408. Apologie s latinského na nìmecký jazyk pøevedená a Evou Eusebii Lobkovicovnou císaøi Rudolfovi podaná, kterouž oèistiti chtìla otce svého Jiøího Popela z Lobkovic z provinìní mu pøièítaných a osvoboditi z žaláøe, do nìhož na doživotí byl odsouzen. MS. z polovice osmnáctého století v knihovnì knížete Jiøího z Lobkovic v Praze.

APOLOGIA

oder Verantwortung des wohlgebornen Fräuleins, Fräuleins Evae Ensebiae Mariae Popplin Fräuleins von Lobkowitz,

welche sie an den allerdurchleuchtigsten, grossmächtigsten und unüberwindlichsten Fürsten und Herrn, Herrn Rudolfen den Andern, erwählten Römischen Kaiser, auch zu Hungern und Böheimb König etc. für ihren

Herrn Vätern, den wohlgebornen Herrn, Herrn Georgen Popeln, Herrn von Lobkowitz, geschrieben hat.

Darinnen sie ausführlich beweiset, dass ihr Herr Vater an allem dem, wessen er vor eilf Jahren beschuldiget worden, durchaus unschuldig gewesen ist, und seine Missgönner und Feinde Ihrer Kais. Mt. fälschlich und betrüglicherweise, ja mit Verletzung deroselbst Hoheit und Existimation persuadiert haben und noch auf heutigen Tag persuadiren, dass dieselbe gerechterweise vermög der böheimbischen Landordnung und aller andern Rechten ihn an seinem Leib, Ehr und Gut haben strafen können.

Das Original hievon ist in der Gräflich Ferdinand Harrachischen Bibliothek gefunden worden.

Des wohlgebornen Fräuleins, Fräuleins Evae Eusebiae Mariae Poplin, Fräuleins von Lobkowitz, Verantwortung für ihren Herrn Vätern, den wohlgebornen Herrn, Herrn Georgen Popeln, Herrn von Lobkowitz.

An die Köm. Kais, auch zu Hungarn und Böheimb königl. Mt. Allerdurchleuchtigster, grossmächtigster, unüberwindlichster Römischer Kaiser, auch zu Hungarn und Böheimb König, allergnädigster Herr! E. Kais. Mt. muss ich zwai öffentlich bekennen, dass ich mich mit einer geringen Kühnheit unterwinde, in dem ich Dieselbe mit meinem unterthänigen Compellieren und demüthigen Ansuchen importuniren darf. Aber wofern die Kinder, welche sich ihrer geliebten Eltern Noth annehmen, denselben begehren aus Gefahr zu helfen und dasselb, was sie um sie verdienet, wiederum mit Dankbarkeit verschulden wollen, eines grossen Lobes und sonderlichen Ruhms werth geachtet werden, so verhoffe auch ich arme, unglückhafte und von jedermann verlassene Tochter eine gnädige Entschuldigung bei E. Kais. Mt. zu finden, dass ich mich meines armen, alten, elenden, und mit höchster Gefahr aufs heftigst bekümmerten Herrn Vätern mit eiferigem und billigem Ernst annehme und ihm gerne aus aller seiner Noth helfen wollte, sintemalen er schon ganzer eilf Jahr wider alles Recht und alle Billigkeit von seinen Missgönnern und Feinden nicht allein aller seiner Güter und Freiheit, sondern auch seiner Ehren und guten Namens beraubet ist.

Und ob wir wohl jederzeit die getröstete und ungezweifelte Hoffnung zu E. Mt. kaiserlichen und königlichen Gerechtigkeit getragen, dass Sie, sobald Sie seine Unschuld vernehmen würden, ihn nicht länger in solcher Injurien und Unbilligkeit liegen lassen, sondern ihn in integrum restituieren und mit kaiserl. und königlichen Gnaden seiner grossen eilfjährigen Schand und Schmach ergötzen, so ist doch bishero kein Mensch zu finden gewest, der sich uusers äussersten Elends und grössten Injurien hätte erbarmen wollen und dieselbe E. Kais. Mt. vortragen. Unsere Blutsfreunde und Verwandten, auf deren Hilf und Beistand wir uns billig am Meisten hätten verlassen sollen, die seind allersammt so gar von uns gewiesen, dass sie uns auch nit anschauen wollen. Deren etliche dem Glück nach ihre Herzen und Gemüther verwendet haben, etliche aber aus Furcht mehr mit stillschweigenden Seufzen, als mit gegenwärtiger Hilf uns beistehen, etliche auch sich über unser Unglück und Elend zum Höchsten freuen, welche doch allersammt verhüten sollten, damit nit aus einem bösen Zweige der ganze Stamm lasterhaftig geschätzet, und meines Herrn Vätern Schmach dem ganzen Geschlecht fürgeworfen werde. Andere aber, die sich in der erst vor gute Freunde ausgeben und sich unserer Sachen ein wenig (zweifelsohne nur zum Schein) angenommen haben, die sich auch nit so viel unser, als armer mit grösster Unbilligkeit hochbedrängter Leute, als E. Kais. Mt. selbst, als dero getreue Diener annehmen sollen, die haben uns auch endlich gar verstossen und mitsammt der allerheiligsten Gerechtigkeit darnieder liegen lassen. Mit Worten haben sie zu verstehen geben, dass E. Kais. Mt. würden höchlich geoffendiret werden, so man sie zur Gerechtigkeit (welche doch nächst Gott im Himmel keinen höheren Schutz auf Erden begehret, als bei E. Kais. Mt. allein) vermahnen sollte, in der That aber haben sie uns mit Gewalt darzu zwingen wollen, dass wir die grosse Ungerechtigkeit, die wir so lange Jahr mit höchster Geduld getragen, der ganzen Welt (dieweil wir keine andeie Errettung unserer Ehren wüssten) klagen und also E. Kais. Mt. eine ewige Schand, Schmach und Spott bei allen Völkern ausbreiten sollten; dadurch dieselbigen nicht geringe Injurien E. Kais. Mt. angethan und wenig bedacht, wie viel milder Gnaden und reiche Wohlthaten sie von Dero täglich empfangen.

Wir aber, ob wir wohl billige und genügsame Ursach gehabt, nach ihrer Meinung uns an unseren Missgönnern und Feinden zu rächen, so haben wir doch allein E. Kais. Mt. Existimation und Hoheit in Acht genommen, derselben jederzeit höchstes Fleisses verschonet und immerdar festiglich verhoffet, es würde einmal die Ungestümigkeit der ungerechten Zeit unserer boshaften Feind fürübergehen und das heilsame Licht der allerheiligsten Gerechtigkeit herfürleuchten. Dieweil aber unserer Widersacher Bosheit und Feindwilligkeit so gross ist, dass sie weder durch ihr eigen Gewissen sich überweisen, noch durch unser flehentliches Bitten bewegen lassen wollen, wir aber so fern in unser höchsten Noth und grössten Elend gekommen, dass wir schon nichts mehrers, als das letzte Verderben zu gewarten haben: als bin ich endlich gezwungen worden, durch diese Apologià meines Herrn Vätern Unschuld E. Kais. Mt. allerdemüthigst fürzubringen und ihn durch dero kaiserliche und königliche Gerechtigkeit (durch die Sie und das ganze hochlöbliche Haus Österreich bei allen Völkern vor allen anderen Königen, Fürsten und Herren jederzeit hochberühmt gewest) aus alleräusserster Noth und ewigen Schmach zu erretten, welches mir dann E. Kais. Mt., wie ich verhoffe, in keinen Ungnaden vermerken werden, sintemal allhier nichts wider ihre Hoheit noch Würden, sondern vielmehr zu Beschützung und Erhaltung Deroselben Existimation und guten, hochlöblichen Namens geschrieben wird. Dann E. Kais. Mt. werden deutlich und augenscheinlich sich drinnen ersehen können, wie gross und böswillig die heftige Begierde unserer Missgönner gewesen ist, dass sie auch nicht allein mit meinem Herrn Vätern unaufrichtig gehandelt und ihn unehrbarlicherweis um sein Leib, Ehr und Gut gebracht, sondern auch mit E. Kais. Mt. selbst treulos umgangen und dieselbe um ihre Hoheit, Existimation und hochberühmten Namen meineidigerweise bringen wollen. Ja ihrer etliche, die noch heutiges Tages bei Leben sind, sich nit begnügen wollen lassen, an dem, was sie zu jener Zeit wider Gott, wider E. Kais. Mt. und wider meinen armen unschuldigen Herrn Vater begangen haben, sondern auf die jetzige Stund mit ihrer Feind Willigkeit wider ihn, den aller elend esten Mann, mit unverschämtem und unerschrockenem Gewissen standhaftig fortfahren und dadurch E. Kais. Mt. bei vielen Leuten im grossen Verdacht immerdar behalten, welches, ob es E. Kais. Mt. länger von ihnen zu leiden und zu dulden sei, das stelle ich in Dero kaiserliches und königliches Urtheil.

Ich bin zwar der festen und ungezweifelten Zuversicht, sobald E. Kais. Mt. diese meine Apologià lesen und daraus die grosse Injurien, so man zugleich Ihro und meinem armseligen, unschuldigen Herrn Vätern erwiesen hat, erkennen werden, dass Sie alsbald nit allein die Verletzung ihrer Majestät, Hoheit und Würden rächen, sondern auch meines Herrn Vätern grosses Leid und Schmach mit kaiserlicher und königlicher Gerechtigkeit erstatten werden. Derohalben bitte ich E. Kais. Mt. zum allergehorsamst, Sie geruhen diese meine für meines Herrn Vätern Unschuld Verantwortung also in höchsten Gnaden zu vernehmen, wie sie von mir aus treuen, unterthänigen Herzen in aller tief ester Armut beschrieben worden, dessen ich dann ganz und gar keinen Zweifel trage und derohalben einen Anfang machen will.

Fürs erste werden sich E. Kais. Mt. allergnädigst wissen zu erinnern, wie Sie im 1593 Jahre auf den Donnerstag nach dem Sonntag Reminiscere [17. März] einen allgemeinen Landtag allen dreien Ständen des Königreichs Böheimben ausschreiben lassen. Dieweil aber ein alter löblicher Gebrauch in diesem Königreich gehalten wird, dass der obriste Burggraf zu Prag den Landtag pflegt zu administrieren und derselbe ohngefähr ein halbes Jahr hievor mit Tod abgegangen und sein Amt leer bis zu diesem Landtage hinter sich verlassen, als haben E. Kais. Mt. meinen Herrn Vätern, dazu-malen obristen Landhofmeistern verordnen wollen, dass er anstatt des obristen Burggrafen denselben vorstehenden Landtag dirigieren sollte. Derhalben E. Kais. Mt. den Herrn Paul Sixt Trautsam, deroselben Mt. geheimen Rath und Kammerern, befohlen, dass ers ihm sollte anzeigen. Welcher auch zu ihm ins Haus gekommen und nachdem er sich um etliche Sachen im Namen E. Kais. Mt. befragt, hat er ihm zum Beschluss ihrer Reden angemeldet: es war E. Kais. Mt. allergnädiges Begehren, dass er die Administration des bevorstehenden Landtages zu Dero gnädigsten Gefallen auf sich nehmen sollte. Darauf mein Herr Vater, nachdem er die Sach wohl bei sich bedacht und inniglich erwogen, den Herrn Trautsam emsig gebeten, dass er ihn bei E. Kais. Mt. unterthänigst entschuldigen sollte, darmit Sie ihn allergnädigst mit solcher Bürden verschonen wollten. Da hat der Herr Trautsan meinem Herrn Väternierinnen seinen Dienst und nützlichen iieiss zugesagt und ist also von ihm geschieden und wiederum zu E. Kais. Mt. gegangen.

Des andern Tages kommt er wieder und bringt diesen Bericht: er habe ihn nach seinem höchsten Vermögen bei E. Kais. Mt. entschuldiget und alle seine vorgewendete Ursachen Deroselben vorgebracht, aber Sie hätten solche seine Entschuldigung von ihm nit annehmen wollen, sondern Sie wären zu ihm dieser Zuversicht, dass er solches Ihro zu allergnädigistem Gefallen auf sich nehmen und nit abschlagen werde. Doch wollten E. Kais. Mt. hievon selbst mit ihm weiter reden und solches mündlich an ihn begehren. Derhalben liessen ihm auch E. Kais. Mt. anzeigen, dass er sich um 2 Uhr Nachmittag bei Dero sollte finden lassen. Demselben Befehlich mein Herr Vater gehorsamst nachgekommen und sich zu E. Kais. Mt. zur bestimmten Zeit verfügt. Alsda haben E. Kais. Mt. Ihr voriges an ihn durch den Herrn Trautsam gethanes Begehren allergnädigist wiederholt. Aber E. Kais. Mt. er in aller Demut gebeten, Sie wollten seiner Person in dem Fall allergnädigist verschonen und ihm solches nit auflegen, dann je länger und mehr er den Sachen nachdenke, je weniger es ihm dünke, solches auf sich zu nehmen, rathsam zu sein. Wie aber E. Kais. Mt. weiter angehalten und begehret, er sollte es dero zu Gefallen thun, da hat er Ihr gehorsamst geantwortet: es wolle ihm zwar nit geziemen, E. Kais. Mt. was abzuschlagen, was ihm nur zu thun gebührlich und möglich war. Derohalben wofern Sie es ja nicht anders haben wollten, denn dass er die Müh auf sich nehmen sollte, so wollte er Ihr unterthänigst drin gehorsamen; doch bete er zuvor auf wenigst, E. Kais. Mt. wollten solches allergnädigist jemandem anderen aus den Landofficierern auftragen, auf das weder von ihnen, noch keinem andern hernacher möchte gesaget werden, er hätte sich selber darzu eingedrungen. Dessen E. Kais. Mt. zufrieden gewest und ihn von sich gelassen, auch alsbald angeordnet, damit alle Landofficierer, wie Herrnalso auch Ritterstandes, auf den andern Tag zu Ihro berufet sollten werden, welche sich alle emsig versammlet.

Da haben sich E. Kais. Mt. mit ihnen berathet, dieweil das obriste Burggrafenamt, dem aus Pflicht gebührt den gemeinen Landtag zu dirigiren, noch nicht ersetzt war, welchem aus den obristen Landofficierern sie vermeinten, dass solche Direction anstatt des obristen Burggrafen möchte aufgetragen werden. Als nun E. Kais. Mt. die Umfrag haben wollen herumgehen lassen, und mein Herr Vater aus Gebühr seines obristen Landhofmeistersamts das erste Suffragium geben sollen, da hat er eines jeden Landofficierers verschonen und keinen mit Namen nennen wollen; doch damit er nit gar stockstille schwiege, hat er dies anstatt seines Suffraga gesagt: dieweil aus Pflicht seines Amts er die erste Kede vor E. Kais. Mt. zu den Ständen thun müsste, so sehe es ihm vor gerecht und nothwendig an, dass ein ander aus den obristen Landofficierern, welchem es E. Kais. Mt. uferlegen würden, die Stelle des obristen Burggrafen vertrete. Wie er dises geredet, haben E. Kais. Mt. weiter nach einander herumgefragt; da haben sie alle einhellig, gleich als wann sie sich zuvor mit einander darüber beredt und schon entschlossen hätten, auf meinen Herrn Vater gewiesen. Derhalben er fast unwillig ihnen in E. Kais. Mt. Gegenwart widerredt und gesagt, sie thäten weder recht noch billig daran, dass sie solches auf ihn schieben und E. Kais. Mt. darzu rathen dürfen und nit darauf gedachten, dass der obriste Landhofmeister nicht könne von E. Kais. Mt. zu den Ständen und wiederum von den Ständen zu E. Kais. Mt. die Rede zu führen. Wie solches E. Kais. Mt. gehört, haben Sie alsbald die Umfrage zum andermalen gehalten, aber es hat ihrer keiner sich durch meines Herrn Vaters Rede bewegen lassen und solches auf sich nehmen wollen, sondern ein jedweder mit besonderer Entschuldigung von sich gestossen und auf meinen Herrn Vätern geschoben. Dessen E. Kais. Mt. wie ein wenig gelächelt, Sich mit ihnen vereinigt und die Direction des Landtags meinem Herrn Vätern aufgetragen und anbefohlen. Derhalben er letzlich durch der Landofficierer widerspenstige Halsstarrigkeit überwunden und durch E. Kais. Mt. gnädigistes Wohlgefallen bewegt, dieselbe Direction allergehorsamst, wiewohl fast ungern, auf sich genommen hat.

Hiernach ist der Landtag gehalten worden. Des ersten Tags ist E. Kais. Mt. Proposition in Beisein Deroselben verlesen worden. Wie aber E. Kais. Mt. nach Verlesung derselben aus der Landstuben wieder in Ihr Zimmer gangen, ehe man davon gehandelt und Rath gehalten, haben etliche des Herrn und Ritterstandes Personen als Liebhaber ihres Vaterlands vor gut angesehen, etliche Sachen, so allen Inwohnern des Königreichs erspriesslich und nothwendig wären, von E. Kais. Mt. als ihrem allergnädigsten König und Herrn allerunterthänigst und demüthigst zu bitten. Derhalben sie etliche Articul in eine Schrift verfasset, und dieselbe den andern Herrnund Ritterstandes allensammt communicieret und ihr Gutdünken darauf begehret. Wie sie es ihnen alle gleichsam gelieben lassen, da haben sie eine Herrensperson, E. Kais. Mt. Rath, dazu erwählet, der die Articul den obristen Landofficierern in aller Namen überreichen sollte und beinebens höchlich und freundlich bitten, dass sie dieselben öffentlich im Landtage vorlesen in ihre Berathschlagung nehmen und, dieweil solche nit weniger sie und ihre Nachkömmlinge, weder sie selbst angiengen, bei E. Kais. Mt. dafür intercediren und bitten wollten. Die Artikel, wie sie zur selben Zeit in den Landtag gegeben werden, will ich E. Kais. Mt. zu mehrer Erinnerung aus der böheimbischen in die deutsche Sprach von Wort zu Wort verdolmetscht daher setzen.

(Stížný spis po zahájení snìmu dne 20. bøezna 1593 pøedložený, vytištìn již pod c. 58 na str. 230 etc.)

Diese obbeschriebenen Artikel sind in dem Landtage, nachdem solches die Stände so hoch begehret und so hart darauf gehalten haben, öffentlichen verlesen worden. Nach derer Verlesung ist nichts anders denselben Tag verhandelt worden.

Die Artikelsschrift hat mein Herr Vater E. Kais. Mt. durch den Herrn Paul Sixt Trautson übergeben lassen. Des andern Tages hernach haben E. Kais. Mt. meinen Herrn Vätern zu sich fordern lassen und ihm die Schrift wiederum zugestellet mit dieser Vermeidung, dass es ohn solche Schrift wohl hätte sein können, und man E. Kais. Mt. Artikel, so Sie demselben Landtage proponiret, billiger zuvor hätte sollen tractiren und berathschlagen, darnach, so etwa eine Zeit war überblieben, hätte man von der Stände Artikel handeln können. Dies hat mein Herr Vater also (wiewohl er dessen von E. Kais. Mt. keinen Befehlch gehabt) den Ständen angezeiget und sie zu E. Kais. Mt. Begehren und Fordern ernstlich ermahnet. Er hat auch soviel damit zuwegegebracht, dass alsbald desselben Tages die Stände E. Kais. Mt. Proposition vorgenommen, getractiret und alles, was Sie drin begehret, vollkömmlich bewilliget haben, jedoch mit dieser Condition, dass E. Kais. Mt. auch hingegen ihnen 4 Artikel, so sie aus der obbenannten Schrift, die andern nachlassend, ausgeklaubet hätten, allergnädigist willigen wollten: erstlich dass ein anderer Burggraf an des verstorbenen statt ersetzet würde; zum 2. dass E. Kais. Mt. böhmische Kanzlei oder Kammer keine Straf oder Pön auf die Stände ohne derselben landtägliche deshalben Vergleichung sollte legen können; zum 3. dass, wann einer etwas in die Landtafel mit einem Spatio oder Vorbehalt legte oder verschriebe, hierauf keine Visa sollt geleget werden; zum 4., dass die Stände von dem Artikel wegen der Straf an Leib und Ehr, so auf die Partiten und unmässiges Darleihen gesetzet, begehren mit E. Kais. Mt. allergnädigsten Bewilligung sich zu verziehen und zu verlassen.

Mit diesen 4 Artikeln sind die obristen Landofficierer mitsammt den Ständen vor E. Kais. Mt. gangen. Daselbst mein Herr Vater in aller Beiwesen E. Kais. Mt. der Stände Bewilligung angezeiget und von Ihro die obbemelten 4 Artikel allergnädigst zu bewilligen, in aller Namen allerunterthänigst begehret. Darauf E. Kais. Mt. ihnen zur Antwort geben, dass Sie Sich hierauf bedenken wollten. Damit sind sie davon gegangen.

Des folgenden Tages, wie sich die Stände wiederum im Landtage versammlet und einer gnädigsten Antwort von E. Kais. Mt. gewartet, da haben E. Kais. Mt. meinen Herrn Vätern gar allein vor Sich fordern lassen und von ihm begehret, dass er die Stände bewegen und bereden sollte, damit sie, was sie gestriges Tages bewilliget, ausser aller Condition und Beding bewilligten und den Landtag schliessten, die 4 begehrte Artikel aber bis auf den zukünftigen Landtag verbleiben Hessen. Dasselbige alles hat er also verrichtet und zuweggebracht. Es wäre auch der Landtag denselben Tag zwischen den beiden Ständen dem Herrnund Ritterstande beschlossen worden, wann nicht unterdes eine Schrift aus der böhmischen Hofkanzlei im Namen eines Edicts von E. Kais. Mt. den obristen Landofficieren in den Landtag war übergeben worden.

Dieselbe Schrift, ob sie gleich mit der Kanzleisecretarien Hans Müllers eigenen Hand geschrieben, doch weder mit E. Kais. Mt. noch des obristen Kanzlers Hand unterschrieben, viel weniger aber untersiegelt gewest, wie sie dann noch also vorhanden. Sie ist erstlichen von den obristen Landofficieren und etlichen anderen Personen des Herrnstandes überlesen worden. Dieweil aber E. Kais. Mt. darin Ihr Begehren von den Ständen gleichermassen, als wann sie solches aus Pflicht schuldig wären, zu thun gefodert (dazu Sie zweifelsohne etliche leichtund bössinnige Leute unbedachtsam beredet haben) hat mein Herr Vater leichtlich erachten können, dass die Stände durch ein solches Edict zum Difficultieren möchten erreget werden; derhalben er heftig widerrathen, solches der ganzen Gemein des Ritterstandes zu zeigen oder etwas davon anzukündigen. Aber es war vergebens, sintemalen es ihnen allensammt rathsam gedäucht, dass mans den Ritterstand lesen Hess. Unter allen Andern aber hat der obriste Kanzler Herr Adam von Neuhaus dazu am Meisten gerathen und gesaget: wann solches dem Ritterstand nicht sollte kundgethan werden, würde dadurch E. Kais. Mt. mitsammt ihrer böhmischen Hofkanzlei verkleinert werden. Derhalben wie mein Herr Vater die Landofficierer von ihrer Meinung durchaus nicht abwenden können, hat ers endlich müssen zugeben. Doch hat er die Schrift dem Ritterstande aus seinen eigenen Händen nit überreichen wollen, sondern hat sie dem obristen Kanzler, weil er vor andern allen am Meisten darzu gerathen, zugestellet, der sie alsbald dem Ritterstande zu überlesen geben hat.

Wie es der Kitterstand gelesen und wohl bei sich beweget, haben sie es wiedergeben und dies zur Antwort gesagt: sie wären schon wohl Sinnes gewest, auch von den übrigen vier Artikeln zu E. Kais. Mt. allei gnädigstem Willen und Wohlgefallen abzulassen und sie bis auf den nächstkünftigen Landtag aufzuschieben, aber jetzund, da sie dies Edict überlesen, welches weder mit E. Kais. Mt. noch des obristen Kanzlers (der sich auch nit dazu bekennen wolle, dass es mit seinem Willen aus der Kanzlei gekommen wäre) Hand unterschrieben, könnten sie nicht erachten, wie solches aus E. Kais. Mt. Willen herkommen möchte, oder was Sie damit meineten. Dieses aber hätten sie sich nie versehen, dass E. Kais. Mt. wider alle vorige Landtages gebräuchliche Gewohnheit durch Edicte mit den Ständen tractiren sollten, sonderlich weil die Stand E. Kais. Mt. so nahend wären. Daraus sie klärlich genug verstehen könnten, dass sie nicht wenig bei E. Kais. Mt. (wofern Sie nur Wissenschaft von diesem Edict hätten) in Verachtung und Spott wären, dieweil E. Kais. Mt. die Relation auf der Stände Bewilligung nicht erwarten, sondern durch Edicta die Stände zur Bewilligung, als wann sie es aus Pflicht und Gebühr schuldig wären zu thun, nöthigen wollen. Derhalben weil ihnen in so kleiner Anzahl, so grosse, wichtige und nicht alleine sie, sondern das ganze Königreich betreffende Sachen zu willigen nit gebührte, als wollten sie den Herrnstand gebeten haben, dass sie derselben Berathschlagung bis auf den morgenden Tag verschieben wollten; sie wollten unterdess dies der grössern Anzahl der Stände anzeigen, sich deshalben mit ihnen bereden und des morgenden Tags wiederum eine Antwort bringen, wie es ihnen erlaubet und des andern Tages um 8 Uhr wieder zu kommen befohlen ward. Da hat sie mein Herr Vater mit einer weitläufigen Red vermahnet und emsiglich gebeten, wofern sie zugleich E. Kais. Mt. und sich Selbsten fördern wollten, so sollten sie Fleiss anwenden, damit sie nit eine Uisach wären, deswegen der Landtag des morgenden Tages nicht könnte vollendet und vollzogen werden. Mit dem sind sie darvon gangen.

Wie aber des andern Tages die obristen Landofficierer wiederum in Landtag gekommen und auf der beider Stände Versammlung etliche Stunden gewartet, sind endlich zwei vom Adel kommen und ihnen dies angemeldet: nämlich sie wären von dem Ritterstand ausgesandt, dass sie dieselben bei den Herren Landofficierern entschuldigen sollten, dass sie in dem Landtag, wie sie es vorigen Tags darauf verblieben, nicht wieder kommen wären; sie hätten nunmehr wegen der vorstehenden österlichen Feiertagen, bei so vorzüglichem Landtages Tractieren nicht länger verharren können, derhalben sie schon von Prag verreiset. Auf dies der Zweien vom Adel Anbringen haben die Landofficierer zwene aus ihrem Mittel an E. Kais. Mt. abgefertiget, solches Dieselbe zu berichten und in allertiefester Demuth zu bitten, dass Sie ihnen allergnädigst nicht vor übel halten wollten, dass sie den Landtag nit vollziehen könnten, sintemal ihnen solches in so kleiner Anzahl des Herrnund Ritterstandes zu thun nit gebühren wollte, war ihnen auch gefährlich. Derhalben müsste man denselben auf diesmal einstellen und die Stände wiederum auf ein andere Zeit zu dessen Vollführung beschreiben. Zu welcher Zeit aber solches geschehen sollte, das stelleten Sie E. Kais. Mt. anheim, wann es dero nach den Osterfeiertagen allergnädigst belieben würde.

Hierauf haben E. Kais. Mt. den Landofficierern befehlen lassen, dass sie nit von einander gehen sollten, sondern beisammen bleiben und warten, bis E. Kais. Mt. weiters ihren Willen ihnen wissen Hessen. Derhalben sie so lange, bis sich der Tag geneiget, im Landtag verzogen. Alsdann sind ihrer zweene, einer Herrnsder andere Ritterstandes, kommen und dies von E. Kais. Mt. den Landofficierern sammt den überbliebenen aus den Ständen angemeldet: E. Kais. Mt. hätten sich dessen nit versehen, dass die Stände also vor der Vollziehung und dem Beschluss des Landtages von Prag verreisen sollten; aber weil die anderen E. Kais. Mt. hierin so wenig verschonet hätten, so begehrten Sie, dass die Überbliebenen den Landtag fort vollziehen und enden sollten. Hierauf sie nach wohlbewägter Sachen diese Antwort geben: es sei ihnen zwar herzlich leid, dass der Landtag durch der Stände Wegreisen sei zertrennt worden, sie wollten auch gerne dieser Sachen helfen, wann es ihnen nur möglich wäre, jedoch so wollten sie alles dasjenige, was E. Kais. Mt. begehret, vor ihre Person unterthänigst Deroselben bewilligen; aber sie bäten E. Kais. Mt. allerdemüthigst, Sie wolltens ihnen nicht vor Übel aufnehmen, dass sie den Landtag in so kleiner Anzahl durch Relati on nicht bekräftigen könnten. Mit dieser Antwort haben sich diese 2 Abgesandten wiederum zu E. Kais. Mt. verfüget. Die Landofficierer aber, nachdem sie eine gute Weile auf E. Kais. Mt. weiteren Bescheid vergebens gewartet, sind sie stillschweigend von einander gangen und den Landtag auf eine gewisse Zeit nicht aufgeschoben, sintemal sie dasselbige in E. Kais. Mt. Händen gestellet.

Nach zweien Tagen ist mein Herr Vater auf seine Güter, wie die andern Herren ein jedweder auf die Seinen, gezogen. Bald nach dem Osterfest hat er an den Herrn Paul Sixt Trautson geschrieben, dass er E. Kais. Mt. des Landtages erinnern sollte. Da haben E. Kais. Mt. alsbald den Herrn Adam von Neuhaus zu einem obristen Burggrafen eingesetzet. Den Landtag haben sie erstlichen auf den 30. Monats Junii, und da er auch damalen aus erheblichen Ursachen nicht hat können gehalten werden, wiederum auf den 22. Octobris angestellet.

Unterdessen sind etliche böse, neidische Leute, die schon längst zuvor meinen Herrn Vätern gern unterdrückt hätten, damals aber am Heftigsten auf sein gut Glück verhetzet worden, dass er ihnen in Gnaden und Würden bei E. Kais. Mt. vorgienge. Derohalben, weil sie ihn mit guten Tugenden nicht erfolgen können, so haben sie durch Bosheit, Hass und Neid (welcher sich allzeit neben einem besseren Glück finden lasset) ihn ganz und gar vertilgen wollen. Da ihnen dann nichts so werth und so heilig gewest, dass sie von ihrer schändlichen Begierd und verwegenen Kühnheit hätte können abhalten, sondern sie haben freventlich wider ihn conspirieret, allen Betrug gesuchet, dadurch sie ihm schaden könnten, und weder Tag noch Nacht keine Ruh gehabt, bis sie ihn endlich durch böse Verleumdung und fälschliches Angeben nicht allein in grosses Mistrauen, sondern gar in die höchste Ungnad bei E. Kais. Mt. gebracht. Allda E. Kais. Mt. solchen boshaften Leuten alsbald gar zu viel Glaubens geben, daher es dann gekommen, dass sich ihrer viel in eine Gesellschaft zu solcher schändlichen That überreden lassen. Dann wo die Bösen und Unfrommen Ehr, Gnad und andere Belohnung erlangen, da will nicht leicht jemand vergebens und umsonst fromm bleiben.

Es hätte wohl allhie E. Kais. Mt. (mit höchst gebührender Reverenz und schuldigen Gehorsam solches zu reden) gebühren wollen, dass Sie erst die Wahrheit recht erforschet, und nicht so leicht diesen böswilligen Missgönnern geglaubet hätten, aber ich weiss nicht, durch was vor ein Unheil es also beschaffen ist, dass Königen und Fürsten die Frommen verdächtiger sind, als die Boshaften. Derhalben nun meines Herrn Vätern Missgönner eine grosse Hoffnung genommen und keine Zeit versäumet, weder Tag noch Nacht abgelassen und heimlich im Verborgen mit einander Rath gehalten, mit was Hinterlist sie ihn am Füglichsten angreifen möchten.

Er hat zwar schon damals, wie er auf Bartholomaei desselben Jahres [25. August 1593] gen Prag zum Kammerrecht kommen, E. Kais. Mt. Gemüth und Sinn Ziemlichermassen von sich abalieniret gesehen, aber er hat es doch erst damals also im Werke befunden, wie ihm E. Kais. Mt., da er auf Michaelis [29. September 1593] zum Landrecht kommen, den Kammerschlüssel suspendieren lassen. Derohalben er schon damals höchlichen betrübet gewesen, dass ihn E. Kais. Mt. verdächtig hielten, und hat gern hören und vernehmen wollen, auch deshalben fleissig nachgeforschet, was doch die Ursach sein möchte, dass ihm solches von E. Kais. Mt. wider alles Verhoffen und wider allen Verdienst widerfahren war. Aber er hat nichts erfahren können, sondern dasselbig also mit Geduld von E. Kais. Mt. annehmen müssen und sich mit hochbekümmerten Herzen wiederum auf seine Güter verfüget und hat unterdess gehoffet, dass seine Missgönner, so ihm hinterlistig nachstelleten, bald an Tag kommen, und ihre Hinterlist bald offenbar würde werden.

Welche Hoffnung ihn dann nicht betrogen, sintemalen nicht lange darnach ist ihm von Prag geschrieben worden, E. Kais. Mt. Kammerprocurator der suche mit sonderm Fleiss bei allen Ämtern und Rechten, ob mein Herr Vater etwas Ungebührliches, dessen ihn E. Kais. Mt. anklagen und citiren könnte lassen, begangen hätte, er habe aber über allen angewendeten Fleiss nichts finden können. Wie dies mein Herr Vater vernommen, da hat er sich viel heftiger, wie dervor nie, bekümmert, doch hat er sich alles mit seiner Unschuld und guten Gewissen getröstet. Aber seine Conspiratores haben unterdess nichts von ihrem schändlichen Vornehmen ablassen wollen, sondern, wie dies dem Kammerprocurator fehlgeschlagen, und bei den Christen nichts zu finden gewest, da haben sie die Juden hervorgezogen und sie geexaminiert und wissen wollen, ob mein Herr Vater etwa mit ihnen jüdische Handlungen und Partiten gehabt hätte. Da sie aber aus ihnen weder mit guten noch mit bösen Worten nichts bringen können, haben sie ihrer einen beim Grinde nehmen und nach dem Schloss Pürglitz führen lassen, allda ihn zu foltern. Sie hofften, er würde entweder aus Furcht der Peinigung, oder ja dass er die Marter nicht länger könnte ausdauern, etwas falsches und erdichtes auf meinen Herrn Vater aussagen; derohalben sie dann zwo Personen den einen Herrnden andern Ritterstandes als Commissarien dazu verordnet, dass sie durch langes Recken und mancherlei Foltern etwas aus ihm treiben sollten. Aber ob sie ihn gleich gar in Bock spannen lassen (wie man darvon saget) haben sie doch nichts, dass mein Herr Vater etwas ungebührliches in Sinnen gehabt, geschweige dann dass er etwas begangen hätte, aus ihm bringen noch pressen können und haben also den armen Juden aller zerrecket, zerzerret, zerrissen und fast todt liegen lassen.

Die Conspiratores aber, wie sie gesehen, dass ihnen auch dieser Fund ebenermassen wie der vorige fehlgegangen, da haben sie nichts wenigers von ihrem Vornehmen ablassen wollen, sondern auf andere List sich besinnet und haben lieber auf was Weise es nur möglich war, solches mit Schand und Laster vollbringen, weder mit Ehren davon abstehen wollen. Es sei Gott und den Menschen leid, so wollten sie doch solches vollführen, wessen sie sich unterstanden.

Wie sie aber auf mancherlei List und Betrug sein hin und wieder gedacht und gessinnet und fast keine Hoffnung mehr vorhanden gewest, da ist ihnen endlich in Sinn gefallen die Schrift, so die Stände im vergangenen Landtage überreichet hatten. Diese haben sie erst nach 7 Monaten herfürgezogen und für E. Kais. Mt. getragen, dieselbige böse und lästerlich nach ihren bösen und lästerlichen Sinne ausgedeutet, schändlich geschmähet und unehrlich gescholten, auch endlich meinen Herrn Vätern derselben einen Authorem, Angeber und Führer fälschlich benennet. Dadurch sie dann E. Kais. Mt. so weit beweget, dass Sie consentieret eine Citation über ihn ergehen zu lassen, darob sie herzlich gefrohlocket und in ihrem vorgenommenen Sinne täglich kühner worden, sintemalen sie vermeinet, dass sie schon eine genügsame erwünschte Macht hätten, dadurch sie ihn verderben und vertilgen könnten.

Aber damit sie desto sicherer zu solchem ihren schändlichen Vorsatz kommen könnten, haben sie ihnen den Eingang zuvor mit einer andern schändlichen That befestigen und verschanzen wollen. E. Kais. Mt. Kammerprocurator müsste für Gericht Zeugen wider meinen Herrn Vätern führen; damit nun dieselben alles, was man sie fragen würde, kühnlich und unerschrocken aussagen könnten und durch meines Herrn Vaters als Landhofmeisters Authorität nicht abgeschrecket oder abgescheut würden, haben sie es vor rathsam und nöthig angesehen, E. Kais. Mt. zu überreden, dass Sie ihn , zuvor von seinem Amt absetzen sollten.

O hilf, lieber Gott, wo hat sie nit ihre schändliche Begierd und Kühnheit hin getrieben! Zuvor hätten sie wider meinen Herrn Vater conspiriret, jetzt aber haben sie allhie wider ihr ganzes Vaterland sich mit einander verbunden, sintemalen, wo man die Rechte, Satzungen, altslöbliche Gebräuche und Gewohnheiten aufhebt und wegnimmt, da kann, noch mag kein Regiment länger bestehen.

Dieses aber haben sie wider dieses Königreichs Böheimben Rechte, Gesetze, alte, löbliche Gebräuche und Gewohnheiten E. Kais. Mt. gerathen, meinen Herrn Vater von seinem Amt wegzustossen, durch einen neuen Gebrauch, dessen sie kein Exempel gehabt. Denn dass die Könige in Böheimben Macht und Gewalt sollten haben, einem jedweden Landofücierern nach ihrem Gefallen indicta atque iniudicata causa sein Amt zu nehmen (wie meinem Herrn Vätern geschehen) das kann mit keinem Recht und mit keinem Exempel erwiesen werden, sondern es müssen zuvor alle Landofficierer mit ihrem Rath und Gutachten reo convicto dazu bewilligen, sintemalen auch die Landofficierer nicht dem Könige allein, sondern auch dem Land und der ganzen Gemein schwören müssen, darum sie auch Landofficirer genennet werden, und nicht das allein, was dem Könige nützlich, dem Lande aber schädlich sein möchte, sondern was beiden, dem Könige und auch dem Lande, erspriesslich ist, rathen und befördern sollen. Wann aber die Könige solche Macht und Gewalt hätten, dass sie einem jeglichen Landofficierer nach ihrem Willen und Gefallen das Amt nehmen könnten, wer wollte so närrisch und verwegen sein, dass er muthwillig in eine solche Gefahr der Schanden und Spottes sich setzte? Derhalben die Authores dieses unrechtmässigen und abscheulichen Exempels billig hätten zusehen und verhüten sollen, dass sie nicht ihre Könige zu einer solchen unbilligen Sachen gewöhneten; aber die unsinnige Wüthigkeit ist so gross in ihren verkehrten Herzen gewest, dass sie selbst freiwilliglich einen solchen Gewalt und Macht über sich erdacht und geführt haben.




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