Es haben daher nur diejenigen Redner zu sprechen, die vorgemerkt sind. (Ein Sprecher verzichtet auf sein Recht.)
Abg. Fischhof. Ich muß bemerken, meine Herren, daß dieser Paragraph von zwei verschiedenen Standpuncten aus angegriffen worden ist: Der eine Herr Gegner fürchtet Gefahr vom §. 84 und glaubt, daß möglicher Weise durch electromagnetische Telegraphen ihm zuvorgekommen werden dürfte und so der Interpellant um in die Szenesetzung einer Interpellation gebracht werde. Die Andern fürchten, der Paragraph untergrabe jedes Interpellationsrecht.
Meine Herren, die Mitglieder der Commission hatten keine der beiden Ansichten betrachtet, sondern fest im Auge das Interesse der Kammer. Die Kammer mag es wenig kümmern, ob Jemand um etwas fragt, oder das Ministerium in Verlegenheit gerät, sie wünscht nur Eines: daß Das was hier gesprochen wird, im Interesse der Mehrheit gesprochen wird. Ich frage, wenn Jemand eine Frage stellt, muß im Interesse des Antragstellers und der Kammer, so viel als möglich, präzis und klar geantwortet werden? Wenn nun die Antwort gleich erfolgt, oder wenn dem Interpellierten Zeit gelassen wird, darüber nachzudenken, um ein Detail herbeizuschaffen, und so viel als möglich entscheidend und bestimmt zu beantworten — dieses einzig und allein hat uns geleitet bei der Abfassung dieses Paragraphes. Die Bemerkung, die Abg. Umlauft vorgebracht hat, daß durch die Abwesenheit eines Ministers das Resultat einer Interpellation annullirt werde, ist nicht stichhältig, denn es ist nicht unzulässig, daß ein Minister durch den Andern supplirt werde und nicht nöthig, daß alle Minister gleichzeitig anwesend sind, was Ihnen viele Zeit entzieht, Ihren Pflichten nachzugehen, währen.) alle Fragen, welche den Ministern übergeben werden, ein oder zwei Minister, welche damit beauftragt werben, zu beantworten im Stande sind. Übrigens sind hier verschiedene Bestimmungen dieses Paragraphes. Ich für meine Person begrüsse mich, wenn die Bestimmung gelassen wird, daß 24 Stünden vor der Berathung die Interpellation eingereicht werde. Alle übrigen Bestimmungen sind für mich unwesentlich, und ich bin bereit, dieselben fallen zu lassen, wenn die Mitglieder der Commission dazu bereit sind, und alle werden dazu bereit sein, wenn nur die Bestimmung bleibt, daß die Interpellation 24 Stunden früher angemeldet werde.
Abg. Pillersdorff. Ich besorge, die Aufmerksamkeit der hoben Versammlung dürfte zu sehr erschöpft sein. (Nein! nein!)
Wenn dieß nicht der Fall ist, so erlaube ich mir auf eine Bemerkung zu antworten, die der verehrte Herr Sprecher vor mir vorgetragen hat, indem er seinen Antrag damit schluß, es sei der Kammer weniger darum zu thun, daß die Antwort aus eine Interpellation schnell, als vielmehr, daß sie entsprechend geschehe. Ich glaube, es kommt vorzüglich darauf an, daß die Wirkung erreicht werde, welche die Interpellationen erzielen sollen.
Mir scheint es nöthig zu sein, daß aus diesen Gesichtspuncte die Interpellationen aufgefaßt werden.
Sie haben einen dreifachen Zweck: 1. Die Kammer selbst aufzuklären, und ihr so zur vorläufigen Vorberathung zu dienen; 2. der Kammer Festigkeit in der Achtung der öffentlichen Meinung und im Vertrauen des Volkes zu verschaffen, welches sein Vertrauen in dem Maße ihr zuwenden wird, als sie öffentliche Meinung sich überzeugt, daß sie jedem Ereignisse und jeder wichtigen Erscheinung mit Aufmerksamkeit folgt, und sie aufzuklären bemüht ist; 3. um Irrtümern zu begegnen, und falschen Eindrücken so schnell als möglich entgegenzutreten.
Dazu ist aber nöthig, daß das Interpellationsrecht so wenig als möglich an Formen und Verzögerungen gebunden werde.
Eine Beantwortung, welche heute wichtig ist, kann morgen ohne Zweck sein. Man hat sich auf Erfahrungen berufen. Ich glaube, das beste Beispiel bietet dasjenige Parlament, dessen Bestand am längsten dauert, und das sich durch freisinnige Institutionen auszeichnet. Ich erwähne des englischen Parlaments. Da lesen wir täglich in den Verhandlungen derselben: "Da ich eben den Minister an seinem Platze sehe, so stelle ich ein ihn die Frage", oder: "da der Minister nicht gegenwärtig ist, so preverire ich, daß ich in der nächsten Sitzung die Frage an ihn stellen werde." Ich glaube, das beweist hinreichend, daß es angemessen ist, jederzeit Interpellationen an die Minister zu stellen, daß aber die Minister nicht gebunden sind, im Augenblicke zu antworten. Ich glaube aber, daß es selbst für die Stellung des Ministeriums von Wichtigkeit ist, daß Zweifel, die bestehen, Fragen, die von Seite der Mitglieder der Kammer an ihn gestellt, so schnell als möglich gelost werden, und in dieser Beziehung kann ich mit der Meinung des verehrten Abgeordneten von Satz nicht übereinstimmen, daß Interpellationen seindlicher Art gegen das Ministerium feien. Ich glaube vielmehr, daß sie ein Mittel der Befestigung des Ministeriums sind, und weil ich dieser Meinung bin, darum lege ich Werth darauf, daß Verzögerungen und hemmende Formen so viel als möglich beseitigt werben, und deßhalb erlaube ich mir den Antrag des Abg. Violand zu unterstützen.
Abg. Trojan. Ich theile ganz die Gründe des verehren Herrn Sprechers vor mir, wie derjenigen, die zuvor für den Antrag des Herrn Abg. Violand sprachen. Ich habe nur noch Einigen näher auszuführen, was bisher bloß leicht angedeutet wurde.
Ich spreche zunächst dagegen, daß eine Interpellation der Unterstützung bedürfen soll. Wie sollen wir auf eine Unterstützung hoffen, wenn wir weder die Gründe noch deren Veranlassung mittheilen können? Daß man im Einverständniß mit Bekannten eine Unterstützung erzielen kann, das ist schon angedeutet worden, allein ist sie leicht zu erzielen, so ist sie überflüssig Ich glaube auch, daß die Interpellation nicht ganz aufgefaßt werden kann, wenigstens nicht vom Parlamente, wenn man ihr nicht wenigstens die factische Veranlassung vorausschickt. Ich theile übrigens die Ansicht des Abg Thiemann, daß es uns allerdings nicht gleichgültig sein kann, uns zu überzeugen, in welcher Art und in welchem Maße das Ministerium vom Zustande unterer Landen Kenntnisse habe. Ich will nicht von dem gegenwärtigen Ministerium im gegenwärtigen Augenblicke sprechen — es ist noch zu neu, aber es Wird auch in der Folge sich bewahren müssen, und dann fordern wir mit Recht, daß es mit den wichtigeren Verhältnissen und wichtigeren Thatsachen in der Art und Weise, wie es von meinem verehrten Herrn Vorsprecher angedeutet wurde, überhaupt mit den Provinzialzuständen bekannt sei, und davon soll uns nun die augenblickliche Antwort auf eine Interpellation überzeugen Insbesondere aber nehme ich das Recht in Anspruch, bei jedem Abgeordneten einen guten Willen vorauszusetzen. Man hat dagegen protestirt, und zwar vorzüglich von dem demokratischen Standpuncte aus, daß man eine Censur an die Capacitäten anlege; man hat gesagt, wir sind alle gleich, um so mehr glaube ich, muß man bei Jedem den besten Willen vermuten und voraussetzen.
Endlich wurde hier gegen den Antrag geltend gemacht, daß wir hier nur das allgemeine Interesse im Auge behalten sollen, damit alle glücklich säen. Meine Herren, sind alle glücklich, wenn es die Einzelnen nicht sind? Ich glaube im Allgemeinen sind die Einzelnen begriffen, wir dürfen also die Einzelnen nicht übersehen Abg. Rieger. Ich will mich ganz kurz fassen Der Abg. Umlauft hat das Meiste gesagt, was ich sagen wollte, und der Abg. Pillersdorff die gegen mich vorgebrachten Gründe vortrefflich widerlegt. Wenn ich mich vorher des Beispieles eines Hausvaters bediente, so wollte ich nicht gesagt haben, daß ein Hausvater im Stande sein müsse, jeden Annenblick über die geringsten Details in der Wirtschaft Auskünfte zu geben, aber er muß allerdings über jeden Gegenstand Auskunft geben können, der unmittelbar unter seinem Einpasse steht, über jeden Gegenstand, der zum Fortbestände der ganzen Wirtschaft wesentlich gehört Ebenso muß auch das Ministerium in jedem Augenblicke über Fragen Auskunft geben können, die von solcher Wichtigkeit sind Es braucht nicht im Stande zu sein, Auskunft zu geben, wie ein Krawall in einer entfernten Gasse abgelaufen ist; es wird sich nicht zu verantworten haben, wenn in irgend einer Provinz Jemand bei einem Wirthhausraufhandel erschlagen wurde; es muß aber im Stande sein, im Augenblicke Auskunft zu geben, wer der gegenwärtige Präsident einer Provinz von fünf Millionen ist. Derlei Fragen von solcher Wichtigkeit muß das Ministerium immer zu beantworten im Stande sein. Man hat gegen mich vorzüglich geltend gemacht, daß man von dem Rechte der Interpellation einen Mißbrauch machen könnte. Dieß ist bei jedem Rechte der Fall Wir mußten alle Waffen verbieten, wenn dieser Grund stichhaltig sein soll, ebenso mußten wir auch die Presse verbieten Aus eben dem Grunde, daß du Presse mißbraucht werden konnte, hat der Absolutismus die Presse beschränkt durch die Censur; ein Ähnliches will man hier einführen, wenn man verlangt, daß eine jede Interpellation von zwanzig ändern bevormundschafstet werden muß, und so den zwanzig anderen sie zur Censur vorlegen muß, ob sie dieselbe billigen Ich glaube nach diesen Grundsatzen müssen wir nicht verfahren. Ich sage, das Ministerium muß jeden Augenblick im Stande sein, darauf zu antworten, was in sein Bereich gehört, wenn wir aber dem Ministerium 24 Stunden vorher uns ankündigen, so ist das so, als wenn wir einer Dame einen Besuch ankündigen und sie so in Stand fetzen, Sich auf unfern Besuch vorzubereiten und die etwaigen Mängel durch Toilettenkünste zu verdecken (Ruf auf der Linken: zur Sache) und über den wahren Thatbestand uns zu täuschen (Beifall ) Das Ministerium, wenn es ein offenes Spiel hat, muß jeden Augenblick bereit sein, sich in die Karten sehen zu lassen. (Beifall.)
Vicepräs. Der Abg. Rieger war der letzte vorgemerkte Redner. Ich erlaube mir noch den Hrn. Berichterstatter zu fragen, ob er nicht das Wort nehmen will Abg. Fischhof. Ich habe nur Eines zu bemerken Ich glaube zur Antwort des Ministeriums muß das Ministerium nicht Toilette machen, nicht schön soll die Antwort sein, aber wahr. (Bewegung.)
Vicepräs. Ich bitte, die Debatte ist bereits geschlossen Ich bitte den formulirten Antrag vorzulegen, da ich die Abstimmung nur nach der Vorläge des Antrages zu machen habe. Ich erlaube mir den Antrag des Abg Fischhof noch einmal vorzulesen und die Unterstützungsfrage zu stellen, er geht dahin: daß vom §. 84 bloß dir erste Absatz bis zu den Worten "zur Kenntnis bringt" bleibe. Der zweite Absatz hingegen: "die Vorlesung der Interpellation u. s. w " und der dritte Satz: "eine Interpellation u. s. w. " seien auszulassen. Diejenigen Herrin, welche diesen Antrag unterstützen, wollen dieß durch Ausstehen kundgeben. (Nicht hinreichend unterstützt.) Der Antrag ist nicht hinreichend unterstützt Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, von seinem Rechte Gebrauch zu machen.
Berichterst. Mayer. Ich glaube, wir haben uns auf einer ganzen Stufenleiter bewegt. Einige Herren Redner standen so weit oben, daß sie behaupteten, die Voranträge der Kommission wollen das ganze Interpellationsrecht gestrichen haben, und doch haben wir ihm ein eigenes Hauptstuck gewidmet, wir waren also selbst überzeugt von seiner Wichtigkeit. Andere Herren gingen so weit, die Interpellation als ganz gleich mit der Freiheit und die Freiheit in dem Sinne zu nehmen, daß es eine Freiheit gibt, die keine Schranken kennt. So wie die Freiheit nur in der Ordnung ist, so auch die Interpellation. Aber, meine Herren, im Laufe der Debatte habe ich kennen gelernt, daß die Interpellation eine schärfere Waffe sei, als ich bisher selbst dachte, Erlauben Sie mir, meine Herren, daß ich von den zwei uns vorgeführten Bildern, einem ästhetischen und einem idyllischen bloß das idyllische wähle. (Gelächter.) Das Ministerium ist damit verglichen worden, daß es ein Hausvater fei, der Gäste bekomme und den Staub wegführen könne. Ich glaube nur, der Vergleich hatte in einer Beziehung, nämlich umgekehrt vorgebracht werden sollen, daß die Versammlung der Hausvater sei und das Ministerium bei ihm als Gast erscheine, und wenigstens in dieser Beziehung Anspruch hat, gastlich behandelt zu werben, daß auch wenigstens in diesem Puncte die Ministerbank als Ministerbank und nicht als Anklagebank erscheine, wie es auch der Fall sein könne bei dem ungeschränkten Rechte der Interpellation. (Ruf: Zur Sache! Eine Stimme: Keine Sophistereien!) Ich weiche von der Sache nicht ab, ich will nur die Schränken begründen, die das Recht haben muß. (Eine Stimme: Keine Persönlichkeit.) Ich bitte, das ist keine Persönlichkeit. (Unterbrechung.) Also der Vergleich ist vollkommen gefallen. — Ich erlaube mir zu bemerken, daß, wenn eine Waffe ist, keineswegs der Mißbrauch der Waffen beseitigt werden kann, aber daß es doch eine bestimmte Form geben muß, in welche jedes Recht gegossen wird. Ich erlaube mir als Berichterstatter den Antrag dahin zu stellen, daß hier die rechte Mitte gefunden werden wolle. Keineswegs aber darf die Waffe dem einen oder andern Begehren bei Seite und der Mißbrauch der Interpellation zur Seite gesetzt werden, und deßhalb schließe ich mich an den Antrag des Herrn Polacek an, welcher hier vielleicht den rech ten Mittelweg finden läßt.
V i c e - P r ä s. Es liegen hier vier Verbesserungsantrage vor, und zwar der erste Antrag, der zur Abstimmung gelangen dürste, ist der des Abg. Violand, welcher dahin geht, daß die §§. 83 und 84 beizubehalten wären, und daher indirect wünscht, daß es von dem nunmehr beantragten §. 84 das zur Bestimmung über die Proteste gänzlich abkomme; er hebt daher den Antrag des Herrn Berichterstatters zur Gänze auf.
Abg. Goldmark. Ich glaube, eben deshalb kann er nicht zuerst zur Abstimmung gebracht werden. (Allgemeiner Ruf: Ja zuerst!)
Vicepräs. Ja zuerst, weil jener Antrag welcher den andern gänzlich behebt, die Priorität gänzlich für sich hat. Ich stelle die Frage an die hohe Versammlung, das diejenigen Hern, die sich für die Nichtaufnahme des nunmehr beantragten §. 84 aufzusprechen wünschen, es durch Aufstehen kund geben wollen. (Majorität ist dafür.) Dadurch beheben sich die Anträge des Abg. Wieznicki, welcher nur die Hinweglassung einiger Bestimmungen aus dem §. 84 will; eben so der Antrag des Abg. Polaczek, der dieselben Bestimmungen aufnimmt, jedoch mit einer kleinen Modification; er fordert, daß hier keine Frist von 24 Stunden festgesetzt werde, sondern daß die Anmeldung unmittelbar vor der Sitzung geschehen solle. Nun dürfte der §. 83 selbst zur Sprache kommen. In Betreff des §. 83 liegt ein Verbesserungsantrag des Abg. Tomicek vor: der §. 83 des ursprünglichen Entwurfes soll bleiben, der letzte Satz soll jedoch lauten: "In keinem Falle darf jedoch durch eine Interpellation eine bereits begonnene Verhandlung unterbrochen worden." Ich erlaube mir vor der Hand, die letzte Bestimmung zur Abstimmung zu bringen. Sie geht dahin, daß der letzte Satz des §. 83, welcher ursprünglich lautet: "In diesem Falle ac.." dahin stylisirt werde: "In keinem Falle ac.." Diejenigen Herren, welche sich für die vom Abg. Tomicek beantragte Stylisirung des letzten Satzes auszusprechen wünschen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Angenommen.) Ich bitte den Herrn Berichterstatter, den §. 83 vorzulesen.
Berichterst. Mayer (liest den §. 83 in seiner neuen Fassung): "Jedem Abgeordneten steht das Recht zu. durch Fragen an den Präsidenten der Reichsverrammlung, an die Vorstände der Abtheilungen und der Ausschüsse, oder an die Minister auch einen Gegenstand zur Sprache zu bringen, der nicht auf der Tagesordnung steht, sowie auch von letzteren die Vorlage ältlicher Urkunden zu verlangen. (In keinen Falle darf aber die Interpellation eine bereits begonnene Verhandlung unterbrechen,)"
Vicepräs. Diejenigen Herren, die sich für die Annahme des so stilisierten Paragraphs auszusprechen wünschen, wollen es durch Aufstehen kundgeben. (Angenommen.)
Berichtetst, Mayer (liest den §. 84, nunmehr 85.)
Vicepräs. Wünscht Jemand das Wort?
(Meldet sich Niemand.) Falls sich die hohe Versammlung für die Annahme der eben gelesenen Paragraphe auszusprechen wünscht, bitte ich es durch Aufstehen kund geben zu wollen. (Angenommen.)
Berichterst. Mayer (liest den §. 85:) "Der Interpellirte kann sogleich Antwort ertheilen, sie für eine spätere Reichstagssitzung zusichern, oder mit Angabe der Grünte ablehnen. Dasselbe gilt bezüglich der Urkunden, um deren Vorlage die Minister angegangen werden."
Vicepräs. Wünscht Jemand das Wort?
(Es meldet sich Niemand.) Falls die hohe Versammlung sich für die Annahme des so eben verlegenen Paragraphs ausspricht, bitte ich es durch Aufstehen kund gehen zu wollen. (Angenommen.)
Abg. Fischhof. Ich erlaube mir den Antrag p stellen, daß wir heute noch die Geschäftsordnung zu Ende bringen.
Vicepräs. Ich trage darauf an, daß in die Tagesordnung für Montag die Fortsetzung über die Berathung der Geschäftsordnung aufgenommen werde. (Ja, ja!) Zweitens die Berathung über den Antrag des Abg. Kudlich, Über Aufhebung des Unterthanenverbandes. Drittens die Berathang übet den Antrag des Abg. Selinger wegen Anerkennung der Verdienste unserer Armee in Italien.
Abg. Hein. Ich würde beantragen, den Antrag des Abg. Seling er früher vorzunehmen, weil der Antrag des Abg. Kudlich mehr Zeit erfordern wird, und weil der Antrag des Abg. Selinger das Prioritätsrecht hat.
Vicepräs. Ich erlaube mir auf den Antrag des Abg. Hein zu erwidern, daß nach der Vormerkung eigentlich der Antrag des Abg. Kudlich die Priorität hat.
Schrifif. Streit. Chronologisch hat der Antrag des Abg. Selinger den Vorrang; der von Selinger ist am 6. Juli, jener des Kudlich am 14. präsentiert; allein es ist mir sehr gut erinnerlich, daß beschlossen worden ist, daß der Antrag von Kudlich am 29 Juli zur Vollberathung kommen solle. Bezüglich des Antrags von Selinger ist aber gleich ursprünglich am 25. beschlössen werden, daß er den Tag nach Annahme der Geschäftsordnung zur Berathung kommen solle.
Abg. Selinger. Nachdem mir das Prioritätsrecht gebührt, so bitte ich auch, daß mein Antrag gleich nach Beendigung der Geschäftsordnung berathen werde.
V i c e p r ä s. Bitte sich niedersetzen zu wollen.
Es wurde beschlossen, daß dir Antrag des Abg. Kudlich nach drei Tagen zur Vollberathung komme, der Tag, an welchem diese drei Tage verflossen gewesen wären, ist schon längst verstrichen. Dagegen wurde beschlossen, daß der Antrag. des Abg. Selinger gleich nach der Berathung der Geschäftsordnung zum Vortrage kommen solle, es ist daher die Priorität streitig. Es handelt sich um die Tagesordnung für Montag; der Herr Abg. Selinger spricht den Wunsch aus, daß der Antrag von ihm am Montag zur Sprache und Schlußfassung gelange.
Schriftf. Streit. Ich erlaube mir noch etwas zur Aufklärung bekannt zu geben. Der Abg. Audlich hat mir heute selbst gesagt, daß er ein Amendement stellt und dasselbe in Druck legen will, daß er selber beantragen werde, die Berathung zu verschieben. Ich erkläre hiermit nur ein Factum berichtet zu haben, ohne mich in etwas weiteres einzulassen.
Vicepräs. Dadurch sind wir in der Frage selbst nicht weiter gekommen und dadurch ist nur der Antrag des Abg. Kudlich für Montag verschoben. Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag, daß das Antrag des Abg. S e l i n g e r gleich nach Beendigung der Geschäftsordnung berathen werde, zu unterstützen wünschen, dieses durch Aufstehen anzuzeigen. (Jener Antrag ist hinreichend unterstützt.)
Weil das Ergebniß so günstig ist, so erlaube ich mir sogleich die Umstimmungsrage zu stellen. Diejenigen Herren, welche sich dafür, daß der Antrag des Abg. Selinger die Priorität habe, auszusprechen wünschen, belieben es durch Aufstehen zu erklären. (Wird angenommen.)
Ein Abg. Ich zweifle aber, daß die beschlußfähige Anzahl der Mitglieder vorhanden ist.
Schriftführer. Ich habe gerade die Zählung vorgenommen.
V i c e p r ä s. Ich bitte diejenigen Herren, welche sich für den Antrag aussprechen, stehen bleiben zu wollen. Ich glaube es ist die Majorität. Ich erlaube mir nur noch eine Bemerkung zu machen. Es handelt sich nur um eine Stelle in der Wiener Zeitung, in der es heißt, daß die Feierlichkeit auf den morgigen Tag verschoben worden fei, dies ist aber unrichtig; daher bleibt es bei der ursprünglichen Bestimmung, nämlich am Montage. Ebenso bitte ich, daß die Ausschüsse die Beendigung ihrer Berichte dem Vorstandsbureau anzeigen wollen, wegen Feststellung der Anträge an die Tagesordnung. Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.
(Schluß der Sitzung um 3 Uhr.)