375. Vyslaní pluku Šlikova, Vilém Bedřich z Milkova, nejvyšší lejtnant, a Krištof Ducker, lejtnant, prosí místodržících v království Českém, aby ohlednouce se na bídu a nouzi jezdců zadrzalý žold jim zaplatili a škodu, kterou utrpěli, nahradili, sice že odhodláni jsou s pole odtáhnouti.

V ZNOJMĚ. 1594, 25. září. — Orig. v arch. místodrž. král. Českého. Militare, 1560-1602.

Wohlgeborne, edle, gestreng und ehrnfeste Herren obriste Landofficier und Statthalter des Königreichs Beheimb! Nächst Erbietung unser willigen und gehorsamen Dienste sollen E. G. und G. wir nit verhalten, dass uns unser Gesellschaft der vier Fahnen Schlickischer Reiter anhero an die Herren anwesenden Commissarien und Landofficiere der Krön Beheimb abgefertigt, ihre Noth und Beschwernussen, die sie vor diesem zu unterschiedlichen Malen E. G. und G. durch Schreiben angedeutet, zu dem auch, was ihnen durch diesen unglückseligen Abzug für ein merklicher Schaden "widerfahren, zu vormelden, wie denn E. G. und G. solchs aus der Gesellschaft Schreiben mit Mehrerm zu vernehmen haben werden. Weil dann wohlgedachte Herren anwesende Commissarien sich nit haben unterstehen wollen, uns ohne E. G. und G. Vorwissen und Gutbedenken hierauf zu beantworten, sondern uns gerathen, einen unsers Mittels an E. G. und G. auf der Post abzufertigen, der ihrer Fürstl. Durchlt. unsers gnädigisten Feldherrn, sowohl der Gesellschaft Schreiben E. G. und G. überantwortete, daneben auch allen mündlichen Bericht thäte, wie es itziger Zeit umb die Gesellschaft beschaffen wäre, so ist es an deine, dass so in unserm Abwesen etwas Unverhoffts sich begeben sollte, nit allein uns, sondern auch unsern Reitern grosse Gefahr zustehen, auch Schimpf und Spott widerfahren möchte. Weil es leider, Gott erbarms, an Befehlchsleuten bei uns mangelt und wir sonst niemand vom Adel bei uns allhier haben: als haben wir gegenwärtigen unsern Musterschreiber hierzu gebrauchen müssen, E. G. und G. dienstlich bittend, die wollen demselbigen anstatt unser, als wenn wir in Person zugegen wären, Glauben geben und der Gesellschaft Noth und kummerlichen Zustand beherzigen, uns unser wohlverdiente Besoldung auszahlen, uns auch gnädig erlauben und abdanken lassen, dieweiln uns itziger Zeit länger im Felde zu dienen unmöglichen, denn wir so bloss und kahl davon kommen, dass wir kaum die Hand zu bedecken wissen.

Weiln auch solcher Schaden nit durch unser Verursachung oder Hinlassung, sondern so urplötzlichen, wider alle Zuversicht und, wie gehört, durch liederliche Versehung derer, denen wir uns und das Unserige vertrauet, entsprossen und herkommen, als seind wir unterthäniger Hoffnung und tröstlicher Zuversicht, E. G. und G. unsers erlittnen Schadens, sowohl unsers hintersteiligen Nachgelds, darauf uns die Herren Mustercommissarien gewisse Vertröstung gethan, wir auch darauf fortgeritten, sich mit Gnaden annehmen und uns selbigen wegen mit hilflicher Ergötzlichkeit beispringen und begegnen werden. Solchs wird E. G. und G. zu künftiger frischer Werbung sehr beförderlich sein bei denen, so sich sonsten schwerlich ferner würden anderweits brauchen lassen. Seind hierauf E. G. und G. gnädigen und unabschlägigen schleunigen Bescheids sehnlichen wartend.

Do aber die Sachen länger verschoben werden sollten, haben die Gesellchaft, wie aus ihrem Schreiben zu ersehen, endlich sich entschlossen, gleich andern den Abzug für die Hand zu nehmen, darzu sie denn die hohe unvermeindenliche Noth verursachen würde, welchs wir nit gem sehen oder erfahren wollten. Derowegen wir uns unzweifenlich versehen und bitten, E. G. und G. solches verhüten und vielmehr zur Auszahlung und Abdankung ehisten Tags befördern, auch uns, dass wir mit Ruhm und Ehren, welche wir bei währendem Zug erhalten, abziehen mögen, behilflich sein wolle, wie uns denn nit zweifelt, E. G. und G. nit allein der Krön Beheimb, sondern auch uns solchen Spott nit gönnen werden, bevorab weil die bewilligte Zeit der vierzehen Tage nunmehr fast zum End läuft und die Gesellschaft drüber nit wird zu erhalten sein. Wann aber uber Zuversicht die Gesellschaft zum Abzug dringen würde, wollen E. G. und G. uns hiemit entschuldigt halten, sintemal wir für unser Personen an unserm Fleiss und Mühe nichts haben erwinden lassen und noch. Welchs E. G-und G. wir hiemit nit bergen wollen, und thun dieselbte Gottes gnädiger Bewahrung befehlen. Datum Znaim den 25. Septembris anno 94.

E. G. und G. ganz bereitwillige der unter Graf Sebastian Schlicken seeligen reitenden ganzen ehrlichen Gesellschaft Abgesandte

 

Wilhelm Friedrich von MilJcau uf Alberoda, oberster Leutenambt.

Christoph Ducker, Leutenambt.









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