356. Váleční radové dvorští ve Vídni předkládají císaři Rudolfovi II. potřebu přísného nařízení nejvyšším úředníkům zemským a místodrMcím v království Českém, aby vojsko české u Znojma zmustrované bez odkladu do Vídně a Starých Hradů vypravili na ochranu zemí Rakouských proti vpádu nepřítele, pro osvobození Rábu a na obranu hranic.

VE VÍDNI. 1594, 14. září. — Souč. opis v archivu mistodrž. král. Českého. Militare, 1566—1602.

Allerdurchleuchtigister! E. Rom. Kais. Mt. sein unser unterthänigiste Pflicht und Dienst zu dero Kais, allergnädigisten Gebiet gehorsambists Fleiss bereit. Uber dasjenige, so E. Kais. Mt. wir vom 7. dies wegen der behemischen Hilfen, so zu Znaimb gemustert worden, Musterung und Fortzugs, der Fürstl. Durchl. Mathiassen, Erzherzogen zu Österreich, unsers gnädigsten Herrn, Verordnung und Begehren nach hiehero auf Wien und Altenburg Verweigerung neben Überschickung der auf E. Mt. Befehl gen Znaimb verordneten Commissarien Relation vom 4. dies bericht, kombt von gedachten Commissiirien abermalen beiliegender Bericht vom 12. dies, daraus zu vernemben, dass die behemischen obristen Landofficierer Bescheid erwarten und bei ihrer vorigen Meinung verbleiben. Weil wir dann nicht zweifeln, E. Kais. Mt. werden des Kriegswesens leidiger Stand und wie gefährlich es nicht allein mit Raab, sondern ganz Hungern und Österreich stehet, [Bericht] zukomben sein, und dass dieser Zeit kein Kriegsvolk so eilends aufzubringen und zu versamblen ist, mit diesen behemischen Hilfen aber und göttlichem Beistand dem Feind noch wohl künnte sein Fürbrechen in Österreich verhindert und die Pass verwahret werden: als erfordert zwar die höchste Nothdurft, dass E. Kais. Mt. den obristen Officierern und Statthaltern in Beheimb allergenädigst und ernstlich alsbald auferlegten, der Krön Beheimb Hilfen unverlangt hiehero auf Wien und Altenburg zu Verhinderung des Feinds Fur-brechen auf Österreich der Fürstl. Durchl. zuzuschreiben. Die werden sich neben andern Hilfen dieses Volks also gebrauchen künnen, dass nicht allein Raab entsetzt, sondern auch die mährerischen und behemischen, sowohl als die hungerischen und österreichischen Granizen sollen verhoffentlich defendiert und vor des Feinds Einfall sicher künnen erhalten werden. Welches E. Kais. Mt. [wir] unserer unterthänigen Pflicht abermalen erinnern, umb dero allergnädigiste Hilf und Antwort hierauf bitten, und uns zu kaiserlichen Gnaden befehlen sollen. Datum Wien den 14. Septembris anno 94.

E. Kais. Mt. untertänigsten N. hinterlassene Hofkriegsräthe.




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