357. Rudolf II. ukazuje místodržícím v království Českém na trudné postavení vojska císařského u Starých Hradů shromážděného po porážce u Rábu, i napomíná je dutklivě, aby komisařům k přehlížení českého lidu válečného u Znojma ustanoveným, jakož i nejvyšším polním, poručili, aby co nejspěšněji vojsko na pomoc arciknížeti Matyášovi do Starých Hradů vedli; na ochranu markrábství Moravského že stačí část pěšího a jízdného vojska jakož i pomocné sbory, které táhnou se Slezska a z obou Lužic.

V ŘEZNĚ. 1594. 14. září. — Rukopis souč. v archivu knížete z Lobkovic v Roudnici. "

Rudolf etc. Wohlgeborne und gestrenge liebe Getreue! Auf euer von 10. dits ausgangenes und uns heutigen Tages uberantwortes Schreiben, dessen ganzen Inhalt und Intent [wir vernommen haben], geben wir euch zu gehorsamister Nachrichtung diesen Bescheid, dass, leider [Gott] erbarms, die ganze christliche Expedition, in solchen Terminis aus Verhängnuss des Allmächtigen numehr beruhet, da der Stände unsers Königreichs Behemb Volk in voller Anzahl zu Ross und Fuss alsbald stracks, eilends, unverzüglich und in geschwindester Weise zu Seiner Lieb, Erzherzog Matiassen (so sich bei Altenburg jetzo mit dem Lager befindet), hintangesetzt aller Disputai, so nur zu merklichen und unwiederbringlichen Schaden gereichen und dadurch Land und Leut ins äusserste Verderben gesetzt werden, nicht fortgeschickt wird, so ist, Gott erbarm, umb Raab und Anders geschehen und müssen darüber diese Länder zu Boden gehen. Daher wir euch als christlicher Kaiser, euer Kunig und Herr, abermals und zu allem Überfluss gnädigist und vaterlich aufs treulichst ermahnen und begehren, den Mustercommissarien, auch Obristen mit allem Ernst durch einen bei Tag und Nacht reitenden Currier aufzuerlegen und zu befehlen, dass sie, wie gesagt, mit ganzer Macht hinab eilendist zu seiner Lieb rücken und diesfalls mit und zusambt andern unsern Kriegsvolk dem Feind entweder durch ein Schlacht oder in anderweg den Vortl abringen und consequenter Land und Leut retten helfen, länger auch nit bei Znairnb sich aufhalten sollen. Geschieht es, so haben wir zu dem Allmächtigen die tröstliche Hoffnung, es solle noch alles gut werden; wo es aber nachbleiben sollte, so wollen wir für Gott und der Welt excusiert und an allem Nachtl, Schimpf und Schaden und Spott, indeme wir an unsern vielund mannigfaltigen Warnen, Ermahnen und Zuschreiben nichts erwinden lassen, durchaus nit schuldig sein.

Begehren demnach wiederholterweise abermals gnädigist, ihr wollet es also bestellen und den Fortzug in Gottes Namen hinab befördern, zu Beschützung aber Marhern, wann neben des mährerischen Landshauptmanns Volk etwa 1200 odei 1500 Schützen und 300 oder 400 Pferd auf die Gränitzen, wo das Land offen ist, bloss zu Abwehrung gegen Uywar wärts der Streif geleget werden, vermeinen wir gnädigist, dass es genug wäre, sunderlichen wann das Landvolk in guter Bereitschaft und aus Schlesien gleichfalls in starkem Anzug wären, darzu ihr sie dann von neuem mit sonderlichen Fleiss, wie auch die in Oberund Niederlausnitz vermahnen und zum Zuzug aufs ernstlichist anhalten sollet.

Letzlich damit das Hin- und Wiedercurrieren, soviel immer müglichen, in diesen hochwichtigen Sachen, wo periculum in mora ist, verhütet werde, so wollet über aller Occurencien halber mit Seiner Lieb Erzherzog Mathiasen gute Correspondenz haben und nach Gelegenheit oder Zufällen der Zeit sich richten. Wird der Feind (darumben dann männiglichen Gott den Herrn inbrünstig bitten sollen) geschlagen, so werden alle Länder gesichert; sollte aber was Unglückseliges, das Gott gnädiglichen abwenden wolle, erfolgen, so könnte euer Hilf allein des Feinds Macht nicht aufhalten, darumben es besser und dem Kriegsbrauch gemäss coniunctis viribus menschund muglichsten Widerstand und Abbruch zu thuen.

Den Artikelsbrief, weil die Zeit denselben allhier zu corrigieren und in beiden Sprachen zu fertigen gar zu kurz, werdet ihr solichen auf Gutachten Seiner Lieb, unsers freundlichen lieben Bruders, gebührlichen zu fertigen und den Obristen einzuhändigen wissen, aber dadurch längeren Verzug keinesweges zu verstatten. Und wir sind euch mit kaiserund königlichen Gnaden sonders wohlgewogen. Geben Regensburg den 14. Septembris anno 94. An die Statthalter der Krön Beheimb.




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