298. Basii Spiller, písař při vojsku, předkládá arciknížeti Matyášovi výkazy o počtu jezdců, a koní v pluku hraběte Šebestiána Šlika, úmrtím a nemocemi valně ztenčeném, který polem lesí u Rábu, a jehož nejvyšší, hrabě Šlik, a rytmistr Šanovec také zemřeli. Hadí arciknížeti, aby při císaři a nejvyšších úřednících zemských přimluvil se za rozpuštění tohoto pluku a za sestavení nového praporu pod velením oblíbeného praporečníka Šlikova Jindřicha Myšky (ze Žlunic), jakožto rytmistra.

V POLNÍM LEŽENÍ U RÁBU, 1594, 13. srpna Souč. Opis v archivu místodržitelském království Českého. Militare 1566—1602.

Durchläuchtigister Erzherzog, gnädigister Fürst und Herr! Beschehener Verordnung nach hab ich mich neben dem von den Herren Landofficieren der Krön Beheimb abgesandten Zahlmeister Alexandern Zeller zu Herrn Graf Sebastian Schlicken seligen, Obristen uber die behemische Pferd, Quartier verfügt und dieselben auf der Streu gemustert und versehen. Deren, wie hiebeiliegende Musterregister (davon ich ihme Zeller auch Abschriften, damit er solche den Herren Landofficiern in Beheimb neben seiner Relation fürbringen künne, zugestellt) ausweisen, sein allenthalben 1139 reisige Pferd, ausser der Wagenross und Trossklepper, welche Anzahl gerüste Pferd sambt den Wagenrossen und Trosskleppern, ausser derjenigen, die mit des Herrn Grafen und Schanowicz seligen Leich und den kranken Junkern weggeritten, auch etlich wenig, so auf der Fütterei vom Feind gefangen und, ihrem Anzeigen nach, erschossen und gestohlen worden, sambt der darzu gehörigen Rüstung und Röhren vorhanden.

Aus obbemelten 1139 Pferden aber künnen im Fall der Noth mit sambt den Jungen aufs allermeiste mehrers nit als 514 Pferd besetzt werden, von den übrigen unbesetzten Pferden sein die Knecht das meiste hinweggestorben, entloffen und die übrigen sambt den Junkern krank und nimbt die Zahl von Tag zu Tag nur ab und nit zu. Und werden E. Fürstl. Durchlt. aus den Musterregistern sehen, dass bisweilen bei zwölf weniger und mehr reisigen Pferden der Junker kaumb selb-ander ist, und oft gar kein Pferd besetzen kann, wie dann von des Obristen 42 Pferden nur 6 Personen aufsitzen können, und wann es zu eim Fortzug kumben, nur lauter Hand- und Kuppelross verhanden sein werden. Nichts destoweniger gehet die Besoldung auf die völlig Anzahl fort, inmassen ihnen allen auf die ganze Anzahl die Verordnung der jetzigen zwei Monat, hat man sie änderst nit meuterisch machen wollen, gereicht müssen werden. Ist also die grosse Summa Geld, so man ihnen jetzo gereicht und künftig noch darauf wenden niuss, ein halb vergebner Unkosten und dem ganzen Wesen mit dieser ihrer jetzigen Reiterei wenig geholfen. Dies Übel drinnen hätte mit zeitlicher Bezahlung und öfter Musterung wohl fürkumben und verhüt, auch schärfer Regiment gehalten künnen werden.

Weil dann ihr Obrister, Herr Sebastian Schlick Grafe zu Passaun, gleichsfalls der Schanowicz, Rittmeister, mit Tod abgangen, der obriste Leutenant zu Wien tödtlich krank, die Befehlshabersich verändern, die Gesellschaften der Reiterei, sonderlich an Knechten, ganz und gar abkumben, durchaus auch kein Gesind bekumben künnen, den Abzug selber stark und zum Höchsten begehren und darumb bitten thuen, auch selbs bekennen, dass sie aus angezognen Ursachen das Geld nit, wie sich gebührt, verdienen und Zug und Wachen versehen mügen, so wäre meinem geringen Verstand nach mein gehorsambist Gutachten, E. Fürstl. Durchlt. die Hessen solches an Ihr Mt. und die Herren Landofficier der Krön Beheimb, doch ohne mein Massgebung, gelangen, dass sie Comissari neben der Bezahlung heraus ordneten, so diesen Reitern ehist abdanken und hernach aus der Gesellschaft aufs neu ein frische Fahnen von 250 oder 300 stark ausklaubten und richteten, und vermeinte, es wäre des Herrn Obristen seligen Fähndrich Herr Heinrich Mischka zu einem Rittmeister drüber aus vielen Ursachen darzu am tauglichsteen, würde sich auch sonders Zweifels darzu behandlen lassen. So hat er die ganze Gesellschaft an ihme und wird von allen fast geliebt und gerühmbt, und halt darfür, er würde gewiss ein passierliche Fahnen Reiter, die ein ander schwerlich sobald richten, ehist zu-samben bringen, darob E. Fürstl. Durchlt. ein sonders Gefallen tragen würden; die übrigen Fahnen, da es die Nothdurft erfordert, künnten alsdann aufs neu in Beheimb geworben werden.

Mit jetziger Verordnung der zweier Monat ist des Herrn Obristen und seines obristen Leutinant Fahnen bis 24. Julii, des Pietipeský bis 18. Juni und des Schanowicz bis sechsten Juli, alles dies 94. Jahrs, auszahlt, und wäre umb ein baar Monatsold zu thuen, dass man ihnen abdanken und völlig mit dem Abzug zahlen künnte.Jetzo hat ihnen 37.952 fl. 30 kr. gebührt, so hat aber der abgesandte Zahlmeister seinem Anzeigen nach nur 34.356 fl. 5 kr. herausgebracht, ist also 1596 fl. 25 kr. abgangen, welchen Abgang die Reiter durchaus haben wollen, habe sie jedoch letzlich mit grosser Mühe und Arbeit wieder gestellt und dahin gehandlet, dass ein jede Fahnen mit einer Summa Geld zurückhält, darumben der Abgesandte der Gesellschaft ein Reversverschreibung angehändigt, dass er ihnen diesen Abgang zu seiner Hineinkunft aus Prag alsbald herein richtig machen wolle.Auf berührte behemische Pferd läuft jetzo, wie aus den Musterregistern zu sehen, monatlichen 19.397 fl. rh., darauf werden die Landständ künftig die Zahlung zu richten haben.Weil dann nunmehr der Herr Obriste und der Schanowecz, Rittmeister, mit Tod abgangen, so werden E. Fürstl. Durchlt. sich genädigist zu resolvieren haben, wie es mit seiner Leibsbesoldung und Rittgulden, auch der unbesetzten und hinwegkummenen Pferd halber aufs künftig gehalten werden soll. Welches alles E. Fürstl. Durchlt. ich gehorsambist zu berichten für nothwendig geacht, deroselben ich mich gehorsambund unterthänigist befehlen thue. Actum vor Raab im Feldlager den 13. Tag Augusti anno 94.

E. Fürstl. Durchlt. unterthänigister gehorsambister

L. von Spiller.









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