334. Císař Rudolf II. presidentu komory české, aby při radě města Mostu vyjednal půjčkou co nejvíce peněz, jichž potřebuje k odjezdu svému z království Českého, mimo to aby rychle opatřil ze zbylých pohledávek na panstvích Jiřího Popela z Lobkovic a prodejem obilí ještě třicet neb čtyřicet tisíc tolarů.

V ŘEZNĚ. 1594, 5. září —Současný opis v c. a k. společn. financ, arch. ve Vídni. "Böhmen, Gedenkbuch, 1594—95".

Wir haben aus deinem Schreiben, so du unserm Hofkammerpräsidenten gethan, in Gnaden vernommen, wasgestalt du vermeinst bei denen von Brüxen ein Summa Gelds anlehensweis zu erlangen.

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Wann wir uns dann soliches also gnädigist gefallen lassen, als wollest das Anlehen, so hoch du es bringen kannst, bei gedachten von Brüx, wie hiemit unser gnädiger Befehl ist, auf solichen Weg erhandlen, die Nothdurft darauf verfassen und uns zur Fertigung zukommen lassen, so wollen wir dir dieselbe alsdann demnächsten verfertigter übersenden. Dieweil wir aber soliches Gelds jetzt zu bevorstehendem unserm Aufbruch in aller Eil bedürfen, die Aufrichtund Hieherschickung der Versicherung und zugehörigen Nothdurft sich aber was verweilen würdet, so wollest es dahin richten, damit sie, die von Brüx, das Geld gegen deiner Assecuration mittlerweil dargeben und es alsdann auch allher geführt werden künn, inmassen dann unser Concipist bei unserer Hofkammer, Isaak Pfendler, Befehl hat, es bei dir alles Fleiss zu sollicitieren und das Geld zu empfahen.

Nachdem aber auch zu jetzigem unserm Aufbruch diese Summa nit erklecklieh, als ersuchen wir dich ferner gnädiglich befehlend, du wollest allen müglichen Fleiss fürwenden, damit wir hierzu ein mehrere Summa in Eil erlangen mügen, wie dann unsers gnädigisten Erachtens sonderlichen aus denen Restanten bei Georgen Popels Gütern, wie auch aus Verkaufung des Getreids ein ergäbige und soliche Summa zusammengebracht sein würdet, dass wir zu ermeltem unserm jetzigen Aufbruch zum wenigsten von 30 bis in 40.000 Thaler dannenhero und ausser deren von Brüx Anlehen haben mügen. In welchem allem du dich nicht säumen, sondern es nach Müglichkeit befördern und uns von stundan, wessen wir uns zu versehen, bei diesem eignen Currier berichten wollest, wie wir uns dann zu dir in Gnaden versehen, du werdest dich hierin also bemühen und es dir angelegen sein lassen. Wie wir uns diesorts endlich und gewiss in Ansehuug dei Noth darauf verlassen und ist auch also unser gnädiger gefälliger Will und Meinung. Geben Regensburg den 5. September anno im 1594.

An Herrn behemischen Kammerpräsidenten.




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