thronrede des österreichischen Volkes. Heute soll der Geist laut werden, der in dieser Versammlung wohnt, damit die Völker wissen, worauf sie bauen können. — Deswegen, meine Herren, sprechen Sie ein gerechtes Wort, sprechen Sie ein menschliches Wort, ein großes, ein entscheidendes Wort, ohne kleinliche Rücksichten, ein Wort, bei dem es sich um etwas Großes handelt. Sprechen Sie ein Wort, das als Friedensbote mit dem Zweige des Friedens hinfliegen wird in die Hütte des Gedrückten und Armen, das den Völkern verkünden wird: es hat sich bereits ein Punct gebildet, an dem die werdende Zukunft sich zu kristallisieren anfängt. Sprechen Sie ein Wort, das die Freiheit im Stande fei zu begründen in den Eichenherzen unserer Bauern, die trotz des jahrhundertlangen Druckes und Quälens noch immer ein ehrenfester, Vertrauen einflößender Kern geblieben sind. Sprechen Sie ein Wort zu den armen Gebeugten, damit sie aus diesem Donnerschall wissen, was Freiheit ist. Sprechen Sie ein Wort, das nicht bloß ein Wort des Friedens sein soll, sondern ein Donnerwort in die Paläste der Großen, die noch immer auf unsere Schwache und Unentschiedenheit fort losfindigen. (Anhaltender Beifall.)

Vicepräs. Es haben sich einige Herren Redner zum Sprechen vorgemerkt, aber ich bitte die Herren, zu warten, da schon Andere vorgemerkt sind. Ich habe nämlich die Vorkehrung getroffen, die ich in dieser Angelegenheit beobachtet wissen wollte, daß nämlich die Verbesserungsanträge zuerst zur Sprache und Motivirung kommen, und dann die vorgemerkten Herren Redner auftreten. Der zweite Verbesserungsantrag ist der des Abg. Peitler aus Salzburg. Nehmen Sie ihn zurück?

Abg. Peitler. Ich habe eigentlich zwei Anträge.

Vicepräs. Er lautet dahin — ich werde ihn vorlesen. Er bezieht sich auf §. 2, und zwar auf den gegenwärtigen Verbesserungsantrag des Abg. Kudlich. Dieser Verbesserungsantrag lautet:

"Ad §. 2. Alle aus diesen Verhältnissen entspringenden Abgaben, gemeiniglich Feudalbasten genannt, insbesondere die Veränderungsgebühren, werden von dem Zeitpuncte der Kundmachung dieses Gesetzes, ohne Ablösung von Seite der Verpflichteten, gänzlich für aufgehoben erklärt."

"Ad §. 3. Zur Entscheidung der Frage: für welche Bezüge den Berechtigten vom Staate eine Entschädigung zu leisten sei, und in welchem Maße, wird ein eigener Ausschuß, bestehend aus drei Abgeordneten von jeder Provinz, zusammengesetzt, welche drei Mitglieder von den Abgeordneten jeder einzelnen Provinz zu wählen sind."

Ich bitte also, diesen Antrag motivieren zu wollen. Wird dieser Antrag unterstützt, oder soll ich ihn nochmals vorlesen?

Abg. Peitler. Ich habe nur bemerken wollen, daß mein Antrag weiter geht, als der Kudlich sehe. Der Antrag des Abg. Kudlich bezweckt nur die Aufhebung aller Unterthansverhältnisse, ohne Rücksicht auf die entsprechende Entschädigung; er weiset diese ganze Entscheidung an eine eigene Commission; übrigens setzt er die Entschädigungsfrage ganz bei Seite, was ich in zwei Puncte unterscheide. 1. Soll eine Entschädigung durch Ablösung stattfinden? 2. Durch den Verkauf der Staatsgüter und die Ersparnis der Militärauslagen u. s. w.? Ich bin ganz damit einverstanden, daß alle Grundherrlichkeitskiebigkeit ohne Ablösung, sowie die andern Fragen einem Ausschusse, welcher aus drei Abgeordneten jeder Provinz zusammengesetzt ist, zur Entscheidung überlassen werden. Wenn aber ausgemacht wird, daß diese Aerariallasten, welche die Provinzen Kärnthen und Krain zu tragen haben, nicht aufgehoben werden, so werden wir diesen Antrag auf keine Weise durchfetzen; wenn es aber einmal ausgesprochen wird, und die Bauern wissen werden, daß die Grundherrlichkeit aufgehört hat, so werden sie auf keinen Fall der Obrigkeit Folge leisten. Wir dürfen daher diese Grundherrlichkeit nicht früher auflösen, so lange nicht bestimmt ausgesprochen worden ist, auf welche Art dieselbe aufgelöst ist. Denn wenn keine Ablösung stattfindet, so ist das ganze Geld umsonst ausgegeben, und die Bauern sind aus diese Weise betrogen. Ich glaube also, daß mit dieser Aushebung der Unterthansverhältnisse zugleich diese Entscheidung verbunden sein soll.

Vicepräs. Ich werde nochmals diesen Verbesserungsantrag vorlesen, um dann fragen zu können, ob er unterstützt werden soll. Er beantragt die Modification der §8. 1 und 2. (Wird vorgelesen.) Wird dieser Antrag unterstützt? (Ja!) Ich werde daher den zweiten Antrag lesen, der ebenfalls eine Bestimmung zum §. 3 enthält, (Wird gelesen.) Wird dieser Antrag unterstützt? (Ja!) Es liegt noch ein dritter Verbesserungsantrag, und zwar der des Abg. Heimerl vor; ich werde ihn vorlesen: "Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen:

a) daß die bisher in den meisten österreichischen Staaten bestehenden Untertänigkeitsverhältnisse mit ihren Folgen jedenfalls aufzuhören haben, so wie nach und nach die notwendigen Einrichtungen getroffen sein werden, unter deren Voraussetzung diese Aufhebung im Interesse der Unterthanen Platz greifen kann."

b) "Daß sogleich aus der Mitte der Reichsversammlung eine Commission von je zwei Mitgliedern eines jeden Gubernialgebietes zusammengefetzt werde, welche die zu diesem Ende nöthigen Vorlagen mit Rücksicht auf die provinziellen Verschiedenheiten zu bearbeiten hat."

c) "Daß dieß zur Beruhigung der aufgeregten und misstrauisch gewordenen Landleute im geeigneten Wege zur öffentlichen Kenntniß gebracht werde."

Nun wolle der Herr Abgeordnete zur Begründung desselben schreiten.

Abg. Heimerl. Mein Antrag steht in Verbindung mit dem des Abg. Kudlich, da aber dieser wesentlich verbessert und modificirt wurde, versteht es sich von selbst, daß auch der meine diese Veränderungen erleide. Insbesondere stelle ich den Antrag, daß eine Commission gewählt werde, welche mit Rücksicht auf die provinzielle Verschiedenheit der Verhältnisse einzugehen hat, damit neue Institutionen sobald als möglich ins Leben treten und an die Stelle der alten gesetzt' wurden. Meine Herren! Ich gehöre durch meine Verwandte dem Bauernstande an und weiß am besten, wo ihn der Schuh drückt, daher ich nur in der Aufstellung des Principes mit dem von Herrn Kudlich gestellten Antrag übereinstimme: daß sobald als möglich der Landmann befreit werde. Ich glaube aber nicht, daß ein altes Gewand weggelegt wird, so lange man nicht ein anderes besitzt: ich bin dafür, man solle anstatt viel reden, lieber viel arbeiten, indem diese Institutionen unumgänglich nothwendig sind, daß sie ins Leben treten, um den Landmann frei zu machen. (Beifall.)

Vicepräs. Es liegt noch ein Antrag des Herrn Franz Plaček vor, ich bitte ihn vorzulesen. (Wird vorgelesen und geht dahin, daß das Unterthätigkeitsverhältniß und die Urbarialgiebigkeiten vom Tage der Kundmachung aushören, die Entschädigungsfrage aber den Landtagen zuzuweisen wäre. — Gelächter während der Vorlesung.) Wollen Sie zur Motivirung schreiten?

Abg. Plaček. Ich habe diesen Antrag darum angebracht, nicht um dem K u d l i c h schen entgegen zu wirken, sondern bloß zur Berücksichtigung, weil mir der Antrag zu allgemein gefaßt schien. Mein Antrag ist also bloß eine Vervollständigung des Kudlich'schen Antrages. Doch da der Antrag des Abg. Kudlich wesentlich verbessert wurde, so sind meine Besorgnisse hinsichtlich der zu allgemeinen Fassung versehwunden. Ich nehme also in der Fassung meinen Verbesserungsantrag zurück, und werde d« Debatte über den neuen Antrag folgen. (Beifall.)

Abg. Heimerl. Ich habe meinen Antrag nicht zurückgezogen, sondern nur modificirt.

Vicepräs. Dann werde ich mir die Freiheit nehmen, diesen Antrag nochmals vorzulesen, um dann die Unterstützungsfrage vornehmen zu können, Ich werde denselben in Absätzen vorlesen, und bei jedem einzelnen Absatz die Unterstützungsfrage stellen. (Dieses geschieht und die einzelnen Absätze des Antrages werden unterstutzt.)

Vicepräs. Dagegen wird der Antrag des Abg. Plaček zurückgezogen. Es liegt noch ein weiterer Verbesserungsantrag des Abg. Vacano vor, er lautet:

"Die hohe Reichsversammlung erklärt:

1. Der Untertänigkeitsverband ist aufgehoben.

2. Alle aus diesem Unterethansverbände, aus dem Obereigenthume, aus der Doriobrigfeit, aus dem Zehent und Bergrechte und aus dem Privatlehenverbände entspringenden Naturalarbeit oder Geldleistungen haben, einschließig aller bei Besitzveränderungen unter Lebenden oder durch den Todfall zu entrichtenden Gebühren, insoweit sie keine eigentlichen Gerichtstaxen sind, vom Tage der Kundmachung gegenwärtigen Erlasses sogleich aufzuhören.

3. Zur Ermittlung der Frage, ob und wie eine Entschädigung dieser Gaben zu leisten ist, setzt der Reichstag einen Ausschuß von drei Mitgliedern aus jedem Gouvernementbezirke nieder.

4. Die Gerichts und politische Verwaltung sowie die damit verbundene Haftung hat in ihrer gegenwärtigen Art in solange fortzubestehen, bis die dahin gehörigen Amtshandlungen, nach vorausgegangener Liquidierung an die Gemeinden und die vom Staate zu bestellenden Behörden werden übertragen sein."

Ich ersuche den Herrn Abg. Vacano, seinen Antrag zu begründen.

Abg. Vacano. Dieses Amendement habe ich zu einer Zeit übergeben, als der verbesserte Antrag des Abg. Kudlich noch nicht gedruckt und vertheilt war. Ich bin so ziemlich der Idee gefolgt, wie sie im neuen Verbesserungsantrag des Abg. K u d l i c h herrscht. Ich lege nur noch auf einige Unterschiede einen Werth, und zwar erstens auf die ausdrückliche Benennung der Besitzveränderung, weil dieß insbesondere Noth thut, und dieß in Ober und Unterösterreich die drückendste Abgabe ist, welche aus den spätern positiven Gesetzen und nicht nach der Entscheidung der Behörden entsprungen ist. Man könnte glauben, daß dieses nicht aufgehoben ist. Weiter, lege ich einen Werth darauf, daß die Commission welche ernannt wird, sich nur hinsichtlich der Frage bewege, ob eine Entschädigung zu leisten sei, und welche sich nicht abgebe mit der Einführung der neuen Gerichtsverfassung, wie sie der Abg. Kudlich beantragt. Es wäre dieß schon zu umfassend, man kann dieselbe Commission nicht leicht noch betrauen mit der neuen Gerichtsverfassung, hingegen glaube ich, daß in meinem Amendement, im 4. Puncte nämlich enthalten fei, daß die Gerichtsund politische Verwaltung dadurch nicht in Stocken gerathe. Ich habe noch hinzu gesetzt, daß die damit verbundene Haftung noch fortzubestehen habe, daß für die Waisen und Depositengelder die Herrschaften zu haften haben, denn sie sind verpflichtet, so lange sie nicht von dieser Haftung enthoben werden, dafür verantwortlich zu sein. Ich glaube hingegen, daß die Partimontalgerichtsbarkeit erst dann aufzuhören hat, bis die Amtshandlung an die Gemeinden und die vom Staate zu besoldenden Behörden übertragen worden ist. Indem ich dieser Anficht geworden bin, glaube ich auch, daß die andern Herren mit mir einverstanden sein werden, denn auch ich bin mit dem Principe ganz einverstanden, nur geht mein Antrag weiter als der erste Antrag des Abg. Kudlich; es ist mir ganz angenehm, daß er in seinem Verbesserungsantragen ebenso weit geht als ich, nur gehe ich auf einzelne Puncte tiefer ein.

Vicepräs. Ich glaube also, daß, in so weit der Antrag aufrecht bleibt, ich in dieser Beziehung die Unterstützungsfrage an die hohe Versammlung zu stellen habe. (Der Antrag wird unterstützt.) Es liegt weiter der Antrag des Abg. Zimmer vor. Er lautet: 

,,Es haben die aus dem bloßen Untertänigkeitsverhältnisse entspringenden Lasten der Innleute und derjenigen Häusler, die nicht mehr als fünf Metzen Grund besitzen, ohne alle Entschädigung für immer aufzuhören."

,,Hat der Bierzwang mit den ihm anhaftenden Verbindlichkeiten wegzufallen.

Ich ersuche daher den Herrn Antragsteller zur Begründung zu schreiten.

Abg. Zimmer. Herr Abg. Kudlich läßt die Entschädigungsfrage unentschieden, ich wollte durch meinen Antrag sofort zwei Classen darüber die Gewißheit verschaffen, daß sie keine Entschädigung zu leisten haben, nämlich den Innleuten und Häuslern. Die Innleute haben mit den Herrschaftsbesitzern nichts gemein, als daß sie mit ihnen dieselbe Luft athmen, die Roboten, die sie leisten, basieren offen nur auf der Leibeigenschaft Was die Häusler anbelangt, so sind sie durch die letzten Notjahre so herabgekommen daß sie eine Entschädigung unmöglich leisten können, weßhalb ich wünsche, daß man alle jene, die nicht über 5 Metzen Grund und Boden besitzen, der Robot für immer ohne Entschädigungen entheben soll. Was den Bierzwang anbelangt, so leuchtet das Unvernünftige desselben selbst ein Wenn man seine Stiefeln und seinen Rock wo immer nehmen darf, warum soll man denn gerade bei Abnahme des Biers an einen bestimmten Produzenten gebunden sein? Doch das Unzeratgemäße des Bierzwanges ist so klar, daß ich gegen denselben nicht erst weitere Gründe zu entwickeln brauche.

Vicepräs. Ein weiterer Antrag von fünf Mitgliedern liegt vor, und zwar von Barthol. Gabris, Johann Store, Barthol. Pietrowski, Johann Stastowski, Nicolai Draus. Dieser Antrag lautet:

"Wir erlauben uns, an die hohe Reichsversammlung die Anfrage zu stellen: ob wir in einem constitutionellen Staate fernerhin Unterthanen verbleiben, da wir glauben, daß eine constitutionelle Regierung keine Unterthanen, wohl aber ein souveränes Volk besitzt. Wir bitten daher, daß die hohe Kammer dahin wirken möge, daß du Grundobrigkeiten für künftige Zeiten, wenn selbe Bescheide ertheilen, das, sich anmaßende Wort: "Unterthanen" unterlassen mögen."

Wird dieser Antrag unterstützt? (Er wird beinahe von allen Mitgliedern der Kammer unterstützt.) in weiterer Antrag, und zwar der des Abg. Praschak, geht dahin: "Es sei zur Berichterstattung über die Aufhebung aller aus dem Unterthansverhältnisse entspringenden Rechte und Pflichten, sowie über die möglichst vollständige Entlastung von Grund und Boden im Wege einer billigen Entschädigung eine Commission mit gleicher Betheiligung aller Provinzen zu wählen. An diese Commission seien auch die dießfälligen Beschlüsse und Vorlagen der einzelnen Provinziallandtage abzugeben."

Ich fordere den Herrn Antragsteller auf, von seinem Rechte der Begründung Gebrauch zu machen.

Abg. Praschak. Die Angelegenheit der heutigen Berathung ist nach meinet Überzeugung die wichtigste, welche der Reichstag bisher neben dem Konstitutionswerke zu bearbeiten hat. Dieß zeigt das allgemeine Interesse, welches der Antrag des Abg.


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