403. Rudolf II. nařizuje presidentovi české komory, aby 15.000 tolaru, které na účet půjčky, od města Mostu slíbené, se byl vzdlužil, mimo to z prodeje obilí a z pohledávek panství Chomutovského a statku k němu náležících co nejvíce peněz po úředníku dvorské komory bez odkladu zaslal.

V ŘEZNĚ. 10. prosince 1594. — Souč. opis v c. a kr. společném arch. finančním ve Vídni. "Böhmen, Gedenkbuch, 1594—1595".

Wir haben aus deinem uns vom 8 ditz Monats gethanen gehorsamen Schreiben in Gnaden verstanden, aus was Ursachen du an Erlangung der zuvor bei etlichen deinen guten Freunden auf deren von Brüx auf das Schloss daselbst anerboten Darlehen erhandleten 15000 Thaler verhindert werdest. Wann wir uns aber auf dies Geld der 15000 Thaler zu jetzigem unserm Aufbruch, daran uns, wie du gehorsamlich zu erachten, sonderlich, damit wir wieder in die Krön Beheimb denselben Landen zu Gutem kommen mügen, merklich viel gelegen, als wollen wir uns zu dir in Gnaden versehen, du werdest, inmassen du bishero unsere Sachen befürdert, jetzt auch nicht weniger thun und dir dies auch alles getreuen Fleiss angelegen sein lassen und nit allein ermelte Summa der 15000 Thaler bei denen, so du dieselben zuvor erhandlet, gegen deiner Interimsversicherung in proprio alsbald völlig erhandlen und zu Händen bringen, sondern auch die Handlung mit den von Brüx auf unser Schloss daselbst continuieren, welche deren von Brüx Anlehen der auch 15000 Thaler wir dir zu deiner selbst Wiederenthebung hiemit eingeräumt haben wollen, folgends dieselben gegenwärtigem unserm fíofkammerdiener und getreuen lieben Wilhelmen Herbrot, als den wir allein deswegen hiemit auf der Post, dieselben zu erheben und uns eilunds allhero zu führen, hinein zu dir abfertigt, auszählen, damit wir also an unserm Aufbruch nit verhindert werden. Wes du auch sonsten deswegen für Schein oder Verschreibung hierüber vonnöthen, die wollest auf die Weg, wie du es erhandlest, stellen lassen, so wollen wir die dennächsten verfertigen und dir zukommen lassen, uns auch zu dir gänzlich versehen, du werdest uns mit diesem Geld nit saumben, weil du die gewisse Wiederenthebung und Bezahlung aus dem Geld, so, wie obgemelt, die von Brüxen erlegen werden, auf Galli zu gewarten hast.

Was die Restanten und Verkaufung des Getreids bei den Popplischen Herrschaften betreffend, so ist uns heut Bericht fürkommen, dass anVorrath ausser der heurigen Fechsung, so bei der Herrschaft Kometau und den andern zugehörigen Gütern, wie auch an Schulden, so die Unterthanen zu thun, bei weitem über die 80000 Gulden rheinisch verhanden, davon nit allein die angegebenen Schulden, so wir billich bezahlen, abgericht werden können, sondern auch noch ein Rest darüber beiläufiger Abraitung nach übrig verbleiben solle, zu geschweigen, was etwo die Nutzung die Zeit, so wir die Güter in Händen, ertragen, also dass wir uns diesorts gnädigist versehen, du werdest uns auch dannenhero, so viel müglich, ein Summa Gelds bei diesem unserm Hofkammerdiener mitschicken. Wollten wir dir erheischender unserer Nothdurft nach in Gnaden nit verhalten, es ist auch also unser gnädiger Will und Meinung. Geben Regensburg den 10. Decembris anno 1594.

An Herrn beheimischen Kammerpräsidenten.




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