315. Jaroslav z Kolowrat, správce zemský v Dolní Lužici, ujišťuje nejvyšší úředníky zemské a mistodržíci v království Českém, že vojenský lid od stavův Dolnolužických povolený i v nepřítomnosti jeho do Uher se vypraví, a omlouvá své nebytí v zemi správě jeho svěřené svým stářím a nemocí, že však na podzim opět tam se odebere, aby mocí úřadu svého zkrotil obávané nepokoje selské.

1594, 22. srpna.- Orig. v archivu místodrž. Král. Českého. L. 34 (1590-99)

Hoch- und wohlgeborne Herren, edle, gestrenge Ritter, insonders liebe Herren und Freunde! Was auf der Herren Verordnung Herr Karl von Wartenberg als abgeschickter Commissarius bei den Herren Landständen des Markgrafthumbs Niederlausitz wegen noch weiterer allgemeinen Aufund Zu ziehunge in Hungern ausgerichtet, das habe ich aus des grösseren Ausschuss gefertigten besiegelten und mir zur Wissenschaft insinuierten Beschluss verstanden. Und wann dann daraus erscheinet, wo ferne und da die vorgehenden Länder mit gleichmässigem Zuzüge aufsein würden, alsdann auch sie folgen wollten, da zweifei ich gar nit, besonders stehe der gänzlichen Gewissheit, sie werden (als die in guter Bereitschaft sitzen) die langsambsten im Nachund Zuzüge nit sein, fürnehmblich weiln auch allbereit die kaiserlichen Mandata durchs ganze Land publiciert, die werden vollends in sie dringen, dass sie deme, was bewilliget, unvorzügliche Folge ohne mein begehrtes Beisein thuen werden, dann es bloss umb dieses Wesens willen meiner Gegenwärtigkeit oder meiner Patent, welche doch, ob ich gleich nit im Lande, auch allbereits ausgangen, nit nöthig. Zwar bekennen muss ich, dass den Niederlausnitzern Unrecht, wegen dass ich eine Zeit lang nicht bei ihnen gewest, geschieht, aber von mir nit vorsätzlichen, sondern hat inichs nieine höchste Leibesschwachheit, darüber ich zwo Todesnöthen ausgestanden und noch zur Stund, wie Gott weiss, bei meinem hochverlebten und tra-rigen Alter übel zu Pass, verhindert und ist mir vor dem Herbst oder dem Advent ohne Gefahr Todesnoth bei der staubigen und hitzigen Zeit nit müglich in mein Anabt aufzusitzen, in Betrachtung, dass sich der Mensch zur Zeit des Herbstes (allermeist ich, der Alters und schwachen, matten Haupts halben jetziger Zeit nirgends fortkann) allerhand Krankheiten zu besorgen: wills Gott aber zu Eingang des Advents will ich in der Kühle in mein Ambt auf sein und darinnen eine ziembliche Zeit lang gerne residieren. Bis dahin entschuldigt mich mein augenscheinliches Unvormögen billich. Alsdann solle denjenigen Bauershändlen durch mich wohl gesteuert werden und wird der besorgende Aufruhr wohl nachbleiben; denn sieder die Gersdorfer gedemuthigt und mit ihren dobrilugischen Bauern gestillt worden, hat es umb die andern keine Noth und werden derer vom Adel Weib, Kind und Gesinde in Absein ihrer Männer gebührlichen wohl geschützt werden. Welches den Herren neben Wiederübersendung des Beschlusses nit vorhalten sollen. Thue mich denselben zu Freundschaft dienstlich empfehlen. Geben den 22. Augusti anno 94.

Der Herren dienstwilliger Freund

Jaroslav Herr von Kolowrat auf Petersburg und Rabenstein.









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