289. Císaø Rudolf II. schvaluje návrhy a opatøení místodržících v království Èeském v pøíèinì vypravení hotovosti proti Turku, vynáší horlivost a obìtivost stavù èeských a ujišuje, že království Uherské i zemì Rakouské království Èeskému za poskytnutou pomoc na vìèné èasy vdìèností budou zavázány. Císaø ponechává stavùm na vùli, aby nejvyššího nad vojskem ustanovili a oblibuje si vyšší i nižší dùstojníky stavy navršené; slibuje, že stavùm žádaný revers vydá, o bezpeènost hradu Pražského i Karlštejna se postará, kurfiršty a many koruny Èeské vyzve, aby výpravy se súèastnili, a míní, že by bylo snad dobøe, aby sa zdar tak jednomyslného podnikání nejen v Praze nýbrž po celé zemi na podìkování Bohu konaly se modlitby.

V ØEZNÌ. 1594, 8. srpna. — Souèasný rukopis v archivu knížete z Lobkovic v Roudnici.

Wohlgeborne und gestrenge liebe Getreue! Dass ihr die furgenombene Berathschlagung, wie nämblichen unserm Feldlager mit einer ansehlichen eilenden Hilf zu Boss und Fuss beigesprungen und dem furbrechendem Feind in seinem glücklichen Progressu mit Hilf des Allmächtigen gesteuert möchte werden, so embsig und fleissig befordert und dieselbige zu solchen Terminis (wie aus euer gehorsambister Relation zu erscheinen) einhelliglich und einträchtiglich gebracht: das haben wir ge-wisslichen mit sondern Wohlgefallen ganz gnädigist und gerne vernumben und darob hochlichen erfreuet worden, wollen auch nicht unterlassen, euere Treuherzigkeit und im Werk dargewiesenen Eifer zur Erhaltung gemeinen christlichen Namens und dieser herrlichen Landen nicht allein gegen den frembden Potentaten und dem heiligen Römischen Reich zu rühmben, sondern auch uns gnädigist dahin befleissen, wie wir diese Wolhthat umb euch und die Eurigen mit allen kaiserlichen und ku-niglichen Gnaden wirklichen (darauf ihr euch gänzlichen zu verlassen) erkennen und vergelten möchten. Und unangesehen, dass dieser personlicher Zuzug (wie leichtlich abzunehmen) ohne grossen Kosten und allerhand Beschwerlichkeiten bei diesen ohnedas geschwinden Lauften nicht wohl abgehen mag, jedoch so könnet ihr euch dessen getrösten, dass ihr dardurch Gott dem Allmächtigen zuvorderist und dann uns, eurem Kunig und Herrn, wie auch der ganzen Christenheit ein wohlgefälliches, angenehmbes, nutzliches und lobwürdiges Werk erweiset und unsere bedrängte Ungerischen auch Osterreichischen Provinzen euch zu ewigen Zeiten mit unvergesslicher Dankbarkeit verobligieren werdet, ungezweifelter Hoffnung, es werde der ewige Gott (dessen heiliger Namben vor dem wüthenden Erbfeinde propugnieret wird) seinen reichen Segen, Glück und Heil zu Fortsetzung gewünschter Vollbringung dieser Expedition gnädiglichen verleihen und uns in allwege mit starkem Arm beistehen.

Damit nun gedachter personlicher Zuzug, wie es von euch allenthalben in allen Punkten und Clausulen zur Gnüge nothdurftig und wohl berathschlagt, auch von uns gnädigist beliebet oder approbieret worden, seinen Effectum erreichen und schleunigist für sich gehen möchte, so überschicken wir euch beiverwahrt die Generalmandata in alle Kreis unsers Königreichs Beheimb und Markgrafthumb Märhef n lautend zu, so einer ubersendten Notel gemäss verfertigt worden, die werdet ihr alsbald durch geschworne Kammerpoten dem Brauch nach bei Tag und Nacht fortzuschicken und allen Saumbsal (der bisweilen in dergleichen casibus gespürt wird) gebührlichen abzuschaffen und die Sachen aufs beste zu befördern wissen.

Ihr habt auch gar recht und wohl daran gethan, dass ihr euers Zuzugs halber zugleich dem Landshauptmann in Mährern, Herrn Bischof zu Breslau, als Oberhauptmann in Schlesien, und dann beide Landvogten in Oberund Niederlausnitz, auch etzliche sunderbare Kreis eilends avisiert und sie (wie wir vermerken) zu gleichmässiger Hilf nothdurftiglichen ermahnet habt ungezweifelt, sie werden euerem löblichen Exempel gutwillig nachfolgen und an ihnen in tarn pia causa das wenigiste nicht erwinden lassen, sondern ihren Zuzug gleichesfalls schleunigst anstellen und befurdern.So haben wir auch durch sonderlichen Befehlich dem wohlgebornen unsern Rath, Burggrafen zum Karlstein und behmischen Kammerpräsidenten, auch lieben Getreuen Joachim von Kolowrat auferlegt, dass er zusambt den anderen unsern Kammerräthen alsbald auf allen unseren eigentümlichen Herrschaften in unserm Namben die nothwendigiste, förderlichste Verordnung thun wollte, damit dieser euer Conclusion und Vergleichung gleichfalls nachgelebt und die gebührliche Anzahl Volks aus denselben unsern Herrschaften zu angesetztem Tag gen Znainib auf den Musterplatz erscheinen, wie auch nicht weniger die Freisassen mit ihren Wagen und Rossen, niemanden ausgeschlossen, zu Fortführung des Geschützes und anderen nothwendigen Kriegsmunitionen ernstlichen angehalten und hierin gegen den Säumigen und Vorlässigen mit gebührender Straf ohne alles Verschonen verfahren werden solle.Betreffend die Absendung gewisser Personen, so unsertheils wegen die Musterung bei Znaimb vollbringen und dasjenige, was zum Fortzug und eilender Rettung vonnöthen sein wird, anordnen möchten, ob wir wohl gnädigist vermeint gehabt, weiln ihr euch in allen so aufrichtig, ruhmblich und löblich verhalten, dass die Musterung ausser unser Commissarien wohl hätte kunnen verbracht werden, jedoch und dieweiln ihrs für rathsamb und gut ansehet, so haben wir von unser Kriegsexpedition aus Ihr Dchlt. Erzherzog Mathiasen, unsern freundlichen geliebten Herrn Brüdern, dessen per posta avisieren und sie gnädigist und bruderlich gesinnen lassen, auf etzliche ansehenliche und taugliche Personen bedacht zu sein, dieselbigen auch stracks in unsern Namben zu verordnen und ihnen auferlegen, dass sie sich ein Tag, zwei oder drei vor Bartholomei zeitlich daselbsten zu Znaimb finden lassen und im Namben des Allmächtigen angeregte Musterung für die Hand zu nehmben, beineben auch, was weiter vonnöthen sein wird, anstatt und im Namen unser gebührlichen verrichten sollen; es war uns aber lieb, dass zugleich auch beheimischer oder märherischer Nation Commissarien darbei sein möchten, und kunnt dieselbten euers Ermessens nach im unserm Namben gar wohl furnehmben und deputieren.

Soviel die Innebehaltung der bewilligten Contributionen zu diesem eilenden personlichen Zuzug anlangt, zweifeln wir gnädigist nicht, ihr werdet euch dessen gehorsamblichen zu erinnern wissen, was bei furgangner Tractation wegen der Defension in diesem Artikel für erhebliche und Avichtige Bedenken und Motiven, warumben die Gränitzen aus den bewilligten Steuern und Turkenhilfen in alle Wege zu erhalten, der Kosten aber auf die Defension in anderweg aufzubringen sein möchte und was für grosse Inconvenienzen und hochschädliche Nachtheil auf den widrigen Fall daraus entstehen könnten, fürgeloffen. Wclicher Ursachen willen wir gnädigist gerne vermerken und sehen wollten, damit es allerdings bei solchen unsern wohlmeinenden Bedenken, so lang und bis mau sich derhalber mit den Deputierten aus der Krön Beheimb und incorporierten Landen allerdings vergleichen möchte, gänzlichen verbleiben sollten. Da ihr aber je furüber und mit der Darlag sunsten nicht aufkommen könnet, so wollen wir es in Gottes Namben geschehen lassen und gnädigist bewilligen, damit zu angeregten hochnothwendigisten Werk der Termin Bartholomei an den Haussteuern oder Turkenhilfen, so zu Unterhaltung der Gränitzen (wie gedaeht) gemeint und bewilligt sein worden, innebehalten und bis zur künftigen unsern mit euch und anderen einverleibten Ländern völliger Abhandlung und Vergleichung angewendet müge werden; wollen aber beneben gnädigist hoffen, es sollte dieser Abgang uns nachher durch gute Mittel wiederumben erstattet oder eingebracht werden, die Biergelder aber, als nämlich die vier Groschen zu Unterhaltung unsers kaiserlichen Hofstaats und die übrigen zwei Groschen zu Bezahlung unser inländischen Interessen und Hauptsummen nach Landtagsbeschluss ganz und gar ohne Abgang uns verbleiben.

Belangend das Feldgeschütz, Munition, Pulver, Kugel uud dergleichen Nothdurften mehr, das wird Sein Lieb Erzherzog Mathias auf unser beschehnes gnädigistes Insinuieren der Gebühr nach anzuordnen und auch damit nicht zu saumben wissen. Soviel aber den Obristen über das ganze Regiment zu Ross und Fuss antrifft, befinden wir soviel, dass zwar jeder aus diesen furgeschlagenen Personen hierzu wohl tauglich seie, wollen aber solches alles, wer also zum Haupt uber das ganze Kriegesvolk solle bestellt werden (unangesehen, dass unsers gnädigisten Erachtens der obriste Landkammerer deme mit sonderem Nutz vorstehen kunnt), aus gnädigen Vertrauen euch ganz und gar anheimbstellen, der endlichen Zuversicht, es solle hierin mit gebührlicher und nutzlicher Bestellung solches Obristen durch euch die Wohlfart des Kriegsvolks wohl betracht und treulich befurdert werden.

So lassen wir uns die andere benannte Personen, so zum obristen Leutenambt, obristen Feldmarschalk und Rittmeistern möchten gebraucht werden, genädigist gefallen, mit ihnen und dem Obristen desto schleuniger ihrer Bestallung und Officien halber sich zu concordieren und ins Werk zu richten. Dass ihr der Proviant halber zeitlich bei dem Landhauptmann in Marhern und denen zu Znaimb Anmahnung gethan, das ist von euch gleichsfalls wohl betracht worden, zweifelsohne, es solle das Kriegsvolks mit aller Nothdurft wohl versehen und befurdert werden.

Was aber den gebetenen Revers dieses freiwilligen personlichen Zuzugs halben (und sonderlich auf den Fall der äusseristen Noth uber die Granizen der Krön Behemb und incorporierten Landen) anlangt, das erkennen wir [nicht] allein far ganz billich und rechtmässig zu sein, sondern wollen denselben auch in optima forma stellen und euch ihn zukommen lassen, mit dem ihr und alle Stände unsers Königreichs verhoffentlich gar wol zufrieden sein werdet; dann wir keines-weges gesonnen, noch gemeinet sein, der Stände wohlhergebrachte und erworbene Freiheiten weder in genere noch specie, wie das auch immer Namben haben kann, im wenigsten zu schmälern oder denselben etwas entgegen furzunehmben, wie ihr uns dann dessen vor andern Selbsten gutes Zeugniss geben kunnet. Und darft euch darauf auch gar wol verlassen, dass wir die Krön Beheimb und alle derselben Inwohnere inmittels in euer Abwesenheit als ein christlicher, ehrliebender Kaiser nach dem Besten versorgen, für alle unsere getreue Unterthanen wachen und alle gebührliche nothwendige Defension zu Abwendung aller Occurrentien alles Fleiss treulich und vaterlich furnehmben und betrachten, wie auch in wenig Tagen uns resolvieren, wie das Prager Schloss und Karlstein aufs Beste versorgt und versichert werden möchten, und summariter das wenigist nit unterlassen wollen, was zu Beschützund Beschirmung vielgemelter Krön nutzlich und dienstlich sein sollte.

Beineben kunnen wir nit umbgehen, der anwesenden Personen aus dem Königreich Beheimb und incorporierten Landen Gelegenheit halber euch zu vermelden, dass wir sie in der geringen Anzahl, in welcher sie bei uns verharren, in unsern Diensten gebrauchen müssen und nicht wohl erlassen mögen: begehren demnach gnädigist mit ihnen dieser erheblichen Ursachen willen also zu dispensieren, damit sie mit ihren Personen dieses Zuzugs halber befreit würden. Soviel aber auf ihr Antheil von Rossen und Fussvolk abzufertigen kommen wird, das sollen sie auf unsere gethane Verordnung in allweg prästieren und hierin sich mit nichten excusieren.

Die benachbarten Chur und Fürsten, auch andere des Königreichs Behamb Lehenleute wollen wir nicht unterlassen gleichfalls zu eilender Hilf zu ermahnen und theils denselben Brief von hinnen aus an ihr Gehühr, theils aber euch mit dem förderlichsten zuzuschicken. Interim wollet beiliegende Schreiben, an Sachsen, Brandenburg und Andere lautend, wegzufertigen anordnen, den Intent ver-nehmbet ihr aus einbeschlossener Abschrift, und im Fall ihr einiges Bedenken hierin hättet, so kunnet ihr anstatt und im unsern Namen die Nothdurft verfertigen lassen und jetzt gemelten Chur und Fürsten zur schleunigister Fortschickung ihrer Hilfen mit gebührlichen Motivis anzuhalten.

Nachdem auch die Mandata in Schlesien und Lausnicz (deren dann eine ziemliche Anzahl sein und gedruckt werden müssen) gleich itzo nicht haben mügen verfertigt werden, so haben wir interini an den Bischofen zu Breslau und beide Landvogten unsere kaiserliche Errinnerungsschreibeu ausgehen und ihnen gnädigist befehlen lassen, dass sie sich in diesem gemeines Vaterland anbetreffenden Generalzug billich nach euch, als dem Haupt, regulieren und zugleich mit ihrer Anzahl zu Ross und Fuss an Ort und End, wo die Musterungen angestellet werden möchten (darauf ihr ungezweifelt gutes Aufmerken haben werdet, damit sie nicht zugleich bei Znaimb, sundern vielleicht anderswo von den Schlesiern und Lausnitzern gehalten werden) bei ausgemessener Straf unausbleibend erscheinen und ferner, was vonnöthen sein wird, sambtlichen verrichten helfen sollen. Da einiger Defect in unsern Schreiben befunden würdet, möget ihr denselben ad partem in unserm kaiserlichen Namben wohl supplieren und dein Bischofen zu Breslau, Landshauptmann in Marhern und beiden Landsvogten dasjenige, was ihr im Rath für nothwendig der Musterung und euer Zusammenstossung-halber befinden werdet, zuschreiben, wie ihr dann dieses und anders, was nur zur Beförderung fur-genummenen hochlöblichen personlichen Zuzugs halber dienstlich und tauglieh sein möchte, unsern zu euch habenden gnädigisten Vertrauen nach der Gebühr wohl werdet wissen wie anzustellen.

Die Communication euers Beschlusses Seiner Lieb Erzherzog Mathiasen gefallt uns gnädigist und sintemal der Allmächtige soweit seinen heiligen Segen verliehen, dass ihr euch angeregtes ruhm lichen Werks zum Trost der ganzen Christenheit so einhelliglich entschlossen und unterfangen, so ver meinen wir gnädigist, dass billich überall im ganzen Kunigreich, sonderlichen aber in unser Haupt stadt Prag angeordnet werden sollte, damit von mäniglich, jung und alt, Gott der Herr inbrunstig und mit reuigen Herzen angeruft werde, diesen euren Auszug mit seinem heiligen Geist zu begleiten und zu regieren und vor allem Übel mit Verleihung eines hoffenden Sieges zu ewigen Lob und Aus breitung euers Nambens zu bewahren, wie ihr dann zu thun werdet wissen. Welches alles wir nun in grosser Eil euch zur gnädigisten Antwort zu geben nicht unterlassen sollen. Geben Regensburg den 8. Augusti anno etc 94.

 

Rudolf.









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