Støeda 2. srpna 1848

Officielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österr. Reichstages.

Elfte Sitzung den constituirenden Reichstages am 2. August 1848.

Tagesordnung. 

I. Ablesung des Sitzungsprotokolls vom 1, August 1848.

II. Fortsetzung der Verhandlung über die Geschäfts Ordnung.

Vorsitzender: Vicepräs, Strobach. Anwesende Minister: Doblhoff, Kranß, Latour, Bach, Schwarzer.

Anfang um halb 10 Uhr.

Vicepräs. Die zur Eröffnung der Sitzung erforderliche Anzahl der Herren Abgeordneten ist vorhanden, es wird daher die Sitzung für eröffnet erklärt. Ich ersuche daher den Herrn Sekretär, das Protokoll vom 1. August zu lesen.

(Secretär Hauschild liest es.)

Vicepräs. Die zur Schlußfassung erforderliche Anzahl ist vorhanden, ich stelle daher die Frage, ob Jemand gegen den Inhalt und die Form des Protokolles etwas einzuwenden hat.

Abg. Brestel. Hier im Protokolle ist mein Name angegeben unter der Commission für den Verfassungs- Ausschuß während der Abgeordnete Goldmark der Dritte für Nieder  Österreich gewählt ist.

Vicepräs. Falls sich die hohe Versammlung für die Bestätigung des Protokolls auszusprechen wünscht, wolle dieß durch Aufstehen kund gegeben werden.

(Angenommen.) Bevor ich zur Vorlesung mehrerer Eingaben schreite, die inzwischen eingelaufen sind, erlaube ich mir, an die hohe Versammlung eine Mittheilung zu machen, die die Organisirung des Kassegeschäftes betrifft. Die Organisirung dieses Geschäfte? ist nach der Geschäftsordnung dem Vorstande zugewiesen, doch berührt sie in ihrer Rückwirkung zunächst die einzelnen Glieder der Reichsversammlung. Der Reichstagesvorstand hat schon das Ministerium um einen Vorschuss von 30.000 fl, angesucht, und er ist bereits angewiesen worden; der Reichstagesvorstand hat ferner einen Cassabeamten aufgenommen, der im Anfange seiner Thätigkeit, und zwar durch diese und die künftige Woche jeden Tag die Zahnungen zu leisten haben wird; für die Zukunft glaube ich, daß die Zahlungen nur einige Male während des Monats zu realisiren sein werden. Die Stunden, in denen die Zahlungen zu leisten find, sind in der Art eingerichtet, daß sie jedenfalls zum Theile dem Beginne der Sitzung der Reichsversammlung vorangehen, und dem Schlüsse nachfolgen. Ich glaubte, daß es dem Interesse der Herren entsprechen werde, wenn die Zahlungen von 8 — 12 Uhr Vormittag, und Nachmittag von 3 — 5 Uhr geleistet werden, damit die Herren Abgeordneten sich nicht in der Lage sehen, eigene Gänge vorzunehmen, um die Gebuhren zu erheben. Die Beträge, die dießfalls zu erheben wären, durften nur in der Eigenschaft als Vorschüsse zu erheben sein, weil eine genaue Berechnung der Gebühren vor der Hand nicht thunlich ist. Ich glaube, es würde dem Interesse der Ordnung des Geschäftes entsprechen, wenn die Herren für das vergangene Monat jeden Betrag als Vorschuss erheben wollten, der auf die Zeit ihres Aufenthaltes in Wien pro rata temporis entfällt, und weiteres die Hälfte der Gebühr für den Monat August, weil in Zukunft die Gebühren zur Hälfte im Anfange des Monats, und zur Hälfte in der Mitte des Monats am 15. zu zahlen sein werden, infolange nicht eine andere Sehrfügung von der hohen Versammlung getroffen werden wird. Die Manipulation betreffend, glaube ich, wird es der Ordnung dieses Geschäftes entsprechen, wenn die Herren sich gleich ausfertigen, diese mit der Anweisungsklausel in der Kanzlei des Vorstandes versehen lassen, wozu namentlich der Beamte Wallner bestimmt ist, und sobald die Anweisungsklausel darauf geschrieben ist, werde ich, bis der Herr Präsident zurückkehrt, den Namen fertigen, damit die Anweisung nach Maßgabe der Bestimmung der Geschäftsordnung vollgütig wäre. Ich bitte daher, nach dieser Mittheilung die dielfälligen Schritte einleiten zu wollen. Ich habe nun noch einen Punct zur Sprache zu bringen, der zunächst die Abgeordneten der Stadt Wien betrifft. Es ist nämlich der §. 5 des Circulare über die prov. Wahlordnung zum Reichstage. Ich glaubte, weil das ein Finanzgeschäft ist, und mir vor de« Hand die Erfassung der Anweisungen zusteht, jedenfalls zur Sicherung der mir anvertrauten Fonde die Auslegung durch einen Beschluß der Reichsversammlung selbst functioniren zu lassen, weil ich es nicht übernehmen kann, ihm eine privative Auslegung zu geben. Der §. 5 lautet dahin nach dein Wortlaute hätte es den Anschein, daß die Abgeordneten der Stadt Wien keine Entschädigung zu beziehen hätten, weil diese Entschädigung nur jenen zugedacht scheint, welche eine Vergütung der Reisekosten in Anspruch nehmen. Das ist bloß im Wortlaute, aber in der Natur der Sache dürfte eine andere Auslegungsart gelegen sein. Ich erlaube mir daher die Anfrage an die hohe Versammlung, daß diejenigen Herren, die sich für den Bezug der Entschädigung von 200 fl. C. M. von Seite der Abgeordneten der Stadt Wien aussprechen wollen, es vielleicht durch Aufstehen kund geben wollen. (Einstimmig angenommen.)

Nach §. 56 der Geschäftsordnung find nun die Eingaben anzukündigen. Es befindet sich hier eine Zuschrift des hohen Ministeriums, die der Herr Secretär ablesen wird. (Secr. Streit liest dieselbe.) Wünscht Jemand das Wort in dieser Angelegenheit zu ergreifen? Aug. H a gen au er. Ich glaube, daß das ein Gegenstand ist, den wir an die Commission zu verweisen haben, die die beanstandeten Wahlen zu prüfen hat; kennen wir die Vorlagen nicht, und wissen wir nicht, wie die Wahl vorgenommen worden ist, so werden wir doch mehr Aufklärung brauchen.

Abg. Streit. Das ist keine beanstandete Wahl, es hantelt sich nur darum, aufzusprechen, ob man gleich ursprünglich einen Substituten wählen darf, nachdem die hohe Reichsversammlung sich schon öfter ausgesprochen hat, daß eine solche Wahl eines Ersatzmannes in vorhinein unzulässig sei. Ich beantrage für meine Person, daß man dem Ministerium eröffne, daß der Ersatzmann nicht angenommen wird, und eine neue Wahl auszuschreiben wäre. (Wird unterstützt.)

Abg. Trojan. Ich erlaube mir eine Aufklärungsfrage: Ist der Ersatzmann sogleich von der Erklärung des Erstgewählten gewählt worden oder später? Abg. Streit. Aus der Zuschrift ergibt sich das, (Er liest die betreffende Stelle.)

Ein Abg. Ich erlaube mir die Anfrage an das Bureau, ob die Acten über diese Wahl bereits vorliegen oder nicht; denn daraus würde am besten die Beantwortung der Frage sich ergeben, welche der Herr Abg. Trojan gestellt hat, und die nach meinem erachten allerdings von Belang sein durfte.

Abg. Hagenauer. Die Acten sind da, ich habe sie gesehen, aber geprüft find sie noch nicht, folglich wissen wir noch nicht, wie die Wahl vorgenommen ist, und deßhalb schien es mir nöthig, die Wahl früher zu prüfen, bevor wir sie für ungültig erklären; es ist bloß ein Bericht.

Abg. Cavalcabó. Ich stimme auch im Wesentlichen dem Hrn. Abg. Hagenauer bei und theile vollkommen dessen Meinung, daß es nach dem angenommenen Principe der Versammlung nicht angeht, zugleich den Abgeordneten und dessen Substituten zu wählen; jedoch würde ich mich über diese Ministerialnote allein nicht mit Beruhigung in die Entscheidung einlassen, und würde den Antrag stellen, die Ministerialnote an jene Abtheilung zu geben, wo der Wahlact Desjenigen liegt, der auf die Wahl resigniert hat, und dann wird man mit voller Beruhigung entscheiden können.

Abg. Streit. Darüber muß ich bemerken, daß dieses unmöglich ist, denn eine Zutheilung an die Abtheilungen ist deßhalb nicht möglich, weil der erste Abgeordnete noch keiner Abtheilung zugewiesen ist und weil es nicht möglich ist zu bestimmen, welche andere Abtheilung seinen Wahlact zu prüfen hätte.

Abg. B r es t el. Ich muß mir nur eine Bemerkung erlauben. Eine Vorstimme hat erwähnt, es wäre möglich gewesen, die Wahl des Ersatzmannes hätte erst stattgefunden, nachdem der Abgeordnete erklärt hätte, er nehme die Wahl nicht an. Dieser Vorgang kann nicht sein, denn in diesem Falle wäre der dann Gewählte kein Ersatzmann, sondern ein Deputierter; daß aber der zweite offenbar als Ersatzmann gewählt würde, geht schon daraus hervor, weil erst heute das Ministerium uns diese Anzeige erstattet. Hätte der Gewählte gleich damals erklärt, er nehme die Wahl nicht an, so müßte diese Erklärung weit früher zu uns gekommen sein, es geht also daraus hervor, daß der zuerst Gewählte anfangs erklärt hat die Wahl anzunehmen, und erst später angegeben hat, daß er sie nicht annehme, worauf dann der Ersatzmann gewählt würde. Da hatte aber die Wahlversammlung gar kein Recht, einen Stellvertreter zu wählen, folglich kann diese Wahl als gar keine Wahl angesehen werden. Ist der Deputierte einmal gewählt, so hört das Befugnis der Wahlmänner auf; alles Andere hat keine Gültigkeit mehr. Ich glaube daher eben, damit der Bezirk nicht länger mehr untertreten bleibe, daß das Ministerium unverzüglich zu ersuchen wäre, eine neue Wahl auszuschreiben.

Abg. Weznicky, Dieses sind Supposttionen und ich halte dafür, daß die Wahlacten vorgelegt werden; daraus werden wir ersehen, ob er als Ersatzmann gewählt worden ist oder als Deputirter. Es kann sein, daß wie  vor sich gegangen ist, der gewählte Deputirte gleich gefragt worden ist, ob er die Wahl annehme. Ist dieß geschehen, und hat er erklärt, daß er die Wahl nicht annimmt, so kann es sein, daß die Wahlmänner sogleich eine neue Wahl vorgenommen haben, und es ist der Ausdruck Ersatzmann nur irrigst Weise gebraucht.

Ein Abg. Wie mir aus der Laibacher Zeitung bekannt ist, so scheint es, daß die erste Wahl annullirt wurde, der Grund ist mir unbekannt, und es scheint, daß die Wahl, die auf Vincenz Schrott gefallen ist, eine zweite Wahl war. Wir können dieses jedoch nicht beurtheilen, weil seine Acten vorliegen, und ich unterstütze daher den Antrag, daß die Acten vorgelegt werden.

Abg. Cavalcabó. Ich muß nur noch beifügen über die Bemerkung des Abg. Streit, daß man nicht wüßte, welcher Abtheilung der Wahlact zuzuweisen sei, daß diesem Übelstände leicht zu begegnen wäre, wenn entweder ein eigener Ausschuß gebildet, oder dieser Gegenstand was immer für einem Ausschusse zugewiesen würde — die Versammlung möge beschließen, ob er der ersten, zweiten, dritten Classe sei, weil alle Abtheilungen gleich sind. Was die Verzögerung betrifft, so könnte dieser Wahlact morgen zum Vortrage kommen, wo ohnehin die Berichterstatter über die geprüften Wahlen berichten werden, die sich in keine Entscheidung hierüber einlassen dürfen. Wegen eines Tages später kommt es nicht an.

Abg. Trojan. Indem ich mich der Bemerkung des Vorredners anschließe, stelle ich den Antrag bestimmt, ohne uns viel an den Buchstaben und die Form zu binden, daß wir die Prüfung dieses Wahlactes und die Vorlage dem bereits gewählten Ausschusse zur nochmaligen Revision der beanstandeten Wahlen zuweisen. Da es ganz gewiß ist, daß die beanstandete Wahl, oder die fragliche Person nicht einer Section zugewiesen werden kann, weil sie nicht anwesend ist, so glaube ich, daß dieses durch einen Ausschuß abgethan werden soll. Ubrigend schließe ich mich dem Antrage an, daß auf eine einfache Note hin, auf eine Vermuthung hin, nicht beurtheilt werden kann, wann die Resignation vor sich gegangen ist. Es wäre übrigens nicht löblich, über den Vorgang eines Wahlbezirkes und über das Erscheinungsrecht dieses Deputirten abzusprechen, bevor die Wahlacten vorgelegt worden sind. (Ruf: Abstimmen.)

Vicepräs. Es liegen hier drei Anträge vor. Der erste geht auf die Vorlage der Acten, der zweite auf die Zuweisung an eine Commission, ein dritter auf die Zuweisung an die Abtheilungen, und dann ist noch ein vierter Punct hier, der mehr peremtorische ist, nämlich: daß das Ministerium um die Ausschreibung einer neuen Wahl ersucht werden soll. Ich erlaube mir den letzten Antrag zunächst zur Abstimmung zu bringen, weil durch dessen Annahme die ändern sich von selbst beheben würden. Diejenigen Herren, welche sich für die sogleich Erledigung aussprechen wollen, nämlich: daß das Ministerium anzugehen wäre, eine neue Wahl auszuschreiben, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Bleibt in der Minderheit.) Es bleiben noch die übrigen Antrage, nämlich der Antrag, daß die Acten vorzulegen seien. Ich glaube, falls die Acten nicht da find, durfte es der Vorstand zu übernehmen haben, auf deren Vorlage zu dringen.

Abg. Hagenauer. Ich habe nicht auf Vorlage der Acten angetragen.

Vicepräs. Das ist der Antrag eines ändern Abgeordneten, den ich später zur Abstimmung bringen werde.

Schriftführer. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß der Wahlact wohl hier ist, et liegt oben.

Vicepräs. Dann fällt dieser Antrag weg. Es sind noch zwei Antrage: nämlich wegen Verweisung dieser Angabe an eine Commission zur Prüfung der beanstandeten Wahlen, und der Antrag wegen Zuweisung an die Abtheilungen.

Schriftf. Cavalcabó, Ich ziehe meinen Antrag: die Zuweisung an die Abtheilungen, zurück.

Vicepräs. Somit fällt auch dieser Antrag weg, und es bleibt noch einer zur Abstimmung zu bringen. Diejenigen Herren, welche einverstanden find, daß diese Eingabe des Ministeriums der Commission zur Prüfung der beanstandeten Wahlen zurückgewiesen werde, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Angenommen.)

V i c e p r ä s. Es liegt hier ein Urlaubsgesuch des Hrn. Abgeordneten S c h l e g e l auf sechs Tage vor, das daher mittelst des Reichstagsbeschlusses entweder bewilliget oder abgewiesen werden muß.

Sec. Streit (verliest dasselbe).

V i c e p r ä s. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? — Diejenigen Herren, welche sich für Bewilligung dieses Urlaubes auf sechs Tage aussprechen, wollen aufstehen. (Majorität.)

Minister Doblhoff. In Beziehung auf die Wahlen will ich eine gestern an mich gestellte Frage beantworten, nämlich: was den Vollzug der Wahlen in Dalmatien betrifft. Für Dalmatien sind bereits zehn Wahlen vollzogen und angezeigt, nur Eine, nämlich die von Cattaro, hat noch nicht stattgefunden, dürfte aber gegenwärtig schon vollzogen sein, da die Wahlmänner auch nach einem Berichte von Seite des Landespräsidiums zur Beschleunigung ihrer Reife aufgefordert worden sind, und sich sämmtliche bereits in Zart befinden. Sie find aber noch nicht eingetroffen, indem ihre Reise durch die Unterbrechung der Dampfschifffahrt in Folge der Blockade von Triest verhindert worden ist. Nach einem weiteren Berichte, welcher bereits dem Reichstage übermittelt wurde, nämlich vorn 24. Juli, hatten die in Zara versammelten Deputirten diese Stadt noch nicht verlassen, dürften aber nunmehr, da sie alle vereinigt sind, mit Ausnahme der Deputirten don Cattaro, die aber schon gewählt sein dürften, bereits auf der Reise sein und in Kurzem hier eintreffen.

Minister Schwarzer. Auch ich habe eine Interpellation von gestern hier zu berichten, die neulich der Herr Abgeordnete Reuwall an das hohe Ministerium der öffentlichen Arbeiten gestellt hat. (Wird verlesen.) Es ist aber unrichtig, daß ein großer Theil desselben für öffentliche Zwecke benützt wurde, indem daher zu diesem Zwecke bisher nur ein kleiner Theil verwendet worden ist, welcher jedoch bisher deßhalb nicht sogleich abgetreten werden konnte, weil der Hof noch eine große Anzahl von Möbeln und Einrichtungsstücken in demselben aufbewahrt hat, und ich glaube es dem Schicklichkeitsgefühle überlassen und es einer hohen Versammlung anheim stellen zu müssen, daß jetzt in dem Augenblicke, wo der allerhöchste Hof zur Rückkehr nach Wien eingeladen wird, es nicht an der Zeit ist, einen Unterschied zwischen Civilliste und Staatsschatz eintreten zu lassen. Ich glaube daher, daß dieser Punct bis dahin aufgeschoben werden dürfte, bis über die Civilliste etwas Bestimmtes durch die hohe Versammlung entschieden wird. Gegenwärtig sind die Localitäten derart getheilt, daß kein Platz mehr zur Unterbringung des Justizministeriums vorhanden ist. Das Justizministerium wird daher das Bathyanische Gebäude übernehmen. — Was die zweite Frage betrifft, wird dieser Vertrag, welcher schon seit dem Jahre 1841 besteht, dadurch seine Erfüllung finden. Es ist nicht möglich, einen solchen Contract mit einem Machtspruche oder mit einem Federstriche zu lösen. Was die dritte Frage betrifft, nämlich in Beziehung auf das Fürst Liechtensteinische Palais ist der Betrag der Miethe nicht auf neuntausend zweihundert, sondern vielmehr auf eintausend zweihundert Guten festgesetzt worden, Dieß ist allerdings eine Unzukömmlichkeit, aber dieser Gegenstand wird dadurch erledige indem Forst Liechtenstein bemerkt hat, daß diese Miethe bloß für die oberste Justizstelle lautet. Wird diese Miethe aufgekündet, wie es ohnehin geschehen muß, so wird dann dieses Gebäude zurückgestellt, oder für andere Zwecke verwendet werden. Wenn der Herr Abgeordnete Neuwall oder fönst ein anderes Mitglied der Kammer wünscht, daß diese Frage ganz in extenso gelöst wird, bin ich bereit, die betreffenden Acten auf den Tisch des Hauses niederzulegen.

Abg. Neuwall. Ich für meine Person stehe davon ab.

Vicepräs. Es sind noch einige andere Fragen, nämlich wegen der Constituirung der einzelnen Ausschüsse und wegen der Wahl der Functionäre des Ausschusses zur Berathung des Antrages des Herrn Abgeordneten Straffer zusammengestellt worden. Diese sind aber nach der Versicherung der Hrn. Secretäre noch nicht bekannt gegeben worden, Ich ersuche daher, die Mitglieder, des Aufschussess bekannt geben zu wollen.

Abg. Stadion. Die Mitglieder der Commission sind gewählt worden, und zwar Straffer, Kautichitsch, Polatschek und Schuster.

Vicepräs. Diese Mitglieder sind ohnehin schon bekannt, aber nicht wer als Vorstand gewählt worden ist.

Abg. Stadion. Vorstand ist Stadion und Schriftführer ist Polatschek.

Vicepräs. Ich bitte die Functionäre des Ausschusses, der zur Berathung über den Antrag des Abg. Sierakowski zusammengesetzt wurde, bekannt geben zu wollen.

Abg. Rieger. Die Wahl wurde gestern vorgenommen. Zum Vorstände wurde gewählt Abg. Richter, zum Schriftführer G l e i s p a c h, und zum Referenten Rieger.

Vicepräs. Falls im Ausschüsse zur Entwerfung der Constitution bereits zur Wahl der Functionäre geschritten wurde, wollen Sie dieselben bekannt geben.

Abg. Mayer. Die Wahl wird erst heute um 6 Uhr stattfinden.

Vicepräs. So weit die Wahl der Abteilungen für den Ausschuß zur Prüfung der beanstandeten Wahlen bekannt sind, bestehen sie aus folgenden Mitgliedern: Ein Schriftf. Für die 2. Abth. Löhner,, 3. Eckl, 4.Sieber,  5.Smarzewski, 6. " Klaudi, 7. " Krainski, 8. " Helfert, 9. " Wiüznicki.

Die erste hat noch nicht gewählt.

Abg. Mayer. Sie wird heute Nachmittag vorgenommen werden.

Vicepräs. Ich bitte die gewählten Mitglieder, sich morgen im Kommissionszimmer einzufinden, um die Functionäre zu wählen, und sie dann bekannt zu geben.

Abg. Trummer. Ich erlaube mir, an den Minister des Innern die Frage zu stellen, ob dem Minister bereits amtlich bekannt ist, daß gestern Abends in der Hauptstraße der Altervorstadt ein bedeutender Volksauflauf, eigentlich eint Volkszusammenrottung stattgefunden hat? Gestern um 5 Uhr Abends rettete sich in der Hauptstraße der Altervorstadt ein so bedeutender Volkshaufe zusammen, daß dadurch die ganze seht breite Gasse gänzlich abgesperrt war. Die Zusammenrottung, dieser Volksauflauf in der Hauptstraße der Altervorstadt verübte an dem Wohngebäude des Pfarrers sehr viel Ermesse und wollte sogar, wie ich hörte, sich der Person des Pfarrers bemächtigen; oh ihm dieß gelang, weiß ich nicht. Diese Volkszusammenrottung, eigentlich Volksauflauf (Zischen) blieb von 8 Uhr Abends bis gegen Mitternacht in der Hauptstraße der Altervorstadt zusammengerottet, und verübte seine Exzesse. Diese gestrige Zusammenrottung des Volkes (Zischen) dürfte die Wahrheit der in der hohen Reichsversammlung vor einigen Tagen ausgesprochenen Behauptung, daß nämlich in Wien die vollkommenste Ruhe und Ordnung herrsche, nach meiner Meinung sehr zweifelhaft machen. Für den Fall nun, als dem Minister des Innern diese Zusammenrottung, eigentlich Volksauslauf (Zischen) amtlich bekannt war, erlaube ich mir die Frage zu stellen, welche Maßregeln der Minister des Innern bereits ergrissen hat, oder zu ergreifen Willens ist, damit derlei Zusammenrottungen (Zischen) von nun an, wenn nicht geradezu unmöglich gemacht, doch wenigstens gleich nach ihrer Entstehung unterdrückt werden.

Die Ergreifung der strengsten Maßregeln zur Unmöglichmachung oder wenigstens zur folgeichen Unterdrückung forscher Volksausläufe, solcher Volkszuseimmentrottungen (Zischen) ist gegenwärtig um so unerlässlicher, weil die hohe Reichsversammlung sonst leicht einer Unwahrheit (Zischen) von Sr. Majestät geziehen werden könnte, indem Se. Majestät einerseits in der von der hohen Reichsversammlung durch eine eigene Deputation abgesendeten Adresse lesen werben, daß in Wien die vollkommstet Ruhe und Ordnung herrsche, anderseits aber Se. Majestät durch die Zeitungen oder auf andere Weise erfahren werden, daß in Wien in der Hauptstraße der Altervorstadt ein solcher Volksauflauf, eine solche Volkszusammenrottung (Zischen) stattfinde.

(Ruf: Zur Ordnung!)

Es würde mich sehr wundern, wenn in einer Stadt, welche, wie die Zeitungen berichten, eine Nationalgarde von 40.000 Mann hat, und in welcher sich überdies noch eine bedeutende Militärmacht befindet, nicht während der Zeit, als die Reichstagsverhandlungen dauern, derlei Volksauskäufe und Volkszusammenrottungen (Zischen) unmöglich gemacht, oder wenigstens in ihrem Entstehen unterdrückt werden sollten. Ich erlaube mir, auch an den Justizminister die Frage zu stellen, ob der Minister bereits das Erforderliche veranlaßt hat, oder zu veranlassen Willens ist, damit die Anstifter dieser Volkszusammenrottung (Zischen) nach dem Gesetz zu Verantwortung gezogen werden, denn ich glaube, daß das Gesetz noch immer aufrecht bestehe. (Zischen.)

Vicepräs. Ich bitte, die Interpellation ist an den Minister des Innern gerichtet.

Abg. Brestel. Ich will nur über die Form sprechen, ich will erwähnen, daß das Recht einer Interpellation bloß darin besteht, daß man an das Ministerium oder an den Vorstand eine Frage stellet, daß aber das Recht keineswegs darin besteht, sich über das Materielle auszulassen, denn sonst wird mit der Formulirung der Interpellation stundenlang gebraucht, und auf diese Weise wird jeden Tag dasselbe Recht der Versammlung Stunden rauben. (Ruf: zur Ordnung.)

Ich will nur sagen, daß wir auf die Geschäftsordnung halten. Eine Interpellation ist eine Frage und keine Ausführung, und ich glaube, daß auf diese Weise die hohe Versammlung nicht um ihre Zeit gebracht werde.

Minister Doblhoff. In Beziehung auf den Zusammenlaufe in der Altervorstadt ist mir vorläufig nur im Allgemeinen mündlich berichtet worden; es werden die näheren Umstände erhoben, und der Gegenstand in Untersuchung gezogen werden. Von einem bedenklichen Charakter ist mir auch bei dieser Gelegenheit nichts bekannt worden. So viel mir bekannt wurde, hat es das Begräbnis eines Kindes (Ruf von mehreren Seiten: Eines Studenten!) oder eines Studenten betroffen. Ich bin bereit, wenn es von der hohen Versammlung als etwas Ernstliches angesehen wird, die Untersuchungsacten vorzulegen. Alle diese Gegenstände werden untersucht, und es wird darüber ein ausführlicher Bericht des Ministeriums des Innern vorgelegt.

Ich habe heute mit mehreren Herren aus dem Sicherheitsamschusse, aus dem Gemeindeamschusse und dem Stabshauptmannstellvertreter Born selbst gesprochen, aber es ist mir nichts bekannt worden, was zu ernstlichen Besorgnissen Anlaß gegeben hätte.

J u s t i z  Minister B a c h. Der Erklärung meiner Herren Collegen habe ich nichts mehr beizufügen; ich glaube, daß, wenn jeder solcher Anlaß die Aufmerksamkeit der hohen Versammlung durch längere Zeit in Anspruch nehmen und wenn der Justizminister in die Lage gesetzt werden sollte, über jeden Vorfall, welcher einen Eingriff in den regelmäßigen Fortgang in sich schließt zu berichten, wo er voraussetzen muß, daß die Behörden ohnehin ihre Schuldigkeit thun, worüber das Ministerium jederzeit wacht, wenn das zur Regel werden sollte, so müßte ich die Besorgnis hegen, daß die hohe Versammlung sich, mehr mit reinen Amtshandlungen der Justiz zu beschäftigen haben werde, als mit der hohen Aufgabe, die ihr gebührt. (Ruf: Zur Tagesordnung! eine Stunde ist vorüber!)

V i c e  p r ä s. Diejenigen Herren, welche die Tagesordnung wünschen.  (wird unterbrochen.)

Abg. Sierakowski. Es ist noch keine Stunde verflossen, und ich habe an den Minister des Innern eine Interpellation zu stellen.

Vicepräs. Ich habe zur Abstimmung gebracht, die Frage ob zur Tagesordnung übergegangen werden soll; ich muß die Abstimmung zu Ende führen, bann wird sich ergeben, ob für den Abg. Sierakowski zu seiner Interpellation noch Zeit übrig bleibt.

Diejenigen Herren, welchen das Übergeben zur Tagesordnung beliebt, wollen es durch Aufstehen zu erkennen geben.

(Die Majorität entscheidet sich für das Übergehen zur Tagesordnung.)

Vicepräs. Es ist daher die Tagesordnung für heute votiert. An der Tagesordnung steht für heute die Berathung Aber die Geschäftsordnung.

Abg. Sierakowski. Dagegen muß ich protestiren, es ist noch keine Stunde verflossen. Das hieße, die hohe Versammlung wolle einem Einzelnen Gewalt antun (Ruf: Zur Ordnung) und ich bitte, diesen meinen Protest zu Protokoll zu nehmen.

Abg. Löhner. Herr Präsident, constatiren Sie gefälligst die Stunde, zu welcher Zeit dieß geschehe, um zu bezeugen, daß die Reichsversammlung ihre Geschäftsordnung respektiert habe.

Ein Abg. Der Beginn der Sitzung muß immer gehörig notirt werden.

Ein Anderer. Es war halb 11 Uhr vorüber.

Vicepräs. Ich bitte, es ist früher schon beschlossen worden, zur Tagesordnung überzugehen. Der Protest des ehrenwerten Abg. Sierakowski ist zu Protokoll genommen; ich glaube, die Sache dürfte nun als abgethan zu betrachten sein. Ich bitte daher den Herrn Berichterstatter der Geschäftsordnung, zum Vortrage der Geschäftsordnung schreien zu wollen. — Ich ersuche also den Herrn Berichterstatter der Geschäftsordnung, die Tribüne zu besteigen.

Abg. Mayer (besteigt die Tribüne und liest den §. 47 der provisorischen Geschäftsordnung): "Jeder selbständige Antrag eines Abgeordneten ist bei dem Vorstande schriftlich einzugeben, wird auf dessen Veranlassung so schleunig als möglich gedruckt und unter die Mitglieder der Versammlung vertheilt. Der Antrag wird vom Präsidenten in der nächsten Sitzung verkündet, dem Antragsteller eine möglichst kurze Begründung gestattet, und hierauf ohne Zulassung einer Debatte die Unterstützungsfrage gestellt: Ein Antrag, der nicht wenigstens von zehn Mitgliedern unterstützt ist, wird hinterlegt."

Vicepräs. Ich werde mir erlauben, zu bemerken, daß hier einige Antrage vorliegen.

Es liegen hier zwei Verbesserungsanträge vor, und zwar jener des Abg. Haimerl und der vom Abg. Hain. Es kommen hier noch zwei verschiedene Verbesserungsanträge vor. Der Antrag des Abg. Haimerl betrifft bloß den zweiten Absatz des S. 47, er lautet: "Der Antrag wird vom Präsidenten für den Fall, daß der Reichstag nicht eine andere Tagesordnung bestimmt hat, in der der Vertheilung folgenden nächsten Sitzung verkündet."

Abg. Haimerl. Ich hin dadurch hiezu veranlaßt worden, weil es heißt: "in der nächsten Sitzung" und es kann heißen: "nach Eingabe, nach der Drucklegung, nach der Verkeilung." Ich glaube, daß hier nur die Vertheilung allein maßgebend sein dürfte, da der bisherige Borgung gezeigt hat, daß wichtigere Gegenstände vorkommen können, so daß der Reichstag allerdings eine andere Tagesordnung bestimmen kann.

Vicepräs. Es folgt nun der Antrag des Abg. Heimerl. Dieses Amendement wäre einzuschalten zwischen den Worten: "Versammlung vertheilt," das sind die Schlussworte des ersten Absatzes und den weiteren Worten: "wirb von dem Präsidenten u, f. w." Er lautet: "Sobald der Constitutionsausschuß den Constitutionsentwurf zur Berathung vorgelegt hat, kann ein anderer Antrag oder eine Petition in sofern zur Vollberathung des Reichstages vorgebracht werden, als der zur Beurtheilung der besonderen Dringlichkeit der einlaufenden Anträge und Petitionen aufgestellte Reichstagausschuss einen Antrag oder eine Petition wegen besonderer Dringlichkeit dem Reichstage zur Vollberathung anempfiehlt. Ein solcher Antrag oder Petition — jetzt folgen die weiteten Worte aus dem Paragraphe — wird von dem Präsidenten in der nächsten Sitzung verkündet."

Abg. Hain. Ich habe mich deßhalb zu diesem Amendement bewogen gefunden, weil ich glaube, daß als constituirende Reichstag wir vor Allem die Aufgabe zu erfüllen haben, zu welcher wir hierher gesendet worden sind. Wir durften und nicht in Spezialitäten einlassen, wir dürfen uns nicht durch die vielen eingelaufenen Anträge und Petitionen beirren lassen, an das Hauptwerk der Verfassung zu schreiten.

Wollten wir über jeden einzelnen Antrag und Petition in pleno der Versammlung abstimmen, ob er zur Vollberathung oder zum Ausschüsse zur Berathung kommen soll, so geht uns so viele und so kostbare Zeit verloren, daß wir dem Volke gegenüber, das uns zur Berathung der Verfassungsurkunde hievhergeschickt hat, es nicht verantworten können. Ich glaube, mein Antrag bedarf keiner weiteren Begründung.

Vicepräs. Der dritte Verbesserungsantrag des Abg. Duniewicz geht dahin: "Jeder Antrag eines Abg. ist bei dem Vorstande mit wenigstens elf Unterschriften versehen, schriftlich einzugeben." Jetzt folgen die weiteren Worte des Paragraphes. Ich glaube, das dürfte wahrscheinlich den Anfang des Paragraphes bilden. Es scheint, daß dadurch der Übelstand beseitigt wird, daß ein Antrag gemacht würde, der von Niemanden oder Wenigen unterstützt wurde, und könnte Jemand nicht so viel Unterstützung finden, so bin ich der Ansicht, daß er auch den Antrag nicht vorlegen wird.

Der letzte mit übergebene Antrag ist der des Abgeordneten Cavalcabó, er lautet: "Jeder selbstständige Antrag eines Abgeordneten ist bei dem Vorstande schriftlich einzugeben; der Antrag wird vom Präsidenten in der nächsten Sitzung verkündet, dem Antragsteller eine ganze kurze Begründung


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