283. Císař Rudolf II. nařizuje podkomořímu v markrabství Moravském, aby na zaplacení 2000 zákopníků v čas vypravil 9000 zlatých z posudného na vychování královského dvoru vyhrazeného do Německého Brodu, kdež dne 10. srpna zmustrováni budou.

V ŘEZNĚ. 1594, 3. srpna. — Současný opis v c. a k. společ. financ, archivu ve Vídni. Böhmen, Gedenkbuch 1594—95.

Wir zweifeln gnädigist nit, du werdest unserm dir vom 25. Juli jüngsthin gethanen gnädigisten Auferlegen nach zu Bezahlung des ersten Monatssolds auf die in unserer Krön Beheimb geworbenen 2000 Schanzknecht aus unsern zu unserer Hofhaltung deputirten Biergeldern 9000 Gulden rheinisch, jeden zu 60 Kreuzer gerechnet, in Beheimb und Märheren gangbarer Münz Zusammengericht haben. Wann dann der Musterplatz zu Musterung dieser Schanzknecht auf den Tag Laurentii, das ist den zehenden dits Monats, zu Teutschenbrod allbereit bestimmt, derowegen die Nothdurft erfordert, dass man mit dem Geld zu Bezahlung des ersten Monatssolds zum längisten einen Tag darvor allda auf dem Musterplatz gefasst und gegenwärtig sei: so befehlen wir dir hiemit genädiglich, du wollest ermelte 9000 Gulden rheinisch durch unsern Rentdiener, den Seidl, alsbald dahin gen Teutschenbrod führen und unsers Kriegszahlmeisters Diener, so zur Stell sein würdet, gegen seinen Schein, welcher hernach mit unsers Hofzahlmeisters ordentlicher Empfangquittung ausgewechselt werden solle, auszählen lassen, solches auch also befördern, damit das Geld zu rechter Zeit gewisslich allda sei und aus einigem Verzug nit allerhand Ungelegenheiten entstehen mügen. Daran beschieht unser gnädiger, auch endlicher Will und Meinung. Geben Regensburg den 3. Augusti anno 1594.

An Unterkammerer in Märheren.




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