397. Julius Wolf s Wolfsberku oznamuje arcibiskupu Pražskému Zbyňkovi Berkovi z Dubé, že jezdce, kteří pod jeho velením s panství arcibiskupských do Uher vypraveni a tam od arciknížete Matyáše propuštěni byli, zpět až do Brandýsa přivedl, a že v nejbližších dnech složí účty z peněz, které mu na vychování lidu toho vojenského odevzdány byly.

V BRANDÝSE. 1594, 11. listopadu. — Original v arcibisk. archivu v Praze. Recepta ab 1594.

Hochwürdiger in Gott, gnädiger Fürst und Herr! Euer Fürst. Gnaden seind meine stetswillige und geflossene Dienst jederzeit bereit, neben Wunschung von Gott dem allmächtigen langwieriger Gesundheit und glücklicher Regierung. E. Fürst. G. kann ich hiermit unterdienstlichen nicht bergen, wie dass wir böhmischen Reiter, so wohl auch das Fussvolk, so nach dem anderen hintersteilig vorblieben und mit Ihrer Fürstl. Durchleuchtigkeit Erzherzog Mathias über die Schiffbrücken in die Grosse Schutt geruckt, den 1. November von Ihrer Durchlt. mit allen Gnaden abgedankt sein worden und ich diejenigen Leut und Ross, so mir von Euer Fürst. Gnaden untergeben und vertraut worden, frisch und gesund mit göttlicher Hulf allhero nach Brandeis gebracht habe. Ob ich wohl gänzlich vermeint, E. Fürst. G. Leut und Ross an die Stelle selbst persönlich wieder einzuführen, wo ich sie ausgeführt habe, so ist mir unterweges Schreiben von meinem lieben Weib zukommen, dass ihr in meinem Abwesen vielerlei Widerwärtigkeit und Unglück von den Dienstboten zugestanden, sie auch mit Leibesschwachheit beladen; hab mich gleichwohl unterweges nicht wollen von meinen vertrauten Leuten abschlagen, sondern bei ihnen vorwartet bis zum letzten Nachtlager, damit sie desto sicherer möchten ankommen und weiter keiner Zehrung bedürftig [sein]. Bitt E. Fürst. G. unterdienstlichen, sie wollen diese meine nothwendige Entschuldigung mit Gnaden aufnehmen, dieweil auch Martini gestriges Tages vorschienen und das Dienstgesind keinen Tag drüber mit der Bezahlung will aufgehalten sein. Sobald ich dasselbige abfertige und andere aufgenommen habe, will ich mich, ob Gott will, künftige Mittwoch zu E. Fürst. G. vorfugen und E. Fürst. G. uber das Geld, so ich auf die Soldaten empfangen, gnugsam Reitung thun und den Überrest E. Fürst. G. zustellen, so wohl auch dem Herrn Prälaten, was von ihrem Geld hinter mir vorblieben ohne allen Abgang von mir abfuhren. Do das letzte Geld den Hauptleuten in ihre Hand kommen wäre, wie sie dann hart darauf gedrungen, es wäre schwerlich wieder von ihnen herausgebracht worden. Hiermit thue ich E. Fürst. G. [mich] zu Diensten und dieselbigen unter Gottes gnädigen Schutz und Schirm befehlen. Datum Brandeis den 11. November anno 94.

Euer Fürstl. Gnaden dienstgeflissener

    1. Julius Wolf von





Wolfsberg.




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